Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5466 18. Wahlperiode 03.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 66 \1 80 54 66 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 1. Juli 2015 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5222 – Türkische Graue Wölfe in Deutschland Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Als „Graue Wölfe“ (türkisch: Bozkurtlar) werden die Anhängerinnen und Anhänger der im türkischen Parlament vertretenen rechtsextremen „Partei der Nationalistischen Bewegung“ (MHP) sowie darüber hinaus auch andere türkische Ultranationalisten bezeichnet. Ebenfalls zum Spektrum der „Grauen Wölfe“ gehört die von der MHP abgespaltene islamisch-nationalistisch orientierte „Große Einheitspartei“ (BBP). Die „Grauen Wölfe“ vertreten eine ausgeprägte Feindschaft gegenüber nichttürkisch sunnitischen Bevölkerungsgruppen der Türkei. Zu ihren Feindbildern gehören Kurdinnen und Kurden, Alevitinnen und Aleviten, Armenierinnen und Armenier, Griechinnen und Griechen sowie Jüdinnen und Juden. Vor dem Militärputsch vom 12. September 1980 waren paramilitärische Gliederungen der „Grauen Wölfe“ für tausende Morde an politischen Gegnern verantwortlich . Aus dem Umfeld der BBP stammten die Mörder oder Mordverdächtigen im Fall des im Jahr 2007 in Istanbul erschossenen armenisch-türkischen Journalisten Hrant Dink sowie weiterer in den Jahren 2006 und 2007 ermordeter Christen in der Türkei sowie von im Jahr 2013 in Paris ermordeten kurdischen Politikerinnen (www.civaka-azad.org/die-morde-dink-santoro-im-zirveverlag -und-paris-sind-das-werk-derselben-gruppe/). Auch in den letzten Jahren kam es mehrfach zu pogromähnlichen Übergriffen und Lynchversuchen von „Grauen Wölfen“ gegen kurdische Arbeitsmigranten und Studierende in der Westtürkei, aber auch gegen Roma und Linke. So beteiligten sich „Graue Wölfe“ im Wahlkampf zur türkischen Parlamentswahl an gewaltsamen Übergriffen auf die linke, prokurdische Demokratische Partei der Völker (HDP). In Erzurum wurden dabei von einem nationalistischen Mob unter Beteiligung von „Grauen Wölfe“ versucht, den Fahrer eines HDP-Wahlkampfbusses lebendig in seinem Wagen zu verbrennen. In Deutschland sind die „Grauen Wölfe“ in sogenannten Idealistenvereinen (türkisch Ülkücü) der Türkischen Föderation (TF) als Teil des europaweiten Dachverbands „Europäische Föderation der Türkischen Demokratischen Idealistenvereine“ (ADÜTDF). Am 26. April 2015 versammelten sich rund 10 000 Menschen zu einer von der ADÜTDF angemeldeten Wahlkampfveranstaltung mit dem MHP-Vorsitzenden Devlet Bahceli in der Oberhausener V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5466 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 66 \1 80 54 66 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 2 König-Pilsener-Arena (www.derwesten.de/staedte/oberhausen/graue-woelfejubeln -mhp-chef-in-oberhausen-zu-id10607606.html). Neben der Türkischen Föderation existiert in Deutschland die im Jahr 1987 von der ADÜTDF abgespaltenen , stärker religiös orientierten „Türkisch-Islamischen Union“ (ATIB) sowie der „Verband der türkischen Kulturvereine in Europa“ (ATB) als Auslandsabteilung der BBP. Dazu kommt eine wachsende Ülkücü-Jugendszene , die sich insbesondere über Internetseiten und Musik definiert. Am 19. Oktober 2014 beteiligten sich mehrere Hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer antikurdischen Demonstration des Rockerclubs Turkos MC, der den „Grauen Wölfen“ nahesteht (www.sueddeutsche.de/muenchen/erfolgfuer -die-ermittler-rockerkrieg-ist-vorerst-abgesagt-1.2509762). Der Einfluss des Ülkücü-Gedankenguts auf Türkinnen und Türken in Deutschland wird auch daran deutlich, dass hier rund jeder zehnte von 480 000 Wahlbeteiligten an der türkischen Parlamentswahl am 7. Juni 2015 für die MHP votierte (www.sueddeutsche.de/politik/wahl-in-der-tuerkei-deutsche-tuerkenwaehlen -konservativ-1.2511394). Im Jahr 1996 hatte der damalige Führer der MHP, Alparslan Türkes, seine Anhänger in Deutschland zum Eintritt in die CDU/CSU aufgerufen. Nach Angaben des offen zu den „Grauen Wölfen“ stehenden CDU-Mitglieds Zafer Topak, der dem Ausländerbeirat der Stadt Hamm angehört, gibt es in der CDU „jede Menge Sympathisanten oder Mitglieder dieser Organisation“, die nicht ausgeschlossen würde, da die Partei sie „als Stimmenbringer“ benötige (www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/38616008/1/data.pdf). Auch aus anderen Parteien werden immer wieder Unterwanderungen durch „Graue Wölfe“ bekannt (www.welt.de/politik/deutschland/article130046195/Das-Problem-derCDU -mit-tuerkischen-Nationalisten.html). Bei der Mahnwache für die Opfer der Terroranschläge gegen Charlie Hebdo und einen jüdischen Supermarkt in Paris am 12. Januar 2015 in Berlin trat als Mitveranstalter auch die dem Zentralrat der Muslime angehörende ATIB aus dem „Graue-Wölfe“-Spektrum auf. „Deutsche Spitzenpolitiker gemeinsam auf dem Podium mit Ultranationalisten“, kommentiert das ZDF-Magazin „Frontal21“ diesen gemeinsamen Auftritt von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Vizekanzler Sigmar Gabriel und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung mit den „Grauen Wölfen“ (www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/ 38616008/1/data.pdf). Auch in Deutschland begehen Anhänger der „Grauen Wölfe“ Gewalttaten. So wurde im Jahr 1980 der türkische Gewerkschafter und Lehrer Celalettin Kesim in Berlin und im Jahr 1995 ein 21-jähriger Kurde in Neumünster von türkischen Rechtsextremisten ermordet. In den letzten Jahren kam es mehrfach zumeist im Zusammenhang mit antikurdischen Demonstrationen zu gewaltsamen Übergriffen auf Kurdinnen und Kurden oder linke türkische Kulturvereine (Bundestagsdrucksache 18/344). Nach ZDF-Recherchen gibt es in Deutschland Verbindungen zwischen dem „Graue-Wölfe“-Umfeld und gewaltbereiten Dschihadisten. Aus Dinslaken schlossen sich etwa zwei Dutzend junge Männer als „Lohberger Brigade“ dem Islamischen Staat (IS) in Syrien an, wo mehrere von ihnen bereits im Kampf getötet wurden. „Einige dieser jungen Salafisten – so die Recherchen von „Frontal21“ – sind in den Jugendverbänden der „Grauen Wölfe“ radikalisiert worden. Heute posieren sie im Internet mit den abgeschlagenen Köpfen ihrer Gegner“ (www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/38616008/1/data.pdf). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Es wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung in den Antworten auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 18/499, 17/7624 und 16/7682 verwiesen. Wesentliche Änderungen haben sich seit dem nicht ergeben. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5466 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 66 \1 80 54 66 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 3 1. Welche rechtsextremen oder rechtsextrem beeinflussten türkischen Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt ? a) Wie viele Mitgliedsvereine mit welchen regionalen Schwerpunkten haben diese Verbände? b) Auf wie stark schätzt die Bundesregierung die Ülkücü- bzw. „GraueWölfe “-Szene in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt ein (bitte nach Mitgliedern, Anhängern bzw. Sympathisanten der verschiedenen Vereinsföderationen sowie der unorganisierten bzw. über das Internet oder Soziale Netzwerke verbundenen Szene differenzieren)? c) Über welche Medien – auch Online-Medien – verfügt die Ülkücü-Szene in der Bundesrepublik Deutschland im Einzelnen, und welchen Verbreitungsgrad hat diese nach Kenntnis der Bundesregierung? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7624 vom 8. November 2011 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/499 vom 12. Februar 2014 verwiesen . Die Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu (ADÜTDF), der Deutschlanddachverband der Idealisten und dessen europäischer Dachverband Avrupa Türk Konfederasyon (ATK) sind der Bundesregierung bekannt. Die Zahl von Mitgliedern, Vereinen und Sympathisanten, sowie die regionalen Schwerpunkte haben sich seit der letzten Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/499 vom 12. Februar 2014 nicht wesentlich verändert. d) Sind der Bundesregierung Sportvereine in Deutschland, die der ÜlkücüSzene zugerechnet werden, bekannt, und wenn ja, welche? Nein. e) Welche ultranationalistischen, aber nicht zur Ülkücü-Szene zählenden türkischen Verbände und Vereine sind der Bundesregierung bekannt? Keine. 2. Kann die Bundesregierung einen verstärkten Zulauf zu Ülkücü-Vereinigungen bzw. ein Anwachsen der Ülkücü-Szene in den letzten Jahren erkennen, und wenn ja, worin sieht die Bundesregierung mögliche Ursachen für eine solche Entwicklung? Nein. 3. Welche Aufzüge, Demonstrationen und Veranstaltungen welcher türkischen Rechtsextremisten seit dem Jahr 2014 sind der Bundesregierung bekannt geworden (bitte benennen, wann, wo, aus welchem Anlass diese Aufzüge bzw. Veranstaltungen stattfanden, wer sie veranstaltete, wie viele Personen daran teilnahmen und ob es aus den Veranstaltungen bzw. Aufzügen heraus zu einschlägigen Straftaten – insbesondere Gewalttaten – kam)? Die Vereine und Gebietsverbände (Bölge) der ADÜTDF organisieren regelmäßig Feste und Musik- sowie Gedenkveranstaltungen. Eine Übersicht wird nicht geführt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5466 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 66 \1 80 54 66 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 4 Als Anmelder fungierte die ADÜTDF anlässlich des „Tages der Turkisten“ seit dem Jahr 2014 zweimal: So organisierte sie am 3. Mai 2014 und 3. Mai 2015 je einen Demonstrationszug durch Düsseldorf, im Jahr 2014 nahmen ca. 550 und im Jahr 2015 ca. 850 Personen am Demonstrationszug teil. Es sind keine Störungen bekannt geworden. Zu Wahlkampfveranstaltungen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 4. Welche türkischen rechtsextremen und rechtsextremistisch durchsetzten oder beeinflussten Organisationen und Gruppierungen sind Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz, und wie begründet die Bundesregierung, wenn nicht alle dem Ülkücü-Spektrum angehörenden Strömungen oder Vereinigungen unter Beobachtung stehen? Die ADÜTDF und die nichtorganisationsgebundene Ülkücü-Jugendbewegung sind Beobachtungsobjekte des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die Bestimmung von Beobachtungsobjekten folgt bei Vorliegen von Erkenntnissen den Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) und setzt gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 BVerfSchG das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung voraus. 5. Inwieweit sieht die Bundesregierung bei türkischen Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten in der Bundesrepublik Deutschland Anhaltspunkte, wonach diese gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker verstoßen, und an welchen konkreten Äußerungen oder Taten macht die Bundesregierung diese Einschätzung gegebenenfalls fest? 7. Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung Ülkücü- bzw. „Graue-Wölfe“-Gruppierungen bzw. deren Gedankengut auf türkeistämmige Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, und worauf stützt die Bundesregierung diese Einschätzung? Welche Einschätzungen oder Forschungen Dritter zu dieser Fragestellung sind der Bundesregierung bekannt? Die Fragen 5 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Der Ideologie der Ülkücü-Bewegung liegt eine Überhöhung der türkischen Ethnie, Sprache, Kultur und Nation zugrunde. Besonders ethnische Minderheiten in der Türkei werden als spaltende Kraft der Einheit der Türkei gesehen und deshalb abgelehnt. Die Ideologie der Ülkücü ist wesentlich von Feindbildern und Verschwörungstheorien geprägt. Das Spektrum der „inneren“ und „äußeren“ Feinde reicht dabei von den Kurden, Griechen und Armeniern zu den Juden, von den Europäern über die Chinesen bis zu den USA und dem Vatikan. Je nach aktueller politischer Lage wird ein Feindbild besonders in den Fokus genommen . Diese Überhöhung der eigenen Ethnie bei gleichzeitiger Herabsetzung anderer Ethnien widerspricht der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Zu Fachliteratur wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/499 vom 12. Februar 2014 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5466 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 66 \1 80 54 66 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 5 6. Inwieweit erkennt die Bundesregierung im Ülkücü-Gedankengut ein Integrationshindernis für in Deutschland lebende Türkinnen und Türken? Der Integrationsbegriff der Ülkücü unterscheidet sich wesentlich vom europäischen Begriff. Integration im Sinne der Ülkücü ist das reibungslose Miteinander und Funktionieren der Gesellschaft, in der jedoch jede Gruppe, um Assimilation zu vermeiden, unter sich bleibt. Die Türken seien zuallererst Türken und blieben dies auch im „Exil“. Die aufnehmende Gesellschaft, in diesem Falle Deutschland, ist für die Ülkücü lediglich ein notwendiges Übel. Heimat ist auch für die Vertreter der dritten und vierten Generation vor allem die Türkei. Die Lebensrealität in Deutschland und die Identifikation mit dem deutschen Werte- und Rechtssystem wird von den als überlegen angesehenen Werten wie Herkunft und Religion überdeckt. Integration erfordert jedoch die Einbringung und gemeinsame Teilhabe in und an einer Gesellschaft. Wenn die eigene türkische Nation bzw. Rasse eine Überhöhung erfährt, verhindert dies die Integration in eine gleichberechtigte Gesellschaft . 8. Inwieweit kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 zu gewaltsamen Übergriffen türkischer Rechtsextremer in Deutschland (bitte Datum, Ort, Anlass und Art des Überfalls und Opfer benennen)? Dem Bundeskriminalamt wurden im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion folgende Ereignisse bekannt: Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Datum Ort Art des Übergriffs 21.03.2014 Kaiserslautern Eine Gruppe türkischstämmiger Personen griff Personen, die an einer kurdischen Neujahrsfeier teilnahmen, mit körperlicher Gewalt und durch Werfen von Stühlen und Tischen an. Mehrfach wurde der „Wolfsgruß“ gezeigt und es wurde eine Fahne der türkischen ultranationalistischen MHP mitgeführt. 25.05.2014 Frankfurt am Main Ein kurdischer Busfahrer wurde von einem Fahr gast geschlagen. Zuvor hatte der Fahrgast seine kurdische Herkunft erfragt und sinngemäß geäußert, dass „hier die Grauen Wölfe regieren würden“. 10.10.2014 Berlin Der kurdische Geschädigte wurde nach einer verbalen Attacke aus einer Personengruppe von einer der Personen mehrfach geschlagen. Die Gruppe rief türkische Nationalparolen und zeigte mehrfach den „Wolfsgruß“. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5466 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 66 \1 80 54 66 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 6 9. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung rechtsextreme Parteien aus der Türkei – insbesondere MHP und BBP – anlässlich der türkischen Präsidentschaftswahlen im Jahr 2014 und der türkischen Parlamentswahlen im Jahr 2015, an denen sich auch im Ausland lebende türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger beteiligen konnten, Wahlkampf in Deutschland bzw. unter den in Deutschland lebenden Türkinnen und Türken betrieben? a) Welche Wahlkampfveranstaltungen türkischer rechtsextremer Parteien in der Bundesrepublik Deutschland gab es (bitte Datum, Ort, Veranstalter , Teilnehmerzahl und einladenden Verband sowie Art der Wahl und gegebenenfalls Rednerinnen und Redner angeben)? b) Welche Politikerinnen und Politiker rechtsextremer Parteien aus der Türkei – insbesondere von MHP und BBP – haben anlässlich der Wahlkämpfe in den Jahren 2014 und 2015 die Bundesrepublik Deutschland besucht, und vor welchen Vereinen oder Vereinsföderationen traten sie auf (bitte Datum, Ort, Veranstalter, Teilnehmerzahl und einladenden Verband, Anlass und Namen sowie Partei der auftretenden Politikerinnen und Politiker aus der Türkei angeben)? Im Vorfeld der türkischen Parlamentswahlen 2015 wurde folgende Wahlkampfveranstaltungen der „Partei der Nationalistischen Bewegung“ (MHP) in Deutschland bekannt. Datum Ort Einladender Verband Türkische Partei 25.07.2014 Köln ADÜTDF MHP 26.04.2014 Ludwigsburg ADÜTDF MHP 26.04.2014 Stuttgart ADÜTDF MHP 26.04.2014 Göppingen ADÜTDF MHP 26.04.2014 Leipheim ADÜTDF MHP 03.01.2015 Köln ADÜTDF MHP 03.01.2015 Erlenbach ADÜTDF MHP 04.01.2015 Duisburg ADÜTDF MHP 20.03.2015 Hannover ADÜTDF MHP 03.04.2015 Alsdorf ADÜTDF MHP 03.04.2015 Dortmund ADÜTDF MHP 05.04.2015 Duisburg ADÜTDF MHP 06.04.2015 Bremen ADÜTDF MHP 06.04.2015 Velbert ADÜTDF MHP 17.04.2015 Mainz ADÜTDF MHP 17.04.2015 Berlin/Wedding ADÜTDF MHP 18.04.2015 Berlin/Spandau ADÜTDF MHP 18.04.2015 Hannover ADÜTDF MHP 18.04.2015 Saarbrücken ADÜTDF MHP 18.04.2015 Mannheim ADÜTDF MHP 18.04.2015 Hamburg ADÜTDF MHP V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5466 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 66 \1 80 54 66 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 7 Zu entsprechenden Wahlkampfveranstaltungen im Vorfeld des Präsidentschaftswahlkampfs im Jahr 2014 liegen keine Erkenntnisse vor. 10. Hatte die Bundesregierung seit dem Jahr 2014 Kontakte zu Politikerinnen und Politikern der türkischen rechtsextremen Parteien MHP und BBP, und wenn ja, wann, zu wem, und aus welchem Anlass? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/344 vom 24. Januar 2014 verwiesen und ergänzt, dass die deutsche Botschaft in Ankara auch weiterhin regelmäßige Kontakte zu allen im türkischen Parlament vertretenen Parteien unterhält, zur MHP zuletzt im Rahmen der Beobachtung ihres Parteitags am 21. März 2015 sowie in Gesprächen im Vorfeld und im Nachgang der Parlamentswahlen am 7. Juni 2015 durch eine Referentin der Botschaft. Zur „Großen Einheitspartei“ (BBP), die nicht im türkischen Parlament vertreten ist, unterhält die deutsche Botschaft in Ankara keine Kontakte. 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Aufrufe türkischer Rechtsextremer an ihre Anhängerinnen und Anhänger, gezielt demokratische Parteien zu unterwandern? Der Bundesregierung sind lediglich die einschlägigen Medienberichte bekannt. a) Ist der Bundesregierung ein entsprechender Aufruf des verstorbenen MHP-Führers Alparslan Türkes auf einem Kongress der Türkischen Föderation aus dem Jahr 1996 zum Beitritt in die Unionsparteien bekannt , und wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus diesem Aufruf (www.spiegel.de/spiegel/print/d- 9107718.html)? Es ist keine Nähe der Ülkücü zur CDU/CSU feststellbar. Die Berichterstattung ist bekannt. 18.04.2015 Wiesbaden ADÜTDF MHP 19.04.2015 Siegen ADÜTDF MHP 19.04.2015 Werl ADÜTDF MHP 19.04.2015 Bad Oeynhausen ADÜTDF MHP 19.04.2015 Nürnberg ADÜTDF MHP 19.04.2015 Karlsruhe ADÜTDF MHP 19.04.2015 München ADÜTDF MHP 25.04.2015 Mönchengladbach ADÜTDF/ATK MHP 26.04.2015 Oberhausen ATK MHP Datum Ort Einladender Verband Türkische Partei V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5466 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 66 \1 80 54 66 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 8 b) Inwieweit findet nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich eine solche Unterwanderung deutscher Parteien durch türkische Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten statt, bzw. inwieweit wurden oder werden türkische Rechtsextremisten Mitglieder von deutschen Parteien oder wurden auf Listen deutscher Parteien als Kandidatinnen und Kandidaten zu Wahlen aufgestellt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang von Parteien in Deutschland mit Mitgliedern, die rechtsextremen türkischen Verbänden wie den „Grauen Wölfen“ oder der Türkischen Föderation angehören? Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Unvereinbarkeitsbeschlüsse oder Parteiausschlussverfahren (bitte nach den Parteien CDU, CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. aufschlüsseln)? d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Kooperation deutscher Parteien oder einzelner Funktionärinnen und Funktionäre dieser Parteien oder ihrer Mandatsträgerinnen und Mandatsträger mit türkischen Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten oder von diesen beeinflussten Vereinigungen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Art der Kooperation und nach Parteien aufschlüsseln)? Keine. 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Mitgliedschaft oder Funktionärstätigkeit türkischer Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten bzw. von Mitgliedern rechtsextremistisch beeinflusster türkischer Vereine in Ausländer-, Integrations- und Migrationsbeiräten oder ähnlichen Gremien? Es sind Fälle bekannt, in denen Mitglieder von ADÜTDF-Vereinen in Integrationsräte gewählt wurden oder ADÜTDF-Vereine mit eigener Liste erfolgreich an Integrationswahlen teilgenommen haben. 13. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen oder Kontakte zwischen deutschen und türkischen Rechtsextremisten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 14. Ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Weise die Verbände des Ülkücü-Spektrums sich um die Gewinnung von Jugendlichen bemühen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 15. Inwieweit, aus welchem Anlass und mit welchem Erfolg haben sich Verbände aus dem Ülkücü-Spektrum in den letzten fünf Jahren um Fördermittel des Bundes – oder nach Kenntnis der Bundesregierung – eines Landes bemüht? Der Bundesregierung ist lediglich ein Fall bekannt: Im Rahmen der Extremismusprävention des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde 2010 ein Einzelprojekt eines Vereins, der dem Ülkücü-Spektrum zuzuordnen ist, gefördert. Es handelte sich hierbei um eine zweitägige Veranstaltung mit öffentlichem Fastenbrechen im Ramadan. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5466 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 66 \1 80 54 66 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 9 Träger: Verein Türkischer Jugend- und Kulturbund Biebrich e. V. Projekttitel: „IFTAR CADIRI – Fastenbrechen Wiesbaden-Biebrich 2010“ Projektlaufzeit: 3. bis 4. September 2010 Programm: „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie “ (2007 bis 2010) Die Projektmittel i. H. v. insgesamt 3 000 Euro wurden zurückgefordert. 16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Motorradclub Turkos MC? Vorliegenden Erkenntnissen zufolge hat sich der Motorradclub Turkos MC zwischenzeitlich aufgelöst. a) Inwieweit handelt es sich bei diesem Club nach Kenntnis der Bundesregierung um eine Vereinigung aus dem „Graue-Wölfe“- bzw. ÜlkücüSpektrum , und woran macht die Bundesregierung gegebenenfalls eine solche Einschätzung fest? Nach hiesiger Einschätzung war der Motorradclub Turkos MC dem ÜlkücüSpektrum zuzurechnen. Dies lässt sich anhand der verwendeten Symbolik und auch anhand der Themen der bekannten Kundgebungen schließen. Die Mitglieder des Clubs trugen schwarze Lederjacken mit einem dreiteiligen Club-Abzeichen. Dieses war eine Kombination aus den türkischen Nationalfarben und einer in ihrer geometrischen Anordnung modifizierten osmanischen Kriegsflagge, einem Symbol türkischer Ultranationalisten, bestehend aus drei Halbmonden und Stern. b) Inwieweit unterhält dieser Club nach Kenntnis der Bundesregierung Beziehungen zu politischen Parteien oder Kulturvereinigungen aus dem „Graue-Wölfe“-Spektrum? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. c) Welche politischen Aktivitäten dieses Clubs sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln mit Ort, Datum, Aktivität und Anlass auflisten)? Weitere Aktivitäten sind der Bundesregierung nicht bekannt. d) Inwieweit waren Mitglieder des Turkos MC nach Kenntnis der Bundesregierung in einschlägige Straftaten der Rockerkriminalität, politische Straftaten oder Gewalttaten verwickelt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Datum Ort Aktivität/Anlass 13.05.2014 Bremen Ankündigung einer Kundgebung „Gegen die Grausamkeiten in Ost Turkestan“ am 19. November 2014 auf der Facebook-Präsenz des Motorradclubs „Turkos MC“. 19.10.2014 München Durchführung einer Kundgebung mit Aufzug zum Thema „Anti PKK – Keine Waffen an Terroristen – Keine Chance für Terroristen!“ mit ca. 250 Teilnehmern V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5466 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 66 \1 80 54 66 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 1 0 e) Welche weiteren Motorradclubs mit Verbindungen ins Ülkücü-Milieu sind der Bundesregierung bekannt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Zugehörigkeit von Moscheevereinen oder Verbänden aus dem Ülkücü-Spektrum zu Schuraräten oder Islamräten und vergleichbaren Zusammenschlüssen in Deutschland (bitte einzeln und nach Städten getrennt aufführen)? 18. Wie ist das Verhältnis zwischen der Ülkücü-Szene und der radikal-islamistischen Szene, Salafisten und Dschihadisten nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland? a) Inwieweit gibt es zwischen diesen Gruppierungen eine Kooperation, etwa in gemeinsamen Dachverbänden, auf gemeinsamen Veranstaltungen oder zu gemeinsamen Aufzügen? b) Inwiefern und in welchem Ausmaß sind der Bundesregierung Übertritte von Angehörigen des Ülkücü-Milieus in radikal-islamistische oder salafistische Zusammenhänge oder umgekehrt bekannt? 19. Inwieweit und in welchem Ausmaß haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung (frühere) „Graue Wölfe“ bzw. Angehörige des Ülkücü-Milieus aus Deutschland welchen bewaffneten dschihadistischen Gruppierungen in Syrien angeschlossen? Die Fragen 17 bis 19 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass sich – wie vom ZDF-Magazin „Frontal21“ recherchiert – Mitglieder der sogenannten Dinslakener Zelle (Lohberger Brigade), die sich dem Islamischen Staat in Syrien angeschlossen haben, zuvor in Jugendverbänden der „Grauen Wölfe“ bewegt haben? a) Wie viele Dschihadisten aus Dinslaken haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bislang welchen Kampfverbänden in Syrien angeschlossen , wie viele von ihnen sind bislang im Kampf gefallen, und wie viele sind nach Deutschland zurückgekehrt? b) Inwieweit stehen Dschihadisten aus Dinslaken im Verdacht einer Beteiligung an schweren Gewalttaten, terroristischen Straftaten oder Kriegsverbrechen? c) Wie viele Dinslakener Dschihadisten haben nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor wie lange welchen Verbänden oder Gruppierungen aus dem Ülkücü-Milieu angehört? d) Inwieweit kann die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen einer früheren Zugehörigkeit von Dschihadisten aus Dinslaken zum Ülkücü-Milieu und ihrem späteren Anschluss an salafistische und dschihadistische Gruppierungen erkennen? Eine offene Beantwortung der Frage 20 ist nicht möglich. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde – da nach einem konkreten Einzelfall gefragt ist – Informationen über Arbeitsweisen und den Kenntnisstand der Nachrichtendienste des Bundes offen legen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5466 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 66 \1 80 54 66 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 1 1 künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte zu. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, 161 [189]). Die Einstufung der Antworten auf die als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad ,,VS – nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich, da die betreffenden Informationen aus nachrichtendienstlichen Quellen stammen. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen , deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Die Antwort auf die Frage wird demgemäß mit dem Geheimhaltungsgrad ,,VS – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als gesonderte, nicht zur Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übersandt.* 21. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte zwischen den „Grauen Wölfen“ bzw. der Ülkücü-Szene und Verbänden von turkstämmigen Migrantinnen und Migranten aus dem Kaukasus, China und dem Nahen Osten (Uighuren, Tschetschenen, Turkmenen etc.)? Es bestehen vereinzelte, anlassbezogene Kontakte zwischen den Ülkücü in Deutschland und besagten Gruppen. 22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Verstrickung türkischer Rechtsextremisten aus der Ülkücü-Szene in Drogen- oder Waffenhandel, in Schutzgelderpressung, Menschenhandel oder generell organisierte Kriminalität? Keine. 23. In wie vielen und welchen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 Waffen bei Personen aus dem „Graue-Wölfe“- bzw. Ülkücü-Milieu gefunden (bitte Menge und Art der Waffen benennen )? Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt. 24. Welche möglichen Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliches Wehrsport- oder Kampfsporttraining sowie Schusswaffentraining von Angehörigen der Ülkücü-Szene in der Bundesrepublik Deutschland? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5466 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 66 \1 80 54 66 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 25. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt geworden, wonach Anhänger der „Graue-Wölfe“- bzw. Ülkücü-Szene innerhalb der Bundeswehr, Bundespolizei oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – in einer Landespolizei auffällig wurden, und wenn ja, wie wurde jeweils vonseiten der entsprechenden Behörde darauf reagiert? Nein. 26. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen zwischen dem türkischen Geheimdienst und dem Ülkücü-Spektrum einschließlich der organisierten Verbände wie der Türkischen Föderation? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine frühere Zugehörigkeit des wegen Tötung von drei kurdischen Politikerinnen in Paris im Januar 2013 in Untersuchungshaft sitzenden dringend Tatverdächtigen Ö. G. zur Ülkücü-Szene in Deutschland? Keine. 28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die türkisch-nationalistische Hackergruppe Türk Hack Team, die sich zu einem Cyberangriff auf das interne Datennetz des Deutschen Bundestages im Mai 2015 als Reaktion auf die Thematisierung des Völkermordes an den Armeniern durch den Deutschen Bundestag und den Bundespräsidenten bekannt haben (www.motherboard.vice.com/de/read/nationalistische-tuerkischehackercrew -behauptet-bundestag-lahmgelegt-zu-haben-111)? a) Welche Informationen hat die Bundesregierung über das Türk Hack Team? b) Inwieweit schätzt die Bundesregierung das Türk Hack Team politisch und technisch in der Lage, einen Angriff in dieser Größenordnung durchzuführen, und woran macht sie ihre Einschätzung fest? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Hacker Gruppe „Türk Hack Team“ vor. Der Bundesregierung sind keine Cyber-Angriffe türkischer Nationalisten und Rechtsextremisten auf deutsche Institutionen oder Institutionen und Vereinigungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der letzten fünf Jahre bekannt geworden. c) Welche sonstigen Cyberangriffe türkischer Nationalisten und Rechtsextremisten auf deutsche Institutionen oder Institutionen und Vereinigungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der letzten fünf Jahre sind der Bundesregierung bekannt geworden? Bekannt ist lediglich 2011 das Hacking der Internetseite eines Gymnasiums in München mit pro-türkischer Propaganda und gegen die PKK durch eine HackerGruppierung „NMTD Tim“ V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .