Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5446 18. Wahlperiode 02.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 25. Juni 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5153 – Gründungen in Deutschland Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gründerinnen und Gründer sind wichtige Akteure für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Sie stehen für Innovation, Kreativität und positives Unternehmertum . Sie brauchen Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglicht, ihre Geschäftsmodelle auf- und auszubauen. Notwendig sind Maßnahmen, die den Schritt in die Selbständigkeit sozial sicherer machen, ohne Gründungen auszubremsen . Gerade das Potenzial von Frauen für Existenzgründungen liegt weitgehend brach, weil ihre spezifischen Gründungsbedürfnisse nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer, spricht von einer Gründungsmisere in Deutschland. Das vierte Jahr in Folge gibt es bei den Industrie- und Handelskammern (IHKs) weniger Gespräche mit angehenden Unternehmerinnen und Unternehmern. Der DIHK-Gründungsreport 2015 benennt hier wesentliche Ursachen: „Statt innovativen Startups mehr Rückenwind zu geben und so den Mittelstand von morgen zu unterstützen, schafft die Politik in Gesetzesentwürfen zusätzliche Hemmnisse für Unternehmensgründer“. Und weiter: „Seit anderthalb Jahren wartet die Gründungsszene auf das im Koalitionsvertrag angekündigte Venture Capital Gesetz. Deutschland ist beim Wagniskapital noch immer Entwicklungsland“. Dabei ist die Gründungsbereitschaft in Deutschland sehr hoch. Laut einer Studie des Umfrageinstituts YouGov trauen sich 44 Prozent der Erwachsenen zu, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Es gehört zu den Aufgaben einer innovativen Wirtschaftspolitik, Anreize für eine lebendige Unternehmenskultur zu setzen und Gründungshemmnisse abzubauen . Dazu bedarf es insbesondere einem besseren Zugang zu Förderprogrammen wie dem Gründungszuschuss sowie dem Abbau unnötiger Bürokratielasten . Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung stärkt Gründungen und Unternehmertum in Deutschland. Gründerinnen und Gründer stehen für Kreativität und unternehmerische Freiheit . Sie sorgen für Fortschritt, Investitionen und Wachstum. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5446 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 2 Die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen tragen insbesondere dazu bei, dass Unternehmerinnen und Unternehmer in der Gesellschaft eine höhere Wertschätzung erfahren, mehr Frauen für die unternehmerische Selbstständigkeit motiviert werden, der Generationenwechsel in den Betrieben erleichtert wird und Gründungsinteressierte sowie Gründerinnen und Gründer passgenaue Informationen und Beratungen angeboten werden. Deutschland gehört zu den innovativsten Standorten der Welt. Die weitere Stärkung der Innovationskraft der deutschen Wirtschaft ist für die wirtschaftliche Zukunft von entscheidender Bedeutung. Hier spielen Unternehmensgründungen – gerade im Hightech-Bereich – eine zentrale Rolle. Nach jüngsten Analysen des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) sind sowohl in den forschungs- und wissensintensiven Branchen des verarbeitenden Gewerbes als auch in den wissensintensiven Dienstleistungen seit 2012 leichte Zuwächse bei den Gründungen zu verzeichnen. Die Bundesregierung hat konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Gründungsdynamik und das unternehmerische Engagement insgesamt weiter zu stärken. Damit sich eine „Neue Gründerzeit“ in Deutschland entfalten kann, hat die Bundesregierung insbesondere die Entlastung von Bürokratie für Gründerinnen und Gründer beschlossen sowie Beratungs- und Förderangebote ausgebaut und innovative Finanzierungsformen erleichtert. Gründungsentwicklungen in Deutschland 1. Wie viele Gründungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2003 in Deutschland (bitte nach Jahren und Branchen auflisten, nach Teil- und Vollzeit differenzieren und jeweils getrennt nach Frauen und Männern angeben)? Der Bundesregierung stehen zur Analyse der Entwicklung des Gründungsgeschehens in Deutschland insbesondere die Gründungsstatistik des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn sowie der KfW-Gründungsmonitor zur Verfügung . Die Gründungsstatistik des IfM Bonn beruht auf der Gewerbeanzeigenstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Grundlage der Gewerbeanzeigenstatistik ist die Anzeigepflicht gemäß Gewerbeordnung (GewO). Freie Berufe, Betriebe der Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Garten -/Weinbau, Bergbau), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens unterliegen nicht der GewO und sind daher typischer Weise nicht in der Gewerbeanzeigenstatistik erfasst. Das IfM Bonn bereinigt die Gewerbeanmeldungen um nicht gründungsrelevante Komponenten (wie Unternehmensverlagerungen , Umwandlungen, Rechtsformwechsel, Nebenerwerbsgründungen usw.). Unternehmensgründungen werden vom IfM Bonn als selbstständig originäre Gründungen definiert. Existenzgründungen können Unternehmensgründungen oder Übernahmen durch Erbfolge, Kauf, Pacht sein. Nebenerwerbsgründungen werden in der Gewerbeanzeigenstatistik ausgewiesen , zählen jedoch nach Definition des IfM Bonn nicht zu den Unternehmensbzw . Existenzgründungen. Im KfW-Gründungsmonitor sind Gründerinnen und Gründer als Personen definiert , die innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Befragungszeitpunkt eine selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Voll- oder Nebenerwerb begonnen haben. Diese neue selbstständige Tätigkeit kann sowohl eine Neugründung als auch eine Übernahme von oder Beteiligung an bereits bestehenden Unternehmen sein. Eine Einschränkung auf bestimmte Branchen erfolgt dabei nicht. Befragt werden jährlich 50 000 Personen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5446 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 3 Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsmethoden ergeben sich Abweichungen zwischen den Daten des IfM Bonn und des KfW-Gründungsmonitors. Auf Basis der Analysen des IfM Bonn gab es seit 2003 rund 7,9 Millionen gewerbliche Gründungen in Deutschland (siehe Tabelle 1). Zusätzlich zu den gewerblichen Existenzgründungen kann das IfM Bonn seit 2012 auch die Zahl der freiberuflichen Existenzgründungen aufgrund von Angaben der Finanzverwaltungen der Bundesländer quantifizieren. Im Jahr 2014 gab es rund 81 100 freiberufliche Existenzgründungen, im Jahr 2013 waren es rund 79 400 und im Jahr 2012 rund 76 400. Die Tendenz der freiberuflichen Gründungen ist steigend. Tabelle 1: Gewerbliche Gründungen 2003 bis 2014 in Deutschland Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes) Das IfM Bonn weist darauf hin, dass bei der Ausweisung der Existenz- und Nebenerwerbsgründungen nach Wirtschaftsbereichen, aufgrund unterschiedlicher Wirtschaftszweigsystematiken in den beiden Zeiträumen 2003 bis 2007 und 2008 bis 2014 eine differenzierte Betrachtung erforderlich ist und die ausgewiesenen Wirtschaftsbereiche nur mit Einschränkungen vergleichbar sind, auch wenn sie gleichlautende Bezeichnungen haben. Die meisten Existenzgründungen gab es im Jahr 2003 im Bereich Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Nachrichtenübermittlung (siehe Tabelle 2). Die Zahl ist jedoch stark rückläufig. Im Jahr 2007 gab es mehr Existenzgründungen im Bereich Sonstige Dienstleistungen , zu dem u. a. die Wirtschaftszweige Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen und Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen zählen. Die Zahl der Nebenerwerbsgründungen nimmt in allen Wirtschaftsbereichen im Zeitraum von 2003 bis 2007 zu. Mit Abstand die meisten Nebenerwerbsgründungen gibt es im Bereich Sonstige Dienstleistungen. Jahr Gewerbliche Gründungen insgesamt Existenzgründungen Nebenerwerbsgründungen 2003 657 600 508 600 149 000 2004 782 500 572 500 210 000 2005 714 000 495 500 218 500 2006 697 400 471 200 226 200 2007 667 000 425 800 241 200 2008 652 400 399 400 252 900 2009 681 500 412 600 268 900 2010 682 400 417 600 264 800 2011 643 100 401 500 241 700 2012 587 600 346 400 241 200 2013 586 800 337 900 248 900 2014 561 000 309 900 251 100 2003 bis 2014 7 913 300 5 098 900 2 814 400 © IfM Bonn V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5446 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 4 Tabelle 2: Gewerbliche Gründungen 2003 bis 2007 in Deutschland nach Wirtschaftsbereichen 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003). 2) 2003 bis 2007: Fischerei bei Produzierendem Gewerbe. Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes) Auch im Zeitraum von 2008 bis 2014 hat der Wirtschaftsbereich Handel, Gastgewerbe , Verkehr, Information und Kommunikation die meisten Existenzgründungen aufzuweisen (siehe Tabelle 3), gefolgt von den Sonstigen Dienstleistungen . Bis auf den Bereich Baugewerbe sind bei den anderen Wirtschaftsbereichen rückläufige Existenzgründungszahlen zu beobachten. Bei den Nebenerwerbsgründungen gingen nur die Gründungszahlen im Produzierenden Gewerbe ohne Baugewerbe von 2008 bis 2014 zurück, während die Zahlen der Nebenerwerbsgründungen im Bereich Sonstige Dienstleistungen stark zunahmen und seit dem Jahr 2013 die Zahl der Existenzgründungen übertrifft. Wirtschaftsbereich1) 2003 2004 2005 2006 2007 Existenzgründungen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei2) 7 000 9 100 8 200 8 000 7 500 Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe2) 20 900 24 400 22 500 21 400 19 700 Baugewerbe 46 700 66 700 64 600 65 500 59 300 Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Nachrichtenübermittlung 222 100 237 300 201 500 186 800 165 800 Sonstige Dienstleistungen 211 900 235 000 198 800 189 600 173 500 Insgesamt 508 600 572 500 495 500 471 200 425 800 Nebenerwerbsgründungen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei2) 2 600 4 200 4 100 4 400 4 900 Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe2) 7 100 15 000 19 200 20 100 23 700 Baugewerbe 5 600 9 900 9 300 9 600 10 800 Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information 59 700 77 500 76 900 75 600 75 800 Sonstige Dienstleistungen 73 900 103 300 109 000 116 500 126 100 Insgesamt 149 000 210 000 218 500 226 200 241 200 © IfM Bonn V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5446 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 5 Tabelle 3: Gewerbliche Gründungen 2008 bis 2014 in Deutschland nach Wirtschaftsbereichen 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes) Angaben zu gewerblichen Gründungen getrennt nach Frauen und Männern sind auf Basis der amtlichen Gewerbeanzeigenstatistik nur für Einzelunternehmen möglich (ohne Differenzierung nach Wirtschaftsbereichen). Die Anzahl der Existenzgründungen von Einzelunternehmen von Männern und Frauen nahm im Zeitraum von 2003 bis 2014 mit Ausnahme der Jahre 2009 und 2010 kontinuierlich ab (siehe Tabelle 4). Die Zahlen der Nebenerwerbsgründungen von Einzelunternehmen der Frauen stiegen im betrachteten Zeitraum mit 78 Prozent stärker als die der Männer (+60,9 Prozent). Wirtschaftsbereich1) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Existenzgründungen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2 700 2 600 2 700 2 400 1 900 1 900 1 600 Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe 19 500 21 600 22 700 19 600 16 200 14 600 12 900 Baugewerbe 53 400 59 200 69 600 76 500 73 500 77 300 68 200 Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information und Kommunikation 164 100 163 800 158 600 147 400 126 900 122 900 116 200 Sonstige Dienstleistungen 159 800 165 400 164 100 155 500 128 000 121 300 110 900 Insgesamt 399 400 412 600 417 600 401 500 346 400 337 900 309 900 Nebenerwerbsgründungen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2 100 2 200 2 200 2 300 2 200 2 400 2 500 Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe 31 900 44 400 46 500 25 900 19 600 17 600 15 800 Baugewerbe 9 600 10 300 10 700 11 100 11 900 12 400 13 000 Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information und Kommunikation 87 200 88 100 82 900 81 800 82 800 86 700 87 000 Sonstige Dienstleistungen 122 100 124 000 122 400 120 600 124 600 129 900 132 700 Insgesamt 252 900 268 900 264 800 241 700 241 200 248 900 251 100 © IfM Bonn V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5446 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 6 Tabelle 4: Gewerbliche Gründungen von Männern und Frauen: Einzelunternehmen 2003 bis 2014 in Deutschland Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes) Tabelle 5: KfW-Gründungsmonitor: Existenzgründungen von Männern und Frauen * Existenzgründungen lt. KfW-Gründungsmonitor: Gründungen im Voll- und Nebenerwerb, freiberufliche wie gewerbliche Gründungen, Neugründungen , Übernahmen, tätige Beteiligungen. ** Vollerwerbsgründer weisen im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit (2014) von 46 h auf, Nebenerwerbsgründer von 15 h. Jahr Gewerbliche Gründungen von Einzelunternehmen Insgesamt Existenzgründungen Nebenerwerbsgründungen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen 2003 564 900 369 200 195 700 425 100 286 200 138 900 139 800 83 100 56 700 2004 690 300 448 000 242 300 492 700 330 600 162 000 197 600 117 300 80 300 2005 626 000 403 600 222 500 420 200 282 500 137 800 205 800 121 100 84 700 2006 611 000 392 700 218 200 397 600 267 900 129 600 213 400 124 800 88 600 2007 580 300 371 100 209 300 353 100 237 200 115 900 227 200 133 900 93 400 2008 564 900 359 200 205 700 326 900 218 400 108 500 238 000 140 700 97 300 2009 580 800 375 400 205 400 330 200 224 100 106 100 250 600 151 300 99 300 2010 581 800 381 600 200 200 335 700 232 000 103 700 246 000 149 600 96 500 2011 547 800 357 200 190 700 321 900 224 500 97 400 225 900 132 600 93 300 2012 497 300 321 000 176 300 271 600 191 500 80 100 225 700 129 400 96 300 2013 498 500 321 900 176 700 265 400 189 800 75 600 233 100 132 100 101 000 2014 474 400 305 100 169 200 239 800 171 500 68 300 234 600 133 600 101 000 © IfM Bonn Jahr Alle Existenzgründungen* Vollerwerbsgründungen** Nebenerwerbsgründungen** In Tausend Anteil Frauen in Prozent In Tausend Anteil Frauen in Prozent In Tausend Anteil Frauen in Prozent 2003 1 496 38 653 28 843 46 2004 1 357 36 652 30 705 41 2005 1 286 36 609 30 677 42 2006 1 088 40 446 33 643 45 2007 859 40 316 36 543 42 2008 793 41 330 26 463 50 2009 871 38 399 31 472 44 2010 938 38 399 28 539 45 2011 834 42 381 38 453 45 2012 777 39 317 32 460 44 2013 868 43 306 33 562 49 2014 915 43 393 41 522 44 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5446 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 7 Tabelle 6: KfW-Gründungsmonitor: Branchenanteile* 2014 in Prozent * Einteilung nach WZ 2008. a) Wie hoch ist dabei der Anteil der Gründungen aus bestehender bzw. drohender Arbeitslosigkeit (bitte nach Frauen und Männern differenzieren )? Nach der Analyse des KfW-Gründungsmonitors steigt der Anteil der Gründerinnen und Gründer, die eine eigene Idee oder Geschäftskonzept umsetzen, so genannte „Chancengründungen“ an. Der Anteil der so genannten Notgründungen , u. a. aus Mangel an Erwerbsmöglichkeiten oder -alternativen, geht sowohl bei Frauen als auch Männern tendenziell zurück. Tabelle 7: Anteil von Notgründungen* in Prozent * Gründer ohne bessere Erwerbsalternative. Quelle: KfW-Gründungsmonitor Zu weiteren Zahlen zu Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. Jahr ProduzierendesGewerbe Wirtschaftliche Dienstleitungen Persönliche Dienstleistungen Sonstige Dienstleistungen Handel Alle Existenzgründungen 15 35 27 6 18 Vollerwerbsgründungen 16 33 27 9 14 Nebenerwerbsgründungen 14 35 27 4 20 Gründungen von Männern 19 39 16 7 19 Gründungen von Frauen 9 29 42 5 16 Jahr Alle Existenzgründungen Vollerwerbsgründungen Nebenerwerbsgründungen Gründungen von Männern Gründungen von Frauen 2008 35 40 31 33 38 2009 34 42 27 35 33 2010 35 40 31 33 38 2011 35 42 29 30 42 2012 30 31 30 29 32 2013 30 37 26 26 35 2014 31 38 26 32 30 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5446 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 8 b) Wie hoch ist dabei der Anteil der Gründungen durch Migrantinnen und Migranten (bitte nach Frauen und Männern differenzieren)? Der Anteil der gewerblichen Gründungen durch Migrantinnen und Migranten lässt sich bei den IfM-Auswertungen nur für Einzelunternehmen ausweisen und nur für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2003 lag der Anteil der Migrantinnen und Migranten bei gewerblichen Gründungen von Einzelunternehmen insgesamt bei 11,7 Prozent und stieg bis auf 27,7 Prozent im Jahr 2014 (s. Tabelle 8). Bei den Existenzgründungen von Einzelunternehmen gab es aufgrund der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige der Beitrittsländer der EU (bis zum 1. Mai 2010 für zehn neue EU-Mitgliedsländer und bis zum 1. Januar 2014 für Bulgarien und Rumänien) einen deutlichen Anstieg bis zum Jahr 2013. Erst im Jahr 2014 ist der Anteil wieder zurückgegangen , da die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit nunmehr für alle diese neuen Mitgliedsstaaten gilt. Nebenerwerbsgründungen werden von ausländischen Personen nur in geringem Umfang vorgenommen. Der Ausländeranteil lag im Jahr 2014 bei 11,2 Prozent. Tabelle 8: Anteil der Migrantinnen und Migranten1) bei gewerblichen Grün- dungen von Einzelunternehmen 2003 bis 2014 in Deutschland, in Prozent 1) Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes) Jahr Gewerbliche Gründungen von Einzelunternehmen insgesamt Existenzgründungen Nebenerwerbsgründungen 2003 11,7 13,1 7,2 2004 13,0 15,3 7,2 2005 16,5 20,8 7,8 2006 18,2 23,6 7,9 2007 20,0 27,5 8,3 2008 20,0 28,7 8,1 2009 20,9 30,5 8,2 2010 23,5 34,4 8,6 2011 26,7 38,5 9,9 2012 29,2 44,8 10,4 2013 29,9 46,5 11,0 2014 27,7 43,9 11,2 © IfM Bonn V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5446 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 9 Entwicklung des Anteils von Migrantinnen und Migranten an den Existenzgründungen nach dem KfW-Gründungsmonitor: Tabelle 9: Anteil von Migrantinnen und Migranten* in Prozent * Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an. c) Welche Erkenntnisse bzw. Erfahrungswerte hat die Bundesregierung über die Nachhaltigkeit und den Erfolg dieser Gründungen? Auf Basis der in den Erhebungen zum KfW-Gründungsmonitor der Jahre 2008 bis 2014 beobachteten Existenzgründungen zeigt sich, dass in den ersten drei Geschäftsjahren rund 30 Prozent der Existenzgründungen wieder aufgegeben werden. Zwischen Gründungen durch Männer und Frauen sowie Vollerwerbsund Nebenerwerbsgründungen zeigt sich dabei kein statistisch signifikanter Unterschied. Gründungen durch Migrantinnen und Migranten weisen dagegen eine statistische signifikante, leicht höhere Schließungswahrscheinlichkeit auf. d) Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sind durch diese Gründungen entstanden? Nach dem KfW-Gründungsmonitor betrug der direkte Brutto-Beschäftigungseffekt von Neugründerinnen und Neugründern (d. h. ohne Übernahmegründer und tätige Beteiligungen) im Jahr 2014 rund 745 000 Vollzeitäquivalente („40hArbeitsplätze “). Dabei entfielen 292 000 Vollzeitäquivalente auf beschäftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 452 000 Vollzeitäquivalente auf die Gründerinnen und Gründer selbst. In den vergangenen drei Jahren ist der BruttoBeschäftigungseffekt deutlich gestiegen (2012: 543 000, davon 171 000 Mitarbeiter -Vollzeitäquivalente). Nach den IfM-Berechnungen sind durch die gewerblichen Unternehmensgründungen im Zeitraum von 2003 bis 2014 rund 4,5 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstanden (siehe Tabelle 10). Hierbei handelt es sich um Absichtserklärungen der Gründerpersonen zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung . Über die weitere Entwicklung der Beschäftigung lassen sich keine Angaben machen. Jahr Existenz- gründungen – insgesamt – Vollerwerbsgründungen Nebenerwerbsgründungen Gründungen von Männern Gründungen von Frauen 2008 22 26 18 24 18 2009 20 23 17 21 17 2010 17 22 14 18 16 2011 22 26 18 19 25 2012 19 19 19 21 15 2013 21 24 20 25 17 2014 19 21 17 19 20 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5446 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 0 Tabelle 10: Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in neu gegründeten Unternehmen 2003 bis 2014 in Deutschland zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes) e) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Die Entwicklung des Gründungsgeschehens wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Insbesondere das im Vergleich zu 2003 derzeit deutlich höhere Beschäftigungsniveau und die niedrigere Arbeitslosenquote haben tendenziell einen dämpfenden Effekt auf die Gründungsdynamik. Dies zeigt sich auch darin, dass die Anteile der chancenorientierten Gründungsmotive [vgl. Antwort zu a)] mit Wachstumspotenzial, höherer Bestandsfestigkeit und potenziellen Beschäftigungseffekten zugenommen haben. 2. Wie viele Spin-off-Gründungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2003 aus der Wissenschaft? Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Die Spinoff-Gründungen aus der Wissenschaft insgesamt werden nicht kontinuierlich jährlich statistisch erfasst und umfassend erhoben. Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft hat für das Gründungsradar 2013 die Gründungsaktivitäten an Hochschulen durch eine Befragung ermittelt, an der 168 Hochschulen mitgewirkt haben. An den befragten Hochschulen wurden 5 744 Gründungsvorhaben durchgeführt. Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Mannheim hat für die Jahre 2003 bis 2006 Spinoff-Befragungen durchgeführt sowie für die Jahre 2010 bis 2014 das Mannheimer Gründungspanel auswertet. Für die Jahre 2007 bis 2009 liegen keine Daten des ZEW vor. Jahr SV-Arbeitsplätze 2003 430 900 2004 417 200 2005 431 000 2006 453 100 2007 385 400 2008 373 000 2009 342 100 2010 361 200 2011 352 300 2012 318 100 2013 297 200 2014 290 500 2003 bis 2014 4 452 000 © IfM Bonn V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5446 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 1 Tabelle 11: ZEW-Spinoff-Befragungen * Mindestens eine Person aus dem Gründungsteam hat als Wissenschaftler an einer wissenschaftlichen Einrichtung gearbeitet. ** Für die Gründung waren von mindestens einem der Gründer selbst erarbeitete Forschungsergebnisse von großer Bedeutung. Anmerkung: Die Konzepte, nach denen die Daten für den Zeitraum 2003 bis 2006 bzw. für den Zeitraum 2010 bis 2014 erhoben wurde, unterscheiden sich ein wenig; deshalb sind die Zahlen nicht vollständig vergleichbar . Daten zu den Ausgründungen der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Max-Planck-Gesellschaft, der Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft und der Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft, werden im jährlichen, von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) herausgegebenen Monitoring-Bericht zum Pakt für Forschung und Innovation veröffentlicht. Nach dem Monitoring-Bericht 2015 gab es in diesem Bereich 337 Ausgründungen im Zeitraum 2006 bis 2014. Ergänzend sei auf die in den Vorbemerkungen angesprochenen Untersuchungen des ZEW zur Unternehmensdynamik in der Wissenswirtschaft insgesamt hingewiesen . Auf Basis des Mannheimer Unternehmenspanels beinhalten diese Untersuchungen auch Analysen des Gründungsgeschehens in den forschungsintensiven Industriebranchen und in den wissensintensiven Dienstleistungen, umfassen also nicht nur Spinoff-Gründungen aus der Wissenschaft und liefern so einen besseren Überblick. Nach einer weiteren Analyse des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Mannheim leisten Wissenschafts-Spinoffs einen höheren Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze: Sie weiten ihre Beschäftigung in den ersten Jahren nicht nur rascher aus als andere Unternehmensgründungen, sondern sie beschäftigen von Anfang an eine größere Anzahl von Personen, so die ZEWStudie . 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Frauen unter den Gründerinnen seit dem Jahr 2003 (bitte nach Jahren und Branchen auflisten)? Im Jahr 2003 lag der Frauenanteil bei den gewerblichen Gründungen von Einzelunternehmen insgesamt bei 34,6 Prozent und im Jahr 2014 bei 35,7 Prozent Jahr Anzahl der Gründungen durch Wissenschaftler* Anzahl der forschungsbasierten Spinoffs** 2003 7 300 2 800 2004 6 300 2 700 2005 6 800 2 500 2006 5 900 2 100 2010 7 800 2 200 2011 7 300 2 100 2012 6 500 1 800 2013 6 500 1 800 2014 6 700 1 900 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5446 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 2 (siehe Tabelle 7). Dieser Anstieg ist auf den hohen Anteil von Frauen bei den Nebenerwerbsgründungen zurückzuführen (siehe auch Tabellen 4 und 5). Tabelle 12: Frauenanteil bei gewerblichen Gründungen von Einzelunterneh- men 2003 bis 2014 in Deutschland, in Prozent Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes) a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das unterschiedliche Gründungsverhalten von Männern und Frauen? Existenzgründungen von Männern und Frauen unterscheiden sich maßgeblich im Branchenfokus und damit einhergehend auch im Umfang der Gründung. Frauen gründen sehr viel stärker im Bereich persönlicher Dienstleistungen, die häufiger in Form eines Nebenerwerbs erfolgen. Beides zusammen spiegelt sich in der Größe der Existenzgründungen wider, indem Frau seltener und wenn, dann weniger Mitarbeiter einstellen sowie einen geringeren Finanzbedarf haben. b) Gibt es aus Sicht der Bundesregierung speziellen Förderungsbedarf hinsichtlich der Gründungstätigkeit von Frauen, und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Ausgestaltung von Förderinstrumenten? Die Bundesregierung bietet insbesondere in Kooperation mit der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) spezifische Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote an, um zielgerichtet für Frauen den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern und Gründungshemmnisse zu reduzieren (www.existenzgruenderinnen.de). Beispielsweise wurde mit dem Projekt „FRAUEN unternehmen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ein bundesweites Netzwerk mit inzwischen rund 180 Vorbildunternehmerinnen etabliert, das Frauen und Mädchen Mut zur beruflichen Selbstständigkeit macht. Jahr Gewerbliche Gründungen von Einzelunternehmen insgesamt Existenzgründungen Nebenerwerbsgründungen 2003 34,6 32,7 40,6 2004 35,1 32,9 40,6 2005 35,5 32,8 41,1 2006 35,7 32,6 41,5 2007 36,1 32,8 41,1 2008 36,4 33,2 40,9 2009 35,4 32,1 39,6 2010 34,4 30,9 39,2 2011 34,8 30,3 41,3 2012 35,5 29,5 42,7 2013 35,4 28,5 43,3 2014 35,7 28,5 43,0 © IfM Bonn V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5446 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 3 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Existenzgründungen behinderter Menschen? Die verfügbaren Gründungsstatistiken enthalten keine Informationen über Menschen mit Behinderungen. Die Bundesregierung begrüßt Initiativen (u. a. Stiftung Lebensspur e.V.), die erfolgreiche Gründerinnen und Gründer mit Behinderung durch Wettbewerbe oder Auszeichnungen identifizieren, deren Engagement und herausragende Leistungen für die Öffentlichkeit sichtbar machen und so andere Menschen mit Behinderung dazu ermutigen, ihre Potenziale zu nutzen und den Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit zu gehen (siehe auch die Antwort zu Frage 23). Sozialversicherungen und Leistungen zur Teilhabe 5. Nach welchen Kriterien erfolgt bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Prüfung zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status (Statusfeststellungsverfahren)? Die Prüfung zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status nach § 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) erfolgt nach den allgemeinen Abgrenzungskriterien zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit gemäß § 7 Absatz 1 SGB IV. Dabei ist der zentrale Begriff der (abhängigen) Beschäftigung nicht abschließend definiert, sondern durch zwei zentrale Merkmale – Weisungsgebundenheit der Tätigkeit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers – näher umschrieben. Eine weitergehende Konkretisierung ist durch die Rechtsprechung erfolgt, die auf zusätzliche Indizien für eine abhängige Beschäftigung abstellt, etwa feste Arbeitszeiten oder enge zeitliche Vorgaben, bezahlter Urlaub, fehlende eigene Betriebsmittel , Nutzung der Räumlichkeiten des Auftraggebers etc. Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet. Entscheidend ist, welche Merkmale nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung überwiegen. Das Gesamtbild bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen. Die Clearingstelle berücksichtigt dabei in erster Linie die von den am Statusfeststellungsverfahren Beteiligten (Auftragnehmer und Auftraggeber) gemachten Angaben und eingereichten Unterlagen, ferner sonstige Erkenntnisse, die sie im Rahmen ihrer Amtsermittlung gewinnt. 6. Wie viele Statusfeststellungsverfahren hat die DRV zwischen den Jahren 2003 und 2014 durchgeführt? Bei den Statusfeststellungsverfahren sind zwei Konstellationen zu unterscheiden : Das Anfrageverfahren nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV, in dem die unmittelbar Beteiligten an einer Vertragsbeziehung in Zweifelsfällen eine Klärung herbeiführen können, sowie die obligatorischen Anfragen nach § 7a Absatz 1 Satz 2 SGB IV, in denen die Einzugsstellen in bestimmten, gesetzlich normierten Fällen zwingend von Amts wegen ein Anfrageverfahren einleiten. Im Unterschied zur ersten Konstellation werden bei den obligatorischen Anfragen ausschließlich Vertragsbeziehungen überprüft, in denen eine Meldung als Beschäftigter vorliegt. Die Frage nach den „durchgeführten“ Statusfeststellungsverfahren wird so verstanden , dass damit nicht die Anzahl der insgesamt eingeleiteten Verfahren ge- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5446 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 4 meint ist, sondern allein die durch eine Feststellungsentscheidung abgeschlossenen Statusfeststellungsverfahren. Nachstehend ist die Anzahl der in diesem Sinne durchgeführten Statusfeststellungsverfahren der Kalenderjahre seit 2007 aufgeführt, die teilweise auf einer Sonderauswertung beruhen. Nach Angabe der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) konnten für davorliegende Jahre entsprechende Daten nicht mehr herangezogen werden, weil diese im hausinternen Statistikverfahren nicht mehr geführt werden. Tabelle 13: Tatsächliche Statusfeststellungen nach § 7a Absatz 1 SGB IV (Quelle: DRV Bund) 7. In wie vielen Fällen hat die DRV dabei auf Scheinselbständigkeit beschieden ? Im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens wird festgestellt, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Ob die Beteiligten sich zuvor über den rechtlichen Status der Tätigkeit im Unklaren waren oder ob sie bewusst versucht hatten, den falschen Anschein der Selbstständigkeit zu erwecken (Scheinselbstständigkeit), wird damit nicht dokumentiert. Beim obligatorischen Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Absatz 1 Satz 2 SGB IV werden ausschließlich Vertragsbeziehungen überprüft, in denen eine Meldung als Beschäftigter vorliegt. In diesen Fällen kann nicht unterstellt werden , es werde der falsche Anschein der Selbstständigkeit erweckt. Daher werden nachstehend allein die Fälle aufgeführt, in denen die DRV Bund im Rahmen eines Anfrageverfahrens nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV ein (versicherungspflichtiges ) Beschäftigungsverhältnis beschieden hat. Dargestellt werden die entsprechenden Zahlen ab dem Jahr 2007. Nach Angabe der DRV Bund konnten für davorliegende Jahre entsprechende Daten nicht mehr herangezogen werden, weil diese im hausinternen Statistikverfahren nicht mehr geführt werden. In den Jahren bis 2009 hat die DRV Bund im Rahmen eines Anfrageverfahrens die Feststellung einer Beschäftigung, jedoch keine weitergehende Feststellung zur Sozialversicherungspflicht getroffen. Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (B 12 R 11/07 R vom 11. März 2009) hat die DRV Bund ab 2010 die versicherungspflichtige Beschäftigung beschieden. Jahr tatsächliche Statusfeststellungen nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV tatsächliche Statusfeststellungen nach § 7a Absatz 1 Satz 2 SGB IV 2007 16 666 7 702 2008 15 734 14 172 2009 15 785 23 501 2010 15 211 36 784 2011 21 725 49 387 2012 19 260 47 585 2013 18 827 45 007 2014 20 584 46 786 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5446 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 5 Tabelle 14: Statusfeststellung: Versicherungspflichtig beschäftigt (Anfrageverfahren gemäß § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV) (Quelle: DRV Bund) 1 Keine Feststellung der Sozialversicherungspflicht 8. Wenn dabei Scheinselbständigkeit festgestellt wurde, a) in wie vielen Fällen ist es zu Nachzahlungen in welcher Höhe gekommen , und Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund entscheidet, ob Versicherungspflicht als Beschäftigter vorliegt. Für die Überwachung der Beitragszahlung für Beschäftigte im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags sind dagegen die bei den Krankenkassen angesiedelten Einzugsstellen zuständig . Nach Angabe des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband ) sind Informationen über Anzahl und Höhe der Nachzahlungen nicht vorhanden, da die im Rahmen von Statusfeststellungsverfahren abgeführten Beiträge (Nachzahlungen) vom Arbeitgeber nicht gesondert ausgewiesen werden. b) in wie vielen Fällen wurden deswegen Bußgelder in welcher Höhe verhängt ? Nach Angabe des GKV-Spitzenverbandes machen die Einzugsstellen von der Möglichkeit, in diesen Fällen Bußgelder zu verhängen, allenfalls in Einzelfällen Gebrauch. Genaue Zahlen liegen nicht vor. 9. Inwieweit hält die Bundesregierung eine Verbesserung der rechtlichen Situation für Freiberufler im Hinblick auf das Statusfeststellungsverfahren für erforderlich, und wenn ja, wie könnte diese aussehen? Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist zuständig für die Durchführung des Anfrageverfahrens nach § 7a SGB IV (Statusfeststellungsverfahren ). Dieses Verfahren dient einer schnellen und sachgerechten Klärung der Statusfrage (abhängig Beschäftigter bzw. selbstständig Tätiger) und vermeidet divergierende Entscheidungen unterschiedlicher Sozialversicherungsträger. Aus Sicht der Bundesregierung hat sich das Statusfeststellungsverfahren insgesamt bewährt. Jahr Summe Feststellung einer (versicherungspflichtigen) Beschäftigung 2007 3 5331 2008 5 5381 2009 5 2431 2010 5 1111 2011 8 5161 2012 7 6191 2013 8 1321 2014 9 6761 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5446 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 6 10. Hält die Bundesregierung es für notwendig, die Verfolgung und Bekämpfung von Scheinselbständigkeit zu intensivieren? Im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Träger der Rentenversicherung und der Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung besteht ein besonderes Augenmerk auch auf die Ermittlung von sogenannter Scheinselbstständigkeit . Soweit diese aufgedeckt wird, erfolgt in den Fällen einer bisher nicht verbeitragten Beschäftigung die Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie gegebenenfalls eine strafrechtliche Verfolgung . 11. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung das relative Armutsrisiko für Selbständige und das von abhängig Beschäftigten in Deutschland (bitte nach Männern und Frauen aufschlüsseln)? Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Kennziffer für eine relativ niedrige Position in der Einkommensverteilung. Sie misst den Anteil der Personen, deren bedarfsgewichtetes Nettoeinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Sie steht nicht im Zusammenhang mit dem soziokulturellen Existenzminimum und erfasst auch keine Sachleistungen. Die Armutsrisikoquote bezeichnet lediglich eine Lage der Einkommensverteilung und soll zum Ausdruck bringen, dass dem Risiko der Einkommensarmut unterliegt, wer ein Einkommen unterhalb eines bestimmten Mindestabstands zum Mittelwert des Einkommens der Gesellschaft hat. Die aktuellsten Zahlen stellt der Mikrozensus für das Jahr 2013 zur Verfügung. Danach beträgt die Quote der Erwerbstätigen mit einem relativ niedrigen Einkommen gemäß dieser Definition 7,8 Prozent. Damit ist die Quote nur ungefähr halb so hoch wie für die Gesamtbevölkerung. Die Quote für Selbstständige (einschließlich mithelfende Familienangehörige) ist dabei mit 9,1 Prozent etwas höher als für abhängig Beschäftigte mit 7,7 Prozent. Eine weitere Differenzierung nach dem Geschlecht wird vom Statistischen Bundesamt nicht veröffentlicht . 12. Wie viele Selbständige und wie viele abhängig Beschäftigte beziehen Arbeitslosengeld II (bitte absolute Anzahl und Anteil an den Selbständigen bzw. an den abhängig Beschäftigten sowie aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern angeben)? Nach den aktuellen Daten bezogen im November 2014 rund 116 000 Selbstständige und 1 165 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bezieht man die Zahl der Selbstständigen, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen, auf die Zahl der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen insgesamt, so ergibt sich ein Anteilswert von 2,7 Prozent. Bezieht man die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen, auf die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt, so ergibt sich ein Anteilswert von 3 Prozent. Die Angaben in der Unterscheidung nach Männer und Frauen können der Tabelle entnommen werden . Die Anteilswerte können nicht nach Männer und Frauen berechnet werden, weil hierzu keine aktuellen Daten zu den Erwerbstätigen vorliegen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5446 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 7 Tabelle 15: Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Bezieher 13. Ist nach Meinung der Bundesregierung das Armutsrisiko von Selbständigen ein Hinderungsgrund für Existenzgründungen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Beweggründe für eine Existenz- und Unternehmensgründung sind vielfältig. Insbesondere zeigt die Gründungsstatistik (vgl. die Antwort zu Frage 1), dass viele Gründungen auch im Nebenerwerb erfolgen, die oftmals nicht in erster Linie zur Einkommenserzielung gestartet werden. Aus der Antwort zu Frage 11 geht im Übrigen hervor, dass Selbstständige ein unterdurchschnittliches Armutsrisiko aufweisen (siehe auch die Antwort zu Frage 14). 14. Plant die Bundesregierung Maßnahmen gegen Armut von Selbständigen? Falls ja, welche? Selbstständige, die mit ihrem Einkommen den Lebensunterhalt nicht sicherstellen können, haben bei Vorliegen der weiteren Anspruchsvoraussetzungen (u. a. Hilfebedürftigkeit) einen Rechtsanspruch auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ergänzendes Arbeitslosengeld II). Da die Grundsicherung einen haushaltsbezogenen Ansatz verfolgt, ist nicht nur der Lebensunterhalt der Selbstständigen sondern bei Vorliegen der Voraussetzungen auch der ihrer Familien gesichert. Weitere Maßnahmen für Selbstständige sind im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht geplant. 15. Wie viele ehemals Selbstständige über 65 Jahre beziehen Grundsicherung im Alter? Zahlen liegen hierzu nicht vor. Eine „ehemalige Selbstständigkeit“ der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher wird statistisch nicht erfasst. Da Selbstständige einen Teil ihres Erwerbslebens zudem auch als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbringen können, lässt sich auch aus den statistisch erfassten angerechneten Altersrenten der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nicht der Rückschluss ziehen, dass es sich bei Personen mit angerechneten Altersrenten nicht um ehemalige Selbstständige handelt. Ebenso wenig muss es sich bei Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern ohne angerechnete Altersrenten immer um ehemalige Selbstständige handeln. Insgesamt Männer Frauen 1 2 3 erwerbstätige ALG II-Bezieher* 1.271.125 582.340 688.785 dar. abhängig Erwerbstätige ALG II-Bezieher 1.164.528 517.520 647.008 dar. mit SV-Beschäftigung 574.466 257.044 317.422 mit ausschließlich geringfügiger Beschäftigung 464.014 193.460 270.554 selbstständig erwerbstätige ALG II-Bezieher 116.348 69.216 47.132 nachrichtlich Arbeitnehmer** 38.593.000 - - Anteil Arbeitslosengeld II-Bezieher 3,0 Selbständige und mithelfende Familienangehörige** 4.356.000 - - Anteil Arbeitslosengeld II-Bezieher 2,7 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *November 2014 Grundsicherungsstatistik. Merkmal **4. Quartal 2014, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Statistisches Bundesamt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5446 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 8 16. Was sind nach Meinung der Bundesregierung Ursachen für den Bezug von Grundsicherung im Alter für ehemals Selbständige? Eine Leistungsberechtigung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wegen Alters liegt vor, wenn ein der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechendes Alter erreicht oder überschritten ist und Hilfebedürftigkeit besteht. Der Eintritt von Hilfebedürftigkeit im Alter kann unterschiedlichste Ursachen haben. Diese lassen sich jedoch alle darauf zurückführen, dass die Altersvorsorge während der Erwerbsphase nach Art und Umfang unzureichend war oder fehlgeschlagen ist. Nicht für alle Selbstständige besteht für die gesamte Erwerbsphase eine verpflichtende Zugehörigkeit zu einem gesetzlichen Altersvorsorgesystem. Davon betroffene Selbstständige haben deshalb eigenverantwortlich über Art und Umfang ihrer Vorsorge für das Alter zu entscheiden. Eine solche eigenverantwortliche Versorge kann durch unvorhergesehene Entwicklungen ganz oder teilweise scheitern. Dann treten im Alter Versorgungslücken auf, die zu Hilfebedürftigkeit führen können. 17. Hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den letzten Jahren eine Studie zur Einführung einer Altersvorsorgepflicht in Auftrag gegeben ? Falls ja, zu welchem Ergebnis kommt die Studie? In der letzten Legislaturperiode hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des Rentendialogs bei der Beratungsgesellschaft McKinsey eine Studie zur administrativen und technischen Machbarkeit einer Vorsorgepflicht mit Wahlfreiheit für selbstständig Tätige in Auftrag gegeben. Diese Studie bezog sich nicht auf den spezifischen Personenkreis von Existenzgründern und Existenzgründerinnen. Diese Untersuchung hat eine Vielzahl von Ergebnissen zu den Bedingungen und notwendigen Voraussetzungen einer Vorsorgepflicht für Selbstständige gebracht . Ein Ergebnis dieser Untersuchung war, dass ein besonderes Problem einer Vorsorgepflicht für Selbstständige, die bisher noch nicht einer obligatorischen Altersversicherungspflicht unterliegen (einige Gruppen von Selbstständigen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, die Gruppe der pflichtverkammerten Freiberufler sind in berufsständischen Versorgungswerken pflichtversichert), die finanzielle Belastung von Selbstständigen mit nur geringem Einkommen darstellt und wie mit diesen Problemen umgegangen werden kann, ohne das Ziel einer auskömmlichen Alterssicherung in Frage zu stellen . Aus diesem Grunde sind die Pläne einer solchen Vorsorgepflicht insbesondere bei den Selbstständigen mit geringem Einkommen auf große Skepsis gestoßen . 18. Wie viele Selbständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert (bitte nach freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten aufschlüsseln )? Ende des Jahres 2013 waren insgesamt rund 283 000 Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Wie viele der freiwilligen Versicherten selbstständig sind, wird in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung nicht ausgewiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5446 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 9 19. Wie viele Selbständige sind weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch über Versorgungswerke rentenversichert? Hierzu liegen keine statistisch belastbaren Angaben vor. Die Anzahl der Selbstständigen , die weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch in einem Versorgungswerk aktiv versichert sind, kann nur grob geschätzt werden. Aktuell könnten schätzungsweise bis zu rund 3 Millionen Selbstständige ohne obligatorische Versicherung in einem öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystem sein. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die nicht obligatorisch in eine Alterssicherung Einbezogenen in jedem Fall unzureichend für das Alter abgesichert sind. Wie viele Selbstständige privat vorsorgen, ist statistisch nicht erfasst. Auch die Erhebung der Anzahl freiwilliger Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht nach Selbstständigen untergliedert. 20. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Anteil der Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhöhen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche? Für die laufende Legislaturperiode hat sich die Regierungskoalition auf eine Vielzahl anderweitiger rentenpolitischer Reformvorhaben verständigt, die prioritär verfolgt werden sollen. Im Hinblick auf die Alterssicherung von Selbstständigen ist im Rahmen der Koalitionsverhandlung keine Verständigung über zu ergreifenden Maßnahmen in diesem Bereich erfolgt. 21. Welche Veränderungen plant die Bundesregierung im Hinblick auf den Sozialversicherungsschutz und die Sozialversicherungsbeiträge für Selbständige a) im Bereich der Arbeitslosenversicherung, Die Arbeitslosenversicherung eröffnet mit der Regelung zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (§ 28a SGB III) Personen, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, die Möglichkeit, einen zuvor erworbenen Versicherungsschutz durch eigene Beitragszahlung aufrecht zu erhalten. Die Regelung richtet sich insbesondere an Existenzgründerinnen und Existenzgründer und soll diese in der Startphase ihrer Selbstständigkeit für den Fall einer Geschäftsaufgabe und anschließender Arbeitslosigkeit sozial absichern. Für Personen, die als Selbstständige nach § 28a SGB III versichert sind, bemisst sich der Beitrag auf der Grundlage der Bezugsgröße der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV) und nach dem maßgeblichen Beitragssatz zur Arbeitsförderung (§ 341 Absatz 2 SGB III). Um den Zugang zur Versicherungspflicht auf Antrag zu erleichtern und den besonderen Umständen in der Startphase einer Existenzgründung Rechnung zu tragen, sind im Jahr der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und im darauffolgenden Kalenderjahr nur hälftige Beiträge (auf der Grundlage von 50 Prozent der Bezugsgröße) zu entrichten (§ 345b Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 SGB III). Änderungen dieser Regelungen sind nicht geplant. b) im Bereich der Krankenversicherung, Bereits jetzt gelten für Existenzgründerinnen und Existenzgründer Regelungen, die ihrer besonderen Situation Rechnung tragen. Für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss nach § 93 SGB III oder eine entsprechende Leistung nach § 16b SGB II erhalten, gilt eine ermäßigte Mindestbemessungsgrundlage in Höhe des 60. Teils der monatlichen Bezugsgrenze (2015: 1 417,50 Euro). Darüber hinaus können Selbstständige, die ihre Bedürf- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5446 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 2 0 tigkeit nachweisen, ebenfalls eine Verringerung ihrer Beitragsbemessung auf den 60. Teil der monatlichen Bezugsgröße beantragen. Das Bundesministerium für Gesundheit verfolgt die Entwicklung aufmerksam. Inwieweit die Verbeitragung von freiwillig gesetzlich versicherten hauptberuflich Selbstständigen weiterzuentwickeln ist, wird Gegenstand weiterer Prüfungen im Bundesministerium für Gesundheit sein. c) im Bereich der Rentenversicherung? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 22. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige unter Gründern bekannter zu machen? Über die Regelung zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag wird umfassend informiert. Sowohl das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informieren im Internet über die gesetzlichen Regelungen (vgl. www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/ Arbeitsfoerderung/gruendungsfoerderung.html sowie www.existenzgruender.de/ DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Vorbereitung/Gruendungswissen/ Versicherungen-Vorsorge/Arbeitslosenversicherung/inhalt.html). Die Bundesagentur für Arbeit weist in ihrem Internetangebot ebenfalls auf die Regelungen hin (www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/ BuergerinnenUndBuerger/FinanzielleHilfen/Existenzgruendung/index.html). Darüber hinaus stehen in den Agenturen für Arbeit spezielle Informationsunterlagen (Flyer „Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung“, „Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“) zur Verfügung. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit werden die Beratungsund Vermittlungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit zudem im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen zum Existenzgründungsgespräch zum Thema Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag geschult. 23. Welche gründungsfördernden und gründungshemmenden Wirkungen gehen von den Bedingungen aus, unter denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Teilhabe nach den Sozialgesetzbüchern Drittes, Neuntes und Zwölftes Buch (SGB III, IX und XII) gewährt werden , und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Das SGB XII) sieht keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an Existenzgründerinnen und Existenzgründer vor. Die Bundesregierung sieht in der Unterstützung von Unternehmensgründungen auch keine zukünftige Aufgabe der Sozialhilfe. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach dem SGB XII können in Einzelfällen auch an Menschen mit einer wesentlichen Behinderung erbracht werden, die eine selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, sofern die Hilfe nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung der Erwerbstätigkeit steht (die Hilfe wäre dann eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) und die Antragstellerin bzw. der Antragsteller bedürftig im sozialhilferechtlichen Sinne ist. Zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX werden, ggf. in Verbindung mit trägerspezifischen Regelungen nach anderen Sozialgesetzbüchern wie z. B. dem SGB III, die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behin- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5446 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 2 1 derter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist neben anderen Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben, wie z. B. der Aufnahme einer Beschäftigung, als gleichrangig zu betrachten. Die Bedingungen, unter denen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX erbracht werden, wirken sich insoweit weder explizit gründungsfördernd noch gründungshemmend aus, sondern in erster Linie teilhabefördernd. Dies entspricht der Zielsetzung der Regelungen des SGB IX. Soweit unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit dazu geeignet ist, die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, können Menschen mit Behinderung grundsätzlich dieselben Förderungen erhalten, wie andere Existenzgründerinnen und Existenzgründer . In Betracht kommen insbesondere die Gewährung eines Gründungszuschusses entsprechend § 93 SGB III durch die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 SGB IX, sowie sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderten Menschen eine angemessene und geeignete selbstständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten. Schwerbehinderte Menschen können darüber hinaus noch Darlehen oder Zinszuschüsse von den Integrationsämtern erhalten, wenn sie die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit erfüllen, sie ihren Lebensunterhalt durch die Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer im Wesentlichen sicherstellen können und die Tätigkeit unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist (§ 21 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – SchwbAV). Die §§ 17 bis 20 und die §§ 22 bis § 27 SchwbAV sind zugunsten von schwerbehinderten Menschen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben oder aufzunehmen beabsichtigen, entsprechend anzuwenden. Grundsätzlich in Betracht kommen somit beispielsweise auch Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes oder die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz . Bürokratiebelastungen 24. Welche Erkenntnisse gibt es bisher aus den bestehenden Tests der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), und wann werden diese veröffentlicht ? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Berücksichtigung von KMU-Belangen in der Gesetzesfolgenabschätzung wissenschaftlich untersuchen lassen und die Studienergebnisse im Internet veröffentlicht (www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=645686.html). a) Wird der KMU-Test auch auf bestehende Gesetze und Verordnungen angewandt? Der KMU-Test ist Teil der obligatorischen Ex-ante-Schätzung von Gesetzesfolgen durch die Bundesministerien. b) Wann erscheint der angekündigte Leitfaden, der den KMU-Test vereinfachen und standardisieren soll? Der KMU-Test-Leitfaden befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5446 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 2 2 25. Bis wann plant die Bundesregierung die Umsetzung des „Einheitlichen Ansprechpartners 2.0“, und wie soll die Umstellung auf eine rein elektronische Abwicklung erfolgen? Gründerinnen und Gründer sollen alle erforderlichen Formalitäten möglichst einfach und vollständig elektronisch über eine Stelle abwickeln können. Die Bundesregierung erarbeitet deshalb zurzeit gemeinsam mit den Bundesländern eine Strategie, wie die in Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingerichteten Einheitlichen Ansprechpartner weiterentwickelt werden sollen. Die Strategie soll voraussichtlich bis Ende 2015 ausgearbeitet sein und wird danach umgesetzt . a) Wo soll die „einzige Anlaufstelle“ organisatorisch angesiedelt werden? Die einheitlichen Ansprechpartner sind ein Netzwerk aus physischen Ansprechpartnern und elektronischen Portalen, das von vielen unterschiedlichen Akteuren getragen wird. Dadurch wird gewährleistet, dass Gründerinnen und Gründer subjektiv jeweils nur eine Anlaufstelle brauchen (physisch oder elektronisch), über die sie möglichst alle Formalitäten auch elektronisch abwickeln können. b) Welchen Stellenwert hat dabei die Gründungsberatung? Frühzeitige Informationsbeschaffung und kompetente Gründungsberatung unterstützen Gründerinnen und Gründer bei der Planung und Vorbereitung der Unternehmensgründung. Dafür gibt es umfangreiche und qualitativ hochwertige Angebote von Kammern und Kommunen sowie Bund und Ländern. Diese Angebote sind auch über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner verfügbar . Neben der Abwicklung der Formalitäten im Gründungsprozess bieten viele Akteure bereits heute umfassende Gründungsinformationen und -beratungsleistungen an oder arbeiten mit Gründungsinitiativen, Netzwerken und weiteren Kooperationspartnern zusammen. c) Welche Qualifizierungsmaßnahmen sind hierfür seitens der Jobcenter und Finanzämter geplant? Etwaige Maßnahmen zur Qualifizierung der eingebundenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zur Öffentlichkeitsarbeit können erst im Rahmen der Umsetzung der Neukonzeption entwickelt werden. 26. Inwieweit plant die Bundesregierung, den EU-Aktionsplan Unternehmertum 2020 umzusetzen? Mit dem Aktionsplan betont die Europäische Kommission die hohe Bedeutung von jungen Unternehmen für Wachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Europäischen Kommission , dass Existenzgründungen den Fortschritt begünstigen, Arbeitsplätze schaffen , den Strukturwandel beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sichern. Deshalb ist es ihr ein wichtiges Anliegen, die Rahmenbedingungen für Unternehmensgründerinnen und -gründer noch weiter zu verbessern. Dies entspricht der Zielrichtung des Aktionsplans . Im Einzelnen regt der Aktionsplan Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten in den Bereichen Unternehmertum in Bildung und Ausbildung verankern, Gründerinnen und Gründern leichteren Zugang zu Finanzierungen verschaffen, steuerliche und bürokratische Lasten für Gründe- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/5446 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 2 3 rinnen und Gründer verringern, Wachstumspotenziale digitaler Technologien für junge Unternehmen erschließen, reibungslose Unternehmensübertragungen ermöglichen, „zweite Chance“ erleichtern sowie unterrepräsentierte Gruppen gezielt ansprechen, an. In den meisten dieser Bereiche gibt es in Deutschland bereits zahlreiche passgenaue Maßnahmen und Angebote für Gründerinnen und Gründer – z. B.: ● den Initiativkreis „Unternehmergeist in die Schulen“, der mit zusätzlichen Projekten unternehmerisches Denken und Handeln in die Schulen trägt; ● die Internetplattform „www.nexxt-change.org“, die einen zentralen Treff- punkt für potenzielle Übergeberinnen und Übergeber sowie Übernehmerinnen und Übernehmer von Betrieben bereitstellt; ● die Änderungen im Insolvenzrecht; ● den High-Tech Gründerfonds und den European Angels Fund, die Kapital für junge Unternehmen bereitstellen; ● die Initiative „FRAUEN unternehmen“, in der inzwischen rund 180 Vorbild- unternehmerinnen bundesweit Frauen und Mädchen Mut zur beruflichen Selbstständigkeit machen. Zu den weiteren Maßnahmen wird insbesondere auf die Antworten zu den Fragen 25, 28, 36, 37, 38 sowie 40 bis 45 verwiesen. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung kontinuierlich, wie sie das unternehmerische Umfeld positiv gestalten kann und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind. Gründungsförderungen 27. Welche Gründungshemmnisse sieht die Bundesregierung, und wie will sie diesen entgegentreten? Die Bundesregierung stellt Gründerinnen und Gründern ein umfangreiches Informations -, Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung, damit der Start in die unternehmerische Selbstständigkeit gelingt. Insbesondere zur Stärkung der Gründungsbereitschaft und zur Erhöhung der Transparenz der passgenauen Fördermaßnahmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Initiative „Neue Gründerzeit“ gestartet, um die Effizienz zu steigern und die Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Ziel ist es, mehr Menschen die Chancen und Perspektiven der unternehmerischen Selbstständigkeit aufzuzeigen sowie sie für die Umsetzung eigener Ideen und Geschäftskonzepte zu motivieren. 28. Plant die Bundesregierung Änderungen im Insolvenzrecht im Hinblick auf Existenz- bzw. Neugründungen, und falls ja, wie sehen diese aus? Mit dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte sind zum 1. Juli 2014 bereits Verbesserungen in Kraft getreten. Sie geben dem redlichen Schuldner schneller die Gelegenheit, von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit zu werden. Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung soll insbesondere die wirtschaftliche Wiedereingliederung des Schuldners erleichtern und ihn vor sozialer Ausgrenzung bewahren. Die Neuregelung ermöglicht eine Verkürzung der Frist zur Restschuldbefreiung auf drei Jahre, sofern die Verfahrenskosten sowie 35 Prozent der Forderungen getilgt werden. Bei Tilgung wenigstens der Verfahrenskosten ist eine „zweite Chance“ nach fünf Jahren möglich. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5446 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 2 4 Die Bundesregierung wird die Auswirkungen der Neuregelung auch im Hinblick auf Effekte für Neugründungen („zweite Chance“) beobachten. Um Gründerinnen und Gründern nach Durchlaufen des Restschuldbefreiungsverfahrens im Übrigen die „zweite Chance“ auch tatsächlich zu ermöglichen, stehen der Schuldnerin bzw. dem Schuldner die für alle Existenzgründerinnen und Gründer bestehenden Fördermöglichkeiten erneut offen. So können etwa Gründerkredite, die über die KfW beantragt werden können (z. B. ERP-Gründerkredit Startgeld, ERP-Gründerkredit Universell) für eine erneute Existenzgründungsfinanzierung nach einem unternehmerischen Scheitern beantragt werden , sofern die Restschuldbefreiung erfolgt ist. 29. Wie viele Anträge auf Gründungszuschuss und Einstiegsgeld bzw. Existenzgründungszuschuss und Überbrückungsgeld wurden seit dem Jahr 2003 bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt (bitte nach Jahren auflisten )? a) Wie viele wurden davon bewilligt bzw. abgelehnt? Die Entwicklung der Zugangszahlen seit 2003 für den Gründungszuschuss, das Einstiegsgeld für selbstständige Erwerbstätigkeit, den Existenzgründungszuschuss und das Überbrückungsgeld kann der Tabelle entnommen werden. In der Statistik der Förderung werden nur die bewilligten Zugänge, nicht aber die abgelehnten Anträge erfasst. Tabelle 16: Zugang von Teilnehmern in ausgewählten Maßnahmen der Arbeits- marktpolitik b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung auch vor dem Hintergrund der Änderungen bei der Gründungsförderung im SGB III? Zu der Entwicklung der Förderzahlen in den letzten Jahren trägt aus Sicht der Bundesregierung insbesondere bei, dass die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit für Arbeitsuchende auf Grund der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt und der damit verbesserten Chancen, eine Beschäftigung zu finden, weniger attraktiv geworden ist. Außerdem ist durch den Rückgang der Arbeitslosigkeit das Potenzial der Förderberechtigten kleiner als in Krisenzeiten. Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Gründungszuschuss Überbrückungsgeld für Selbständige Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) 1 2 3 4 2003 - - 158.696 95.198 2004 - - 183.179 168.176 2005 17.158 - 156.888 91.020 2006 33.632 33.565 108.266 42.812 2007 32.181 125.923 - - 2008 24.802 119.325 - - 2009 19.848 137.108 - - 2010 16.740 146.512 - - 2011 11.238 133.819 - - 2012 7.860 20.321 - - 2013 5.872 26.659 - - 2014 4.717 30.871 - - Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Berichtsjahr V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/5446 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 2 5 Die Auswirkungen der Reform des Gründungszuschusses entsprechen den Erwartungen , die die Bundesregierung damit verbunden hatte. Die Ausgaben für die Förderung mit dem Gründungszuschuss haben sich reduziert. Gleichzeitig konnte der Gründungszuschuss als wichtiges Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik erhalten werden. Die Evaluierung hat gezeigt, dass mit dem Gründungszuschuss nach der Reform erfreulicherweise weniger Notgründungen erfolgten und die Zahl der Geförderten, die zusätzlich zur Förderung Arbeitslosengeld II erhielten, von 2,5 Prozent auf 1,8 Prozent gesunken ist. 30. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die im IAB-Forschungsbericht 4/2015 (IAB – Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) ausgeführten Empfehlungen hinsichtlich der Gestaltung des Gründungszuschusses und insbesondere die Empfehlung, a) den Budgetrahmen großzügiger auszugestalten, Die Förderung mit dem Gründungszuschuss wird aus dem Eingliederungstitel für das SGB III finanziert. Ein separates Budget für den Gründungszuschuss gibt es nicht. Bei gleichbleibender Höhe des Eingliederungstitels wäre eine verstärkte Gewährung des Gründungszuschusses daher mit Einschränkungen bei den anderen Förderinstrumenten verbunden. b) von der „rigiden, auf Förderverhinderung angelegten Handhabung des Vermittlungsvorrangs“ abzusehen, und Seit der Änderung der Regelung ist der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung und unterliegt somit dem Vermittlungsvorrang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, soweit eine Vermittlung ohne Förderung möglich ist. Diesbezüglich unterscheidet sich der Gründungszuschuss nicht von anderen Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. c) die erforderliche Mindestrestanspruchsdauer an Arbeitslosengeld-IAnspruch wieder zu senken? Die Erhöhung der erforderlichen Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld war ein notwendiger Bestandteil der Reform des Gründungszuschusses. Die Änderung sollte dazu beitragen, die stark gestiegenen Ausgaben für die Förderung mit dem Gründungszuschuss zu senken und das Instrument als wichtigen Bestandteil der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu sichern. Es ist nun stärker ein Instrument für diejenigen, bei denen die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung trotz der guten Entwicklung des Arbeitsmarktes erschwert ist. Außerdem führt diese Regelung dazu, dass Arbeitsuchende, die an einer Gründung interessiert sind, den Schritt in die Selbstständigkeit in der Anfangsphase der Arbeitslosigkeit in ihre Überlegungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit einbeziehen. 31. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der Gründungsberatungen in den Jobcentern sowie den Agenturen für Arbeit, und sieht sie hier Verbesserungsbedarf ? Wenn ja, wie sollte der aussehen? Im Rahmen eines Existenzgründungsgesprächs analysiert die Vermittlungs- und Beratungsfachkraft mit der Kundin oder dem Kunden die grundsätzlichen Chancen und Risiken einer Existenzgründung. Dabei werden neben den persönlichen Anforderungen (Eigenständigkeit in der Vorbereitung, Familie und Umfeld, Motivation, fachliche Kompetenz, branchenspezifisches Wissen, persönliche V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5446 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 2 6 und soziale Kompetenz, betriebswirtschaftliches und kaufmännisches Wissen) auch die grundsätzliche Herangehensweise und die Risiken eines Scheiterns besprochen . Gegebenenfalls werden zur Abklärung der persönlichen und fachlichen Eignung die Fachdienste (Ärztlicher Dienst oder Berufspsychologischer Service) eingeschaltet. Die Bundesagentur für Arbeit führt selbst keine betriebswirtschaftliche Gründungsberatung durch, sondern verweist zu spezifischen Gründungsinformationen und Fragen wie zum Geschäftskonzept und Businessplan auf Angebote z. B. von Kammern, Verbänden und Gründungszentren, die bundesweit und regional zur Verfügung stehen. Zur individuellen Qualifizierung der Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte sowie zur Qualitätssicherung der Beratungsleistung wurde ein rechtskreisübergreifendes Modul entwickelt. Für die tägliche Arbeit steht den Vermittlungs- und Beratungsfachkräften neben speziellen Arbeitshilfen eine Handlungsstrategie für den nachhaltigen Übergang in die Selbstständigkeit zur Verfügung, die differenzierte Hinweise für das Vorgehen in Existenzgründungsgesprächen gibt und Hilfestellungen bei der Umsetzung aufzeigt. Im Übrigen zeigt der Forschungsbericht 5/2015 des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung, dass es der Bundesagentur für Arbeit gut gelungen ist, die mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt “ verbundene Umwandlung in eine Ermessensleistung in die operative Entscheidungspraxis zu überführen. 32. Wie viele Gründungsvorhaben aus Arbeitslosigkeit (SGB III) sind seit dem Jahr 2006 vor dem Erreichen der zweiten Förderphase eingestellt worden, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit lief bei insgesamt rund 31 000 Gründerinnen und Gründern die Förderung im Jahr 2013 aus. Davon beschränkte sich bei rund 8 700 Gründerinnen und Gründern die Förderung auf die erste Förderphase . Von diesen Personen waren einen Monat nach Ende der ersten Förderphase knapp 500 arbeitslos und rund 1 000 sozialversicherungspflichtig beschäftigt . Es liegt nahe, dass nach den zuletzt verfügbaren Zahlen die weit überwiegende Mehrheit der Geförderten weiterhin selbstständig tätig war. Entsprechende Zahlen für die Jahre ab 2006 sind der Tabelle zu entnehmen. Tabelle 17: Abgänge von Teilnehmern aus Gründungszuschuss mit Verbleibs- analyse einen Monat nach Abgang V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/5446 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 2 7 33. Plant die Bundesregierung Änderungen beim Gründungszuschuss, und falls ja, welche? Die Bundesregierung plant keine Änderungen beim Gründungszuschuss. 34. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem „Gründercoaching Deutschland“ gemacht, und welche Änderungen sind hier geplant? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird bei der Weiterentwicklung des Beratungsangebots für Gründerinnen und Gründer insbesondere die Handlungsempfehlungen der Evaluation des Programms berücksichtigen, u. a. Konzentration des Coachings auf die frühe Startphase in den ersten beiden Jahren nach Gründung. Das Programm wird seit Mai 2015 bereits mit modifizierten Förderkonditionen von der KfW Bankengruppe angeboten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entwickelt zurzeit ein neues Konzept zur Information und Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen einschließlich Existenzgründungen, das die verschiedenen aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Förderungen unternehmerischen Know-hows ab 2016 neu ausrichtet und die bisher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. der Kreditanstalt für Wiederaufbau durchgeführten Förderprogramme zusammenfasst. 35. Wie viele Anträge wurden für das Mikrokreditprogramm gestellt, und wie viele davon bewilligt? Plant die Bundesregierung eine Neuauflage des Mikrokreditprogramms, und falls ja, wie soll dieses ausgestaltet werden? Im Rahmen des Mikrokreditprogramms wurden 19 948 Anträge gestellt und 18 804 Mikrokredite ausgezahlt. Die Bundesregierung hat den Mikrokreditfonds im Mai 2015 neu aufgelegt. Die Konditionen wurden hierbei kaum verändert. Der Fonds richtet sich weiterhin an Kleinunternehmen und Gründungen, die von Banken keine Kredite erhalten. Die Kreditvergabe erfolgt wieder über sogenannte Mikrofinanzinstitute (weitere Informationen: www.mein-mikrokredit.de). 36. Welche weiteren Förderprogramme plant die Bundesregierung für Gründerinnen und Gründer, und bis wann sollen diese umgesetzt werden? Das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gibt einen Überblick über die verschiedenen, passgenauen Förder- und Finanzierungsprogramme für Gründerinnen und Gründer (www.existenzgruender.de/ DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Finanzierung/Foerderprogramme/ Wichtige-Foerderprogramme/inhalt.html;jsessionid= 0B397B11AF99E6C6FACD857041A8524E). Die Bundesregierung setzt sich insbesondere dafür ein, innovative Gründungen mit gezielten Förderinstrumenten bei der Gründung und in der Wachstumsphase zu unterstützen. Für die erste Startup-Phase wurden insbesondere mit den Verbesserungen beim Programm EXIST-Existenzgründungen aus der Wissenschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zusätzliche Möglichkeiten geschaffen. Seit Anfang des Jahres bekommen Gründerteams etwa dreimal so viel Sachmittelunterstützung wie zuvor. Darüber hinaus ist das Programm „INVEST-Zuschuss für Wagniskapital“, das für Business Angels, die privates V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5446 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 2 8 Kapital in innovative, junge Unternehmensgründungen investieren, steuerfrei gestellt worden, damit das Programm noch attraktiver wird. Zudem wird der Wettbewerb GO-Bio, mit dem das Bundesministerium für Bildung und Forschung gründungsbereite Forscherteams in den Lebenswissenschaften fördert, fortgesetzt, in dem noch bis zum 30. Juni 2015 Bewerbungen eingereicht werden können. In den nächsten Monaten sind insbesondere die Auflage eines 500 Mio. Euro starken ERP/EIF-Wachstumsfonds, der die Lücke bei größeren Wachstumsfinanzierungen schließen soll, sowie die Aufstockung des ERP/EIF-Venture-Capital-Dachfonds auf 1,7 Mrd. Euro geplant. 37. Wie will die Bundesregierung speziell Frauen bei Gründungen unterstützen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen? Die Bundesregierung ist bestrebt, den Anteil von Gründerinnen weiter zu erhöhen . Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt sie spezielle Projekte, welche die Gründungsbereitschaft von Frauen stärken und mehr Frauen für die unternehmerische Selbstständigkeit sensibilisieren. Mit der Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „FRAUEN unternehmen“ werden erfolgreiche Unternehmerinnen als Vorbilder sichtbarer gemacht. In diversen Veranstaltungen begeistern sie Mädchen für das Berufsbild „Unternehmerin“ und ermutigen Frauen zu beruflicher Selbstständigkeit . Daneben stärkt die Bundesregierung die Gründungsdynamik bei Frauen durch spezifische Beratungsangebote. Bereits im Jahr 2004 wurde mit der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) eine zentrale Anlaufstelle geschaffen (initiiert durch Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Im Internetportal www.existenzgruenderinnen.de bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie spezifische Informationen und Beratungsangebote für Gründerinnen und Unternehmerinnen, die insbesondere in Kooperation mit der bga entwickelt wurden. Für Frauen beim beruflichen Wiedereinstieg fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ab Juli 2015 eine „Summer School-Existenzgründung “, bei der Berufsrückkehrerinnen ihre konkrete Unternehmensidee zu einem tragfähigen Konzept weiterentwickeln (Schulung zur Erstellung eines Businessplans, Aufbau von Kunden- und Lieferantenkontakten, Finanzierungsund Fördermöglichkeiten etc.). Im Anschluss daran wird geprüft, wie die gemachten Erfahrungen nachhaltig verwendet und die verwendeten Konzepte weiterentwickelt werden können, etwa indem ab 2016 ein Mentoring-Programm für die Teilnehmerinnen bereitgestellt sowie gegebenenfalls ein eLearning-Baustein für das Online-Qualifizierungsnetzwerk „Perspektive-Wiedereinstieg-Online“ entwickelt wird. Um junge Frauen zu motivieren und zu unterstützen, eine Führungsposition im Handwerk zu übernehmen, portraitiert die multimediale Ausstellung Roadshow „Meine Zukunft: Chefin im Handwerk“ sechs erfolgreiche Handwerkschefinnen in Bild und Ton. Die Roadshow, die bisher in mehr als der Hälfte aller Handwerkskammern in Deutschland gezeigt wurde, wird derzeit mit erweiterter Zielgruppe , z. B. in Bildungseinrichtungen, Arbeitsagenturen, Gründerinnenzentren , Gleichstellungsstellen, fortgeführt. Sie wird flankiert von Veranstaltungen für die Zielgruppe und Multiplikatoren, die Frauen bei der Gründung im Handwerk unterstützen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/5446 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 2 9 Die moderne Familienpolitik der Bundesregierung trägt dazu bei, auch Gründerinnen die Vereinbarkeit von Familien und Beruf zu erleichtern. Dazu gehört insbesondere der forcierte Ausbau der Kinderbetreuung, gezielte finanzielle Leistungen wie das Elterngeld und das neue ElterngeldPlus, geplante Verbesserungen beim Mutterschutz für Selbstständige sowie geplante Informationsangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen. 38. Wie will die Bundesregierung speziell Menschen mit Behinderungen bei Gründungen unterstützen? Auf die Antworten zu den Fragen 4, 23, 36 und 37 wird verwiesen. Die Bundesregierung plant darüber hinaus keine speziellen Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei Gründungen, weil die genannten Förderund Unterstützungsmöglichkeiten die Belange von Frauen und Männern mit Behinderung angemessen berücksichtigen. 39. Wie beurteilt die Bundesregierung die Flexibilität der Förderprogramme hinsichtlich der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in den verschiedenen Wirtschaftszweigen, z. B. hinsichtlich Eigenkapitalausstattung? Die ERP-Programme mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungen mit dem Schwerpunkt der Förderung von Gründungen und jungen Unternehmen bis zu fünf Jahren gehören zu den wichtigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung . In 2014 wurden insgesamt 2,7 Mrd. Euro an Krediten für Existenzgründungen und -festigungen bereitgestellt – das sind rund 55 Prozent aller Kreditbewilligungen der ERP-Mittelstandsförderung. Das ERP-Sondervermögen leistet insbesondere dort Hilfe, wo das Angebot der Banken nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist. Aus diesem Grund sind die Förderprogramme flexibel angelegt. Eine Förderung können alle Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe erhalten. Eine hohe Passgenauigkeit der Förderprogramme wird durch verschiedene Förderkomponenten wie Zinsverbilligung, Risikoübernahmen, Eigenkapitalverstärkung und langfristige Finanzierungsbedingungen erreicht. Die Kredite sind als Investitionskredite, Liquiditätshilfen oder Nachrangdarlehen ausgestattet und können je nach Bedarf entsprechend eingesetzt werden. Mit diesen Komponenten kann den unterschiedlichen Ausgangsbedingungen einzelner Wirtschaftszweige in hohem Maße Rechnung getragen werden. Dabei spielt die langfristige Tragfähigkeit der vorgestellten Planungen eine wesentliche Rolle für die Vergabe. Gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (ERPVwG) soll das Sondervermögen in seinem Bestand erhalten bleiben. Eine Förderung wird deshalb nur zugesagt, wenn es sich um ein volkswirtschaftlich förderwürdiges Vorhaben handelt, deren Umsetzung ohne eine ERP-Förderung erheblich erschwert wäre. Um die Risiken für das Sondervermögen zu begrenzen, obliegen den Förderkrediten Mindestanforderungen an die Bonität des Unternehmens bzw. bei Gründungen an die vorgelegten Planzahlen und die vorhandenen Qualifikationen. Das Ziel ist eine Kreditallokation nach objektiven Kriterien. Aufgrund der weiterhin bestehenden strukturellen Nachteile in den neuen Bundesländern erfolgt eine begründete regionale Differenzierung bei den Mindestanforderungen. In Bezug auf einzelne Wirtschaftszweige ist die o. g. Bonität eines Unternehmens maßgeblich. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass Förderkredite nur über die Hausbanken vergeben werden, auf deren Seite auch in der Regel ein Großteil des Kreditrisikos V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5446 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 3 0 verbleibt. Demzufolge führen die Hausbanken stets eine Kreditrisikoanalyse nach bankbetrieblichen Kriterien durch. Von den rund 12 000 Förderkrediten im Jahr 2014 an Gründer und Existenzfestiger entfällt rund die Hälfte (5 900) auf das ERP-Startgeld für kleine Vorhaben bis maximal 100 000 Euro Startkapitalbedarf einschließlich max. 30 000 Euro Liquiditätsfinanzierung. Bei einer Durchschnittsgröße von rund 47 000 Euro je Gründung profitieren vor allem Existenzgründungen mit kleinem Kapitalbedarf von diesem Förderprogramm, das eine besonders hohe Flexibilität in der Gründungs- und Festigungsphase bietet . Förderung von Start-ups 40. Plant die Bundesregierung spezielle Förderungen von Start-ups im HighTech -Segment, und falls ja, wie sehen diese aus? Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen. 41. Wann wird das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Venture-Capital-Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht ? Darüber ist noch nicht entschieden worden. Unabhängig davon sind aufsichtsrechtliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Venture-Capital-Finanzierungen bereits im Rahmen des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes geplant. Die Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (OGAW-V-Richtlinie) ist bis zum 18. März 2016 in nationales Recht umzusetzen. 42. Plant die Bundesregierung Start-up-Cluster ähnlich der Excellenzcluster, und falls ja, wie sollen diese miteinander verknüpft werden? Ein vergleichbares Förderprogramm ist nicht geplant. 43. Wie will die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand bei der Gründung eines Unternehmens reduzieren? Der Erfüllungsaufwand im Gründungsverfahren soll durch einheitliche Anlaufstellen , digitale Behördenkommunikation sowie mehr Transparenz über die differenzierten Unterstützungsangebote reduziert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen. 44. Welche Veränderungen plant die Bundesregierung, um den Verwaltungsaufwand bei Start-ups zu verringern? Die Bundesregierung hat im Dezember 2014 Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie beschlossen. Ein Schwerpunkt ist die Entlastung von Start-ups sowie Gründerinnen und Gründern. In einem ersten Umsetzungsschritt wurde im März 2015 von der Bundesregierung das Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Durch das Gesetz werden Un- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/5446 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 3 1 ternehmen jährlich von Informationspflichten im Umfang von ca. 744 Mio. Euro entlastet. Viele der Maßnahmen kommen insbesondere Gründerinnen und Gründern sowie schnell wachsenden Unternehmen zugute. Beispielsweise werden Gründerinnen und Gründer künftig erst später in verschiedenen Wirtschafts- und Umweltstatistikgesetzen herangezogen. Die Meldepflicht gilt in den ersten drei Jahren der Existenz künftig erst ab einem Umsatz von 800 000 Euro (zuvor galt ein Schwellenwert von 500 000 Euro). Ferner werden durch das Gesetz rund 140 000 Unternehmen von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Dazu erfolgt eine Anhebung der Grenzbeträge im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung um jeweils 20 Prozent auf 600 000 Euro bzw. 60 000 Euro. Die Unternehmen „wachsen“ dadurch erst später in die Verpflichtung hinein. Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Eckpunkte enthalten weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Gründerinnen und Gründern (siehe auch die Antwort zu Frage 45). 45. Welche Veränderungen plant die Bundesregierung, um Gründerinnen und Gründer das elektronische Ausfüllen von Formularen zu erleichtern (z. B. Systemumstellung auch auf Mac-Geräte)? Die von der Bundesregierung im Dezember 2014 beschlossenen Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie enthalten weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Gründerinnen und Gründern. Speziell zur elektronischen Kommunikation und zu Verfahrensabläufen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beispielsweise zusammen mit den Bundesländern ein Projekt zum „Einheitlichen Ansprechpartner 2.0“ aufgesetzt. Die Einheitlichen Ansprechpartner sind die zentrale Anlaufstelle , um alle erforderlichen Verfahren mit den Behörden leicht und elektronisch abwickeln zu können. Das Ziel ist ein mit allen Verwaltungsebenen vernetzter Einheitlicher Ansprechpartner der zweiten Generation (siehe auch die Antwort zu Frage 25). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 46 \1 80 54 46 .fm , 1 0. Ju li 20 15 , S ei te 3 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .