Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5515 18. Wahlperiode 07.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 15 \1 80 55 15 .fm , 1 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 3. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5296 – Weiteres Vorgehen der Bundesregierung nach Vorlage des Berichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Open Educational Resources im Januar 2015 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ende Januar 2015 hat eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Länder und des Bundes einen Bericht zu Open Educational Resources (OER) vorgelegt (vgl. www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=55471), in dem Position bezogen wird zur Frage der Nutzbarkeit von OER in Lehr- und Lernprozessen sowie zu Maßnahmen und Rahmenbedingungen für die Entwicklung einer entsprechenden pädagogischen und technischen Infrastruktur. In der Öffentlichkeit wurde der Bericht grundsätzlich positiv aufgenommen. So begrüßt beispielsweise das Bündnis Freie Bildung, eine Vereinigung von Organisationen und Personen, die die Idee freier und offener Lehr- und Lernmaterialien fördert, in seiner Stellungnahme insbesondere den angesprochenen Aspekt, Chancen bei der Nutzung und Erstellung freier Inhalte weiter auszubauen und die Öffentlichkeit für das Themenfeld OER zu sensibilisieren. Allerdings wird zugleich auch kritisch angemerkt, dass der im Bericht aufgenommene Vorschlag, eigene OER-Lizenz zu entwickeln, zu einer rechtlichen Insellösung führen und die internationale Anschlussfähigkeit einschränken könnte (vgl. www.buendnis-freie-bildung.de/stellungnahme-des-buendnis-freiebildung -zum-bericht-der-arbeitsgruppe-aus-vertreterinnen-und-vertreternder -laender-und-des-bundes-zu-open-educational-resources-oer/). Von der Transferstelle für OER wurde das Papier in einem bearbeitbaren Format ins Internet gestellt, um eine öffentliche Diskussion über die Inhalte zu ermöglichen (vgl. www.open-educational-resources.de/2015/03/19/diskussionzu -bund-laender-papier-zu-oer). Auf dieser Seite sind weitere Anmerkungen zu den entwickelten Positionen zu finden. Unklar ist unter anderem, wie das weitere Verfahren zur konkreten Umsetzung der in dem Bericht unterbreiteten Vorschläge ausgestaltet werden soll und wie diese Vorhaben, beispielsweise zur Schaffung spezifischer OER-Lizenzen, mit anderen Vorhaben der Bundesregierung korrespondieren. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5515 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 15 \1 80 55 15 .fm , 1 7. Ju li 20 15 , S ei te 2 1. In welchem Zusammenhang steht der vorgelegte Bericht der Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Länder und des Bundes zu OER zu der von der Bundesregierung angekündigten „Strategie Digitales Lernen“? Die Strategie Digitales Lernen soll möglichst umfassend die bisherigen Erkenntnisse und Aktivitäten zum Thema Digitales Lernen in einen gemeinsamen Rahmen einbetten und bündeln. Erkenntnisse und Ergebnisse zum Thema Open Educational Resources (OER), wie sie im Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe OER (AG OER) festgehalten wurden, werden dabei einbezogen. 2. Inwieweit korrespondiert der vorgelegte Bericht mit den von der Bundesregierung in der vorgelegten „Digitalen Agenda“ angekündigten Vorhaben? Der Bericht der Arbeitsgruppe zu OER wird in der „Digitalen Agenda 2014–2017“ der Bundesregierung im Handlungsfeld „Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien“ unter Punkt 3 „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ im Zusammenhang mit einer zu entwickelnden Strategie „Digitales Lernen“ berücksichtigt. 3. Inwieweit berücksichtigt der vorgelegte Bericht die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des 17. Deutschen Bundestages, vor allem die der Projektgruppe „Bildung und Forschung“ zur verbesserten Förderung und einem verstärkten Einsatz von OER auf? Mit ihrem Bericht folgt die AG OER der Empfehlung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ und insbesondere den Projektgruppen „Bildung und Forschung“ und „Urheberrecht“, die Verbreitung und den Einsatz von OER auf allen Bildungsebenen zu unterstützen und deren Potenziale zu heben. 4. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Kritik des Bündnis Freie Bildung (BFB) an dem Vorschlag, spezifische OER-Lizenzen zu entwickeln? 5. Welche Alternativen zu spezifischen OER-Lizenzen sind der Bundesregierung bekannt, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung für oder gegen diese Alternativen? 6. Warum reicht es nach Ansicht der Bundesregierung nicht aus, die in der weltweit verbreiteten OER-Lizenz „Creative Commons“ erkannten Schwächen durch Interpretationshilfen und Handlungsanweisungen zu beheben? Die Fragen 4, 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Das Thema Rechtssicherheit und das damit verknüpfte Thema der offenen oder spezifischen Lizensierung von Bildungsmaterialien ist Gegenstand des Forschungsprojekts des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „MappingOER“ (Laufzeit bis 29. Februar 2016). Durch Experteninterviews und Workshops werden in dem Projekt verschiedene Positionen zu OER (auch solche des Bündnisses Freie Bildung) zusammengeführt und offene Fragen sowie unterschiedliche Handlungsoptionen ergebnisorientiert diskutiert, um so einen Handlungsrahmen für OER aufzuweisen, der mehr Rechtssicherheit für die Nutzenden von OER bedeutet. Die Bundesregierung wird die Ergebnisse des Forschungsprojekts auswerten. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5515 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 15 \1 80 55 15 .fm , 1 7. Ju li 20 15 , S ei te 3 7. Was ist konkret mit dem Hinweis im Bericht gemeint, dass die öffentliche Hand bei der Entwicklung von Geschäftsmodellen zu OER strikte Neutralität zu wahren hat? Damit ist gemeint, dass sich die öffentliche Hand grundsätzlich zu Neutralität verpflichtet sieht, soweit existierende oder künftige Geschäftsmodelle privater Unternehmen berührt sind. 8. Plädiert die Bundesregierung eher für die Entwicklung einer neuen Plattform im Internet oder für die Unterstützung bereits bestehender Plattformen , um Verweise auf OER und gegebenenfalls auch Materialien zur Verfügung zu stellen? Wie begründet die Bundesregierung ihre bisherige Positionierung? Das BMBF hat beim Deutschen Bildungsserver am Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung eine Machbarkeitsstudie „Machbarkeitsstudie zum Aufbau und Betrieb von OER-Infrastrukturen in der Bildung“ in Auftrag gegeben, um auf Basis der zu ermittelnden Bedarfslagen und unter Berücksichtigung der spezifischen Voraussetzungen des föderalen Bildungssystems zu klären, welche Lösungen für die verschiedenen Bildungsbereiche erfolgsversprechend sind. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wird die Bundesregierung auswerten. 9. Für welche Bildungsbereiche können OER aus Sicht der Bundesregierung zum Lehren und Lernen relevant sein? Ist mit dem im Bericht genannten „lebenslangen Lernen“ auch die berufliche und individuelle Weiterbildung angesprochen? Grundsätzlich bieten OER für alle Bildungsbereiche – einschließlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung – und auch für das informelle Lernen Potenzial. 10. Warum wird im Bericht nicht vorgeschlagen, öffentliche Einrichtungen dazu zu verpflichten, ihre Produkte unter eine OER-Lizenz zu stellen, sondern lediglich eine Anregung formuliert? Was könnte aus Sicht der Bundesregierung gegen eine entsprechende Verpflichtung sprechen? Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Verpflichtung öffentlicher Einrichtungen, ihre Produkte als OER zu veröffentlichen, zu Konflikten führen kann. Mit dem Projekt „MappingOER“ und der damit verbundenen Beschäftigung mit den Potenzialen und Herausforderungen zum Einsatz von OER soll Klarheit geschaffen werden, inwiefern eine mögliche Verpflichtung sinnvoll ist. 11. Aus welchem Grund wird bei der vorgeschlagenen Informations- und Koordinierungsstelle zu OER im Bericht der Hochschulbereich ausgespart ? Der im Bericht genannte Bereich des lebenslangen Lernens, für den die Informations - und Koordinierungsstelle geschaffen werden soll, bezieht auch den Hochschulbereich mit ein. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5515 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 15 \1 80 55 15 .fm , 1 7. Ju li 20 15 , S ei te 4 12. Welche finanziellen Mittel wird die Bundesregierung in diesem Jahr für welche Maßnahmen zur Unterstützung und Verbreitung von OER zur Verfügung stellen? In diesem Jahr hat das BMBF zum einen das bereits erwähnte Projekt „MappingOER“ und zum anderen die ebenfalls bereits genannte Machbarkeitsstudie zum Aufbau und Betrieb von OER-Infrastrukturen angestoßen. Für diese beiden Maßnahmen stellt das BMBF insgesamt 728 209,50 Euro zur Verfügung. Davon entfallen 701 417,13 Euro auf das Jahr 2015. 13. Inwieweit teilt die Bundesregierung die bis dato erfolgten öffentlichen Aktivitäten im Bereich OER im Vergleich zu den erfolgten Aktivitäten in anderen Ländern für ausreichend, und welche Konsequenzen zieht sie daraus ? Sowohl in den laufenden Maßnahmen als auch in dem angestoßenen Prozess zur weiteren Verbreitung von OER werden Expertise und Erfahrungswerte aus dem Ausland kontinuierlich einbezogen. Aufgrund der spezifischen Voraussetzungen in Deutschland, insbesondere seines föderalen Bildungssystems ist jedoch ein unmittelbarer Vergleich mit anderen Ländern nicht möglich. In der Konsequenz sollen Maßnahmen zur Förderung von OER entwickelt werden, die den spezifischen Gegebenheiten in Deutschland gerecht werden. 14. Welche Position hat die Bundesregierung auf der Ebene der EU zu Aktivitäten zu OER bezogen, und welche weiteren Impulse sind hier geplant? Das BMBF ist gemeinsam mit einem Vertreter der Länder in der Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission (EU-Kommission) „Digital and Online Learning (Digitales und Onlinegestütztes Lernen)“ vertreten. Ergebnisse aus den Beratungen der AG OER bzw. den laufenden Maßnahmen können dort eingebracht werden . Ebenso können Impulse von EU-Ebene in den in Deutschland angestoßenen Prozess eingespeist werden. 15. Welche weiteren Maßnahmen – über die im Bericht genannten hinaus – plant die Bundesregierung, um OER in ihrem Kompetenzbereich der außerschulischen Bildung zu unterstützen? 16. Welche weiteren Maßnahmen – über die im Bericht genannten hinaus – plant die Bundesregierung, um OER in ihrem Kompetenzbereich der Weiterbildung zu unterstützen? Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass konkrete Maßnahmen aus den Ergebnissen der vom BMBF beauftragten Machbarkeitsstudie und dem Projekt OERMapping abgeleitet werden können. 17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wie z. B. vom BFB formuliert (vgl. Positionspapier, siehe Vorbemerkung der Fragesteller), dass OER an die obligatorische Nutzung freier und offener Formate sowie an Freie und Open-Source-Software zu koppeln ist? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 bis 6 und 8 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5515 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 15 \1 80 55 15 .fm , 1 7. Ju li 20 15 , S ei te 5 18. Plant die Bundesregierung eine OER-Regelung, die es Lehrenden ermöglichen würde, ihre Materialien unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen ? Lehrenden ist es bereits jetzt grundsätzlich möglich, die von ihnen erstellten Unterlagen unter Maßgabe der Berücksichtigung des Urheberrechtes unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 bis 6 und 8 verwiesen. 19. Erwägt die Bundesregierung die Einführung einer obligatorischen OERKlausel für zukünftige Ausschreibungen und Fördermittel im Bereich der Schulbildung, Erwachsen- und Weiterbildung, Lehre und Forschung, wie es im Bereich der wissenschaftlichen Projekte mit Open Access bereits zum Teil realisiert wird? Das BMBF regt im Rahmen seiner bildungspolitischen Zuständigkeit für die berufliche Bildung bereits jetzt Durchführende von Förderprojekten dazu an, entwickelte Materialien als OER zu veröffentlichen (Beispiel: Richtlinien zur Förderung von Digitalen Medien in der beruflichen Bildung [DIMEBB 2]). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 15 \1 80 55 15 .fm , 1 7. Ju li 20 15 , S ei te 6 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 15 \1 80 55 15 .fm , 1 7. Ju li 20 15 , S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 15 \1 80 55 15 .fm , 1 7. Ju li 20 15 , S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .