Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5447 18. Wahlperiode 02.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 47 \1 80 54 47 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 25. Juni 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5168 – Analyse der Europäischen Kommission zur deutschen Energiepolitik Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 25. Februar 2015 wurde die Mitteilung zur Schaffung einer europäischen Energieunion veröffentlicht. Damit nimmt eines der zentralen Projekte der neuen Europäischen Kommission unter Jean-Claude Juncker Gestalt an. Schwerpunkte der Energieunion sollen laut Mitteilung die europäische Energieversorgungssicherheit , die Vollendung des Energiebinnenmarkts, die Steigerung der Energieeffizienz, die Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie Forschungs - und Entwicklungsförderung im Energiebereich darstellen. Nachdem sich der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 19. März 2015 zur Energieunion bekannte und auch das Europäische Parlament erste Debatten zum Thema führte, hat der zuständige Vize-Kommissionspräsident für die Energieunion, Maroš Šefčovič, Länderanalysen zur Energiepolitik der einzelnen Mitgliedstaaten anfertigen lassen und wird diese fortwährend mit den Regierungen der Mitgliedstaaten diskutieren. In Deutschland wird der VizeKommissionspräsident für den 24. bzw. 25. Juni 2015 erwartet. 1. Wann und welches Ressort der Bundesregierung erhielt die Landesanalyse „Towards an Energy Union“ für Deutschland, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, warum die Landesanalyse nicht öffentlich einsehbar ist? Der Entwurf der Landesanalyse „Towards an Energy Union“ für Deutschland wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel am 20. Mai 2015 übermittelt . Die Europäische Kommission veröffentlicht die Entwürfe der Landesanalysen solange nicht, wie sie mit den Regierungen der Mitgliedstaaten konsultiert werden. Die finalisierten Länderanalysen sollen voraussichtlich zusammen mit dem für Herbst 2015 vorgesehenen ersten Bericht der Europäischen Kommission zum Stand der Energieunion veröffentlicht werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5447 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 47 \1 80 54 47 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 2 2. Welches Bundesministerium und Ressort bearbeitet die Landesanalyse federführend , und mit welchen Bundesministerien bzw. Ressorts gibt bzw. gab es Rücksprachen? Die Landesanalyse wird federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Abstimmung mit den betroffenen Ressorts bearbeitet. 3. Hat sich die Bundesregierung, z. B. durch die Freigabe eigener Daten, an der Erstellung der Landesanalyse für Deutschland beteiligt, und falls ja, was hat sie konkret geliefert? Nein. 4. Was sind die zentralen Aussagen der Europäischen Kommission zur Energiepolitik der Bundesrepublik Deutschland, wird die Bundesregierung diese Aussagen veröffentlichen, und plant sie hierzu einen Austausch mit den Ländern? In dem Entwurf der Landesanalyse für Deutschland nimmt die Europäische Kommission eine energiepolitische Bestandsaufnahme vor, gegliedert nach den fünf Dimensionen der Energieunion, wie sie in der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 25. Februar 2015 vorgeschlagen wurden. Diesem vor allem auf Grundlage von statistischen Daten entworfenen Bericht ist eine so genannte SWOT-Analyse (SWOT – Strengths, Opportunities, Weaknesses, Threats) vorangestellt . Unter „Stärken“ nennt die Europäische Kommission den Grad der Diversifizierung , die Gasinterkonnektoren, die regionale Kooperation, den Grad der Zielerreichung bei Treibhausgasen und erneuerbaren Energien, die mittelund langfristigen nationalen energie- und klimapolitischen Ziele sowie den Monitoring-Prozess und die Innovationserfolge bei „Low Carbon“-Technologien , insbesondere erneuerbaren Energien. Unter „Schwächen“ nennt die Kommission den Kohleanteil in der Stromerzeugung, den Stand des nationalen Netzausbaus und die Strompreise für Haushaltskunden. Unter „Chancen“ nennt die Kommission die Möglichkeit der Nutzung marktbasierter Instrumente im Bereich erneuerbarer Energien und das Investment im Bereich Energieeffizienz und nachhaltigem Verkehr. Unter „Bedrohungen“ nennt die Kommission die Verzögerungen beim Bau der Hochspannungsübertragungsleitungen vom Norden in den Süden Deutschlands und den Zielerreichungspfad beim nationalen Energieeffizienzziel für das Jahr 2020. 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Europäische Kommission über die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten hinaus ebenfalls in einen Austausch mit den Ländern und den Regionen der EU in Dialog treten wird? Der für die Energieunion zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission (KOM VP), Maroš Šefčovič, bereist derzeit die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, um dort über die Energieunion und die Entwicklung der nationalen Energiepolitik und Energiesituation zu diskutieren. Am 24. und 25. Juni 2015 besucht der Vizepräsident Deutschland. Im Rahmen seiner EnergieunionTour durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird sich KOM VP Šefčovič soweit möglich auch mit lokalen und regionalen Institutionen treffen. Der Bundesregierung sind die Reisepläne nicht im Detail bekannt. 6. Ist es korrekt, dass die Europäische Kommission es als Schwäche identifiziert , dass die deutsche Energiewende zu sehr von der CO2-intensiven Koh- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5447 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 47 \1 80 54 47 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 3 leverstromung abhängt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für den fossilen Kraftwerkspark? Ja. Klar ist, dass sich auch der konventionelle Kraftwerkspark künftig an die Erfordernisse der Energiewende anpassen und einen Beitrag für die Erreichung der Klimaschutzziele leisten muss. Die Bundesregierung hat am 3. Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen. Darin werden Maßnahmen festgelegt, mit denen sichergestellt werden soll, dass Deutschland sein nationales Klimaschutzziel (40-Prozent-Reduktion der CO2-Emissionen gegenüber 1990 bis zum Jahr 2020) erreicht. Zur Schließung der Klimaschutzlücke sind neben Maßnahmen in allen anderen relevanten Sektoren im Bereich des Stromsektors zusätzlich 22 Millionen Tonnen CO2 zu erbringen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt vor diesem Hintergrund Gespräche mit der Energiewirtschaft über einen sinnvollen Instrumentenmix. 7. Ist es korrekt, dass die Europäische Kommission die ungenügenden nationalen Netzübertragungskapazitäten Deutschlands als Schwäche identifiziert hat, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus insbesondere für das Suedlink-Stromnetzprojekt sowie weitere Netzausbauplanungen? Ja. Die Europäische Kommission schlussfolgert, dass mehr getan werden müsse, macht aber keine Anmerkungen zum SuedLink-Projekt oder anderen spezifischen Projekten. 8. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten durch sogenannte Redispatches für deutsche Kraftwerksbetreiber aufgrund fehlender Übertragungskapazitäten (bitte nach Jahr und Regelzone der Übertragungsnetzbetreiber aufschlüsseln)? Die durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gemeldeten saldierten Kosten für Redispatch im Rahmen der ÜNB-Systemdienstleistungen haben sich von 48 Mio. Euro im Jahr 2010 auf 139 Mio. Euro im Jahr 2014 erhöht. Der aus der Tabelle ersichtliche Kostenrückgang zwischen den Jahren 2012 und 2013 erklärt sich aus der gesunkenen Redispatch-Gesamtmenge aufgrund eines Rückgangs des spannungsbedingten Redispatches im Jahr 2013. Angesichts der Entwicklung des Gesamtvolumens ist im Jahr 2014 ein abermaliger Kostenzuwachs zu verzeichnen. Endgültige Angaben für das Jahr 2014 liegen jedoch noch nicht vor. Eine Aufschlüsselung der Kosten nach Regelzonen wird von der Bundesnetzagentur nicht systematisch erstellt; darüber hinaus ist eine Aufschlüsselung nach Regelzonen nicht ohne Weiteres möglich, da diese Informationen Betriebsund Geschäftsgeheimnisse der Übertragungsnetzbetreiber sind. Tabelle: Entwicklung von Dauer, Volumen und Kosten von Redispatch-Maßnahmen im deutschen Übertragungsnetz Quelle: Datenabfrage nach § 13 Absatz 5 EnWG bei den ÜNB sowie Monitoringberichte der Bundesnetzagentur * Werte für 2014 gemäß vorläufiger BNetzA-Berechnung. 2010 2011 2012 2013 *2014 Gesamtdauer (in Std.) 1.588 5.030 7.160 7.965 8.466 Gesamtvolumen (in GWh) - - 4.956 4.604 5.197 Saldierte Kosten (in Mio. Euro) 48 129 165 115 139 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5447 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 47 \1 80 54 47 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 4 9. Ist es korrekt, dass die Europäische Kommission das Verfehlen der Energieeffizienz -Ziele für das Jahr 2020 als eine Bedrohung für die deutsche Energiepolitik identifiziert hat, und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Einschätzung, und welche zusätzlichen Maßnahmen unternimmt sie, um das Ziel doch noch zu erreichen? Ja. Allerdings hatte die Europäische Kommission bei ihrer Einschätzung noch nicht die inzwischen vorliegenden Zahlen zum Primärenergieverbrauch (PEV) in Deutschland in 2014 mitberücksichtigt, nach denen ein Rückgang des PEV um 9 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2008 verzeichnet werden konnte (ohne Temperaturbereinigung). Im Übrigen hat die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz und seinem Mix aus Sofortmaßnahmen und weiterführenden Arbeitsprozessen sowie dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 einen geeigneten Rahmen für eine Verstärkung der Energieeffizienz geschaffen . Zudem überprüft die Bundesregierung die Zielerreichung im Rahmen des jährlichen Monitoring-Prozesses zur Energiewende, auch um einen ggf. erforderlichen Nachsteuerungsbedarf zeitnah zu identifizieren. 10. Ist es korrekt, dass die Europäische Kommission einen im europäischen Vergleich überdurchschnittlichen Anteil an Kohleverstromung im deutschen Energiemix identifiziert hat? Im Entwurf der Landesanalyse für Deutschland stellt die Europäische Kommission fest, dass der Energiemix Deutschlands dem der EU-28 im Allgemeinen ähnlich ist, mit dem beachtenswerten Unterschied eines höheren Anteils von „Kohle und anderen Festbrennstoffen“ und einem geringeren Anteil an Kernenergie . 11. Auf welchem Niveau befindet sich der deutsche Netzverbund mit den europäischen Nachbarstaaten, und welche konkreten Projekte verfolgt die Bundesregierung, um die europäischen Netzverbundsziele zu erfüllen? Deutschland wies im Jahr 2014 einen Verbundgrad in Höhe von 10 Prozent auf. Zur Erfüllung der europäischen Netzverbundsziele für das Jahr 2020 setzt sich die Bundesregierung für die zügige Realisierung des Netzausbaus ein, insbesondere für die Strom-Projekte mit deutscher Beteiligung auf der ersten Liste der europäischen Projekte von gemeinsamem Interesse. 12. Ist es korrekt, dass der Treibhausgasausstoß pro Kopf in Deutschland 27 Prozent über dem EU-Durchschnitt liegt, womit begründet die Bundesregierung dies, und wie will sie dies zukünftig ändern? Die CO2-Emissionen pro Kopf der Bevölkerung werden von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Neben dem Anteil von CO2-Emissionen aus dem Stromsektor spielt dabei auch der Anteil industrieller Produktion am Bruttoinlandsprodukt (BIP) eine wichtige Rolle. Auch die Höhe des BIP pro Kopf im EU-Vergleich muss berücksichtigt werden. Während die CO2-Emissionen pro Kopf der Bevölkerung in Deutschland über dem EU-Durchschnitt liegen, liegen die CO2-Emissionen pro Einheit des BIP in Deutschland leicht unterhalb des EU-Durchschnitts . Die Emissionsminderungsverpflichtungen der Mitgliedstaaten der EU im Bereich außerhalb des Emissionshandels sind entsprechend auf Basis der jeweiligen Pro-Kopf-Wirtschaftsleistung differenziert. Deutschland hat mit einer Minderung von 14 Prozent gegenüber 2005 ein deutlich anspruchsvolleres Ziel als der Durchschnitt der EU mit minus 10 Prozent (jeweils bis 2020). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5447 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 47 \1 80 54 47 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 5 Deutschland hat sich zudem national zum Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken und verfolgt damit ein ambitionierteres Ziel als die EU. Mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 hat die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen beschlossen, um das 2020-Ziel zu erreichen. Darüber hinaus wird ein Klimaschutzplan 2050 erarbeitet , der die weiteren Reduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 bis zum Ziel im Jahr 2050 beschreibt und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegt. 13. Welche eigenen Vorschläge für eine Governance der Energie- und Klimaziele für das Jahr 2030 sowie für die Energieunion hat die Bundesregierung , und hat sie diese bereits vollständig an die Europäische Kommission übermittelt? Die Bundesregierung setzt sich für eine Governance ein, die insbesondere das Erreichen der EU-Energie- und Klimaziele für 2030 verlässlich sicherstellt. Sie hält dafür über die von der Europäischen Kommission bereits eingeleiteten Schritte hinaus weitere Schritte für erforderlich, insbesondere im Bereich der Rechtsetzung. Diese Erwartung hat die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission bereits bei mehreren Gelegenheiten deutlich gemacht. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 47 \1 80 54 47 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 6 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 47 \1 80 54 47 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 47 \1 80 54 47 .fm , 9 . J ul i 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .