Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5444 18. Wahlperiode 02.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 44 \1 80 54 44 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 1. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5225 – Geplante Nutzung von Fördermitteln der Europäischen Union für den Breitbandausbau Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Verschiedenen Medienberichten ist zu entnehmen, dass Fördermittel des „European Fund for Strategic Investments“ (kurz: EFSI), der vorrangig Infrastrukturprojekte fördern soll, für den Breitbandausbau in Deutschland verwendet werden sollen. Mit dem Investitionsfonds sollen private und öffentliche Investitionsquellen genutzt werden, um Unternehmensausgaben anzuschieben. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen durch öffentliche Anreize 24 Mrd. Euro Privatinvestitionen generiert werden (www.euractiv.de/sections/ investitionen-fuer-regionen/eu-investitionsprogramm-wer-profitiert-vomhigh -speed-internet). 1. Welchen Verfahrensstand hat die seitens der Bundesregierung vorgenommene Anmeldung des Projekts des Breitbandausbaus in Nordrhein-Westfalen („Broadband NRW“, vgl. Special Task Force on Investment in EU: Annex 2 – Project lists from Member States and Commission, S. 207) mit einem Volumen von 3,4 Mrd. Euro für den EFSI? 2. Mit welchen Akteuren hat sich die Bundesregierung hinsichtlich dieses Projekts ins Benehmen gesetzt, und welche weiteren Konsultationen sind geplant ? 3. In welcher Höhe wurden bisher öffentliche Mittel für dieses Projekt vorgesehen , welches nach Angabe der Bundesregierung bereits Teil öffentlicher Investitionspläne war (vgl. ebd.)? 4. Welchen „Mangel an langfristiger Finanzierung“ (ebd.) will die Bundesregierung mit der Anmeldung dieses Projekts zum EFSI beheben, und welche alternativen Möglichkeiten der Ausfinanzierung dieses Projekts prüft die Bundesregierung? 5. Welchen Verfahrensstand hat die seitens der Bundesregierung vorgenommene Anmeldung des Projekts zur Verbesserung des Anschlusses unterver- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5444 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 44 \1 80 54 44 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 2 sorgter Regionen nahe der französischen Grenze mit einem Volumen von 0,5 Mrd. Euro (ebd.) für den EFSI? 6. Mit welchen Akteuren hat sich die Bundesregierung hinsichtlich dieses Projekts ins Benehmen gesetzt, und welche weiteren Konsultationen sind geplant ? 7. Welchen Verfahrensstand hat die seitens der Bundesregierung vorgenommene Anmeldung des Projekts „Breibandausbau“ mit einem Volumen von 20 Mrd. Euro (ebd.) für den EFSI? 8. Mit welchen Akteuren hat sich die Bundesregierung hinsichtlich dieses Projekts ins Benehmen gesetzt, und welche weiteren Konsultationen sind geplant ? 9. Sind bereits konkrete Netzausbauprojekte ausgewählt worden? Wenn ja, welche, und was waren die Kriterien für deren Auswahl? Wenn nein, wann soll die Auswahl getroffen werden, und wer trifft diese Auswahl? Welchen Stellenwert sollen dabei bisher unterversorgte Regionen einnehmen ? Die Fragen 1 bis 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Zusammenhang mit der vom Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, angestoßenen europäischen Investitionsinitiative wurde im Herbst 2014 eine „Task Force Investitionen“ unter Leitung der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) und mit fachlicher Beteiligung der Mitgliedstaaten eingesetzt. Sie sollte einen konzeptionellen Bericht mit einer vertieften Analyse zu Investitionshindernissen in der EU sowie in dessen Anhang eine exemplarische Liste potenziell rentabler Investitionsprojekte erstellen . Die Zusammenstellung der Liste galt repräsentativen Projekten aus dem öffentlichen und privatwirtschaftlichen Sektor. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Liste in Zusammenarbeit mit betroffenen Ressorts und nach Kontakten mit Vertretern der Privatwirtschaft zusammengestellt. Der Prozess war iterativ und konnte im Rahmen der zeitlichen Vorgaben lediglich zum Ziel haben, exemplarisch Projekte aus den verschiedenen, von der Task Force als relevant erachteten Sektoren zu identifizieren. Ein Schwerpunkt lag auf der Identifizierung von Projekten, die wegen bestehender Hemmnisse bisher nicht in Angriff genommen wurden, aber kurzfristig realisierbar wären. Die Zusammenstellung dieser ersten Liste war und ist nicht der Abschluss, sondern gehört zum Beginn der europäischen Investitionsinitiative. Sie ging dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) voraus. Entsprechend präjudiziert das Erscheinen eines Projektes auf der Liste der Task Force keinen Finanzierungsautomatismus im Rahmen des künftigen EFSI. Umgekehrt sind nicht benannte Projekte von einer Finanzierung durch den EFSI nicht ausgeschlossen. Die Rechtsgrundlage für den EFSI wird gegenwärtig durch die Abstimmung von Rat und Europäischem Parlament geschaffen, eine Veröffentlichung des Rechtstextes ist bis Anfang Juli 2015 geplant. Die Einrichtung und Besetzung der EFSI-Gremien soll bis Ende September 2015 abgeschlossen sein, so dass der EFSI voraussichtlich ab Herbst 2015 seine eigentliche Arbeit wird aufnehmen können. Für die in Frage 1, 5 und 7 genannten Projekte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung keinen „Verfahrensstand“ mit Blick auf den EFSI. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5444 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 44 \1 80 54 44 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 3 Eine konkrete Anmeldung einzelner Vorhaben im Rahmen des Projektes „Breitbandausbau “ ist bislang noch nicht erfolgt, da die spezifischen Finanzierungsmodalitäten der EIB noch nicht bekannt sind. 10. Was ist Gegenstand der Projekt-„Wunschliste“, die das Bundesministerium der Finanzen nach Brüssel geschickt hat (ebd.)? Durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurden beim federführenden BMF für den Bereich Digitale Infrastruktur als weitere Projekte „Maritimer Daten-Highway Norddeutschland“ und „Breitbandanschluss in ländlichen Regionen“ angemeldet. Letzteres hat seinen Eingang im vorgenannten Projekt „Breitbandausbau“ gefunden. Weitere Vorschläge im Bereich „Knowledge and Digital Economy – ICT Infrastructure“ wurden dem BMF durch andere Ressorts, die Länder oder weitere Stakeholder der Privatwirtschaft angezeigt, die ebenfalls zur Projektanmeldung aufgefordert waren. 11. Wird die Bundesregierung konkrete Netzausbauprojekte, die im Rahmen des EFSI realisiert werden, kofinanzieren, und wenn ja, mit welchen Instrumenten (Garantien, Anschubfinanzierung o. Ä.)? Eine Möglichkeit der Kofinanzierung ist im Einzelfall zu prüfen. 12. Gab es hinsichtlich einer Kofinanzierung bereits Gespräche mit der Europäischen Kommission und bzw. oder der Telekommunikationswirtschaft, und wenn ja, wann, und mit wem? Nein, auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 9 wird verwiesen. 13. Haben Telekommunikationsunternehmen eine staatliche Kofinanzierung zur Bedingung für die Meldung konkreter Projekte für den EFSI gemacht, und wenn ja, welche? Nein. 14. Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, einzelne Ausbauprojekte zusammenzufassen (pooling), um sie für den EFSI attraktiver zu machen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Inwiefern werden konkrete Netzausbauprojekte mittels der EFSI-Instrumente „profitabler“ (als Grund der Anmeldung wurde „geringe Profitabilität “ angegeben)? Gibt es hier bereits Gutachten, und wenn ja, welche? Die teilweise Übernahme von Finanzierungsrisiken durch die Gewährung von Garantiezusagen (u. a. Übernahme von auftretenden Erstverlusten, Erhöhung der Eigenkapitalquote) im Rahmen des EFSI kann insbesondere im Bereich der Anschubfinanzierung die Rentabilität eines Vorhabens erhöhen. Dadurch können bestimmte Projekte wirtschaftlich durchgeführt werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 44 \1 80 54 44 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 4 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .