Deutscher Bundestag Drucksache 18/547 18. Wahlperiode 18.02.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/404 – Übungen der Bundespolizei mit anderen europäischen Polizeien in den Jahren 2012 und 2013 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundespolizei hat nach Angaben der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/51 am 12. November 2013 mitgeteilt, dass die Bundespolizei seit dem Jahr 2010 an 73 Übungen teilgenommen habe, die gemeinsam mit ausländischen Polizistinnen und Polizisten stattfanden. Einige dieser Übungen beziehen sich auf internationale Polizeimissionen, andere auf Vorgehen gegen Demonstrantinnen und Demonstranten sowie in einem Fall gar gegen Hausbesetzer. Die Fragestellerinnen und Fragesteller begehren Auskünfte insbesondere zu diesen Übungen bzw. deren Szenarien. Zur Übung „Hausbesetzung, Wohnungsdurchsuchung, Schießen, Naturkatastrophe , Schwimmen und Retten, Begleitschutz“ in Bayreuth im Jahr 2012 1. a) Wann genau fand diese Übung statt? Die Übung fand vom 18. bis 20. Juni 2012 statt. b) Der Einsatz welcher Gerätschaften und welcher Waffen wurden dabei geübt? An Führungs- und Einsatzmitteln wurde von den Übungsteilnehmern die persönliche zugewiesene polizeiliche Einsatzausstattung mitgeführt. Zudem wurden Einsatzmittel der technischen Beweissicherung mitgeführt. c) Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben sich daran beteiligt? An der Übung beteiligten sich insgesamt 90 Polizeibeamte. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. d) Inwiefern haben sich Spezialeinheiten (welche, und mit wie vielen Kräften ) daran beteiligt? Es nahmen keine Spezialeinheiten teil. Drucksache 18/547 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) Welches waren die zugrunde liegenden Szenarien? Um welchen Personenkreis handelte es sich gemäß des Szenarios bei den Hausbesetzern? Als Einsatzszenarien wurden zugrunde gelegt: – Hausbesetzung – Wohnungsdurchsuchungen – Schießen – Naturkatastrophen – Schwimmen und Rettungseinsatz – Begleitschutz. Das polizeiliche Gegenüber des Szenarios „Hausbesetzung“ bestand aus Personen , die Straftaten begangen hatten und sich den polizeilichen Maßnahmen in leerstehenden Häusern entziehen wollten. f) Wie wurde in der Übung mit der Hausbesetzung umgegangen? Welche Methoden wurden ggf. zur Räumung angewandt? Das polizeiliche Vorgehen im Übungsszenario „Hausbesetzung“ richtete sich im Rahmen der Verhältnis- und Rechtmäßigkeit nur gegen Straftäter, die erhebliche Rechtsverletzungen begangen hatten und die festgenommen werden sollten. Hierbei wurde von den Einsatzkräften deeskalierendes und kommunikatives Verhalten berücksichtigt. Eine Räumung wurde nicht durchgeführt. g) Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung Bedarf, gemeinsam mit österreichischen Polizisten eine Übung zum Thema „Hausbesetzung“ durchzuführen? Die Übung sollte den Teilnehmern die Möglichkeit bieten, die unterschiedlichen taktischen und organisatorischen Vorgehensweisen anderer Einheiten bei gleicher Aufgabenstellung kennen zu lernen sowie der Förderung einer Harmonisierung der Arbeits- und Vorgehensweisen der deutschen Polizeien des Bundes und der Länder dienen. h) Ist die Übung von der Bundeswehr unterstützt worden, und haben sich Soldatinnen und Soldaten daran beteiligt (bitte ggf. Umfang und Art der Unterstützung bzw. Beteiligung nennen)? Die Übung wurde nicht durch die Bundeswehr unterstützt. Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr waren nicht beteiligt. i) Haben sich seitens Österreichs Soldaten oder andere, dem Verteidigungsministerium zugehörige Kräfte, beteiligt, oder hat das Militär Unterstützungsleistungen erbracht (bitte ggf. Umfang und Art der Unterstützung bzw. Beteiligung nennen)? An der Übung haben sich keine militärischen Kräfte oder andere dem österreichischen Verteidigungsministerium zugehörigen Einheiten beteiligt. Zur Übung „Reform einer nationalen Polizei in einem fiktiven Staat“ in Wildflecken im Jahr 2012 2. a) Wann genau fand diese Übung statt? Die Übung fand vom 16. bis 28. September 2012 statt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/547 b) Der Einsatz welcher Gerätschaften und welcher Waffen wurden dabei geübt? Es wurde kein Einsatz an Gerätschaften geübt. Die Teilnehmer waren nicht bewaffnet . c) Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben sich daran beteiligt? An der Übung beteiligten sich 24 Polizeibeamte. d) Inwiefern haben sich Spezialeinheiten (welche, und mit wie vielen Kräften ) daran beteiligt? An der Übung nahmen keine Spezialeinheiten teil. e) Welches waren die zugrunde liegenden Szenarien? Als Szenario wurde die Reform einer Polizei in einem fiktiven Staat im Rahmen einer internationalen mandatierten Friedensmission zugrunde gelegt. f) Welchen Verlauf hat die Übung genommen, und welche Maßnahmen wurden konkret geübt? Im Verlauf der Übung wurden: – Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Planung, Durchführung und Lei- tung von internationalen Polizeimissionen vermittelt – Erkenntnisse über die Komplexität internationaler Missionen, insbesondere bei der Beteiligung verschiedener internationaler Organisationen mit unterschiedlicher Organisationskultur vermittelt – rechtlich haltbare und mit den Missionszielen in Einklang stehende Entscheidungsprozesse geübt und diese in Konzepte transformiert – fremdsprachliche Kommunikation mit Teilnehmern der anderen Organisationen trainiert. g) Ist die Übung von der Bundeswehr unterstützt worden, und haben sich Soldatinnen und Soldaten daran beteiligt (bitte ggf. Umfang und Art der Unterstützung bzw. Beteiligung nennen)? Die Übung wurde unter Federführung des 1. Deutsch-Niederländischen Korps durchgeführt. Die an der Übung beteiligten deutschen Polizeibeamten bildeten die zivile Polizeikomponente ab, wie dies auch in internationalen Friedensmissionen der Fall ist. h) Haben sich seitens der Niederlande Soldaten oder andere, dem Verteidigungsministerium zugehörige Kräfte, beteiligt, oder hat das Militär Unterstützungsleistungen erbracht (bitte ggf. Umfang und Art der Unterstützung bzw. Beteiligung nennen)? An der Übung hat die niederländische Koninklijke Marechaussee (KM) mitgewirkt . Über den personellen Umfang der Beteiligung der KM an der Übung liegen hier keine Informationen vor. Zur Übung „Blockadebeseitigung“ in Bad Bergzabern im Jahr 2012 3. a) Wann genau fand diese Übung statt? Die Übung fand am 28. und 29. November 2012 statt. Drucksache 18/547 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Der Einsatz welcher Gerätschaften und welcher Waffen wurden dabei geübt? Im Rahmen der Übung wurde der Einsatz von technischen Geräten zur Beseitigung von Betonblockaden trainiert. Hierbei kamen: – Bohrhammer – Trennschleifer – Schienentrenngerät – Kernbohrgerät zum Einsatz. Der Einsatz von Waffen wurde nicht geübt. c) Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben sich daran beteiligt? An der Übung waren 36 Polizeibeamte beteiligt. d) Inwiefern haben sich Spezialeinheiten (welche, und mit wie vielen Kräften ) daran beteiligt? An der Übung nahmen keine Spezialeinheiten teil. e) Welches waren die zugrunde liegenden Szenarien? Um welche Art Blockade handelte es sich, welcher Personenkreis war für die Blockade verantwortlich, und welche Maßnahmen zur Beseitigung der Blockade sowie zum Vorgehen gegen Blockierer wurden geprobt ? Einsatzszenario waren Maßnahmen zur Beseitigung von speziellen Gleisblockaden . Bei der Beseitigung der Blockaden wurden die technischen Einsatzverfahren unter Verwendung technischen Gerätes geübt. Bei den Blockaden handelte es sich um Gleisblockaden mittels: – unter der Schiene eingebrachten Metallarmröhren – einen in das Gleisbett eingelassenem Betonblock – freistehendem Betonblock mit eingelassener Armröhre. f) Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung Bedarf, gemeinsam mit luxemburgischen und belgischen Polizisten eine Übung zum Thema „Blockadebeseitigung“ durchzuführen? Die Übung sollte den Teilnehmern die Möglichkeit bieten, die unterschiedlichen taktischen und organisatorischen Vorgehensweisen anderer Einheiten bei gleicher Aufgabenstellung kennenzulernen. g) Ist die Übung von der Bundeswehr unterstützt worden, und haben sich Soldatinnen und Soldaten daran beteiligt (bitte ggf. Umfang und Art der Unterstützung bzw. Beteiligung nennen)? Die Übung wurde nicht von der Bundeswehr unterstützt. Soldaten waren daran nicht beteiligt. h) Haben sich seitens Luxemburgs oder Belgiens Soldaten oder andere, dem Verteidigungsministerium zugehörige Kräfte, beteiligt, oder hat das Militär Unterstützungsleistungen erbracht (bitte ggf. Umfang und Art der Unterstützung bzw. Beteiligung nennen)? An der Übung waren keine militärischen oder dem Verteidigungsministerium von Belgien, bzw. Luxemburg zugehörigen Kräfte beteiligt. Es wurden auch keine Unterstützungsleistungen solcher Kräfte erbracht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/547 Zur Übung „Demonstration“ in Quierschied-Göttelborn im Jahr 2013 Die Vorbereitung und Durchführung dieser Übung oblag der Polizei des Landes Saarland. Der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder war als Übungsbeobachter eingeladen und anwesend. Der Bundesregierung liegen daher nur beschränkte Erkenntnisse über die Übung vor. 4. a) Wann genau fand diese Übung statt? Die Übung fand am 10. Oktober 2013 statt. b) Der Einsatz welcher Gerätschaften und welcher Waffen wurden dabei geübt? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung erfolgte die Übungsteilnahme der saarländischen Polizei unter Verwendung der in Deutschland gesetzlich und dienstlich zugelassenen Führungs- und Einsatzmitteln. c) Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben sich daran beteiligt? Der Bundesregierung ist die Übungsteilnahme folgender Polizeieinheiten bekannt : – eine Hundertschaft der „Compagnies Républicaines de Sécurité (CRS)“ – eine Hundertschaft der „Gendarmerie mobile“ – eine Bereitschaftspolizeihundertschaft der saarländischen Polizei. Weitergehende Erkenntnisse betreffend der Anzahl der übenden Polizeibeamten liegen der Bundesregierung nicht vor. d) Inwiefern haben sich Spezialeinheiten (welche, und mit wie vielen Kräften ) daran beteiligt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu einer Übungsteilnahme von Spezialeinheiten vor. e) Welches waren die zugrunde liegenden Szenarien? Um was für eine Demonstration handelte es sich, welcher Personenkreis beteiligte sich daran, welche Maßnahmen wurden seitens der Polizei geübt , und inwiefern beinhaltete dies repressive Maßnahmen (welcher Art)? Als Übungslage wurde ein Aufzug mit Zwischen- und Abschlusskundgebung in Anlehnung an das Demonstrationsgeschehen der so genannten Blockupy Aktionstage zugrunde gelegt. Die Übungslage wurde im Verlauf durch verschiedene Übungseinlagen ergänzt. Als Maßnahmen zum Schutz eines friedlichen Verlaufs des als Übungslage angenommenen Versammlungsgeschehens waren neben der Begleitung des Aufzugs insbesondere deeskalierende Kommunikationsstrategien , Objektschutz sowie das Lösen von Blockadesituationen Gegenstand der Übung. Hinsichtlich der Übungsteilnehmer wird auf Antwort zu Frage 4c verwiesen . f) Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung Bedarf, gemeinsam mit französischen Polizisten eine Übung zum Thema „Blockadebeseitigung “ durchzuführen? Die konkrete Planung und Durchführung der Übung oblag der saarländischen Polizei. Im Rahmen der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit Drucksache 18/547 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sind gemeinsame Einsätze und Übungen im Zusammenhang mit Großlagen möglich. Grundlage bildet das Abkommen vom 9. Oktober 1997 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten (sog. Mondorfer Abkommen) und des Beschlusses 2008/615/JI des Rates der Europäischen Union vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität. Insoweit können Übungen die polizeiliche Zusammenarbeit fördern. g) Ist die Übung von der Bundeswehr unterstützt worden, und haben sich Soldatinnen und Soldaten daran beteiligt (bitte ggf. Umfang und Art der Unterstützung bzw. Beteiligung nennen)? Die Übung wurde nicht durch die Bundeswehr unterstützt. Soldaten der Bundeswehr waren nicht beteiligt. h) Haben sich seitens Frankreichs Soldaten oder andere, dem Verteidigungsministerium zugehörige Kräfte oder Einheiten der Gendarmerie, beteiligt, oder hat das Militär oder die Gendarmerie Unterstützungsleistungen erbracht (bitte ggf. Umfang und Art der Unterstützung bzw. Beteiligung nennen)? An der Übung beteiligte sich eine Hundertschaft der „Gendarmerie mobile“. Zur Übung „Hooliganismus“ in Lehnin im Jahr 2013 Die Vorbereitung und Durchführung dieser Übung oblag nicht der Verantwortung von Bundesbehörden, sondern erfolgte durch die Polizei Brandenburg. Weder die Bundespolizei noch das Bundeskriminalamt haben sich an dieser Übung beteiligt. Gleichwohl war diese Übung dem Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder bekannt und wurde daher in die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/51 vom 15. November 2013 aufgenommen. Der Bundesregierung liegen daher keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 5. a) Wann genau fand diese Übung statt? Die Übung fand am 29. Oktober 2013 statt. b) Der Einsatz welcher Gerätschaften und welcher Waffen wurden dabei geübt? c) Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben sich daran beteiligt? d) Inwiefern haben sich Spezialeinheiten (welche, und mit wie vielen Kräften ) daran beteiligt? e) Welches waren die zugrunde liegenden Szenarien? Welche Maßnahmen wurden seitens der Polizei geübt, und inwiefern beinhaltete dies repressive Maßnahmen (welcher Art)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine weitergehenden Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/547 f) Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung Bedarf, gemeinsam mit polnischen Polizisten eine Übung zum Thema „Hooliganismus“ durchzuführen ? Im Rahmen der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit sind gemeinsame Einsätze und Übungen, insbesondere im Zusammenhang mit Großlagen , möglich und zwar auf Grundlage des Abkommens vom 18. Februar 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten und des Beschlusses 2008/615/JI des Rates der Europäischen Union vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität. Insoweit können Übungen die polizeiliche Zusammenarbeit fördern. g) Ist die Übung von der Bundeswehr unterstützt worden, und haben sich Soldatinnen und Soldaten daran beteiligt (bitte ggf. Umfang und Art der Unterstützung bzw. Beteiligung nennen)? Die Übung wurde nicht durch die Bundeswehr unterstützt. Soldaten der Bundeswehr waren nicht beteiligt. h) Haben sich seitens Polens Soldaten oder andere, dem Verteidigungsministerium zugehörige Kräfte oder Einheiten der Gendarmerie, beteiligt , oder hat das Militär oder die Gendarmerie Unterstützungsleistungen erbracht (bitte ggf. Umfang und Art der Unterstützung bzw. Beteiligung nennen)? Der Bundesregierung liegen keine weitergehenden Erkenntnisse vor. Zur Übung „Bewältigung unfriedlicher demonstrativer Aktionen“ in Pardubice/ Tschechien im Jahr 2013 6. a) Wann genau fand diese Übung statt? Die Übung fand am 19. September 2013 statt. b) Der Einsatz welcher Gerätschaften und welcher Waffen wurden dabei geübt? Bei der Übung wurde der Einsatz von technischen Einsatzmitteln – zur technischen Beweissicherung (Videokameras) – zum Freimachen und Freihalten von Räumen bzw. Überwinden von Hinder- nissen (Motorsäge, Trennschleifer, Ramme und Leitern) – Einsatz von (Polizei) Diensthunden geübt. c) Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben sich daran beteiligt? An der Übung nahmen insgesamt 175 Polizeibeamte teil. d) Inwiefern haben sich Spezialeinheiten (welche, und mit wie vielen Kräften ) daran beteiligt? An der Übung nahmen keine Spezialeinheiten teil. Drucksache 18/547 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) Welches waren die zugrunde liegenden Szenarien? Um welche demonstrative Aktionen handelte es sich, von welchem Personenkreis gingen diese aus, welche Maßnahmen wurden seitens der Polizei geübt, und inwiefern beinhaltete dies repressive Maßnahmen (welcher Art)? Als Einsatzszenarien wurden drei unfriedliche demonstrative Aktionen zugrunde gelegt: – zeitgleiche Demonstration links- und rechtsextremer Gruppierungen (poli- zeiliche Maßnahmen: Trennung beider Gruppierungen, Aufzugsbegleitung, beweissichere Strafverfolgung) – Räumen eines besetzten Hauses (polizeiliche Maßnahmen: Einsatz des Antikonfliktteams , Räumung des Gebäudes, beweissichere Strafverfolgung und Dokumentation) – Ausschreitung anlässlich eines Rockkonzertes (polizeiliche Maßnahmen: Einsatz des Antikonfliktteams, Räumung, beweissichere Strafverfolgung und Dokumentation). f) Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung Bedarf, gemeinsam mit tschechischen Polizisten eine Übung zu diesem Thema durchzuführen? Die Übung sollte den Teilnehmern die Möglichkeit bieten, die unterschiedlichen taktischen und organisatorischen Vorgehensweisen der anderen Einheiten bei gleicher Aufgabenstellung kennen zu lernen. g) Ist die Übung von der Bundeswehr unterstützt worden, und haben sich Soldatinnen und Soldaten daran beteiligt (bitte ggf. Umfang und Art der Unterstützung bzw. Beteiligung nennen)? Die Übung wurde nicht von der Bundeswehr unterstützt. h) Haben sich seitens Tschechiens Soldaten oder andere, dem Verteidigungsministerium zugehörige Kräfte, beteiligt, oder hat das Militär Unterstützungsleistungen erbracht (bitte ggf. Umfang und Art der Unterstützung bzw. Beteiligung nennen)? An der Übung waren keine militärischen Kräfte, tschechische Soldaten oder andere dem Verteidigungsministerium zugehörigen Kräfte beteiligt. Zur Übung „Demonstrationslage“ im Saarland im Jahr 2013 Die Bundespolizei hat lediglich an der Abschlussbesprechung dieser Übung teilgenommen . Daher liegen der Bundesregierung nur beschränkte Erkenntnisse über die Übung vor. 7. a) Wann genau, und wo fand diese Übung statt? Die Bundespolizei hat nicht an der Übung teilgenommen, sondern nur an der Abschlussbesprechung der Übung am 10. Oktober 2013 am Campus in Quierschied -Göttelborn. b) Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben sich daran beteiligt? An der Abschlussbesprechung hat ein Polizeibeamter teilgenommen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/547 c) Inwiefern haben sich Spezialeinheiten (welche, und mit wie vielen Kräften ) daran beteiligt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. d) Welches waren die zugrunde liegenden Szenarien? Um was für eine Demonstration handelte es sich, von welchem Personenkreis wurde sie getragen, welche Maßnahmen wurden seitens der Polizei geübt, und inwiefern beinhaltete dies repressive Maßnahmen (welcher Art)? Nach Erkenntnis der Bundesregierung war eine Demonstrationsübung mit Aufzug sowie Zwischen- und Abschlusskundgebung geplant. e) Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung Bedarf, gemeinsam mit französischen Polizisten eine Übung zu diesem Thema durchzuführen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. f) Ist die Übung von der Bundeswehr unterstützt worden, und haben sich Soldatinnen und Soldaten daran beteiligt (bitte ggf. Umfang und Art der Unterstützung bzw. Beteiligung nennen)? Die Übung wurde nicht durch die Bundeswehr unterstützt. Soldaten der Bundeswehr waren nicht beteiligt. g) Haben sich seitens Frankreichs Soldaten oder andere, dem Verteidigungsministerium zugehörige Kräfte oder Einheiten der Gendarmerie, beteiligt, oder hat das Militär oder die Gendarmerie Unterstützungsleistungen erbracht (bitte ggf. Umfang und Art der Unterstützung bzw. Beteiligung nennen)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. 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