Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5493 18. Wahlperiode 08.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 93 \1 80 54 93 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 6. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Sven-Christian Kindler, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5298 – Vorzeitiger Grunderwerb für den Bau von Autobahngroßprojekten in Niedersachsen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die geplanten Autobahn-Neubauten Bundesautobahn 39 (A 39) zwischen Lüneburg und Wolfsburg sowie A 20 zwischen Bad Segeberg und Westerstede sind umstritten. Allein die Kosten der A 39 (sieben Abschnitte) und der sieben niedersächsischen Abschnitte der A 20 (Westerstede–AD A 20/A 26 östlich Drochtersen ) belaufen sich nach Angaben der niedersächsischen Auftragsverwaltung zusammen auf über 2,7 Mrd. Euro. Hinzu kommen im Zuge der A 20 die Kosten für den geplanten Anschluss an die A 26 (Fünfter Bauabschnitt – 5. BA) westlich von Hamburg sowie für die geplante Elbquerung bei Drochtersen. Alle niedersächsischen Abschnitte der beiden Gesamtvorhaben sind durch das Land zur Prüfung für die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015 angemeldet. Bisher wurde erst für jeweils zwei Abschnitte der beiden Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren eröffnet. In der „Übersicht über die laufenden und die für den BVWP neu vorgeschlagenen Vorhaben der Bundesfernstraßen“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI; Stand: 5. September 2014) werden daher alle niedersächsischen Abschnitte der beiden Straßenprojekte als „zu untersuchende Vorhaben “ aufgeführt. Gemäß der Grundkonzeption für den BVWP 2015 sollen alle Projekte, die bisher noch nicht begonnen wurden bzw. im Jahr 2015 nicht in den Bau gehen, erneut bewertet werden. Dabei muss der Bund nachweisen, dass „ein erwogenes Projekt gesamtwirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist“ (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/bundesverkehrswegeplan.html). Trotz dieses vom Bund vorgegebenen Verfahrens erteilte das BMVI am 19. Dezember 2014 die Zustimmung zum „vorzeitigen Grunderwerb“ für die Großprojekte A 20 mit Elbquerung und Anschluss an die A 26 (5. BA) und die A 39. Diese hatte das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zuvor beantragt (Schreiben des BMVI an das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr „Vorzeitiger Grunderwerb für Großprojekte in Niedersachsen“ vom 19. Dezember 2014). Es bleibt fraglich, ob dies im Sinne einer ergebnisoffenen Bewertung ist, die eigentlich für alle bis zum Jahr 2015 noch nicht in Bau gegangenen Projekte gelten sollte (Projekte ohne so genannten Bezugsfall). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5493 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 93 \1 80 54 93 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 2 1. a) Auf welcher rechtlichen Grundlage kann das BMVI eine Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für ein Neu- oder Ausbau von Bundesfernstraßen erteilen? c) Inwiefern unterscheiden sich die Bestimmungen für die Zustimmung zum vorzeitigen Erwerb von Trassenflächen und dem vorzeitigen Erwerb von Kompensationsflächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen ? Die Frage 1a und 1c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterliegt bei der Zustimmung zum sogenannten vorzeitigen Grunderwerb haushaltsrechtlichen Bindungen, welche insbesondere die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorsehen. Grunderwerb darf insofern nur getätigt werden, wenn dieser zur Erfüllung von Baulastaufgaben des Bundes in absehbarer Zeit notwendig ist. Gegebenenfalls sind für die benötigten Grundstücke Wertermittlungen durch die Straßenbauverwaltungen der Länder (Auftragsverwaltungen ) aufzustellen. Hierbei sind die Wertermittlungsrichtlinien in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Über die unter Frage 1b genannten Anforderungen sind weitere, im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2010 vom 14. Juli 2010 genannte, fachliche Anforderungen zu erfüllen, wenn es sich um Grunderwerb für vorgezogene naturschutzrechtliche Maßnahmen handelt. b) Welche Bedingungen müssen demnach für die Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb erfüllt sein? Um die Wahrung der haushaltsrechtlichen Grundsätze im Innenverhältnis zwischen Bund und Ländern sicherzustellen, sieht die Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen vor, dass für Grunderwerbskosten, die nicht im Zusammenhang mit im Haushalt genehmigten Bauvorhaben stehen, die Genehmigung des BMVI einzuholen ist. Zur zeitgerechten und praktikablen Abwicklung von Aus- und Neubaumaßnahmen ist mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 5/1992 vom 28. Januar 1992 festgelegt worden, dass diese Genehmigung von den obersten Straßenbaubehörden der Länder bzw. den von ihnen beauftragten Mittelbehörden erteilt wird, wenn der RE-Vorentwurf für die Maßnahme dem BMVI vorgelegen hat, der Gesehenvermerk erteilt wurde und mit dem Baubeginn binnen der nächsten drei Jahre zu rechnen ist. In allen anderen Fällen ist weiterhin die Zustimmung des BMVI einzuholen. d) Inwiefern ist der Planungsstand der einzelnen Planungsabschnitte eines Bundesfernstraßenvorhabens maßgeblich für die Zustimmung des BMVI zum vorzeitigen Grunderwerb? Der Planungstand der einzelnen Planungsabschnitte eines Bundesfernstraßenvorhabens kann maßgeblich für die Zustimmung des BMVI zum vorzeitigen Grunderwerb sein, wenn die detaillierte Trassenführung in einzelnen Bereichen noch nicht feststeht. Diese Einschränkung ist allerdings eher theoretisch, da bei Neubauprojekten regelmäßig ein großer Bedarf an Tauschflächen sowohl für die Trasse als auch für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen besteht. Eine wirtschaftliche Verwertung von nicht exakt in der Trasse liegenden Flächen ist daher regelmäßig als Ersatzland gesichert. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5493 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 93 \1 80 54 93 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 3 e) Inwiefern ist der Zeitpunkt des geplanten Baubeginns eines einzelnen Planungsabschnittes eines Bundesfernstraßenvorhabens maßgeblich für die Zustimmung des BMVI zum vorzeitigen Grunderwerb? Nach den genannten Regularien dürfen die Länder über den vorzeitigen Grunderwerb eigenständig entscheiden, wenn mit dem Baubeginn binnen der nächsten drei Jahre zu rechnen ist. Die Zustimmung des BMVI kommt daher in aller Regel zum Tragen, wenn die Realisierung einen längeren Zeitraum benötigt. Eine Obergrenze hinsichtlich des Zeithorizonts ist nicht geregelt. f) Bestehen zwischen dem BMVI und dem niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Absprachen, die eine flexible Auslegung bestehender Regelungen zum vorzeitigen Grunderwerb für Bundesfernstraßenvorhaben erlauben, und wenn ja, welche? Ja. Das BMVI und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr haben sich darauf verständigt, über den vorzeitigen Grunderwerb nicht für jeden einzelnen Erwerbsvorgang zu entscheiden. Zur Gewährleistung einer rechtzeitigen Flächenbereitstellung in den Flurbereinigungs- und Planfeststellungsverfahren und zur Vermeidung eines ausufernden Verwaltungsaufwandes für die große Anzahl der Erwerbsvorgänge wurde der vorzeitige Grunderwerb betreffend die Großprojekte A 20 mit Elbquerung und Anschluss an die A 26 (5. BA) sowie A 39 pauschal vom Bund genehmigt. 2. Inwiefern hat vor der Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für die niedersächsischen Autobahngroßprojekte eine Einzelfallprüfung der Vorhaben stattgefunden, und inwiefern wurde diese für jeden Planungsabschnitt durchgeführt? Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 1f verwiesen. Die Realisierungsperspektive für die genannten Großprojekte ist insgesamt und nicht für jeden Planungsabschnitt erörtert und bewertet worden. Für verschiedene Bauabschnitte der A 20 und A 39 konnte allerdings auf Grundlage des ARS 5/1992 der vorzeitige Grunderwerb bereits durch die AV Niedersachsen genehmigt werden, weil der Gesehenvermerk durch das BMVI schon erteilt und teilweise die Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden sind. 3. Welche Kostenentwicklung für ländliche Grundstücke (Bodenpreise) gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein (bitte getrennt nach Bundesländern, in Euro je Quadratmeter sowie prozentuale Steigerung aufführen), und mit welchen Mehrkosten für die Planungen der Projekte A 20 und A 39 rechnet die Bundesregierung dadurch? Aus dem Landesgrundstücksmarktbericht 2015 für den Bereich des Landes Niedersachsen ergeben sich folgende Entwicklungen: Preisniveau für Ackerflächen in Niedersachsen im Jahr 2007 (bzw. im Jahr 2014) bei durchschnittlich 1,40 Euro/m2 (2,64 Euro/m2), für Grünland bei 0,81 Euro/m2 (1,34 Euro/m2). Danach sind die Werte für Ackerflächen vom Jahr 2007 bis zum Jahr 2014 im Mittel um rund 89 Prozent gestiegen, die für Grünland um 65 Prozent. Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte, die von Region zu Region und je nach Wertigkeit der konkreten Einzelflächen variieren. Für Forstflächen mit Bestand wird ein Wert von durchschnittlich 1,10 Euro/m2 ausgewiesen. Beim überwiegenden Teil des Flächenbedarfs für den Bau der A 20 und A 39 handelt es sich um Ackerland, Grünland oder Forstfläche. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5493 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 93 \1 80 54 93 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 4 Auf die Grunderwerbskosten zum Zeitpunkt des Flächenerwerbs werden sich die Bodenpreise selbstverständlich auswirken. Diese Auswirkungen lassen sich jedoch nicht prozentual hochrechnen. Hierbei ist der Bezugshorizont entscheidend . Es müssten regionale Entwicklungen, Entschädigungssummen für Nutzungseinschränkungen und -erschwernisse berücksichtigt werden. Die tatsachlich Inanspruchnahme und Wertigkeit von privaten landwirtschaftlichen Flächen wird zudem erst im Zuge der Planfeststellungs- bzw. erst im Zuge der Flurbereinigungsverfahren festgelegt. Zunächst müssen bei der Maßnahmenplanung öffentliche Flächen berücksichtigt werden. Das Statistikamt Nord ermittelt für Schleswig-Holstein die Bodenpreise zum einen nach Größenklassen und zum anderen nach Ertragsmesszahlen (und nicht getrennt nach Grün- und Ackerland). Aus dem Grundstücksmarktbericht 2014 des Statistikamtes Nord für den Bereich des Landes Schleswig-Holstein ergibt sich, dass sich das Preisniveau für landwirtschaftliche Flächen von durchschnittlich 1,20 Euro/m2 im Jahr 2007 auf 2,63 Euro/m2 im Jahr 2014 entwickelte. Damit stiegen die Werte im Mittel um rund 119 Prozent. Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte, die von Region zu Region und je nach Wertigkeit der konkreten Einzelflächen variieren. Für Forstflächen werden durchschnittlich 60 Prozent des umliegenden landwirtschaftlichen Bodenpreises gezahlt. Regional beschränkt liegen Auswertungen derzeit nur für die Kreise Segeberg und Steinburg vor, in denen das Gros der Ankäufe erfolgte. Mehrkosten für die Planung entstehen aufgrund der Preissteigerungen derzeit nicht. Durch rechtzeitigen Grunderwerb wird dem Trend der Preissteigerungen bei den Bodenpreisen entgegengewirkt. 4. a) Inwiefern gilt die im Dezember 2014 erteilte Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für die Großprojekte A 20 mit Elbquerung und Anschluss an die A 26 (5. BA) und die A 39 für alle Planungsabschnitte der beiden Vorhaben unabhängig von ihrem Planungsstand? Die im Dezember 2014 erteilte Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für die Großprojekte A 20 mit Elbquerung und Anschluss an die A 26 (5. BA) und die A 39 gilt für alle (zustimmungspflichtigen) Planungsabschnitte der beiden Vorhaben unabhängig von ihrem Planungstand. b) Umfasst die Zustimmung auch die Planungsabschnitte, für die bisher kein „Gesehen-Vermerk“ erteilt wurde (bitte für die einzelnen Planungsabschnitte gesondert antworten)? Wenn ja, warum? Die Zustimmung umfasst sämtliche Planungsabschnitte. c) Wenn nein, warum nicht, für welche Abschnitte der A 39 und für welche Abschnitte der A 20 gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb? Entfällt. Bodenpreise 2007 2013 Steigerung Kreis Segeberg 1,24 Euro/m2 2,29 Euro/m2 85 Prozent Kreis Steinburg 1,12 Euro/m2 1,90 Euro/m2 70 Prozent V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5493 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 93 \1 80 54 93 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 5 5. Inwiefern wurde die bisherige und zukünftige Preisentwicklung für landwirtschaftlich nutzbare Flächen in Niedersachsen bei der Entscheidung über die Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für die niedersächsischen Großprojekte berücksichtigt? Die bisherige und zukünftige Preisentwicklung für landwirtschaftlich nutzbare Flächen in Niedersachsen hat bei der Entscheidung über die Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für die niedersächsischen Großprojekte allenfalls eine untergeordnete Rolle gespielt. Entscheidend sind vielmehr planungsrechtliche und naturschutzfachliche Anforderungen an eine rechtzeitige Flächenbereitstellung . Grunderwerb für das Neubauvorhaben A 39 6. Trifft es zu, dass die sieben Planungsabschnitte der A 39 als bisher nicht im Bau befindliche Vorhaben zurzeit einer erneuten Bewertung im Zuge der Aufstellung des BWVP 2015 unterzogen werden (bitte jeweils begründen)? Im Zuge der Aufstellung des BVWP 2015 wird das Gesamtprojekt A 39 von der AS Lüneburg-N (B 216) bis AS Weyhausen (B 188) einer Bewertung unterzogen . 7. a) Wie begründete das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr seinen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für das Vorhaben A 39 zwischen Lüneburg-Nord und Wolfsburg gegenüber dem BMVI? Ein Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für das Vorhaben A 39 war nur für die Bauabschnitte 3 bis 6 (Bad Bevensen–Ehra) erforderlich, da für die übrigen Bauabschnitte bereits der Gesehenvermerk erteilt wurde und teilweise die Planfeststellungsverfahren bereits eingeleitet worden waren. Als Begründung hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf den erheblichen Flächenbedarf für die Trassen und die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verwiesen. b) Welche Projektdaten wurden bei der Begründung des Antrags an das BMVI übermittelt? Bei der Begründung des Antrags ist der geschätzte Haushaltsmittelbedarf für den Grunderwerb an das BMVI übermittelt worden. c) Haben im Vorfeld des Antrags Gespräche zwischen dem BMVI und dem niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr stattgefunden ? Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht? Ja. Es hat ein Gespräch am 26. August 2014 zwischen dem BMVI und dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr stattgefunden. Inhaltlich wurden die Realisierungsperspektiven der einzelnen Bauabschnitte sowie die Gründe für eine vorzeitige Flächenbereitstellung erörtert. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5493 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 93 \1 80 54 93 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 6 d) Warum und auf welcher rechtlichen Grundlage hat das BMVI dem Antrag zum vorzeitigen Grunderwerb für das Vorhaben A 39 zugestimmt? Zur Begründung ist auf planungsrechtliche Erfordernisse zu verweisen, welche durch die Auftragsverwaltung Niedersachsen in ihrem Antrag plausibel dargestellt worden sind. Als Rechtsgrundlage für die Zustimmung dient die Bundeshaushaltsordnung, welche den Erwerb von Grundstücken erlaubt, wenn diese zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes in absehbarer Zeit erforderlich sind. e) Inwiefern wurde der Planungsstand der einzelnen Abschnitte des Vorhabens A 39 bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt (bitte für jeden Abschnitt gesondert begründen)? Der Planungstand des Vorhabens A 39 wurde für das Gesamtprojekt betrachtet und nicht differenziert für jeden Abschnitt berücksichtigt. f) Warum ist die Zustimmung zum Neubauvorhaben für das Gesamtprojekt A 39 zwischen Lüneburg-Nord und Wolfsburg erfolgt, obwohl der „Gesehen-Vermerk“ für vier der sieben Abschnitte bisher nicht erteilt wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5016)? Die Zustimmung des BMVI zum vorzeitigen Grunderwerb umfasst nicht die Zustimmung zur Realisierung des Neubauvorhabens für das Gesamtprojekt A 39 zwischen Lüneburg-Nord und Wolfsburg. Von einer Zustimmung zum Bau darf erst ausgegangen werden, wenn die Bau-freigabe erfolgt ist. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen des Baurechts sowie entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten . g) Rechnet das BMVI mit einem Baubeginn für das Vorhaben innerhalb der nächsten drei Jahre (bitte für jeden Abschnitt gesondert beantworten)? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Derzeit werden alle für den Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) angemeldeten Projekte, darunter auch die A 39 zwischen Lüneburg-Nord und Wolfsburg , gesamtwirtschaftlich bewertet und hinsichtlich netzkonzeptioneller, raumordnerischer , städtebaulicher und naturschutzfachlicher Aspekte beurteilt. Auf Basis dieser Ergebnisse sind unter Berücksichtigung des verfügbaren Finanzvolumens die Dringlichkeitsreihungen der erwogenen Projekte zu erarbeiten und der Arbeitsentwurf des BVWP aufzustellen. Dieser wird mit den Vorhabenträgern diskutiert, der Referentenentwurf entwickelt und einem öffentlichen Konsultationsverfahren zugeführt. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Konsultationsverfahrens wird das Bundeskabinett den neuen BVWP beschließen. Er ist dann Grundlage für die Beratung der neuen Bedarfspläne für die Bundesschienenwege, die Bundesfernstraßen und die Bundeswasserstraßen durch den Deutschen Bundestag. Mit der Verabschiedung der Ausbauänderungsgesetze trifft der Bundestag die abschließende Entscheidung zur Aufnahme und zur Dringlichkeitseinstufung eines Vorhabens in die Bedarfspläne. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5493 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 93 \1 80 54 93 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 7 8. a) Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungsstand im Zuge des Neubaus der A 39 in Niedersachsen versiegelt bzw. dauerhaft in Anspruch genommen ? b) Wie viel Fläche wird entsiegelt? Die Fragen 8a und 8b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Entsprechend der Planungsstände kann zum jetzigen Zeitpunkt für den gesamten Neubau der A 39 von ca. 844 ha versiegelter und ca. 16 ha entsiegelter Fläche ausgegangen werden. Die dauerhaft entzogene (also von Privatpersonen käuflich zu erwerbende) Fläche lässt sich in zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des frühen Planungsstandes nicht ermitteln. Die geschätzte Gesamtflächeninanspruchnahme (Erwerb und Beschränkung, sowie öffentliche Flächen) für Bau und Kompensationsmaßnahmen beläuft sich auf ca. 2 637 ha. 9. a) Wie viel Fläche wird insgesamt für den Bau der Trasse für den Neubau A 39 benötigt (bitte nach Planungsabschnitten und Landkreisen aufschlüsseln )? b) Wie viel Fläche ist dafür bereits durch die Niedersächsische Landgesellschaft erworben worden, und welche Kosten sind dafür bisher angefallen (bitte nach Planungsabschnitten, Landkreisen, Gesamtkosten und den durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)? Die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) erwirbt teilweise Flächen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten. In welchem Umfang die NLG im Bereich der geplanten A 39 Flächen im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten erworben hat, ist nicht bekannt. Auch über die gezahlten Preise liegen keine Informationen vor. c) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der noch fehlenden Baufläche (bitte nach Planungsabschnitt, Landkreisen, den Gesamtkosten und den durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln )? Die voraussichtlichen Grunderwerbskosten können zum derzeitigen Stand nicht durchgängig für alle Abschnitte in die Kosten für Trasse und Kompensationsmaßnahmen aufgeteilt werden. Eine Aufstellung, welche Flächen in welchen A 39 Bauabschnitt Benötigte Baufläche (Trasse inkl. Baufeld) betroffene Landkreise ha Lüneburg-Nord (L 216)–östl. Lüneburg (B 216) 95 Lüneburg östl. Lüneburg (B 216)–Bad Bevensen (L 253) 207 Lüneburg Bad Bevensen (L 253)–Uelzen (B 71) 200 Uelzen (B 71)–Bad Bodenteich (L 265) 122 Bad Bodenteich (L 265)–Wittingen (B 244) 190 Gifhorn Wittingen (B 244)–Ehra (L 289) 180 Gifhorn Ehra (L 289)–Wolfsburg (B 188) 145 Gifhorn Summe 1 139 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5493 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 93 \1 80 54 93 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 8 Gemarkungen erworben werden, wird regelmäßig erst mit Aufstellung des Grunderwerbsverzeichnisses zur Planfeststellung erstellt. Die voraussichtlichen Grunderwerbskosten werden daher hier insgesamt angegeben. Die gesamten Grunderwerbskosten enthalten auch Entschädigungskosten und teilweise Kosten für den Aufkauf von Gebäuden, sowie Vermessung und Vermarkung . Der errechnete Mittelwert bietet also keinerlei Rückschlüsse auf die herrschenden Bodenpreise. 10. a) Wie viel Fläche wird im Zuge des Neubaus der A 39 in Niedersachsen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung benötigt (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? Landkreisgrenzen sind für die Kompensations- und Entwurfsplanung nicht relevant . Eine detaillierte Aufschlüsselung liegt nicht vor. Es sind lediglich die voraussichtlich betroffenen Landkreise benannt. Änderungen an den Kompensationsmaßnahmen sind noch bis zum Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens möglich. Die hier angegebenen Flächen sind also ebenfalls als vorläufig zu betrachten und basieren lediglich auf den derzeitigen Planungsständen. Es erfolgt keine Differenzierung zwischen Aufkauf und Beschränkung von Flächen und auch keine Differenzierung von öffentlichen und privaten Flächen. A 39 Bauabschnitt Voraussichtliche Grunderwerbskosten Mittelwert je qm Gesamtflächeninanspruchnahme Landkreise Mio. Euro Euro/qm Lüneburg-Nord (L 216)–östl. Lüneburg (B 216) 8,2 6,11 Lüneburg östl. Lüneburg (B 216)–Bad Bevensen (L 253) 10,5 2,30 Lüneburg Bad Bevensen (L 253)–Uelzen (B 71) 9,5 2,11 Uelzen (B 71)–Bad Bodenteich (L 265) 6,6 1,84 Bad Bodenteich (L 265)–Wittingen (B 244) 5,0 1,16 Gifhorn Wittingen (B 244)–Ehra (L 289) 6,9 1,70 Gifhorn Ehra (L 289)–Wolfsburg (B 188) 12,8 3,19 Gifhorn A 39 Bauabschnitt Kompensationsmaßnahmen davon für Ersatzaufforstungen Landkreis ha ha Lüneburg-Nord (L 216)–östl. Lüneburg (B 216) 39 2 Lüneburg östl. Lüneburg (B 216)–Bad Bevensen (L 253) 248 26 Lüneburg Bad Bevensen (L 253)–Uelzen (B 71) 250 12 Uelzen (B 71)–Bad Bodenteich (L 265) 237 7 Bad Bodenteich (L 265)–Wittingen (B 244) 240 20 Gifhorn Wittingen (B 244)–Ehra (L 289) 227 76 Gifhorn Ehra (L 289)–Wolfsburg (B 188) 256 37 Gifhorn Summe 1 498 180 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5493 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 93 \1 80 54 93 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 9 b) Wie viel Fläche ist dafür bereits durch die Niedersächsische Landgesellschaft erworben worden, und welche Kosten sind dafür bisher angefallen (bitte nach Landkreisen, Gesamtkosten und durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 9b. c) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der noch fehlenden Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (bitte nach Landkreisen, Gesamtkosten und durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)? Die Kosten für den Ankauf von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in den Grunderwerbskosten (siehe Antwort zu Frage 9b) enthalten. Da ein wesentlicher Teil der Kompensationsmaßnahmen auf Flächen im öffentlichen Eigentum (Bundesforst, Landesforst etc.) umgesetzt wird, ist ein Flächenankauf in vielen Fällen nicht erforderlich. Weiter reduziert wird der Ankauf durch die geplanten Bewirtschaftungsbeschränkungen, die sich noch in der Abstimmung befinden. Grunderwerb für das Neubauvorhaben A 20 11. Trifft es zu, dass die Planungsabschnitte der A 20 (Westerstede–AD A 20/ A 26 östlich Drochtersen) einschließlich der Elbquerung sowie dem Vorhaben A 26 (Drochtersen–Stade) als bisher nicht im Bau befindliche Vorhaben zurzeit einer erneuten Bewertung im Zuge der Aufstellung des BWVP 2015 unterzogen werden (bitte begründen)? Im Zuge der Aufstellung des BVWP 2015 wird das Gesamtprojekt A 20 von AD A 28/A 20 (Westerstede) bis Hohenfelde (A 23) mit der A 26 einer Bewertung unterzogen. 12. a) In welchem Planungsstand befinden sich die einzelnen Planfeststellungsabschnitte der A 20 von Bad Segeberg bis Westerstede aktuell, und wann rechnet die Bundesregierung mit den Planfeststellungsbeschlüssen für die im Planungsverfahren befindlichen Abschnitte (bitte für jeden Abschnitt gesondert ausweisen)? Streckenabschnitt Längein km aktueller Planungsstand vsl. Planfeststellungs - beschluss aktuelle Gesamtkosten [Mio. Euro] absolut Kosten/km Westerstede (A 28)– Jaderberg (A 29) 13,0 im Planfeststellungsverfahren , Erörterungstermin in Vorbereitung Mitte 2017 161 12,4 Jaderberg (A 29)– Schwei (B 437) 22,5 Vorentwurf zur Erteilung des Gesehenvermerks dem BMVI vorgelegt 407 18,1 Schwei (B 437)– östl. Weserquerung (L 121) 10,4 Vorentwurf zur Erteilung des Gesehenvermerks dem BMVI vorgelegt 133 12,8 östl. Weserquerung (L 121)– Heerstedt (B 71) 22,7 in der Vorentwurfsaufstellung 260 11,4 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5493 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 93 \1 80 54 93 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 0 b) Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baurecht für die einzelnen Abschnitte (bitte für jeden Abschnitt gesondert ausweisen)? Siehe Antwort zu Frage 12a. Für die sich in der Planung befindenden Abschnitte kann aufgrund dieses frühen Planungsstadiums keine Aussage zum erwarteten Zeitpunkt des Baurechts getroffen werden. 13. Wann wurde die letzte Aktualisierung der Gesamtkostenberechnung für die Realisierung des Neubauvorhabens A 20 zwischen Bad Segeberg und Westerstede vorgenommen? Die Kosten für die A 20 zwischen Weede und Westerstede haben die Auftragsverwaltungen Niedersachsen und Schleswig-Holstein im Rahmen der Vorlagen der RE-Vorentwürfe zur Erteilung des Gesehenvermerkes bzw. zur Anmeldung des Projektes zum BVWP 2015 aktualisiert. 14. a) Von welchen aktualisierten Gesamtkosten geht die Bundesregierung für dieses Verkehrsbauvorhaben aus, und wie verteilen sich diese auf Streckenabschnitt Längein km aktueller Planungsstand vsl. Planfeststellungs - beschluss aktuelle Gesamtkosten [Mio. Euro] absolut Kosten/km Heerstedt (B 71)– Bremervörde (B 495) 20,5 in der Vorentwurfsaufstellung 192 9,4 Bremervörde (B 495)– Elm (L 114) 12,4 im Planfeststellungsverfahren , Erörterungstermin in Vorbereitung Mitte 2017 133 10,8 Elm (L 114)– AD: A 20/A 26 (östl. Drochtersen) 18,6 Vorentwurf zur Erteilung des Gesehenvermerks dem BMVI vorgelegt 303 16,3 Elbquerung– A 26 (K28) Drochtersen, Teil NI 6,8 Planfeststellungsbeschluss liegt vor 30.03.2015 727 107,0 Elbquerung– A 26 (K 28) Drochtersen, Teil SH 3,4 Planfeststellungsbeschluss liegt vor 30.12.2014 375 55,1 A 23 (AK Steinburg)– B 431(AS Glückstadt) 15,2 im Planfeststellungsverfahren vsl. in 2015 172 11,3 L 114–A 23 (AK Steinburg) 9,3 im Planfeststellungsverfahren vsl. in 2015 86 9,3 A 7–L 114 15,1 im Planfeststellungsverfahren vsl. in 2015 129 8,5 B 206 (Wittenborn)–A 7 19,7 im Planfeststellungsverfahren vsl. in 2015 126 6,4 Weede–B 206 (Wittenborn) 9,9 Planergänzungsverfahren erforderlich 150 15,2 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5493 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 93 \1 80 54 93 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 1 die einzelnen Planfeststellungsabschnitte in Niedersachsen und Schleswig-Holstein (bitte abschnittsweise angeben)? b) Wie hoch sind die kalkulierten Kosten je Kilometer (bitte abschnittsweise angeben)? Siehe Antwort zu Frage 12. 15. Mit welcher durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung rechnet die Bundesregierung nach Fertigstellung des Neubaus der A 20 auf Basis der Verkehrsprognose 2030 (bitte abschnittsweise angeben und Lkw-Anteil aufzeigen)? Die Verkehrsprognose (durchschnittlich tägliche Verkehrsstärke (DTV)) für die A 20 in Niedersachsen mit dem Prognosehorizont 2030 ist in nachfolgender Tabelle angegeben. In der nachfolgender Tabelle sind die Verkehrszahlen der Bedarfsplanprognose 2030 für die A 20 in Schleswig-Holstein angegeben. Die Aktualisierung der projektspezifischen Verkehrsprognose für die A 20 in Schleswig-Holstein mit dem Prognosehorizont 2030 wird derzeit erstellt. 16. a) Wie begründete das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr seinen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für das Vorhaben A 20 mit Elbquerung und Anschluss an die A 26 (5. BA) gegenüber dem BMVI? Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr begründete seinen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für das Vorhaben A 20 mit Elbquerung und Anschluss an die A 26 (5. BA) gegenüber dem Streckenabschnitt DTV 2030 [Kfz/24 h] SV-Anteil [%] Westerstede (A 28)–Jaderberg (A 29) 23 400 bis 22 300 19 bis 20 Jaderberg (A 29)–Schwei (B 437) 29 700 bis 29 100 26 bis 25 Schwei (B 437)–östl. Weserquerung (L 121) 29 400 bis 35 000 25 bis 23 östl. Weserquerung (L 121)–Heerstedt (B 71) 36 000 bis 34 600 23 bis 22 auf A 20/A 27 gemeinsam 57 700 bis 54 100 20 bis 19 Heerstedt (B 71)–Bremervörde (B 495) 30 300 bis 28 600 24 bis 25 Bremervörde (B 495)–Elm (L 114) 33 000 21 Elm (L 114)–AD: A 20/A 26 (östl. Drochtersen) 38 800 bis 46 300 19 bis 16 Elbquerung 43 600 12 Streckenabschnitt DTV 2030 [Kfz/24 h] SV-Anteil [%] A 23 (AK Steinburg)–B 431(AS Glückstadt) 37 000 30 L 114–A 23 (AK Steinburg) 28 000 21 A 7–L 114 34 000 bis 27 000 21 bis 22 B 206 (Wittenborn)–A 7 31 000 13 Weede–B 206 (Wittenborn) 23 000 bis 38 000 17 bis 13 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5493 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 93 \1 80 54 93 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 2 BMVI mit den gleichen Argumenten wie für das Vorhaben A 39 (Antwort zu Frage 7a). b) Welche Projektdaten wurden bei der Begründung des Antrags an das BMVI übermittelt? Bei der Begründung des Antrags ist der geschätzte Haushaltsmittelbedarf für den Grunderwerb an das BMVI übermittelt worden. c) Haben im Vorfeld des Antrages Gespräche zwischen dem BMVI und dem niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr stattgefunden? Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht? Es hat am 26. August 2014 ein Gespräch zwischen dem BMVI und dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr stattgefunden. Inhaltlich wurden die Realisierungsperspektiven der einzelnen Bauabschnitte sowie die Gründe für eine vorzeitige Flächenbereitstellung erörtert. d) Warum und auf welcher rechtlicher Grundlage hat das BMVI dem Antrag zu vorzeitigem Grunderwerb für das Vorhaben A 20 mit Elbquerung und Anschluss an die A 26 (5. BA) zugestimmt? Zur Begründung ist auf planungsrechtliche Erfordernisse zu verweisen, welche durch die Auftragsverwaltung Niedersachsen in ihrem Antrag plausibel dargestellt worden sind. Als Rechtsgrundlage für die Zustimmung dient die Bundeshaushaltsordnung, welche den Erwerb von Grundstücken erlaubt, wenn diese zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes in absehbarer Zeit erforderlich sind. e) Inwiefern rechnet das BMVI mit einem Baubeginn für die niedersächsischen Abschnitte des Vorhabens innerhalb der nächsten drei Jahre (bitte für jeden Abschnitt einzeln beantworten)? Siehe Antwort zu Frage 12b. 17. a) Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungsstand im Zuge des Neubaus der A 20 in Niedersachsen versiegelt bzw. dauerhaft in Anspruch genommen? b) Wie viel Fläche wird entsiegelt? Die Fragen 17a und 17b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Entsprechend der Planungsstände kann zum jetzigen Zeitpunkt für den gesamten Neubau der A 20 von ca. 361,6 ha Fläche versiegelter und ca. 31,81 ha entsiegelter Fläche ausgegangen werden. Die ver- und entsiegelte Fläche für die Abschnitte 4 und 5 lässt sich derzeit aufgrund der noch laufenden Vorplanung nicht abschätzen. Die dauerhaft entzogene (also von Privatpersonen käuflich zu erwerbende) Fläche lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht ermitteln (siehe Einleitung). Die geschätzte Gesamtflächeninanspruchnahme (Erwerb und Beschränkung , sowie öffentliche Flächen) für Bau und Kompensationsmaßnahmen beläuft sich auf ca. 3 448 ha. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5493 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 93 \1 80 54 93 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 3 18. a) Wie viel Fläche wird insgesamt für den Bau der Trasse für den Neubau A 20 in Niedersachsen benötigt (bitte nach Planungsabschnitten und Landkreisen aufschlüsseln)? b) Wie viel Fläche ist dafür bereits durch die Niedersächsische Landgesellschaft erworben worden, und welche Kosten sind dafür bisher angefallen (bitte nach Planungsabschnitten, Landkreisen, Gesamtkosten und den durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln )? Die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) erwirbt teilweise Flächen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten. In welchem Umfang die NLG im Bereich der geplanten A 20 Flächen im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten erworben hat, ist nicht vollständig bekannt. Auch über die gezahlten Preise liegen keine Informationen vor. Es ist bekannt, dass die NLG im Abschnitt 6 der A 20 55 ha in die begleitenden Flurbereinigungsverfahren einbringt. Eine Übernahme in Bundeseigentum ist noch nicht erfolgt. c) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der noch fehlenden Baufläche (bitte nach Landkreisen, den Gesamtkosten und den durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)? Die voraussichtlichen Grunderwerbskosten können zum derzeitigen Stand nicht durchgängig für alle Abschnitte in die Kosten für Trasse und Kompensationsmaßnahmen aufgeteilt werden. Eine Aufstellung welche Flächen in welchen Gemarkungen erworben werden wird regelmäßig erst mit Aufstellung des Grunderwerbsverzeichnisses zur Planfeststellung erstellt. Die voraussichtlichen Grunderwerbskosten werden daher hier insgesamt angegeben. Bauabschnitt Benötigte Baufläche (Trasse inkl. Baufeld) Landkreis ha Westerstede (A 28)–Jaderberg (A 29) 190 Ammerland Friesland Jaderberg (A 29)–Schwei (B 437) 333 Ammerland Friesland Wesermarsch Schwei (B 437)–östl. Weserquerung (L 121) 67 Wesermarsch östl. Weserquerung (L 121)–Heerstedt (B 71) 105 Cuxhaven Heerstedt (B 71)–Bremervörde (B 495) 160 Cuxhaven Rotenburg (W) Bremervörde (B 495)–Elm (L 114) 91 Cuxhaven Rotenburg (W) Stade Elm (L 114)–AD: A 20/A 26 (östl. Drochtersen) 174 Stade Elbquerung–Teil Niedersachsen 27 Stade Summe 1 147 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5493 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 93 \1 80 54 93 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 4 Die gesamten Grunderwerbskosten enthalten auch Entschädigungskosten und teilweise Kosten für den Aufkauf von Gebäuden sowie Vermessung und Vermarkung . Der errechnete Mittelwert bietet also keinerlei Rückschlüsse auf die herrschenden Bodenpreise. 19. a) Wie viel Fläche wird im Zuge des Neubaus der A 20 in Niedersachsen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung benötigt (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? Landkreisgrenzen sind für die Kompensations- und Entwurfsplanung nicht relevant . Eine detaillierte Aufschlüsselung liegt nicht vor. Es sind lediglich die voraussichtlich betroffenen Landkreise benannt. Änderungen an den Kompensationsmaßnahmen sind noch bis zum Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens möglich. Die hier angegebenen Flächen sind also ebenfalls als vorläufig zu betrachten und basieren lediglich auf den derzeitigen Planungsständen. Es erfolgt keine Differenzierung zwischen Aufkauf und Beschränkung von Flächen und auch keine Differenzierung von öffentlichen und privaten Flächen. Bauabschnitt Voraussichtliche Grunderwerbskosten (entsprechend Meldung BVWP) Mittelwert je qm Gesamtflächeninanspruchnahme Landkreis Mio. Euro Euro/qm Westerstede (A 28)– Jaderberg (A 29) 13,6 2,8 Ammerland Friesland Jaderberg (A 29)– Schwei (B 437) 26,1 3,8 Ammerland Friesland Wesermarsch Schwei (B 437)– östl. Weserquerung (L 121) 6,5 2,2 Wesermarsch östl. Weserquerung (L 121)– Heerstedt (B 71) 13,4 4,5 Cuxhaven Heerstedt (B 71)– Bremervörde (B 495) 15,9 2,2 Cuxhaven Rotenburg (W) Bremervörde (B 495)– Elm (L 114) 9,1 3,8 Cuxhaven Rotenburg (W) Stade Elm (L 114)–AD: A 20/A 26 (östl. Drochtersen) 15,4 2,8 Stade Elbquerung–Teil Niedersachsen 11,6 7,8 Stade Summe 111,6 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5493 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 93 \1 80 54 93 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 5 b) Wie viel Fläche ist dafür bereits durch die Niedersächsische Landgesellschaft erworben worden, und welche Kosten sind dafür bisher angefallen (bitte nach Landkreisen, Gesamtkosten und durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 18b. c) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der noch fehlenden Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (bitte nach Landkreisen, Gesamtkosten und durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)? Die Kosten für die Ausgleichs- und Ersatzmaßahmen sind in den Gesamtgrunderwerbskosten enthalten. Bauabschnitt Gesamtflächeninanspruchnahme für Kompensationsmaßnahmen Landkreis davon Erstaufforstung ha ha Westerstede (A 28)–Jaderberg (A 29) 295 Friesland 83 Ammerland Jaderberg (A 29)–Schwei (B 437) 350 Ammerland 7,5 Wesermarsch Schwei (B 437)–östl. Weserquerung (L 121) 240 Wesermarsch – östl. Weserquerung (L 121)–Heerstedt (B 71) 194 Cuxhaven ca. 6 Heerstedt (B 71)–Bremervörde (B 495) 581 Cuxhaven ca. 7 Rotenburg (W) Bremervörde (B 495)–Elm (L 114) 143 Rotenburg (W) 7,1 Stade Elm (L 114)–AD: A 20/A 26 (östl. Drochtersen) 378 Stade 0,7 Elbquerung–Teil Niedersachsen 28 Stade – V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 54 93 \1 80 54 93 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 6 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .