Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5518 18. Wahlperiode 09.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 18 \1 80 55 18 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. Juli 2015 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5312 – Projekt zu Strategien der sogenannten gewaltbereiten linken Szene im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Landeskriminalämter und Landesverfassungsschutzämter haben im Vorfeld des G7-Gipfels in Elmau ein Projekt mit dem Titel „Strategien der gewaltbereiten linken Szene bei Großveranstaltungen von bundesweiter und bzw. oder internationaler Bedeutung im Hinblick auf den G7-Gipfel 2015 in Deutschland “ verfolgt. Das Projekt wurde im Rahmen des Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrums durchgeführt (Antwort auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/ 2568). Nach bisherigen Angaben der Bundesregierung (Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/4752) wurde für das Projekt auf die Datei des Bundeskriminalamtes (BKA) LAPOS zurückgegriffen. Ergebnisse des Projektes sollten ab Mitte Mai 2015 vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, bitten die Fragesteller darum, die Antworten zu den nachfolgenden Fragen nachzureichen. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die AG „Analyse“ des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum – Links (GETZ-L) setzt sich aus der Polizeilichen Informations- und Analysestelle (PIAS) und der Nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestelle (NIAS) mit Vertretern aller Landeskriminalämter (LKÄ) sowie Landesverfassungsschutzbehörden , einschließlich des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), der Bundespolizei (BPol) und dem Bundeskriminalamt (BKA) zusammen. Mit dem o. g. Projektthema befassten sich die PIAS und NIAS aus rechtlichen und organisatorischen Gründen getrennt voneinander und mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen. Während die NIAS insbesondere die Analyse etwaiger theoretischer Strategiemodelle bzw. -papiere, d. h. der systematischen und langfristigen Planung von Veranstaltungen, die sich über mehrere Etappen erstrecken kann, als einen wichtigen Punkt aufgriff, richtete die V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5518 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 18 \1 80 55 18 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 2 PIAS ihr Hauptaugenmerk auf die taktische Aufstellung der linksextremistischen Szene bei Veranstaltungslagen, d. h. die Analyse des situativen Verhaltens . Federführend waren in der NIAS das BfV und in der PIAS das BKA, welches auch die Federführung in der Erstellung des Projektberichtes übernahm. Die Projektarbeit in der PIAS sollte aktuelle und belastbare Aussagen über Strategien der gewaltbereiten linken bzw. linksextremistischen Szene beleuchten, die im Kontext von Großveranstaltungen propagiert wurden. Über die Darstellung der polizeilichen Lage gewaltsam verlaufener, politisch links motivierter Demonstrationen im Berichtszeitraum der Jahre 2007 bis 2014 hinaus war es Ziel des Projekts festzustellen, ob möglicherweise gemeinsame Indikatoren für einen unfriedlichen Verlauf vorlagen und welche Taktiken bei der Anwendung von Gewalt bei Veranstaltungslagen zur Anwendung kamen. Das Ergebnis der Projektarbeit sollte als analytische Grundlage für zukünftige Großveranstaltungs - und Demonstrationslagen dienen. 1. Welche Strategien und Taktiken der linken Szene wurden in Zusammenhang mit dem Projekt analysiert? Die PIAS bezog innerhalb der Projektbearbeitung in erster Linie demonstrative Ereignisse ein, bei denen eine signifikant hohe Anzahl politisch linksmotivierter Gewaltstraftaten festgestellt und dem BKA im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet wurden. Hierbei galt es, die Anzahl der Gewaltstraftaten, die Deliktsverteilung, die regionale Verteilung, die thematischen Schwerpunkte zu belegen und einen statistischen Überblick über festgestellte Tatverdächtige zu erhalten. Im Zusammenhang mit gewaltsam verlaufenden demonstrativen Ereignissen sind vermehrt die Taktiken – Schwarzer Block, – Out of Control, – Kleingruppen- bzw. Bezugsgruppentaktik, – Fünf-Finger-Taktik, – Blockaden, – örtliche „Scouts“ zur Aufklärung von polizeitaktischen Schwachstellen, – Nutzung von Schutzbewaffnung und Wechselbekleidung aufgefallen. Dabei nutzen insbesondere Gewalttäter, die in Kleingruppen agieren , die Masse der bürgerlichen Demonstrationsteilnehmer als Rückzugsraum. 2. Inwieweit wurden konkrete politische Projekte, Strategien, Überlegungen, Strategiemodelle, Aktionen, Demonstrationen usw. von Organisationen, Zusammenschlüssen oder einzelnen Akteuren der linken Szene für das Projekt untersucht (bitte ggf. einzeln benennen bzw. die Überlegungen und Strategiemodelle kurz zusammenfassen)? Bei der Analyse der Protesttaktiken wurden im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2014 insgesamt 30 demonstrative Ereignisse einer Betrachtung unterzogen, in deren Verlauf mindestens zehn linksmotivierte Gewaltstraftaten im Rahmen des KPMD-PMK gemeldet wurden. Dies waren Demonstrationen im Zusammenhang mit folgenden Großereignissen: G8-Gipfel im Jahr 2007 in Heiligendamm, NATO-Gipfel im Jahr 2009 in Straßburg-Kehl, M31 und Blockupy-Aktionstage in den Jahren 2012 bis 2015, Kampagne „Flora bleibt unverträglich“ im Jahr 2013 in Hamburg, 1.-Mai-Demonstrationen im Jahr 2014 in Hamburg und Berlin sowie aktuelle Lageerkenntnisse zum G7-Gipfel im Jahr 2015 in Elmau. Eine V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5518 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 18 \1 80 55 18 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 3 personen- bzw. gruppenbezogene Analyse wurde durch den PIAS Verbund nicht durchgeführt. Die Auswertung diente dem Ziel, gemeinsame Ablaufmuster zu erkennen. Auf die Zukunft gerichtete Strategiemodelle wurden daraus nicht entwickelt . 3. Welche Methoden wurden für die Gewinnung der für das Projekt relevanten Informationen angewandt, und inwieweit gehörte auch Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln dazu? Neben den Informationen aus dem KPMD-PMK wurden zusätzliche Informationen über die Ländervertreter der LKÄ im GETZ bei den einsatzführenden Dienststellen mittels eines Fragebogens erhoben und entsprechende Literatur zum Thema „Linksextremistische Gewalt bei Demonstrationen“ herangezogen. Weiterhin wurden Polizeibeamte aus verschiedenen Bundesländern befragt, um Auskunft über erkennbare Taktiken der linken Szene bei Demonstrationen zu bekommen. Für das Projekt wurden keine gesonderten nachrichtendienstlichen Mittel angewandt . 4. Welche Medien wurden in Hinsicht auf das Projekt ausgewertet (bitte vollständig nennen unter Einschluss von Internetquellen, Netzwerken usw.)? Während der Projektbearbeitung nutzten die Vertreter der PIAS ausschließlich Informationen, die im Zusammenhang mit den zugrunde liegenden demonstrativen Ereignissen polizeilich erhoben wurden. In der Regel handelte es sich hierbei , neben den Meldungen über politisch motivierte Straftaten, um polizeiliche Lagebilder des BKA bzw. der Länderpolizeidienststellen. Darüber hinaus wurde Literatur zum Thema „Linksextremistische Gewalt“ der BKA-eigenen Bibliothek genutzt. Zusätzliche Recherchen im Sinne der Fragestellung (Internet, Netzwerke o. Ä.) wurden im Rahmen der Projektbearbeitung nicht durchgeführt. In der NIAS wurden in Hinsicht auf das Projekt Print- und Online-Publikationen ausgewertet, wie z. B. Szenepublikationen und Internetseiten linksextremistischer Personenzusammenschlüsse. Nach sorgfältiger Abwägung des Aufklärungs - und Informationsrechts der Abgeordneten mit dem Wohl des Bundes (Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden könnte, sieht die Bundesregierung von der konkreten Bezeichnung der im Einzelnen ausgewerteten Medien ab, da dies künftige Einsatzmaßnahmen und somit die Aufgabenerfüllung gefährden könnte. Ein Bekanntwerden der in der konkreten Lage sowie üblicherweise von den Sicherheitsbehörden ausgewerteten Medien und Themen, darunter etwa auch bestimmter Foren im Internet, könnte künftig ein konspirativeres Verhalten der darin handelnden Akteure und damit eine Verschlechterung der Prognosefähigkeit der Sicherheitsbehörden zur Folge haben. Einzelheiten der Auswertung sind evident geheimhaltungsbedürftig, so dass sich auch eine als Verschlusssache eingestufte Antwort verbietet. Evident geheimhaltungsbedürftige Informationen muss die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht offenlegen (vgl. BVerfGE 124, S. 161, 193 f.). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5518 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 18 \1 80 55 18 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 4 5. Wurden für das Projekt nur Informationen aus bzw. über solche Organisationen , Zusammenschlüssen oder Einzelpersonen verwendet, die nach Auffassung der Sicherheitsbehörden „gewaltbereit“ sind? Für das Projekt wurden in der NIAS Erkenntnisse über Linksextremisten sowie linksextremistisch beeinflusste Personenzusammenschlüsse, darunter auch gewaltbereite Linksextremisten, verwendet. Der Fokus des PIAS-Verbundes richtete sich auf die Erhebung der bei den demonstrativen Ereignissen zur Gewaltausübung angewandten Taktiken. Einzelpersonen und bzw. oder Gruppierungen waren nicht Gegenstand der Analyse. 6. Welche Kriterien wurden in diesem Kontext für das Attribut „gewaltbereit“ angelegt, und inwieweit war das Vorliegen rechtskräftiger Urteile ein notwendiges Kriterium dafür? Die Analyse der PIAS im Kontext „gewaltbereit“ bezog sich auf die statistische Analyse von Gewaltdelikten aus dem KPMD PMK (siehe auch Antwort zu Frage 1); eine personenbezogene Einzelfallbetrachtung ist nicht erfolgt. Das BfV sieht eine Gruppe oder Person als gewaltbereit an, wenn sie für sich selbst gewalttätiges Handeln zur Durchsetzung politischer Ziele als legitimes Mittel ansieht. 7. Wurden für das Projekt sämtliche in LAPOS abgelegten Datensätze genutzt oder eine Auswahl vorgenommen, und wenn nur eine Auswahl vorgenommen wurde, nach welchen Kriterien (bitte angeben, auf welche Zeiträume, lokale Gesichtspunkte, Deliktsqualitäten und anderen in LAPOS auswertbaren Kriterien zurückgegriffen wurde)? Die Kriterien der Datenerhebung umfassten alle linksmotivierten Gewaltdelikte im Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen im Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2014. Eine gesonderte Auswahl wurde nicht vorgenommen. Zur Analyse der zugrunde liegenden Motivation wurden zudem die einzelnen Themenfelder der Politisch motivierten Kriminalität erhoben. 8. Worin bestand die jeweilige Rolle der Landeskriminalämter und Landesverfassungsschutzämter ? Das GETZ ist eine Kommunikations- und Kooperationsplattform der Polizeiund Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder mit dem Ziel, Fachexpertise aller Behörden unmittelbar zu bündeln und so auf Basis der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen den Informationsfluss sicherzustellen, wobei den unterschiedlichen Ansätzen von Polizei (sachverhaltsbezogen nach einer Straftat bzw. zur Abwehr einer Gefahr) und Verfassungsschutz (sach- und personenbezogen mit dem Organisationsbezug im Vordergrund) Rechnung getragen wird. Siehe auch Vorbemerkung der Bundesregierung. a) Welche Rolle kam dem BKA, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und ggf. anderen Sicherheitsbehörden für das Projekt zu? In der PIAS erfolgte die Bearbeitung der Schwerpunkte in mehreren Unterarbeitsgruppen (UAG), in denen jeweils verschiedene Vertreter der PIAS aus dem Bund und den Ländern über unterschiedlich lange Zeiträume mit Moderation durch das BKA vertreten waren. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5518 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 18 \1 80 55 18 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 5 Die in der NIAS abgestimmten Analyseergebnisse wurden dem BKA für die redaktionelle Bearbeitung und Erstellung des Projektberichtes zur Verfügung gestellt . Das BKA übernahm in dem Projekt die Projektleitung, d. h. insbesondere die redaktionelle Projektberichtserstellung. b) Hatten die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) Zugriff auf LAPOS, oder wurden sie mit Informationen aus LAPOS versorgt, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Der Zugriff auf die LAPOS-Datei ist generell nur Mitarbeitern des BKA, Abteilung Polizeilicher Staatsschutz, gestattet. Die Verfassungsschutzämter hatten keinen Zugriff zur LAPOS-Datei. Sie wurden während der Projektarbeit nicht mit Daten aus dieser Datei beliefert. c) Wie rechtfertigt die Bundesregierung die gemeinsame Projekttätigkeit von Landeskriminal- und LfV mit einer BKA-Datei vor dem Hintergrund des informationellen Trennungsprinzips? Den Verfassungsschutzbehörden war es zu keinem Zeitpunkt möglich, auf die benannte Datei zuzugreifen. 9. Welche Ergebnisse hat das Projekt erbracht, und inwieweit flossen diese Ergebnisse in das Einsatzkonzept der Polizeien von Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder bei den Protesten gegen den G7-Gipfel ein? Das Ergebnis des Projekts ist ein Abschlussbericht, welcher seitens des BfV der Amtsleitertagung (ALT) am 13. Mai 2015 im Umlaufbeschlussverfahren vorgelegt wurde. Im Ergebnis wurde erkennbar, dass die linksextremistische Szene – in Bezug auf Großereignisse – einem weitestgehend gleichen „Mobilisierungsplan“ folgt. Neben der Bildung möglichst Spektren übergreifender Bündnisse gibt es auch verschiedene regionale Bündnisse. Zur Vorbereitung werden bundesweite „Aktionskonferenzen “ durchgeführt, Arbeitsgruppen für verschiedene Themen und Organisationsbereiche gegründet, ein „Demo-Fahrplan“ erstellt und die Einrichtung von Camps während der „Demo-Tage“ geplant. Ergänzend wird auf die Beantwortung der Frage 12 verwiesen. 10. In welcher Form sind diese Ergebnisse (ggf. auch vorab vorliegende Teilergebnisse , Thesen u. Ä., diese bitte benennen) in die Arbeit der Sicherheitsbehörden anlässlich des G7-Gipfels in Elmau eingeflossen? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 11. Inwiefern hat der tatsächliche Verlauf der Proteste gegen den Gipfel aus Sicht der Bundesregierung diese (Teil-)Ergebnisse bestätigt oder falsifiziert ? Der tatsächliche Verlauf der Proteste gegen den G7-Gipfel im Jahr 2015 hat die Ergebnisse (Prognosen) des Projekts weithin bestätigt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5518 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 18 \1 80 55 18 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 6 12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Projektverlauf und seinen Ergebnissen? Die vorliegende Analyse zeigt auf, dass bestimmte Strategien und Taktiken der linksextremistischen Szene in den vergangenen Jahren auch bei zukünftigen Ereignissen für die Gefährdungsbewertung und auch polizeiliche Einsatzplanung in Betracht zu ziehen sind, und dass dabei bestimmte Indikatoren auf einen gewaltsamen Verlauf hindeuten. Davon unabhängig muss jedes demonstrative Ereignis für sich hinsichtlich seiner Gefährdung durch gewalttätige Ausschreitungen einzeln bewertet werden. 13. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere, ähnlich angelegte Projekte beabsichtigt oder bereits angelaufen (bitte möglichst ausführlich darstellen )? Es sind derzeit keine weiteren, ähnlich angelegten Projekte geplant. 14. Wurden für das Projekt Dateien angelegt, und wenn ja, wo waren bzw. sind diese angesiedelt? a) Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Errichtungsanordnung und zum Zweck dieser Dateien machen? b) Wie viele Datensätze waren darin maximal enthalten, wie viele waren es unmittelbar vor dem Gipfel, und wie viele sind es jetzt (bitte jeweils angeben, welche Kategorisierungen dabei verwendet wurden)? c) Wie viele Datensätze wurden jeweils anderen, bereits existierenden Dateien entnommen, und um welche Dateien handelt es sich dabei jeweils (bitte vollständig benennen)? d) Inwiefern wurden Informationen ausländischer Polizei- oder Geheimdienstbehörden verwendet? e) Existieren diese Dateien noch, und wenn ja, welche weitere Verwendung ist vorgesehen? Wenn nein, wann wurde sie gelöscht, und inwiefern wurden die angelegten Datensätze in (welche) anderen Dateien übertragen? Für das Projekt wurden keine eigenen Dateien angelegt. 15. Sind die im Analyseprojekt abgegebenen Einschätzungen hinsichtlich des Verlaufs der G7-Proteste bestätigt worden, und wenn nein, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus ? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 16. Was waren wesentliche Inhalte der vom BKA erstellten Bundeslagebilder G7, und in welcher Form wurden oder werden diese nach Abschluss des Gipfels und der polizeilichen Maßnahmen noch einmal ausgewertet und die darin vorgenommenen Prognosen überprüft? Die wesentlichen Inhalte des Bundeslagebildes bestehen aus Informationen zur aktuellen Entwicklung der Mobilisierung aus dem In- bzw. Ausland, einer Übersicht themenbezogener Demonstrationsgeschehen und die in diesem Kontext festgestellten politisch motivierten Straftaten. Auf Grundlage dieser Informationen erstellt das BKA eine Bewertung des Gefährdungspotenzials. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5518 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 18 \1 80 55 18 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 7 Der Bundeslagebildfall ist abgeschlossen und die erstellten Bundeslagebilder werden nicht mehr inhaltlich überprüft. 17. Welche Hinweise und Erkenntnisse zu möglicherweise einreisenden gewaltbereiten Störern wurden von Sicherheitsbehörden anderer Staaten an das BKA bzw. das BfV übermittelt, und trafen diese übermittelten Informationen und Hinweise zu? Konkrete Hinweise zu Anreisen gewaltbereiter Störer aus anderen Staaten wurden nicht übermittelt. 18. Was war konkret Gegenstand der Erörterung des BfV mit dem Landesamt für Verfassungsschutz Bayern zum Thema Errichtung möglicher Protestcamps (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4752, Frage 13)? Die Errichtung möglicher Protestcamps wurde durch das BfV in Hinblick auf linksextremistische Bestrebungen erörtert und erfolgte im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfschG). 19. Warum war dieses Thema Gegenstand von Erörterungen zwischen Ämtern für Verfassungsschutz, zu deren originären Aufgaben weder das Versammlungsrecht noch die damit verbundene polizeiliche Gefahrenabwehr gehören? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 20. Wurde die Polizei über die Ergebnisse dieser Erörterung in Kenntnis gesetzt , und wenn ja, in welcher Form? Das BKA und die Bundespolizei wurden vom BfV nicht über die Ergebnisse der in der Antwort zu Frage 18 genannten Erörterung mit dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz unterrichtet. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 18 \1 80 55 18 .fm , 2 0. Ju li 20 15 , S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .