Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5475 18. Wahlperiode 06.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 75 \1 80 54 75 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 2. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5281 – Ein Jahr nach Inkrafttreten des Rentenpakets der Großen Koalition Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 1. Juli 2014 trat das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz (sogenanntes Rentenpaket) in Kraft. Neben der Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder um zwölf Monate (sogenannte Mütterrente) und der modifizierten Altersrente für besonders langjährig Versicherte (sogenannte Rente ab 63) beinhaltet es Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie bei den Leistungen für Rehabilitation. Von Anbeginn stand das Rentenpaket vor allem deshalb in der Kritik, weil es falsche Prioritäten setzte und zulasten der Personengruppen ging, die es eigentlich am nötigsten haben (siehe etwa Bundestagsdrucksache 18/1498). Aber auch die Finanzierung aus den Mitteln der Rentenkasse, also durch die Rentnerinnen und Rentner sowie durch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, wurde kritisiert . Insbesondere die Kosten der Mütterrente von jährlich rund 6,7 Mrd. Euro schlagen zu Buche. Zudem war die Kostenkalkulation der Rente ab 63 höchst intransparent und musste bereits wenige Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes durch die Bundesregierung nach oben korrigiert werden (siehe Ausschussdrucksache 18(11)275). Nun ist es an der Zeit, eine erste (Kosten-)Bilanz zu ziehen. 1. Wie viele Personen profitieren im Einführungsjahr von der Mütterrente, und wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für diese Leistung? Nach den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (Rentenbestand am 31. Dezember 2014) leistete die gesetzliche Rentenversicherung am Stichtag 9,52 Millionen Renten bzw. Leistungen nach dem KindererziehungsleistungenGesetz , die Zeiten der Kindererziehung für Kinder mit Geburt vor dem Jahr 1992 enthalten. Angaben zu den Kosten sind in den Statistiken nicht enthalten, da die den Kindererziehungsleistungen zugrunde liegende Anzahl der Kinder nicht erfasst wird. Die Bundesregierung geht nach wie vor davon aus, dass die im Gesetzentwurf genannte Kostenschätzung zutreffend ist. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5475 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 75 \1 80 54 75 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 2 2. Wie viele Frauen profitieren tatsächlich von der neuen Mütterente, d. h. auch nach Abzug derjenigen Frauen, die etwa aufgrund der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter oder der Nichterfüllung der Wartezeit faktisch nichts von der Mütterrente haben? Informationen zu den Auswirkungen der erhöhten „Mütterrenten“ auf Frauen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter beziehen bzw. die keinen Rentenantrag gestellt haben, liegen in den Statistikdaten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vor. 3. a) Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, die Mütterrente noch in dieser Legislatur sachgerecht aus Steuern zu finanzieren und die vorgesehene Beteiligung des Bundes an dieser Leistung aufzustocken, und wenn nein, warum nicht? Der Bundeszuschuss in den alten und neuen Bundesländern wird in den Jahren von 2019 bis 2022 in vier Stufen um jeweils 0,5 Mrd. Euro angehoben. Ab dem Jahr 2022 fallen die Bundeszuschüsse somit nochmals um rund 2 Mrd. Euro jährlich höher aus. Eine zusätzliche steuerbasierte Finanzierung in dieser Legislaturperiode ist nicht vorgesehen. b) Wie lange und in welcher Größenordnung sind auch über das Jahr 2030 hinaus, Ausgaben durch die sogenannte Mütterrente zu erwarten? Ausweislich des Gesetzentwurfs sinken die jährlichen Kosten der „Mütterrente“ langsam aber kontinuierlich bis auf 6,1 Mrd. Euro im Jahr 2030 ab (Werte des Jahres 2014 einschließlich Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner). Die jüngsten Mütter mit Geburten vor dem Jahr 1992 werden Mitte der 2030er-Jahre in Rente gehen. Von diesem Zeitpunkt an wird sich der Rückgang der jährlichen Kosten beschleunigen, da es keine Neuzugänge mehr geben wird. 4. Wie viele Frauen befinden sich unter den Altersrentenzugängen des Jahres 2014, die allein aufgrund der neuen Mütterrente erstmalig die Wartezeit für einen Rentenanspruch erfüllen (bitte nach Ost und West getrennt ausweisen)? Nach einer Sonderauswertung des Rentenzugangs 2014 durch die Deutsche Rentenversicherung befinden sich unter den Altersrentenzugängen 2014 64 126 Frauen in den alten Bundesländern (einschließlich Zahlungen ins Ausland) und 215 Frauen in den neuen Bundesländern, die durch das zusätzliche Jahr der Kindererziehung je Kind vor dem Jahr 1992 die Wartezeit von fünf Jahren für eine Regelaltersrente erlangt haben. 5. Welchen Einfluss hat die Mütterrente auf die Entwicklung des durchschnittlichen Zugangsalters in Altersrenten von Frauen? Nach einer Sonderauswertung des Rentenzugangs 2014 durch die Deutsche Rentenversicherung ist das durchschnittliche Zugangsalter bei allen Altersrenten an Frauen 2014 im Vorjahresvergleich von 64,2 Jahre um 1,6 Jahre auf 65,8 Jahre angestiegen. Die Ursache hierfür liegt in einem Einmaleffekt: Viele westdeutsche Frauen im Alter ab 65 Jahren haben durch die Anerkennung eines weiteren Kindererziehungsjahres pro Kind mit Geburt vor dem Jahr 1992 die Wartezeit für einen Rentenanspruch erstmalig erlangt (vgl. Antwort zu Frage 4). Eine weitere Sonderauswertung ergibt, dass das durchschnittliche Rentenzugangsalter dieser Frauen bei 74,2 Jahren liegt und bei Bereinigung des EinmalV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5475 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 75 \1 80 54 75 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 3 effektes das aktuelle durchschnittliche Zugangsalter bei Altersrenten an Frauen bei 64,3 Jahren liegen würde. 6. Wie viele Personen haben a) innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Rentenpakets und Der Bundesregierung liegen hierzu noch keine Informationen vor. Die statistische Auswertung des Rentenzugangs des Jahres 2015 wird erst Mitte des Jahres 2016 vorliegen. b) im Jahr 2014 die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch genommen (bitte nach Frauen und Männern sowie Ost- und Westdeutschland getrennt ausweisen), und wie viele Personen gehören jeweils zu den freiwillig Versicherten? Nach einer Sonderauswertung des Rentenzugangs 2014 durch die Deutsche Rentenversicherung weisen im Rentenzugang 2014 136 232 Personen (Männer West: 70 453, Männer Ost: 26 272, Frauen West: 27 436 und Frauen Ost: 12 071) einen aktuellen Rentenbeginn ab dem 1. Juli 2014 in der Rentenart Altersrente für besonders langjährig Versicherte („Rente ab 63“) auf. Eine Angabe von Zahlen zu den freiwillig Versicherten ist nicht möglich. Es ist kein Merkmal in der Rentenzugangsstatistik enthalten, das die Anzahl der Bezieher , die die Wartezeit von 45 Jahren mit freiwilligen Beiträgen erfüllt haben, gesondert ausweist. 7. a) Wie viele Anträge auf die Rente ab 63 gab es im Jahr 2014, und wie viele davon wurden abgelehnt? b) Was waren die Hauptgründe für die Ablehnung, und wie viele Personen haben der Ablehnung widersprochen? Nach den Ergebnissen einer monatlichen Umfrage bei den Versicherungsträgern der Rentenversicherung wurden bis Ende Dezember 2014 rentenversicherungsweit rund 206 000 Neuanträge auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte für Fälle der Geburtsjahrgänge 1950 und früher gestellt. Damit wurden hauptsächlich Fälle erfasst, die diese Rente vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen wollen. Die Zahl der Ablehnungen ist nicht bekannt, da in der Rentenantrags- und Erledigungsstatistik keine Trennung der Leistungsart Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach Fällen mit Rentenbeginn vor und ab dem 1. Juli 2014 möglich ist. c) Wie viele Personen weisen bei der Wartezeit von mindestens 45 Jahren auch Arbeitslosenzeiten auf? In der Rentenantrags- und Erledigungsstatistik der Deutschen Rentenversicherung wird das Merkmal „Beitragsart“ nicht erfasst. 8. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Differenz zwischen ihrer ursprünglichen Annahme von bis zu 240 000 Begünstigten im Einführungsjahr gegenüber der tatsächlichen Inanspruchnahme der Rente ab 63? Die Bundesregierung ging zum Zeitpunkt des Gesetzentwurfs von rund 200 000 Begünstigten aus, die im Jahr 2014 die „Rente ab 63“ in Anspruch nehmen würden . Durch die erleichterten Zugangsvoraussetzungen im Gesetzgebungsverfahren (Einbezug auch von freiwilligen Beiträgen) hätten nach den damaligen Ein- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5475 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 75 \1 80 54 75 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 4 schätzungen bis zu 40 000 Personen hinzukommen können. Die tatsächlich geringere Inanspruchnahme könnte einerseits darauf zurückzuführen sein, dass einige Begünstigte noch bis zum Jahresende 2014 gearbeitet haben (z. B. um Sonderzahlungen zum Jahresende noch zu bekommen) und erst Anfang des Jahres 2015 in Rente gegangen sind. Andererseits ist diese Differenz auch ein Resultat der notwendigen Vorsicht bei der Vorausberechnung von Finanzwirkungen . 9. a) Wie hoch ist die Durchschnittsrente all der Personen, die bereits heute abschlagsfrei mit 63 in Rente gegangen sind (bitte nach Frauen und Männern getrennt ausweisen)? Nach einer Sonderauswertung der Statistik der Deutschen Rentenversicherung (Rentenzugang 2014) beträgt der durchschnittliche Rentenzahlbetrag aller Altersrentenzugänge 2014, die mit 63 Jahren und ohne Abschläge zugegangen sind, 1 147 Euro (Männer: 1 239 Euro, Frauen 947 Euro). b) Wie hoch ist die Durchschnittsrente derjenigen Personen ohne die freiwillig Versicherten, die bereits heute abschlagsfrei mit 63 in Rente gegangen sind (bitte nach Frauen und Männern getrennt ausweisen)? Eine Angabe von Zahlen zu den freiwillig Versicherten bzw. deren Herausrechnung ist nicht möglich. Es ist kein Merkmal in der Rentenzugangsstatistik enthalten , das die Anzahl der Bezieher, die die Wartezeit von 45 Jahren mit freiwilligen Beiträgen erfüllt haben, gesondert ausweist. 10. Wie hoch waren im Jahr 2014 a) die Mehrausgaben in der Rentenversicherung, b) die Beitragsausfälle in der Rentenversicherung, c) die Kosten für die freiwillig Versicherten, d) die Be- und Entlastungen anderer Sozialversicherungsträger durch die zum 1. Juli 2014 eingeführte Rente ab 63, und e) welchen Anteil machen die sogenannten Vorzieheffekte aus, d. h. die Kosten für solche Begünstigten, die ohne die neue Rente noch weiter gearbeitet hätten? Die Finanzwirkungen im Sinne der Fragestellung werden in den Statistiken der Rentenversicherung nicht erfasst. Zu den entsprechenden Modellrechnungen wird auf die Angaben der Bundesregierung in der Ausschussdrucksache 18(11)275 verwiesen. Bezug nehmend auf die Antwort zu Frage 8 dürften im Jahr 2014 die Mehrausgaben durch die „Rente ab 63“ aufgrund der schwächeren Rentenzugänge geringer als erwartet ausgefallen sein. Mit Blick auf die Beitragsentwicklung im zweiten Halbjahr 2014 dürften zudem keine nennenswerten Beitragsausfälle entstanden sein. 11. Ist es richtig, dass die Prüfung durch die Bundesregierung, ob Mutterschutzzeiten bei der Berücksichtigung der Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden, negativ ausgefallen ist (siehe Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/3700), und wenn nein, ist der Abschluss einer solchen Prüfung noch in dieser Legislatur angedacht? Die Prüfung, ob Mutterschutzfristen auf die Wartezeit für die abschlagsfreie „Rente ab 63“ angerechnet werden sollten, ist abgeschlossen. Die Bundesregie- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5475 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 75 \1 80 54 75 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 5 rung sieht derzeit keinen Anlass, die Zugangsvoraussetzungen für die abschlagsfreie „Rente ab 63“ zu verändern. Es ist bislang kein Fall bekannt geworden, in dem die Nichtberücksichtigung der Mutterschutzfristen einen Rentenanspruch verhindert oder verzögert hat. 12. Wie hat sich das durchschnittliche Zugangsalter von Männern bei allen Altersrentenzugängen im Vergleich der Jahre 2013 und 2014 verändert, und welchen Einfluss hatte hierbei die Rente ab 63? Nach der Statistik der Deutschen Rentenversicherung (Rentenzugang 2014) ist das durchschnittliche Zugangsalter in Altersrenten bei Männern im Vorjahresvergleich um 0,1 Jahre auf aktuell 64 Jahre im Zugang 2014 gesunken. Welchen Einfluss hierbei die „Rente ab 63“ hatte, lässt sich aus den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung nicht ermitteln. 13. Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten der durch das Rentenpaket beschlossenen Leistungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie bei den Mitteln für die Rehabilitation? In den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung werden nur die tatsächlichen Rentenhöhen der Erwerbsminderungsrenten erfasst. Wie hoch die jeweiligen Renten nach dem alten Recht ausgefallen wären, wird nicht erfasst. Die Bundesregierung geht nach wie vor davon aus, dass die im Gesetzentwurf genannte Kostenschätzung zutreffend ist. Bei den Kosten der Leistungen zur Teilhabe ist anzumerken, dass das erhöhte Budget nicht vollständig ausgeschöpft wurde. 14. Inwiefern konnten die jeweiligen Leistungen des Rentenpakets a) zur Verhinderung von Einkommensarmut beitragen sowie b) den Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter verhindern? Informationen zu den Auswirkungen der Leistungsausweitungen durch das Rentenpaket auf die Fälle mit Grundsicherung im Alter liegen in den Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vor. Die Statistik zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für das Jahr 2014 wird erst Ende des Jahres 2015 vorliegen. 15. Wie verändern sich auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten die Kostenschätzungen des Rentenpakets bis zum Jahr 2030, und welche Auswirkungen haben diese auf die Entwicklung des Rentenniveaus und der Rentenversicherungsbeiträge bis zum Jahr 2030? 16. Wie verändert sich auf Grundlage der tatsächlichen Kosten des Rentenpakets im Jahr 2014 a) der Anteil der Kosten für die Mütterrente von bisher rund 66 Prozent (3,3 Mrd. Euro) und b) der Anteil der Kosten für die Rente ab 63 von bisher bis zu 30 Prozent (inklusive möglicher Beitragsausfälle rund 1,5 Mrd. Euro, s. Ausschussdrucksache 18(11)275) an den durch die Bundesregierung ursprünglich V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5475 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 75 \1 80 54 75 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 6 geschätzten Gesamtkosten von bis zu 5 Mrd. Euro für das Rentenpaket im Einführungsjahr? 17. Wie verändert sich auf Grundlage der tatsächlichen Kosten des Rentenpakets im Jahr 2014 a) der Anteil der Kosten für die Mütterrente von bisher rund 67 Prozent (6,7 Mrd. Euro) und b) der Anteil der Kosten für die Rente ab 63 von bisher bis zu 29 Prozent (inklusive möglicher Beitragsausfälle rund 2,9 Mrd. Euro, s. Ausschussdrucksache 18(11)275) an den durch die Bundesregierung ursprünglich geschätzten Gesamtkosten von bis zu 10 Mrd. Euro für das Rentenpaket im Jahr 2015? Die Fragen 15 bis 17 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung sieht nach ersten Auswertungen des Rentenzugangs 2014 bislang keinen Anlass, die Einschätzungen zu den Mehrausgaben durch die Leistungsausweitungen des Rentenpakets zu verändern. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 18. Welche eigenen inhaltlichen Positionen vertritt die Bundesregierung innerhalb der im Nachgang des parlamentarischen Beratungsverfahrens zum Rentenpaket eingerichteten Koalitionsarbeitsgruppe zu den flexiblen Rentenübergängen , und wird die Bundesregierung ihrerseits gesetzesinitiativ, sollten sich die Koalitionsfraktionen auch bis zur diesjährigen parlamentarischen Sommerpause nicht auf einen gemeinsamen Abschlussbericht verständigen können? Der Bundestag hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, erste Vorschläge zu flexiblen Übergängen in den Ruhestand zu erarbeiten. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Regierungsfraktionen unter Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und weiterer Ressorts gebildet. Diese Arbeitsgruppe „Flexible Übergänge in den Ruhestand“ beschäftigt sich schwerpunktmäßig zum einen mit der flexiblen Weiterarbeit bis zur Regelaltersgrenze und zum anderen mit einem attraktiven Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze . Die Bundesregierung hat sich ebenfalls zum Ziel gesetzt, Anreize zu setzen, damit möglichst viele Menschen bei guter Gesundheit möglichst lange im Erwerbsleben bleiben. Sie unterstützt deshalb das Bestreben der Arbeitsgruppe, lebenslaufbezogenes Arbeiten besser als bisher zu ermöglichen. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe sollen in einen Abschlussbericht der Regierungsfraktionen münden. Die Abstimmung ist noch nicht abgeschlossen, über etwaige Gesetzesinitiativen ist noch nicht entschieden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 75 \1 80 54 75 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 75 \1 80 54 75 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .