Deutscher Bundestag Drucksache 18/538 18. Wahlperiode 17.02.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/408 – Ehrung eines möglichen Kriegsverbrechers durch die Bundeswehr Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundeswehr ehrt mit dem Namensgeber der General-Sponeck-Kaserne in Germersheim einen Wehrmachtsgeneral, der für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit verantwortlich sein soll. Das ergibt sich aus einem Artikel des US-Historikers Erik Grimmer-Solem (http://egrimmer.web. wesleyan.edu/pdf/04%20Aufsatz%20Grimmer-Solem.pdf). Die Kaserne trägt seit dem Jahr 1966 den Namen des Wehrmachtsgenerals Hans Graf von Sponeck. Hans Graf von Sponeck hatte im Jahr 1941 als Kommandant auf der Krim einen Rückzug der ihm untergebenen Truppen angeordnet , obwohl ein solcher Rückzug zuvor von der Wehrmachtsspitze ausdrücklich untersagt worden war. Er wurde daraufhin zum Tode verurteilt, zu Festungshaft begnadigt und nach dem 20. Juli 1944 ermordet. In dem im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (MGFA) der Bundeswehr herausgegebenen Band „Tradition und Traditionsverständnis in der Deutschen Luftwaffe “ heißt es dazu: „Generalleutnant Hans Emil Otto Graf von Sponeck war zu Lebzeiten stets bemüht, seinen Soldaten Geist und Haltung einzuflößen. Er ordnete den Zwang zum unbedingten Gehorsam seinem Gewissen und der Verantwortung gegenüber seinen Soldaten unter. Dafür ließ er sein Leben.“ Es gibt Erik Grimmer-Solem zufolge aber keine Hinweise darauf, dass Hans Graf von Sponeck mit dem militärischen Widerstand des 20. Juli 1944 in Verbindung gestanden hat. Als Kommandeur der 22. Infanterie-Division (bis zum 14. Oktober 1941) bzw. des XXXXII. Armeekorps (ab 3. Dezember 1941) war Hans Graf von Sponeck nach den Recherchen von Erik Grimmer-Solem aber für zahlreiche verbrecherische Befehle verantwortlich. Am 20. Juni 1941 soll Hans Graf von Sponecks Erster Generalstabsoffizier eine Anweisung betreffend die Politkommissare der Sowjetarmee erteilt haben: „Sie sind sofort abzusondern.“ Weiter heiße es darin: „Die Masse der Juden ist abDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 13. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. zusondern“. Derselbe Offizier soll im August 1941 der Division eingeschärft haben, dass bei der Feststellung von Sabotageakten „laut eines mündlichen gegebenen Armeebefehls“ mit derselben Schärfe „gegen halbwüchsige Burschen, Frauen und Kinder“ wie gegen erwachsene Männer vorzugehen sei. Drucksache 18/538 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Am 7. Oktober 1941 soll Hans Graf von Sponeck selbst eine Anweisung erlassen haben, verdächtige Zivilpersonen dem nächsten Sonderkommando der Sicherheitspolizei oder dem Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS (SD) zu übergeben. Insbesondere bei Jüdinnen und Juden bedeutete dies faktisch ein Todesurteil. Am 10. Dezember 1941 habe Hans Graf von Sponeck „Richtlinien für die Partisanenbekämpfung“ erlassen, in denen es hieß: „Juden sind zu erfassen, mit Davidstern auf Brust und Rücken kenntlich zu machen, zu überwachen und zum Arbeitsdienst heranzuziehen“. Diese Anordnung galt unterschiedslos für Jugendliche, Frauen und Männer. Im Dezember 1941 war die Ermordung der jüdischen Bevölkerung bereits in vollem Gang, ihre „Aussonderung“, Kenntlichmachung und Heranziehung zum Arbeitsdienst waren nichts weniger als Schritte auf dem Weg zu ihrer Ermordung. Ferner soll Hans Graf von Sponeck befohlen haben, aufgefundene Sowjetsoldaten, auch in Uniform, umgehend zu erschießen. All dies lasse, so Erik Grimmer-Solem, „keinen Zweifel daran, dass von Sponeck den Weltanschauungskrieg Hitlers in der Sowjetunion billigte, in seinem Kommando durchsetzte und deshalb für diese Verbrechen Mitverantwortung trägt.“ Besonders belastend für die Bundeswehr ist es aus Sicht der Fraktion DIE LINKE., dass ihr diese Kenntnisse über Hans Graf von Sponeck im Prinzip wohl schon lange bekannt sind. Das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ berichtete in seiner Ausgabe 52/2013, dass ein Major der Luftwaffe vor knapp zehn Jahren die relevanten Dokumente im Bundesarchiv-Militärarchiv (BA-MA) eingesehen habe und dem Chef des Luftwaffenamtes berichtete, Hans Graf von Sponecks „Mitwisserschaft/Beteiligung an Kriegsverbrechen“ stehe „außer Frage“, eine Umbenennung der Kaserne sei unvermeidbar. Der Vorstoß sei aber verpufft. Das wirft aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wiederum ein bezeichnendes Licht auf das Verhältnis der Bundeswehr zur Wehrmacht, das auch vor der Verehrung von Kriegsverbrechern nicht zurückschreckt . Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Fragestellerinnen und Fragesteller befassen sich im letzten Satz der Vorbemerkung mit dem Verhältnis der Bundeswehr zur Wehrmacht. Die in diesem Zusammenhang aufgestellte Behauptung, dass die Bundeswehr „auch vor der Verehrung von Kriegsverbrechern nicht zurückschreckt“, wird entschieden zurückgewiesen . Im Gegenteil ist darauf hinzuweisen, dass auch im vorliegenden Fall die Bundeswehr einen wichtigen Beitrag zur militärhistorischen Aufarbeitung der Beteiligung von Angehörigen der Wehrmacht an Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes geleistet hat. Die Bundesregierung legt Wert auf die Feststellung, dass sich die Fragestellerinnen und Fragesteller in diesem Zusammenhang auf einen Aufsatz des Historikers Erik Grimmer-Solem beziehen, der durch die Bundeswehr veröffentlicht wurde. Der von den Fragestellerinnen und Fragestellern angegebene Internet-Link führt zu diesem Artikel. Dieser ist im Dezember 2013 unter dem Titel „ ,Selbständiges verantwortliches Handeln‘, Generalleutnant Hans Graf von Sponeck (1888–1944) und das Schicksal der Juden in der Ukraine, Juni–Dezember 1941“ in der Militärgeschichtlichen Zeitschrift, Heft 72 (2013), des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr erschienen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/538 1. Wann war dem Bundesministerium der Verteidigung erstmals bekannt, dass Hans Graf von Sponeck Befehle erlassen haben soll bzw. für diese verantwortlich gewesen sein soll, Jüdinnen und Juden „abzusondern“, aufgefundene Rotarmisten zu erschießen, gegen Jugendliche, Frauen und Kinder mit derselben Brutalität vorzugehen wie gegen Erwachsene usw.? Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (bis 2012 Militärgeschichtliches Forschungsamt) hat das Bundesministerium der Verteidigung am 20. Dezember 2013 über eine mögliche Beteiligung von Generalleutnant Hans Graf von Sponeck an den genannten Kriegsverbrechen informiert. 2. Aus welchem Grund wurde die Kaserne in Germersheim im Jahr 1966 nach Hans Graf von Sponeck benannt? Inwiefern haben sich die Verantwortlichen der Kaserne im Vorfeld und seither darum bemüht, nicht nur die Befehlsverweigerung Hans Graf von Sponecks im Dezember 1941, sondern auch seine mögliche Verantwortung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit zu thematisieren ? Falls solche Bemühungen nicht erkennbar sind, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Entscheidung Hans Graf von Sponecks im Dezember 1941, in aussichtsloser Lage den Haltebefehl Hitlers zu missachten und die ihm anvertrauten Soldaten vor Tod und Gefangenschaft zu bewahren, sowie seine Erschießung in Folge des 20. Juli 1944 waren im Jahr 1966 ausschlaggebend für dessen Würdigung in der Bundeswehr. Kenntnisse über eine Beteiligung Hans Graf von Sponecks an Kriegsverbrechen lagen damals nicht vor. Vor diesem Hintergrund ist es offenkundig , dass es den zuständigen Stellen in Germersheim unmöglich war, eine Beteiligung von Hans Graf von Sponecks an Kriegsverbrechen zu thematisieren. 3. Welche, über wenige Daten zur militärischen Karriere hinausgehenden Darstellungen über Hans Graf von Sponeck gibt es in der Bundeswehr, und was ist ihr wesentlicher Tenor (bitte möglichst vollständige Auflistung von Broschüren, Darstellungen, Tafeln usw. angeben)? Inwiefern wird Hans Graf von Sponeck dabei als vorbildhaft dargestellt? Inwiefern wird darin seine mögliche Verantwortung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit dargestellt? Der Artikel von Professor Erik Grimmer-Solem ist nach hiesiger Kenntnis die erste wissenschaftliche Untersuchung, die sich näher mit der persönlichen Verstrickung von Sponecks in Kriegsverbrechen beschäftigt. Der Ende 2013 von der Bundeswehr veröffentlichte Beitrag spiegelt den aktuellen Forschungsstand wider. Es ist zugleich die erste Untersuchung, die auf einer gründlichen Auswertung der verfügbaren Aktenbestände basiert. In dem Artikel wird die Rolle Hans Graf von Sponecks differenziert dargelegt. Dies schließt sowohl seine mögliche Beteiligung an Verbrechen im Zuge des Barbarossa-Feldzuges als auch sein militärisches Handeln als Kommandierender General des XXXXII. Armeekorps im Dezember 1941 mit ein. Darüber hinaus wird Generalleutnant Hans Graf von Sponeck in verschiedenen Veröffentlichungen des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes sporadisch erwähnt , z. B. im Reihenwerk „Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg“. In der Bundeswehr-Kaserne in Germersheim befindet sich zudem ein Gedenkstein für Generalleutnant Hans Graf von Sponeck. Der wesentliche Tenor der Drucksache 18/538 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Inschrift lautet: „Er starb als Opfer der nationalsozialistischen Herrschaft, weil er als Truppenführer Gewissen und Verantwortung vor den Zwang zum blinden Gehorsam stellte.“ 4. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Aussage des Magazins „DER SPIEGEL“ machen, dass ein Major der Luftwaffe die belastenden Dokumente über Hans Graf von Sponeck bereits vor zehn Jahren im BA-MA eingesehen hat? Falls dies im Wesentlichen zutrifft, a) inwiefern hatte der Major einen dienstlichen Auftrag (von wem, mit welchem Ziel und Erkenntnisinteresse), Anlass für die Einsichtnahme eines Majors des Luftwaffenamtes in die beim Bundesarchiv-Militärarchiv verwahrten Akten war nach Auskunft des zuständigen Kommandos Luftwaffe eine Anfrage des Kommandeurs des damaligen III. Bataillons des Luftwaffenausbildungsregiments aus Germersheim an das Luftwaffenamt. Das Luftwaffenamt wurde um eine Bewertung der Persönlichkeit im Hinblick auf den damals anstehenden 60. Jahrestag der Erschießung Hans Graf von Sponecks gebeten. b) inwiefern hat der Major einen Bericht oder eine Zusammenfassung der aus der Akteneinsicht gewonnenen Erkenntnisse an welche Dienststellen übermittelt, ● was waren der wesentliche Inhalt und die Empfehlungen dieses Berichts, ● ist die Bundesregierung bereit, den vollständigen Bericht dem Deutschen Bundestag vorzulegen, Die aus der Akteneinsicht gewonnenen Erkenntnisse wurden dem Amtschef des Luftwaffenamtes im Rahmen einer Vortragsnotiz am 26. März 2004 vorgelegt. Wesentliche Inhalte waren die Feststellungen, a) dass Hans Graf von Sponeck Kenntnis von Kriegsverbrechen gehabt haben könnte oder daran beteiligt gewesen sein könnte, und b) dass noch weitere umfassende Recherchen in der Angelegenheit notwendig seien. Es wurde auf dieser Grundlage unter anderem empfohlen, einen Anstoß zum Nachdenken über eine Umbenennung der Kaserne in Germersheim zu geben. Die in Rede stehende Vortragsnotiz ist der Antwort der Bundesregierung als Anlage beigefügt. c) trifft die Darstellung, der Major habe die mögliche Mitwisserschaft bzw. Beteiligung Hans Graf von Sponecks an Kriegsverbrechen gegenüber dem Chef des Luftwaffenamtes als „außer Frage“ stehend bezeichnet und eine Umbenennung der Kaserne als unvermeidlich, im Wesentlichen zu, Der Verfasser der Vortragsnotiz hat Hans Graf von Sponecks Mitwisserschaft bzw. Beteiligung an Kriegsverbrechen aus seiner Sicht als außer Frage stehend bezeichnet. Eine Umbenennung der Kaserne hat er zwar nicht ausdrücklich als unvermeidlich bezeichnet, gleichwohl aber empfohlen, einen Anstoß zum Nachdenken über eine Umbenennung der Kaserne in Germersheim zu geben. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/538 d) wie haben die vorgesetzten Dienststellen sich im Anschluss an dieses Aktenstudium bzw. den Bericht des Majors verhalten, und welche Schlussfolgerungen haben sie daraus gezogen (bitte mit Begründung), Eine Weitergabe der Vortragsnotiz an vorgesetzte Dienststellen ist nicht bekannt . e) warum wurde die Kaserne damals nicht umbenannt, Es ist nicht bekannt, dass die Vortragsnotiz damals an die zuständigen Stellen am Standort Germersheim weitergeleitet worden wäre. Daher hat es nach heutiger Kenntnis bei den zuständigen Stellen vor Ort auch keine Überlegungen bezüglich einer Umbenennung der Kaserne gegeben. f) wie beurteilt die Bundesregierung den Umgang der Bundeswehr bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung damit aus heutiger Sicht? Die Bundesregierung legt Wert auf die Feststellung, dass der Umgang der Bundeswehr mit der Wehrmacht eindeutig geregelt ist. Der Traditionserlass des Bundesministers der Verteidigung gibt hierzu vor: „In den Nationalsozialismus waren Streitkräfte teils schuldhaft verstrickt, teils wurden sie schuldlos missbraucht . Ein Unrechtsregime wie das Dritte Reich kann keine Tradition begründen .“ Die Frage im Zusammenhang mit Kasernenbenennungen, ob sich ein Angehöriger der ehemaligen Wehrmacht durch sein Wirken um Freiheit und Recht verdient gemacht hat, wird heute in einigen Fällen anders bewertet als zu der Zeit, als eine Kaserne nach dieser Person benannt worden ist. Im Falle des Generalleutnants Hans Graf von Sponeck sind bei der Bewertung der Gesamtpersönlichkeit sowohl dessen beispielhaftes Verhalten als militärischer Führer im Dezember 1941 und dessen Ermordung durch das NS-Regime nach dem 20. Juli 1944 als auch Erkenntnisse über eine mögliche Beteiligung an Kriegsverbrechen zu berücksichtigen. Das Luftwaffenamt hat auf Grundlage der Vortragsnotiz vom 26. März 2004 keinen unmittelbaren Handlungsbedarf für eine Umbenennung der Kaserne in Germersheim gesehen. Ein solcher unmittelbarer Handlungsbedarf wurde auch vom Verfasser der Vortragsnotiz zum damaligen Zeitpunkt nicht festgestellt. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass das Luftwaffenamt es unterlassen hat, den Hinweisen über eine mögliche Beteiligung Hans Graf von Sponecks an Kriegsverbrechen weiter nachzugehen. Gleichfalls unverständlich ist es aus heutiger Sicht, dass eine Weitergabe der Informationen an die zuständigen Stellen am Standort Germersheim nicht erfolgte. 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Angaben in dem Artikel von Erik Grimmer-Solem? Auf der Grundlage der im Dezember 2013 veröffentlichten neuen Forschungsergebnisse von Professor Erik Grimmer-Solem ist davon auszugehen, dass Generalleutnant Hans Graf von Sponeck im Zuge des Barbarossa-Feldzuges schuldhaft an Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes beteiligt war. Das Kommando Luftwaffe hat daher einen Meinungsbildungsprozess bei den zuständigen Stellen am Standort Germersheim zur Umbenennung der GeneralHans -Graf-Sponeck-Kaserne angestoßen. Drucksache 18/538 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Umbenennung einer Liegenschaft erfolgt gemäß dem in der Bundeswehr geltenden Verfahren auf Antrag der in der Kaserne untergebrachten Dienststellen im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen nach Genehmigung durch die Bundesministerin der Verteidigung. Vor dem Hintergrund des vom Kommando Luftwaffe angestoßenen Meinungsbildungsprozesses und des geschilderten in der Bundeswehr geltenden Verfahrens sieht die Bundesregierung zurzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. 6. Beabsichtigt die Bundesregierung, nun zügig eine Umbenennung der Kaserne vorzunehmen, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Ist die Bundesregierung der Ansicht, ein Offizier der Wehrmacht, der zwar militärfachlich motivierten Ungehorsam gegen Hitler zeigte, aber – wie berichtet – zu keinem Zeitpunkt Kritik an der Ermordung der jüdischen Bevölkerung übte, diese vielmehr durch eigene Befehle unterstützt haben soll, tauge als Vorbild für die Bundeswehr, und wenn ja, a) warum, und b) inwiefern widerspricht eine solche Ehrung dem, was die Bundesregierung unter Innerer Führung versteht? Nein. Für die Bundeswehr vorbildliches militärisches Handeln muss sich an den Normen des Grundgesetzes und des Völkerrechts orientieren. 8. Falls die Bundesregierung die vorstehende Frage bejaht, ist sie bereit, eine Prüfung aller noch nach Wehrmachtsgenerälen bzw., umfassender, nach Offizieren, Ereignissen und Orten des Ersten Weltkrieges und der deutschen Kolonialkriege benannten Kasernen vorzunehmen, um mögliche weitere belastetete Namensgebungen zu revidieren? Wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/538 Drucksache 18/538 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/538 Drucksache 18/538 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333