Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5351 18. Wahlperiode 29.06.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 51 \1 80 53 51 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 25. Juni 2015 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5155 – Kämpfer aus Deutschland in islamistisch-motivierten Kriegen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Hunderte Deutsche bzw. Einwohner Deutschlands sollen sich in den letzten Monaten nach Syrien bzw. in den Irak begeben haben, um dort aufseiten der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) zu kämpfen. Doch auch auf der Gegenseite kämpfen Freiwillige aus Deutschland, z. B. auf Seiten der irakisch-kurdischen Peshmerga bzw. der kurdischen PKK (hier gingen deutsche Sicherheitskreise Ende letzten Jahres von rund 50 Männern und Frauen aus, die sich von Deutschland aus der PKK angeschlossen hätten – doch läge „die tatsächliche Zahl womöglich höher“, DER SPIEGEL, 27. Oktober 2014). Und auch aufseiten der syrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) kämpfen deutsche Staatsangehörige. Anfang des Jahres 2015 kam z. B. die erst 19-jährige Deutsche I. H. bei diesen Kämpfen ums Leben (FAZ, 9. März 2015). Nicht auszuschließen ist schließlich, dass deutsche Staatsangehörige bzw. in Deutschland lebende Personen sich der Freien Syrischen Armee oder christlichen Milizen angeschlossen haben, die sich jüngst auch im syrisch-irakischen Kriegsgebiet gebildet haben (vgl. Deutschlandfunk vom 27. April 2015). Inzwischen liegen auch Berichte vor, wonach sich im syrisch-irakischen Kriegsgebiet auch mindestens 25 ehemalige Soldaten aufhalten sollen, die zuvor in der Bundeswehr als Soldaten im Umgang mit Waffen und Sprengsätzen bzw. in militärischer Logistik ausgebildet wurden (SPIEGEL ONLINE vom 26. April 2015). Laut einer Anklage des Generalbundesanwalts gegen sechs aus Somalia nun nach Deutschland zurückgekehrte Bonner Bürger kämpfen derzeit noch etwa weitere 15 Deutsche in Somalia für die Al-Shabaab-Milizen (ZEIT-ONLINE 16. Mai 2015). Selbstmordanschläge begingen nach IS-Angaben bislang rund zwölf Personen aus Deutschland, u. a. die studierten und Bundeswehr-gedienten Zwillingsbrüder K. und M. K. aus Castrop-Rauxel im Jahr 2015 im Irak (SPIEGEL ONLINE 27. Mai 2015). Laut Militärischem Abschirmdienst hätten sich 25 Ex-Soldaten der Bundeswehr zu Terrorgruppen in Syrien oder dem Irak abgesetzt (SPIEGEL ONLINE 27. Mai 2015). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5351 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 51 \1 80 53 51 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 2 Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14308 verwiesen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Situation in den Krisengebieten Syriens und Iraks dynamischen Entwicklungen unterliegt. Auf Grund der schwierigen Sicherheitslage sowie der in weiten Teilen nicht funktionierenden staatlichen Autorität mangelt es an einer validen Erkenntnislage über die tatsächlichen Aktivitäten der Personen in den Jihadgebieten. Teilweise erfordern die Antworten eine Einstufung als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ und werden als gesonderte, nicht zur Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache bestimmte Anlagen übersandt. Zur Begründung wird auf die einzelnen Antworten verwiesen. Aktivitäten islamischer Kämpfer aus Deutschland in Syrien und dem Irak 1. Wie viele Deutsche bzw. aus Deutschland stammende Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in das syrisch-irakische Kriegsgebiet ausgereist, um sich – zumindest zeitweilig – aufseiten der Verbände a) Islamischer Staat, b) Al-Nusra-Front, Ahrar al-Scham oder anderer islamistischer Gruppierungen , Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen derzeit Erkenntnisse zu ca. 700 deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland vor, die seit dem Jahr 2012 in Richtung Syrien bzw. Irak gereist sind, um dort aufseiten des sogenannten Islamischen Staates und anderer islamistischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterstützen. Aufgrund der unübersichtlichen Lage in den Kampfgebieten sind die Informationen über den genauen Aufenthalt sowie etwaige Organisationsanbindungen lückenhaft und unvollständig. Es liegen Hinweise vor, dass sich viele dieser Personen dem sogenannten Islamischen Staat sowie vermutlich auch anderen islamistischen Gruppierungen angeschlossen haben. Von den aufgrund gesicherter bzw. vermuteter Erkenntnisse in Syrien bzw. Irak aufhältigen Personen sind derzeit 50 Beschuldigte in Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer der in Syrien bzw. Irak agierenden Gruppierungen, die als terroristische Vereinigung eingestuft sind. 44 Personen werden davon als Mitglieder des sogenannten Islamischen Staates verdächtigt. Drei Personen gelten als Anhänger der Junud al-Sham, zwei der Ahrar al-Sham und einer der Jabhat al-Nusra. c) irakisch-kurdische Peshmerga, h) jezidische Milizen zu engagieren? Die Fragen 1c und 1h werden gemeinsam beantwortet. Eine offene Beantwortung der Frage 1c und 1h ist nicht möglich. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, 161 [189]). Die Einstufung der Antworten auf die als Verschlusssache (VS) mit dem V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5351 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 51 \1 80 53 51 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 3 Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich, da die betreffenden Informationen aus nachrichtendienstlichen Quellen stammen. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen , deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen über Arbeitsweisen und den Kenntnisstand der Nachrichtendienste des Bundes offen legen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte zu. Die Antwort auf die Frage wird demgemäß mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als gesonderte, nicht zur Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache bestimmte Anlagen übersandt.* d) syrisch-kurdische Volksverteidigungseinheiten, e) türkisch-kurdische PKK, Die Fragen 1d und 1e werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen Informationen über eine Person vor, die sich als MLKP-Mitglied aus Deutschland bezeichnet und ihre Teilnahme am Kampf der „Volksverteidigungseinheiten“ (YPG) in Syrien einräumt. Eine weitere offene Beantwortung der Frage ist nicht möglich. Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 1c verwiesen. Die Antwort auf die Frage wird demgemäß mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und gesondert übermittelt.* f) Freie Syrische Armee bzw. In diesem Zusammenhang ist der Bundesregierung eine Person bekannt. g) christliche oder auch etwaige Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 2. Wie viele dieser Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im syrisch-irakischen Kriegsgebiet umgekommen (bitte nach Jahren und den in Frage 1 aufgeführten Gruppierungen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung vorliegenden Informationen zufolge, sind mindestens 85 der 700 aus dem islamistischen Spektrum aus Deutschland ausgereisten Personen in Syrien umgekommen. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5351 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 51 \1 80 53 51 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 4 Zu den Gruppierungen in den Fragen 1a und 1b: Im Jahr 2013 waren der Bundesregierung lediglich vereinzelte Todesfälle bekannt . Im Jahr 2014 lagen bereits zu mehr als 50 Personen Hinweise darüber vor, dass diese in Syrien oder dem Irak verstorben sind. Aktuell liegen der Bundesregierung Hinweise zu ca. 100 Personen vor, die in Syrien oder dem Irak verstorben sind. Eine Zuordnung der Verstorbenen nach terroristischen Gruppierungen ist aufgrund der unzureichenden Erkenntnislage nicht möglich. Zu den Gruppierungen in den Fragen 1d und 1e: Nach bisherigen Erkenntnissen ist eine bei den „syrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten “ kämpfende Person aus Deutschland ums Leben gekommen. Hinsichtlich der in den Fragen 1c, 1f bis 1h genannten Personengruppen liegen der Bundesregierung keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden bestätigten Erkenntnisse vor. 3. Wie viele der nach Deutschland in das syrisch-irakische Kriegsgebiet ausgereisten Kämpfer haben nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor als Soldaten in der Bundeswehr gedient (bitte nach den in Frage 1 aufgeführten Gruppierungen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen Informationen zu 25 ehemaligen Soldaten vor, die nach Ausscheiden aus der Bundeswehr ausgereist waren. Weiterhin soll ein aktiver Soldat in den Irak ausgereist sein. 4. Wie viele dieser aus Deutschland stammenden Personen sind a) deutsche Staatsangehörige, b) Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger bzw. c) Drittstaatsangehörige mit einem deutschen Aufenthaltstitel? Zu den Gruppierungen in den Fragen 1a und 1b: Von den aus Deutschland in Richtung Syrien bzw. Irak ausgereisten Personen haben mehr als die Hälfte (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit. Außerdem sind rund ein Dutzend Ausgereister Angehörige anderer Staaten der Europäischen Union. Eine weitere offene Beantwortung der Frage ist nicht möglich. Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 1c verwiesen. Die Antwort auf die Frage wird demgemäß mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und gesondert übermittelt.* Zu den weiteren Gruppierungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5351 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 51 \1 80 53 51 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 5 5. Wie viele dieser aus Deutschland stammenden Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Frauen, und wie viele sind Männer? Die Zahl der Frauen unter den ausgereisten Personen unter Frage 1 liegt im niedrigen dreistelligen Bereich. Der überwiegende Teil der Reisenden sind Männer. Eine weitere offene Beantwortung der Frage ist nicht möglich. Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 1c verwiesen. Die Antwort auf die Frage wird demgemäß mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und gesondert übermittelt.* 6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Frage 1 abgefragten Zahlen seit dem Jahr 2007 verändert (bitte nach Jahren und den in Frage 1 aufgeführten Gruppierungen aufschlüsseln)? 7. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung (zumindest zeitweilig) aus dem syrisch-irakischen Kriegsgebiet nach Deutschland zurückgekehrt (bitte nach Jahren und den in Frage 1 aufgeführten Gruppierungen aufschlüsseln)? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Zu den Gruppierungen in den Fragen 1a und 1b: Für den Zeitraum der Jahre 2007 bis 2013 liegen keine belastbaren Daten vor. Seit Mitte 2014 ist allerdings aufgrund der Lage in Syrien und im Nord-Irak eine deutliche Steigerung der Ausreisefälle zu verzeichnen. Nach Informationen der Bundesregierung waren: – im Jahre 2013 von mehr als 240 Ausgereisten einige Personen wieder nach Deutschland zurückgekehrt; – im Jahre 2014 von ca. 550 Ausgereisten etwa ein Drittel (zumindest zeit- weise) wieder nach Deutschland zurückgekehrt; – von den bis zum 23. Juni 2015 ca. 700 Ausgereisten etwa 230 wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Eine weitere offene Beantwortung der Frage ist nicht möglich. Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 1c verwiesen. Die Antwort auf die Frage wird demgemäß mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und gesondert übermittelt.* Zu den weiteren Gruppierungen liegen der Bundesregierung keine bestätigten Informationen vor. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5351 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 51 \1 80 53 51 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 6 8. Bei wie vielen dieser Personen hat die Bundesregierung Erkenntnisse dahingehend , dass sie a) den bewaffneten Kampf (zumindest in Deutschland bzw. in Europa) nicht weiter fortführen wollen bzw. können (z. B. aufgrund von Verletzungen bzw. Traumatisierungen bzw. einem entsprechenden Sinneswandel ), b) nach Deutschland zurückkehren wollen? Verlässliche Angaben zur möglicherweise veränderten Motivationslage von zurückgekehrten Personen bzw. zu Rückreisewünschen ausgereister Personen können nicht getätigt werden. Im Übrigen wird auf die originäre Zuständigkeit der Länder im Bereich Deradikalisierung hingewiesen. 9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Deutsche bzw. aus Deutschland stammende Personen im syrisch-irakischen Kriegsgebiet an Folterungen bzw. an Kriegsverbrechen beteiligt waren, und wenn ja, wie viele waren beteiligt (bitte nach den in Frage 1 aufgeführten Gruppierungen aufschlüsseln)? Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt Ermittlungsverfahren gegen fünf Beschuldigte wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen in Syrien bzw. im Irak. Weitergehende Angaben können nicht gemacht werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Bereits die Zuordnung dieser kleinen Anzahl von Beschuldigten zu bestimmten Gruppierungen wäre geeignet, einzelne Beschuldigte zu individualisieren; dies könnte gegebenenfalls Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung Vorrang vor dem parlamentarischen Informationsinteresse hat. 10. Gegen wie viele Personen hat der Generalbundesanwalt bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die Justiz der Bundesländer Ermittlungsverfahren wegen möglicher strafbarer Handlungen im syrisch-irakischen Kriegsgebiet aufgenommen (bitte nach Jahren und den in Frage 1 aufgeführten Gruppierungen aufschlüsseln)? Der Generalbundesanwalt hat im Jahr 2012 Ermittlungsverfahren gegen sechs Beschuldigte, im Jahr 2013 gegen acht Beschuldigte, im Jahr 2014 gegen 85 Beschuldigte und im Jahr 2015 (Stand 12. Juni 2015) gegen 42 Beschuldigte eingeleitet . Weitere Angaben können aus den in der Antwort zu Frage 9 genannten Gründen nicht gemacht werden. Zu den Verfahren der Länderjustiz kann die Bundesregierung keine Angaben im Sinne der Fragestellung machen, da die vorhandenen Zahlen keine Unterscheidungen im Hinblick auf „strafbare Handlungen im syrisch-irakischen Kriegsgebiet“ und auf die in Frage 1 genannten Gruppierungen vornehmen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5351 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 51 \1 80 53 51 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 7 11. a) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung im syrischen bzw. irakischen Bürgerkrieg militärisch aktive Deutsche bzw. aus Deutschland stammende Personen dort in Gefangenschaft geraten? b) Wenn ja, wie viele sind in Gefangenschaft geraten (bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeit – Deutscher, Unionsbürger, Drittstaatsangehöriger – und wer die Gefangennahme vornahm – z. B. irakische Armee, Kurden aufschlüsseln)? Eine offene Beantwortung der Frage ist nicht möglich. Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 1c verwiesen. Die Antwort auf die Frage wird demgemäß mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und gesondert übermittelt.* 12. Steht die Bundesrepublik Deutschland in Kontakt mit solchen dort in Gefangenschaft befindlichen Deutschen? Wenn ja, mit wie vielen (bitte nach deutschen Gefangenen der irakischen Armee bzw. der Kurden aufschlüsseln)? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat aktuell keine Kenntnis von derartigen Fällen und steht daher aktuell in keinem Kontakt zu möglicherweise in Gefangenschaft befindlichen Deutschen. 13. Mit wie vielen der in den voranstehenden Fragen erfragten Personen in welchen Gruppierungen unterhalten oder unterhielten welche deutschen Sicherheitsbehörden Beziehungen als V-Person, nachrichtendienstliche Verbindung oder Ähnliches? Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag grundsätzlich transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen . Soweit Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, S. 161, 189). Nach sorgfältiger Abwägung des Aufklärungs- und Informationsrechts der Abgeordneten mit dem Wohl des Bundes (Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden könnte, äußert sich die Bundesregierung nicht, soweit dies die Wirksamkeit nachrichtendienstlicher Tätigkeit gefährden kann. Evident geheimhaltungsbedürftige Informationen muss die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht offenlegen (BVerfGE 124, 161, 193 f.). Die Nachrichtendienste sammeln im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags die erforderlichen Informationen und werten diese aus. Die Führung von V-Leuten sowie weitere nachrichtendienstliche Verbindungen gehören zu den wichtigsten nachrichtendienstlichen Mitteln, die den Nachrichtendiensten bei der Informationsbeschaffung zur Verfügung stehen. Würden Einzelheiten hierzu bekannt, könnten dadurch Rückschlüsse auf den Einsatz von V-Leuten und die Arbeitsweise der Nachrichtendienste gezogen werden. Es entstünde die Gefahr, dass * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5351 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 51 \1 80 53 51 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 8 Fähigkeiten, Methoden und Informationsquellen der Nachrichtendienste bekannt würden und damit ihre Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt wäre. Zudem ist zu beachten, dass sich V-Leute in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Leuten ausgeschlossen werden. Die Auskunft muss auch dann verweigert werden, wenn im konkreten Fall ein Einsatz von V-Leuten nicht vorlag, da ansonsten in allen übrigen Fällen aus der Antwortverweigerung auf das Vorliegen eines Einsatzes geschlossen werden könnte. Die Ausführungen gelten für die weiterhin angefragten nachrichtendienstlichen Verbindungen gleichermaßen. Aktivitäten islamistischer Kämpfer aus Deutschland in anderen Teilen der Welt 14. Hat die die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Deutsche bzw. aus Deutschland stammende Personen Mitglied der Terrororganisation alQaida sind, und wenn ja, wie viele? Seit dem Jahr 2002, in dem das damalige Bundesministerium der Justiz (BMJ) die Ermächtigung zur Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der terroristischen Vereinigung Al-Qaida erteilt hat, wurden etwa 35 Personen (dt. Staatsangehörige oder Personen mit Deutschlandbezug) wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung von Al-Qaida oder einer ihrer Regionalorganisationen verurteilt . Für etwa 30 Personen bestehen noch offene Personenverfahren, die entweder noch nicht abgeschlossen und verhandelt worden sind. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor, wie viele Deutsche bzw. aus Deutschland stammende Personen aktuell Mitglied der Terrororganisation Al-Qaida sind. 15. Wie viele Deutsche bzw. aus Deutschland stammende (und unter Umständen gewaltbereite) Islamistinnen und Islamisten halten sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung a) in Afghanistan, b) im afghanisch bzw. pakistanischen Grenzgebiet (Waziristan), c) in der Türkei, d) im Libanon, e) im Jemen, f) in Saudi-Arabien, g) in Katar, h) in Ägypten, i) in Somalia bzw. in Kenia, j) in Mali bzw. k) in Nigeria auf? Hinsichtlich der unter 15a bis 15h und 15j bis 15k genannten Fallgruppen liegen hier keine gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich der Aufenthalte von deutschen bzw. aus Deutschland stammenden Islamisten vor. Die Türkei im Besonderen, aber auch Ägypten, sind vor allem als Transitländer für eine Weitereise nach V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5351 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 51 \1 80 53 51 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 9 Syrien bzw Irak bekannt. Eine Aussage zu einem aktuellen Aufenthalt von Islamisten aus Deutschland in diesen Staaten ist nicht möglich. Auch in die weiteren angefragten Staaten sind Reisebewegungen von Islamisten aus Deutschland – allerdings bislang in der Regel ohne strafrechtliche Relevanz – bekannt (beispielsweise Hadsch-Reisen oder Aufenthalte an Sprachschulen ). Ein statistischer Nachhalt zu diesen Reisebewegungen erfolgt aus diesem Grund nicht. Zu der unter 15i genannten Fallgruppe ist nach hiesiger Einschätzung von derzeit sieben deutschen bzw. aus Deutschland stammenden Islamisten auszugehen , welche sich in Somalia aufhalten. Zu Kenia liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 16. Wie haben sich die in den Fragen 14 und 15 abgefragten Zahlen seit dem Jahr 2007 verändert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? In der Antwort zu Frage 14 sind die Zuordnungen der Personen als Mitglieder der Al-Qaida aufgrund gerichtlicher Verurteilungen erfolgt. Da zwischen der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem einhergehenden Verdacht der Mitgliedschaft und der Urteilsverkündung regelmäßig mehrere Jahre liegen, kann eine retrograde Aufstellung nach Jahren folglich nicht abgebildet werden. Ein retrograder statistischer Nachhalt zum Aufenthaltsort von Islamisten aus Deutschland für den angefragten Zeitraum in Bezug auf Frage 15 liegt der Bundesregierung nicht vor. Grundsätzlich können zur Entwicklung von Ausreisen in Jihad- bzw. Krisengebiete von Islamisten aus Deutschland folgende Angaben getätigt werden: Während in den Jahren 2007 und 2008 wie auch ab dem Jahr 2011 nur Einzelfälle von Ausreisen in Jihad-/Krisengebiete (außer Syrien/Irak) bekannt wurden, war in den Jahren 2009 und 2010 ein massiver Anstieg von Ausreisen feststellbar . Insgesamt sind in diesem Zeitraum mehr als 50 Personen aus Deutschland fast ausschließlich mit dem Ziel der Reise in die Krisenregion in Afghanistan bzw. Pakistan ausgereist. Aktuell finden Ausreisen aus Deutschland nahezu nur noch in Richtung Syrien bzw. Irak statt. 17. Wie lauten bezüglich dieser Personengruppe die Antworten zu den Fragen 1 bis 13, und insbesondere zu Frage 2 (Tote), Frage 3 (Bundeswehrsoldaten ), Frage 4 (Staatsangehörigkeit), Frage 5 (Geschlechterverhältnis ), Frage 7 (Rückkehr), Frage 10 (eingeleitete Strafverfahren), Frage 13 (V-Personen) (bitte nach den in Frage 15a bis 15k aufgeführten Zielländern aufschlüsseln )? Zu den in Jihadgebiete außer Syrien bzw. Irak ausgereisten Personen liegen der Bundesregierung folgende Informationen vor: Die ausgereisten Personen verfügen zu 80 Prozent über die deutsche Staatsangehörigkeit . Etwa ein Viertel der ausgereisten Personen sind Frauen. Ungefähr die Hälfte der ausgereisten Personen ist nach Deutschland zurückgekommen . Es liegen Hinweise auf etwa 20 Tote vor. In etwa drei Viertel der Fälle war die Erkenntnislage zu den ausgereisten Personen ausreichend für die Einleitung von Strafverfahren gemäß §§ 89a und/oder 129a, b des Strafgesetzbuchs (StGB). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5351 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 51 \1 80 53 51 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 0 18. Wie viele dieser Personen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten vier Jahren aus den in Frage 15a bis 15k genannten Ländern in das syrisch-irakische Kriegsgebiet begeben? In dem Zeitraum der Jahre von 2013 bis 2015 sind ca. 20 bis 25 aus Deutschland stammende oder vorher wohnhafte Islamisten aus dem afghanisch-pakistanischen Grenzraum in das syrisch-irakische Kriegsgebiet bzw. in den Grenzraum zur Türkei abgewandert. 20 bis 35 deutsche Jihadisten (teilweise mit ihren Familien) nutzten im Jahr 2012 Ägypten als Durchgangsland Richtung Libyen, um von dort anschließend weiter nach Syrien oder in den Irak zu gelangen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 51 \1 80 53 51 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 53 51 \1 80 53 51 .fm , 3 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .