Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5554 18. Wahlperiode 14.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 54 \1 80 55 54 .fm , 2 2. Ju li 20 15 , S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5331 – Sorbenfeindliche Vorfälle Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Angehörige der sorbischen Minderheit beklagen zunehmend sorbenfeindliche Vorfälle bis hin zu tätlichen Angriffen durch Rechtsextremisten. So schilderten Jugendliche in einem Leserbrief an die sorbische Tageszeitung „Serbske Nowiny “, wie sie Mitte Oktober 2014 von etwa 15 vermummten, rechtsextrem ausgerichteten Jugendlichen nach einem Diskobesuch in Bautzen mit sorbenfeindlichen Parolen beleidigt und tätlich angegriffen wurden. Auch aus anderen Orten um Bautzen wurden ähnliche Vorfälle von vermummten Angreifern gemeldet, die sorbisch sprechende Jugendliche zusammenschlugen. Im März 2015 wurden sieben bereits einschlägig bei rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Demonstrationen aufgefallene Tatverdächtige gefasst. Der frühere Vorsitzende des Bundes der Sorben „Domowina“, Jan Nuck, beklagt laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ eine starke Zunahme sorbenfeindlicher Tendenzen während der vergangenen Jahre. So würden sorbenfeindliche Parolen auf Hauswände geschrieben , sorbische Ortsbezeichnungen auf zweisprachigen Straßenschildern übermalt oder Kruzifixe am Wegesrand zerstört. In Deutschland leben etwa 60 000 Angehörige des slawischen Volks der Sorben. Zwei Drittel davon leben in der sächsischen Oberlausitz, ein Drittel in der Niederlausitz in Südbrandenburg. Die sorbenfeindlichen Übergriffe scheinen sich dabei bislang auf die Oberlausitz zu konzentrieren (www.faz.net/aktuell/politik/ inland/rechtsextremismus/angriffe-auf-sorben-alter-hass-in-neuen-kleidern- 13509759.html). Da das sorbische Volk eine in der Bundesrepublik Deutschland anerkannte autochthone nationale Minderheit darstellt, dessen Bestandssicherung sowie freie Sprach- und Kulturentfaltung durch den Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR garantiert wurden, gehen die Fragestellerinnen und Fragesteller von einer grundsätzlichen Bundeszuständigkeit bei dieser Thematik trotz der wohnräumlichen Konzentration der Sorben auf zwei Bundesländer aus. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5554 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 54 \1 80 55 54 .fm , 2 2. Ju li 20 15 , S ei te 2 Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesrepublik Deutschland hat vier nationale Minderheiten im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten anerkannt: die Dänen, die friesische Volksgrupps, das sorbische Volk sowie die deutschen Sinti und Roma. Das in Deutschland im Jahr 1998 in Kraft getretene Abkommen verbietet jede Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit sowie eine Assimilierung gegen ihren Willen. Ferner verpflichtet es die Vertragsstaaten zum Schutz der Freiheitsrechte der nationalen Minderheiten. Seit dem Jahr 1999 stehen ferner die Sprachen der nationalen Minderheiten (Dänisch, Nord- und Saterfriesisch, Nieder- und Obersorbisch , Romanes) sowie das Niederdeutsche unter besonderem Schutz der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Hierzu bekennt sich die Bundesregierung ausdrücklich. Die Bundesregierung steht in ständigem Kontakt mit den Vertretern des sorbischen Volkes und nimmt sich deren Belangen an. So hat sie einen Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten berufen, der Ansprechpartner für die nationalen Minderheiten ist. Darüber hinaus unterhalten die nationalen Minderheiten in Deutschland ein Minderheitensekretariat in Berlin, das ihre Interessen gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vertritt und durch die Bundesregierung finanziell gefördert wird. Beim Deutschen Bundestag besteht ein Arbeitskreis Minderheitenfragen, dem Bundestagsabgeordnete, Regierungsvertreter und Vertreter der Verbände der nationalen Minderheiten angehören. Ferner richtete die Bundesregierung beim Bundesministerium des Innern Beratende Ausschüsse für die nationalen Minderheiten ein, in denen die jeweilige nationale Minderheit betreffende Probleme behandelt werden. Auch veranstaltet das Bundesministerium des Innern regelmäßig Implementierungskonferenzen mit Vertretern der nationalen Minderheiten und der zuständigen Bundes- und Länderministerien, in denen die Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen erörtert und weiterentwickelt wird. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung anlassbezogen bestimmte Themen in Sonderkonferenzen und anderen Veranstaltungen auf, so z. B. das Symposium Ende des Jahres 2014 „Grenzen im politischen Meinungskampf“. 1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller , dass die Thematik sorbenfeindlicher Tendenzen und Vorfälle aufgrund der Stellung des sorbischen Volkes als anerkannte nationale Minderheit in der Bundesrepublik Deutschland, deren Bestandsschutz durch den Einigungsvertrag garantiert wurde, nicht nur eine Landes- sondern auch eine Bundesangelegenheit darstellt? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung? Die Thematik sorbenfeindlicher Tendenzen fällt sowohl in den Zuständigkeitsbereich der Länder als auch des Bundes. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse von einer Zunahme sorbenfeindlicher Vorfälle in den letzten Jahren, und wenn ja, wie bemisst sie eine solche Zunahme ? 3. Wie viele und welche sorbenfeindlichen Vorfälle im Einzelnen innerhalb der letzten fünf Jahre sind der Bundesregierung bekannt, um welche Art von Vorfällen aus welchen vermuteten Tatmotiven handelte es sich, wann und V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5554 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 54 \1 80 55 54 .fm , 2 2. Ju li 20 15 , S ei te 3 wo ereigneten sich diese, welcher Schaden entstand dadurch, inwieweit konnten Tatverdächtige festgestellt werden, in welchen Fällen handelte es sich bei den Tatverdächtigen um bereits behördenbekannte Rechtsextremisten , und in wie vielen Fällen kam es zu welchen Verurteilungen? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Sorbenfeindliche Vorfälle werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) nicht in einem eigenständigen Themenfeld/Unterthema erfasst. Entsprechende Vorfälle werden, je nach Motivation des Täters, in den Themenfeldern Hasskriminalität, Innen- und Sicherheitspolitik, Konfrontation/politische Einstellung und Nationalsozialismus /Sozialdarwinismus mit erfasst, sind aber nicht gesondert bezifferbar. Die nachfolgenden aufgeführten Ergebnisse wurden anhand von Sachverhaltsrecherchen in der Zentraldatei „Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten “ (LAPOS) des Bundeskriminalamts (BKA) mit den Suchparametern „Sorb“ und „sorb“ durchgeführt. Seit dem Stichtag am 1. Januar 2010 konnten auf diesem Wege zwanzig strafrechtlich relevante Vorfälle gegen Vertreter des sorbischen Volkes identifiziert werden: Tatzeit Tatort Straftat Tatverdächtige Verletzte Phänomenbereich 04.04.2010 Deutschbaselitz § 130 StGB 5 0 Rechts 04.04.2010 Deutschbaselitz § 130 StGB 5 0 Rechts 24.10.2010 Bautzen § 130 StGB 0 0 Rechts 05.11.2010 Crimmitschau § 130 StGB 1 0 Rechts 20.11.2011 Bautzen § 130 StGB 0 0 Rechts 25.01.2012 Zwickau § 303 StGB 1 0 Rechts 01.05.2012 Weißenberg § 130 StGB 1 0 10.12.2013 Dresden § 145d StGB 0 0 Rechts 24.04.2014 Bautzen § 130 StGB 0 0 Sonstige/ Nicht zuzuordnen 28.05.2014 Deutschbaselitz § 303 StGB 0 0 Rechts 06.09.2014 Deutschbaselitz § 223 StGB 0 1 Rechts 14.09.2014 Deutschbaselitz § 224 StGB 0 2 Rechts 11.10.2014 Bautzen § 242 StGB 0 0 Sonstige/ Nicht zuzuordnen 12.10.2014 Deutschbaselitz § 86a StGB 0 0 Rechts 15.10.2014 Königswartha § 303 StGB 0 0 Sonstige/ Nicht zuzuordnen 18.10.2014 Deutschbaselitz § 241 StGB 0 0 Rechts 28.12.2014 Hoyerswerda § 185 StGB 0 0 Sonstige/ Nicht zuzuordnen 30.03.2015 Bautzen § 303 StGB 0 0 Rechts 10.05.2015 Radeberg § 185 StGB 0 0 Rechts 18.05.2015 Bischofswerda § 303 StGB 0 0 Rechts V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5554 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 54 \1 80 55 54 .fm , 2 2. Ju li 20 15 , S ei te 4 Nähere Angaben zu den aufgeführten Tatverdächtigen liegen der Bundesregierung auf Grund von gesetzlichen Löschungsfristen nicht mehr vor. Auch über die Motivation der Täter und Verurteilungen wegen sorbenfeindlicher Vorfälle liegen der Bundesregierung keine (weiteren) Erkenntnisse vor. Da die Sachverhalte nur extrem verkürzt und in so genannten Freitextfeldern geschildert werden und die Angaben der Zugehörigkeit des Opfers zu einer Ethnie nicht verpflichtend sind, sind die in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Ergebnisse zu sorbenfeindlichen Vorfällen nicht repräsentativ. Aus diesem Grund kann die Bundesregierung keine valide Aussage zu einer etwaigen Zunahme von sorbenfeindlichen Vorfällen treffen. 4. Auf welche Orte, Regionen und Bundesländer konzentrierten sich die sorbenfeindlichen Vorfälle der vergangenen Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung , und wie erklärt sie sich eine solche mögliche Konzentration? Die Vorfälle konzentrieren sich auf das sorbische Siedlungsgebiet in der Oberlausitz . Entsprechende Übergriffe in der Niederlausitz sind der Bundesregierung nicht bekannt. Es handelt sich um folgende Orte: 5. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Überschneidung sorbenfeindlicher Vorfälle und allgemein fremdenfeindlicher oder rechtsextremer Vorkommnisse in den betroffenen Orten, Regionen und Bundesländern ? Die angefragten Überschneidungen sind aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen : Tatort Straftaten zum Nachteil von Sorben Deutschbaselitz 27 Bautzen 25 Königswartha 21 Hoyerswerda 21 Zwickau 21 Weißenberg 21 Radeberg 21 Bischofswerda 21 Dresden 21 Crimmitschau 21 Gesamt 20 Tatzeit Tatort Straftat Phänomenbereich Extremismus Fremdenfeindlich 04.04.2010 Deutschbaselitz § 130 StGB Rechts Ja Ja 04.04.2010 Deutschbaselitz § 130 StGB Rechts Ja Ja 24.10.2010 Bautzen § 130 StGB Rechts Ja Nein 05.11.2010 Crimmitschau § 130 StGB Rechts Ja Ja 20.11.2011 Bautzen § 130 StGB Rechts Nein Nein V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5554 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 54 \1 80 55 54 .fm , 2 2. Ju li 20 15 , S ei te 5 Im Hinblick auf die Validität wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen . 6. Sind der Bundesregierung explizit sorbenfeindliche Äußerungen von Angehörigen rechtsextremer Gruppierungen bekannt, und wenn ja, welche, von wem, und in welchem Kontext? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. Inwieweit kann die Bundesregierung eine besondere Beunruhigung sorbischer Verbandsvertreterinnen und -vertreter sowie generell von Angehörigen dieser nationalen Minderheit über rechtsextrem motivierte sorbenfeindliche Vorfälle angesichts der Zwangsassimilation des sorbischen Volkes und der politischen Verfolgung seiner führenden Vertreterinnen und Vertreter während des Nationalsozialismus nachvollziehen? Die Bundesregierung kann eine Beunruhigung der sorbischen Vertreterinnen und Vertretern angesichts der Vorfälle nachvollziehen. Tatzeit Tatort Straftat Phänomenbereich Extremismus Fremdenfeindlich 25.01.2012 Zwickau § 303 StGB Rechts Nein Ja 01.05.2012 Weißenberg § 130 StGB Sonstige/ Nicht zuzuordnen Nein Nein 10.12.2013 Dresden § 145d StGB Rechts Ja Nein 24.04.2014 Bautzen § 130 StGB Sonstige/ Nicht zuzuordnen Nein Nein 28.05.2014 Deutschbaselitz § 303 StGB Rechts Ja Ja 06.09.2014 Deutschbaselitz § 223 StGB Rechts Ja Ja 14.09.2014 Deutschbaselitz § 224 StGB Rechts Ja Ja 11.10.2014 Bautzen § 242 StGB Sonstige/ Nicht zuzuordnen Nein Nein 12.10.2014 Deutschbaselitz § 86a StGB Rechts Ja Nein 15.10.2014 Königswartha § 303 StGB Sonstige/ Nicht zuzuordnen Nein Nein 18.10.2014 Deutschbaselitz § 241 StGB Rechts Ja Nein 28.12.2014 Hoyerswerda § 185 StGB Sonstige/ Nicht zuzuordnen Nein Nein 30.03.2015 Bautzen § 303 StGB Rechts Ja Nein 10.05.2015 Radeberg § 185 StGB Rechts Ja Ja 18.05.2015 Bischofswerda § 303 StGB Rechts Ja Ja V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5554 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 54 \1 80 55 54 .fm , 2 2. Ju li 20 15 , S ei te 6 8. Inwieweit ist den von sorbenfeindlichen Vorfällen besonders betroffenen Regionen – vor dem Hintergrund der medialen Berichterstattung auch in überregionalen Medien – dadurch nach Kenntnis der Bundesregierung ein wirtschaftlicher Schaden in der Regionalentwicklung und insbesondere im Bereich des Tourismus entstanden? Die Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 9. Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt mit welchem Anliegen genau sind sorbische Verbände oder Vertreterinnen und Vertreter sorbischer Institutionen aufgrund sorbenfeindlicher Vorfälle an die Bundesregierung herangetreten , und wie reagierte die Bundesregierung darauf? Die Vertreter des sorbischen Volkes sind im Mai 2015 sowohl beim Gesprächskreistreffen mit Vertretern der autochthonen nationalen Minderheiten beim Innenausschuss als auch bei der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Fragen des sorbischen Volkes im Jahr 2015 mit entsprechenden Vorfällen offiziell an die Bunderegierung herangetreten. So berichteten sie über tätliche Angriffe auf sorbische Jugendliche sowie über Beschmierungungen von Ortsschildern und Wegweisern in mehreren Gemeinden des deutsch-sorbischen Siedlungsgebietes. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen zur Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit über das sorbische Volk fortsetzen und vertiefen. 10. Hat sich die Bundesregierung, eine Bundesbehörde oder eine angeschlossene Institution bislang mit sorbenfeindlichen Vorfällen befasst, und wenn ja, wann, zu welcher Gelegenheit, und mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung hat sich bislang nicht mit sorbenfeindlichen Vorfällen befasst . Die Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 11. Hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum mit sorbenfeindlichen Vorfällen beschäftigt, und wenn ja, wann, wie oft, mit welchen Arbeitsgruppen, und mit welchen Schlussfolgerungen? Eine Thematisierung von sorbenfeindlichen Vorfällen im GETZ ist bislang nicht erfolgt. 12. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Landesregierungen bislang mit sorbenfeindlichen Vorfällen befasst, und wenn ja, wann, zu welcher Gelegenheit, und mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 13. Wie erklärt sich die Bundesregierung eine von Vertreterinnen und Vertretern sorbischer Verbände beklagte Zunahme sorbenfeindlicher Tendenzen während der letzten Jahre? Eine valide Aussage zu einer etwaigen Zunahme von sorbenfeindlichen Tendenzen ist nicht möglich. Insoweit wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen . V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5554 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 54 \1 80 55 54 .fm , 2 2. Ju li 20 15 , S ei te 7 14. Hat die Bundesregierung irgendwelche Studien zur Erforschung sorbenfeindlicher Tendenzen und Vorfälle bzw. der daraus resultierenden Sorgen der sorbischen Bevölkerung in Auftrag gegeben, und wenn ja, wann, bei welcher Institution, und mit welchem Ergebnis? Welche sonstigen Untersuchungen zu dieser Thematik sind der Bundesregierung bekannt? Die Bundesregierung hat bisher keine Studien zur Erforschung sorbenfeindlicher Tendenzen und Vorfälle in Auftrag gegeben. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung – und nach ihrer Kenntnis die Landesregierungen von Sachsen und Brandenburg – bislang unternommen oder für die Zukunft geplant, um gegen sorbenfeindliche Tendenzen vorzugehen und auf das besondere Sicherheitsbedürfnis des sorbischen Volkes einzugehen? Die Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Maßnahmen der Regierung des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg vor. Hinsichtlich der Maßnahmen der Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Welche sonstigen Maßnahmen auf Bundesebene – und nach Kenntnis der Bundesregierung – Landesebene und kommunaler Ebene sowie durch Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und sonstige Verbände zur Festigung des friedlichen Zusammenlebens und des Vertrauensverhältnisses zwischen dem sorbischen Volk und der Mehrheitsgesellschaft sind der Bundesregierung bekannt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen ist auf die vielfältigen Veranstaltungen der Minderheitenverbände auf kommunaler und Landesebene zu verweisen, die der Verständigung zwischen den Minderheiten und der Mehrheitsbevölkerung dienen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 54 \1 80 55 54 .fm , 2 2. Ju li 20 15 , S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .