Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5473 18. Wahlperiode 06.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 73 \1 80 54 73 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 3. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Birgit Menz, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5292 – Haltung von Mastputen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Nachfrage nach Putenfleisch ist, auch aufgrund seines niedrigen Preises von etwa 62 Cent je 100 g Brustfleisch, weiterhin mit etwa 6 kg pro Kopf und Jahr in Deutschland fast doppelt so hoch wie der Durchschnitt in der Europäischen Union (EU). Im Jahr 2014 wurden 37 Millionen Puten in der Bundesrepublik Deutschland geschlachtet, das ist der Höchstwert in Europa. Diese Produktion in diesem Umfang und zu solch günstigen Preisen steht im Konflikt zu Verbesserungen im Bereich des Tierwohls, zum Beispiel an Tiergesundheit orientierten Bestandsdichten und -größen. In einigen Betrieben werden jährlich über 100 000 Tiere in einer Anlage gehalten . Es treten gesundheitliche Probleme in Form von Hautentzündungen, Fußballenveränderungen , Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Brustblasen, Kannibalismus und lebenserschwerende Bedingungen auf. Zuchtziele zur forcierten Erhöhung der Fleischleistung tragen dazu bei. Eine erhöhte Infektionsanfälligkeit der Tiere hat einen erhöhten Antibiotikamissbrauch zur Folge. Laut einer Ende des Jahres 2012 vorgestellten Studie des Ministeriums für Landwirtschaft , Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden in 33 der 34 untersuchten Betriebe den Tieren Antibiotika verabreicht . Der Umweltverband BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.) zeigte in einer Studie „Putenhaltung in NRW Ergebnisse einer BUND-Recherche 2013/2014“, dass 92 Prozent der Puten in NRW mit Antibiotika behandelt wurden. Dies weist auf eine Produktionsweise mit Tierwohldefiziten hin und ist aufgrund des Resistenzrisikos auch humanmedizinisch äußerst bedenklich. Das veranlasste auch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu klaren Worten: „Ich begrüße ausdrücklich eine Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika, vor allem bei der Nutztierhaltung“, sagte die Bundeskanzlerin am 26. November 2014 im Deutschen Bundestag (Plenarprotokoll 18/69). Die Haltung von Mastputen ist nicht in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt. Stattdessen gab sich die Bundesregierung im Jahr 1999 mit „bundeseinheitlichen Eckwerten für eine freiwillige Vereinbarung“ zufrieden. Eine Regelung zur Antibiotikaabgabe findet sich in diesen Eckwerten nicht. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5473 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 73 \1 80 54 73 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 2 1. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um den Antibiotikaeinsatz in der Putenmast dauerhaft zu senken? Das mit dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle ) eingeführte Antibiotikaminimierungskonzept umfasst u. a. auch zur Mast gehaltene Puten. Ziel der 16. AMG-Novelle ist die nachhaltige Reduzierung der Therapiehäufigkeit mit Antibiotika auf das notwendige Mindestmaß. In der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) 2020 sind die nächsten Schritte der Bundesregierung zur Senkung der zur Behandlung von Tieren eingesetzten Antibiotikamenge und zur Eindämmung der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen aufgeführt. Diese Schritte sind nicht allein auf die Tierart Pute beschränkt, sondern legen allgemein einen besonderen Fokus auf Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen. 2. Wann und wie wird die Bundesregierung überprüfen lassen, ob die freiwilligen bundeseinheitlichen Eckwerte zu verbesserten Haltungsbedingungen geführt haben? 3. Plant die Bundesregierung, den Antibiotikaeinsatz in die bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen zu integrieren? Wenn ja, wie? Wenn nein, mit welcher Begründung? 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Änderung tiergesundheitlicher Kennzahlen (frühzeitig verstorbenen Tiere, erkrankte Tiere, Arzneimitteleinsatz , Auftreten von Kannibalismus) nach der Aktualisierung der Eckwerte im Jahr 2013, in welchen Bereichen sind deutliche Verbesserungen aufgetreten, und mit welchen Maßnahmen wurde das erreicht? Die Fragen 2, 3 und 4 werden wie folgt im Zusammenhang beantwortet. Die „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen“ stellen eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft dar und keine Rechtsnorm. Eine etwaige Überarbeitung oder Ergänzung liegt insofern zunächst in der Verantwortung der Wirtschaft und nicht der Bundesregierung . Gleichwohl haben sich die Putenhalter schriftlich dazu verpflichtet, die Eckwerte zur Haltung von Mastputen ab 1. Oktober 2013 einzuhalten und die Verpflichtungserklärung den örtlich zuständigen Veterinärbehörden bei Kontrollen vorzulegen. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über die Änderung tiergesundheitlicher Kennzahlen nach der Aktualisierung der Eckwerte im Jahr 2013 vor. Sie geht davon aus, dass die Haltungsbedingungen, zu der sich die Wirtschaft freiwillig verpflichtet hat, überwiegend eingehalten werden und sich die Haltungsbedingungen deshalb insgesamt verbessert haben. Im März 2013 wurde zusätzlich ein Gesundheitskontrollprogramm in die Vereinbarung der bundeseinheitlichen Eckwerte integriert, an dem teilzunehmen sich die Putenhalter zusätzlich freiwillig verpflichten können. Ziel ist es, dass der einzelne Putenmastbetrieb anhand der Erhebung einheitlicher Tiergesundheitsindikatoren sowohl eine Selbsteinschätzung im Vergleich zum vorausgegangenen Mastdurchgang als auch im Vergleich zum Schlachthofdurchschnitt und zu anderen Betrieben (Benchmarking) durchführen kann, die in einen betriebsindividuellen Gesundheitsplan mündet, der mit dem betreuenden Amtstierarzt erarbeitet und kontinuierlich fortgeschrieben wird. Nach Abschluss der einjährigen Pilotphase im Dezember 2014 ist das Gesundheitsprogramm anhand der gewonnenen Erkenntnisse nochmals hinsichtlich der Indikatoren und der Durchführung ihrer Erhe- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5473 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 73 \1 80 54 73 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 3 bung angepasst worden. Eine erste Bewertung der Etablierung des Gesundheitskontrollprogramms soll im Juli 2015 durch die Pilotarbeitsgruppe erfolgen. 5. Wie schätzt die Bundesregierung den Fortschritt für das in den bundeseinheitlichen Eckwerten formulierte Ziel des Verzichts auf das Schnäbelkürzen ein, und wie hoch ist der Anteil der Betriebe, die dieses Verfahren noch nutzen ? Federpicken und Kannibalismus sind Verhaltensstörungen mit multifaktoriellen Ursachen, die zu erheblichen Schäden führen können. Ihr Auftreten hat in der Putenhaltung erfahrungsgemäß gravierendere Auswirkungen als in der Legehennenhaltung . Während für Legehennen bereits viele Erkenntnisse über die zugrunde liegenden Mechanismen und verschiedene Risikofaktoren vorliegen, sind die Erkenntnisse hierzu bei Puten noch ungenügend. Weitere Forschungsarbeit ist deshalb notwendig. Vor diesem Hintergrund geht die Bundesregierung davon aus, dass die überwiegende Zahl der Putenhaltungsbetriebe bislang nicht auf die Haltung von Tieren mit gekürzten Oberschnäbeln verzichten kann. Dennoch gibt es einige Betriebe, die bereits erfolgreich auf die Haltung schnabelgekürzter Puten verzichten. Ob und inwieweit diese hinsichtlich ihrer betriebsindividuellen Gegebenheiten Vorbildcharakter für andere Betriebe haben werden , lässt sich bislang noch nicht absehen. Die Bundesregierung fördert über Modell- und Demonstrationsvorhaben den Transfer von Forschungsergebnissen in die landwirtschaftliche Praxis. In diesem Rahmen soll ab dem Jahr 2016 ein Netzwerk von Demonstrationsbetrieben zur Verbesserung tierschutzrelevanter Haltungsbedingungen in der Aufzucht nicht schnabelgekürzter Puten eingerichtet werden. 6. Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, das Schnäbelkürzen grundsätzlich zu verbieten, und mit welchen flankierenden Maßnahmen soll dieses Verbot rechtlich ausgestaltet werden? Nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen bereits grundsätzlich verboten. Hierzu zählt auch das Schnabelkürzen. Abweichend von diesem grundsätzlichen Verbot kann die zuständige Behörde das Schnabelkürzen bei Puten gemäß § 6 Absatz 3 TierSchG erlauben. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung zum Schutz der Tiere unerlässlich ist. Die Erlaubnis ist zu befristen. 7. Welche Forschungsfortschritte sind der Bundesregierung bezüglich der Ursachen des Federpickens und der Möglichkeit der Prävention durch Stallbeleuchtungsregimes seit dem Jahr 2005 bekannt? In allen Bereichen der kommerziellen Putenhaltung einschließlich der Haltung im ökologischen Landbau kann „Beschädigungspicken“, d. h. durch Artgenossen zugefügte Hackverletzungen, mit teilweise hohen Prävalenzen auftreten. Verschiedene Studien zeigen auf, dass sich Zusammenhänge zwischen der Prävalenz von Federpicken und Kannibalismus und den Management- und Haltungsbedingungen ableiten lassen. Generell ist die Prävalenz von Federpicken und Kannibalismus auf multifaktorielle Ursachen zurückzuführen, wobei die Genetik, das Geschlecht, die Fütterung, Klimafaktoren, Licht und eine reizarme, wenig strukturierte Haltungsumwelt wesentliche Rollen spielen können. In verschiedenen Untersuchungen konnte eine Anreicherung der Haltungsumwelt durch räumliche Strukturierung mittels Sitzstangen, erhöhten Ebenen, Sicht- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5473 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 73 \1 80 54 73 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 4 schutz als Rückzugsmöglichkeit für schwächere Tiere oder Zugang zu einem Außenklimabereich bzw. dem Angebot von Beschäftigungsmaterial dazu beitragen , die Prävalenz und den Schweregrad von Federpicken und Kannibalismus bei schnabelgekürzten Puten zu reduzieren (Hafez 1996; Petermann und Fiedler 1999; Martrenchar et al., 2001; Berk 1999, 2002; Berk und Hinz 2002; Buchwalder und Huber-Eicher 2004; Fiedler und König 2006; Cottin 2004; Wartemann 2005; Spindler 2007). Am Friedrich-Loeffler-Institut wurden zwischen den Jahren 2013 und 2015 verschiedene Untersuchungen zur Beeinflussung der Prävalenzen von Federpicken und Kannibalismus bei nicht schnabelgekürzten Puten durchgeführt, so zum Einfluss von tierischem Eiweiß im Mischfutter, zum Einfluss unterschiedlicher Besatzdichten, zum Einfluss des Angebots verschiedener Beschäftigungsmaterialien in der Aufzuchtphase und zum Einfluss der Lichtqualität. Die bisherigen Ergebnisse weisen darauf hin, dass das Auftreten der Verhaltensstörung durch eine Anreicherung der Haltungsumwelt bis zu einem gewissen Grad reduziert, aber nicht gänzlich vermieden werden kann. Bezüglich der Lichtqualität gibt es erste Hinweise darauf, dass auch hierüber das Auftreten von Federpicken und Kannibalismus zu beeinflussen ist. Bevor endgültige Schlussfolgerungen zu ziehen sind, bedarf es noch weiterer Untersuchungen. 8. Welcher weitere Forschungsbedarf besteht, und welche Forschungsvorhaben werden durch die Bundesregierung gefördert (Projekt, Projektteilnehmer , Finanzvolumen, Laufzeit etc.)? Zum Einfluss des Lichtes unterschiedlicher Beleuchtungsmittel liegen bislang nur wenige wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiserfahrungen vor. Weiterer Forschungsbedarf besteht deshalb zum Fragenkomplex der Beleuchtungspräferenzen , insbesondere zum Einfluss der Beleuchtungsintensität und des Lichtspektrums auf die Tiergesundheit und das Tierverhalten. Weiterer Forschungsbedarf hinsichtlich der Prävalenz von Beschädigungspicken wird auch im Bereich der Fütterung gesehen, mit Schwerpunkten auf Nahrungssuchverhalten, Futterstruktur und Tiergesundheit (z. B. Darmflorastabilität). Erfahrungen aus der landwirtschaftlichen Praxis deuten darüber hinaus auf einen Zusammenhang zwischen Stressresistenz, Bestandshomogenität und genetischer Herkunft hin, sodass auch genetische Einflussfaktoren zum Gegenstand weiterer Untersuchungen gemacht werden sollten. Derzeit werden die folgenden Forschungsvorhaben durch die Bundesregierung gefördert: ● Schätzung der Prävalenz von ESBL-bildenden E. coli bei Mastputen (Projektnehmer : Freie Universität Berlin; Laufzeit: 2014 bis 2015; Bewilligungsvolumen : 237 155 Euro), ● Indikatoren einer tiergerechten Mastputenhaltung unter den Bedingungen der ökologischen Geflügelmast (Projektnehmer: Universität Leipzig; Laufzeit: 2014 bis 2017; Bewilligungsvolumen: 299 430 Euro), ● Untersuchung der Eignung alternativer Putenherkünfte für ein ökologisches Haltungssystem (Projektnehmer: Universität Kassel; Laufzeit: 2015 bis 2018; Bewilligungsvolumen: 211 545 Euro). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5473 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 73 \1 80 54 73 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 5 9. Welche Informationen bezüglich der genetischen Vielfalt von Mastputen liegen der Bundesregierung vor, und welche Risiken sieht sie diesbezüglich ? Ebenso wie bei der kommerziellen Legehennen- und Masthühnerzüchtung weist die Züchtung von Mastputen einen hohen Konzentrationsgrad auf und wird weltweit von wenigen Zuchtunternehmen dominiert. Global marktführend sind die zur deutschen Erich-Wesjohann-Gruppe gehörende Aviagen Gruppe (Firmensitze im Vereinigten Königreich und den USA) und die zur niederländischen Hendrix Genetics Company gehörende Firma Hybrid (Sitz in Kanada). Beide Unternehmensgruppen bedienen hauptsächlich die Märkte für schwere und mittelschwere Puten, weshalb die Züchtung über Jahrzehnte auf Mastleistungsmerkmale (bspw. tägliche Zunahme, Brustmuskelanteil) konzentriert wurde. In Deutschland dominieren schwere Puten den Markt. Die schließlich zur Mast genutzten Tiere resultieren aus 3- oder 4-Wege-Kreuzungen und werden über die Vermehrungsstufe aus Reinzuchtlinien erstellt, die von kommerziellen Zuchtunternehmen züchterisch bearbeitet werden. Detaillierte Informationen über die Reinzuchtlinien der Zuchtunternehmen sind nicht öffentlich zugänglich. Neben den marktführenden Zuchtunternehmen gibt es verschiedene kleinere Zuchtunternehmen, die mit langsamer wachsenden, leichten Puten besondere Marktsegmente (wie zum Beispiel im Vereinigten Königreich den Weihnachtsputenmarkt ) bedienen. Die private Geflügelzucht ist in Deutschland vorwiegend im Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e. V. (BDRG) organisiert. Dort werden die Rassen Bronzepute und Deutsche Puten in verschiedenen Farbschlägen sowie die Cröllwitzer Pute betreut. Diese werden entsprechend der Zahlen aus dem Bestandsmonitoring des BDRG in die Kategorien III (Anzahl Zuchten zwischen 100 und 150) bzw. IV (Anzahl Zuchten zwischen 150 und 200) eingeordnet und gelten damit als gefährdet. Diese von der Genetik der kommerziellen Mastputenzucht unabhängigen Putenschläge haben gegenwärtig in der Nutzung aufgrund ihrer begrenzten Verfügbarkeit und ihrer geringeren Schlachtleistung kaum wirtschaftliche Bedeutung. Die Züchtung in genetisch geschlossenen Gruppen bei relativ kleiner effektiver Populationsgröße und intensiver Selektion kann zu einem Anstieg des Inzuchtgrads und einer Verminderung der genetischen Variation innerhalb der Linien führen. Dies birgt das Risiko, dass eine genetische Anpassung der Populationen an andere Zuchtziele aufgrund geänderter Anforderungen (wie Umwelt, Gesundheit , Verhalten) eingeschränkt sein kann. Allerdings liegen nach Kenntnis der Bundesregierung keine Untersuchungen zur genetischen Diversität der Zuchtlinien in der Mastputenzucht vor, so dass weder die Verwandtschaft zwischen den Linien der Zuchtunternehmen, noch die genetische Diversität innerhalb der Zuchtlinien quantifiziert werden kann. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Häufung gesundheitlicher Probleme in einzelnen Zuchtlinien, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die in der Putenzüchtung über viele Jahre betonte Konzentration auf Mastleistungsparameter (tägliche Zunahme, Brustmuskelanteil) führte zu verschiedenen Gesundheits- und teilweise damit in Verbindung stehenden Verhaltensproblemen . Bekannt sind vor allem Erkrankungen des Skelettsystems und des Bewegungsapparates (z. B. Tibiale Dyschondroplasie, Gelenkerkrankungen), aber auch Herz-Kreislauferkrankungen (z. B. Aortenrupturen, plötzlicher Herztod) und Muskelerkrankungen (Myopathie der tiefen Brustmuskulatur), die auf eine V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5473 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 73 \1 80 54 73 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 6 Imbalance der Muskelentwicklung im Verhältnis zur Entwicklung von Skelett und inneren Organen zurückzuführen sind. Um die genetische Prädisposition des Auftretens solcher Erkrankungen zu reduzieren , wäre eine stärkere Anpassung der Zuchtziele erforderlich, die eine veränderte Gewichtung der Merkmale, die den Zuchtwert bestimmen, beinhaltet. In Betracht kämen eine Begrenzung der Leistungen und eine Erhöhung der Gewichtung von funktionalen Merkmalen (Gesundheit, Robustheit, Verträglichkeit ). In dieser Richtung sind seit einigen Jahren Maßnahmen von den Zuchtunternehmen ergriffen worden. Details über die von den Zuchtunternehmen vorgenommene Wichtung von Leistungsmerkmalen und funktionalen Merkmalen zur Zuchtwertbestimmung sind jedoch nicht bekannt. Beobachtbare Wirkungen in der Praxis stellen sich erst mit einer Zeitverzögerung ein. Untersuchungen aus dem Jahr 2012 zeigten einen Rückgang der Prävalenz der tibialen Dyschondroplasie zwischen den Jahren 2008 und 2011 von 35 auf ca. 10 Prozent. 11. Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung die Besatzdichte bei der Aktualisierung der bundeseinheitlichen Eckwerte im Jahr 2013 unberührt gelassen? Wie bereits dargelegt, handelt es sich bei den bundeseinheitlichen Eckwerten 2013 um eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft und nicht um eine Vorgabe der Bundesregierung. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, dass die in den Eckwerten vorgegebenen Besatzdichten der Einhaltung der in § 2 TierSchG normierten Bedingungen grundsätzlich entgegenstehen . Dessen unbenommen kann die zuständige Veterinärbehörde im Falle eines tierschutzrechtlichen Verstoßes eine Reduzierung der Besatzdichte anordnen, wenn dies nach den Umständen des Einzelfalles angezeigt ist. 12. Wie viele Vorfälle tierschutzrechtlicher Verstöße sind der Bundesregierung seit der Aktualisierung im Jahr 2013 bekannt? Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Fällen die zuständige Behörde eine geringere Besatzdichte angeordnet hat? Die Kontrolle der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt den zuständigen Behörden der Länder. Der Bundesregierung ist keine systematische Erhebung der tierschutzrechtlichen Verstöße in der Putenhaltung und der diesbezüglich von den örtlich zuständigen Veterinärbehörden getroffenen Anordnungen bekannt. 13. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für rechtsverbindliche Mindeststandards der Putenhaltung in allen Mitgliedstaaten einzusetzen ? Wenn ja, in welcher Form, und mit welchen konkreten Zielen? Wenn nein, mit welcher Begründung? Auf EU-Ebene gelten die Europaratsempfehlungen für die Haltung von Puten vom 21. Juni 2001, die von allen Mitgliedstaaten bei der Auslegung des nationalen und des EU-Tierschutzrechts gleichermaßen zu berücksichtigen sind. Die Bundesregierung setzt sich grundsätzlich für eine EU-weite Harmonisierung von Tierschutzstandards ein und ergreift die hierfür zweckdienlichen Maßnahmen . Sie tat dies zuletzt im April 2015 gemeinsam mit den Niederlanden, Dänemark und Schweden in Bezug auf die Verbesserung des Tierschutzes in der Schweinehaltung. In ihrer im Dezember 2014 unterzeichneten Gemeinsamen V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5473 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 73 \1 80 54 73 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 7 Erklärung haben die Landwirtschaftsminister Deutschlands, der Niederlande und Dänemarks die Europäische Kommission außerdem aufgefordert, zu prüfen , ob für weitere Nutztierarten, z. B. Mastputen, EU-Regelungen festgelegt werden sollten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat sich bereits in der Vergangenheit an die Europäische Kommission gewandt und die Festlegung EU-weit geltender spezifischer Anforderungen an die Haltung von Mastputen gefordert. 14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nach Deutschland importiertes Putenfleisch mindestens unter den Qualitätsanforderungen der „bundesweiten Eckwerte“ erzeugt wurde und entsprechend gekennzeichnet wird? Importrestriktionen müssen EU- und WTO-rechtlich (WTO – Welthandelsorganisation ) hohen rechtlichen Anforderungen genügen und können nicht allein aufgrund unterschiedlicher Haltungsbedingungen erlassen werden. Hierzu reicht eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft nicht aus. 15. Welche Kenntnisse zur Preisentwicklung bei Putenfleisch in den EU-Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung für den Zeitraum der vergangenen zehn Jahre vor (bitte jeweils Umsatzsteuer getrennt ausweisen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, insbesondere bezüglich der parallelen Entwicklung der Produktionskosten? Wie der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen ist, schwankte in Deutschland der an die Putenmäster gezahlte durchschnittliche Auszahlungspreis von 0,97 bis 1,44 Euro/kg Lebendgewicht. An Futterkosten fielen durchschnittlich zwischen 18,60 und 34,25 Euro/100 kg Putenmastfutter an. Zu den Preisen für Putenfleisch in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union liegen der Bundesregierung keine miteinander vergleichbaren Daten bzw. Zeitreihen vor. Tabelle 1: Entwicklung von Auszahlungspreisen an Putenmäster und Preisen für Mastfutter von 2004 bis 2013 in Deutschland Jahr Auszahlungspreis an Putenmäster (Euro/kg LG)1 Preise Putenmastfutter (Euro/100 kg) 2004 1,04 21,39 2005 0,98 18,60 2006 0,97 18,81 2007 1,13 23,62 2008 1,30 28,47 2009 1,20 23,73 2010 1,15 24,55 2011 1,34 31,80 2012 1,39 33,54 2013 1,44 34,25 2014 1,42 29,99 1 Hähne schwerer Rassen, Leitgewicht 18,5 kg [Quelle: MEG-Marktbilanz Eier und Geflügel 2010, 2014; AMI-Marktbilanz Eier und Geflügel 2015] V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5473 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 73 \1 80 54 73 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 8 16. Welche Studien zur Häufigkeit und zu Ursachen von bestimmten Erkrankungen bei Mastputen liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Schlachtgewichte und Tageszunahmen in der Putenmast in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedstaaten ? Die Entwicklung der Schlachtgewichte während der letzten zehn Jahre ist der nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen. Über die Entwicklung der Tageszunahmen liegen der Bundesregierung keine offiziellen statistischen Angaben vor. Tabelle 2: 18. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Struktur der Mastputenbestände per Stall und in Bezug auf die regionale Dichte? Kennzahlen über die Struktur der Mastputenbestände und ihre regionale Verteilung in Deutschland sind der nachfolgenden Tabelle 3 zu entnehmen. Entwicklung der durchschnittlichen Schlachtgewichte bei Truthühnern1) kg/Tier Jahr Deutschland Frankreich Italien Polen Spanien Vereinigtes Königreich 2005 – 2) 6,6 10,1 8,9 – 2) 10,6 2006 – 2) 6,9 10,2 8,7 – 2) 10,7 2007 – 2) 6,5 10,1 8,4 – 2) 10,2 2008 – 2) 6,8 10,4 8,8 – 2) 19,1 2009 – 2) 6,8 10,4 9,1 8,4 10,1 2010 12,5 6,9 10,6 9,0 8,6 10,4 2011 12,4 7,1 10,8 9,1 9,2 10,1 2012 12,33) 7,7 10,6 9,1 9,1 10,6 2013 12,5 7,8 10,6 8,9 8,0 10,8 2014 12,6 7,8 10,4 9,0 8,0 11,3 1) Errechnet aus dem Fleischanfall sowie der Zahl der in Schlachthöfen geschlachteten Tiere. 2) Keine Daten vorhanden. 3) Quelle Statistisches Bundesamt Quelle: EUROSTAT V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5473 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 73 \1 80 54 73 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 9 Tabelle 3: 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtlichen Regelungen zu den Haltungsbedingungen bei Mastputen in anderen Mitgliedstaaten der EU? Etwaige rechtliche Regelungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu den Haltungsbedingungen bei Puten liegen der Bundesregierung nicht vor. 20. An welchen Standorten mit welchen Kapazitäten werden in Deutschland gemästete Puten nach Kenntnis der Bundesregierung geschlachtet, und welche Transportstrecken ergeben sich aus dieser regionalen Verteilung? Eine bundesweite Erhebung der erbetenen Informationen ist der Bundesregierung nicht bekannt. 21. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Bezahlung der Beschäftigten in Putenmast- und -verarbeitungsbetrieben, unterschieden nach der Art der Beschäftigung, inklusive Minijob, Leiharbeit und Werkverträge? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die amtlichen Entgelt- und Verdienststatistiken orientieren sich an der Klassifikation der Wirtschaftszweige , die in der Tierhaltung und Fleischverarbeitung in unterschiedlichen Abteilungen erfasst werden. Innerhalb dieser Abteilungen ist außerdem keine Differenzierung nach verschiedenen Geflügelarten möglich. Landwirtschaftliche Betriebe mit Haltung von Truthühnern 2013 Bundesland1) Betriebe Bestand an Truthühnern2) Anteil Tiere in Betrieben mit mehr als 10 000 Tieren Tsd. Tsd. % % D insgesamt 1,9 13 255,7 100,0 88,2 darunter: NI 0,5 6 424,1 48,5 88,0 NW 0,2 1 536,9 11,6 87,2 BB 0,1 1 382,6 10,4 – 3) BW 0,2 1 001,8 7,6 76,0 ST 0,1 962,7 7,3 98,0 BY – 4) 812,2 6,1 78,4 MV 0,1 589,8 4,4 83,4 1) In den aufgeführten Bundesländern wurden insgesamt 95,9 % der Truthühner gehalten. 2) Einschließlich Küken. 3) Zahlenwert nicht ausgewiesen (Datenschutz). 4) Zahlenwert wegen hohen Stichprobenfehlers nicht ausgewiesen. Quelle: StBA, Agrarstrukturerhebung 2013 – Viehhaltung der Betriebe V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5473 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 73 \1 80 54 73 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 1 0 22. Sind der Bundesregierung Missbrauchsfälle bei der Arbeitnehmervergütung im Bereich der Putenmast und -verarbeitung bekannt? Die arbeitsstatistischen Aufzeichnungen und Auswertungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) sehen keine gesonderte Erfassung für den Bereich der Putenmast und -verarbeitung vor. Das für einen Missbrauch der Arbeitnehmervergütung zumindest für den Bereich der Putenmast in Betracht kommende Mindestlohngesetz ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Erkenntnisse zu etwaigen Missbrauchsfällen liegen hierzu insgesamt noch nicht vor. 23. Welche Daten liegen der Bundesregierung zum Im- und Export von PutenBruteiern bzw. -Küken in den vergangenen fünf Jahren (Jahre bitte einzeln ausweisen) bezüglich der a) Gesamtzahl der im- bzw. exportierten Bruteier bzw. Küken, b) Herkunfts- bzw. Zielländer vor? Der Bundesregierung liegen die in den folgenden Tabellen 4 und 5 erfassten Daten vor. Dabei ist zu beachten, dass der Außenhandel mit Bruteiern von Puten nicht getrennt erfasst wird. Tabelle 4: Deutscher Außenhandel mit Bruteiern von Truthühnern und Gänsen1) (in 1 000 Stück) Land 2010 2011 2012 2013 20142) Importe Insgesamt 19 064,0 17 364,7 13 542,5 13 647,1 10 690,8 davon EU-28 insgesamt 13 658,0 14 349,8 13 268,6 13 647,1 10 690,8 Frankreich 8 934,4 8 101,8 6 505,8 8 758,5 6 372,5 Polen 2 335,1 3 101,8 3 234,6 2 023,6 3 400,9 Vereinigtes Königreich 1 823,8 2 437,9 2 763,4 2 300,0 873,0 Niederlande 7,0 26,3 57,5 – 44,4 Slowakei 557,7 682,0 705,0 565,0 – Österreich – – 2,4 – – Drittländer insgesamt 5 405,9 3 014,8 274,0 – – USA 58,0 35,0 249,0 – – Israel 41,0 – 25,0 – – Kanada 5 306,9 2 979,8 – – – V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5473 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 73 \1 80 54 73 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 1 1 Deutscher Außenhandel mit Bruteiern von Truthühnern und Gänsen1) (in 1 000 Stück) Land 2010 2011 2012 2013 20142) Exporte Insgesamt 2 307,2 3 923,7 4 113,2 4 765,2 2 785,4 davon EU-28 insgesamt 2 307,2 3 893,3 4 113,2 4 765,2 2 650,0 Österreich 675,8 969,3 1 160,4 944,4 1 015,2 Italien – – 1 116,4 2 949,3 808,3 Niederlande 1 152,0 2 440,0 1 668,2 861,6 763,4 Rumänien – – – – 56,0 Vereinigtes Königreich – 380,0 – – 3,8 Polen 323,8 57,0 71,1 0,9 1,6 Spanien – 0,8 1,3 1,8 0,9 Portugal – 0,9 0,6 0,6 0,6 Zypern – – – 4,4 0,1 Dänemark 155,6 36,4 0,2 0,2 0,0 Frankreich – – – 1,9 – Ungarn – 6,9 94,0 – – Belgien – – 1,1 – – Luxemburg – 2,1 – – – Drittländer insgesamt – 30,4 – – 135,4 Russland – – – – 134,4 Kirgisische Republik – – – – 1,0 Irak – 30,0 – – – Norwegen – 0,4 – – – 1) Bis 2011: KN-Code 04070011; seit 2012: KN-Code 04071911 2) Vorläufig Quelle: StBA V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5473 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 73 \1 80 54 73 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 1 2 Tabelle 5: Deutscher Außenhandel mit Truthühnerküken1) (in 1 000 Stück) Land 2010 2011 2012 2013 20142) Importe Insgesamt 440,1 486,0 379,2 693,6 336,7 davon EU-28 insgesamt 413,7 479,0 377,7 638,7 336,7 Vereinigtes Königreich 173,7 206,7 211,9 410,0 191,3 Niederlande 196,3 194,7 83,3 176,2 124,7 Belgien – 47,6 54,2 25,5 14,2 Frankreich 23,0 – 9,8 26,3 6,5 Italien – – – 0,8 – Österreich 20,6 30,0 18,5 – – Drittländer insgesamt 26,4 7,1 1,5 54,9 – USA – – – 54,9 – Kanada 19,5 – 1,5 – – Israel 6,9 7,1 – – – Exporte Insgesamt 9 960,8 11 276,1 10 883,5 13 328,3 13 488,5 davon EU-28 insgesamt 8 816,0 9 936,0 9 377,7 11 805,4 11 328,1 Polen 5 080,7 5 379,1 5 910,9 8 006,4 7 912,5 Frankreich 929,0 1 022,5 752,3 900,8 982,2 Dänemark 727,1 1 290,4 1 248,8 998,4 862,4 Niederlande 511,5 476,7 399,8 440,7 468,3 Litauen – – – 241,7 392,1 Tschechische Rep. 496,7 392,6 446,2 349,0 253,8 Rumänien 221,4 529,4 384,4 363,6 162,5 Östereich 217,4 127,6 72,8 241,0 138,1 Belgien – – 1,6 180,9 72,2 Vereinigtes Königreich 316,8 592,0 142,8 82,8 71,9 Italien 133,5 56,2 11,0 – 12,2 Ungarn 137,1 50,4 7,1 – – Spanien 44,9 19,0 – – – Drittländer insgesamt 1 144,7 1 340,1 1 505,8 1 522,9 2 160,4 Ukraine 708,1 942,0 1 294,6 1 301,1 1 047,5 Russland 22,9 40,7 26,8 71,9 962,3 Iran 227,4 174,6 – – 87,2 Ägypten 139,0 155,5 184,4 129,3 61,9 Schweiz – – – – 1,5 Weissrussland – – – 20,6 – Tunesien 47,2 27,4 – – – 1) Truthühner mit einem Gewicht von 185 g und weniger 2) Vorläufig Quelle: StBA V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5473 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 73 \1 80 54 73 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 1 3 24. Welche Informationen hat die Bundesregierung zum Anteil der importierten Futtermittelausgangsstoffe des Basisfutters in der Putenmast, und aus welchen Ländern erfolgt der Import? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zum Anteil der importierten Futtermittelausgangsstoffe des Basisfutters in der Putenmast vor. 25. Wie viele Putenbestände (Elterntiere, Mast) werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann gentechnikfrei gefüttert? Wie viele davon tragen nach Kenntnis der Bundesregierung das „OhneGentechnik -Siegel“ und sind vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e. V. (VLOG) zertifiziert? Nach Angaben des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik e. V. (VLOG) werden in Deutschland ca. 280 konventionelle Putenmastbestände nach den Anforderungen des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes gefüttert und nach den Vorgaben des VLOG-„Ohne Gentechnik“-Standards durch externe Prüfinstitute kontrolliert. Diese Bestände verfügen über ca. 5,3 Millionen Tierplätze. Jährlich werden dort ca. 14,3 Millionen Tiere im Jahr gemästet. Weitere Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. 26. Wie können sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Putenfleisch und Putenfleischprodukten über tiergerechte Tierhaltung und die Einsatzhäufigkeit von Antibiotika sowie die Herkunft der Tiere informieren ? Seit dem 1. April 2015 müssen die Verbraucher nach den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1337/2013 bei vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Putenfleisch über den Ort der Aufzucht und den Schlachtort der Puten informiert werden. Davon unabhängig informieren die Putenfleischerzeuger auf freiwilliger Basis und in unterschiedlichem Maße über die Haltungsbedingungen und Herkunft der Tiere, die für die Erzeugung ihrer Produkte genutzt wurden . V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 73 \1 80 54 73 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 1 4 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 73 \1 80 54 73 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 1 5 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 73 \1 80 54 73 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 1 6 Gesamtherstellung: H. 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