Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5538 18. Wahlperiode 10.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 38 \1 80 55 38 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 8. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5224 – NATO-Drohnen im Programm Alliance Ground Surveillance Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vor sechs Jahren hatten 13 NATO-Mitglieder (NATO – Organisation des Nordatlantikvertrages ) die Einrichtung des „Alliance Ground Surveillance“ (AGS) auf Sizilien vereinbart (Bundestagsdrucksachen 17/14571 und 18/1794). Das Programm basiert auf Drohnen und besteht aus einem Luft- und einem Bodensegment . Zusammen bilden sie den Kern des neuen Systems, das sogenannte AGS Core. Zunächst war geplant, acht Drohnen des Typs „Global Hawk“ zu beschaffen, die Anzahl wurde nunmehr auf fünf reduziert. Am Boden werden Anlagen zur Steuerung und Flugkontrolle errichtet. Hierzu gehören Relaisstationen für die Satellitenkommunikation. Der Vertrag aus dem Jahr 2009 enthält auch Absprachen zur Verteilung der Kosten. Die anvisierten Investitionen von 1,45 Mrd. Euro verteilen sich demnach prozentual auf 13 Beschaffungsnationen . Viele Mitgliedstaaten hatten sich bereits zu Beginn – meist aus finanziellen Gründen – zurückgezogen. Nicht an Bord sind Belgien, die Niederlande , Griechenland, Dänemark und Spanien. Kanada ist mittlerweile endgültig ausgestiegen. Großbritannien und Frankreich wollen indes von der Möglichkeit Gebrauch machen, statt Geld lieber eigene Drohnen beizusteuern. Übrig bleiben außer Deutschland, Italien, Luxemburg und Norwegen vor allem osteuropäische Länder, darunter alle drei baltischen Staaten sowie Bulgarien, die Tschechische Republik, Rumänien, die Slowakei und Slowenien. Die NATO-Drohnen können von der Basis in Sigonella gesteuert werden. Die Sammlung, Prozessierung und Auswertung der Aufklärungsdaten erfolgt – soweit bekannt – ebenfalls in Sizilien. Dort wird auch eine Trainingseinheit für Piloten und Auswerter untergebracht. Möglich ist aber auch der Einsatz von mobilen, transportfähigen Bodenstationen. Diese würden dann per Satelliten mit der Anlage in Sizilien verbunden. Wo diese mobilen Anlagen im Friedensfall stationiert werden, ist unklar. Wegen der hohen Reichweite der „Global Hawk“ erfordert der Datenaustausch mit der Auswerte- und Steuereinheit breitbandige Datenrelaissatelliten, die überdies gegen Ausfall gesichert werden müssen. Aus Sicherheitsgründen müssen solche Anlagen stets doppelt vorgehalten werden. Weil auch dies nicht ausreicht, werden vor allem für die Übermittlung der Aufklärungsdaten kommerzielle Satellitenkapazitäten angemietet. Nach einer Marktsichtung im Jahr 2014 soll im Jahr 2015 mit dem Aufbau der Satellitenkommunikation in Sigonella begonnen werden. Bis zur Fertigstellung V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5538 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 38 \1 80 55 38 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 2 könnte die NATO die bereits vorhandenen Anlagen der dortigen US-Basis nutzen. Auch die Bundeswehr will von Northrop Grumman Corporation große Drohnen beschaffen. Geplant war der Kauf von vier Drohnen des Typs „Euro Hawk“, allerdings scheiterte das Projekt an hohen Folgekosten für Zulassungsverfahren (Bundestagsdrucksache 18/3663). Ein bereits gelieferter Prototyp soll nun für Tests der mitgeführten Abhörtechnologie genutzt werden. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) favorisiert nun die Drohne „Triton“, ebenfalls ein Derivat der „Global Hawk“, jedoch in einer aktuelleren Baureihe. Die Bundeswehr hat eine Studie zur möglichen Zulassung der Drohne beauftragt und arbeitet an einer technischen Bewertung. Das US-Militär muss in derartige Kaufabsichten eingebunden werden, für die „Triton“ ist dort die Marine zuständig . Ein entsprechendes Planungsverfahren hat die Bundeswehr bereits eingeleitet . Es ist unklar, wann die an die NATO gelieferten „Global Hawk“ erstmals im Regelbetrieb aufsteigen können, womöglich müssen für die Einsätze zeitraubende Einzelgenehmigungen beantragt werden. Zwar besitzen die Drohnen eine Zulassung durch US-Behörden. Für ihre Integration in den militärischen Luftraum über Sigonella ist aber eine militärische Zulassungsstelle des italienischen Verteidigungsministeriums verantwortlich. Laut der Bundesregierung gibt es keine Anhaltspunkte, wonach der Zulassungsprozess des NATO AGS ernsthaft gestört sei. Allerdings sei offen, wann mit der planmäßigen Durchführung eines Erstfluges begonnen werden kann. Vor einem Jahr führte die NATO im Rahmen einer in Norwegen abgehaltenen Übung erste, umfangreiche Tests mit den Riesendrohnen durch (Bundestagsdrucksachen 18/2938 und 18/1794). Auch die US-Luftwaffe hat bereits zwei „Global Hawk“ in Sigonella stationiert. Die Übungsleitung der NATO griff auf diese beiden Drohnen zurück und ließ sie auf mehreren Flugrouten von Sigonella nach Norwegen fliegen. Gesteuert wurde die Übungsmission von einer Kontrollstation auf einer Basis in den USA. Über welche Satelliten oder Relaisstationen der Flug geführt wurde, ist nirgends dokumentiert. Denkbar wäre, dass die Signale zur Steuerung über Anlagen in Ramstein oder Sigonella übertragen wurden. Die Drohnen flogen in 16 Kilometern Höhe und waren mit fast 600 km/h unterwegs. Entlang der Streckenführung wurden in den überflogenen Ländern zeitlich befristete Gebiete mit Flugbeschränkungen eingerichtet . Für deren Beantragung war die US-Luftwaffe zuständig. Auch Deutschland sollte ursprünglich überflogen werden, allerdings hatte die Regierung des ebenfalls für die Streckenführung vorgesehenen Österreichs keine Überfluggenehmigung erteilt. Schließlich entschied sich die NATO für eine Flugroute über Frankreich und Großbritannien. Trotzdem hatte sich die Bundeswehr auf den Überflug vorbereitet und ein entsprechendes Verfahren in Gang gesetzt. Zuständig ist die Wehrtechnische Dienststelle 61, die zunächst eine flugbetriebliche und technische Bewertung vornahm. Auf dieser Basis hatte das BMVg dann eine entsprechende Genehmigung erteilt, allerdings mit der Auflage , alle mitgeführten Anlagen zum Abhören oder Aufklären über Deutschland auszuschalten. Der eigentliche Überflug wäre dann von der Deutschen Flugsicherung geführt worden. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist daraufhin, dass die nachfolgenden Antworten den Kenntnisstand mit Datum vom 26. Juni 2015 widerspiegeln. Aufgrund der fortschreitenden Umsetzung der verschiedenen Projekte und der Auswertung von Ergebnissen unterliegen die in der Antwort enthaltenen Informationen einem fortlaufenden Wandel. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5538 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 38 \1 80 55 38 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 3 1. Wann sollen die „Global Hawk“ nach derzeitigem Stand ausgeliefert und an die NATO übergeben werden? Die Übergabe der NATO AGS-Luftfahrzeuge erfolgt sukzessive und entlang des Integrierten Programmplanes – Integrated Master Schedule (IMS). Dieser ist Bestandteil des am 20. Mai 2012 geschlossenen AGS Beschaffungsvertrages . Gemäß des IMS ist die Auslieferung des ersten Luftfahrzeuges an den Auftraggeber, die NATO AGS Management Agency (NAGSMA), 52 Monate nach Vertragsschluss vorgesehen. Das letzte der fünf Luftfahrzeuge wird gemäß IMS 58 Monate nach Vertragsschluss dem Auftraggeber übergeben. a) Welche Tests und flugbetrieblichen Verfahren müssen nach der Auslieferung und vor dem Regelbetrieb der Drohnen durchgeführt werden? Gemäß Programmplan findet nach der Auslieferung und Übergabe der unbemannten Luftfahrzeuge und vor Aufnahme des Regelflugbetriebs durch den Nutzer, die NATO AGS Force, eine zweistufige Einsatzprüfung nach einem durch den Nutzer zu entwickelnden Prüfplan statt. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfungen wird durch den Nutzer die militärische Anfangsbefähigung bzw. die volle Einsatzbereitschaft erklärt. Mit Erklärung der vollen Einsatzbereitschaft wird der Regelflugbetrieb aufgenommen. b) Wer ist hiermit beauftragt? Die diesbezüglichen Prüfungen und Tests werden von der NATO AGS Force durchgeführt. 2. Wann könnte nach derzeitigem Stand mit der planmäßigen Durchführung eines Erstfluges begonnen werden? Nach Einschätzung der italienischen Zulassungsbehörde ist der Erstflug nach derzeitigem Sachstand im Frühjahr 2016 möglich. 3. Inwiefern hat die für Anfang April 2014 in Sigonella geplante, jedoch verschobene „Spatenstichzeremonie“ (Bundestagsdrucksache 18/1794) inzwischen stattgefunden, und wer nahm daran teil? Die für Anfang April 2014 geplante „Spatenstichzeremonie“ wurde nicht durchgeführt und wird nicht mehr stattfinden. 4. Sofern diese „Spatenstichzeremonie“ nicht wie angekündigt stattgefunden hat, was ist der Bundesregierung über die Gründe des Verzugs bekannt? Ursächlich für die Absage waren Terminschwierigkeiten. 5. Was ist der Bundesregierung über den Zeitplan des Zulassungsprozesses der Drohnen des NATO AGS bekannt? Mit Blick auf den Zeitplan des Zulassungsprozesses besteht laut Aussage der italienischen Zulassungsbehörde derzeit ein Verzug von mehreren Monaten. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5538 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 38 \1 80 55 38 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 4 a) Was ist der Bundesregierung über die Risiken des Zulassungsprozesses bekannt, die nach ihrer Auskunft seitens Italiens als „beherrschbar angesehen werden“, weshalb „das Thema Zertifizierung“ derzeit kein „Showstopper“ sei (Bundestagsdrucksache 17/14571)? Fragen der möglichen Verzögerungen im Verlauf des Zulassungsverfahrens werden zwischen der italienischen Zulassungsbehörde und der Industrie behandelt. Laut Aussage der italienischen Zulassungsbehörde gibt es, jenseits einer zeitlichen Verzögerung, derzeit keine negativen Auswirkungen mit Blick auf die Erteilung der Musterzulassung. b) Was ist der Bundesregierung über aktuelle Probleme des Zulassungsprozesses der Drohnen des NATO AGS bekannt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Welche Behörden welcher Länder gehören dem „RPAS Airspace Integration Integrated Project Team“ der NATO an, und worin bestehen dessen Aufgaben (Bundestagsdrucksache 18/5022)? Das „RPAS Airspace Integration Integrated Project Team“ ist ein NATOGremium , in dem operationelle Belange zur Integration von RPAS der HALEund MALE-Klasse in den Luftverkehr besprochen werden. In der Vergangenheit waren, neben Deutschland, Teilnehmer folgender Nationen beteiligt: Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika. Über die Dienststellenzugehörigkeiten der Vertreter dieser Nationen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Für Deutschland wurde diese Aufgabe hauptsächlich durch das Kommando Einsatzverbände der Luftwaffe wahrgenommen. 7. Inwiefern ist das anlässlich des NATO-Manövers „Unified Vision“ für die „anlassbezogene Nutzung“ des deutschen Luftraums durch die USDrohnen „Global Hawk“ von der Bundeswehr entwickelte betriebliche Verfahren aus Sicht der Bundesregierung auch auf die „Global Hawk“ der NATO übertragbar, bzw. welche Anpassungen wären hierfür erforderlich? Die Festlegung der betrieblichen Verfahren für potenzielle Überflüge im Rahmen der Übung „Unified Vision“ stellt eine Einzelfallentscheidung dar. Erst nach Vorlage detaillierter Informationen (Flugprofil, Flugstrecke und Flugverfahren) kann bewertet werden, ob diese Verfahren oder Teile davon auf andere unbemannte Luftfahrzeuge übertragbar sind. 8. Welche Firmen sind mit der Planung, Errichtung und dem Betrieb des Luftund Bodensegments (inklusive der Auswertungs- und Kommunikationskomponenten ) im Rahmen des NATO AGS beauftragt (bitte für die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)? Hauptauftragnehmer: NGISSII1 (Gesamtverantwortung und Systemintegration) Unterauftragnehmer: NGSC2 (Air Segment) EADS CASSIDIAN3 (mobile Bodenanlagen) SELEX (MOB)4 KONGSBERG (Datenarchiv) 1 Northrop Grumman ISS International Inc. 2 Northrop Grumman Systems Corporation 3 EADS CASSIDIAN heute Airbus Defence and Space, ADS 4 Main Operating Base V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5538 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 38 \1 80 55 38 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 5 9. Auf welche Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Republik Tschechien angesiedelten Hersteller von Überwachungstechnik ERA, T-CZ, ELDIS, RAMET und RETIA in die Umsetzung des NATO AGS eingebunden? Gemäß NATO AGS Core-Beschaffungsvertrag sind die in der Tschechischen Republik angesiedelten Firmen RETIA und ICZ als Unterauftragnehmer der Firma Airbus Defence and Space eingebunden. Der Firma RETIA ist der Arbeitsanteil „Mobile Ground Stations Shelter with Design and Installation/ Integration“ zugewiesen, der Firma ICZ der Arbeitsanteil „Software Development “. 10. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie von „www.tagesschau.de“ (5. Juni 2015) berichtet, zu, dass die Firma RETIA mit dem Rüstungskonzern Airbus mobile Bodenstationen für das NATO AGS entwickelt, und welche konkreten Beiträge erbringt die Firma hierfür ? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse einer für Februar 2014 geplanten Marktsichtung im Rahmen des NATO AGS zu „Voraussetzungen für die Satellitenkommunikation (Leasing, Leistungszeitraum November 2015 bis Dezember 2037)“ bekannt (Bundestagsdrucksache 17/14571)? Die NATO hat auf die ursprünglich geplante Marktsichtung für die Satellitenkommunikation verzichtet. 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern, wie geplant, in diesem Jahr mit dem Aufbau der Satellitenkommunikation in Sigonella begonnen worden ist? Der Aufbau der Satellitenkommunikationsanlage hat im Januar 2015 begonnen. 13. Wo außer in Sizilien könnte nach Kenntnis der Bundesregierung die Sammlung, Prozessierung und Auswertung der Aufklärungsdaten erfolgen ? Die Sammlung, Prozessierung und Auswertung der Aufklärungsdaten setzt eine Kommunikationskomponente und eine Auswertungskomponente voraus und ist aus technischer Sicht grundsätzlich überall dort möglich, wo eine entsprechende Datenverbindung zum und Zugriffsberechtigung auf das System besteht. a) Wie viele mobile, transportfähige Bodenstationen sollen nach derzeitigem Stand beschafft werden? Der NATO AGS Core-Beschaffungsvertrag sieht nach derzeitigem Stand die Beschaffung von sechs Mobile General Ground Stations (MGGS), zwei Transportable General Ground Stations (TGGS) und zwei Deployable UAV Control Elements (DUCE) vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5538 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 38 \1 80 55 38 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 6 b) Wo würden diese mobilen, transportfähigen Bodenstationen nach derzeitigem Stand stationiert? Die Stationierung der mobilen, transportfähigen Bodenstationen ist nach derzeitigem Stand am Standort Sigonella, Italien vorgesehen. 14. Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich oder sogar geplant, die durch den NATO AGS „Global Hawk“ erfassten Daten nach ihrer „Übertragung mittels Datenrelaissatelliten und einer BreitbandDatenverbindung (Line of Sight), an die entsprechenden NATO AGS Bodenstationen“ ohne Zeitverzug mit fiberoptischen Kabeln an andere Lagezentren oder Steuerungszentralen weiterzuleiten? Das NATO AGS Core-System ist ausschließlich zur militärischen Nutzung innerhalb militärischer Kommunikationsnetze vorgesehen. Aus technischer Sicht ist eine Datenweiterleitung grundsätzlich möglich. 15. Welche technischen Erläuterungen kann die Bundesregierung machen, inwiefern für ein solches Verfahren aus ihrer Sicht Relaisstationen genutzt werden könnten oder müssten? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 16. Inwiefern wäre ein solches Verfahren nicht nur für die Auswertung von Daten, sondern auch für die Steuerung der Drohnen „mittels Funk“ denkbar ? Die Steuerung der unbemannten Luftfahrzeuge setzt eine zur Flugführung und Kontrolle befähigte Bodenstation und die entsprechende Datenverbindung zum und Zugriffsberechtigung auf das System voraus. 17. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, die in Sigonella stationierten NATO-Drohnen auch von Basen in anderen Kontinenten steuern zu können? Der Bundesregierung liegen zu solchen Planungen keine Erkenntnisse vor. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern für Starts, die Steuerung oder die Auswertung von Daten der NATO-Drohnen (auch nur vorübergehend) Anlagen der US-Streitkräfte in Sigonella genutzt werden könnten oder dies sogar vorgesehen ist? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 19. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass einige NATO-Staaten wie die Bundesregierung „nationale Beistellungen“ für die NATO AGS beschaffen, und worum handelt es sich dabei nach derzeitigem Stand? Nach Kenntnis der Bundesregierung wollen derzeit zwei Nationen, Großbritannien und Frankreich, von der Möglichkeit der Leistung einer „contribution in kind“ (Beistellung nationaler Systeme) anstelle eines finanziellen Beitrags Gebrauch machen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5538 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 38 \1 80 55 38 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 7 20. Was ist der Bundesregierung über einen neuen Stand des Angebots Großbritanniens und Frankreichs bekannt, statt ihres finanziellen Beitrages eine sogenannte contribution in kind beizustellen und hierfür Drohnen des Typs „Sentinel“ und „Heron TP“ anzubieten? Zur „contribution in kind“-Beistellung Großbritanniens und Frankreichs liegen der Bundesregierung, außer der bekannten Beistellung anstelle eines finanziellen Beitrages, keine neuen Erkenntnisse vor. Bei dem System „Sentinel“ handelt es sich nicht um ein unbemanntes Luftfahrzeug. 21. Wie viele deutsche Soldaten sind derzeit auf welchen Dienstposten unmittelbar mit dem NATO-Programm AGS befasst, und worin besteht deren jeweilige Aufgabe? Derzeit sind insgesamt acht deutsche Soldaten an den Standorten bzw. Organisationen SHAPE AGS Implementation Office (AGSIO) in Belgien (fünf Soldaten ) sowie Sigonella in Italien (drei Soldaten) unmittelbar mit dem NATO-Programm AGS befasst. Ihre jeweiligen Aufgaben beinhalten folgende Haupttätigkeiten: Teamleiter AGSIO (SHAPE, Belgien): Leitung, Koordination, Steuerung und Überwachung des AGS-Unterstützungselementes , Tätigkeiten in Verbindung mit der operationellen Einführung des NATO AGS-Programms. Leiter Personal (SHAPE, Belgien): Erstellung von Personalbedarfs- und Personalplänen sowie Richtlinien, die das AGS-Unterstützungselement betreffen, unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Leitlinien. Leiter Taktik und Doktrin (SHAPE, Belgien): Entwicklung von Taktik und Doktrin für das AGS-Unterstützungselement. Leiter Boden C25 & CIS6 (SHAPE, Belgien): Koordinierung und Überwachung aller CIS-Anforderungen des NATO AGS Core in Abstimmung mit der NATO-Beschaffungsagentur NAGSMA, Industriepartnern und anderen Akteuren innerhalb der NATO und der NATO-Kommandostruktur . Bürosachbearbeiter AGSIO (SHAPE, Belgien): Organisation des täglichen Bürobetriebes. DDO DtA7 NATO AGS (Sigonella, Italien)/Commander ADVON Team: Führung des Vorauskommandos NATO AGS Force. 5 Command & Control 6 Communication & Information System 7 Dienstältester Deutscher Offizier Deutscher Anteil V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5538 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 38 \1 80 55 38 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 8 Stellvertretender Leiter Civil Engineering (Sigonella, Italien): Beratung und Koordination für alle Aspekte der NATO AGS-Infrastrukturentwicklung am Stationierungsort (MOB)8, Sigonella, Italien. Sachbearbeiter (Sigonella, Italien): Unterstützung des Führers Vorauskommando NATO AGS Force. 22. Wie viele deutsche Soldaten sind derzeit als Piloten und bzw. oder Ausbilder für die Drohnen „Euro Hawk“, „Global Hawk“ und „Triton“ qualifiziert und zertifiziert (bitte aufschlüsseln), und welche weiteren Soldaten sollen diese Zertifizierung perspektivisch erhalten? Die „Remotely Piloted Aircraft – Führer“ (RPA-F) der Luftwaffe, die für eine Verwendung auf dem zulassungspflichtigen Unmanned Aircraft System (UAS) EURO HAWK vorgesehen waren, erhielten eine Systemschulung für das UAS GLOBAL HAWK. Kein RPA-F der Luftwaffe hat eine Musterberechtigung EURO HAWK. GLOBAL HAWK: Derzeit besitzen noch drei RPA-F eine gültige Musterberechtigung GLOBAL HAWK, davon ein RPA-F mit zusätzlicher Fluglehrberechtigung. Perspektivisch wird die Luftwaffe in den nächsten fünf Jahren bis zu 16 RPA-F bei NATO AGS auf UAS GLOBAL HAWK einsetzen und dafür ausbilden. TRITON: Im Vorhaben SLWÜA ist noch keine Auswahlentscheidung gefallen. Insofern gibt es noch keine Personalplanungen für das System MQ4-C TRITON. 23. Was haben Angehörige der Bundesregierung auf dem siebten Treffen der Nutzergruppe „European MALE RPAS Community“ hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung bzw. dem Lizenzerhalt von Piloten vorgetragen (Bundestagsdrucksache 18/5022)? Im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung hat ein Vertreter des Kommandos Luftwaffe am 7. Treffen der EDA-Arbeitsgruppe MALE Remotely Piloted Air System (RPAS) Community teilgenommen. Es wurde zum Thema „Erhalt des Militärluftfahrzeugführerscheins Fläche mit Instrumentenflugberechtigung (MFS-F/IB) für RPA-F der Lw“ und zu möglichen Ansätzen für einen Kompetenzerhalt der Besatzungen von unbemannten Luftfahrzeugen vorgetragen . 8 Main Operating Base V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5538 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 38 \1 80 55 38 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 9 24. Welche Drohnen welcher Teilstreitkräfte welcher Länder sind in der NATO-Übung „Unified Vision“ zum Einsatz gekommen (www.pinterest.com/pin/46936021091988339)? Im Rahmen der NATO-Demonstration „Unified Vision 2014“ sind folgende unbemannten Luftfahrzeuge zum Einsatz gekommen: Belgien: B Hunter Italien: Strix, Raven, MQ-1 Predator Norwegen: Raven, Puma Rumänien: Hirrus USA: Global Hawk (Block 30) a) Wo fanden nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Flüge statt? Die Flüge erfolgten hiesiger Kenntnis nach vorrangig im Bereich des Übungsgeländes der „Oerland Main Air Station“ in Norwegen, wobei jedoch der belgische B Hunter nur in Belgien und der italienische MQ-1 Predator nur in Italien eingesetzt wurden. Zum US Global Hawk wird auf die Antwort zur Bundestagsdrucksache 18/1794 verwiesen. b) Von wo wurden die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils gesteuert? Auf die Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/1794 wird verwiesen. c) Welche Relaisstationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Steuerung oder Kommunikation genutzt? Auf die Antwort zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 18/5061 wird verwiesen . d) Wo wurden die Aufklärungsdaten der Drohnen ausgewertet? Die Erstauswertung der Aufklärungsergebnisse der unbemannten Luftfahrzeuge erfolgte grundsätzlich national und vorrangig auf dem Übungsgelände der „Oerland Main Air Station“ in Norwegen. Im Anschluss wurden die Auswertungsergebnisse dem Demonstrationsnetzwerk zur Verfügung gestellt, an dem weitere nationale Dienststellen in Europa und den USA sowie NATODienststellen angeschlossen waren. 25. Was ist der Bundesregierung aus ihrer Beteiligung am NATO-Manöver „Unified Vision“ darüber bekannt, aus welchen Gründen von Österreich „keine zeitgerechte Überfluggenehmigung“ für die „Global Hawk“ erlangt werden konnte? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5538 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 38 \1 80 55 38 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 1 0 26. Inwiefern hält die Bundesregierung es für notwendig oder wenigstens wünschenswert, einen „nationalen Beobachter“, der überdies Pilot und Fluglehrer der Drohnen „Euro Hawk“ und „Global Hawk“ sowie Bediener der Überwachungssensorik der Drohnen ist, darin einzuweisen, ob die von ihm verfolgte Steuerung einer Drohne über Europa über fiberoptische Kabel oder über Satelliten vorgenommen wird (Plenarprotokoll 18/108)? Eine dezidierte Einweisung über Übertragungswege von Steuerimpulsen ist für einen Piloten bzw. Steuerer eines unbemannten Luftfahrzeuges nicht vorgesehen und für die Flugführung unerheblich. 27. In welche technischen Abläufe der Flüge der Drohne „Global Hawk“ von Sigonella nach Norwegen wurde der anlässlich des NATO-Manövers „Unified Vision“ als „nationaler Beobachter“ in eine Luftwaffenbasis in den USA entsandte Offizier überhaupt einbezogen? Der in der Missionskontrollstation in der US-Air Force Base in Beale eingesetzte und in Bedienung und Überwachung qualifizierte Offizier konnte von Beginn des Triebwerkstarts an die Abläufe bezüglich der Flugführung und der Nutzung bzw. des Einschaltens der Sensoren für die im Rahmen der Übung „Unified Vision 2014“ durchgeführten Missionen beobachten. In weitere technische Abläufe der Flüge wurde er nicht einbezogen. 28. Welche Zwischenfälle hat der im Rahmen des NATO-Manövers „Unified Vision“ in die einzig für die Flüge zuständige Missionskontrollstation in der Beale Air Force Base (USA) entsandte deutsche nationale Beobachter dokumentiert? Es wurden keine Zwischenfälle durch den nationalen Beobachter dokumentiert. 29. Welche weiteren Störungen oder kritischen Vorfälle werden in der Übungsauswertung von „Unified Vision“ beschrieben? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Störungen oder kritische Vorfälle vor. 30. Welche bemannten oder unbemannten Luftfahrzeuge welcher Teilstreitkräfte welcher Länder sind in der als „Schwerpunktübung der Bundeswehr “ bezeichneten JAWTEX 2014 (Joint Air Warfare Tactical Exercise) zum Einsatz gekommen? Bei der Übung JAWTEX 2014 sind ausschließlich bemannte Luftfahrzeuge (Lfz) von insgesamt zehn Nationen (Deutschland – DEU –, Niederlande – NLD –, Italien – ITA –, Türkei – TUR –, Ungarn – HUN –, Griechenland – GRC –, Slowenien – SVN –, Schweiz – CHE –, Finnland – FIN –, Österreich – AUT –) und der NATO zum Einsatz gekommen. Insgesamt haben 105 Luftfahrzeuge an der Übung JAWTEX 2014 teilgenommen. Aufgeteilt nach Nationen und Teilstreitkräften ergibt sich folgende Auflistung: V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5538 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 38 \1 80 55 38 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 1 1 a) Welche Überflüge oder sonstigen Flüge von Drohnen waren im Rahmen der Übung über Deutschland geplant, und welche haben tatsächlich stattgefunden? Der Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen war während der Übung weder vorgesehen noch wurde er durchgeführt. b) In welcher Höhe und mit welcher Geschwindigkeit flogen die Drohnen ? Auf die Antwort zu Frage 30a) wird verwiesen. c) Von wo wurden die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils gesteuert? Auf die Antwort zu Frage 30a) wird verwiesen. d) Welche Relaisstationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Steuerung oder Kommunikation genutzt? Auf die Antwort zu Frage 30a) wird verwiesen. e) Wo wurden die Aufklärungsdaten der Drohnen ausgewertet? Auf die Antwort zu Frage 30a) wird verwiesen. Nation Anzahl Lfz (Starrflügler) Anzahl Lfz (Hubschrauber) DEU Luftwaffe (Lw): 35 (EF, TOR, C-160, A310 MRTT) Zivil: 15 (A-4N, Learjet, PC-9) Lw: 5 (CH-53) Heer: 6 (TIGER, NH-90, UH-1D) NLD Lw: 5 (F-16, C-130) ITA Lw: 12 (EF, TOR, AMX) TUR Lw: 5 (F-16) HUN Lw: 5 (GRIPEN) GRC Lw: 3 (PC-9M)4 (F-16) SVN Lw: 3 (PC-9M)3 (PC-9M) Lw: 1 (COUGAR) CHE Lw: 3 (COUGAR) FIN Lw: 3 (PC-9M)3 (F-18) AUT Lw: 2 (UH-60) NATO Lw: 3 (PC-9M)1 (E-3A AWACS) Gesamt 88 Lfz 17 Lfz V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5538 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 38 \1 80 55 38 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 1 2 31. Welche „fachlich zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der Verteidigung“ sind derzeit in die Entscheidung über das weitere Vorgehen und die mögliche Weiterverwendung des „Euro Hawk Full Scale Demonstrators “ eingebunden? Im Bundesministerium der Verteidigung sind, je nach fachlicher Zuständigkeit, die Abteilungen Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN), Planung (Plg), Führung Streitkräfte (FüSK), Strategie und Einsatz (SE) sowie Haushalt und Controlling (HC) in die Entscheidung über das weitere Vorgehen und die mögliche Weiterverwendung des „Euro Hawk Full Scale Demonstrators“ eingebunden . a) Inwiefern ist, wie von der Bundesregierung für frühestens „Ende März 2015“ skizziert, die „Einigung zur Beendigung des bisher bestehenden Vertragsverhältnisses“ mit den Auftragnehmern des „Euro Hawk Full Scale Demonstrators“ (Bundestagsdrucksache 18/2729) inzwischen erfolgt? Die Einigung ist bislang nicht erfolgt. Ende Mai 2015 wurden von der Industrie Änderungsangebote vorgelegt, die derzeit durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) verhandelt werden. b) Sofern eine endgültige Einigung zur Vertragsbeendigung noch nicht erfolgte, welche Gründe kann die Bundesregierung hierfür mitteilen? Aufgrund der erst Ende Mai 2015 vorgelegten Änderungsangebote und der darüber zu führenden Verhandlungen war eine Einigung bisher nicht möglich. 32. Was ergab die bis Ende März 2015 angekündigte Überprüfung des „aktuelle[n] luftfahrzeugtechnische[n] Zustand“ der seit Dezember 2013 stillgelegten Drohne „Euro Hawk“ (Bundestagsdrucksache 18/3663)? Der aktuelle luftfahrzeugtechnische Zustand des seit Dezember 2013 stillgelegten EURO HAWK FSD-Luftfahrzeugs wurde von Mitte Januar bis Ende April 2015 geprüft. Die Untersuchung hat ergeben, dass sich das Luftfahrzeug in einem guten Zustand befindet und in einen verkehrssicheren Zustand zurückversetzt werden kann. a) Welchen Stand haben die „Vorarbeiten“ zu weiteren Flügen des „Euro Hawk“, und wann könnten diese Flüge nach derzeitigem Stand erfolgen ? Auf Grundlage des Untersuchungsergebnisses zum luftfahrzeugtechnischen Zustand des EURO HAWK FSD wird die Wiederaufnahme der Testflüge im Sommer 2016 vorbereitet. b) Welche notwendigen Arbeiten für die Erlangung einer eine neuen vorläufigen Verkehrszulassung wurden als „wirtschaftlich sinnvoll“ bewertet und werden mithin durchgeführt? Im Rahmen der durchgeführten Untersuchung wurden Maßnahmen identifiziert, die vor der Neuausstellung einer Vorläufigen Verkehrszulassung (VVZ) abzuarbeiten wären. Das Industrieangebot, das u. a. die für die Neuausstellung einer VVZ erforderlichen Maßnahmen enthält, wird derzeit amtsseitig geprüft und bewertet. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5538 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 38 \1 80 55 38 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 1 3 33. Was kann die Bundesregierung zur Einhaltung des Zeitplans über eine Aussage zur Zulassbarkeit der Drohne „MQ-4C Triton“ mitteilen, die für das dritte Quartal 2015 angekündigt war (Bundestagsdrucksache 18/3663)? Eine Aussage zur Zulassbarkeit TRITON wird frühestens im Februar 2016 vorliegen . a) Auf welche Weise ist die US-Navy in die Arbeit an einer entsprechenden Zulassungsstudie eingebunden? Die US Navy ist innerhalb eines Regierungsvertrages (FMS Case) der benannte ausführende bzw. koordinierende Vertragspartner, der der deutschen Seite technische Informationen zur Verfügung stellt und die Bewertung der Informationen durch die deutsche Seite unterstützt. b) Welche Angaben macht der im Jahr 2014 gemeinsam mit der US-Navy geschlossene Regierungsvertrag hinsichtlich einer Prüfung der Zulassbarkeit der Drohne (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 80 des Abgeordneten Andrej Hunko vom 9. Juni 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/5161)? Mit der US Navy wurde nach Vorarbeiten in 2014 im April 2015 ein Regierungsvertrag (FMS Case) geschlossen, um zu untersuchen, ob der MQ-4C TRITON in Deutschland zugelassen werden kann. Erste Expertengespräche haben Anfang Juni 2015 stattgefunden. Ergebnisse zur Zulassbarkeit TRITON liegen noch nicht vor. c) Inwiefern zeigen sich US-Behörden sowie der Hersteller der Drohne „MQ-4C Triton“ aus Sicht der Bundesregierung kooperativ hinsichtlich der Herausgabe aller für die Prüfung einer militärischen Zulassung zum Flugbetrieb erforderlichen Dokumente und technischen Unterlagen ? Die zuständige Zulassungsstelle der US Navy arbeitet mit den beteiligten deutschen Dienststellen kooperativ zusammen. Bisher wurden alle angefragten zulassungsrelevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 38 \1 80 55 38 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 1 4 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 38 \1 80 55 38 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 1 5 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 38 \1 80 55 38 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 1 6 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .