Deutscher Bundestag Drucksache 18/534 18. Wahlperiode 14.02.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/405 – Einsätze von Jugendoffizieren und Antwortpraxis der Bundesregierung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat in der jüngeren Vergangenheit mehrere parlamentarische Anfragen, die von der Fraktion DIE LINKE. zur Tätigkeit von Jugendoffizieren gestellt wurden, nicht bzw. nicht vollständig beantwortet. Bezüglich der Bundestagsdrucksache 18/89 monieren die Fragestellerinnen und Fragesteller die Weigerung der Bundesregierung, die erbetene Aufstellung der Jugendoffizierseinsätze des Jahres 2012 nach Bundesländern vorzunehmen (Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 9 als Nachfrage auf die Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 17/14703). Ein Jahr zuvor (auf Bundestagsdrucksache 17/11224) waren diese Angaben nach einer von der Bundesregierung vorgenommenen Rekonstruktion der Daten noch übermittelt worden. Es handelt sich dabei um Daten, die nicht aus dem Jahresbericht der Jugendoffiziere hervorgehen. Nunmehr lehnt die Bundesregierung aber eine solche Rekonstruktion ab. Es sei im Bundesministerium der Verteidigung entschieden worden, „eine gesonderte Datenerfassung nach Bundesländern nicht weiterzuverfolgen. Eine derartige Aufschlüsselung erbringt keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn“, teilt sie hierzu auf Bundestagsdrucksache 18/89 mit. Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten diese Erklärung für eine unzulässige Einschränkung des parlamentarischen Auskunftsrechts. Ob ihnen die erbetenen Daten einen Erkenntnisgewinn liefern oder nicht, können sie sehr wohl selbst beurteilen – allerdings erst, wenn die Daten vorliegen. Die Fragestellerinnen und Fragesteller weisen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 2009 hin: „Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Regierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.“ (2 BvE 5/06). Die Bundesregierung hat bislang nicht ausgeführt, dass die Rekonstruktion der erfragten Daten einen unzumutbaren Aufwand darstelle. Davon ist nach Einschätzung der FragestellerinDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 13. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. nen und Fragesteller auch nicht auszugehen, da eine solche Rekonstruktion in der Vergangenheit schon einmal durchgeführt wurde. Zur Vervollständigung sei darauf hingewiesen, dass die erhoffte Erkenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller vornehmlich darin liegt, zu eruieren, wie es Drucksache 18/534 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode um die Einsatzhäufigkeit und damit auch die Akzeptanz der Jugendoffiziere in den einzelnen Bundesländern konkret bestellt ist. Dies geht aus den Berichten der Jugendoffiziere allenfalls rudimentär hervor. Die Bundesregierung verweigert bislang ebenfalls die Antwort auf Fragen nach bevorstehenden Einsätzen von Jugendoffizieren in Schulen, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 18/141 (Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 4b). Dort erläutert sie: „Die Termine für Vorträge bzw. Diskussionsrunden der Jugendoffiziere vor Schülerinnen und Schülern werden erst nach Durchführung dezentral erfasst und durch die Bundesregierung im Jahresbericht der Jugendoffiziere im Statistikteil als durchgeführte Maßnahme zentral zusammengeführt und veröffentlicht.“ In dieser Sache hatte es bereits in der 17. Legislaturperiode eine Auseinandersetzung zwischen den Fragestellerinnen und Fragestellern und der Bundesregierung gegeben. Diese hatte damals auf Bundestagsdrucksache 17/8035 ihre Antwortverweigerung damit begründet, es handle sich bei den „erfragten Terminen um bloße Absichten“, die „erst mit der tatsächlichen Veranstaltung im Verantwortungsbereich der Länder zu einem Datum“ würden und im Wesentlichen nicht von der Bundesregierung beeinflussbar seien. Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben schon damals diese Begründung nicht für tragfähig gehalten. Sie haben die Fragen wiederholt, weil sie gehofft hatten, die (neue) Bundesregierung werde in der 18. Legislaturperiode ihre Haltung ändern. Selbst wenn es so sein sollte, dass die von Jugendoffizieren mit Lehrerinnen und Lehrern vereinbarten Termine einer häufigen Schwankung unterliegen, so sind es doch Termine, die die Bundesregierung im Rahmen einer Abfrage bei den Jugendoffizieren erfahren und dem Parlament mitteilen kann. Etwaige politische Gründe – etwa die Sorge, bei Bekanntwerden der Termine könne es zu Protestaktionen von Friedensgruppen kommen – können eine Antwortverweigerung ebenfalls nicht begründen. Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten ihr Interesse an einer Beantwortung ihrer Fragen aufrecht. Sollte die Bundesregierung bei ihrer Antwortverweigerung bleiben, bitten die Fragestellerinnen und Fragesteller um eine ausführliche, die verfassungs- und parlamentsrechtlichen Aspekte, berücksichtigende Begründung. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung gibt gegenüber den Fragestellerinnen und Fragestellern sehr ausführlich und detailliert regelmäßig Auskunft zu den Informationsangeboten der Jugendoffiziere und stellt auf diese Weise Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Informationsarbeit sicher. 1. Wie verteilen sich die auf Bundestagsdrucksache 17/14703 (Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 18) genannten und im Jahr 2012 durchgeführten a) Vorträge im Rahmen des Unterrichts, b) Podiumsdiskussionen an Schulen, c) Seminare für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, d) Besuche bei der Truppe und e) sonstige Informationsveranstaltungen für Jugendliche (auch außerhalb von Schulen) auf die jeweiligen Bundesländer? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/89 vom 25. November 2013 verwiesen. Aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Entscheidung des Bundesverfas- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/534 sungsgerichts ergibt sich eine Pflicht der Bundesregierung, solche Informationen und Daten zu rekonstruieren, die ursprünglich in ihrer Verfügung oder der früherer Bundesregierungen standen. Es ergibt sich keine Pflicht, zusätzlich und ausschließlich zu dem Zweck Daten zu erheben, um Fragen beantworten zu können . 2. Welche Termine von Jugendoffizieren für Vorträge bzw. Diskussionsrunden vor Schülerinnen und Schülern im ersten Quartal 2014 stehen derzeit fest bzw. sind derzeit beabsichtigt (bitte jeweils Orte mit Postleitzahl, Datum, Name der Schulen sowie Klassenstufen angeben)? Es wird in Bezug auf die zukünftigen Termine auf die Antworten und auf die Erläuterungen der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 17/8035 vom 30. November 2011, 17/8300 vom 4. Januar 2012, 17/11899 vom 13. Dezember 2012, 17/12960 vom 26. März 2013, 17/14069 vom 24. Juni 2013, 17/14785 vom 24. September 2013 sowie zuletzt auf Bundestagsdrucksache 18/141 vom 10. Dezember 2013 verwiesen. 3. Ist die Begründung der Bundesregierung (auf Bundestagsdrucksache 18/ 89), es sei von einer Beantwortung der Frage kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten, aus ihrer Sicht auch nach nochmaliger Überlegung ein ausreichender Grund, die Beantwortung der Frage bzw. die Rekonstruktion der erbetenen Daten zu verweigern (bitte ggf. begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333