Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5558 18. Wahlperiode 14.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 58 \1 80 55 58 .fm , 2 2. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Wagner, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5343 – Verstetigung der Mehrgenerationenhäuser Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Mehrgenerationenhäuser (MGHs) leisten einen wichtigen Beitrag zum generationenübergreifenden Dialog und für das bürgerschaftliche Engagement vor Ort in den Kommunen und Stadtteilen. Sie wurden im Jahr 2006 ins Leben gerufen und zunächst bis zum Jahr 2012 im Rahmen eines Aktionsprogramms finanziert. Für die Dauer von maximal fünf Jahren erhielt jedes MGH jährlich 40 000 Euro; dabei wurden 200 der 500 Häuser aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Die Gesamtfördersumme betrug 100 Mio. Euro. Im Jahr 2012 folgte das zweite Aktionsprogramm mit einer Laufzeit bis Ende des Jahres 2014, welches die Handlungsfelder und die Zahl der Häuser reduzierte . Das zweite Aktionsprogramm wurde entgegen verfassungsrechtlicher Bedenken des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesrechnungshofes (www.b-b-e.de „Nachhaltige Engagementinfrastrukturen: Kommentar am Rechtsgutachten von Prof. Igl im Auftrag des BMFSFJ“) um ein weiteres Jahr – bis Ende 2015 – verlängert. Es wurde von Anfang an verpasst, mit der Einrichtung der Häuser und der Aktionsprogramme eine ganzheitliche Strategie vorzulegen, die auf einen nachhaltigen Aufbau der MGHs und anderer engagementfördernder Instrumente setzt. Eine symbolhafte Einzelförderung im Rahmen eines befristeten Aktionsprogramms ist nicht nachhaltig. Damit die MGHs auf Dauer bestehen können, braucht es einen ganzheitlichen Ansatz, der engagementfördernde Infrastruktur von unten stärkt und die Kommunen finanziell in die Lage versetzt, Instrumente wie die MGHs selber tragen zu können. Bei der Jahreskonferenz der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 21. und 22. Mai 2015 in Perl haben das Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die JFMK eine Rahmenvereinbarung zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der MGHs unterzeichnet . Die Kommunalen Spitzenverbände sollen ebenfalls zur Unterzeichnung bewegt werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5558 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 58 \1 80 55 58 .fm , 2 2. Ju li 20 15 , S ei te 2 Doch auch diese Vereinbarung schafft keine Klarheit darüber, in welcher Form die MGHs in Zukunft konkret finanziert und konzeptionell aufgestellt werden. Diese Kleine Anfrage dient der Information über die zukünftige Finanzierung im kommenden Jahr sowie mögliche Konzepte für eine dauerhafte und selbsttragende Finanzierung. 1. a) Welche konkreten Absprachen enthält die Rahmenvereinbarung zwischen dem BMFSFJ und der JFMK? b) Welche Absichtserklärungen enthält die Rahmenvereinbarung? Die Fragen 1a und 1b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das erfolgreiche Konzept der Mehrgenerationenhäuser (MGH) soll weiterentwickelt und deren Arbeit gemeinsam mit Kommunen und Ländern gesichert werden. Dazu wurde eine „Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), den zuständigen Fachressorts der Länder sowie den Kommunalen Spitzenverbänden zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der auch mit Bundesmitteln geförderten Mehrgenerationenhäuser“ abgeschlossen. Die Beteiligten bekennen sich hierin erstmals zu einem gemeinsamen Engagement für die Verstetigung der MGH. Die Vereinbarung enthält Aussagen zur Weiterentwicklung der MGH, der Begleitstruktur und – vorbehaltlich der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber – der Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen an einer Förderung der bereits im Rahmen der Bundesprogramme etablierten MGH. Darüber hinaus wurde ein Prüfauftrag an die Vereinbarungspartner dahingehend formuliert, ob ein weiterer Ausbau entsprechender quartier- bzw. sozialraumorientierter Angebote je nach den regionalen Bedarfslagen erforderlich ist und wie dieser gemeinsam realisiert werden kann. Das BMFSFJ plant vor diesem Hintergrund, bis Ende des Jahres 2016 die Voraussetzungen für die Absicherung der Arbeit der MGH ab dem Jahr 2017 geschaffen zu haben. Um einen möglichst nahtlosen Anschluss gestalten zu können , ist daher zunächst eine Verlängerung der Arbeit aller derzeit geförderten MGH im Jahr 2016 vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung der Modalitäten zur längerfristigen Förderung von MGH wird unter Berücksichtigung haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen und der Anregungen aus der Rahmenvereinbarung in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und den Kommunalen Spitzenverbänden geklärt. 2. Haben die kommunalen Spitzenverbände die Rahmenvereinbarung unterzeichnet ? Wenn ja, wann? Wenn nein, welche Begründung haben sie für ihre Ablehnung geliefert? Wird es weitere Gespräche über eine gemeinsame Vereinbarung geben? Die Kommunalen Spitzenverbände haben die Rahmenvereinbarung in der 25. Kalenderwoche des Jahres 2015 unterzeichnet. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5558 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 58 \1 80 55 58 .fm , 2 2. Ju li 20 15 , S ei te 3 3. Wie sollen die MGHs im Jahr 2016 konkret finanziert werden? a) Welchen Anteil trägt der Bund, und aus welchem Einzelplan? b) Welchen Anteil tragen die Länder? c) Welchen Anteil tragen die Kommunen? d) Welchen Anteil tragen die Europäische Union (EU) bzw. europäischen Förderprogramme? Die Fragen 3a bis 3d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Kabinettbeschluss vom 1. Juli 2015 zum Bundeshaushalt 2016 sieht im Einzelplan 17 bei der Haushaltsstelle 17 03 684 22 Ausgaben i. H. v. 14 Mio. Euro für die Förderung von Modellprojekten zur Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern vor. Im Rahmen der Verlängerung des Programms ist wie bisher eine Kofinanzierung durch Länder bzw. Kommunen geplant. EU-Gelder sind nicht für die Förderung der Mehrgenerationenhäuser im Jahr 2016 vorgesehen. 4. Wie sollen die MGHs ab dem Jahr 2017 finanziert werden? Der ebenso mit Kabinettbeschluss vom 1. Juli 2015 verabschiedete Entwurf des Finanzplans sieht für das Jahr 2017 den gleichen Betrag wie im Jahr 2016 vor. Zur Beteiligung der Länder und Kommunen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Welche Rolle spielen verfassungsrechtliche Bedenken bei den jeweiligen Optionen (drittes Aktionsprogramm, die Verlängerung des zweiten Aktionsprogramms , Regelfinanzierung)? Die Verfassung ist einzuhalten und gibt den Handlungsrahmen für eine weitere Förderung vor. 6. Welche Einschätzung hinsichtlich der Bundesförderung hat das BMF, das zusammen mit dem Bundesrechnungshof bereits verfassungsrechtliche Bedenken zur Fortführung des Aktionsprogramms II oder eines dritten Aktionsprogramms geäußert hatte? Eine rechtliche Bewertung einer Bundesförderung ab dem Jahr 2016 hat das Bundesministerium der Finanzen noch nicht vorgenommen, da Programmgestaltung und Förderrichtlinien dazu noch nicht vorliegen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5558 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 58 \1 80 55 58 .fm , 2 2. Ju li 20 15 , S ei te 4 7. In welcher Höhe wird das BMFSFJ nach dem Jahr 2015 Kosten für die wissenschaftliche Begleitung, Evaluation und Beratung der MGHs übernehmen (bitte nach Jahren und Einzelpunkten aufschlüsseln)? 8. Wird sich das BMFSFJ personell und finanziell an der Vernetzung der MGHs beteiligen? Wenn ja, inwiefern? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, sollen die MGH auch zukünftig fachlich begleitet werden. Die genaue Höhe der Kosten für eine wissenschaftliche Begleitung bzw. Evaluation, Beratung und die Unterstützung der Vernetzung der MGH, die im Rahmen der geplanten Sicherung der Arbeit der Mehrgenerationenhäuser ab dem Jahr 2017 benötigt werden, sowie deren Aufteilung zwischen Bund und Ländern stehen noch nicht fest. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 9. Werden die Kommunen vom Bund konkret entlastet werden, um die MGHs zu finanzieren? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II ist bundesweit nicht in allen Kommunen vertreten. Gleichwohl werden insbesondere die Anforderungen und Belastungen der Kommunen im sozialen Bereich berücksichtigt, wenn die Kommunen durch bundespolitische Maßnahmen entlastet werden. Verwiesen wird z. B. auf die Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (inzwischen 100 Prozent) sowie das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die die Kommunen im Milliarden-Euro-Bereich entlasten. Außerdem entlasten die Mehrgenerationenhäuser selbst die Kommunen, da von lokalen Akteuren vernetzt und generationenübergreifend Aufgaben wahrgenommen werden, die die Kommunen sonst überwiegend selbst finanzieren müssten. 10. Welche Unterstützung von Bundesseite ist für finanzschwache Kommunen vorgesehen, damit auch sie ihre MGHs weiterführen können? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 9 verwiesen. 11. In welchem Zeitraum soll die „Einbindung in das Sozialrecht“ (vgl. Rahmenvereinbarung ) geprüft werden, und welche Art der Einbindung strebt die Bundesregierung an? Bereits im laufenden Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II ist es Ziel, die Vernetzung der MGH mit Kooperationspartnern im sozialen Bereich vor Ort zu stärken und auszubauen. An diesem Ziel soll auch weiterhin festgehalten werden. Darüber hinaus soll im Rahmen anstehender Novellierungen der Sozialgesetzbücher fortlaufend eine angemessene Einbindung geprüft werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5558 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 58 \1 80 55 58 .fm , 2 2. Ju li 20 15 , S ei te 5 12. Bleibt es bei dem nach Auskunft der Rambøll Management Consulting GmbH vom 3. November 2014 bisher nicht erreichten Ziel, dass sich die MGHs selbst finanzieren können? Wenn ja, welche Pläne gibt es, dieses Ziel umzusetzen? Grundsätzlich ist es immer das Bestreben, dass vom Bund angestoßene Vorhaben sich vor Ort so aufstellen, dass sie sich langfristig selbst tragen können. Dieses Ziel wird mit Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung, Evaluation und Beratung der MGH vonseiten des BMFSFJ auch weiterhin verfolgt. 13. Wie viele MGHs sollen ab dem Jahr 2016 gefördert werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 14. Welche Schwerpunkte bzw. Handlungsfelder sollen ab dem Jahr 2016 gefördert werden? Bleibt es bei der Beschränkung auf die bestehenden vier Schwerpunkte? 15. Welche Einschätzung hat das BMFSFJ hinsichtlich einer Erweiterung der Handlungsfelder von MGHs um den Schwerpunkt „Kommunale Zeitpolitik “? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Schwerpunkte des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II bleiben im Jahr 2016 unverändert fortbestehen. Ansonsten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 16. Inwieweit unterstützt das BMFSFJ eine Einbindung der MGHs in kommunale Netzwerke der Frühen Hilfen mit Hinblick auf deren Verstetigung und Weiterentwicklung für ältere Kinder? Die Einbindung der MGH in die Netzwerke Früher Hilfen wird begrüßt und durch die wissenschaftliche Begleitung, Evaluation und Beratung der MGH bedarfsorientiert unterstützt. 17. Verabschiedet sich die Bundesregierung von ihrem Ziel des ersten Aktionsprogramms , in jedem Landkreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt ein MGH zu haben? Wenn ja, warum? Wenn nein, wie soll der Aufbau von MGHs in bisher nicht versorgten Städten und Landkreisen angeschoben werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5558 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 58 \1 80 55 58 .fm , 2 2. Ju li 20 15 , S ei te 6 18. Wie soll erreicht werden, dass sich die Wirkung der einzelnen MGHs über den eigenen Standort bzw. das Quartier hinaus entfaltet? Neben der unmittelbaren Wirkung der MGH vor Ort erfolgt eine Vernetzung der MGH untereinander, durch welche vor allem mittels Erfahrungsaustauschs die Arbeit der MGH und deren Wirkung weiter verbessert und ausgedehnt werden. Unterstützung erfahren die MGH hierbei durch die wissenschaftliche Begleitung , Evaluation und Beratung. 19. Welche engagementpolitische Flankierung ist bei der Verstetigung der MGHs geplant? Ein Schwerpunktthema wird auch weiterhin die Förderung des Freiwilligen Engagements sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 20. Wer wird in Zukunft bei den Bund-Länder-Besprechungen auf Ressortebene und bei der programmbegleitenden Kooperationsgruppe federführend sein? Federführend bleibt auch weiterhin das BMFSFJ. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 58 \1 80 55 58 .fm , 2 2. Ju li 20 15 , S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 58 \1 80 55 58 .fm , 2 2. Ju li 20 15 , S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .