Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5553 18. Wahlperiode 14.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 53 \1 80 55 53 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5289 – Zum aktuellen Stand der internationalen Kohlefinanzierung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung, der mit einiger Verzögerung am 22. Dezember 2014 dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages überstellt wurde, wird die zentrale Bedeutung einer ambitionierten Klimapolitik und der Einhaltung des 2-Grad-Limits ebenso betont wie die Rolle der KfW Bankengruppe beim Vorantreiben einer globalen Energiewende. Zwischen den Jahren 2006 und 2013 habe die KfW Bankengruppe demnach weltweit Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in einer Höhe von rund 173 Mrd. Euro finanziert. Darunter fiele unter anderem auch die Unterstützung von emissionsarmen Technologien bei der Kohleverstromung , beispielsweise in Serbien. Die Finanzierungskriterien haben sich laut Verfasser an die energie-, klima- und entwicklungspolitischen Herausforderungen angepasst. So soll es nun weitere Einschränkungen geben bei der zukünftigen Förderung von Kohleprojekten. Die Neuformulierung hat jedoch nicht dazu geführt, die internationale Förderung von Kohlekraftwerken und Kohlekraftprojekten komplett auszuschließen. Mit Blick auf die neuen Finanzierungskriterien der KfW Bankengruppe bleiben daher noch Fragen offen, auch nach einer ersten Kleinen Anfrage zu diesem Thema (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/4526). 1. Für welche Länder und Projekte liegen dem Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien des Bundes Anfragen, Voranfragen oder Anträge für Bürgschaften vor, die Kohlekraftwerke, Kohleminen oder Kohleinfrastruktur betreffen, und welche davon sind bereits positiv beschieden worden ? Der Bundesregierung liegen zwölf Anträge auf Übernahme einer staatlichen Exportkreditgarantie (Hermesdeckung) im Zusammenhang mit Kohlevorhaben vor. Die Anträge betreffen Exporte in folgende Länder: Ukraine, Südafrika, Australien, Russland, Zypern, Polen, Rumänien, Serbien, Kasachstan und die Philippinen. Die Deckungsanträge befinden sich derzeit in Bearbeitung. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5553 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 53 \1 80 55 53 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 2 2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierungen der KfW Bankengruppe im Bereich fossile Brennstoffe im Jahr 2014 (inklusive Kredite an Unternehmen, deren Portfolio mehr als 50 Prozent fossiler Energien ausmacht, und nach Art der Finanzierung und finanziertem Brennstoff)? Das Zusageobligo der KfW Bankengruppe (Konzern) aus allen Anlagenarten (Kredite, Avale, Beteiligungen, Bonds etc.) ist aktuell in 17 sogenannte HGPBranchencluster (HGP – Hauptgeschäftspartner) mit 264 sogenannten HGP Branchen aufgeschlüsselt. Eine Kategorisierung von Kunden mit Bezugnahme auf „fossile Brennstoffe“ erfolgt nicht. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. 3. Wie viele der seit dem Jahr 2006 von der KfW Bankengruppe finanzierten Energieprojekte waren zusätzlich über Hermes-Bürgschaften abgesichert (bitte einzeln nach Energieträger aufschlüsseln sowie unter Angabe der Höhe der jeweiligen Bürgschaft)? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Aus welchem Grund fand nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Sitzung des Risiko- und Kreditausschusses der KfW Bankengruppe vom 14. April 2015 keine Förderentscheidung im Bereich Kohleinfrastruktur statt (Bundestagsdrucksache 18/4526), und ist geplant, eine entsprechende Entscheidung auf der kommenden Sitzung zu treffen? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung gibt grundsätzlich keine Auskunft über die Tagesordnung einzelner Gremiensitzungen der KfW Bankengruppe. Die laufende Überwachung der Geschäftsführung der KfW Bankengruppe obliegt dem Verwaltungsrat , dem auch sieben Mitglieder des Deutschen Bundestages angehören. 5. Warum investiert die KfW Bankengruppe nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin in Projekte im fossilen Sektor, obwohl die Frage der Gefährdung durch eine „Carbon Bubble“ derzeit noch nicht abschließend von der Bundesregierung geklärt ist (Bundestagsdrucksache 18/5056)? Die Nachhaltigkeitsleitsätze der KfW Bankengruppe geben vor, dass die Zusagen im Schwerpunkt Klimawandel und Umwelt rund ein Drittel am Gesamtneuzusagevolumen des Konzerns betragen sollen (2014: 36 Prozent). Die KfW Bankengruppe hat ihre Richtlinien zur internationalen Kohlefinanzierung an dem Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung vom 22. Dezember 2014 ausgerichtet. Die KfW Bankengruppe hat die Finanzierung von Kohlekraftwerken unter den Vorbehalt zusätzlicher, restriktiver Kriterien gestellt. Dazu gehört insbesondere die Auflage, dass Vorhaben nur in Ländern verfolgt werden, die über eine nationale Klimaschutzpolitik und Klimaschutzstrategie verfügen, die von einer gezielten Politik zum Ausbau erneuerbarer Energien bzw. zur Steigerung der Energieeffizienz flankiert wird. Die Vorhaben müssen zugleich mit dieser Klimaschutzpolitik kohärent sein. Insofern ist davon auszugehen, dass der Anteil der Kohlefinanzierung am Neuzusagevolumen der KfW Bankengruppe in den kommenden Jahren sinken wird. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5553 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 53 \1 80 55 53 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 3 6. Welchen Verfahrensstand haben die jüngsten Beratungen der OECD-Exportkreditarbeitsgruppe (OECD – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) bezüglich der Handhabung von Exportkreditgarantien hervorgebracht? Die Verhandlungen der zuständigen OECD-Arbeitsgruppen bezüglich künftiger Leitlinien bei der Vergabe von Exportkreditgarantien für Lieferungen zu Kohlekraftwerksprojekten sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung strebt eine Einigung noch vor der UN-Weltklimakonferenz im Dezember 2015 an. 7. Ergibt sich für die Bundesregierung aus dem Bekenntnis der G7 zur sogenannten Dekarbonisierung und zum 2-Grad-Limit eine Änderung für die deutsche Position innerhalb der OECD, und falls ja, wie will sie darauf hinwirken , dass sich die europäischen Kreditagenturen diesem Ziel nähern? Falls nein, warum nicht? Nein. Innerhalb der OECD vertritt die Bundesregierung die Position, dass einheitliche Standards für Exportkredite und Exportkreditgarantien für Kohlekraftwerke notwendig sind, die mit dem Ziel einer Begrenzung des globalen Klimawandels vereinbar sind. Insofern ist die deutsche Position innerhalb der OECD mit dem Bekenntnis der G7 zur Dekarbonisierung und zur 2-°C-Obergrenze kohärent. 8. Welche Rückschlüsse im Hinblick auf die deutsche Kohleinfrastrukturförderung im Ausland zieht die Bundesregierung aus der G7-Gipfel-Erklärung „Wir bleiben der Abschaffung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe verpflichtet und laden alle Länder ein, es uns gleichzutun, und bleiben weiteren Fortschritten innerhalb der OECD-Diskussionen bezüglich der Thematik verpflichtet, wie durch Ausfuhrkredite zu unserem gemeinsamen Ziel der Bekämpfung des Klimawandels beigetragen werden kann.“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/G8_G20/2015-06-08-g7- abschluss-deu.pdf?__blob=publicationFile&v=4)? Die Abschlusserklärung der G7 steht im Einklang mit der derzeitigen Haltung der Bundesregierung und dem Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung für den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages (Dezember 2014). Analog zu diesem Bericht unterstützt die Bundesregierungen die Bestrebungen auf OECD-Ebene, sich auf einheitliche Standards für Exportkredite und Exportkreditgarantien für Kohlekraftwerke zu verständigen, die mit dem Ziel einer Begrenzung des globalen Klimawandels vereinbar sind. Aus diesem Grund wird sich die Bundesregierung hierzu bei der OECD für die Einführung von ambitionierten Kriterien auf Basis der Kriterien für die Exportfinanzierungen (siehe Seite 3, Nummer 2a, des Berichts der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung vom Dezember 2014) einsetzen. Die Bundesregierung wird für ein entsprechendes Vorgehen auch gegenüber NichtOECD -Ländern werben. Eine gezielte „deutsche Kohleinfrastrukturförderung im Ausland“ existiert nicht. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5553 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 53 \1 80 55 53 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 4 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 9. Kann die Bundesregierung es ausschließen, dass – angesichts der Entscheidung der Europäischen Investitionsbank, bereits im Jahr 2011 alle neuen Kredite an Glencore einzufrieren (www.urgewalt.org „Die Schattenseite der KfW“, März 2015) – die KfW IPEX-Bank Gesellschaft mit beschränkter Haftung weiterhin Kredite an Glencore vergeben wird, und wenn nein, warum nicht? Die KfW-IPEX hat den Auftrag, die deutsche und europäische Wirtschaft mit Projekt- und Exportfinanzierungen zu unterstützen. Dieser sehr umfassende Auftrag impliziert für die Prüfungen möglicher negativer Wirkungen oder Risiken für Mensch und Umwelt durch die von der KfW-IPEX mitfinanzierten Transaktionen eine grundsätzliche Weichenstellung: Die KfW-IPEX nimmt grundsätzlich wenig Einschränkungen für einzelne Sektoren oder Unternehmen vor, sondern prüft einzelfallbezogen die Wirkungen der Transaktion auf Umwelt - und soziale Belange. Grundlage sind die in der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW IPEX-Bank und in den sogenannten Äquator-Prinzipien, denen sich die KfW IPEX-Bank angeschlossen hat, verankerten internationalen Umwelt- und Sozialstandards (wie IFC Performance Standards und EHS-Guidelines). 10. Welche Szenerien zur Entwicklung des CO2-Preises im Zeitraum von 30 Jahren lagen dem Kohlekraftwerk Ptolemaida V zum Zeitpunkt der Finanzierungszusage der KfW Bankengruppe zugrunde, und wurde diese Berechnung noch einmal unter Berücksichtigung der Entscheidung zur Marktstabilitätsreserve korrigiert? Siehe Antwort zu Frage 11. 11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Berechnungen seitens der KfW Bankengruppe, inwieweit sich die Laststundenzahl von Ptolemaida V durch einen zunehmenden Anteil an erneuerbaren Energien im griechischen Energiemix entwickeln wird, und inwieweit sich dies auf die Gewinnerwartung und die Kreditrückzahlung auswirken wird? Die Zusage des finanzierenden Bankenkonsortiums für das Braunkohlekraftwerk Ptolemaida V in der Region Kozani in Griechenland wurde an den griechischen Energieversorger Public Power Corporation (PPC) mit dem Zweck der Unterstützung deutscher Exporte herausgelegt. PPC ist neben thermischer Energie auch im Bereich der Erneuerbaren Energien aktiv. Insofern wird seitens der KfW Bankengruppe erwartet, dass ein möglicher Zubau an Erneuerbaren-Anlagen nicht dazu führen wird, dass der Kreditnehmer den Schuldendienst nicht leisten kann. In Bezug auf CO2-Preis-Szenarien für die kommenden 30 Jahre geht die KfW Bankengruppe davon aus, dass der wirtschaftlich agierende staatliche Energieversorger PPC in seiner Investitionsentscheidung eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative für den Investitionsstandort und für die zu versorgende Region gewählt hat. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .