Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5481 18. Wahlperiode 07.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 81 \1 80 54 81 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 3. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5113 – Einsatz von zivilem Personal im Betrieb von HERON 1 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus den Antworten der Bundesregierung auf zwei Kleine Anfragen (Bundestagsdrucksachen 17/6101 und 18/2385) der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN geht hervor, dass beim Einsatz des unbemannten Aufklärungssystems HERON auf ziviles Personal verschiedener Firmen, u. a. Cassidian Airborne Solutions GmbH (CAS, heute: Airbus Defence & Space Airborne Solutions GmbH) und Rheinmetall Defence Electronics (RDE) zurückgegriffen wird. Unter zivilem Personal ist im Folgenden jenes nichtmilitärische Personal von Unternehmen zur Wartung, Instandsetzung und Betrieb von Waffensystemen zu verstehen, auf welches die Bundeswehr im Rahmen ihrer Auslandseinsätze zurückgreift, um die Erfüllung ihres Auftrages durchzuführen. Nach Angaben von Airbus sind zur Wartung der Drohnen circa 40 Ingenieurinnen und Ingenieure, Pilotinnen und Piloten und andere Expertinnen und Experten vor Ort (vgl. Reuters Online vom 30. März 2015). So wurde beispielsweise mit der Firma RDE vereinbart, dass HERON durch die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr operativ eingesetzt, die gesamte logistische und technische Unterstützung für die unbemannten Luftfahrzeuge jedoch durch RDE erbracht wird. Die Bereitstellung von HERON zum Einsatzflugbetrieb am Einsatzort Mazar-e Sharif erfolgte daraufhin von zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dabei sowohl erforderliche Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen als auch Starts und Landungen der unbemannten Luftfahrzeuge durchführten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6101 vom 8. Juni 2011). Mit dem Auslaufen der Resolution 2120 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen wurde der von der NATO geführte ISAF-Einsatz (ISAF – Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe) in Afghanistan zum 31. Dezember 2014 beendet und in die Resolute-Support-Mission überführt. Auch in diesem Rahmen übernimmt Airbus für ein weiteres Jahr die Wartung und den Betrieb der drei durch die Bundeswehr geleasten HERON-Drohnen in Afghanistan . V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5481 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 81 \1 80 54 81 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 2 1. Wie viel ziviles Personal wird aktuell in Auslandseinsätzen der Bundeswehr sowohl im Rahmen von Mandaten, die durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurden, als auch bei nicht vom Deutschen Bundestag mandatierten Missionen der Bundesregierung mit welchen Aufgaben eingesetzt (bitte nach Einsatzgebiet, Auftraggeber bzw. entsendende Institution, Tätigkeit bzw. Auftrag und personellem Umfang aufschlüsseln)? Mit Stichtag 18. Juni 2015 befanden sich 29 Angehörige von Unternehmen zur Wartung, Instandsetzung und zum Betrieb von Waffensystemen bzw. Gerät in den Einsatzgebieten bei Resolute Support in Afghanistan sowie bei KFOR im Kosovo. Die nachfolgende Tabelle zeigt die entsendenden Institutionen, die Anzahl der Personen und deren Aufgaben. 2. Welche Aufgaben (beispielsweise Instandhaltung für Fahrzeuge, Technik oder Waffengattungen etc.) übernehmen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen a) Krauss-Maffei-Wegmann, b) Rheinmetall Landsysteme, c) General Dynamics, d) Airbus Defence and Space, e) Daimler, f) Mercedes-Benz Defence Vehicles oder g) weiterer Unternehmen (bitte einzeln mit Namen aufführen)? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Entsendende Institution Anzahl nach Einsatzgebiet Aufgaben Resolute Support Afghanistan Krauss-Maffei Wegmann 2 Instandsetzung von Fahrzeugen Rheinmetall Landsysteme GmbH 2 Instandsetzung von Fahrzeugen General Dynamics 3 Instandsetzung von Fahrzeugen Airbus Defence and Space (DS) Airborne Solutions GmbH 17 Wartung und Instandhaltung des HERON, Durchführung von Starts, Steig- und Reisefluganteilen Emder Anlagen- und Fahrzeugtechnik GmbH 3 Instandsetzung von Fahrzeugen KFOR Kosovo Krauss-Maffei Wegmann 1 Instandsetzung von Fahrzeugen Rheinmetall Landsysteme GmbH 1 Instandsetzung von Fahrzeugen Gesamtanzahl 29 Unternehmen Aufgaben Krauss-Maffei Wegmann Instandsetzung von Fahrzeugen Rheinmetall Landsysteme GmbH Instandsetzung von Fahrzeugen V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5481 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 81 \1 80 54 81 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 3 3. Was ist die derzeitige Aufgabe des Unternehmens Airbus DS Airborne Solutions GmbH für die Bundeswehr in Afghanistan? a) Welche Aufgaben übernehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Airbus DS Airborne Solutions GmbH in Afghanistan und ggf. weiteren Standorten (bitte nach Einsatzort, Tätigkeit bzw. Auftrag und personellem Umfang aufschlüsseln)? Mit dem Dienstleistungsvertrag „Zwischenlösung des Systems zur Abbildenden Aufklärung bis in die Tiefe des Einsatzgebietes (SAATEG ZwL)“ stellt die Airbus DS Airborne Solutions GmbH der Bundeswehr eine definierte Anzahl von Flugstunden pro Monat zur Aufklärung mit dem System HERON 1 zu Verfügung . Das Unternehmen übernimmt die technisch-logistische Betreuung des Systems. Der operative Betrieb des Systems erfolgt ausschließlich durch Bundeswehrpersonal . Weitere Unternehmen sind bei SAATEG ZwL nicht beteiligt. Der Einsatzort ist Masar-e Sharif. Aus dem nachfolgend aufgeführten Personal werden zwei Teams zu je planmäßig 19 Mitarbeitern zusammengestellt, die sich im Einsatzland abwechseln und sich in der Regel aus folgendem Personal zusammensetzen: b) Inwieweit hat sich der rechtliche Status ziviler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Airbus DS Airborne Solutions GmbH seit dem Ende des ISAF-Einsatzes geändert? Im Rahmen des beendeten ISAF-Einsatzes war der rechtliche Status von Unternehmensangehörigen , die Dienstleistungen für ISAF bzw. die nationalen Kontingente erbrachten oder diesen Waren lieferten („Contractor“ bzw. „Contractor Personnel“), im Military Technical Agreement (MTA) vom 4. Januar 2002 in Verbindung mit dem Briefwechsel zwischen dem NATO-Generalsekretär und dem afghanischen Außenminister vom 5. September 2004 bzw. 22. November Unternehmen Aufgaben General Dynamics Instandsetzung von Fahrzeugen Airbus DS Airborne Solutions GmbH Wartung und Instandhaltung des HERON in Afghanistan, Durchführung von Starts, Steig- und Reisefluganteilen Israel Aerospace Industries (IAI) (Unterauftragsnehmer) Ausbildung von Personal in Israel, Wartung in Israel und Afghanistan Emder Anlagen- und Fahrzeugtechnik GmbH Instandsetzung von Fahrzeugen Service Technologie GmbH (s-tec) Instandsetzung von Fahrzeugen Tätigkeit Anzahl Mechanic Technician (MT) 12 Electronic Technican (ET) 11 Senior Maintenance Manager (SMM) 4 Quality Inspector (QI) 4 Air Vehicle Operator (AVO) 4 Site Manager (SM) 3 Gesamtzahl 38 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5481 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 81 \1 80 54 81 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 4 2004 geregelt. Danach wurde dem „Contractor Personnel“ die gleiche Rechtsstellung wie ISAF-Angehörigen eingeräumt. Für den seit dem 1. Januar 2015 bestehenden Einsatz im Rahmen der Mission Resolute Support gilt das Truppenstatut (Aufenthaltsabkommen – Status of Forces Agreement/SOFA), das von der NATO und Afghanistan am 30. September 2014 unterzeichnet wurde. Im Gegensatz zu den ISAF-Regelungen sieht dieses nunmehr ausdrücklich die Kategorie „Contractor“ bzw. „Contractor Employees “ vor und unterwirft sowohl die Unternehmen als auch ihre Beschäftigten dem afghanischen Recht und der afghanischen Gerichtsbarkeit. 4. Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Angaben auf Bundestagsdrucksache 17/6101, in welcher dargestellt wurde, dass „derzeit 38 Mitarbeiter für die Wahrnehmung der oben genannten Aufgaben, die in zwei Teams von jeweils 19 Personen im Wechsel in Mazar-e Sharif“ von einer Vorgängerfirma von CAS für die Wartung der HERON 1 eingesetzt werden, und auf Bundestagsdrucksache 18/2385, in der die Bundesregierung mitteilte, dass lediglich noch 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CAS für die „Wartung und technische Unterstützung“ der HERON 1 für die ISAF-Mission in Afghanistan im Einsatz seien? Eine Schicht des Auftragnehmers vor Ort besteht grundsätzlich aus 19 Mitarbeitern . Diese Anzahl kann in Abhängigkeit von individuellen Einzelqualifikationen , krankheitsbedingten Ausfällen oder anderen Faktoren jedoch variieren. Voneinander abweichende Zahlen der tatsächlichen Mitarbeiter vor Ort sind auch durch den regelmäßig stattfindenden Personaltausch vor Ort möglich. 5. Wie viele weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAS arbeiten im Auftrag der Bundeswehr im Rahmen des Vertragsprojektes „Zwischenlösung des Systems zur Abbildenden Aufklärung bis in die Tiefe des Einsatzgebietes (SAATEG ZwL)“ am Standort Bremen und anderen Standorten des Unternehmens (bitte nach Standort und konkreter Tätigkeit aufschlüsseln )? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. In den Vertragsdokumenten zum Dienstleistungsvertrag SAATEG ZwL werden die wahrzunehmenden Aufgaben des Auftragnehmers am Standort Bremen beschrieben. Der Auftragnehmer hat die Projektdurchführung in einer Matrixorganisation aufgestellt. Eine Aussage, wie viele Mitarbeiter exklusiv oder teilweise für SAATEG ZwL arbeiten, ist daher ausschließlich durch den Auftragnehmer zu beantworten. 6. Arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAS dauerhaft an Standorten der Bundeswehr (falls ja, bitte nach Standort und konkreter Tätigkeit aufschlüsseln)? Außer am Einsatzort Masar-e Sharif in Afghanistan arbeiten keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Airbus DS Airborne Solutions GmbH an Standorten der Bundeswehr. 7. Wie viele zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAS im Projekt HERON 1 waren nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor Angehörige der Bundeswehr? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Seitens der Bundeswehr werden diese Daten nicht erhoben bzw. benötigt. Eine entsprechend detail- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5481 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 81 \1 80 54 81 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 5 lierte Angabe könnte nur durch die Airbus DS Airborne Solutions GmbH mittels einer Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt werden. 8. Sind die Angaben in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/14053 hinsichtlich der Ausbildung von 51 UAV-Führerinnen und -Führern (UAV – unbemannte Luftfahrzeuge) sowie 31 Sensorbedienerinnen und Sensorbedienern noch aktuell? Bislang wurden 63 Remotely Piloted Aircraft (RPA)-Führerinnen und -Führer sowie 40 Sensorbedienerinnen und -bediener ausgebildet. a) Falls nein, wie viele Personen aus dem zivilen und militärischen Bereich werden derzeit ausgebildet? Zurzeit findet keine Ausbildung statt. b) Wie viele bei der CAS angestellte UAV-Führerinnen und -Führer sowie Sensorbedienerinnen und Sensorbediener wurden bisher ausgebildet? Insgesamt wurden sechs RPA-Führer des Auftragnehmers ausgebildet. Sensorbedienerinnen und -bediener wurden für den Auftragnehmer nicht ausgebildet. c) Wurden die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am CAS-Projekt gemeinsam mit den Angehörigen der Bundeswehr für das Bedienen der HERON 1 ausgebildet? Teilweise wurde die Ausbildung gemeinsam durchgeführt. Daneben gab es sowohl eine Ausbildungsdurchführung nur für Personal der Bundeswehr als auch nur für Personal des Auftragnehmers. d) Wo und wie häufig fand diese Ausbildung seit dem Jahr 2009 statt? Bis einschließlich dem Jahr 2013 wurde die gesamte Ausbildung beim Systemhersteller in Israel durchgeführt (jeweils einmal in den Jahren 2009 und 2010 sowie in den Jahren 2012 und 2013). Mit der in den Jahren 2014 und 2015 durchgeführten Ausbildung wurden erstmals der Theorie- und Simulatoranteil der Ausbildung durch Personal des Systemherstellers beim Taktischen Luftwaffengeschwader 51 „Immelmann“ in Schleswig durchgeführt. Die praktische Ausbildung erfolgt weiter in Israel. 9. Wie wird sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAS im Rahmen der Steuerung der Aufklärungsdrohne HERON 1 keine hoheitlich -exekutiven Aufgaben übernehmen? Die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Airbus DS Airborne Solutions GmbH steuern die HERON 1 beim Start und zur Landung innerhalb der Kontrollzone des Flugplatzes Masar-e Sharif. Dies gilt für die Bewegungen am Boden, bei den Startphasen bis zum erstmaligen Erreichen von einer Flughöhe von 1 000 Fuß über Grund und bei den Landephasen ab dem letztmaligen Unterschreiten von 1 000 Fuß über Grund. In diesen Phasen übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Airbus DS Airborne Solutions GmbH die Verantwortung für das Luftsegment HERON 1. Die Steuerung der HERON 1, die Bedienung der Sensoren im Operationsgebiet und auch die Auswertung der Daten und die Erstellung von Auswerteberichten in der Ground Exploitation Station erfolgen ausschließlich durch Soldatinnen und Soldaten. Die MitarbeiteV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5481 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 81 \1 80 54 81 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 6 rinnen und Mitarbeiter der Airbus DS Airborne Solutions GmbH sind dadurch in keine hoheitlich-exekutiven Aufgaben eingebunden. 10. Zu welchen Zeitpunkten während des Einsatzes einer durch die Bundeswehr geleasten HERON 1 sitzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CAS zusammen mit Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in einer Bodenstation zur Steuerung des UAV? Das Personal der Airbus DS Airborne Solutions und die Soldatinnen und Soldaten sitzen nur während der Anlass- und Abstellprozesse, der Rollvorgänge und der Start- und Landephasen in der Bodenkontrollstation zusammen. 11. Arbeiten zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CAS zusammen mit Soldatinnen und Soldaten in den Bodenkontrollstationen (falls ja, bitte die konkrete Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb eines Einsatzes darlegen )? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Während der Aufklärungseinsätze befinden sich keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Airbus DS Airborne Solutions GmbH in der Bodenkontrollstation. 12. Arbeiten zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CAS zusammen mit Soldatinnen und Soldaten an den terrestrischen und satellitengestützten Datenlinks (falls ja, bitte die konkrete Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb eines Einsatzes aufführen)? Es erfolgt zur Nutzung der terrestrischen oder satellitengestützten Datenlinks keine Zusammenarbeit mit den zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Airbus DS Airborne Solutions GmbH. 13. In welcher Art und Weise erfolgt eine Übergabe des UAV von Bedienerinnen und Bedienern der CAS an Soldatinnen und Soldaten, wenn sich das UAV bereits in der Luft befindet? Die Übergabe zwischen dem Personal der Airbus DS Airborne Solutions GmbH und den Soldatinnen und Soldaten erfolgt über eine fünf Schritte umfassende Checkliste innerhalb von ca. 30 Sekunden. Nach der Startphase und dieser Übergabe verlässt das Personal der Airbus DS Airborne Solutions GmbH die Bodenkontrollstation. Zur Landung wird das Personal der Airbus DS Airborne Solutions GmbH in die Bodenkontrollstation gerufen, wenn sich der HERON 1 bereits in der Kontrollzone des Flugplatzes Masar-e Sharif befindet. Auch hier erfolgt die Übergabe gemäß der oben genannten Checkliste. a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass lediglich Soldatinnen und Soldaten während des Einsatzes eines UAV dieses steuern, dessen Einsatz kontrollieren und zusätzlich keine zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter involviert sind? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. b) Wie erklärt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass laut der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey (Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 17/14803) „im operativen Einsatz […] das UAV Heron 1 durch Personal der Luftwaffe V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5481 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 81 \1 80 54 81 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 7 betrieben“ wird und sowohl Starts als auch Landungen „in der Regel von demselben militärischen Personal, aber in der Verantwortung von CAS durchgeführt“ werden? Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die als verantwortliche Luftfahrzeugführer des HERON 1 eingesetzt werden, benötigen dazu eine entsprechende Berechtigung. Zum Erwerb und für den Erhalt dieser Berechtigung ist auch die Durchführung von realen Starts und Landungen notwendig. Werden die Startund Landephasen durch Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr durchgeführt , erfolgt dies gemäß den vertraglichen Regelungen mit der Airbus DS Airborne Solutions GmbH. Eine gemeinsame Steuerung des HERON 1 ist dabei nicht vorgesehen. 14. Stellt die Inbetriebnahme sowie das Starten und Landen eines UAV einen hoheitlich-exekutiven Einsatz dar (Antwort bitte mit Begründung)? Falls ja, wie ist dieser Umstand mit der Tatsache zu vereinbaren, dass Bereiche , die hoheitlich-exekutive Eingriffe mit Anordnungs- oder Zwangsbefugnissen darstellen, dem Staat und seinen Streitkräften vorbehalten sind? Die Inbetriebnahme, das Starten und das Landen eines unbemannten Luftfahrzeugs stellt ein tatsächliches Handeln dar, das keinen hoheitlichen oder eingreifenden Charakter hat. Ziviles Personal erbringt in den Auslandseinsatzgebieten ausschließlich diese Dienstleistungen. Der operative Einsatz der durch die Bundeswehr verwendeten unbemannten Aufklärungssysteme einschließlich der Steuerung dieser Systeme und der Bedienung ihrer Sensorik sowie die Auswertung der Aufklärungsergebnisse erfolgt durch Soldatinnen und Soldaten der deutschen Einsatzkontingente. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/2385 verwiesen. 15. Wie ist es möglich, als ein Team, bestehend aus zivilen und militärischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, gemeinsam ein UAV zu steuern, wenn die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht den Befehlen eines verantwortlichen und befehlsgebenden Bundeswehrangehörigen folgen müssen , da sie nicht in die Befehlsketten der Bundeswehr eingebunden sind und nicht der Gehorsamspflicht oder einer sonstigen Dienstaufsicht im Sinne des Soldatengesetzes unterliegen? Die vertragliche Situation regelt eine klare Aufgabenteilung zwischen zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und militärischem Personal. Die Bereitstellung des Systems erfolgt durch das Personal der Firma Airbus DS Airborne Solutions GmbH. Die Antworten zu den Fragen 9 und 13 beschreiben die Verfahren für einzelne Phasen der Flüge des HERON 1. Demnach erfolgt die Steuerung des HERON 1 entweder durch das Personal der Airbus DS Airborne Solutions GmbH (nur Start und Landung) oder durch die Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr. 16. Welche Gebäude wurden in den Einsatzgebieten, in den Feldlagern und anderen Liegenschaften der Bundeswehr für den Einsatz von Privatfirmen errichtet, und wer trug dafür die Kosten? Die Bundeswehr errichtet grundsätzlich für den Eigenbedarf auf eigene Kosten Infrastruktur im Einsatz und trägt hierfür die Kosten. Dies geschieht auf der Basis militärischer Bedarfsforderungen, denen jeweils ein konkreter Auftrag oder eine operative Fähigkeitsforderung der Bundeswehr zugrunde liegt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5481 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 81 \1 80 54 81 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 8 17. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zivilen Unternehmen, die derzeit in den Einsatzgebieten der Bundeswehr tätig sind, waren nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor als Soldatinnen und Soldaten oder Angestellte des Bundesministeriums der Verteidigung und bzw. oder nachgeordneten Behörden tätig (Antwort bitte nach Institution, Angestelltenverhältnis und der Übergangszeit zwischen beiden Tätigkeiten aufschlüsseln )? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Eine entsprechend detaillierte Angabe könnte nur durch die jeweiligen Unternehmen mittels einer Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt werden. 18. Inwieweit unterstützt die Bundeswehr gezielt den Einstieg von ausscheidenden Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten bei Sicherheitsdienstleistern der Bundeswehr a) durch den Berufsförderungsdienst und bzw. oder b) durch andere Programme? Die beiden Teilfragen werden im Zusammenhang beantwortet. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) führt keine speziellen oder gezielten Programme für die Eingliederung von ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten bei Sicherheitsdienstleistern der Bundeswehr durch. Selbstverständlich stehen aber auch diesen Unternehmen – wie jedem anderen zivilen Unternehmen, das Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebote an ausscheidende Soldatinnen und Soldaten richten möchte – die allgemein zugänglichen Vermittlungs - und Serviceangebote über den Jobservice des BFD offen. Andere Programme bestehen ebenso wenig. 19. Wie hoch waren die Kosten im Jahr 2014 durch den Einsatz externer Unternehmen in den Einsatzgebieten (Antwort bitte nach Kostenart aufschlüsseln )? In den Einsatzgebieten werden durch externe Unternehmen vornehmlich Dienstleistungen für die Bundeswehr erbracht, im Schwerpunkt auf den nachfolgenden Gebieten: – Dienstleistungen (z. B. Bereitstellung von Verpflegungsmitteln, Zubereitung von Verpflegung, Wäscherei, Betrieb und Wartung von Stromerzeugungsanlagen ), – Betriebsstoffversorgung, – Marketenderwarenversorgung, – Transportdienstleistungen und Mobilitätsdienstleistungen, – Wartungs- und Instandsetzungsdienstleistungen, – Bauleistungen, – Entsorgung von Hausmüll, Abwasser und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen, – Reinigung von Bekleidung, Textilien und Kraftfahrzeugen, – gewerbliche Telekommunikationsdienstleistungen. In diesen Bereichen kommt eine Vielzahl von Verträgen, auch Rahmenverträgen , zur Anwendung. Es wird derzeit geprüft, in welcher Höhe Zahlungen an die in den Fragen 1 und 2 genannten Dienstleister im Zusammenhang mit internatio- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5481 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 81 \1 80 54 81 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 9 nalen Einsätzen geleistet wurden. Da diese Prüfung nicht innerhalb der zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit abgeschlossen werden kann, werden die Ergebnisse nachgereicht. 20. Welche Kosten sind der Bundeswehr in den Jahren von 2008 bis 2013 durch den Einsatz externer Unternehmen entstanden? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 21. Welche Gründe sprechen jenseits einer eventuellen Wirtschaftlichkeit dafür, dass sämtliche Aufgabengebiete, in welchen ziviles Personal von Unternehmen eingesetzt wird, extern ausgelagert („outgesourced“) werden ? Durch den Einsatz von Unternehmen und ihres Personals kann nicht verfügbare Fachexpertise bei eigenen Kräften der Bundeswehr hinzu gezogen werden oder eigene Kräfte der Bundeswehr für Kernaufgaben freigesetzt werden. Eine mögliche Unterstützung insbesondere durch ziviles Instandsetzungs- und Wartungspersonal kann im Einzelfall so zur Herstellung oder dem Erhalt der technischen Einsatzreife beitragen. 22. In welchem Zusammenhang steht der Einsatz ziviler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im (vor-)militärischen Aufgabenbereich mit den von der Bundesregierung jeweils beschlossenen Mandatsobergrenzen? Das Parlamentsbeteiligungsgesetz regelt die Form und das Ausmaß der Beteiligung des Bundestages bei einem Beschluss zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Der Antrag der Bundesregierung auf die Zustimmung des Bundestages zum Einsatz der Streitkräfte enthält folglich auch allein die Höchstzahl der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten. 23. Sollte nach Einschätzung der Bundesregierung das Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz einschließlich der Ansprüche einer einmaligen Entschädigungszahlung , welche derzeit lediglich für Bundesbedienstete greift, auch auf andere Zivilpersonen, zum Beispiel auf das Personal von Unternehmen, ausgeweitet werden, insofern diese an einem Einsatz beteiligt sind? Eine Ausweitung von Leistungen der Einsatzversorgung auf Zivilpersonen, die in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis mit einem Auftragnehmer der Bundeswehr stehen, ist nicht beabsichtigt. Die Zivilpersonen sind im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses anderweitig, zum Beispiel nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Unfallversicherung) abgesichert. Daneben besteht die Möglichkeit einer darüber hinaus gehenden individuellen Absicherung durch den Arbeitgeber. Die Ausgestaltung des privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses ist allein Sache der Vertragsparteien. 24. Wer hat nach Auffassung der Bundesregierung beim Einsatz ziviler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch externe Sicherheitsdienstleister im Rahmen militärischer Auslandseinsätze das Risiko zu tragen, ggf. EntV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5481 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 81 \1 80 54 81 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 1 0 schädigungszahlungen zu leisten oder im Nachhinein für psychologische Hilfe aufkommen zu müssen? Hat die Bundesregierung hierzu irgendwelche Vereinbarungen mit den Sicherheitsdienstleistern getroffen (bitte nach Einsatz und Unternehmen einzeln auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 81 \1 80 54 81 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 1 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 81 \1 80 54 81 .fm , 1 6. Ju li 20 15 , S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .