Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5443 18. Wahlperiode 02.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 43 \1 80 54 43 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 30. Juni 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5185 – Energetische Sanierung im Gebäudebestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verfügt gegenwärtig über einen Bestand von rund 42 000 Wohnungen und Gebäuden. Damit hat die Bundesregierung durch ihre Liegenschaftspolitik einen maßgeblichen bau- und wohnungspolitischen Einfluss. Insbesondere im Bereich Energiesparen und Klimaschutz sollte die Bundesregierung daher ihrer Vorbildfunktion durch ambitionierte Maßnahmen im eigenen Gebäudebestand gerecht werden. Bei der energetischen Sanierung der Bundesimmobilien sollten mehrere Aspekte umgesetzt werden; eine deutlich höhere Sanierungsquote als im Bundesdurchschnitt , ein deutlich höherer Anteil von erneuerbaren Energien sowie eine weit überdurchschnittliche CO2-Einsparung durch die jeweiligen Sanierungsmaßnahmen . Seit dem Jahr 2011 hat die BImA in Zusammenarbeit mit der Deutschen Energie -Agentur (dena) einen Sanierungsfahrplan für die Dienstliegenschaften in ihrem Eigentum erstellt. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Dienstliegenschaften der BImA sollen im Rahmen des Energetischen Sanierungsfahrplans Bundesliegenschaften (ESB) vorbildlich energetisch saniert werden. Ziele sind die Reduzierung des Wärmebedarfs bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent und die Minderung des Primärenergiebedarfs um ca. 80 Prozent bis zum Jahr 2050 (Bezugsjahre: 2010). Als Nachweisgröße für das Ziel „Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 Prozent bis 2020“ wird dabei entsprechend der zugehörigen technischen Regeln des Energieeinsparrechts die „Endenergie“ verwendet. Im ESB werden daher im Wege einer ganzheitlichen Betrachtung alle Maßnahmen (Optimierung des Betriebs, Modernisierung der Gebäudetechnik, Sanierung der Gebäudehülle, V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5443 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 43 \1 80 54 43 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 2 Einsatz erneuerbarer Energien) zur Reduktion des Endenergieverbrauchs berücksichtigt . Die Erreichung dieser Ziele durch wirtschaftliche Maßnahmen steht im Fokus des ESB. Dabei soll die Nutzung erneuerbarer Energien vorbildlich ausgebaut werden. Die Option, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) durch Anwendung des § 7 (Ersatzmaßnahmen) erfüllen zu können, soll so restriktiv wie möglich genutzt werden. Der ESB dient auch zur Umsetzung von Artikel 5 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU („Vorbildcharakter der Gebäude öffentlicher Einrichtungen “). Die konzeptionellen Vorarbeiten zum ESB werden in einem Bericht beschrieben , den das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit den Ressorts alsbald zur Endabstimmung vorlegen wird. Kernstück des Berichts ist das sogenannte Scoring-Modell. Dabei handelt es sich um ein Werkzeug, dass es ermöglicht, für große Liegenschaftsbestände den jeweilige Sanierungsbedarf und die Sanierungstiefe je Liegenschaft abzuschätzen und danach die Reihenfolge der zu sanierenden Liegenschaften festzulegen. Die BImA hat mit der Vorbereitung der operativen Umsetzung des ESB für die zivilen Bundesliegenschaften bereits begonnen. Im ersten Schritt wurde die Erstellung von rund 300 Liegenschaftsenergiekonzepten (ESB-LEK) veranlasst. Derzeit liegen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und der BImA zehn Liegenschaftsenergiekonzepte zur baufachlichen Überprüfung vor. Weitere ca. 50 ESB-LEKe sind fertiggestellt und befinden sich in den als Organe für den Bund tätigen Bauverwaltungen in den Ländern zur Prüfung und Erstellung der Prüfberichte. Die übrigen ESB-LEKe befinden sich noch bei den freiberuflich tätigen Ingenieurbüros in Bearbeitung. Diese sollen in den Jahren 2015/2016 fertiggestellt werden. 1. Wie viel Prozent der Nutzflächen von beheizten oder gekühlten Gebäuden auf Liegenschaften im Besitz der BImA werden von der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung (zivile Dienstliegenschaften) und vom Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) genutzt (militärische Dienstliegenschaften)? Die zivilen Dienstliegenschaften im Eigentum der BImA werden gemäß dem „Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – BImAErrichtungsgesetz “ vom 9. Dezember 2004 (BImAG) im „Einheitlichen Liegenschaftsmanagement “ (ELM) unmittelbar durch die jeweilige Bundesbehörde im Rahmen eines Vermieter-Mieter-Modells genutzt. Von den Dienstliegenschaften im ELM (ohne Bundeswehr) verfügt ein Anteil von etwa 80 Prozent über beheizte und/oder gekühlte Gebäude, rund 20 Prozent der Liegenschaften haben keine Energierelevanz (z. B. nicht bebaute Flächen oder nicht beheizte Gebäude). Von den Dienstliegenschaften der Bundeswehr im ELM verfügt ein Anteil von etwa 55 Prozent über beheizte und/oder gekühlte Gebäude, der übrige Anteil von rund 45 Prozent hat ebenfalls keine Energierelevanz. Eine Differenzierung nach „beheizte“/“gekühlte“ Gebäudenutzflächen hält die BImA systemseitig nicht vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5443 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 43 \1 80 54 43 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 3 Die Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung besitzen und verwalten ihre Liegenschaften in der Regel in eigener Verantwortung. Daten dazu liegen der BImA nicht vor. 2. Wie hoch waren die Sanierungsquoten auf zivilen und militärischen Dienstliegenschaften im Jahr 2014? Mit welchen Sanierungsquoten rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2020 (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)? Da sich der ESB momentan in der Planungsphase befindet (Arbeitsentwurf), kann zur aktuellen Sanierungsquote derzeit keine Aussage getroffen werden. 3. Wie ist die Verteilung des Gebäudebestandes der zivilen und militärischen Dienstliegenschaften im Hinblick auf Gebäudealtersklassen, Sanierungszustand , Beheizungsart und Heizenergieträger? Aus dem Arbeitsentwurf zum ESB lässt sich momentan die nachfolgende Struktur des Gebäudebestandes ableiten: ● zivile Dienstliegenschaften – zwei Drittel wurden vor dem Jahr 1979 erbaut, ca. 80 Prozent der Fassaden sind nicht bzw. mäßig gedämmt; ● militärische Dienstliegenschaften – drei Viertel wurden vor dem Jahr 1979 erbaut. Eine detailliertere Darstellung der Struktur des Gebäudebestandes kann erst nach Vorliegen der Endfassung zum ESB für die Dienstliegenschaften erfolgen. 4. Wieviel Prozent der einzelnen Gebäudealtersklassen müssen einer energetischen Sanierung unterzogen werden, damit die Bundesregierung ihre Klimaziele erreicht, z. B. Senkung des Wärmebedarfs bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gegenüber dem Jahr 2010? Eine Prozentangabe ist derzeit nicht möglich, da zunächst die entsprechenden Liegenschaftsenergiekonzepte aufgestellt und abschließend geprüft sowie Festlegungen zu den konkreten Baumaßnahmen getroffen werden müssen. Die Zielerreichung wird nicht nur durch die Anzahl der Sanierungsmaßnahmen bestimmt , sondern insbesondere auch durch die jeweilige technische und wirtschaftlich realisierbare Sanierungstiefe. 5. Wie hoch waren die jährlichen Wärmeenergieverbräuche (absolut und relativ je Quadratfläche Netto-Grundfläche – m2 NGF) in den Jahren 2010 bis 2014 der zivilen Dienstliegenschaften und der militärischen Dienstliegenschaften ? Die inländischen Dienstliegenschaften des Bundes wurden schrittweise ab dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2013 in das Eigentum der BImA und das Einheitliche Liegenschaftsmanagement (ELM) überführt. Die sequentielle Überführung der Liegenschaften in das ELM führte zu starken Schwankungen der Bezugsgrößen, so dass erst das Jahr 2013 als Basis- und Bezugsjahr für die Energie- und Medienverbräuche herangezogen werden kann. Ein Vergleich zu den Vorjahren ist aus den vorgenannten Gründen nicht darstellbar . Eine Aufstellung über die jeweiligen Ressorts für den Zeitraum 2010 bis 2012 für die bis dahin noch in eigener Verantwortung verwalteten und bewirt- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5443 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 43 \1 80 54 43 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 4 schafteten Dienstliegenschaften ist im Rahmen der Beantwortung zeitlich nicht möglich. Im Jahr 2013 weisen die zivilen Dienstliegenschaften in Zuständigkeit der BImA einen absoluten Gesamtwärmeenergieverbrauch in Höhe von rund 800 Millionen Kilowattstunden (kWh) auf. Der flächenbezogene Wärmeenergieverbrauch im gewichteten Mittel liegt bei rund 80 kWh/(m2·a). Im Jahr 2014 betrug der absolute Gesamtwärmeenergieverbrauch nach vorläufiger Erhebung etwa 850 Millionen kWh, im gewichteten Mittel etwa 79 kWh/(m2·a). Endgültige Zahlen für 2014 liegen der BImA noch nicht vor. Für die militärisch genutzten Dienstliegenschaften stellen sich die Wärmeenergieverbräuche wie folgt dar: Die Tabellenangaben beziehen sich auf alle militärisch genutzten Liegenschaften (nicht nur die im Zusammenhang mit der Umsetzung der EED zu Artikel 5 gemeldeten Flächen der „Zentralregierung“). Bei den Werten für 2014 handelt es sich um vorläufige Erhebungen, die noch abschließend qualitätsgesichert werden müssen. 6. Stellt die Bundesregierung das Inventar nach Artikel 5 Absatz 5 der EUEnergieeffizienz -Richtlinie (2012/27/EU), das ein Inventar der gekühlten und bzw. oder beheizten Gebäude, die sich im Eigentum der Zentralregierung befinden und eine Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m2 aufweisen, beinhaltet, aktuell öffentlich zur Verfügung? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht, und bis wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung ? Ein Gebäudeinventar der gekühlten und/oder beheizten Gebäude, die sich im Eigentum der Zentralregierung befinden wird derzeit im Rahmen eines Forschungsprojektes des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erarbeitet. Es soll ab 2016 öffentlich verfügbar sein. Vor Erstellung eines solchen Inventars waren erst noch Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des Artikel 5 der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) zu klären. Insbesondere ging es um die Klärung folgender Fragen: ● Welche nationalen Institutionen sind zu berücksichtigen bzw. der in der Richtlinie verwendeten Terminologie „Zentralregierung“ zuzuordnen? ● Welche nationalen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sind zu verwenden? ● Für welche Gebäudekategorien soll die Richtlinie in Deutschland angewen- det werden? 7. Welches Ressort ist zuständig für die Aufstellung dieses öffentlich zugänglichen Inventars? Zuständig ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit . Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 MWh (absolut) 3 639 975 3 028 506 3 170 039 3 233 968 2 691 318 kWh/m2 (relativ) 149,80 141,85 137,92 152,72 152,12 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5443 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 43 \1 80 54 43 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 5 8. Was genau ist Inhalt des Energetischen Sanierungsfahrplans Bundesliegenschaften (ESB), der von der dena und der BImA für die bundeseigenen Dienstliegenschaften entwickelt wurde? Ziel des ESB ist es, für die BImA ein systematisches Entscheidungs- und Steuerungswerkzeug zu entwickeln, mit dessen Hilfe die schrittweise energetische Sanierung der Bundesbauten am effizientesten vorangebracht und der Sanierungsfortschritt kontrolliert werden kann. Dabei werden dem ESB zwei wesentliche Anforderungen zugrunde gelegt: ● Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 7 der Bundeshaushaltsord- nung (BHO), ● Umsetzung der im Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 10. Juni 2014 festgeschriebenen Sanierungsanforderung zur „Energetischen Vorbildfunktion von Bundesbauten – Vorgaben zur Unterschreitung der Anforderungen zur Energieeinsparverordnung 2013“ (EnEV-Erlass 2014). Daneben erfolgt ein Abgleich, inwieweit die Energieziele der Bundesregierung für den Gebäudebestand mit den gegebenen Anforderungen erreicht werden können. 9. Welche energetischen Kriterien liegen dem ESB zugrunde? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 10. Werden mit dem ESB die Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU umgesetzt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 11. Wird mit dem ESB die seit dem 1. Januar 2014 geltende 3-Prozent-Sanierungsquote des Artikels 5 Absatz 1 der Richtlinie 2012/27/EU eingehalten ? Die EU-Richtlinie lässt auch eine Verringerung der formulierten jährlichen Sanierungsquote von 3 Prozent pro Jahr zu, sofern die Sanierungsgüte die nationalen Mindestanforderungen übersteigt. In diesem Fall ist durch die Mitgliedstaaten sicher zu stellen, dass die gleichen Energieeinsparungen erzielt werden, wie im Fall einer 3 Prozent Sanierungsquote und einer Sanierungsgüte gemäß den nationalen Mindestanforderungen. Durch den Erlass BI3-8133-2/3 „Energetische Vorbildfunktion von Bundesbauten – Vorgaben zur Unterschreitung der Anforderungen zur Energieeinsparverordnung 2013“ vom 10. Juni 2014 ist festgelegt, dass bei Baumaßnahmen des Bundes die Anforderungen der Energieeinsparverordnung in einem bestimmten Maß unter Beachtung von § 7 BHO unterschritten werden müssen. Diese selbst auferlegte Übererfüllung der nationalen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz führt dazu, dass die geforderte jährliche Sanierungsquote um etwa 0,5 Prozent gesenkt werden kann und demnach nur noch 2,5 Prozent pro Jahr beträgt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5443 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 43 \1 80 54 43 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 6 12. Auf welchen zivilen und militärischen Dienstliegenschaften wurden bereits Baumaßnahmen im Rahmen des ESB abgeschlossen? Die konkreten Maßnahmen des ESB befinden sich derzeit in der Planungsphase. 13. Wird der ESB veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Über eine Veröffentlichung wird im Rahmen der Ressortabstimmung entschieden. 14. Wie definiert die Bundesregierung das „Niedrigstenergiegebäude“, also den Standard, den Dienstliegenschaften des Bundes nach der EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU ab dem 31. Dezember 2018 (neue Gebäude, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden) beziehungsweise ab dem 31. Dezember 2020 (alle neuen Gebäude) erfüllen müssen? Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird im Jahr 2016 weiterentwickelt, um gemäß EU-Gebäuderichtlinie für Neubauten den Niedrigstenergiegebäudestandard einzuführen. Aussagen zum Niedrigstenergiegebäudestandard können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Derzeit laufen hierzu die gutachterlichen Untersuchungen betreffend die technische und wirtschaftliche Machbarkeit im Einzelnen. 15. Wie hoch ist der Anteil der Nutzflächen von Gebäuden auf militärischen und zivilen Dienstliegenschaften, die bereits aufgrund des Sanierungsfahrplans der dena und der BImA saniert worden sind? Um welche Liegenschaften handelt es sich konkret (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 16. Welche Baumaßnahmen befinden sich derzeit in Planung und Umsetzung zur Sicherstellung der Sanierungsquoten auf zivilen und auf militärischen Dienstliegenschaften? Für die vorerst ausgewählten rund 300 Dienstliegenschaften wird mit der Fertigstellung der ESB-LEKe zunächst die Grundlage für weitergehende Planungen geschaffen. Daher ist derzeit eine konkrete Auflistung von geplanten Baumaßnahmen nicht möglich. 17. Bis wann plant die Bundesregierung, die Sanierung aller Dienstliegenschaften der BImA durchzuführen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5443 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 43 \1 80 54 43 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 7 18. Wie hoch sind die Treibhausgas-Emissionen aller Dienstliegenschaften absolut im aktuellen Sanierungszustand, und um welchen Betrag konnten diese bereits aufgrund des ESB reduziert werden? 19. Wie hoch ist die von der Bundesregierung erwartete Reduktion der Treibhausgas -Emissionen durch die Sanierung aller Dienstliegenschaften absolut und in Prozent gegenüber dem Zustand vor dem ESB? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 18 und 19 gemeinsam beantwortet . Die im ESB erfassten zivil genutzten Liegenschaften des Bundes hatten im Jahr 2010 einen Wärmeverbrauch von etwa 1,02 Terawattstunden (TWh) und einen Stromverbrauch von etwa 0,48 TWh. Mit diesem Energieeinsatz waren CO2- Emissionen in der Höhe von etwa 575 000 Tonnen (t)/Jahr gekoppelt. Die Maßnahmen im Zusammenhang zum ESB sind gerade in der Planungsphase und haben daher noch nicht zu einer Einsparung bei den CO2-Emissionen führen können. Es gibt eine Selbstverpflichtung der Bundesregierung, die CO2-Emissionen aus ihrem Geschäftsbereich um 50 Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 zu reduzieren (Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung, Beschluss vom 6. Dezember 2010). Welche Einsparungen an CO2-Emissionen nach Umsetzung des ESB erzielt werden können, ließe sich grundsätzlich berechnen. Die Emissionsminderungen hängen jedoch maßgeblich von den jeweiligen Maßnahmen in den Bereichen „Wärme“ und „Elektroenergie“ ab. Die Bedeutung der energetischen Ertüchtigung öffentlicher Liegenschaften für den Klimaschutz wurde von der Bundesregierung auch im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 anerkannt. Hier wurde davon ausgegangen, dass durch die Erstellung energetischer Sanierungsfahrpläne für die öffentliche Hand auf Bundes -, Länder- und kommunaler Ebene im Jahr 2020 zwischen 0,1 und 1,7 Millionen t CO2-Äquivalenten eingespart werden können. 20. Wird der ESB das durchschnittliche jährliche Bauvolumen der Baumaßnahmen der Bundesregierung erhöhen? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 21. Stehen bei der BImA und bei den für die Bundesregierung tätigen Bauverwaltungen ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung, damit ein erhöhtes Bauvolumen auch tatsächlich im Kosten- und Terminrahmen sachgerecht umgesetzt werden kann? In Abstimmung mit der BImA erstellen die für die Bundesregierung tätigen Bauverwaltungen derzeit für rund 300 Dienstliegenschaften im Bestand der BImA sogenannte Liegenschaftsenergiekonzepte (ESB-LEK), auf deren Grundlage dann liegenschaftsweise – unter Berücksichtigung des sonstigen Sanierungsbedarfs – das energetische Sanierungspotenzial und der daraus resultierende Baubedarf ermittelt wird. Erst auf dieser Grundlage können abschließend Entscheidungen über Baumaßnahmen getroffen und die damit verbundenen Bauvolumina liegenschaftsscharf ermittelt werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5443 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 43 \1 80 54 43 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 8 22. Warum berücksichtigt die BImA nur ihre Dienstliegenschaften im ESB und nicht ihren kompletten Gebäudebestand einschließlich Konversionsliegenschaften ? Gemäß Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom 6. Dezember 2010 hat die Bundesregierung einen energetischen Sanierungsfahrplan unter Beteiligung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für die Gebäude der Bundesressorts sowie der Behörden der Geschäftsbereiche zu erstellen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 23. Wie hoch ist derzeit die Sanierungsrate des Gesamtgebäudebestandes der BImA (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der sehr heterogene Gesamtgebäudebestand der BImA besteht zum überwiegenden Teil aus Dienstliegenschaften im ELM (Anlagevermögen), die in die energetische Betrachtung im Rahmen des ESB einbezogen sind. Daneben gehören zum Gebäudebestand der BImA aber auch Liegenschaften des Umlaufvermögens (Konversionsliegenschaften u. a.), die für Bundeszwecke entbehrlich und daher grundsätzlich zur Verwertung bestimmt sind. Über eine Sanierungsrate zum Gesamtgebäudebestand verfügt die BImA nicht. 24. Wie ist der energetische Zustand der Konversionsliegenschaften der BImA? Die im Eigentum der BImA befindlichen Konversionsliegenschaften weisen einen höchst unterschiedlichen, aus der militärischen Vornutzung resultierenden energetischen Zustand auf. Konversionsliegenschaften sind zur Verwertung bestimmt . Die zivile Nachnutzung der Konversionsliegenschaften unterliegt immer einer entsprechenden Bauleitplanung der jeweiligen Kommune. Vor diesem Hintergrund kann die BImA eine konkrete Antwort zum allgemeinen energetischen Zustand der Konversionsliegenschaften der BImA daher nicht abgeben. Der energetische Zustand der im Rahmen der Umsetzung der Stationierungsentscheidung zur Abgabe an die BImA geplanten militärischen Liegenschaften wurde seitens des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) nicht mehr erfasst . 25. Wie alt sind die Heizungsanlagen im Bestand der BImA im Durchschnitt (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)? Derzeit wird der Anlagenbestand in Hinblick auf § 10 Absatz 1 der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2013 geprüft und aktualisiert. Erst im Ergebnis kann zu den Heizungsanlagen im Bestand der BImA eine Aussage getroffen und nach Bundesländern sowie Anlagenalter aufgeschlüsselt werden. 26. Wie viele der Heizungsanlagen sind älter als fünf Jahre, zehn Jahre, 20 Jahre, 30 Jahre, 40 Jahre (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln )? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5443 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 43 \1 80 54 43 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 9 27. Wie hoch ist der Anteil der erneuerbaren Energien für die Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden auf zivilen und militärischen Dienstliegenschaften der BImA (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)? Zivil genutzte Dienstliegenschaften: Der Anteil der Erneuerbaren Energien für die Wärme- und Kälteerzeugung wird systemseitig bei der BImA nicht erfasst. Die Abbildung im internen IT-System der Bundesanstalt ist geplant, eine entsprechende Entwicklung ist in Vorbereitung. Voraussichtlich kann der Anteil der Erneuerbaren Energien erstmalig für das Bezugsjahr 2016 durch die BImA separat erfasst und ausgewertet werden. Militärisch genutzte Dienstliegenschaften: Der Anteil Erneuerbarer Energien im Jahr 2014 an der Gesamtwärmeerzeugung militärischer Liegenschaften betrug 8,32 Prozent – bei absolut 223 817 Megawattstunden (MWh). Darin enthalten sind 70 274 m2·a Fernwärme aus Erneuerbare -Energien-Anlagen der Fernwärmelieferanten. Die Differenzsumme von 153 543 MWh verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer: 28. Wie hoch sind die Energiekosten der BImA aktuell, und wie haben sie sich seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln )? Bei den Energiekosten ist die sequentielle Überführung der Dienstliegenschaften ins ELM ausschlaggebend dafür, dass als Bezugsjahr die Daten aus dem Jahr 2013 dienen. Für den Bezug von elektrischer Energie (Strom) und Heizenergie (Wärme) fielen im Basisjahr 2013 Kosten in Höhe von rund 160 Mio. Euro an. Für das Jahr 2014 sind nach derzeitigem Stand Energiekosten in Höhe von rund 148 Mio. Euro entstanden. Dabei handelt es sich um ein vorläufiges Ergebnis, da die Energiekosten für das Jahr 2014 noch nicht abschließend abgerechnet wurden. In der nachstehenden Abbildung sind die Energiekosten nach Bundesländern aufgeschlüsselt. Brandenburg 2 582 MWh Baden-Württemberg 2 995 MWh Bayern 50 459 MWh Hessen 4 742 MWh Niedersachsen 21 247 MWh Nordrhein-Westfalen 23 587 MWh Rheinland-Pfalz 17 845 MWh Sachsen-Anhalt 5 265 MWh Schleswig-Holstein 16 583 MWh Sachsen 4 253 MWh Thüringen 3 985 MWh V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5443 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 43 \1 80 54 43 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 0 29. Wie hoch ist im Bestand der BImA der Anteil an Wärmeenergie, die über die Energieträger Öl, Gas, Solarthermie, Pellets, Hackschnitzel, Kohle, Fernwärme und Elektroenergie bereitgestellt werden (bitte die Aufstellung nach Bereitstellung der Wärmeenergie für Kälte und Wärme differenzieren )? Eine Differenzierung zwischen der Wärmeenergie für Kälte und Wärme erfolgt durch die BImA systemseitig nicht. In den Jahren 2013 und 2014 ist der Anteil an Wärmeenergie gleichbleibend auf die einzelnen Energieträger verteilt. Beim Bezug von Wärmeenergie stehen hauptsächlich drei Energieträger im Vordergrund . Gas (inkl. Flüssiggas) und Fernwärme haben beim Wärmeenergieverbrauch mit insgesamt rund der Hälfte bzw. rund einem Viertel den größten Anteil . An dritter Stelle steht Heizöl mit ebenfalls fast einem Viertel. Die übrigen Energieträger, wie Kohle, Holzhackschnitzel und Holzpellets sowie sonstige Energieträger haben einen Anteil am Wärmeenergieverbrauch von unter 1 Prozent . 30. Bis wann sollen nach dem ESB die Ölheizungen im Bestand der BImA spätestens ausgetauscht werden, und welche Technologien sollen dabei zum Einsatz kommen? Der jeweilige Austauschzeitpunkt sowie die anschließende Art der Wärmeerzeugung werden erst im Rahmen von Liegenschaftsenergiekonzepten konkret ermittelt. 31. Wie hoch ist der Ölverbrauch der Ölheizungen im Bestand der BImA pro Jahr? Für die Jahre 2013 und 2014 wurden für die zivilen Dienstliegenschaften der BImA rund 20 Millionen Liter Heizöl eingekauft. Die eingekaufte Menge ist nicht gleich dem Verbrauch an Heizöl zu setzen. Eine Kennzahl zur Abbildung des tatsächlichen Heizölverbrauchs pro qm beheizte Fläche und pro Jahr befindet sich bei der BImA in Vorbereitung. Aktuell liegen ihr dazu keine Daten vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5443 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 43 \1 80 54 43 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 1 32. Wie hoch ist der Anteil der Gebäude im Bestand der BImA mit KfW-Standard 55, 70, 85, 100, 115 und KfW-Effizienzhaus? Die BImA hält in Bezug auf ihren Gebäudebestand keine spezifischen Daten zu KfW-Standards vor. 33. Werden bei der energetischen Sanierung im Rahmen des ESB nur ökonomische und energetische Anforderungen berücksichtigt, oder werden auch weitergehende ökologische Anforderungen gestellt, wie z. B. an den Schadstoffgehalt in Dämmmaterialien? Im ESB werden explizit keine weitergehenden ökologischen Anforderungen bezüglich der Umweltwirkungen eingebauter Baustoffe gestellt. Für den Bundesbau ist grundsätzlich der Leitfaden Nachhaltiges Bauen mit der Einführung gemäß Erlass vom März 2011, auch bei Gebäudesanierungsmaßnahmen , zu beachten. Mit dem darauf bezogenen Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Version 2011, werden erstmalig eingesetzte Baustoffe systematisch erfasst und einer qualitativen Bewertung unterzogen, mit dem Ziel negative Umweltwirkungen zu vermeiden. Weiterhin stellt der Bund auf dem Informationsportal des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit WECOBIS (www.wecobis.de) umfangreiche Daten zu Baustoffen bereit, die auf mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefahren von Baumaterialien hinweisen und als Planungs- und Ausschreibungshilfen bei der Baustoffauswahl genutzt werden können. 34. Wurden bei Baumaßnahmen im Geschäftsbereich der Bundesregierung in den vergangenen Jahren Dämmstoffe eingesetzt, in denen besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) aus der entsprechenden Liste der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe der EU enthalten sind? Die Bundesregierung kann keine zuverlässigen belastbaren Aussagen dazu machen , geht jedoch davon aus, dass auch Dämmstoffe mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) zum Einsatz gekommen sind, die nach der heute aktuellen Kandidatenliste der REACH-Verordnung als besonders besorgniserregend eingestuft werden. 35. Ist die Bundesregierung ihrer Vorbildrolle nachgekommen und hat aufgrund der seit Jahren vorliegenden Erkenntnisse zu Gesundheits- und Umweltgefahren den Einsatz von Dämmstoffen mit dem Inhaltsstoff Hexabromocyclododecane (HBCD) bei Bundesbaumaßnahmen reguliert, z. B. durch einen Verwaltungserlass? Eine Regulierung in Form von Verwaltungserlassen zum Einsatz von HBCD bei Bundesbauten liegt nicht vor. Mit der Qualitätsanforderung „Silber“ bei der Bewertung durch das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), das bei Bundesbauten verpflichtend anzuwenden ist, soll der Einsatz der vorgenannten Schadstoffe vermieden werden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat entsprechende Empfehlungen und Informationen zusammengestellt, warum der Stoff nicht mehr verwendet werden soll, welche Übergangsfristen voraussichtlich in der EU gelten, welche Alternativen es gibt und wie HBCD-haltige Dämmstoffe zu entsorgen sind. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5443 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 43 \1 80 54 43 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 2 36. Wurden seit dem Jahr 2013 Baumaßnahmen auf zivilen oder militärischen Dienstliegenschaften durchgeführt, bei denen Dämmstoffe mit dem Inhaltsstoff HBCD verbaut wurden? Wenn ja, bei welchen Baumaßnahmen wurden derartige Dämmstoffe verwendet ? Dazu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Aufstellungen zu einzelnen Gebäuden vor. Konkrete Angaben liegen nur für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vor, das mit der BNB-Version 2011 nach Fertigstellung abschließend zertifiziert wurde. Dort kam nach den vorliegenden Materialdeklarationen kein HBCD mehr zum Einsatz. Gleiches gilt für den Neubau eines Bürogebäudes des UBA in Berlin-Marienfelde. 37. Wurden Dämmstoffe mit dem Inhaltsstoff HBCD auch in Anwendungsbereichen eingesetzt, bei denen Alternativen zur Verfügung gestanden hätten (z. B. im Fassadenbereich)? Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen. 38. Wurden Dämmstoffe mit dem Inhaltsstoff HBCD bei der Baumaßnahme des gerade fertiggestellten Neubaus des Bundesministeriums des Innern verbaut? Bei der Dämmung der Fassade des Neubaus des Bundesministeriums des Innern kamen Steinwolle-Fassadendämmplatten zur Ausführung. Diese enthalten kein HBCD. 39. Verfügt die Bundesregierung über ein zentrales Register der Einbauorte von Dämmstoffen mit dem Inhaltsstoff HBCD oder anderer SVHC? Ein zentrales Register existiert nicht. Im Rahmen der Einführung des rechnerbasierten Bewertungsinstruments eBNB in 2016 wird es zukünftig zumindest für zertifizierte Gebäude möglich sein, detaillierte Einbausituationen abzufragen . 40. Wird die Bundesregierung den Einsatz von ökologischen und nachwachsenden Dämmstoffen bei eigenen Baumaßnahmen im Rahmen des ESB befördern? Entsprechend einer Erlasslage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit werden alle großen Baumaßnahmen der Bundesregierung nach dem Leitfaden für nachhaltiges Bauen errichtet oder modernisiert und haben dabei den sogenannten Silber-Standard zu erreichen. Dabei ist auch eine Ökobilanz für das Gebäude durchzuführen. Im Rahmen dieser Bilanz werden auch die eingesetzten Dämmstoffe bewertet. Eine einseitige Vorfestlegung auf einen bestimmten Dämmstoff verbietet sich aus bautechnischen, wettbewerbsrechtlichen und ökonomischen Gründen. Alle notwendigen Daten, die zur Umsetzung des Leitfadens benötigt werden, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit kostenfrei (auch für private Systemanbieter) im Internet auf den Internetseiten des Informationsportals Nachhaltiges Bauen zur Verfügung gestellt. Es handelt sich insbesondere um Daten für die Ökobilanzierung von Bauprodukten und V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5443 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 43 \1 80 54 43 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 3 -prozessen, Daten für die Nutzungsdauer von Bauteilen sowie umweltbezogene Baustoffinformationen. Mit Einführung des Leitfadens „Nachhaltiges Bauen“ werden auch Koordinatoren in der Bauverwaltung mit dem Ziel ausgebildet, den ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz in Verbindung mit den Berechnungs- und Bewertungsregeln des BNB bei der konkreten Baumaßnahme sicherzustellen. 41. Betreibt die BImA in den von ihr betriebenen Gebäuden ein umfassendes Energiemanagement auf der Basis eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses , z. B. nach ISO 50001, oder ein vergleichbares Energiemanagementsystem ? Die BImA führt momentan ein umfassendes Energie- und Umweltmanagement für die im Eigentum befindlichen zivilen Dienstliegenschaften mit dem übergeordneten Ziel eines effizienten Energieeinsatzes bei optimalen Nutzungsbedingungen ein. Zudem hat sich die BImA im Hinblick auf das diversifizierte Immobilienportfolio der zivilen Dienstliegenschaften des Bundes die Aufgabe gestellt, sowohl mit der Kampagne zum energiebewussten Nutzerverhalten, der „missionE“, als auch mit der eigenkonzipierten Umweltmanagementstruktur LUMAS® die Klima- und Umweltbelastungen durch den Betrieb der Dienstliegenschaften signifikant zu reduzieren. Die Umweltmanagementstruktur LUMAS® sieht eine ganzheitliche Integration des normierten Energiemanagements auf Basis der DIN EN 16001 bzw. ISO 50001 vor. 42. Wie stellt die BImA ein Kostencontrolling der Energie- und Medienverbräuche sicher? Wirkt sich ein unnötig hoher Energieverbrauch negativ auf die gebäudenutzenden Dienststellen aus? Zur Sicherstellung eines zuverlässigen und wirtschaftlichen Betriebs arbeitet die BImA auf Basis der Richtlinie für die Durchführung der Bauaufgaben des Bundes (RBBau) mit den Betriebsüberwachungsstellen der Landesbauverwaltungen zusammen. In Abstimmung mit dem vormaligen Bundesministerium für Verkehr , Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) – jetzt Bundesministerium für Umwelt , Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) –, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und Vertretern der Landesbauverwaltungen hat die BImA eigens die sogenannten BALIMA-EMIS-Schnittstelle entwickelt. BALIMA bedeutet Basis- und Liegenschafts-Informations- und Managementsystem und stellt das Kernsystem in der elektronischen Datenerfassung und -verwaltung der BImA dar. EMIS steht für das Energie- und Medieninformationssystem des Bundes und der Länder und dient zur Erfassung sowie Auswertung der Kosten- und Energieverbrauchsdaten von baulichen Anlagen. Zum Zwecke der Betriebsüberwachung werden gemäß K15 RBBau die Energieund Medienverbrauchsdaten der zivilen Dienstliegenschaften seitens der BImA zum Teil bereits zentral ausgewertet und jährlich an das BBSR zur Datenvalidierung übermittelt. Den Betriebsüberwachungsstellen der Landesbauverwaltungen obliegt die Aufgabe, Vorschläge für betriebliche Maßnahmen aufzuzeigen, die zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und zur Reduzierung des Energieverbrauchs und damit den Energiekosten führen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5443 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 43 \1 80 54 43 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 4 43. Welche Anreize und Möglichkeiten zur Reduktion des Energieverbrauchs bietet die Bundesregierung den gebäudenutzenden Dienststellen? In Zusammenarbeit mit der EnergieAgentur.NRW hat die BImA eine Motivationskampagne für energiebewusstes Nutzerverhalten entwickelt, die „missionE“. Sie ist speziell auf alle zivilen Beschäftigten in den Dienstliegenschaften des Bundes ausgerichtet. Mit der Umsetzung der Kampagne strebt die BImA nicht nur eine Reduzierung des Energieverbrauchs in den von ihr verwalteten zivilen Dienstliegenschaften an, sondern versucht mittels Multiplikatoren-Schulungen und Aktionswochen die Themen Energie und Umwelt stärker in den Fokus der Beschäftigten zu rücken und somit auch im privaten Umfeld der Beschäftigten einen nachhaltigen Umgang mit endlichen Ressourcen zu erreichen. Die BImA plant im Rahmen der „missionE“ ein Auszeichnungsverfahren zu initiieren , mit dem Ziel, für die Beschäftigten ein Anreiz zu einer weiteren nachhaltigen Nutzung energetischer Ressourcen und einer aktiven Unterstützung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu schaffen. Nachdem im April 2012 der Startschuss für die langfristig angelegte Motivationskampagne gegeben wurde, konnte die BImA mit der „missionE“ bereits 25 Aktionswochen bzw. Aktionstage in der ersten Heizperiode (2012/2013) in den zivilen Dienstliegenschaften des Bundes durchführen. In den letzten drei Heizperioden (2012/2013, 2013/ 2014 und 2014/2015) konnten so bislang schon rund 30 000 Beschäftigte vor Ort erreicht werden. Auch in der kommenden Heizperiode 2015/2016 ist die BImA bestrebt, die Intensität der Kampagne weiter zu erhöhen. Im gesamten Bundesgebiet werden voraussichtlich an über 55 Standorten Aktionswochen und Aktionstage stattfinden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 43 \1 80 54 43 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 5 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 43 \1 80 54 43 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 6 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .