Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5548 18. Wahlperiode 13.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 48 \1 80 55 48 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 9. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Heidrun Bluhm, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5344 – Stand des energetischen Sanierungsfahrplans und Sanierungsquote bei Bundesliegenschaften Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit den „Eckpunkten Energieeffizienz“ hat die Bundesregierung im Jahr 2011 umfangreiche Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs beschlossen. Die Bundesbauten sollen dabei eine Vorbildfunktion einnehmen. Ziel ist es, den Wärmebedarf bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu vermindern. Darüber hinaus strebt die Bundesregierung an, bis zum Jahr 2050 den Primärenergiebedarf um 80 Prozent (Bezugsjahr ist jeweils das Jahr 2010) zu reduzieren. Bereits zuvor, am 6. Dezember 2010, hatte der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung ein umfangreiches Maßnahmenprogramm für öffentliche Gebäude beschlossen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) hat in einem Impulspapier vom 21. Januar 2015 den Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom 6. Dezember 2010 als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Laut diesem Beschluss, der das „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ beinhaltet, soll die Umsetzung der Maßnahmen nach vier Jahren überprüft werden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin und Betreiberin von mehr als 4 700 zivilen und militärischen Bundesliegenschaften. Zu den Gebäuden zählen beispielsweise die Bundesämter, Forschungseinrichtungen und die Standorte der Bundespolizei. Die BImA schreibt im Jahr 2013 in einer Broschüre: „Bei 95 Prozent der Liegenschaften muss die Anlagentechnik wärmeseitig modernisiert werden.“ Die Erstellung von Sanierungsfahrplänen wurde der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) übertragen. Laut dena werden derzeit Sanierungsfahrpläne für 2 300 Liegenschaften der BImaA mit 23 Mio. m2 beheizter Nutzfläche erstellt. Bereits in einer Meldung vom 2. März 2012 stellte die dena in Aussicht: „Der Sanierungsfahrplan wird bis 2013 fertiggestellt. Ein Detailplan zeigt die bis 2015 umzusetzenden Maßnahmen , ein grober Übersichtsplan mit Meilensteinen und Zwischenzielen weist den Weg bis 2050.“ (www.kompetenzzentrum-contracting.de/aktuelles/ aktuelle-meldungen/details/beitrag/dena-entwickelt-sanierungsfahrplan-frbundesgebude _100000058/). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5548 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 48 \1 80 55 48 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 2 Am 18. September 2012 stellte die BImA in Aussicht, ein „Gesamt-Sanierungsfahrplan “ solle Ende der 17. Legislaturperiode fertiggestellt werden (www. dena.de/fileadmin/user_upload/Presse/Kongress_2012/Statement_Kunze.pdf). Laut dena solle „ein Detailplan“ die bis zum Jahr 2015 umzusetzenden Maßnahmen beinhalten; ein grober Übersichtsplan mit Meilensteinen und Zwischenzielen solle „den Weg bis 2050 [weisen] – damit der Bund seiner Vorbildfunktion gerecht werden kann.“ (www.dena.de/aktuelles/newsletter/newsletterarchiv/ dena-aktuell-nr-2-2012/sanierungsfahrplan-fuer-bundesgebaeude.html). Bis heute liegt dieser energetische Sanierungsfahrplan der Öffentlichkeit nicht vor. Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung vom 3. Dezember 2014 enthält wiederum die Absichtserklärung: „Die Bundesregierung wird [deshalb]: – einen Energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB) zur vorbildhaften Verbesserung des energetischen Zustands von Dienstliegenschaften des Bundes erstellen […]“. Eine Nachfrage bei der dena ergab, dass der Sanierungsfahrplan in diesem Frühjahr in den Ressorts abgestimmt würde. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt in § 12 die regelmäßige energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW vor. Hierbei handelt es sich um eine ordnungsrechtliche Vorgabe, deren Nichterfüllung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld belegt wird. Eine vom Fachverband Gebäude-Klima e. V. in Auftrag gegebene und vom Institut für Luft- und Kältetechnik Dresden durchgeführte Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass weniger als 3 Prozent der unter die Inspektionspflicht fallenden Klimaanlagen tatsächlich energetisch inspiziert wurden. 1. Liegt der Bundesregierung der Energetische Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB) vor, bzw. befindet sich dieser in der Abstimmung in den zuständigen Ressorts? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, welches ist der Stand des ESB, der ursprünglich bis zum Jahr 2013 erstellt werden sollte? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5443 wird verwiesen. 2. Welches genau ist der Stand der Erhebung von Gebäude-, Verbrauchs- und Nutzerdaten von den zunächst vorgesehenen 2 010 Liegenschaften (1 890 Dienstliegenschaften im Einheitlichen Liegenschaftsmanagement der BImA und 120 militärische Bundesliegenschaften der BImA in ziviler Nutzung )? Die Erhebung der relevanten Daten im Zeitraum der Jahre von 2010 bis 2013 für die Priorisierung der energetisch zu sanierenden Liegenschaften mittels eines Punktesystems (Scoring-Modell) ist abgeschlossen. Die Grundlagen wurden für ca. 2 300 Dienstliegenschaften (zivil und militärisch) ermittelt. 3. Welches genau ist der Stand von der Überführung der erhobenen Daten in ein Bewertungssystem (Scoring-Modell) unter Anwendung baulicher, energetischer und immobilienwirtschaftlicher Kriterien und Prüfung von erforderlichen bzw. möglichen Sanierungsmaßnahmen (z. B. Betriebstechnik, Hülle etc.) im Bereich der Bundesliegenschaften? Die ermittelten Daten der unter der Antwort zu Frage 2 dargestellten Datenerhebung wurden in das Scoring-Modell vollständig überführt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5548 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 48 \1 80 55 48 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 3 4. Wie viele Liegenschaften aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden über die zunächst vorgesehenen 2 010 Liegenschaften hinaus zusätzlich in den Sanierungsfahrplan einbezogen, und wann wird dies der Fall sein? Die Bundeswehr setzt den energetischen Sanierungsbedarf für die militärisch genutzten Liegenschaften flächendeckend im Rahmen anstehender Sanierungsmaßnahmen um. Deshalb können für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung keine Liegenschaften benannt werden, die im Rahmen des ESB energetisch saniert werden. Die Bundeswehr wird einen erheblichen Teilbeitrag zum Maßnahmenprogramm , zur Zielsetzung der Bundesregierung und zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) durch Einsparungen aufgrund der flächendeckenden Unterschreitung der energetischen Anforderungen bei allen Neubauten sowie anstehenden Sanierungsmaßnahmen leisten können. 5. Welches sind die Gründe für den großen Zeitverzug für die Vorlage des ESB, und wann ist damit zu rechnen, dass der ESB dem Parlament und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5443 wird verwiesen. Die Erstellung des Energetischen Sanierungsfahrplans Bundesliegenschaften (ESB) ist eine hochkomplexe Aufgabe. Zudem gab es hierfür keinerlei Vorlagen , sodass zunächst ein erfolgversprechendes methodisches Vorgehen zum Aufstellen eines solchen Sanierungsfahrplans zu entwickeln war. Im Fokus stand hierbei das Festlegen einer Reihenfolge der zu sanierenden Liegenschaften (sogenanntes Scoring-Modell) auf Basis einheitlicher Bewertungskriterien. Praktische Erwägungen führten dazu, dass auch für die weitere Erstellung von Liegenschaftsenergiekonzepten ein methodischer Standard zur Sammlung und Verarbeitung der spezifischen Daten in den verschiedenen Liegenschaften zu entwickeln war, um eine einheitliche bundesweite Vergleichbarkeit der Ergebnisse der erforderlichen Liegenschaftsenergiekonzepte zu ermöglichen zu können . Im Rahmen erster Testläufe bei den Entwicklungsarbeiten zum ESB wurde festgestellt, dass der methodische Standard zur Erreichung einer maximalen Vergleichbarkeit dynamisch fortentwickelt werden musste. Dies führte zu einem entsprechend hohen Zeitaufwand. 6. Ist die Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude bei der Energieeffizienz noch Ziel der Bundesregierung, und falls ja, welche konkreten Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig für die Energieeffizienz von Gebäuden in öffentlicher Hand damit verbunden (bitte mit Zeitangabe, aufgeschlüsselt nach Gebäudetypen)? Die Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude bei der Energieeffizienz ist weiterhin Ziel der Bundesregierung. Die Bundesregierung wird die Länder, Kommunen und sonstige öffentliche Einrichtungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und der finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten dabei unterstützen, für ihre jeweiligen Liegenschaftsbestände ebenfalls energetische Sanierungsfahrpläne zu erstellen. Zudem wird ein neues Förderprogramm für eine Energieberatung in Kommunen aufgelegt. Die Kommunen werden durch diese Beratung bei der Erarbeitung einer Sanierungsstrategie für ihre Gebäude und Anlagen sowie den energieeffizienten Neubau unterstützt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5548 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 48 \1 80 55 48 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 4 7. Wie hoch ist die energetische Sanierungsquote im öffentlichen Gebäudesektor des Bundes seit dem Jahr 2010 (bitte für jedes Jahr einzeln angeben )? Zur Umsetzung von Artikel 5 der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) macht die Bundesrepublik Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch, gemäß Artikel 5 Absatz 6 vorzugehen und andere kosteneffiziente Maßnahmen einschließlich umfassender Renovierungen und Maßnahmen zur Änderung des Verhaltens der Gebäudenutzer zu ergreifen, um bis zum Jahr 2020 Energieeinsparungen zu erreichen (keine strikte Einhaltung von jährlichen Sanierungsquoten ). Die Bundesregierung wird dabei sicherstellen, dass die auf diesem Wege erreichten Energieeinsparungen im Gesamtergebnis mindestens der Menge an Energieeinsparungen entsprechen, die bei der Vorgehensweise gemäß Artikel 5 Absatz 1 bis 5 der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) erzielt würde (3 Prozent Sanierungsquote). Der ESB ist enthält daher keine konkret vorgegebene Sanierungsquote. Auch gibt es für den Begriff „Sanierungsquote“ keine einheitliche Definition, insbesondere hinsichtlich der Sanierungstiefe bzw. -qualität. Stattdessen wurde der ESB danach ausgerichtet, die Energieziele der Bundesregierung zu erfüllen. Für die Jahre ab 2010 liegen der Bundesregierung keine Daten zu Sanierungsquoten vor. 8. Welchen Sanierungsstand bei der energetischen Sanierung für Gebäude in öffentlicher Hand des Bundes kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt festgestellt werden, und wie hoch ist angesichts der Ziele der jährliche Sanierungsbedarf ? 9. Welche Sanierungsquote strebt die Bundesregierung im Bestand der BImA bis zum Jahr 2020 jährlich an? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8 und 9 gemeinsam beantwortet . Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 2, 3, 4 und 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5443 wird verwiesen . 10. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung aus dem notwendigen Sanierungsaufkommen im energetischen Bereich der öffentlichen Gebäude bis zum Jahr 2020, bis zum Jahr 2030, bis zum Jahr 2040 und bis zum Jahr 2050? Zu den energetischen Sanierungskosten des gesamten öffentlichen Gebäudebestandes kann die Bundesregierung keine Aussage abgeben. Die Vollkosten der energetischen Sanierung bis zum Jahr 2050 im gesamten ESB (zivil und militärisch) belaufen sich nach derzeitigem Stand auf rund 4,1 Mrd. Euro. Davon entfallen zum einen rund 2,8 Mrd. Euro auf die Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und zum anderen rund 1,3 Mrd. Euro auf die reine Instandsetzung bzw. -haltung im Zuge dieser Sanierungsmaßnahmen. Die Vollkosten der energetischen Sanierung setzen sich zusammen aus den energieeffizienzbedingten Mehrkosten und den Sowieso-Kosten (Instandsetzung bzw. -haltung). Dabei gilt ein Kopplungsprinzip, dass mit energetischer Ertüchtigung immer eine gewisse Instandsetzung erfolgt. Das Verhältnis von energieeffizienzbedingten Mehrkosten und Sowieso-Kosten ist variabel und abhängig vom Zustand des Gebäudes bzw. der Bauteile. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5548 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 48 \1 80 55 48 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 5 11. Welchen genauen Zeitplan gibt sich die Bundesregierung für die Umsetzung der Maßnahmen, auch angesichts dessen, dass bis zum Jahr 2015 bereits Maßnahmen umgesetzt hätten werden sollen (bitte nach Jahren und Zwischenzielen aufschlüsseln)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 2, 4 und 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5443 wird verwiesen . 12. Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, den Wärmebedarf für Bundesgebäude bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent (Bezugsjahr 2010) zu reduzieren , und inwiefern kann von einer Vorbildfunktion gesprochen werden? Wenn ja, welche Anstrengungen sind konkret nötig, um dieses Ziel noch zu erreichen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5443 wird verwiesen. 13. Werden die Klimaanlagen in den Regierungsgebäuden gemäß § 12 EnEV energetisch inspiziert? Wenn ja, wie häufig wurden diese in den vergangenen fünf Jahren inspiziert (bitte nach Regierungsgebäude und Datum der Inspektion auflisten)? Die BImA als Betreiberin inspiziert gemäß § 12 EnEV die Klimaanlagen in den Regierungsgebäuden. Im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit ist eine detaillierte Auflistung nicht möglich. 14. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der tatsächlich nach § 12 EnEV energetisch inspizierten Anlagen in den öffentlichen Gebäuden der Bundesrepublik Deutschland ein? Der Bundesregierung liegen derzeit weder Angaben zur Gesamtzahl noch zum Einbauort der von der Pflicht nach § 12 EnEV betroffenen Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden vor. Folglich kann die Bundesregierung keine Abschätzung zum Anteil der tatsächlich nach § 12 EnEV energetisch inspizierten Anlagen in den öffentlichen Gebäuden der Bundesrepublik Deutschland abgeben. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 48 \1 80 55 48 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 6 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 48 \1 80 55 48 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 48 \1 80 55 48 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .