Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5547 18. Wahlperiode 13.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 47 \1 80 55 47 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 10. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5169 – Stand der Liquidation von Absatzfonds, der Centrale Marketingorganisation der deutschen Landwirtschaft und der Zentralen Markt- und Preisberichterstattung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit Entscheidung vom 3. Februar 2009 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die gesetzliche Pflichtabgabe der deutschen Landwirtschaft an den Absatzfonds rückwirkend bis zum 1. Juli 2002 für verfassungswidrig. Aus diesen Abgaben wurden die CMA GmbH (Centrale Marketingorganisation der deutschen Landwirtschaft) und die ZMP GmbH (Zentrale Markt- und Preisberichterstattung) finanziert. Seit dem Jahr 2002 wurde so von den Landwirten in Deutschland nach Information der Fragesteller die Summe von ca. 600 Mio. Euro verfassungswidrig eingezogen. Durch das im Jahr 1969 erlassene Absatzfondsgesetz wurden letztlich jedem Landwirt beim Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse gesetzlich festgelegte Zwangsbeiträge für die Branchenwerbung abgezogen. Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisierte die Praxis der Buchführung und Kostenkontrolle als intransparent : „Es findet keine Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben statt, so wie für öffentliche Haushalte vorgesehen“ (Prüfbericht vom 30. Juni 2006). Seit dem Jahr 2009 befinden sich der Absatzfonds und die ehemals von ihm finanzierten Durchführungsgesellschaften CMA und ZMP in Liquidation. Bis jetzt ist weder die Liquidation abgeschlossen noch ist ein Termin für den Abschluss der Liquidation bekannt. Damit sind Kosten verbunden, die durch den Steuerzahler getragen werden bzw. gegebenenfalls zulasten des Berufsstandes gehen. Trotz der Verfassungswidrigkeit der Zwangsabgabe haben die Landwirte nach Information der Fragesteller bislang nur einen Bruchteil der eingezahlten Gelder zurückerhalten. Der Liquidator ist ein Rechtsanwalt, der vormals Mitglied der Geschäftsleitung der CMA war. Diese personelle Kontinuität ist kritisch zu betrachten. Mit fortschreitender Dauer der Liquidation des Absatzfonds und der Unternehmen stellt sich die Frage, warum sich diese immer weiter in die Länge zieht, für welche Aufgaben Gelder ausgegeben werden, warum in hohem Maße Personalkosten aufgewendet werden und welche Arbeitsleistungen dafür erbracht werden . V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5547 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 47 \1 80 55 47 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 2 Aktueller Stand der Liquidation 1. Wie ist der aktuelle Stand der Liquidationen von Absatzfonds, CMA und ZMP? Der Absatzfonds befindet sich noch in der Abwicklung. Die Liquidation der CMA GmbH i. L. wurde zum 30. April 2015 beendet. Ihre Löschung wurde am 1. Juli 2015 in das Handelsregister eingetragen. Die Liquidation der ZMP GmbH i. L. wurde zum 31. Dezember 2014 beendet. Ihre Löschung wurde am 3. März 2015 in das Handelsregister eingetragen. 2. Sind die in der Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14339 genannten Berichte über den Fortgang der Liquidation verfügbar (für Bundestagsabgeordnete und bzw. oder für die Öffentlichkeit)? Die Berichte werden für behördeninterne Zwecke angefertigt. Für die Öffentlichkeit kann Einsicht auf Antrag nach Maßgabe des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes gewährt werden. Für Anfragen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist das parlamentarische Fragerecht maßgeblich. 3. Wie viele verwaltungsgerichtliche Verfahren über Beiträge bzw. Rückerstattung von Beiträgen an den Absatzfonds sind aktuell noch anhängig, und um welche strittige Beitragssumme handelt es sich? 4. Wie ist der Stand dieser Verfahren, und wann ist mit einem Abschluss dieser Verfahren zu rechnen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Verwaltungsgerichtliche Verfahren auf Beitragsrückerstattung richteten bzw. richten sich nicht nur gegen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), sondern auch gegen Landesstellen. Dies betrifft die Länder, die eine Umlage nach dem Milch- und Fettgesetz erhoben und bei denen die Zuständigkeit der betreffenden Landesstellen gemäß § 3 der Verordnung über die Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz auch die Erhebung der Absatzfondsbeiträge im Milchbereich umfasste. Im Zuständigkeitsbereich der BLE sind keine verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Beitragsrückerstattung mehr anhängig. Nach Angaben der Länder sind in deren Zuständigkeitsbereich noch 17 verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Beitragsrückerstattung anhängig. Die Summe der jeweiligen Streitwerte beträgt insgesamt rund 20,7 Mio. Euro. Derzeit ist offen, wann mit einem Abschluss dieser Verfahren zu rechnen ist. 5. Wie viele Beitragsbescheide wurden insgesamt aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben, und wie hoch ist jeweils die Summe a) der somit nicht erhobenen bzw. eingezogenen Beiträge (Abgaben) und Die Summe der nach dem Urteil des BVerfG vom 3. Februar 2009 nicht mehr erhobenen bzw. nicht mehr eingezogenen Beiträge ist nicht gesondert erfasst worden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5547 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 47 \1 80 55 47 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 3 b) der zurückerstatteten Beiträge (Abgaben)? Zu der Anzahl der zurückgenommenen Beitragsbescheide und den von der BLE bzw. den Landesstellen erstatteten Beiträgen wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen, die auf Angaben der BLE und der Länder beruht. Erstattet wurden bislang insgesamt Beiträge in Höhe von rund 117,4 Mio. Euro. 6. Wie teilt sich die Summe der nicht erhobenen bzw. der rückerstatteten Beiträge auf die einzelnen Bereiche der ehemals abgabenpflichtigen Erzeugnisse auf (nach § 10 Absatz 3 Nummer 1 bis 10 des Absatzfondsgesetzes)? Zu der Summe der nicht erhobenen Beiträge wird auf die Antwort zu Frage 5a verwiesen. Die Aufteilung der erstatteten Beiträge nach Branchen stellt sich nach Angaben der BLE und des Absatzfonds wie folgt dar: Branche erstattete Beiträge (in Millionen Euro, gerundet): Schlachtereien 20,3 Molkereien 64,2 Eierpackstellen 9,2 Mühlenbetriebe 6,5 Geflügelschlachtereien 4,6 Ölmühlenbetriebe 4,3 Großhandelsbetriebe, Obst, Gemüse und Kartoffeln 4,0 Zuckerfabriken 3,3 Verarbeitungsbetriebe 0,5 Brauereibetriebe 0,3 Gärtnereien 0,2 Anzahl zurückgenommener Bescheide erstattete Beiträge in Euro BLE rund 8 200 66 464 046 BB 27 387 724 BW 376 6 578 738 BY 1 063 14 858 234 HE 142 3 276 800 NI 498 14 669 569 NW keine Angaben 6 253 880 RP, SL keine Angaben 3 333 454 TH 152 1 499 504 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5547 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 47 \1 80 55 47 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 4 7. Wird die Summe, die von Landwirten in Deutschland seit dem Jahr 2002 verfassungswidrig eingezogen wurde, zurückgezahlt? Wie wird diese zurückgezahlt, und wann wird diese zurückgezahlt? Die Wirkungen von Entscheidungen des BVerfG, die zur Nichtigkeit von Gesetzen führen, sind gesetzlich geregelt. Nach § 79 Absatz 2 Satz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes bleiben die nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen, die auf einer für nichtig erklärten Norm beruhen, unberührt. Vor diesem Hintergrund wurden bzw. werden erhobene Beiträge von den erhebenden Stellen erstattet, soweit die entsprechenden Bescheide zum Zeitpunkt des Urteils des BVerfG vom 3. Februar 2009 noch nicht bestandskräftig waren. Personalkosten und andere Kosten von CMA GmbH in Liquidation (i. L.), ZMP GmbH i. L. und Absatzfonds i. L. und erbrachter Leistungen 8. Wie hoch sind die vom Absatzfonds an CMA GmbH i. L. und ZMP GmbH i. L. bereitgestellten Mittel pro Jahr (2009 bis 2015)? Nach Angaben des Absatzfonds hat dieser der CMA GmbH i. L. und der ZMP GmbH i. L. folgende Mittel (in Millionen Euro) zur Verfügung gestellt: 9. Inwieweit entspricht die Internet-Präsenz des Absatzfonds unter www. absatzfonds.de den nach dem Telemediengesetz vorgeschriebenen Impressumangaben (bitte begründen)? Nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Telemediengesetzes besteht eine Impressumspflicht für Dienstleister, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bereithalten. Die Internetpräsenz des Absatzfonds beschränkt sich auf die Angabe einer Kontaktadresse. Weitere Informationen sind nicht verlinkt. Eine bloße Information über eine Kontaktmöglichkeit wird regelmäßig nicht gegen Entgelt erbracht, so dass die vorgenannte Vorschrift keine Anwendung findet. Jahr CMA GmbH i. L. ZMP GmbH i. L. 2009 26,0 14,7 2010 1,2 3,0 2011 0,9 0,9 2012 0,7 0,4 2013 0,8 0,5 2014 0,8 0,8 2015 0,7 0 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5547 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 47 \1 80 55 47 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 5 10. Wie viele Mitarbeiter werden aktuell (Stand: 2015) noch von a) CMA GmbH i. L., b) ZMP GmbH i. L. und c) Absatzfonds i. L. beschäftigt? Im Absatzfonds sind vier Personen auf 3,5 Stellen beschäftigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 11. Wie viele Mitarbeiter wurden in den Jahren 2009 bis 2014 (bitte Jahresangaben ) von a) CMA GmbH i. L., b) ZMP GmbH i. L. und c) Absatzfonds i. L. beschäftigt? Die Antwort ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Dabei sind teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren jeweiligen Zeitanteilen erfasst. Die Angaben beziehen sich auf den 31. Dezember eines jeden Jahres. * ohne Liquidatoren 12. Welche Personalkosten werden im Jahr 2015 voraussichtlich für a) die CMA GmbH i. L., b) die ZMP GmbH i. L. und c) den Absatzfonds i. L. anfallen? Für den Absatzfonds sind in dessen Haushaltsplan Personalkosten in Höhe von 466 200 Euro veranschlagt. Die Personalkosten der CMA GmbH i. L. betragen 141 000 Euro. Bei der ZMP GmbH i. L. fallen keine Personalkosten mehr an. 13. Warum war die Beschäftigung von insgesamt acht Mitarbeitern (Stand: 1. Juni 2013) notwendig, wenn die Beendigung der Liquidation im Wesentlichen durch die ausstehende Entscheidung in einem Rechtsstreit und Jahr Absatzfonds CMA GmbH i. L.* ZMP GmbH i. L.* 2009 6 51,04 8 2010 4 17,75 3 2011 3 7 2 2012 3,5 2,75 2 2013 3,5 2,5 2 2014 3,5 2,5 2 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5547 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 47 \1 80 55 47 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 6 durch die Prüfung seitens Dritter verzögert wurde (Bundestagsdrucksache 17/14339)? 14. Mit welchen Aufgaben waren die acht Mitarbeiter (Stand: 1. Juni 2013) und der Liquidator betraut, und welche Arbeitsleistungen wurden durch die Mitarbeiter und insbesondere durch den Liquidator erbracht? Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bei der genannten Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern handelte es sich um die Gesamtzahl der Personen, die im Absatzfonds, in der CMA GmbH i. L. und in der ZMP i. L. tätig waren. Auf die Antwort zu Frage 11 wird ergänzend verwiesen. Soweit es sich um die CMA GmbH i. L. handelt, waren die Beschäftigten im Wesentlichen mit folgenden Aufgaben beschäftigt: ● Änderungen des Gesellschaftsvertrages, u. a. um Beschlüsse des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung zu erleichtern, ● Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten, nicht nur der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14060 genannten, ● Umstellung aller Jahresabschlüsse ab dem Jahre 2009 auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Liquidationsverfahrens als Folge eines beim Bundesamt für Justiz anhängigen Beschwerdeverfahrens, ● Prüfung einer Verpflichtung der CMA GmbH i. L. zur Tragung von Sozialabgaben und Künstlersozialabgaben aus Agenturleistungen, ● Vorbereitung und Begleitung einer Betriebsprüfung durch das zuständige Finanzamt, ● Beitreibung ausstehender Forderungen aus laufenden Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren, ● laufende Berichterstattung an den Absatzfonds, ● Vorbereitung und Durchführung von Gremiensitzungen (Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung), ● Vorbereitung der Archivierung zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten , ● kameralistische und doppische Rechnungslegung einschließlich der Abgabe erforderlicher Steuererklärungen. Bei der ZMP GmbH i. L. fielen ähnliche Aufgaben an, allerdings in geringerem Umfang. Zum Absatzfonds wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 15. Ist der genannte Rechtsstreit mittlerweile entschieden (Bundestagsdrucksache 17/14339)? Wenn ja, wie? Ist die Prüfung abgeschlossen? Wenn ja, wie? Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? Der Rechtsstreit wurde zwischenzeitlich zugunsten der CMA GmbH i. L. abgeschlossen . V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5547 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 47 \1 80 55 47 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 7 16. Mit welchen Aufgaben sind die aktuell beschäftigten Mitarbeiter und der Liquidator betraut, und welche Arbeitsleistungen werden durch diese und insbesondere durch den Liquidator erbracht? Die Beschäftigten des Absatzfonds nehmen im Wesentlichen noch folgende Aufgaben wahr: ● kontinuierliche Überprüfung der Finanzlage, ● Prüfung und Steuerung der Bereitstellung von Mitteln an die Landesstellen zur Erstattung von Beiträgen, auch im Hinblick auf die dort noch anhängigen Verfahren, ● laufende Berichterstattung an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, ● kameralistische und doppische Rechnungslegung, ● Finanzanlagenmanagement, ● Vorbereitung von Steuerprüfungen, ● Vorbereitung und Durchführung von Gremiensitzungen (Verwaltungsratsund Vorstandssitzungen), ● Verwaltung und Verwertung der bisher von der CMA GmbH i. L. genutzten Immobilie, ● Vorbereitung der Archivierung zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten . Die Begleitung von CMA GmbH i. L. und ZMP GmbH i. L. durch den Absatzfonds , mit der dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2013 auch befasst waren, ist mit der Beendigung der Liquidationen abgeschlossen. Sie umfasste insbesondere die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Finanzmittel im Rahmen von Zuwendungen und die Kontrolle der Verwendung dieser Mittel. 17. Wie hoch waren die Personalkosten in den Jahren 2009 bis 2014 (bitte Jahresangaben ) a) der CMA GmbH i. L., b) der ZMP GmbH i. L. c) des Absatzfonds i. L.? Die Personalkosten von Absatzfonds, CMA GmbH i. L. und ZMP GmbH i. L. sind aus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen (Angaben in Euro): 18. Welche Kosten werden außer den Personalkosten im Jahr 2015 (gesamt) voraussichtlich anfallen? In welcher Höhe werden diese anfallen? Außer den Personalkosten fallen beim Absatzfonds im Jahr 2015 Kosten in Höhe von voraussichtlich rund 455 600 Euro an. Diese teilen sich im Wesentlichen auf in Raumkosten in Höhe von 77 200 Euro, Immobilienkosten in Höhe 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Absatzfonds 671 000 550 300 371 300 376 300 399 100 373 900 CMA GmbH i. L. 14 325 000 861 000 450 000 374 000 376 000 141 000 ZMP GmbH i. L. 11 464 000 2 871 000 471 000 337 000 336 000 425 000 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5547 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 47 \1 80 55 47 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 8 von 124 000 Euro, Kosten für Sachverständige in Höhe von 90 000 Euro, Kosten für den Verwaltungsrat in Höhe von 35 000 Euro, der Kostenerstattung an die BLE gemäß § 13a des Absatzfondsgesetzes in Höhe von 58 000 Euro sowie sonstige Sachkosten in Höhe von 71 400 Euro. Bei der ZMP GmbH i. L. fallen im Jahr 2015 keine Kosten mehr an. Die Kosten, ausgenommen der Personalkosten, der CMA GmbH i. L. belaufen sich auf 595 000 Euro. Sie setzen sich aus dem Rückstellungsverbrauch für das Jahr 2014 und den Auszahlungen für Sachkosten im Jahr 2015 in Höhe von 518 000 Euro zusammen. Es handelt sich im Wesentlichen um Kosten für den Geschäftsbedarf, Prüfungen und Beratungen. In den Kosten für den Geschäftsbedarf sind insbesondere die Kosten für die Archivierung der Akten und der digital vorliegenden Daten enthalten (Aufbewahrungsfrist bis zu zehn Jahre). Die Kosten für Prüfungen und Beratungen setzen sich u. a. aus den Kosten eines Vergleichs zur Beendigung eines Rechtsstreites und den Kosten für die Prüfung von sieben Jahresabschlüssen (infolge des Abschlusses des Beschwerdeverfahrens beim Bundesamt für Justiz) zusammen. 19. Welche Kosten sind außer den Personalkosten in den Jahren 2009 bis 2014 (bitte Jahresangaben) angefallen? In welcher Höhe sind diese angefallen? Einen Überblick über die Gesamtsummen der in den Jahren 2009 bis 2014 angefallenen Kosten außer den Personalkosten gibt die nachstehende Tabelle, die auf den Angaben des Absatzfonds beruht: Die Kosten außer den Personalkosten beinhalten im Wesentlichen folgende Positionen: – beim Absatzfonds Von den Kosten außer Personalkosten beim Absatzfonds im Jahr 2009 in Höhe von 2,8 Mio. Euro entfielen auf die Kostenerstattung gemäß § 13a des Absatzfondsgesetzes an die BLE 1,3 Mio. Euro, auf die Ausgaben für Informationstätigkeit – letztmalig im Jahr 2009 – 641 300 Euro sowie auf die Ausgaben für Sachverständige 570 500 Euro. In den Folgejahren ging es im Wesentlichen um den Ausgleich von Sachkosten. So lagen diese im Jahr 2013 bei insgesamt 620 000 Euro. Davon entfielen 433 700 Euro auf die vorgenannte Kostenerstattung an die BLE, 65 600 Euro auf Miete und Bewirtschaftung der Büroräume, jeweils 28 000 Euro auf die Ausgaben für Sachverständige und die Bewirtschaftung der Immobilie und 17 000 Euro auf die Ausgaben für Gremien. Kosten außer den Personalkosten Absatzfonds CMA GmbH i. L. ZMP GmbH i. L. Jahr in 1 000 Euro in 1 000 Euro in 1 000 Euro 2009 2 787 11 711 3 225 2010 1 028 348 144 2011 960 401 389 2012 582 338 13 2013 620 416 179 2014 303 620 352 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5547 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 47 \1 80 55 47 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 9 – bei der CMA GmbH i. L. Von den Kosten außer den Personalkosten bei der CMA GmbH i. L. im Jahr 2009 in Höhe von 11,7 Mio. Euro entfielen 8,6 Mio. Euro auf die Bezahlung von Marketingverpflichtungen sowie 1,9 Mio. Euro auf Sachausgaben. Die größten Sachausgabenpositionen waren die Ausgaben der Außenstellen mit 866 000 Euro, der Geschäftsbedarf mit 206 600 Euro und die Prüfungen und Beratungen mit 206 000 Euro. In den Folgejahren fielen im Wesentlichen nur noch Sachausgaben an, die vor allem den Geschäftsbedarf, die Prüfungen und Beratungen, die Raumkosten sowie die Gremienkosten betrafen. So entfielen im Jahre 2013 auf den Geschäftsbedarf Ausgaben in Höhe von 103 900 Euro sowie auf die Prüfungen und Beratungen in Höhe von 223 600 Euro. – bei der ZMP GmbH i. L. Von den Kosten außer den Personalkosten bei der ZMP GmbH i. L. im Jahr 2009 in Höhe von 3,2 Mio. Euro entfielen 259 200 Euro auf die restlichen Ausgaben der Informationsbeschaffung und 1,2 Mio. Euro auf die sonstigen betrieblichen Ausgaben. Die sonstigen betrieblichen Ausgaben umfassten Raumkosten in Höhe von 699 000 Euro, Ausgaben für Miete, Wartung und Reparaturen in Höhe von 90 600 Euro sowie Ausgaben für Kommunikation und Porti in Höhe von 92 500 Euro. In den Folgejahren waren die Kosten außer Personalkosten erheblich niedriger. Im Jahr 2014 betrugen diese Kosten 352 000 Euro. Sie teilten sich im Wesentlichen auf in Archivierungskosten in Höhe von 87 700 Euro und sonstige Sachausgaben in Höhe von 232 300 Euro, unter die Ausgaben für die Rechtsberatung, die Prüfung der Liquidationsabschlüsse, das Outsourcing der Personal- und Finanzbuchhaltung sowie der IT-Dienstleistungen fielen. 20. Wie hoch ist bzw. war das Honorar des Liquidators im Jahr 2015 und in den vergangenen Jahren seit 2009 (bitte Jahresangaben)? Nach § 66 Absatz 1 des GmbH-Gesetzes erfolgt in den Fällen der Auflösung einer GmbH außer dem Fall des Insolvenzverfahrens die Liquidation durch die Geschäftsführer, wenn nicht dieselbe durch den Gesellschaftsvertrag oder durch Beschluss der Gesellschafter anderen Personen übertragen wird. Der Zweck dieser Regelung ist es, auch im Abwicklungsstadium zu gewährleisten, dass die GmbH über eine handlungsfähige Leitung verfügt. Dem entspricht es, Liquidatoren grundsätzlich aus dem Kreis der bisherigen Geschäftsleitung zu rekrutieren . Hiervon haben sich auch die Gesellschafter der CMA GmbH i. L. und der ZMP GmbH i. L. leiten lassen. Bei der CMA GmbH i. L. und der ZMP GmbH i. L. waren anfangs jeweils zwei Liquidatoren beschäftigt. Die CMA GmbH i. L. beschäftigte ab Juli 2010, die ZMP GmbH i. L. ab August 2010 nur noch jeweils einen Liquidator. Bei der CMA GmbH i. L. fungierte der Geschäftsführer der GmbH vom 1. März 2009 an als Liquidator. Er erhielt in Fortführung seines Dienstvertrages bis zu seinem Ausscheiden Ende Juni 2010 eine Vergütung in Höhe der Besoldung eines Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 11. Ein weiteres Mitglied der bisherigen Geschäftsleitung fungierte ebenfalls vom 1. März 2009 an als zweiter Liquidator der CMA GmbH i. L. Er erhielt in Fortführung seines Dienstvertrages eine Vergütung in Anlehnung an die Besoldung eines Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 9, die ab 1. Juli 2010 mit dem Ausscheiden des ersten Liquidators bis zur Beendigung der Liquidation um 1 000 Euro monatlich erhöht wurde. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5547 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 47 \1 80 55 47 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 1 0 Bei der ZMP GmbH i. L. fungierte der Geschäftsführer der GmbH vom 1. März 2009 an als Liquidator. Er erhielt in Fortführung seines Dienstvertrages bis zur Beendigung der Liquidation eine Vergütung in Höhe der Besoldung eines Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 6. Der zweite Liquidator der ZMP GmbH i. L. konnte aus dem Kreis der Mitglieder des Aufsichtsrates gewonnen werden. Seine Vergütung betrug vom 1. März 2009 bis zum 30. Juni 2009 monatlich 2 500 Euro, vom 1. Juli bis zum 28. Februar 2010 monatlich 1 500 Euro und vom 1. März 2010 bis zum Ausscheiden aus dieser Funktion am 31. Juli 2010 monatlich 900 Euro. Beim Absatzfonds als Anstalt des öffentlichen Rechts sind keine Liquidatoren bestellt. 21. Sind in diesem Honorar sämtliche anfallenden Sachkosten enthalten? Wenn nein, welche Sachkosten werden dem Liquidator erstattet? Bis zu welcher Höhe werden diese erstattet? Wie in der Antwort zu Frage 20 ausgeführt, erhielten alle Liquidatoren feste Vergütungen und keine Honorare. Reisekosten wurden nach den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes erstattet. Weitere Sachkosten wurden nicht erstattet. Unterrichtung der Bundesregierung durch den BRH 22. Wird oder wurde die Bundesregierung über die Liquidation von Absatzfonds , CMA und ZMP durch den BRH informiert? 23. Wenn ja, in welchen Abständen ist dies geschehen? Wann fanden die letzten Unterrichtungen statt (seit 2009)? 24. Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihren Informationen ? Sind die Informationen durch Mitglieder des Bundestages oder die Öffentlichkeit einsehbar? 25. Wenn nein, warum nicht? Wie kann sich die Öffentlichkeit stattdessen über die Verwendung von Geldern informieren? Wie kann die Prüfung angeregt werden? Die Fragen 22 bis 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung ist vom Bundesrechnungshof nicht über den Fortgang der Liquidation unterrichtet worden. Dem Bundesrechnungshof sind vielmehr vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft regelmäßig die Berichte über den Fortgang der Liquidation übermittelt worden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 47 \1 80 55 47 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 1 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 47 \1 80 55 47 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .