Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5556 18. Wahlperiode 14.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 56 \1 80 55 56 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5338 – Erfahrungen mit Ausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die am 15. April 2015 endete, bekam kein Bürgerenergieprojekt einen Zuschlag. Die durchschnittliche ermittelte Förderhöhe liegt bei 9,17 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und damit höher als die bisherige feste Einspeisevergütung von 9,02 Cent pro kWh. Die drei Ziele von Ausschreibungen lauten Kosteneffizienz , Akteursvielfalt und Ausbaumengenziele. Die zwei ersten Ziele sind mit der ersten Ausschreibungsrunde klar verfehlt, denn Akteursvielfalt meinte bislang , dass Bürgerenergieprojekte zum Zuge kommen, Kosteneffizienz meinte bislang, dass die Förderhöhe geringer ausfallen würde – beides war nicht der Fall. Ob die Ausbaumenge erreicht wird, kann man aktuell noch nicht beurteilen . Trotzdem erklärte Staatssekretär Rainer Baake in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit der Bundesnetzagentur vom 21. April 2015: „Die hohe Beteiligung spricht dafür, dass die Akteure das neue Instrument für Photovoltaik-Freiflächenanlagen annehmen und es keine wesentlichen Hemmnisse im Verfahren gibt.“ Die Vielzahl und Vielfalt der Teilnehmer seien ein gutes Zeichen dafür, dass die breite Akteursstruktur und die breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch die Umstellung auf Ausschreibungen erhalten bleiben können. In der gleichen Pressemitteilung erklärt auch Jochen Hohmann, Präsident der Bundesnetzagentur, die erste Ausschreibungsrunde zum Erfolg. Hingegen beklagt der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband e. V. (RWGV), die Aktivitäten und damit die Attraktivität von Energiegenossenschaften seien derzeit deutlich eingeschränkt, es gebe eine tiefe Verunsicherung und fehlende Planungssicherheit (vgl. www.rwgv.de/Startseiten-Artikel/ Pressekonferenz_Energie.php). Entsprechend seien Energiegenossenschaften bei den Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht zum Zuge gekommen. Die Vorgaben seien zu komplex und kostenträchtig. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5556 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 56 \1 80 55 56 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 2 Laut einem Beitrag auf der Webseite der Zeitschrift „pv magazine“ vom 6. Mai 2015 hat sich die Sybac Solar GmbH elf von 25 Zuschlägen und damit fast die Hälfte der Zuschläge gesichert (vgl. www.pv-magazine.de/). Laut „pv magazine “ gehört Sybac Solar zu den größten Solarpark-Projektentwicklern weltweit mit einer realisierten Gesamtleistung von 500 MWp bis zum Jahr 2012. In seiner Selbstdarstellung betont der Projektierer seine erfolgreiche Strategie, auf die Größe und nicht auf die Anzahl der Projekte zu setzen (www.sybacsolar .de/unternehmen.htm). 1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass elf von 25 Zuschlägen der ersten Ausschreibungsrunde der Sybac Solar Gruppe zugefallen sind, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus dieser Konzentration von Zuschlägen bei einem Unternehmen? Bei elf von 25 bezuschlagten Geboten kann aus den Angaben zu den Anteilseignern geschlossen werden, dass die entsprechenden Bieter zu einem Unternehmen gehören. Zum Namen des Unternehmens kann sich die Bundesregierung aus Gründen des Datenschutzes nicht äußern. Die Tatsache, dass ein Unternehmen mit seinen Tochtergesellschaften ein größeres Volumen auf sich vereint, ist vor dem Hintergrund einer Marktstruktur mit Multiprojektbietern nicht überraschend . Die Bundesnetzagentur evaluiert derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die erste Ausschreibungsrunde. Für das Jahr 2015 sind noch zwei weitere Ausschreibungen in Höhe von 150 MW bzw. 200 MW vorgesehen. Generell hält es die Bundesregierung jedoch für verfrüht, auf Grundlage der Ergebnisse dieser ersten Ausschreibungsrunde bereits Konsequenzen zu ziehen. 2. Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung, dass die „breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger“ bei der Umstellung auf Ausschreibungen erhalten geblieben sei? In der ersten Ausschreibungsrunde wurde das Ausschreibungsvolumen von 150 Megawatt (MW) vierfach überzeichnet. Insgesamt wurden 170 Gebote mit einem Volumen von 715 MW abgegeben. Die Bieterstruktur, die diesen Geboten zugrunde lag, war von einer großen Vielfalt gekennzeichnet. Es haben sowohl natürliche Personen als auch diverse verschiedene juristische Personen, von Genossenschaften bis hin zu Aktiengesellschaften, Gebote abgegeben. Insofern kann von einer breiten Beteiligung gesprochen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. 3. Wie wird die Bundesregierung Befürchtungen entgegentreten, die Bürgerenergie werde durch Ausschreibungen aus dem Markt gedrängt, und wann und mit welchen Maßnahmen wird sie dies tun? 4. Beabsichtigt die Bundesregierung, von dem Spielraum bei den Bagatellgrenzen , die die EU-Beihilfeleitlinien lassen (1 MW bzw. 6 MW bei Wind bzw. sechs Windkraftanlagen), künftig Gebrauch zu machen? Wenn nein, warum nicht? 5. Erwägt die Bundesregierung künftig ein modifiziertes Ausschreibungsdesign , das der spezifischen Akteursgruppe Bürgerenergie besondere Bedingungen einräumt oder sie von der Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen befreit? Die Fragen 3, 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5556 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 56 \1 80 55 56 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 3 Die Akteursvielfalt ist für die Bundesregierung von großer Bedeutung und ein ausdrücklich in § 2 Absatz 5 Satz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2014 normiertes Ziel. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Plattform Strommarkt eine eigene Unterarbeitsgruppe zum Thema „Akteursvielfalt und Bürgerenergie“ eingesetzt, in der die genannten Fragen eingehend diskutiert werden. Derzeit erarbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Eckpunkte für die zukünftige Ausschreibung der Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Eckpunkte werden sich auch mit der Frage der Akteursvielfalt auseinandersetzen. 6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Ziels der Kosteneffizienz aus dem Resultat der ersten Ausschreibungsrunde und einem erzielten durchschnittlichen Preis von 9,17 Cent pro kWh, der höher liegt, als die derzeit gültige feste Einspeisevergütung von 9,02 Cent pro kWh (www.bundesnetzagentur.de „Hintergrundpapier – Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen vom 15. April 2015“), für die zweite Ausschreibungsrunde ? Die durchschnittliche Förderhöhe liegt zwar oberhalb der derzeit nach dem EEG geltenden administrativen Förderhöhe von 9,02 ct/kWh als anzulegendem Wert für die Direktvermarktung, allerdings wurden auch Projekte unterhalb dieses Wertes bezuschlagt. Die Spreizung der Zuschläge reichte von 8,48 Cent/kWh (niedrigster bezuschlagter Wert) bis 9,43 Cent/kWh (höchster bezuschlagter Wert). Im Durchschnitt lag der Zuschlagswert bei 9,17 Cent/kWh. Zur Entwicklung der durchschnittlichen Förderhöhe sind die Ergebnisse der weiteren Ausschreibungsrunden abzuwarten. Es ist zu berücksichtigen, dass der Markt für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den vergangenen zwei Jahren stark zurückgegangen ist. Daraus kann abgeleitet werden, dass die zuletzt gewährte Einspeisevergütung nur noch ein geringes Zubauvolumen im Freiflächensegment und eine eher knappe Wirtschaftlichkeit der Projekte erlaubt hat. Eine Reihe von Akteuren hat sich bereits aus dem Markt zurückgezogen, weil Projekte nicht mehr wirtschaftlich umgesetzt werden konnten. Die hohe Beteiligung und der durchschnittliche Zuschlagspreis der ersten Ausschreibungsrunde, der nur geringfügig über der bisherigen Förderhöhe liegt, spricht aus Sicht der Bundesregierung für eine gute wettbewerbliche Situation in der ersten Ausschreibungsrunde. 7. Wie erklärt sich die Bundesregierung die hohe Anzahl an Zuschlägen in den östlichen Bundesländern, insbesondere welche Faktoren waren dafür ausschlaggebend ? Auch bisher wurden Freiflächenanlagen überwiegend im Süden oder Osten von Deutschland und zumeist auf Konversionsflächen errichtet (siehe wissenschaftlicher Bericht Vorhaben IIc „solare Strahlungsenergie“ zum EEG 2014). Während im Süden in der Regel kleinere Projekte mit höheren Einstrahlungswerten realisiert werden, sind in den neuen Bundesländern in der Regel deutlich mehr Konversionsflächen verfügbar und es werden größere Projekte bei immer noch guten Einstrahlungsbedingungen realisiert. Die Verteilung der Gebote entspricht aus Sicht der Bundesregierung daher der bisherigen Entwicklung. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5556 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 56 \1 80 55 56 .fm , 2 1. Ju li 20 15 , S ei te 4 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 8. Wie hoch sind bei der Bundesnetzagentur derzeit die administrativen Kosten für Ausschreibungen? Die jährlichen Kosten der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Ausschreibung wurden wie folgt abgeschätzt: Es entstehen Personalkosten von rund 450 294 Euro, pauschale Sachmittelkosten von 98 507 Euro und Gemeinkosten von 164 640 Euro. Der Bundeshaushalt wird durch diese Mehrkosten grundsätzlich nicht belastet. Die Kosten werden weitgehend über Gebühren der Bieter abgedeckt . 9. Ist es richtig, dass die Bundesregierung vor dem Evaluationsbericht, der für den 30. Juni 2016 erwartet wird, keinerlei Konsequenzen aus den Erfahrungen mit den Pilotausschreibungen ziehen wird, und falls ja, wird die Bundesregierung es hinnehmen, wenn auch in den bis dahin durchgeführten Ausschreibungsrunden keine Bürgerenergie zum Zuge kommen wird? Die Bundesregierung wertet die bisherigen Erfahrungen aus den Pilotausschreibungen fortlaufend aus. Sollten Entwicklungen erkennbar sein, die den Zielen der Ausschreibung zuwiderlaufen, können die Ausschreibungsvorgaben für die nächsten Ausschreibungsrunden im Detail nach den Festlegungen des § 35 FFAV durch die BNetzA angepasst werden. Aus Sicht der Bundesregierung ist es nach der ersten Ausschreibungsrunde noch zu früh, Konsequenzen zu ziehen. 10. Prüft die Bundesregierung derzeit, ob das niederländische Modell SDE+ ein alternatives Modell für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien darstellt? Die Bundesregierung hat ausländische Erfahrungen zu Ausschreibungsmodellen geprüft, darunter auch das niederländische Modell „SDE+“. Aus Sicht der Bundesregierung würde das niederländische Modell in Deutschland unter anderem zu verringerter Planungssicherheit, einer verringerten Technologievielfalt und damit voraussichtlich auch zu einer verringerten Akteursvielfalt sowie einem höheren administrativen Aufwand führen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .