Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5346 18. Wahlperiode 29.06.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Juni 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Andrej Hunko, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/4771 – Wirtschaftlicher Aufbau der Ukraine und Konfliktentschärfung durch humanitäres Engagement, Friedensförderung und Bekämpfung von Rechtsextremismus Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die wirtschaftliche, soziale und humanitäre Lage in der Ukraine, besonders in den umkämpften Regionen im Osten, hat seit Ausbruch der Ukraine-Krise, dem Sturz von Präsident Viktor Janukowitsch und angesichts des Krieges zwischen ukrainischen Truppen und pro-russischen Separatisten in den Verwaltungsbezirken Donezk und Lugansk untragbare Zustände angenommen. UN-Menschenrechtskommissar Zeid al-Hussein sprach zuletzt von mehr als 6 000 Toten, 14 700 Verletzten und über einer Million Binnenflüchtlingen, wobei „besonders Frauen, Kinder, Ältere und Schwache […] unter den unhaltbaren Zuständen [litten]“ (www.tagesschau.de/ausland/un-bericht-ostukraine-103.html). Innerhalb der Europäischen Union (EU) kommt vor allem Deutschland große politische Verantwortung zu. Diese ergibt sich zum einen aus dem kontrovers diskutierten Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine (www.spiegel.de/ politik/ausland/ukraine-krise-helmut-schmidt-wirft-eu-groessenwahn-vor-a- 969773.html) und der entscheidenden Rolle, die die deutsche Außenpolitik dabei spielte (www.spiegel.de/politik/deutschland/ukraine-krise-helmut-schmidtvon -ex-eu-kommissar-verheugen-kritisiert-a-970150.html), und zum anderen aus der Solidarisierung deutscher Politiker mit den Maidan-Protesten (ebd.). Während die ukrainische Wirtschaft weiter einbricht, gerät der Staat zunehmend in Zahlungsschwierigkeiten. Um diesen zu begegnen, haben der Internationale Währungsfonds (IWF) sowie die USA und die EU dem Land mit Krediten unter die Arme gegriffen. Bisher sind diese Versuche nach zugänglichen Statistiken ohne Erfolg geblieben: Die ukrainische Währung Hryvna hat massiv an Wert verloren, das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte im Jahr 2014 um 7,5 Prozent und eine steigende Staatsverschuldung lässt eine Refinanzierung über Staatsanleihen immer weniger zu (www.ipg-journal.de/rubriken/europaeischeintegration /artikel/die-definition-des-wahnsinns-760/). Die Kredite des IWF und der EU an die Ukraine sehen Austeritätsmaßnahmen als Gegenleistung vor, die mehrheitlich die arbeitende Bevölkerung betreffen werden (ebd.): Deckelung des Mindestlohnes und der Renten, eine Rücknahme der Mehrwertsteuersenkung , Einschnitte in der Kranken- und Rentenversicherung, Erhöhung der V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5346 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 2 Gaspreise. Präsident Petro Poroschenko verkündete zudem die Streichung aller Sozialleistungen in den von Separatisten kontrollierten Gebieten (www. tagesschau.de/ausland/poroschenko-ostukraine-101.html). All dies lässt schwere soziale Probleme erwarten. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Auswärtige Amt (AA) waren im Oktober 2014 führend an einem Hilfstransport in die Ukraine beteiligt, der unter anderem infrastrukturelle Güter wie mobile Wohneinheiten, Küchen und Generatoren sowie Medizin und Feldbetten umfasste. Es gehe um „ein Zeichen der Solidarität“, so der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/10/2014-10-07-ukrainehilfstransport .html). Vorwürfe der politischen Selbstinszenierung wurden erhoben , da dieser Konvoi bislang offenbar der einzige offizielle deutsche Transport in die Ukraine geblieben ist und zeitlich mit einem Fototermin mit Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller in Charkow abgestimmt wurde (www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-schickt-hilfskonvoi-in-dieukraine -a-995316.html). Darüber hinaus besteht die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine weiter, unter anderem mit Projekten in Lugansk und Donezk. Die Frage nach der Realisierbarkeit der Zusammenarbeit – auch mit den lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft – bleibt angesichts der aktuellen politischen Lage und weiterbestehenden Korruptionsvorwürfen unklar. Forderungen nach einer europäischen Armee oder eine unkritische Unterstützung der Regierung Petro Poroschenkos sind dazu geeignet, die Lage weiter zuzuspitzen. Die Einbindung der Oligarchie in den wirtschaftlichen Wiederaufbau in der einberufenen „Agentur zur Modernisierung der Ukraine“, in welcher auch der SPD-Politiker Peer Steinbrück tätig sein soll (www.zeit.de/politik/ 2015-03/peer-steinbrueck-beratertaetigkeit-ukraine), steht dem öffentlich erklärten Ziel der Demokratisierung entgegen. Gleiches gilt für die schleppende Aufklärung der Gewalttaten während der Maidan-Proteste und des Massakers vom 20. Februar 2014. Indes drohen die USA die Eskalationsspirale mit Militärübungen an der estnisch -russischen Grenze und anhaltenden Diskussionen über Waffenlieferungen weiter anzufeuern. Die Inkohärenz westlicher Außenpolitik, in welcher die militärische Abschreckung Friedensbestrebungen und Diplomatie konterkarieren , droht weiterhin, das errungene Waffenstillstandsabkommen Minsk II und die damit einhergehende Hoffnung auf eine baldige Befriedung des Gebietes scheitern zu lassen. 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirtschaftsleistung der Ukraine seit dem Jahr 2010 entwickelt? a) Wie haben sich die Staatsverschuldung und die Staatsschuldenquote der Ukraine im selben Zeitraum entwickelt? b) Wie hat sich das Haushaltsdefizit im selben Zeitraum entwickelt? c) In welchem Umfang ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 Kapital aus der Ukraine abgewandert? d) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum die Rüstungsausgaben der Ukraine verändert? Die Fragen 1, 1a bis 1d werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs zusammenhängend beantwortet. Das ukrainische Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2014 um 6,9 Prozent gesunken . Die Staatsverschuldung lag Ende 2013 bei etwa 35 Prozent des BIP und ist seither deutlich gestiegen, der Internationale Währungsfonds (IWF) schätzt für das Jahr 2015 eine Schuldenquote von bis zu 94 Prozent. Das Haushaltsdefizit betrug im Jahr 2014 4,6 Prozent des BIP. Hinsichtlich der Entwicklung V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5346 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 3 dieser Indikatoren seit dem Jahr 2010 verweist die Bundesregierung auf die öffentlich zugänglichen Datenbanken von IWF und Weltbank. Im Jahr 2014 wies die Kapitalbilanz ein Defizit von 11,8 Mrd. US-Dollar auf. Infolge der bewaffneten Auseinandersetzungen im Osten der Ukraine sind die Rüstungsausgaben in den Jahren 2014 und 2015 deutlich angestiegen. 2. Welche Kreditzusagen seitens des IWF, der USA und der EU an die Ukraine existieren bislang nach Kenntnis der Bundesregierung, und in welcher Höhe wurden diese bereits ausgezahlt? a) Zu welchen Konditionen wurden die Kredite gewährt? b) Wie lang ist die Kreditlaufzeit? c) Sind die Kredite zweckgebunden? Wenn ja, zu welchen Zwecken (um Einzelauflistung wird gebeten)? d) An welche Auflagen sind die Kredite gebunden, und zu welchen Maßnahmen musste sich die ukrainische Regierung verpflichten, um sie zu erhalten? e) Welche Institutionen werden die Umsetzung der geforderten Reformen überprüfen? f) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn die Reformen nicht umgesetzt werden? g) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen zur Bekämpfung der Korruption ? h) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen zur Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerhinterziehung? i) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen zur Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen? j) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen zur Entwicklung privater wie öffentlicher Löhne und Gehälter? k) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen zur Privatisierung, und welche erwarteten Einnahmen ergeben sich daraus? l) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen in Bezug auf Renten und Pensionen? Die Fragen 2, 2a bis 2l werden aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammen, aber nach Kreditgebern getrennt beantwortet. Die Kreditzusage des IWF an die Ukraine im Rahmen eines zweijährigen Beistandskreditabkommens vom 30. April 2014 belief sich auf 10,976 Mrd. Sonderziehungsrechte (SZR, nach damaligem Kurs umgerechnet 17,01 Mrd. US-Dollar ). Davon wurden bis zur Kündigung durch die Ukraine am 11. März 2015 umgerechnet ca. 4,6 Mrd. US-Dollar ausgezahlt. Ebenfalls am 11. März 2015 bewilligte das Exekutivdirektorium des IWF auf ukrainischen Antrag eine vierjährige Erweiterte Fondsfazilität über insgesamt 12,348 Mrd. SZR, nach damaligem Kurs umgerechnet 17,5 Mrd. US-Dollar. Hiervon wurden bis zum heutigen Datum 3,546 Mrd. SZR (ca. 5 Mrd. US-Dollar) ausgezahlt. Weitere Tranchen sollen nach vierteljährlichen Überprüfungen ausgezahlt werden. Die Kosten von Beistandskreditabkommen und Erweiterter Kreditfazilität basieren auf dem Zins für Sonderziehungsrechte, der laufend an die Entwicklung auf den internationalen Geldmärkten angepasst wird. Zusätzlich zu diesem Zins fallen auch Gebühren an. Die Laufzeit des IWF-Programms beträgt vier Jahre. Die an die Ukraine ausgezahlten IWF-Mittel sind nach jetziger Planung bis zum Jahr 2025 zurückzuzahlen. Eine Zweckbindung besteht nicht. Voraussetzung für V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5346 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 4 die Gewährung der IWF-Kredite war die Erfüllung sogenannter Vorabmaßnahmen („prior actions“). Die Vorabmaßnahmen und Reformen, zu denen sich die ukrainische Regierung verpflichtet hat, sind im Detail in sogenannten Memoranda of Economic and Financial Policies (MEFP) niedergelegt und als Teile des IMF Country Report 14/106 (vom Mai 2014) bzw. 15/69 (vom März 2015) auf der Internetseite des IWF öffentlich zugänglich. Sie zielen auf die Wiederherstellung wirtschaftlicher Stabilität, Stärkung guter Regierungsführung und Transparenz sowie die Förderung gesunden und nachhaltigen Wachstums, wobei sozial schwache Gesellschaftsschichten geschützt werden sollen. Die Reformziele betreffen vor allem die Geld- und Wechselkurspolitik, die Sanierung des Finanzsektors, eine nachhaltige Haushaltspolitik, den Energiesektor, Regierungsführung sowie die Transparenz und Verbesserung des Investitionsklimas. Die Auszahlung eines IWF-Programms erfolgt in Tranchen. Die einzelnen Tranchen können nur ausgezahlt werden, wenn die Ukraine die im Programm vereinbarten Reformen umsetzt. Über die Umsetzung der Programmauflagen verfasst der Stab des IWF nach intensiven Konsultationen und Verhandlungen mit den Behörden des Kreditnehmers eine Beschlussvorlage für das IWF-Exekutivdirektorium . Dieses entscheidet auf dieser Grundlage darüber, ob die Reformumsetzung ausreichend für eine weitere Tranchenauszahlung ist bzw. ob auf Nachbesserungen bestanden oder verzichtet wird. Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben über ihre Entwicklungshilfedurchführungsorganisation USAID der Ukraine im April 2014 und im Mai 2015 Kreditgarantien über jeweils 1 Mrd. US-Dollar eingeräumt. Gestützt hierauf hat die ukrainische Nationalbank am 16. Mai 2014 erfolgreich eine Staatsanleihe über 1 Mrd. US-Dollar platziert, eine zweite Anleihebegebung ist Ende Mai 2015 erfolgt. Detaillierte Informationen über die Bedingungen der Kreditgarantien liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Europäische Union (EU) hatte im März 2014 im Rahmen ihres Hilfspakets für die Ukraine finanzielle Unterstützung in Form von sogenannten EU-Makrofinanzhilfen als Darlehen in Höhe von insg. 1,61 Mrd. Euro beschlossen (gegliedert in zwei Makrofinanzhilfen). Diese Kreditmittel sind mittlerweile vollständig ausbezahlt (letzte Kredittranche April 2015). Vor dem Hintergrund des anhaltenden Mittelbedarfs hat die EU Anfang 2015 eine weitere Makrofinanzhilfe in Höhe von 1,8 Mrd. Euro beschlossen; diese dritte Makrofinanzhilfe soll in drei Tranchen bereitgestellt werden und in Abhängigkeit von den Reformfortschritten in der Ukraine ausgezahlt werden. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass die erste Auszahlung im Sommer 2015 erfolgen kann. Makrofinanzhilfen werden zu den der EU gewährten Konditionen am Finanzmarkt aufgenommen und zu gleichen Bedingungen an den Empfänger weitergereicht . Sie werden als mittelfristige Darlehen an die Nationalbank bereitgestellt und sollen eine Zahlungsunfähigkeit des Landes vermeiden. Ihre Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die EU knüpft die Makrofinanzhilfe jedoch sowohl an die Berücksichtigung allgemeiner politischer Grundsätze (Anerkennung grundsätzlicher Werte der EU, demokratische Mechanismen , Achtung der Menschenrechte) als auch an finanz- und wirtschaftspolitische Auflagen, die eng auf die im entsprechenden parallelen IWF-Programm vereinbarten Strukturreformen abgestimmt sind. Dazu gehören insbesondere Strukturreformen zur Verbesserung der Verwaltung öffentlicher Mittel, der Korruptionsbekämpfung, der Finanzverwaltung, Reformen im Energiesektor , eine Reform des Finanzsektors sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Unternehmen. Die Europäische Kommission prüft in regelmäßigen Abständen und in enger Abstimmung mit dem IWF und der Weltbank die Erfüllung der Programmauflagen und berichtet hierüber an den Rat und das Europäische Parlament. Dabei ist jede Auszahlung von Kredittranchen an eine positive Bewertung der oben genannten Auflagen, insbesondere an die erfolgreiche Umsetzung des IWF-Programms geknüpft. Überdies sind Maßnah- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5346 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 5 men vorgesehen, die insbesondere zu mehr Transparenz von Vermögensverhältnissen in der öffentlichen Verwaltung bzw. den Eigentumsverhältnissen in Unternehmen beitragen sowie eine bessere Überwachung und Dokumentation von Korruptionsfällen ermöglichen sollen. 3. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine antizyklische Wirtschaftspolitik in der Ukraine? Nach dem Verständnis der Bundesregierung stellt sich die Frage einer antizyklischen Wirtschaftspolitik für die Ukraine derzeit nicht. Vordringlich sind umfassende Strukturreformen, wie sie die ukrainische Regierung bereits angegangen ist. 4. Inwiefern betreffen die aktuellen Kürzungsmaßnahmen in der Ukraine die zivile Infrastruktur in dem Land? Inwieweit sieht die Bundesregierung hierin einen Widerspruch zur politischen Agenda der EU und Deutschlands, die Lebensbedingungen in der Ukraine zu verbessern? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, auf deren Grundlage sie bewerten könnte, inwiefern sich zur Haushaltskonsolidierung getroffene Maßnahmen in der Ukraine auf den Zustand der zivilen Infrastruktur auswirken. 5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Armut und die relative Armut in der Ukraine seit dem Jahr 2010 entwickelt, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis zum Jahr 2020? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 6. In welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 Lohnkürzungen bei öffentlichen und privaten Beschäftigten durchgesetzt? Laut Angaben des ukrainischen Statistikamtes betrug der Durchschnittslohn im öffentlichen und privaten Sektor im Jahr 2014 3 480 Hrywnja (UAH), im Jahr 2015 (Januar bis April) hingegen 3 728 UAH. Angesichts einer Inflationsrate von gegenwärtig 26,7 Prozent bedeutet dies einen Rückgang der Realeinkommen . Das ukrainische Haushaltsgesetz für das Jahr 2014 sieht Lohnausgaben für staatliche Beschäftigte in Höhe von 47,6 Mrd. UAH vor, das Haushaltsgesetz für das Jahr 2015 hingegen in Höhe von 57,5 Mrd. UAH. 7. In welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 Kürzungen bei Renten und Pensionen durchgesetzt? Laut Angaben des ukrainischen Statistikamts betrug die Durchschnittsrente zum Jahresanfang 2014 1 526,1 UAH, zum Jahresanfang 2015 hingegen 1 581,5 UAH. Angesichts der aktuellen Inflationsrate bedeutet dies einen Rückgang der realen Rentenhöhe. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5346 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 6 8. In welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 Kürzungen bei Gesundheitsleistungen durchgesetzt ? Das ukrainische Haushaltsgesetz für das Jahr 2014 sieht Ausgaben für den Gesundheitssektor in Höhe von 8,5 Mrd. UAH vor, das Haushaltsgesetz für das Jahr 2015 hingegen in Höhe von 11,3 Mrd. UAH. 9. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 die Gaspreise für Endverbraucher in der Ukraine entwickelt, und welche Änderungen sind abzusehen? Die Nationale Kommission für Energie und kommunale Dienstleistungen hat am 2. März 2015 Preissteigerungen für den Bezug von Gas und Fernwärme beschlossen, die am 1. April 2015 in Kraft traten. Der Mindesttarif für Gas zur Beheizung von Häusern stieg demnach um 2 000 UAH auf 3 600 UAH pro 1 000 m3 (dies entspricht einem Gaspreis von ca. 1,3 Cent/kWh). Der Tarif gilt für eine Verbrauchsmenge bis zu 200 m3 im Monat während der Heizperiode (Oktober bis April). Bei einem Verbrauch von mehr als 200 m³ steigt der Gaspreis auf bis zu 7 188 UAH pro 1 000 m3 (dies entspricht einem Gaspreis von 2,6 Cent/kWh). Dieser Preis wird auch von Verbrauchern ohne Gaszähler sowie verbrauchsunabhängig außerhalb der Heizperiode gezahlt. Ein vergleichbares Preisniveau gilt auch für Gas, das zu Kochzwecken oder zur Erhitzung von Wasser verwendet wird. Um das erklärte Ziel kostendeckender Gaspreise bis zum Jahr 2017 zu erreichen, sind weitere Preiserhöhungen erforderlich. 10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Engagement Peer Steinbrücks in der „Agentur zur Modernisierung der Ukraine“, in welchem auch Oligarchen wie Dmitro Firtasch, Rinat Achmetow und Viktor Pintschuk mitarbeiten? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, hieraus Konsequenzen zu ziehen. Überdies hat Peer Steinbrück nach Kenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich erklärt, eine Tätigkeit für die genannte Organisation nicht anzutreten. 11. Wie verhält sich die Bundesregierung zu Aktivitäten von Mitgliedern des Deutschen Bundestages in privaten Gremien, die ausländische Partikularinteressen vertreten? Nach dem Verständnis der Bundesregierung fällt diese Thematik in den Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages. 12. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, ein solches Engagement zu regulieren, vor allem in jenen Fällen, in denen politische Leistungen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages zusätzlich zu den Diäten bezahlt werden? Nach dem Verständnis der Bundesregierung fällt diese Thematik in den Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5346 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 7 13. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über eine Entlohnung von Mitgliedern der sogenannten Agentur zur Modernisierung der Ukraine vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine verlässlichen Informationen vor. 14. Wenn ihr keine Informationen vorliegen, wie und wann will sie sie einholen ? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, hierzu Informationen einzuholen . 15. Befürwortet die Bundesregierung die Einführung einer Karenzzeit beim Wechsel von Bundespolitikern in private oder staatliche politische Initiativen im Ausland? Die Bundesregierung verweist auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Bundestagsdrucksache 18/4630), der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Die vorgesehene Karenzzeitregelung enthält keine Begrenzung auf Beschäftigungen im Inland. 16. Steht die Beteiligung der genannten Oligarchen nach Auffassung der Bundesregierung im Widerspruch zu den Zielen der Demokratiebewegung der Maidan-Proteste, die von Deutschland unterstützt wurden? Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, dass die genannten Personen an der genannten Agentur beteiligt sind. Sie hat überdies keine verlässlichen Informationen zur möglichen Motivation derjenigen, die an der Agentur beteiligt sind. Ob ihre Absichten im Widerspruch zu den Zielen der Demokratiebewegung stehen, kann daher nicht abschließend eingeschätzt werden. a) Wie wird diese „Agentur zur Modernisierung der Ukraine“ finanziert? Hierzu liegen der Bundesregierung keine verlässlichen Informationen vor. b) Trägt Deutschland zur Finanzierung unmittelbar oder mittelbar über den IWF oder die EU bei? Nein. c) Teilt die Bundesregierung das Ziel der Agentur, einen Garantiefonds in Höhe von 500 Mio. US-Dollar zu schaffen? Nein. 17. Welche Kontakte gab es zwischen Institutionen des Bundes und der „Agentur zur Modernisierung der Ukraine“? Die Deutsche Botschaft Wien war bei einer Veranstaltung zur Vorstellung der Agentur in Wien anwesend; weitere Kontakte gab es nicht. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5346 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 8 18. In welcher Höhe fördert das BMZ das Projekt der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit dem Titel „Reform der Verwaltung in der Ostukraine“, welches in der Bundestagsdrucksache 18/1552 in der Antwort zu Frage 8a erwähnt wird? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert das genannte Vorhaben mit einem Auftragsvolumen von 22,5 Mio. Euro. 19. Kann das Projekt „Verbesserung der kommunalen Dienstleistungen“ in der Region Lugansk angesichts der aktuellen politischen Lage überhaupt durchgeführt werden? Wenn nicht, welche einzelnen Projekte sind davon betroffen? Das Projekt endete planmäßig im Januar 2014. Die Projektumsetzung war zu dieser Zeit nicht beeinträchtigt. a) Wie ist die bisherige Arbeit der „Agentur für regionale Entwicklung“ evaluiert worden bzw. zu evaluieren, insbesondere in Bezug auf die Einbindung der lokalen Bevölkerung und Teilnehmerzahl? Die „Agentur für regionale Entwicklung“ wurde mehrfach evaluiert, namentlich von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Rahmen einer Projektfortschrittskontrolle im Jahr 2012, durch eine Eigenevaluierung der Agentur im Jahr 2013 und durch eine Baseline-Evaluierung der GIZ zu Maßnahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) im Jahr 2014. Die lokale Bevölkerung wurde durch unterschiedliche Arbeitsformate (Seminare, Runde Tische und Arbeitsgruppen) in der Stadt Stachanow und anderen Städten des Oblast Luhansk eingebunden. Die Teilnehmer waren Vertreter unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, z. B. Beamte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, Studenten und Unternehmer. b) Kann die Organisation ungeachtet des Krieges ihre Arbeit fortsetzen? Die „Agentur für regionale Entwicklung“ musste ihren Sitz von Stachanow (jetzt unter Kontrolle pro-russischer Separatisten) nach Sjewjerodonezk (unter ukrainischer Kontrolle) verlegen, ist aber weiterhin arbeitsfähig. 20. Ist die Arbeit innerhalb des Projekts „Modellhafte Klimaschutzorientierung in der Wirtschaftsentwicklung der Region Donezk“ durch den Krieg in der Ostukraine beeinträchtigt? Die Arbeit innerhalb des Projekts war durch die Kampfhandlungen in der Stadt Donezk und Umgebung beeinträchtigt. Aufgrund der Sicherheitslage musste das Projekt seit April 2014 von Kiew aus gesteuert und die praktischen Arbeiten vor Ort stark eingeschränkt werden. Als sich im Laufe des Jahres 2014 abzeichnete, dass kurz- und mittelfristig eine Besserung der Situation nicht zu erwarten ist, wurde von der weiteren Umsetzung einiger der geplanten, aber nicht mehr durchführbaren Aktivitäten, z. B. dem Aufbau von Technologiekooperationen mit deutschen Firmen sowie weiterer Maßnahmen mit der Gebietsadministration Donetsk, abgesehen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5346 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 9 21. Werden die in der Folge des Krieges nicht verwendeten Mittel umgeschichtet und an anderer Stelle eingesetzt? Wenn ja, wo, und in welchem jeweiligen finanziellen Umfang? Zur weiteren Verwendung von Mitteln aus Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit , die aufgrund der derzeitigen politischen Lage in der Ukraine nicht wie vorgesehen umgesetzt werden können, finden gegenwärtig Gespräche zwischen der Bundesregierung und den betroffenen Partnern und Stellen statt. Im Hinblick auf Projekte der Technischen Zusammenarbeit gab es zwei Änderungen : Nach der völkerrechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim durch Russland wurde im Projekt „HIV/Aids-Prävention“ der Fokus der Projektimplementierung noch vor Beginn der Implementierung von der Halbinsel Krim auf den Oblast Dnipropetrowsk verlegt. Das Projekt „Reform der Verwaltung in der Ostukraine“ musste sich aus der Stadt Luhansk zurückziehen. Sein Sitz wurde nach Kiew verlegt. 22. Unternimmt die ukrainische Regierung nach Auffassung der Bundesregierung hinreichende Anstrengungen, um Menschenrechtsverletzungen durch die ukrainische Armee im Zuge des Krieges in der Ostukraine aufzudecken ? Die Bundesregierung hat gegenüber der ukrainischen Regierung wiederholt betont , dass eine vollständige Aufklärung aller Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen unabhängig von der mutmaßlichen Täterschaft unerlässlich ist. Sie erkennt die einschlägigen Bemühungen der zuständigen ukrainischen Strafverfolgungsbehörden an und erwartet, dass diese konsequent weitergeführt werden. 23. Teilt die Bundesregierung die Kritik der Europarats-Arbeitsgruppe an den Aufklärungsarbeiten der ukrainischen Justiz bezüglich des Massakers auf dem Maidan vom 20. Februar 2014 (www.tagesschau.de/ausland/europaratmaidan -101.html), die der ukrainischen Regierung vorgeworfen hat, die Ermittlungen zu behindern (bitte begründen)? Die Bundesregierung begrüßt die Arbeit des International Advisory Panel (IAP) des Europarates, das begutachtet hat, ob die bisherigen Ermittlungen zu den Maidan-Morden den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen. Der Bericht des IAP schildert neben Verstößen gegen diese Anforderungen auch die schwierigen Bedingungen, unter denen die Ermittlungen geführt werden, und Verbesserungen der Arbeit der Ermittlungsbehörden in jüngerer Zeit. Die Bundesregierung erwartet, dass die ukrainische Regierung die festgestellten Defizite zeitnah beheben wird. 24. Wann und wie hat die Bundesregierung auf die ukrainische Führung eingewirkt , damit diese die Morde auf Basis rechtsstaatlicher Prinzipien aufklärt ? Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit einer raschen und rechtstaatlichen Aufklärung der Morde in ihrem kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog mit der ukrainischen Regierung wiederholt thematisiert. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5346 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 0 25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko, der russische Geheimdienst sei für das MaidanMassaker verantwortlich (www.tagesschau.de/multimedia/video/video- 64163.html)? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, dass der russische Geheimdienst für die Morde auf dem Maidan verantwortlich sei. 26. Welche Programme existieren in der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme schutzbedürftiger Personen aus den umkämpften Gebieten der Ostukraine? Ukrainische Staatsbürger können nach den allgemein geltenden Regeln des Aufenthaltsrechts humanitäre Aufenthaltstitel und auch Aufenthaltstitel zu anderen Aufenthaltszwecken in Deutschland erhalten. Humanitäre Kontingentaufnahmen – gleich den Programmen für syrische Flüchtlinge – existieren für ukrainische Staatsbürger nicht. Seit dem Jahr 1990 nimmt Deutschland zudem jüdische Zuwanderer und ihre Familienangehörigen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, darunter der Ukraine, auf. Die Aufnahme ist in der Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der Baltischen Staaten vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 21. Mai 2015 geregelt. 27. Wie viele Personen aus den umkämpften Gebieten in der Ostukraine sind seit Beginn der Kampfhandlungen aufgenommen worden? Im Jahr 2014 haben 2 703 und im Zeitraum von Januar bis April 2015 1 468 ukrainische Staatsangehörige einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele dieser Asylbewerber aus den umkämpften Gebieten in der Ostukraine stammen, da die Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nicht nach Regionen innerhalb von Herkunftsstaaten differenziert. Sofern Personen aus den umkämpften Gebieten der Ostukraine im genannten Zeitraum ohne Stellung eines Asylantrags nach Deutschland eingereist sind, liegen der Bundesregierung hierüber ebenfalls keine Erkenntnisse vor. Im Jahr 2014 haben im Rahmen der jüdischen Zuwanderung 179 Personen aus der Ukraine eine Aufnahmezusage erhalten. Eine Differenzierung nach dem Wohnort erfolgt nicht. Im Jahr 2015 (Stand: 20. Mai 2015) haben bisher 164 Personen aus der Ukraine eine Aufnahmezusage im Rahmen der jüdischen Zuwanderung erhalten. Eine Aufnahmezusage ist ein Jahr ab Bekanntgabe wirksam und erlischt, wenn nicht innerhalb dieses Jahres das Visum beantragt wird. Im Jahr 2014 wurden 159 Visa und im Jahr 2015 (Stand: 30. April 2015) 87 Visa für jüdische Zuwanderer aus der Ukraine erteilt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5346 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 1 28. Wie beurteilt die Bundesregierung abschließend die Wirkung des Konvois mit Hilfsgütern vom 7. Oktober 2014 (www.bundesregierung.de/Content/ DE/Artikel/2014/10/2014-10-07-ukraine-hilfstransport.html)? Durch die Unterstützungsmaßnahmen konnte aus Sicht der Bundesregierung ein Beitrag dazu geleistet werden, die Lage besonders vom Konflikt betroffener Menschen in der Ostukraine zu verbessern. a) Gibt es eine schriftlich fixierte Evaluation dieses Hilfstransportes – falls ja, bitte beifügen –, und hat die Bundesregierung eine Aufstellung der verteilten Güter und der Begünstigten vor Ort (bitte anfügen)? Die Verteilung der Güter an die Bedürftigen und die Empfängerorganisationen fiel dem ukrainischen Katastrophenschutz (DSNS) als Partner des Unterstützungstransports zu, unterstützt durch das ukrainische Rote Kreuz. Die Empfangsquittungen für die Hilfsgüter liegen beim ukrainischen Katastrophenschutz und dem ukrainischen Roten Kreuz vor. Die Evaluierung erfolgte durch GIZPersonal und freie Gutachter vor Ort. Nach Verteilung der Hilfsgüter wurden die Empfangsquittungen mit den Bedarfsmeldungen abgeglichen. Vor Ort wurden stichprobeartig Empfänger besucht und interviewt. Dies wurde in Besuchsprotokollen dokumentiert. b) Nach welchen Kriterien wurden die Hilfsgüter regional aufgeteilt? Die Aufteilung der Hilfsgüter auf die Regionen erfolgte nach Bedarfsanforderung und gemäß der Koordination durch den lokalen Projektpartner, den DSNS und das ukrainische Rote Kreuz. Die Ermittlung der Bedarfsanforderung erfolgte in Stufen: zunächst in den Kommunen, dann über zwischenregionale Stäbe (bestehend aus Vertretern der verschiedener Behörden). Der Katastrophenschutz erstellte daraufhin eine finale Liste, die an die verschiedenen Hilfsorganisationen weitergegeben wurde. Ein wichtiges Kriterium für die Auswahl der Zielorte für die Warenlieferungen war die Zahl der Binnenvertriebenen. Vor der Lieferung wurde der Bedarf der Hilfsgüter direkt mit den Stadtverwaltungen der ausgewählten Städte nochmals verifiziert. 29. Wie wurden die Hilfslieferungen nach Charkow, Slawjansk, Mariupol, Saporoshje, Dnipropetrowsk gewichtet? Von den 199 Lkw der Hauptlieferung erhielten die genannten Orte ca. die folgenden Anteile: – Charkiw: 18,5 Prozent – Slowjansk (zusammen mit Rubishne): 9 Prozent – Mariupol: 7,5 Prozent – Saporishja: 14 Prozent – Dnipropetrowsk: 16,5 Prozent. Aufgrund der angespannten Sicherheitssituation in Mariupol, Slowjansk und Rubishne wurden zusätzlich zur Hauptlieferung weitere Hilfsgüter im Wert von ca. 900 000 Euro aus Restmitteln des Projekts in diese drei Regionen geliefert. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5346 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 2 30. Wer kontrollierte die Ausgabe der Hilfsgüter, die ab Mitte Oktober 2014 in den Zielstädten in der Ostukraine ankamen, besonders in Slawjansk, Mariupol, Saporoshje und Dnipropetrowsk? Die Hilfsgüter wurden in gemeinsamer Verantwortung durch den DSNS in Abstimmung mit dem ukrainischen Roten Kreuz und den Kommunalbehörden vor Ort ausgegeben. 31. Gab es bei der Verteilung dieser Güter unabhängige Beobachter, deren Einsatz dazu geeignet war, etwaige Unregelmäßigkeiten abzuwenden? Um Unregelmäßigkeiten zu vermeiden, wurde die Verteilung durch die GIZ stichprobenartig überprüft. 32. Sind angesichts der sich drastisch verschlechternden sozialen Lage in den Krisenregionen Folgeprojekte dieser Art geplant, also weitere deutsche Hilfskonvois in die Regionen Donezk und Lugansk? Wenn nein, warum nicht? Vergleichbare Folgeprojekte, bei denen Hilfsgüter mit einem Konvoi von Deutschland aus in die Ukraine transportiert werden, sind bisher nicht geplant. Gegenwärtig hält die Bundesregierung einen weiteren direkt von der Bundesregierung finanzierten und durch die GIZ organisierten Hilfskonvoi aus Deutschland für nicht erforderlich. Im Rahmen der humanitären Hilfe fördert das Auswärtige Amt Hilfsmaßnahmen humanitärer Hilfsorganisationen in den Regionen Donezk und Luhansk, so zum Beispiel einen deutsch-polnischen Hilfstransport von Kiew nach Saporishja und Donezk, der im Juni 2015 durch die Caritas Ukraine umgesetzt wurde. 33. Wie werden die angekündigten 10 Mio. Euro Soforthilfemaßnahmen für die Zivilbevölkerung in der Ostukraine eingesetzt (www.auswaertiges-amt.de/ DE/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/Ukraine/150218_Steinmeier_ Humanitaere_Hilfe.html)? Die Bundesregierung fördert humanitäre Hilfsprojekte in der Ukraine auf der Basis des vorliegenden humanitären Bedarfs. Der regionale Schwerpunkt der geförderten Hilfsmaßnahmen liegt im Osten des Landes, einschließlich der nicht unter Regierungskontrolle stehenden Gebiete. Unterstützt werden vor allem humanitäre Hilfsmaßnahmen für Binnenvertriebene sowie aufnehmende Gemeinden in den Bereichen Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Ausstattung von Notunterkünften, Traumabehandlung und Unterkunft. 34. Gibt es hierfür bereits konkrete Zeitpläne des Auswärtigen Amts? Bereits seit März 2014 unterstützt das Auswärtige Amt humanitäre Hilfsmaßnahmen in der Ukraine. Die Laufzeiten der mit den im Januar 2015 bereitgestellten 10 Mio. Euro geförderten humanitären Hilfsmaßnahmen sind projektabhängig und dauern zum Teil bis zum Ende des Jahres. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5346 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 3 35. Mit welchen deutschen zivilen Organisationen wird die Bundesregierung in diesem Kontext zusammenarbeiten (bitte auflisten)? Bei der Umsetzung humanitärer Hilfsmaßnahmen setzt die Bundesregierung auf die bewährte Partnerstruktur der humanitären Hilfe (VN-Organisationen, Rotkreuz -/Rothalbmondgesellschaften und Nichtregierungsorganisationen) und fördert Projekte dieser Organisationen. Im Ukraine-Konflikt sind dies derzeit: das VN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UN OCHA), das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sowie die deutschen Nichtregierungsorganisationen Diakonie Katastrophenhilfe e. V., Malteser International e. V., Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., ADRA Deutschland e. V. und Caritas International. 36. Erstreckt sich die Zusammenarbeit auch auf ukrainische Organisationen? Die im Ukraine-Konflikt vom Auswärtigen Amt geförderten deutschen Nichtregierungsorganisationen arbeiten bei der Durchführung der Hilfsprojekte mit erfahrenen und leistungsfähigen, nicht gewinnorientierten lokalen Partnerorganisationen zusammen. 37. An welche Bedingungen ist die Vergabe öffentlicher Mittel an Hilfsorganisationen gebunden? Projekte der humanitären Hilfe, die durch das Auswärtige Amt gefördert werden , unterliegen dem deutschen Zuwendungsrecht. Im Bereich der humanitären Hilfe der Bundesregierung im Ausland basiert die Förderung für Projekte von Hilfsorganisationen auf dem „Konzept des Auswärtigen Amts zur Förderung von Vorhaben der Humanitären Hilfe der Bundesregierung im Ausland (Kapitel 05 01,Titel 687 32)“ in der Fassung von Januar 2014. Dieses Dokument ist auf der Homepage des Auswärtigen Amts zugänglich. 38. Besteht ein Kontrollmechanismus für die finanzierten Hilfsprojekte, die eine Veruntreuung der Gelder ausschließen und sicherstellen, dass die Mittel nicht für kriegsfähiges Material aufgewendet werden? Gemäß dem deutschen Zuwendungsrecht sind Zuwendungsempfänger nach Beendigung eines Projektes verpflichtet, sämtliche Ausgaben zu belegen, alle Belege zur Vorlage auf Anforderung bereitzuhalten und eine vollständige Belegliste vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Güter nachweislich durch die Zuwendung beschafft wurden und an wen diese Güter verteilt wurden. Darüber hinaus bestehen weitere Verpflichtungen zur Erfolgskontrolle, die insbesondere durch die Bundeshaushaltsordnung und den Bundesrechnungshof gefordert und überprüft werden. Sie dienen der systematischen, begleitenden und abschließenden Prüfung der Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der geförderten Maßnahmen. 39. Wird eine abschließende Evaluation, auch in schriftlicher Form, der Hilfsgelder für Sofortmaßnahmen angefertigt, und ist diese einsehbar? Die Hilfsorganisationen, deren Projekte im Rahmen der humanitären Hilfe gefördert werden, geben dem Auswärtigen Amt Rechenschaft über den Projektver- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5346 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 4 lauf, den wirtschaftlichen Mitteleinsatz und die Erreichung des Zuwendungszwecks . Dies erfolgt durch Zwischenberichte sowie die Vorlage des Verwendungsnachweises . Das Auswärtige Amt prüft die Verwendungsnachweise u. a. auf Vollständigkeit und etwaige Unstimmigkeiten. Eigene Maßnahmen der Zuwendungsempfänger zur Qualitätssicherung, z. B. Projekt-Monitorings, Erfolgskontrollen und Evaluierungen werden vorgesehen und werden dem Auswärtigen Amt zur Kenntnis gegeben. Darüber hinaus behält sich das Auswärtige Amt vor, bei ausgewählten Projekten ergänzend zur Prüfung der Zwischenberichte und Verwendungsnachweise unabhängige oder eigene Monitoring-Aktivitäten und/oder Evaluierungen durchzuführen. Die Zuwendungsempfänger unterstützen solche Evaluierungen durch Gewährung projektbezogener Akteneinsicht und Zugang zum Projekt. Die Möglichkeit zur Akteneinsicht für die allgemeine Öffentlichkeit regelt das Informationsfreiheitsgesetz. 40. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber einer möglichen Mitgliedschaft der Ukraine in der North Atlantic Treaty Organization (Organisation des Nordatlantikvertrags – NATO)? a) Welche Mitgliedstaaten der EU unterstützen nach Kenntnisstand der Bundesregierung einen Beitritt der Ukraine zur NATO? c) Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen eine Aufnahme der Ukraine in die NATO? Die Fragen 40, 40a und 40c werden aufgrund des inneren Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Mitgliedstaaten der EU, die auch NATO-Mitglieder sind, haben beim Gipfel in Bukarest 2008 der Ukraine gegenüber eine Zusage für eine NATO-Mitgliedschaft gegeben, die jedoch nicht weiter spezifiziert wurde. Nach Ansicht der Bundesregierung steht ein Beitritt der Ukraine derzeit nicht auf der Tagesordnung, wie dies auch führende ukrainische Politiker wie Präsident Petro Poroschenko in der Vergangenheit geäußert haben. b) Welche Mitgliedstaaten der EU unterstützen nach Kenntnisstand der Bundesregierung einen Beitritt der Ukraine zur EU? Ein EU-Beitritt der Ukraine steht derzeit nicht auf der Tagesordnung. Zuletzt haben aber alle EU-Mitgliedstaaten beim Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Riga am 21. und 22. Mai 2015 die auf Europa gerichteten Bestrebungen der Ukraine und ihre Entscheidung für Europa anerkannt. 41. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Eskalationsspirale in der Ukraine, angesichts der Pläne zur Einrichtung einer schnellen Eingreiftruppe der NATO (www.welt.de/politik/ausland/article134072231/Natoplant -Elitetruppe-gegen-Bedrohung-aus-Osten.html) und der Teilnahme von US-Streitkräften an einem Militärmanöver in Estland am 24. Februar 2015 (www.tagesspiegel.de/politik/ukraine-konflikt-us-panzer-an-derrussischen -grenze/11424988.html)? Die in Wales beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des „Readiness Action Plan“, zu denen die Schaffung der streitkräftegemeinsamen Einheit in höchster Bereitschaft (Very High Readiness Joint Task Force – VJTF) sowie verstärkte Übungspraxis im östlichen Bündnisgebiet gehören, haben einen rein defensiven Charakter. Sie dienen ausschließlich der Verteidigung des Bündnisgebiets, auch im Sinne einer glaubwürdigen Abschreckung gegenüber einem potenziellen An- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5346 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 5 greifer. Die Erhöhung der Reaktionsfähigkeit der Allianz wurde vor dem Hintergrund des russischen Vorgehens in der Ukraine auf dem Gipfel in Wales am 4. und 5. September 2014 beschlossen. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Teilnahme der USStreitkräfte an einem Militärmanöver am 24. Februar 2015 in Estland vor. Kräfte der Bundeswehr befanden sich zu diesem Zeitpunkt nicht in Estland. Sofern sich die Fragesteller auf die Feierlichkeiten zum Gedenken an die am 24. Februar 1918 erklärte Unabhängigkeit des Staates Estland beziehen, so ist festzuhalten: Die Militärparade, an der in diesem Jahr auch kleinere, zu dem Zeitpunkt in Estland befindliche Einheiten der Alliierten sowie kleine Kontingente der baltischen Nachbarstaaten Lettland und Litauen teilnahmen, ist etabliertes Element der jährlich am 24. Februar stattfindenden Gedenkfeier. 42. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der erhöhten militärischen Präsenz der USA und von NATO-Mitgliedstaaten in Osteuropa? Die verstärkte Präsenz der NATO im östlichen Bündnisgebiet im Zuge der Umsetzung des „Readiness Action Plan“ erfolgt in Reaktion auf das veränderte Sicherheitsumfeld in Europa und dient der Rückversicherung der Alliierten. Gleichzeitig haben einige NATO-Mitgliedstaaten ihre militärische Präsenz bilateral erhöht, z. B. die USA. Auch Deutschland ist seit dem 16. April 2015 mit Soldaten in Kompaniestärke, die gemeinsame Übungen mit den Gastländern durchführen, in der Region präsent. Darüber hinaus beteiligt sich Deutschland an weiteren Übungen in der Region. Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung weiterhin für einen Dialog mit Russland ein und hält die Kommunikationskanäle zu Russland offen. Auf Initiative des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, beim NATO-Außenministertreffen im Dezember 2014 wurde inzwischen ein Krisenkontaktmechanismus zwischen der NATO und Russland etabliert, um unkontrollierte Eskalationsdynamiken zu vermeiden. a) Bestehen direkte Absprachen zwischen der US-Regierung und der Bundesregierung in Bezug auf die erhöhte militärische Präsenz in Osteuropa ? Die USA haben in Reaktion auf das russische Vorgehen in der Ukraine die vorübergehende Verlegung von US-Streitkräften und Material nach Europa beschlossen . Diese Maßnahmen erfolgen auf bilateraler Ebene mit den jeweiligen Gastländern im östlichen Bündnisgebiet. Sowohl Deutschland als auch die USA nehmen an zahlreichen Übungen im östlichen Bündnisgebiet teil. Im Falle von NATO-Übungen erfolgt die Abstimmung dazu im NATO-Rahmen. Diese Zusammenarbeit soll zukünftig noch vertieft werden. b) Ist die Bundeswehr materiell, finanziell oder personell an Übungen oder Einsätzen im Baltikum, der Ukraine oder im Kaukasus im Rahmen von EU-Missionen oder der NATO beteiligt, und wenn ja, wie? Deutschland beabsichtigt, sich mit Einzelpersonal an den Übungen „Rapid Trident “ (20. bis 31. Juli 2015 in der westlichen Ukraine/Lviv) und „Sea Breeze“ (31. August bis 12. September 2015 in Odessa) zu beteiligen. Neben der Teilnahme an 16 Übungen im Rahmen der Rückversicherungsmaßnahmen im Baltikum und in Polen innerhalb des Jahres 2015 entsendet Deutschland ein Kompanieäquivalent nach Litauen, Lettland und Polen für jeweils drei Monate. Die Entsendung erfolgt in enger Kooperation mit den gastgebenden Nationen mit dem Ziel, an deren nationalen Trainings- und Übungsaktivitäten V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5346 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 6 teilzunehmen. Für die Übungsausgaben wurde Vorsorge getroffen. Sofern Anteile der anfallenden Übungskosten aus den NATO-Militärhaushalten finanziert werden, erfolgt eine finanzielle Beteiligung Deutschlands im Rahmen der NATO-gemeinsamen Finanzierung. Im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union finden keine Übungen im Baltikum, in der Ukraine oder dem Kaukasus statt, an denen sich die Bundeswehr beteiligt. 43. Wird das von der Bundesregierung beschlossene 10-Milliarden-Investitionspaket und die darin enthaltenen 3 Mrd. Euro für die Fachressorts für die Erhöhung der Rüstungsausgaben genutzt, um die NATO-Investitionsvorgabe von 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Verteidigung, bzw. Rüstung zu erreichen (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/ Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2015/03/2015-03-03-PM09.html)? Der Anteil der zusätzlichen Mittel für Investitionen aus der Globalen Mehrausgabe , der auf das Bundesministerium der Verteidigung entfällt, wird zur Stärkung der Verteidigungsinvestitionen genutzt. Auf die Antwort zu Frage 44 wird verwiesen. 44. Wie werden die 3 Mrd. Euro auf die Fachressorts verteilt (bitte auflisten)? Die Verteilung der 3 Mrd. Euro als Globale Mehrausgabe für Zukunftsinvestitionen richtet sich an der von den Ressorts zu erbringenden Globalen Minderausgabe Betreuungsgeld aus. Die jährlichen Beträge der Globalen Minderausgabe Betreuungsgeld sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Ressort in Mio. Euro Epl. 04 – BK 18,4 Epl. 05 – AA 33,5 Epl. 06 – BMI 53,2 Epl. 07 – BMJV 5,7 Epl. 08 – BMF 47,8 Epl. 09 – BMWi 68,2 Epl. 10 – BMEL 17,0 Epl. 11 – BMAS 10,6 Epl. 12 – BMVI 197,5 Epl. 14 – BMVg 302,4 Epl. 15 – BMG 5,1 Epl. 16 – BMUB 24,2 Epl. 17 – BMFSJ 14,1 Epl. 23 – BMZ 59,3 Epl. 30 – BMBF 108,1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5346 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 7 45. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung angesichts der zunehmenden Gewalt gegen und Morde an oppositionelle(n) Politikerinnen bzw. Politikern und Gruppierungen in der Ukraine bereits Regierungskritiker um Asyl in Deutschland gebeten bzw. anderweitigen Schutz Deutschlands ersucht , und wenn ja, wie viele Personen? Der Bundesregierung ist bislang kein derartiger Fall bekannt geworden. Dabei weist sie darauf hin, dass Asylgründe nicht statistisch erfasst werden. 46. Welche generellen Möglichkeiten haben verfolgte ukrainische Regierungskritikerinnen und Regierungskritiker, um Asyl in bzw. Schutz durch Deutschland zu erhalten? Die Bundesregierung verweist insoweit auf die einschlägigen Rechtsvorschriften des deutschen Asyl- und Ausländerrechts. Ob deren Voraussetzungen vorliegen , bedarf stets einer Prüfung im Einzelfall. 47. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der offizielle Beginn des Trainings von Einheiten der ukrainischen Nationalgarde durch etwa 300 US-Soldaten sowie durch Dutzende britische Militärausbilder, mehr als 200 Soldaten aus Kanada, weiteren Ausbildern und Experten aus Drittländern auf ukrainischem Staatsgebiet, nicht dabei hilft, den UkraineKonflikt beizulegen (www.spiegel.de/politik/ausland/usa-bilden-soldatenin -der-ukraine-aus-a-1029635.html)? Aus Sicht der Bundesregierung ist die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen der zu beschreitende Weg für die friedliche Beilegung des Konflikts . Hierfür setzt sie sich nachdrücklich ein. 48. Betrachtet die Bundesregierung den Einsatz des ukrainischen Militärs und der Freiwilligenbataillone in der Ostukraine analog zur ukrainischen Führung als „Anti-Terror-Operation“, da sie in der Antwort auf die Schriftliche Frage 6 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 18/4774 diese Bezeichnung ohne Anführungszeichen o. Ä. verwandt hat? Nach dem Verständnis der Bundesregierung ergibt sich der Begriff „Anti-TerrorOperation “ aus den einschlägigen ukrainischen rechtlichen Bestimmungen, auf deren Grundlage der Einsatz der ukrainischen Sicherheitskräfte erfolgt. 49. Geht die Bundesregierung davon aus, dass alle Aktivitäten der Freiwilligenbataillone entsprechend in Übereinstimmung mit der ukrainischen Führung erfolgen, vor dem Hintergrund, dass sie in der Antwort auf die Schriftliche Frage 6 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 18/4774 darauf hinweist, dass „sämtliche Freiwilligenbataillone, die im Gebiet der Anti-Terror-Operation im Einsatz sind, den ukrainischen Streitund Sicherheitskräften untergeordnet wurden“? Nach dem Verständnis der Bundesregierung ist auch nach erfolgter formaler Unterstellung der genannten Bataillone deren vollständige Eingliederung in die regulären Befehlsstrukturen ein noch andauernder Prozess. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5346 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 8 50. Sind die Freiwilligenbataillone, die nicht „im Gebiet der Anti-TerrorOperation im Einsatz sind“ nicht den ukrainischen Streit- und Sicherheitskräften untergeordnet worden, und wenn nein, welche wurden nicht untergeordnet ? Die ukrainische Regierung hat ausgesagt, dass alle im Gebiet der Anti-TerrorOperation im Einsatz befindlichen Freiwilligenbataillone den ukrainischen Streit- und Sicherheitskräften untergeordnet sind. Eine entsprechende Aussage zu Freiwilligenbataillonen, die nicht dort im Einsatz sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass die ukrainische Regierung weiterhin das Ziel der vollständigen Eingliederung aller Freiwilligenbataillone in die regulären Sicherheitskräfte verfolgt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 9 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 46 \1 80 53 46 .fm , 2 . J ul i 2 01 5, S ei te 2 0 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .