Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5516 18. Wahlperiode 08.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 16 \1 80 55 16 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 6. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5306 – Aktueller Stand der vom Generalbundesanwalt und dem Bundeskriminalamt geführten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) hat der Generalbundesanwalt vor dem Oberlandesgericht (OLG) München Anklage gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, A. E., C. S. und H. G. erhoben, über die der 6. Strafsenat des OLG München seit dem 6. Mai 2013 in öffentlicher Hauptverhandlung verhandelt. Darüber hinaus führt der Generalbundesanwalt laut Medienberichten neun weitere Ermittlungsverfahren gegen neun namentlich bekannte Beschuldigte, die zum engen Kreis des NSU-Unterstützerinnen - und -Unterstützer-Netzwerks gehören (vgl. Augsburger Allgemeine vom 19. April 2015, „NSU-Prozess: Ermittlungen gegen neun weitere Verdächtige “, www.augsburger-allgemeine.de/bayern/NSU-Prozess-Ermittlungengegen -neun-weitere-Verdaechtige-id33760032.html) sowie ein zehntes Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, das als so genanntes Strukturermittlungsverfahren geführt wird (vgl. „Der NSU-Prozess: Zwischenstand aus München, Teil 2, Antifaschistisches Infoblatt, Ausgabe 4/2014, www.antifainfoblatt.de/ artikel/der-nsu-prozess-0 und Blog „Nebenklage NSU-Prozess“ vom 21. Oktober 2014, „Generalbundesanwalt zaubert eine Vernehmung aus dem Nichts hervor“, www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/10/21/21-10-2014/). Zudem ermittelt der Generalbundesanwalt wegen eines Sprengstoffdelikts, das nach Aussagen von C. S. am 11. Juni 2013 in der Hauptverhandlung ebenfalls vom NSU verübt wurde und bei dem ein Kellner türkischer Herkunft im Juni 1999 durch einen in einer Taschenlampe versteckten Sprengsatz schwer verletzt wurde (vgl. u. a. Blog „Nebenklage NSU-Prozess“ vom 11. Juni 2013, „Angeklagter Schultze gibt Hinweis auf weiteren Bombenanschlag des NSU“, www.nsunebenklage .de/blog/2013/06/11/11-06-2013/). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5516 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 16 \1 80 55 16 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 2 Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Soweit die Antwort der Bundesregierung Zahlenangaben enthält, geben diese den Stand vom 25. Juni 2015 wieder. Die Nennung der Zahl von V-Personen, die als Zeugen vernommen wurden, steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden. 1. Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern wird im Zusammenhang mit dem so genannten Strukturermittlungsverfahren, dem zehnten Ermittlungsverfahren , das der Generalbundesanwalt im NSU-Komplex führt, ermittelt (unter Angabe der jeweiligen Personenanzahl, Bundesland, Stadt bzw. Ort und Straftatbestand)? Bei dem in der Frage so genannten „Strukturermittlungsverfahren“ handelt es sich um das unter dem Rubrum „Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und anderer Straftaten gemäß §§ 129a Absatz 5 des Strafgesetzbuchs (StGB) unter anderem („Nationalsozialistischer Untergrund“ – NSU) geführte Ermittlungsverfahren, das sich nicht gegen bestimmte Beschuldigte richtet. 2. Wie viele Durchsuchungen fanden im Zusammenhang mit dem so genannten Strukturermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex wann und in welchen Bundesländern statt (bitte nach Bundesländern, Stadt bzw. Ort und Datum auflisten)? Insgesamt wurden in diesem Ermittlungsverfahren folgende drei Durchsuchungen gemäß §§ 103, 105 der Strafprozessordnung (StPO) durchgeführt: – Nordrhein-Westfalen: Paderborn, 25. April 2014 – Nordrhein-Westfalen: Bielefeld, 30. April 2014 – Brandenburg, Lübben: 5. Februar 2015 3. Wie viele Zeuginnen und Zeugen wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex bis jetzt vernommen? In diesem Ermittlungsverfahren wurden bisher 112 Zeugen vernommen. 4. Wie viele Zeuginnen und Zeugen wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens im Wege von Rechtshilfeersuchen in anderen Ländern vernommen (bitte nach Anzahl und Ländern aufschlüsseln)? Im Rechtshilfewege wurde in diesem Ermittlungsverfahren bisher eine Person – in Polen – zeugenschaftlich vernommen. 5. Wie viele ehemalige neonazistische V-Personen des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen? In diesem Ermittlungsverfahren wurden bisher eine nachrichtendienstliche V-Person des Bundesamtes für Verfassungsschutz zeugenschaftlich vernommen . V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5516 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 16 \1 80 55 16 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 3 6. Wie viele ehemalige neonazistische V-Personen von welchen Landesämtern für Verfassungsschutz (LfVs) wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen (bitte Anzahl nach Bundesländern bzw. LfVs aufschlüsseln)? In diesem Ermittlungsverfahren wurden bisher zwei nachrichtendienstliche V-Personen von Landesämtern für Verfassungsschutz zeugenschaftlich vernommen , davon eine V-Person des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg und eine V-Person des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz. 7. Wie viele V-Personen-Führer des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen ? In diesem Ermittlungsverfahren wurden bisher drei V-Personenführer des Bundesamtes für Verfassungsschutz zeugenschaftlich vernommen. 8. Wie viele V-Personen-Führer von welchen Landesämtern für Verfassungsschutz wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen (bitte Anzahl nach Bundesländern bzw. LfVs aufschlüsseln )? V-Personenführer von Landesämtern für Verfassungsschutz wurden in diesem Ermittlungsverfahren bisher nicht zeugenschaftlich vernommen. 9. Wie viele aktuelle und ehemalige Referatsleiterinnen und Referatsleiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen? In diesem Ermittlungsverfahren wurden bisher drei Referatsleiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz zeugenschaftlich vernommen. 10. Wie viele aktuelle und ehemalige Referatsleiterinnen und Referatsleiter von LfVs wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen (bitte nach Bundesländern bzw. LfVs aufschlüsseln)? Referatsleiterinnen oder Referatsleiter von Landesämtern für Verfassungsschutz wurden in diesem Ermittlungsverfahren bisher nicht zeugenschaftlich vernommen . 11. Wie viele aktuelle und ehemalige Präsidentinnen bzw. Präsidenten oder Behördenleiterinnen und Behördenleiter von LfVs wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen (bitte nach Bundesländern bzw. LfVs aufschlüsseln)? Aktuelle oder ehemalige Präsidentinnen bzw. Präsidenten oder Behördenleiterinnen und -leiter von Landesämtern für Verfassungsschutz wurden in diesem Ermittlungsverfahren bisher nicht zeugenschaftlich vernommen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5516 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 16 \1 80 55 16 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 4 12. Wie viele aktuelle und ehemalige Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeugen vernommen ? Aktuelle oder ehemalige Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden in diesem Ermittlungsverfahren bisher nicht zeugenschaftlich vernommen . 13. Gegen wie viele Beamtinnen und Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz ermittelt das Bundeskriminalamt bzw. der Generalbundesanwalt nach Kenntnis der Bundesregierung im NSU-Komplex (bitte gegebenenfalls unter Angabe der Tatvorwürfe)? Gegen Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird im NSU-Komplex nicht ermittelt. 14. Zu welchem Zeitpunkt fanden bei den neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die letzten Ermittlungshandlungen statt? Die Ermittlungen in den neun Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen namentlich bekannte Beschuldigte wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung dauern derzeit weiterhin an. Wegen der möglichen Relevanz sämtlicher, fortlaufend durchgeführter Ermittlungshandlungen im Gesamtkomplex einschließlich des gerichtlichen Verfahrens für jedes Einzelverfahren, sind Zeitangaben im angefragten Sinne nicht möglich. 15. Bei wie vielen der neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Verjährung der Tatvorwürfe im Laufe des Jahres 2015 zu rechnen? Angesichts der in den genannten Ermittlungsverfahren andauernden Ermittlungen kann derzeit eine abschließende Auskunft zur rechtlichen Einordnung der jeweiligen Sachverhaltskomplexe und damit auch zum Zeitpunkt der Verjährung der den Ermittlungsverfahren zugrundeliegenden Tatvorwürfe nicht gegeben werden. 16. Bei wie vielen der neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Verjährung der Tatvorwürfe im Laufe des Jahres 2016 zu rechnen? Auf die Antwort zu Frage 15 wird Bezug genommen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5516 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 16 \1 80 55 16 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 5 17. Bei wie vielen der neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Anklageerhebung im Laufe des Jahres 2015 zu rechnen? Aufgrund der in den genannten Ermittlungsverfahren andauernden Ermittlungen kann derzeit keine Auskunft darüber gegeben werden, ob und gegebenenfalls wann mit einer Anklageerhebung zu rechnen ist. 18. Bei wie vielen der neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Anklageerhebung im Laufe des Jahres 2016 zu rechnen? Auf die Antwort zu Frage 17 wird Bezug genommen. 19. Ist im Ermittlungsverfahren wegen des Sprengstoffanschlags in einer Gaststätte im Juni 1999 in Nürnberg, der nach Aussage von C. S. ebenfalls dem NSU zugerechnet werden muss, nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Anklageerhebung durch den Generalbundesanwalt zu rechnen? Von der Verfolgung dieser Tat wurde in Hinblick auf das fortgeschrittene Stadium der Hauptverhandlung und den für Strafsachen zu beachtenden Beschleunigungsgrundsatz gemäß § 154 Absatz 1 Nummer 1 StPO abgesehen, weil die Strafe, zu der die Verurteilung führen kann, neben der Strafe, die die Beschuldigte Zschäpe wegen der im Verfahren vor dem Oberlandesgerichts München angeklagten Taten im Falle einer Verurteilung zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 16 \1 80 55 16 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 6 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 16 \1 80 55 16 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 16 \1 80 55 16 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .