Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5350 18. Wahlperiode 29.06.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 50 \1 80 53 50 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 25. Juni 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5147 – Sicherungsverfilmung und Digitalisierung von Kulturgut im Barbarastollen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Zentrale Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland, der Barbarastollen in Oberried bei Freiburg, dient als kulturelles Gedächtnis der Nation. Er ist das einzige Objekt in Deutschland, das unter Sonderschutz nach den Regeln der Haager Konvention steht. Verwaltet wird der Stollen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Um der völligen Vernichtung von Kulturgütern im Katastrophenfall entgegenzuwirken, werden diese im Barbarastollen durch Sicherungsverfilmungen gesichert. Die Sicherung der Kulturgüter richtet sich nach Dringlichkeitsstufen und wird in Verfilmungsstellen beim Bundesarchiv, beim Geheimen Staatsarchiv und bei Landesarchiven nach festgelegten technischen Standards durchgeführt. Die Fragesteller fragen in dieser Kleinen Anfrage nach den technischen Verfahren der Sicherungsverfilmung und ob dabei Digitalisate entstehen. Außerdem möchten die Fragesteller wissen, ob es eine Verbindung zum Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek gibt. 1. Welche Art von Kulturgütern wird im Barbarastollen dokumentiert und archiviert (bitte mit Auflistung nach Gattung)? Im Barbarastollen werden derzeit ausschließlich Mikrofilm-Kopien wichtiger Dokumente aus den deutschen Archiven gelagert. Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen. 2. Wo werden die Materialien sicherungsverfilmt (bitte unter Angabe der Verfilmungsstellen )? In zwölf Ländern, im Bundesarchiv sowie bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sind Verfilmungsstellen eingerichtet, die aus den Mitteln der Bundessicherungsverfilmung betrieben werden. Die Länder ohne eigene Verfilmungsstellen geben ihre Archivalien zur Verfilmung an benachbarte Länder ab. Eine Liste der Verfilmungsstellen ist als Anlage 1 beigefügt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5350 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 50 \1 80 53 50 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 2 3. Gibt es ein Gremium, das die zu verfilmenden Inhalte auswählt (bitte unter Angabe der Namen der Mitglieder des Gremiums)? Die zu verfilmenden Inhalte werden grundsätzlich von den zuständigen Archivarinnen und Archivaren der Länder ausgewählt. Es gibt ein übergreifendes Gremium in dem alle Archivare organisiert sind und sich über die generelle Zielsetzung und Prioritäten für die Verfilmung abstimmen. Es handelt sich hierbei um den Fototechnischen Ausschuss der „Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder“ (KLA). Die im Ausschuss vertretenen Institutionen können der beigefügten Anlage 2 entnommen werden. 4. Nach welchen Kriterien werden die zu verfilmenden Materialien ausgewählt , und gibt es bundeseinheitliche Standards? Die Kriterien zur Auswahl der zu verfilmenden Materialien sind festgelegt in den „Grundsätzen zur Durchführung der Sicherungsverfilmung von Archivalien “ in der Fassung vom 1. März 1987, veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) 1987, Nr. 16, S. 284 ff. Diese Grundsätze werden bundeseinheitlich von allen Verfilmungsstellen angewandt. 5. Wer entscheidet nach welchen Kriterien, worin der von den Richtlinien für den Schutz von Kulturgütern vorgeschriebene repräsentative Querschnitt in zeitlicher, regionaler und sachlicher Hinsicht jeweils bei den landesweit existierenden Kulturgütern besteht, und werden die Belange kultureller Minderheiten angemessen berücksichtigt? Über die Auswahl der zu verfilmenden Materialien entscheiden die zuständigen Archivare nach eigenem Ermessen. In Zweifelsfällen werden diese Materialien bei den regelmäßigen Sitzungen des Fototechnischen Ausschusses (vgl. Antwort zu Frage 3) zur Diskussion gestellt. In den in der Antwort zu Frage 4 erwähnten Grundsätzen zur Durchführung der Sicherungsverfilmung werden Kriterien genannt, die zusätzlich als Orientierung dienen können (siehe dort Ziff. 3: Auswahl des Verfilmungsgutes). Kulturelle Minderheiten werden dabei angemessen berücksichtigt. 6. Wie sind die die Reihenfolge der Sicherungsverfilmung bestimmenden Dringlichkeitsstufen definiert? In den Grundsätzen zur Durchführung der Sicherungsverfilmung (vgl. Antwort zu Frage 4) wird in Nummer 3.3 (Vornahme der Auswahl) ausgeführt, dass die unterschiedlichen Archivstrukturen nicht zulassen, eine einheitliche Rangfolge durch allgemein verbindliche Bestimmungen festzulegen. Es folgen einige Auswahlkriterien die den zuständigen Archivaren Leitlinien an die Hand geben (unter Nummer 3.4 Auswahlkriterien). Angesichts der begrenzten Ressourcen der Bundessicherungsverfilmung, die nur die Sicherung eines kleinen Teils der Archivbestände ermöglichen, ist es den Archivaren anhand dieser Kriterien möglich, Prioritäten zu setzen und die allerwichtigsten Dokumente ihres Bereichs für die Sicherungsverfilmung zu identifizieren und zur Verfilmung bereitzustellen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5350 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 50 \1 80 53 50 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 3 7. Warum werden aktuell nur Materialien der Dringlichkeitsstufe 1 verfilmt (www.bbk.bund.de zur Sicherungsverfilmung)? Dokumente der Dringlichkeitsstufe 1 sind die wichtigsten Dokumente des Bereichs einer Archivverwaltung. Es erscheint zweckmäßig, diese Dokumente vorrangig zu sichern. Nach Abschluss der Dringlichkeitsstufe 1 ist geplant, auch Dringlichkeitsstufe 2 in Angriff zu nehmen. 8. Welche finanziellen und technischen Voraussetzungen müssten erfüllt werden, damit auch Materialien der Dinglichkeitsstufe 2 oder 3 verfilmt würden? Um die Sicherungsverfilmung aktuell auf Materialien der Dringlichkeitsstufe 2 oder 3 zu erweitern, müssten wesentlich mehr Verfilmungs- bzw. Digitalisierungsgeräte angeschafft und Personal zur Bedienung eingestellt werden. Außerdem müssten auch auf der Seite der Länder strukturelle Veränderungen stattfinden , um die zu verfilmenden Materialien in weitaus größerer Geschwindigkeit auszuwählen und bereitzustellen. Der geplante Umstieg von analogen Erfassungsgeräten (Mikrofilmkameras) auf digitale Erfassung (Scanner) wird perspektivisch einiges an Geschwindigkeitsvorteilen und Synergieeffekten bieten. Dabei könnte eine signifikante Erhöhung des Etats der Bundessicherungsverfilmung (Verdopplung) insbesondere in den Jahren der Übergangsphase die Umstellung auf Digitaltechnik deutlich beschleunigen . 9. Was kostet die Sicherungsverfilmung derzeit pro Jahr, und wer übernimmt diese Kosten (bitte unter Angabe der Kostenträger und Haushaltstitel)? Die Sicherungsverfilmung kostet derzeit pro Jahr ca. 3,5 Mio. Euro. Die Kosten werden vom Bund getragen: Kapitel: 06 28 Sachkosten – Titel: 547 41 Personalkosten – Titel: 632 41 10. Welche Kosten verursacht der „Betrieb“ des Barbarastollens jährlich, und wer trägt diese Kosten? Der Betrieb des Barbarastollens verursacht durch anfallende Wartungsarbeiten und den beauftragten Sicherheitsdienst pro Jahr Kosten von ca. 35 000 Euro. Die Kosten werden aus dem Etat der Bundessicherungsverfilmung beglichen (siehe Antwort zu Frage 9). 11. Wie viele Edelstahlbehälter sind aktuell im Barbarastollen eingelagert, und für wie viele weitere Behälter bietet der Stollen Platz (bitte mit Angabe , wie viele Mikrofilme in einen Edelstahlbehälter passen)? Zurzeit lagern im Barbarastollen 1 540 Edelstahlbehälter mit denjenigen Sicherungsfilmen , die ab dem Jahr 1961 produziert worden sind. Die verbleibende Kapazität des Stollens reicht mindestens noch zur Einlagerung 1 000 weiterer Behälter aus. In jedem Edelstahlbehälter befinden sich rund 21 000 Meter Film. Pro Meter Film sind 36 bis 40 Aufnahmen gespeichert. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5350 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 50 \1 80 53 50 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 4 12. Nach welchen technischen Standards werden die Materialien sicherungsverfilmt ? Die technischen Standards für die Sicherungsverfilmung werden ebenfalls in dem Dokument „Grundsätze zur Durchführung der Sicherungsverfilmung von Archivalien“ (siehe Antwort zu Frage 4) detailliert beschrieben (Teil II: Technische Anweisung für die Durchführung der Sicherungsverfilmung von Archivalien ). 13. Wird aktuell nur schwarz-weiß mikroverfilmt, oder werden inzwischen auch Farbmikrofilme verwendet? Wenn ja, seit wann werden Farbmikrofilme hergestellt, und mit welchem Verfahren? In geringem Umfang werden von Archivalien, bei denen die Farbe ein wesentlicher Informationsträger ist, seit dem Jahr 2010 Farbmikrofilme hergestellt. Dazu werden die Archivalien hochauflösend digitalisiert und mit einem Lasermikrofilmbelichter auf einen langzeitstabilen Farbmikrofilm ausbelichtet. 14. Entstehen bei der Sicherungsverfilmung Digitalisate der Objekte, bevor sie auf Mikrofilm ausbelichtet werden? Mit Ausnahme der Farbmikrofilm-Belichtung entstehen zurzeit keine Digitalisate der Objekte, bevor sie auf Mikrofilm aufgenommen werden. Die Ausstattung der Verfilmungsstellen besteht derzeit noch ausschließlich aus analogen Mikrofilmkameras. Da die Mikrofilmtechnik zunehmend weniger unterstützt wird und heutzutage praktisch vollständig vom Markt verschwunden ist, wurde vom Fototechnischen Ausschuss beschlossen, die Bundessicherungsverfilmung auf digitale Erfassung der Archivalien umzustellen. Diese Umstellung erfolgt sukzessive im Rahmen von Reparatur- oder Austauschbedarfen. Daher wird der Prozess wegen der Langlebigkeit der vorhandenen Mikrofilmkameras und der für eine Kompletterneuerung der Technik zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen ungefähr zehn Jahre in Anspruch nehmen. 15. Wenden die Verfilmungsstellen die vom Fraunhofer-Institut für Physikalische Messtechnik im Rahmen des InnoNet-Programms ARCHE entwickelte Archivierungstechnologie namens „ArchiveLaser“ an, und wenn nein, warum nicht? Von dem Archivleser des Fraunhofer-Instituts gibt es weltweit nur zwei Exemplare . Beide sind im Besitz der Bundessicherungsverfilmung. Beide stehen im Hauptstaatsarchiv Ludwigsburg und werden dort ausschließlich zur Ausbelichtung hochauflösender Digitalisate auf Farbmikrofilm benutzt. Die Geräte erzeugen Farbmikrofilme von allerhöchster Qualität; sind jedoch sehr langsam im Betrieb und insofern nur für die spezielle Aufgabe der Ausbelichtung hochwertigster Farbdigitalisate geeignet. Das Verfahren ist zudem pro Bild mindestens zehnmal so teuer, wie die entsprechende Sicherungsverfilmung auf Schwarzweißfilm. Da die Technologie des Farbarchivlasers sehr anspruchsvoll ist, erzeugen die Geräte einen hohen Wartungsaufwand. Die Anschaffungskosten der Geräte, wollte man sie heute noch einmal bauen, würden wegen der speziellen Technik bei 300 000 bis 500 000 Euro liegen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5350 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 50 \1 80 53 50 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 5 Für die massenweise Ausbelichtung digitalisierter Archivalien ohne farbgetragene Information (ca. 99 Prozent aller Bestände) sollen andere Geräte (schnelle Schwarzweiß-Ausbelichter) beschafft werden, die der Markt heutzutage in hoher Qualität bietet. 16. Wenn die Verfilmungsstellen die im ARCHE-Projekt entwickelte Belichtungstechnologie verwenden, ermöglicht dies einen Arbeitsablauf, der Digitalisierung und Belichtung auf Mikrofilm vereint? Archivieren die Verfilmungsstellen die so entstandenen Digitalisate, und wenn nein, warum nicht? Für die massenweise Verarbeitung digitalisierter Objekte sollen andere Technologien herangezogen werden (siehe Antwort zu Frage 15), weil die Arbeit mit dem Archelaser in diesem Bereich unwirtschaftlich ist. Dies betrifft jedoch nur die Erzeugung von Mikrofilmen aus Digitalisaten. Durch die Umstellung auf digitale Erfassung der Archivalien werden jedoch mehr und mehr Archivalien digitalisiert werden, deren Dateien – nach Ausbelichtung auf Mikrofilm zur Einlagerung im Barbarastollen – von den Ländern nachgenutzt werden können. 17. Plant die Bundesregierung, für den Fall, dass derzeit bei der Sicherungsverfilmung keine Digitalisate entstehen, zukünftig die Materialien parallel zu digitalisieren und zu verfilmen? Auf die Antwort zu den Fragen 14 und 16 wird verwiesen. 18. Werden bei der Sicherungsverfilmung entstehende Digitalisate der Öffentlichkeit über die Deutsche Digitale Bibliothek zur Verfügung gestellt (wenn nein, bitte begründen)? Die bei der Sicherungsverfilmung entstehenden Digitalisate werden nicht über die Deutsche Digitale Bibliothek zur Verfügung gestellt. Die Übergabe von Inhalten (Digitalisaten) zum Zwecke der Zugänglichmachung über die Deutsche Digitale Bibliothek ist Aufgabe der jeweiligen (Kultur-)Einrichtung , die die Originale der Digitalisate beherbergt. Das Verfahren der Datenvorbereitung bzw. -übergabe zur Veröffentlichung über die Deutsche Digitale Bibliothek (Aufbereitung zur attraktiven Präsentation unter Beachtung der Nutzungsrechte ) unterscheidet sich erheblich von einer Sicherungsverfilmung zur Langzeitsicherung von Kulturgütern zum Zweck einer langfristigen Einlagerung . 19. Plant die Bundesregierung, die bereits vorhandenen Verfilmungen, welche alle von hoher Qualität und auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft sind, zu digitalisieren und der Öffentlichkeit über die Deutsche Digitale Bibliothek zur Verfügung zu stellen? Die vorhandenen Verfilmungen werden derzeit in großem Maßstab seitens der Länder von den Filmen digitalisiert und über deren Portale der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die durch die Digitalisierung entstehenden Dateien brauchen sehr viel Kapazität in den Rechenzentren der Länder. Daher kann es noch längere Zeit in Anspruch nehmen, bis alle Filme der Bundessicherungsverfilmung flächendeckend im Internet zur Verfügung stehen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5350 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 50 \1 80 53 50 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 6 20. Werden die verfilmten Materialen dokumentiert? Wenn ja, nach welchen Standards geschieht dies (Metadatenformate, Katalog -, Inventarisierungs- und Verzeichnungsregeln)? Es gibt seit Beginn der Sicherungsverfilmung ein bundeseinheitliches System der Dokumentation. Mit seiner Hilfe können die Archivare der Länder in kürzester Zeit feststellen, auf welcher Filmrolle und in welchem Behälter sich gesuchte Archivalien befinden. Das System ist allerdings nicht zur Nutzung im Rahmen öffentlicher Recherchen geeignet, da der Umgang entsprechend ausgebildetes Personal erfordert. Im Rahmen der Zurverfügungstellung der Sicherungsfilme als Digitalisate integrieren die Länder jedoch die Verzeichnisse in ihre normalen öffentlichen Kataloge, die durchaus geeignet sind, öffentlich genutzt zu werden. Hierfür können die üblichen Werkzeuge der Archivportale herangezogen werden. 21. Sollten die verfilmten Materialen in einer Datenbank erfasst sein, ist es geplant , diese öffentlich zugänglich zu machen? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5350 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 50 \1 80 53 50 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 7 Anlage 1 Sicherungsverfilmungsstellen der Länder 1 Baden-Württemberg Stuttgart Landesarchivdirektion Baden-Württemberg 2 Bayern München Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns 3 Berlin Berlin Reinickendorf Landesarchiv Berlin 4 Brandenburg Potsdam Brandenburgisches Landeshauptarchiv 5 Hessen Wiesbaden Hessisches Hauptstaatsarchiv 6 MecklenburgVorpommern Greifswald Landesarchiv Greifswald 7 Niedersachsen Bückeburg Niedersächsisches Landesarchiv Staatsarchiv Bückeburg 8 Nordrhein-Westfalen Münster Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Techn. Zentrum 9 Düsseldorf Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Zentrale 10 Köln Hist. Stadtarchiv der Stadt Köln 11 Landschaftsverband Rheinland 12 Rheinland-Pfalz Koblenz Landeshauptarchiv Koblenz 13 Sachsen Dresden Sächsisches Hauptstaatsarchiv 14 Schleswig-Holstein Schleswig Landesarchiv Schleswig-Holstein 15 Thüringen Weimar Thüringer Hauptstaatsarchiv Bundesarchive 16 Berlin Dahlem Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz 17 Koblenz Bundesarchiv Koblenz V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5350 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 50 \1 80 53 50 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Anlage 2 Mitglieder des Fototechnischen Ausschusses Stand: 13. November 2014 Bund: Bundesarchiv Potsdamer Str. 1 56075 Koblenz Stiftg. Preuß. Kultbs.: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Archivstr. 12-14 14195 Berlin-Dahlem BadenWürttemberg : Landesarchiv Baden-Württemberg Abteilung Verwaltung Eugenstr. 7 70182 Stuttgart Bayern: Bayerisches Hauptstaatsarchiv Postfach 22 11 52 80501 München Berlin: Landesarchiv Berlin Eichborndamm 115-121 13403 Berlin Brandenburg: Brandenburgisches Landeshauptarchiv Postfach 60 04 49 14404 Potsdam Bremen: Staatsarchiv Bremen Am Staatsarchiv 1 28203 Bremen Hamburg: Staatsarchiv Hamburg Kattunbleiche 19 22041 Hamburg Hessen: Hessisches Hauptstaatsarchiv Mosbacher Str. 55 65187 Wiesbaden MecklenburgVorpommern : Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Landesarchiv Greifswald Postfach 3323 17463 Greifswald Niedersachsen: Niedersächsisches Landesarchiv Am Archiv 1 30169 Hannover Nordrhein-Westfalen: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Technisches Zentrum, An den Speichern 11 48157 Münster Rheinland-Pfalz: Landeshauptarchiv Karmeliterstr. 1/3 56068 Koblenz Saarland: Landesarchiv Saarbrücken Postfach 102431 66024 Saarbrücken Sachsen: Sächsisches Staatsarchiv Archivzentrum Hubertusburg, Gebäude 71-79 04779 Wermsdorf Sachsen-Anhalt: Landeshauptarchiv SachsenAnhalt Brückstr. 2 39114 Magdeburg SchleswigHolstein : Landesarchiv Schleswig-Holstein Prinzenpalais 24837 Schleswig Thüringen: Thüringisches Hauptstaatsarchiv Postfach 2726 99408 Weimar Ständige Gäste: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Provinzialstraße 93, 53127 Bonn V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .