Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5540 18. Wahlperiode 10.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 40 \1 80 55 40 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. Juni 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Omid Nouripour, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5335 – Bericht über die Veruntreuung von Mitteln an der Deutschen Schule in Istanbul Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch einen Bericht der Nachrichtenagentur „dpa“ vom 16. Juni 2015 wurde bekannt, dass durch den Vorstand der Deutschen Schule in Istanbul in den vergangenen Jahren Millionenbeträge veruntreut wurden. Die deutsche Schule in Istanbul genießt in der türkischen Schul- und Bildungslandschaft einen hervorragenden Ruf und hat zahlreiche erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen vorzuweisen. Nach den vorliegenden Informationen wird der Vorstand durch einen Trägerverein gewählt; ihm gehört aber auch ein Diplomat des Generalkonsulats an. Das Generalkonsulat in Istanbul hat Strafanzeige gegen die mutmaßlich Verantwortlichen gestellt. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Deutsche Schule Istanbul (gegründet im Jahr 1868) wird in privater Trägerschaft über einen Schulverein nach türkischem Recht betrieben. Sie besteht aus zwei organisatorisch voneinander getrennten Zweigen: einem mehrzügigen Zweig für ausschließlich türkische Schülerinnen und Schüler, der der türkischen Schulaufsicht unterliegt, und einem einzügigen Zweig nichttürkischer Schülerinnen und Schüler (5. bis 12. Klasse) als „Privatschule der Deutschen Botschaft Ankara–Zweigstelle Istanbul, Sek. I und II“. Dieser Zug unterliegt nicht der türkischen Schulaufsicht. An beiden Zweigen zusammen werden ca. 800 Schüler unterrichtet. Träger des türkischen „Alman Lisesi“ ist der „Verein zum Betrieb der Deutschen Schule Istanbul“ mit Sitz in Istanbul, der den Unterricht in der Botschaftsschule übernimmt. Wie andere Deutsche Auslandsschulen auch, fördert das Auswärtige Amt (AA) die Deutsche Schule Istanbul über die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5540 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 40 \1 80 55 40 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 2 1. Welche Gelder fehlen in welcher Höhe, und inwiefern sind davon auch Steuergelder betroffen? Nach bisherigen Erkenntnissen der Bundesregierung fehlen Schulgebühren, die von den Eltern der Schülerinnen und Schüler gezahlt wurden. Öffentliche Mittel im Rahmen der Förderung für Deutsche Auslandsschulen sind davon nach derzeitiger Kenntnis nicht betroffen. Der Schaden soll 1 922 047 Euro sowie 2 155 246 Türkische Lira (zum jeweiligen Tageskurs) betragen. 2. Wieso wurden die Vorwürfe, die intern schon seit dem Jahr 2013 bekannt wurden, bislang nicht öffentlich thematisiert? Im Mai 2013 trat der damalige Schulvereinsvorstandsvorsitzende zurück, ein neuer Vereinsvorstand wurde unverzüglich gewählt. Der Schulverein und das Generalkonsulat erstatteten in der Türkei Strafanzeige. Die Ermittlungen der türkischen Behörden sind noch nicht abgeschlossen. Von einer Thematisierung in der Öffentlichkeit hat der Schulverein abgesehen. 3. Sind auch die Vertreter des Generalkonsulats im Vorstand des Trägervereins, dem Veruntreuung der Gelder vorgeworfen wird, unter den Verdächtigen? Wenn ja, welche dienstrechtlichen Konsequenzen sind daraus gezogen worden ? Nein. 4. Inwiefern hat das Deutsche Generalkonsulat von der Praxis der Bareinzahlung von Schulgeldern gewusst und diese hingenommen? Die Möglichkeit einer Barzahlung der Schulgelder gegen Erhalt einer Quittung war gängige Praxis. Davon hatten einzelne Angehörige des Generalkonsulats Istanbul Kenntnis. Die Entscheidung über die Bareinzahlung von Schulgebühren oblag allein dem Schulverein, der unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe in Istanbul diese Möglichkeit der Entrichtung der Schulgelder abgeschafft hat. 5. Wurde die Strafanzeige gegen den gesamten Vorstand oder nur gegen einen Teil davon gestellt? Das Generalkonsulat hat Strafanzeige gegen alle möglicherweise in Betracht kommenden Beteiligten gestellt. 6. Wie hat das Deutsche Generalkonsulat in den vergangenen Jahren auf einzelne Beschwerden von Eltern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Schule Istanbul reagiert? Das Deutsche Generalkonsulat ist im Rahmen seiner Zuständigkeiten in den vergangenen Jahren einzelnen Beschwerden von Eltern und Mitarbeitern der Deutschen Schule Istanbul nachgegangen. Je nach Art der Beschwerde wurden sowohl der Schulvereinsvorstand als auch der Schulträger, die Schulleitung und die fördernden Stellen informiert. Für Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Schule Istanbul ist der Dienstweg vorgesehen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5540 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 40 \1 80 55 40 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 3 Seit Mai 2013 ist der Verdacht auf strafbare Handlungen im Zusammenhang mit abhanden gekommenen Schulgebühren Thema vieler Sitzungen des Vorstands des Schulvereins gewesen. 7. Inwiefern gibt es einen Zusammenhang zwischen der nach Informationen der Fragesteller im vergangenen Jahr entschiedenen Trennung der Schule von fünf Mitgliedern der Schulleitung und acht weiteren Lehrerinnen und Lehrern und den Untreuevorwürfen? Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht kein Zusammenhang. 8. Inwiefern ist durch diese beiden Vorgänge mit Konsequenzen für den Ablauf des Schulbetriebs im Schuljahr 2015 bzw. 2016 zu rechnen? Aus Sicht der Bundesregierung ist mit keinen Konsequenzen zu rechnen. 9. Inwieweit hat der Vertreter des Deutschen Generalkonsulats im Vorstand die Entscheidung, sich von 13 Mitgliedern der Schulleitung und des Lehrkörpers zu trennen, mitgetragen, und aus welchen Gründen? Der Vertreter des Deutschen Generalkonsulates im Vorstand hat an der fraglichen Sitzung nicht teilgenommen. Er übt im Vorstand kein Stimmrecht aus. 10. Wie ist der Stand der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung mit der ehemaligen stellvertretenden Schulleiterin? Nach Kenntnis der Bundesregierung warten beide Parteien auf Verkündung eines Urteils. 11. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um den guten Ruf der Schule aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen? Die Deutsche Schule Istanbul genießt nach wie vor einen exzellenten Ruf. Sie gehört zu den besten Privatschulen in der Türkei. Die Bundesregierung begrüßt mit Nachdruck den seit Mai 2013 eingeschlagenen Weg des Umbaus, der eine Erweiterung des Vereins und des Vorstands sowie eine Umstrukturierung der internen Abläufe beinhaltet. Insbesondere setzt sich die Bundesregierung für die Erweiterung des Schulvereins auf ca. 100 Mitglieder bis zum Jahr 2016 (heute 80) ein, um den Schulverein auf eine breitere personelle Basis zu stellen und ihn tiefer in der türkischen Gesellschaft, vor allem aus dem Kreis der „Ehemaligen“, und der deutschen Gemeinschaft vor Ort zu verankern. Zudem hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass regelmäßige Gespräche des Vorstands mit Vertretern der Eltern und der Lehrer vor den Vorstandssitzungen stattfinden. Weitere, vom Schulverein finanzierte Baumaßnahmen , werden die ohnehin hohe Attraktivität der Schule bei türkischen Eltern aufrechterhalten. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5540 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 40 \1 80 55 40 .fm , 1 5. Ju li 20 15 , S ei te 4 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 12. Inwiefern ist es eine gängige Praxis bei der Organisation von Auslandsschulen , dass die Trägervereine aus einem eng begrenzten Kreis an Mitgliedern bestehen? Es ist keine gängige Praxis bei der Organisation von Auslandsschulen, dass Trägervereine aus einem eng begrenzten Kreis an Mitgliedern bestehen. Der Schulverein in Istanbul ist eine Besonderheit, da es sich nicht um einen Verein nach deutschem, sondern nach türkischem Recht handelt. Der „Verein zum Betrieb der Deutschen Schule Istanbul“ wurde am 13. März 1933 mit Hauptsitz in Istanbul gegründet. Ein Schulverein, der eine Mitgliedschaft für interessierte Eltern vorsieht, ist nicht mit dem türkischen Vereinsrecht kompatibel. 13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Vorgängen in Istanbul für die Kontrolle der deutschen Auslandsschulen? Die Deutschen Auslandsschulen sind Schulen, die in privater Trägerschaft betrieben und vom AA gefördert werden. Das AA hat mithin keine Kontrollfunktionen hinsichtlich der internen Verwaltung und Verwaltungsabläufe an einer Schule, sondern kontrolliert die vertragsgemäße Verwendung der Fördermittel. An der Deutschen Schule Istanbul sind unmittelbar nach Bekanntwerden der Veruntreuungsvorfälle intern Konsequenzen gezogen worden. Mit Inkrafttreten des Auslandsschulgesetzes (ASchulG) am 1. Januar 2014 wurde die Förderung der Deutschen Auslandsschulen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Verleihungsvertrag und Fördervertrag bilden nun die Grundlagen der Förderung. Im Rahmen der Schulaufsicht prüft die ZfA, ob Fördergelder vertragsmäßig verwendet werden. Die Schulträger sind verpflichtet, der ZfA entsprechende Zwischen- und Abschlussnachweise vorzulegen. Die Angaben in den Nachweisen müssen durch das Testat eines im Sitzland oder der Europäischen Union zugelassenen Wirtschaftsprüfers bestätigt werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .