Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5570 18. Wahlperiode 16.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 70 \1 80 55 70 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5367 – Zypern in der Krise – Eine Bilanz Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Infolge der weltweiten Finanzkrise in den Jahren 2007 und 2008 geriet auch Zypern in eine ökonomische Schieflage. Arbeitslosigkeit und Staatsverschuldung stiegen stark an. Zyprische Banken hielten einen Großteil ihrer Anlagen in griechischen Staatsanleihen. Die hohe Anzahl an notleidenden Krediten und die Auswirkungen einer „Gläubigerbeteiligung“ für Eigentümer griechischer Anleihen führten zu weiteren Verlusten bei den zyprischen Banken. Die zyprische Regierung sah sich finanziell nicht dazu in der Lage, den überdimensionierten und in Schieflage geratenen Bankensektor ausreichend zu stützen. Nachdem Zypern Mittel aus dem ESFS und Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im Juni 2012 beantragt hatte, erarbeitete die Troika einen „Rettungsplan “ für das Land, der eine starke Beteiligung der zyprischen Sparer vorsah (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/zwangsgabe-in-zypern-sparer-unterschock -a-889378.html). Dieser „Rettungsplan“ wurde im März 2013 vom zyprischen Parlament abgelehnt. Trotzdem wurde im weiteren Verlauf ohne Parlamentsbeteiligung weiter verhandelt. Nach der Wahl eines neuen Staatsoberhauptes kam es im März 2013 zur Festlegung neoliberaler Strukturanpassungsprogramme und zur Kürzung öffentlicher Ausgaben. Die im Memorandum of Understanding (MoU) verhandelten Bedingungen für einen Hilfskredit in Höhe von 10 Mrd. Euro aus Mitteln des ESM umfassten u. a. die Abwicklung der Laiki-Bank und eine Umstrukturierung der Bank of Cyprus. Infolgedessen verloren einige Sparer, aber auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bis zu 47,5 Prozent ihrer Einlagen (www.spiegel.de/ wirtschaft/soziales/bank-of-cyprus-zwangsabgabe-auf-47-5-prozent-erhoehta -913773.html). Im Rahmen des MoU wurden sogenannte Strukturanpassungsprogramme unter dem Diktum der Haushaltskonsolidierung beschlossen. Diese Maßnahmen trafen direkt Angestellte, Rentner und zyprische Sparer: Gestiegene Arbeitslosigkeit, insbesondere bei jungen Menschen, Insolvenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen und ein Einbruch der Wirtschaftsleistung waren die Folge (www.deutschlandfunk.de/zypern-protestegegen -sparpolitik.795.de.html?dram:article_id=313327). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5570 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 70 \1 80 55 70 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 2 Nach Ansicht der Fragesteller werden in Zypern – ähnlich wie in anderen Krisenstaaten – soziale Verwerfungen bei den „Hilfsprogrammen“ nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern die Kürzung von Löhnen, Renten- und Sozialleistungen bei der Kreditvergabe zur Bedingung gemacht. Laut Berichten der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ und einer Dokumentation des Fernsehsenders „arte“ wurde die zyprische Regierung unter Druck gesetzt, einen Verkauf des Griechenlandgeschäftes zyprischer Banken an die griechische Piraeus-Bank unter Wert zuzustimmen (www.tagesspiegel. de/politik/troikaaufzypernfrissoderstirbwiederdealdurchgesetztwurde/ 114111203.html, auch: www.tagesspiegel.de/wirtschaft/klage-vor-demeuropaeischen -gerichtshof-zwang-die-ezb-zypern-zu-einem-milliardenminus -geschaeft/11389170.html). Mit keinem Wort erwähnt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die entsprechende Schriftliche Frage 29 der Abgeordneten Sevim Dağdelen (Bundestagsdrucksache 18/4494) die zugrundeliegenden Berechnungen bei der Abstoßung des Griechenlandgeschäfts, noch etwaige Verluste zyprischer Sparer. Sollten sich obige Vorwürfe erhärten, würde es sich nach der Meinung von Nicholas Papadopoulos, Vorsitzender des Finanzausschusses im zyprischen Parlament, „um einen der größten Skandale in der Geschichte der Eurozone“ handeln (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/klage-vor-dem-europaeischengerichtshof -zwang-die-ezb-zypern-zu-einem-milliarden-minus-geschaeft/ 11389170.html). 1. Wie viel Prozent der durch die bisher durchgeführten Anpassungsprogramme realisierten fiskalischen Anpassung des zyprischen Haushalts ergaben sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch zusätzliche Einnahmen, und wie viel Prozent ergaben sich durch Ausgabenkürzungen? In der bisherigen Programmperiode hat sich der staatliche Primärsaldo in Zypern in der Programmdefinition von –1,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Jahr 2013 um 4,4 Prozentpunkte erhöht, so dass im Jahr 2014 ein Primärüberschuss von +2,6 Prozent in der Abgrenzung des Anpassungsprogramms realisiert werden konnte (vgl. Tabelle). Im gleichen Zeitraum sind die staatlichen Einnahmen von 36,5 Prozent des BIP im Jahr 2013 auf 40,3 Prozent des BIP im Jahr 2014 um 3,8 Prozentpunkte gestiegen. Die Staatsausgaben ohne Zinsausgaben (Primärausgaben) haben sich von 38,3 Prozent des BIP im Jahr 2013 auf 37,7 Prozent des BIP im Jahr 2014 (ohne Einmalausgaben zur Rekapitalisierung der Genossenschaftsbanken) um 0,6 Prozentpunkte verringert. Bezogen auf den Primärsaldo in Prozent des BIP trägt daher bisher insbesondere die Erhöhung der Einnahmequote zur fiskalischen Anpassung in Zypern bei. Betrachtet man die Prognosen für 2015, gilt dies auch in diesem Jahr. Zusammensetzung der fiskalischen Anpassung des Staates – in % des BIP – Quelle: Europäische Kommission (sechster Überprüfungsbericht), eigene Berechnungen. * Ohne Einmalausgaben zur Rekapitalisierung der Genossenschaftsbanken i. H. v. 8,6 Prozent des BIP. 2013 2014 2015 2013 bis 2015 Einnahmen des Staates 36,5 40,3 39,3 +2,8 Primärausgaben 38,3 37,7* 37,8 –0,5 Primärsaldo –1,8 2,6 1,5 +3,3 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5570 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 70 \1 80 55 70 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 3 2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nettoprivatvermögen in Zypern seit dem Jahr 2011 entwickelt (bitte nach Jahren auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen für den gesamten Zeitraum seit dem Jahr 2011 vor. Die Europäische Zentralbank hat im April 2013 eine Studie zur Vermögensverteilung in der Eurozone veröffentlicht. Danach lag der Medianwert des Nettovermögens in Zypern bei 266 900 Euro (zum Vergleich: Deutschland 51 400 Euro), das durchschnittliche Nettovermögen bei 670 900 Euro (zum Vergleich: Deutschland 195 200 Euro). Der Anteil der zyprischen Haushalte am gesamten Nettovermögen der Haushalte in der Eurozone liegt bei 0,6 Prozent und damit oberhalb des Anteils der zyprischen Haushalte an allen Haushalten der Eurozone von 0,2 Prozent. Weitere Erkenntnisse zur Vermögensverteilung in Zypern liegen der Bundesregierung nicht vor. 3. Wann und in welchem Umfang ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 Kapital aus Zypern abgewandert (bitte nach Jahren auflisten )? Die Entwicklung der Kapitalströme wird in der Zahlungsbilanz erfasst. Das Nettoauslandsvermögen enthält den Bestand der Auslandsaktiva und -passiva. Kapitalexporte (Investitionen im Ausland) führen zu einer Zunahme der Auslandsaktiva und umgekehrt tragen Kapitalimporte (ausländische Investitionen im Inland) zum Wachstum der Auslandspassiva bei. Tätigt ein Land mehr Investitionen im Ausland als umgekehrt, d. h. exportiert es netto Kapital, nimmt das Nettovermögen im Ausland zu. Gemäß der Zahlungsbilanzstatistik des Internationalen Währungsfonds ist das Nettoauslandsvermögen Zyperns im Zeitraum der Jahre 2011 bis 2014 von –16,8 Mrd. US-Dollar auf –35,1 Mrd. US-Dollar gefallen. Die Veränderungen der Kennzahlen im Zeitraum der Jahre 2011 bis 2014 sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Quelle: Zahlungsbilanzstatistik des Internationalen Währungsfonds (IWF). 4. Wann und in welchem Umfang setzte die zyprische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen zur Konjunkturbelebung (z. B. öffentliche Investitionen in Infrastruktur und Bildung) um? a) Welche dieser Maßnahmen waren Teil des MoU? b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt? Das Anpassungsprogramm für Zypern zielt auf die Rückkehr zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum ab. Daher wurden im Anpassungsprogramm neben Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors und der Konsolidierung der Staatsfinanzen substanzielle Strukturreformen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit vereinbart. Die Strukturreformen betreffen insbesondere die Verbesserung der öffentlichen Verwaltung und speziell der Finanzverwaltung, das Gesundheitssystem, den Arbeitsmarkt, die reglementierten Berufe, die Wettbewerbsaufsicht , die Immobilienbesteuerung und -wirtschaft, die Tourismuswirt- 2011 2012 2013 2014 Netto-Auslandsvermögen in Mrd. USD –16,8 –37,8 –39,2 –35,1 Auslandsvermögen in Mrd. USD 112,7 151,5 136,7 115,3 Auslandsverbindlichkeiten in Mrd. USD 129,5 189,2 175,9 150,4 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5570 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 70 \1 80 55 70 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 4 schaft und den Energiesektor. Zudem wurde ein Privatisierungsplan zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch einen verstärkten Wettbewerb und die Förderung von Kapitalzuflüssen und zur Unterstützung der Finanzierbarkeit der Schuldenlast vereinbart. Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet. 5. Welche einnahmewirksamen Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der zyprischen Regierung seit dem Jahr 2011 durchgesetzt ? a) Welche dieser Maßnahmen waren Teil des MoU? b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt? c) Welche konjunkturellen Effekte hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die im MoU aufgeführten „einnahmewirksamen Maßnahmen “ (vor allem der Verbrauchssteuer- und Gebührenerhöhungen) auf die zyprische Binnennachfrage? Zypern hat in den Jahren seit dem Jahr 2011 eine Vielzahl von Maßnahmen zur Erhöhung der Staatseinnahmen getroffen. Bereits vor den Verhandlungen über ein Anpassungsprogramm hat Zypern die Bankenabgabe auf Einlagen erhöht und einen Mechanismus für eine regelmäßige Überprüfung der Verbrauchsteuern geschaffen. Das im Rahmen der Verhandlungen über die Auflagen des Anpassungsprogramms vereinbarte Memorandum of Understanding (MoU) umfasst die folgenden Maßnahmen: Erhöhung der Verbrauchsteuern auf Alkoholika , Tabak und Mineralöl, Erhöhung der Mehrwertsteuer, Einführung einer Steuer auf Wettgewinne, Abschaffung von Ausnahmen bei der jährlichen Unternehmensabgabe , Verlängerung der befristeten Erhöhung der Abgabe auf Arbeitseinkommen , Erhöhung der Sozialabgaben, Erhöhung der Steuer auf Immobilien , Erhöhung der Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne, Erhöhung der Zinssteuer sowie Erhöhung der Gebühren für öffentliche Dienstleistungen. Einen Teil der im MoU enthaltenen Maßnahmen hatte Zypern bereits vor Beginn des Anpassungsprogramms umgesetzt. Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet. Die Binnennachfrage in Zypern hat sich wie folgt entwickelt: Veränderung der Binnennachfrage in Prozent des BIP Quelle: Europäische Kommission, sechster Überprüfungsbericht. 6. Welche Maßnahmen zur Besteuerung von privaten Vermögen und Unternehmensgewinnen – neben der einmaligen Besteuerung von Konten der Laiki-Bank – wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Zypern seit dem Jahr 2011 ergriffen, um die staatlichen Einnahmen zu erhöhen? a) Welche dieser Maßnahmen waren im MoU vorgesehen? 2013 2014 2015 –7,6 –3,8 –0,1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5570 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 70 \1 80 55 70 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 5 b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt? c) Wann und in welchem Umfang hat sich die Bundesregierung für die Besteuerung größer Vermögen zur Erhöhung der staatlichen Einnahmen eingesetzt? Unter den in Antwort zu Frage 5 aufgeführten Maßnahmen zur Erhöhung der Staatseinnahmen Zyperns stellt die Erhöhung der Steuer auf Immobilien eine Erhöhung der Steuer auf Vermögen dar. Die Erhöhung der Körperschaftsteuer ist eine Erhöhung der Steuer auf Unternehmensgewinne. Im Rahmen der Verhandlungen über das Anpassungsprogramm für Zypern hat sich die Bundesregierung allgemein für Maßnahmen zur Konsolidierung des Staatshaushalts zur Sicherung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen eingesetzt . Dabei hat sie sich insbesondere für die Erhöhung der Körperschaftsteuer eingesetzt. 7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute und relative Armut in Zypern seit dem Jahr 2011 verändert (bitte nach Jahren auflisten), und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis zum Jahr 2020? Als Maßzahlen für eine Armutsgefährdung veröffentlicht Eurostat den Anteil der unter erheblicher materieller Deprivation leidenden Personen und die Armutsrisikoquote auf Basis von EU-SILC (Statistics on Income and Living Conditions /Gemeinschaftsstatistik über Einkommens- und Lebensbedingungen). Personen sind laut der von Eurostat verwendeten Definition erheblicher materieller Entbehrung ausgesetzt, wenn sie Mangel in mindestens vier der neun Bereiche nennen: unerwartete Ausgaben, eine Woche Urlaub, Schuldentilgung, eine Mahlzeit alle zwei Tage mit Fleisch oder Fisch, angemessen warme Wohnung , Farbfernseher, Waschmaschine, Telefon, Auto. Die Armutsrisikoquote ist eine Kennziffer für eine relativ niedrige Position in der Einkommensverteilung. Sie misst den Anteil der Personen, deren bedarfsgewichtetes Nettoeinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Aktuellere Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 8. Wann und in welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 in Zypern Lohnkürzungen bei öffentlichen und privaten Beschäftigten umgesetzt? a) Welche dieser Maßnahmen waren im MoU vorgesehen? b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt? Zypern hat im Jahr 2012 vor dem Beginn des Anpassungsprogramms eine gestaffelte Verringerung der Bezüge von Rentnern und Beschäftigten des öffentlichen Sektors durchgeführt. Dabei wurden Einkommen bis 1 000 Euro monatlich von der Maßnahme ausgenommen. Bei Einkommen über 1 000 Euro monatlich Jahr Erhebliche materielle Deprivation in % der Bevölkerung Armutsrisikoquote in % der Bevölkerung 2011 11,7 14,8 2012 15,0 14,7 2013 16,1 15,3 2014 15,3 (Prognose) Keine Angabe V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5570 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 70 \1 80 55 70 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 6 lag die Verringerung zwischen 6,5 Prozent für Einkommen bis 1 500 Euro monatlich und 12,5 Prozent für Einkommen über 4 000 Euro monatlich. Im Jahr 2013 hat Zypern als Teil der im MoU vereinbarten Maßnahmen eine erneute gestaffelte Verringerung der Bezüge von Rentnern und Angestellten des öffentlichen Sektors durchgeführt. Diese Verringerung betrug zwischen 0,8 Prozent für Bezüge bis 2 000 Euro monatlich und 2,0 Prozent für Bezüge über 4 000 Euro monatlich. In welchem Umfang private Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten einzel- oder tarifvertraglich Lohnkürzungen vereinbart haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet. 9. Wie entwickelten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitslosigkeit und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit (Zahl der arbeitslosen 15- bis 24-Jährigen als Anteil der Erwerbspersonen der gleichen Altersklasse ) in Zypern seit dem Jahr 2011? a) Welche Branchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der diesbezüglichen Arbeitsmarktentwicklung besonders betroffen? b) Wie entwickelten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Lohnersatzleistungen für Erwerbslose in Zypern seit dem Jahr 2011 (bitte nach Jahren auflisten)? Eurostat veröffentlicht die Arbeitslosenquoten insgesamt und unter arbeitssuchenden Jugendlichen auf Basis der EU-Arbeitskräfteerhebung: Die Europäische Kommission erwartet laut dem letzten Überprüfungsbericht des Anpassungsprogramms für Zypern Arbeitslosenquoten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 von 16,2 Prozent, 15,2 Prozent und 13,8 Prozent. Eurostat veröffentlicht die Anzahl der Beschäftigten nach Wirtschaftszweigen auf Basis der EU-Arbeitskräfteerhebung: Insgesamt % Jugendliche % 2011 17,9 22,4 2012 11,9 27,7 2013 15,9 38,9 2014 16,1 36,0 Beschäftigte in 1 000 Personen 2011 2012 2013 2014 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 15,2 11,2 11,3 16,1 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0,9 (u) 1,0 (u) 0,6 (u) keine Angabe Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren 31,0 28,8 27,4 29,6 Energieversorgung 1,5 (u) 2,0 1,9 2,1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5570 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 70 \1 80 55 70 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 7 Anmerkung: Unterteilung der Wirtschaftszweige nach NACE 2 Klassifikation; (u) geringe Zuverlässigkeit . Die Ausgaben Zyperns zur Einkommensunterstützung für Arbeitslose betrugen nach Angaben der Europäischen Kommission im Jahr 2011 123,4 Mio. Euro. Aktuellere Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 10. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Rentenreformen in Zypern umgesetzt? a) Welche dieser Maßnahmen waren im MoU vorgesehen? Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 3,9 5,6 4,7 2,6 Baugewerbe/Bau 45,9 40,3 29,5 25,2 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 74,4 72,1 67,6 63,9 Verkehr und Lagerei 14,6 14,8 15,1 14,3 Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie 27,6 29,7 29,3 28,4 Information und Kommunikation 10,0 10,4 8,9 9,5 Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 20,5 23,1 22,3 20,7 Grundstücks- und Wohnungswesen 1,6 2,2 1,4 (u) 1,5 (u) Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 23,2 24,8 24,7 25,7 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 8,8 8,0 9,4 9,2 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 27,8 24,8 26,5 26,6 Erziehung und Unterricht 31,6 28,6 29,2 32,6 Gesundheits- und Sozialwesen 15,8 16,0 16,3 17,6 Kunst, Unterhaltung und Erholung 7,7 6,2 4,8 4,9 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 11,4 10,9 10,4 10,1 Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch Private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt 23,1 23,5 22,5 20,4 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 1,7 1,4 (u) 1,2 (u) 1,4 Insgesamt – Alle NACE-Wirtschaftszweige 398,2 385,2 365,1 362,7 Beschäftigte in 1 000 Personen 2011 2012 2013 2014 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5570 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 70 \1 80 55 70 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 8 b) Welche diesbezüglichen MoU-Maßnahmen wurden nicht umgesetzt? Zypern hat das Rentensystem angepasst, um dessen langfristige Tragfähigkeit zu verbessern. Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird in Zukunft automatisch alle fünf Jahre entsprechend der Entwicklung der Lebenserwartung angepasst. Dies ist erstmalig für das Jahr 2018 vorgesehen. Abschläge für vorzeitigen Renteneintritt wurden eingeführt. Das Mindestalter für abschlagsfreie Renten wird schrittweise (um sechs Monate pro Jahr) auf das reguläre Renteneintrittsalter erhöht . Die Mindestbeitragsdauer wird schrittweise von zehn auf 15 Jahre erhöht. Die Maßnahmen bezüglich der Renten im privaten Sektor wurden im Allgemeinen wirkungsgleich auf die Altersversorgung im öffentlichen Sektor übertragen. Im öffentlichen Sektor wurde zudem das reguläre Renteneintrittsalter um zwei Jahre erhöht. Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet. 11. Wie haben sich die durchschnittlichen Rentenbezüge nach Kenntnis der Bundesregierung in Zypern seit dem Jahr 2007 entwickelt (in Euro, bitte nach Frauen bzw. Männer, nach Rentengruppe, Beitragsjahren etc. aufschlüsseln )? a) Inwieweit wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anpassungen des Rentensystems auf Rentenbezieher ehemals einkommensschwacher Schichten aus? b) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Altersarmut (Einkommen geringer als 60 Prozent des Medianeinkommens der über 63-Jährigen) seit dem Jahr 2011 in Zypern entwickelt? Die zyprische Regierung hat der Bundesregierung folgende Tabelle zur Verfügung gestellt: Anmerkung: Durchschnittlicher monatlicher Betrag in Euro berechnet als Gesamtausgaben/(mittlere Anzahl der Empfänger im jeweiligen Jahr). Die dargestellten monatlichen Beträge werden dreizehnmal im Jahr ausgezahlt. Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Beitragsjahren liegt der Bundesregierung nicht vor. Zypern besitzt ein so genanntes Social Pension Scheme, welches Bürgerinnen und Bürgern mit keinen oder nur geringen Rentenansprüchen als einheitliche Zusatzleistung zugutekommt. Das Social Pension Scheme ist steuerfinanziert und wird ebenfalls dreizehnmal im Jahr gezahlt. Art der Rente 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Altersrente 517,81 556,16 580,53 614,56 647,69 673,05 685,48 696,71 Änderung in % 7,4% 4,4% 5,9% 5,4% 3,9% 1,8% 1,6% Witwenrente 390,46 418,45 431,15 450,98 469,41 483,39 494,34 500,66 Änderung in % 7,2% 3,0% 4,6% 4,1% 3,0% 2,3% 1,3% Invalidenrente 516,90 542,66 548,11 564,17 586,34 603,70 600,94 610,64 Änderung in % 5,0% 1,0% 2,9% 3,9% 3,0% –0,5% 1,6% V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5570 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 70 \1 80 55 70 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 9 Die untere Darstellung der zyprischen Regierung gibt die Entwicklung der monatlichen Bezüge aus dem Social Pension Scheme wieder. Eurostat veröffentlicht die Armutsrisikoquote. Sie misst den Anteil der Personen , deren bedarfsgewichtetes Nettoeinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Aktuellere Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 12. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen einer Strukturreform des Bildungssystems in Zypern ergriffen? a) Welche dieser Maßnahmen waren im MoU vorgesehen? b) Welche diesbezüglichen Maßnahmen des MoU wurden nicht umgesetzt ? Im MoU werden folgende strukturelle Reformen im Bildungssystem genannt: Einzuführen im Haushaltsjahr 2014 1. Reduzierung der Zahl der Lehrer, die an das Ministerium für Bildung und Kultur abgeordnet sind, 2. Aufhebung des Verhältnisses der Lehrzeit an Abendschulen von 1:1,5 zwischen allgemeiner und technischer/beruflicher Bildung, 3. Aufhebung der Zulassung für Lehrer in zwei oder mehreren Schulbezirken, 4. Aufhebung von Betreuungskomponenten für Aus- und Weiterbildung von neuen Lehrern, 5. Kostenreduzierung von Nachmittags- und Abendprogrammen. Steuerliche Maßnahmen mit Wirkung im Jahr 2013 Die Sicherstellung der Reduzierung der Gesamtausgaben für Sozialleistungen von mindestens 113 Mio. Euro durch u. a. die Abschaffung von redundanten und überlappenden Maßnahmen, wie die Mütterzulage, die Familienzulage und die Bildungszulage. Steuerliche Maßnahmen mit Wirkung im Jahr 2014 Die Sicherstellung der Reduzierung der Gesamtausgaben für Sozialleistungen von mindestens 28,5 Mio. Euro durch u. a. die Straffung von Kindergeld und Bildungsförderung. Nach Informationen des europäischen Netzwerkes Eurydice, das Informationen zu den Bildungssystemen in Europa darstellt und in dem Deutschland Mitglied ist, wurde ein Aktionsplan zum Ausbau des Bildungssystems verabschiedet. Der 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Social Pension 274,61 286,64 299,51 315,36 324,75 332,19 336,28 336,28 Änderung in % 4,4 % 4,5 % 5,3 % 3,0 % 2,3 % 1,2 % 0,0 % Jahr Armutsrisikoquote in % der Bevölkerung ab 65 Jahren 2011 35,5 2012 29,3 2013 20,1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5570 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 70 \1 80 55 70 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 0 Aktionsplan beinhaltet Vorschläge zu drei Themen: 1. Stellenbesetzungssystem für Lehrer, 2. Evaluierung des Bildungssystems, 3. Aus- und Weiterbildungssystem für Lehrer. Im Jahr 2015 wurden weiterentwickelte Vorschläge zum Stellenbesetzungssystem für Lehrer und ein Konzept für die professionelle Ausbildung von Pädagogen vorgelegt sowie ein Zeitplan für den Primar- und Sekundarbereich (Description of National Education Systems, Online-Enzyklopädie). In den Jahren 2012 und 2013 wurde die Nationale Einarbeitungsphase für Lehrer im Zuge von Budgetkürzungen abgeschafft. Die berufliche Weiterbildung für Lehrer ist aber verpflichtend („The Teaching Profession in Europe: Practices, Perceptions, and Policies“, 2015). Im Jahr 2012 wurde das System für die Gewährung von Bildungsförderung im Bereich Hochschule geändert. Die Bildungsförderung wird nun auf der Basis des Familieneinkommens gewährt. Zugleich wird seit dem Jahr 2012 das Kindergeld nicht mehr für Studierende an Hochschulen gewährt. Die Budgetvergabe für Darlehen wurde reduziert (Unterstützung für Unterkunft, Essen, Transport und Gesundheitsversicherung in der Ausbildung wurden nicht gekürzt, „Funding of Education in Europe 2000–2012“, 2013). 13. Wann und in welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Lehrerstellen in Zypern seit dem Jahr 2011 abgebaut? Nach Informationen von Eurydice ist die Zahl der befristet und unbefristet eingestellten Lehrer für insgesamt zwischen den Jahren 2010/2011 und 2011/2012 gesunken („Funding of Education in Europe 2000–2012“, 2013). 14. Wann und in welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Einsparungen im zyprischen Gesundheitswesen seit dem Jahr 2011 umgesetzt? a) Welche dieser Maßnahmen waren im MoU vorgesehen? b) Welche der diesbezüglichen Maßnahmen des MoU wurden nicht umgesetzt ? Zur Stärkung der Nachhaltigkeit der Finanzierungsstruktur und der Effizienz der öffentlichen Gesundheitsversorgung in Zypern wurden im Rahmen des Anpassungsprogramms Maßnahmen vereinbart. Im aktuellen sechsten Überprüfungsbericht des Anpassungsprogramms hat die Europäische Kommission über den Umsetzungsstand berichtet. Zypern hat mit den Programmpartnern die Einführung eines nationalen Gesundheitssystem (NHS) vereinbart. Das NHS wird auf den Grundprinzipien der freien Wahl des Behandlers, des sozialen Ausgleichs und Zusammenhalts, der finanziellen Nachhaltigkeit sowie der allgemeinen Absicherung im Rahmen eines Grundversorgungspakets entwickelt und umgesetzt. Allerdings ist es bei der Einführung des NHS zu Verzögerungen gekommen. Die Gesetzesvorlage betreffend das staatliche Gesundheitssystem wurde dem Abgeordnetenhaus bisher nicht vorgelegt und auch die Gesetzesvorlage betreffend die Umwandlung der Krankenhäuser in selbstverwaltete Einheiten wurde bisher nicht gebilligt. Zypern hat mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Vereinbarung unterzeichnet , um intensive technische Unterstützung für die Umsetzung der Gesundheitsreformen zu erhalten. Die WHO-Experten haben vor Ort in Zypern mit der Arbeit begonnen. Zypern bewertet regelmäßig die Einziehung der Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung von öffentlich Bediensteten (aktiv und im Ruhestand) und aller Zuzahlungen für die Inanspruchnahme öffentlicher Gesundheitsdienstleistungen unter Gegenüberstellung der erwarteten Einnahmen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5570 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 70 \1 80 55 70 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 1 Zyperns Ministerrat hat kein verbindliches Paket von Eventualmaßnahmen verabschiedet , damit der vereinbarte Budgetrahmen für öffentliche Gesundheitsausgaben bei gleichzeitiger Gewährleistung eines angemessenen Zugangs zu Gesundheitsleistungen nicht überschritten wird; den Programmpartnern wurde jedoch ein Papier dazu vorgelegt. Zypern hat die Einkommensgrenzen für die kostenlose öffentliche Gesundheitsversorgung überprüft. Es veröffentlicht fortgesetzt klinische Leitlinien und Verschreibungsrichtlinien und überprüft ihre Umsetzung. Zypern richtet ein System zur Bewertung von Gesundheitstechnologien ein. Zypern führt eine regelmäßige Überprüfung des Katalogs an allgemein erstattungsfähigen medizinischen Leistungen auf der Grundlage objektiver , nachprüfbarer Kriterien, einschließlich Kosteneffizienzkriterien durch. Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet. 15. Inwiefern hat die Bundesregierung, entsprechend ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen, vor der Zustimmung ihrer Vertreter im Gouverneursrat des ESM geprüft, inwiefern mit den Bestimmungen des MoU Eingriffe in soziale und andere Menschenrechte in Zypern vorgeschrieben wurden und inwiefern diese gerechtfertigt, verhältnismäßig, geeignet, nicht diskriminierend und den Wesensgehalt der Rechte beachtend waren? Durch das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 27. November 2012 (Rs. C-370/12) wurde die Vereinbarkeit des ESM-Vertrages mit den EUVerträgen festgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. März 2014 (2 BvR 1390/12 u. a.) auch in der Hauptsache in sechs Verfassungsbeschwerde - und einem Organstreitverfahren verfassungsrechtliche Kritik gegen den ESM als unbegründet erachtet. Vor diesem Hintergrund bestehen keine Zweifel daran, dass sowohl der ESM als Institution, als auch die im ESMVertrag vorgesehene Mitwirkung der EU-Organe sowie der ESM-Mitgliedstaaten an der Beschlussfassung in den ESM-Gremien rechtmäßig sind. 16. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zentrale Indikatoren zur Leistungsfähigkeit des zyprischen Gesundheitssystems (z. B. Anteil Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt, Krankenhausaufenthalte, Krankenhausbetten, Anzahl der Ärzte und Pfleger, medizinische Ausstattung ) seit dem Jahr 2011 verändert (bitte nach Jahren auflisten)? Quellen: WHO, Weltbank. Indikator 2010 2011 2012 2013 Gesamtausgaben Gesundheit (% BIP) 7,3 7,6 7,4 7,4 Öfftl. Gesundheitsausgaben (% Gesamte öfftl. Ausgaben) 7,5 7,7 7,5 7,5 Öfftl. Gesundheitsausgaben (% Gesamte Gesundheitsausgaben) 47,6 46,8 46,5 46,3 Priv. Gesundheitsausgaben (% Gesamte Gesundheitsausgaben) 52,4 53,2 53,5 53,7 Out-of-pocket Gesundheitsausgaben (% Gesamte Gesundheitsausgaben) 46 46 47 47 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5570 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 70 \1 80 55 70 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 2 Daten zu Infrastruktur und medizinischem Personal sind für das Jahr 2011 sowie die Folgejahre nicht veröffentlicht. 17. Welche Auswirkungen hatten nach Kenntnis der Bundesregierungen die MoU-Anpassungen im Gesundheitssystem auf die Höhe der privaten Gesundheitsausgaben (z. B. durch erhöhte Gebühren und gestiegene Eigenanteile )? Für die Jahre 2011 bis 2013 ist keine Veränderung der privaten Gesundheitsausgaben (als Teil der Gesundheitsausgaben) festzustellen (vgl. auch Daten der WHO und Weltbank). Der Bundesregierung liegt keine Studie vor, die den Effekt der Gesundheitsreform auf private Ausgaben analysiert. 18. Welche der vom MoU in den Punkten 3.5 f. geforderten Privatisierungsvorhaben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der zyprischen Regierung und des zyprischen Parlaments bisher konkret umgesetzt ? a) Welche Privatisierungsmaßnahmen öffentlichen Eigentums sind für die Zukunft geplant, und wie werden diese organisiert (z. B. durch eine Treuhandorganisation oder Ähnliches)? b) Wie viele Angestellte sind und waren nach Kenntnis der Bundesregierung von den vereinbarten Privatisierungsvorhaben betroffen? c) Welche Einnahmen konnte der zyprische Staat aus der Privatisierung öffentlichen Eigentums seit dem Jahr 2011 generieren (bitte nach Erlösen aus dem Verkauf von Immobilien und Grundstücken, Wohnungen, Krankenhäusern, Staatsbetrieben der Ver- und Entsorgung, Infrastruktur , öffentlicher Verkehr etc. aufschlüsseln) Die zyprische Regierung hat mit den Programmpartnern die Umsetzung eines Privatisierungsplans vereinbart. Der Plan soll durch die Förderung intensiveren Wettbewerbs und höherer Kapitalzuflüsse zu mehr wirtschaftlicher Effizienz beitragen und die Schuldentragfähigkeit verbessern. Der Plan sieht die Privatisierung u. a. von CyTA (Telekommunikation), EAC (Strom), CPA (Hafenbewirtschaftung ) sowie Grundstücken vor. CyTA und CPA werden innerhalb der Programmlaufzeit privatisiert, EAC bis Mitte des Jahres 2018. Der von der Regierung nach Beratung mit den Programmpartnern festgesetzte Privatisierungsplan soll bis zum Ende des Programmzeitraums mindestens 1 Mrd. Euro und bis spätestens zum Jahr 2018 weitere 400 Mio. Euro erzielen, die zum Abbau der öffentlichen Verschuldung verwendet werden. Nach den Angaben der Europäischen Kommission in den Überprüfungsberichten führt Zypern bisher Vorbereitungsarbeiten für die Privatisierung durch, die beispielsweise der Umwandlung von CyTA in eine Kapitalgesellschaft dienen sollen. Bisher hat die Europäische Kommission von keinen Privatisierungserlösen berichtet . Eine detaillierte Darstellung aller im Programm enthaltenen Einzelmaßnahmen und ihres Umsetzungsstandes enthalten die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Überprüfungsberichte. Diese wurden dem Deutschen Bundestag vor ihrer Veröffentlichung zugeleitet. 19. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die zyprische Gläubigerstruktur , d. h. wie viele Milliarden (Prozent) der zyprischen Staatsverschuldung entfallen auf ausländische Gläubiger (bitte zwischen öffentlichen und privaten Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Hedgefonds u. a. differenzieren) und einheimische Gläubiger (bitte zwischen öffent- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5570 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 70 \1 80 55 70 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 3 lichen und privaten Banken, Versicherungen, Pensionskassen u. a. differenzieren )? Die Bruttoverschuldung des zyprischen Staates belief sich Ende des Jahres 2014 nach Angaben der Europäischen Kommission auf 18,8 Mrd. Euro. Struktur der Verschuldung Zyperns Ende 2014 Quelle: Finanzministerium Zypern, Europäische Kommission, eigene Berechnung 20. Welche Gruppen von Schuldnern zyprischer Banken wären nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick auf die Zahl notleidender Kredite von den geforderten Zwangsvollstreckungen (www.consilium.europa.eu/de/ meetings/eurogroup/2015/02/16/) betroffen? Nach Angaben der Europäischen Kommission in ihrem aktuellen sechsten Überprüfungsbericht des Anpassungsprogramms für Zypern beträgt der Anteil notleidender Kredite (non-performing loans) in Zypern Ende des Jahres 2014 bei Krediten an juristische Personen 58,0 Prozent und bei Krediten an natürliche Mrd. Euro % Inländische Wertpapiere 4,0 21,1 T-Bills 0,7 3,6 Inländische Anleihen 3,2 17,0 darunter Rekapitalisierungsanleihe Cyprus Popular Bank 1,1 5,8 Sparzertifikate 0,1 0,5 Ausländische Wertpapiere 2,7 14,4 Kurzläufer (Euro Commercial Papers) 0,0 0,2 Ausländische Anleihen (Euro Medium Term Notes) 2,7 14,2 Einheimische Kredite 1,7 9,1 Zentralbank von Zypern 1,3 6,9 Genossenschaftszentralbank 0,4 2,2 Ausländische Kredite 4,0 21,2 Russische Föderation 2,5 13,3 Entwicklungsbank des Europarates 0,3 1,5 Europäische Investitionsbank 0,9 4,5 Frankreich 0,0 0,0 EFSF (Zypern zuzurechnende EFSF Darlehen für GRC, PRT, IRL) 0,3 1,3 Private Banken 0,1 0,6 Programmkredite 6,1 32,7 ESM 5,7 30,3 IWF 0,4 2,4 Sonstig 0,3 1,6 Gesamt 18,8 100,0 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5570 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 70 \1 80 55 70 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 4 Personen 52,7 Prozent. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die praktischen Auswirkungen der unlängst in Kraft getretenen Reform des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts vor. 21. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Auswirkungen der von März 2013 bis April 2015 eingesetzten Kapitalverkehrskontrollen, auch im Hinblick auf ein etwaiges ähnliches Vorgehen in Griechenland? 22. Wie und in welchem Ausmaß beeinflussten nach Kenntnis der Bundesregierung die im MoU verabredeten Kapitalverkehrskontrollen die wirtschaftliche Entwicklung Zyperns? Die Fragen 21 und 22 werden im Zusammenhang beantwortet. Zypern hat im März 2013 vorübergehende Kapitalverkehrskontrollen eingeführt , um eine geordnete Wiedereröffnung seiner zum damaligen Zeitpunkt temporär geschlossenen Banken zu ermöglichen. Es hat damals erklärt, die eingeführten Kapitalverkehrskontrollen schrittweise wieder aufzuheben, sofern die Umstände es zulassen und die Finanzstabilität gesichert werden kann. Unter anderem aufgrund von Fortschritten bei der Restrukturierung und Stabilisierung des Bankensektors und im Rahmen seines Programms konnte Zypern nach schrittweiser Lockerung die Beschränkungen für den Zahlungsverkehr innerhalb des Landes im Mai 2014 gänzlich aufheben. Die letzten Beschränkungen für den Zahlungsverkehr mit dem Ausland wurden im April 2015 aufgehoben. Die Situation Zyperns war damals sehr spezifisch und außergewöhnlich. Zypern hatte sein Bankensystem nach hohen Verlusten vorübergehend geschlossen und in dieser Zeit die Rekapitalisierung der Bank of Cyprus (damals größte Bank) und die Abwicklung der Laiki Popular Bank (damals zweitgrößte Bank) unter Beteiligung der Eigentümer und Gläubiger dieser Banken einschließlich eines teilweisen Bail-in der unbesicherten Einlagen über 100 000 Euro durchgeführt. Eine Kapitalflucht hätte die für die Realwirtschaft notwendige Wiedereröffnung der Banken erschwert. 23. Inwieweit waren nach Kenntnis der Bundesregierung zyprische Unternehmen , Sparer, Rentner, Pensionsfonds und andere inländische Anleger von der Abwicklung der Laiki-Bank und der einmaligen Besteuerung von Sparanlagen der Bank of Cyprus betroffen? Nach Angaben in den Überprüfungsberichten der Europäischen Kommission wurden Pensionsfonds, die von der Abwicklung der Laiki-Bank betroffen waren , vom zyprischen Staat mit einer Zahlung von rund 299 Mio. Euro entschädigt . Weitere Informationen zur Verteilungswirkung der Abwicklung der LaikiBank und der Restrukturierung der Bank of Cyprus bezüglich einzelner Gruppen sind der Bundesregierung nicht bekannt. 24. Welchen Wert hatte nach Kenntnis der Bundesregierung das Griechenlandgeschäft der drei großen zyprischen Banken kurz vor dem Verkauf an die Piraeus-Bank Ende März 2013, und wie wurde dieser Wert errechnet? 25. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Einschätzungen des Vorsitzenden des zyprischen Finanzausschusses Nicholas Papadopoulus, nach denen Zypern gezwungen wurde, das Griechenlandgeschäft zyprischer Banken weit unter Wert zu verkaufen (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/klage-vor-dem-europaeischen- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5570 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 70 \1 80 55 70 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 5 gerichtshof-zwang-die-ezb-zypern-zu-einem-milliarden-minusgeschaeft /11389170.html)? Wie und in welchem Rahmen wird sich die Bundesregierung für die umfängliche Aufklärung dieser Vorwürfe einsetzen? Die Fragen 24 und 25 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung war an der Bewertung der griechischen Filialen zyprischer Banken, die vor Beginn des Anpassungsprogramms verkauft wurden, nicht beteiligt. Nach Angaben des Käufers, der Piraeus Bank, betrug der Kaufpreis 524 Mio. Euro. 26. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die EUSanktionen gegen Russland auf das zyprische Anpassungsprogramm (www.handelsblatt.com/politik/international/wirtschaftssanktionen-undder -westen-sanktionen-koennten-zypern-rettung-gefaehrden/9897126-4. html)? Die Europäische Kommission berichtet in ihrem aktuellen sechsten Überprüfungsbericht des Anpassungsprogramms für Zypern auch über makroökonomische Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung Zyperns. Dabei führt sie die wirtschaftliche Rezession in Russland als einen Risikofaktor an. 27. Welche Maßnahmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die zyprische Regierung ergriffen, um die Gas- und Ölvorkommen vor der zyprischen Küste auszubeuten, um nach Punkt 5.6 des MoU Zyperns Energiesektor umzugestalten? Die Europäische Kommission hat in ihrem aktuellen sechsten Überprüfungsbericht des Anpassungsprogramms für Zypern auch über den Umsetzungsstand der entsprechenden Vereinbarungen des MoU informiert. Danach hat Zypern den Programmpartnern den aktualisierten Fahrplan (roll-out plan) für die Schaffung der für die Erdgasgewinnung benötigten Infrastruktur vorgelegt. Weiterhin hat Zypern den Programmpartnern einen umfassenden Entwurf des Aufsichtsrahmens und der Marktorganisation für den umstrukturierten Energie- und Gassektor vorgelegt, mit dem das Ziel offener, transparenter und wettbewerbsfähiger Energiemärkte verfolgt wird. Das Gesetz über den Ressourcenfonds, in den die verschiedenen Arten öffentlicher Einnahmen aus Offshore-Gasgewinnung und -verkauf fließen sollen, und die Vorschriften über die Ein- und Abgänge des Fonds wurden dem Abgeordnetenhaus bis zum Zeitpunkt der sechsten Programmüberprüfung noch nicht vorgelegt. 28. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf die wirtschaftliche und politische Zukunft ganz Zyperns aus dem Umstand , dass der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan und die AKP-Regierung die wirtschaftliche und finanzielle Abhängigkeit des Nordens der Republik Zyperns seit der Invasion und der Teilung der Insel im Jahr 1974 immer wieder zur Einmischung in die Politik der Insel ausnutzten und mit ihrer Politik gegen die Republik Zypern bisher eine Lösung der Zypern-Frage verhindert haben (www.eurotopics.net/de/home/presseschau /archiv/article/ARTICLE162248-Nordzypern-wuerde-Widerstandgegen -Tuerkei-wagen)? Am 15. Mai 2015 wurden die Verhandlungen zur Lösung der Zypernfrage zwischen dem Präsidenten der Republik Zypern, Nikos Anastasiades, und dem türkisch -zyprischen Volksgruppenführer, Mustafa Akinci, unter Ägide der Verein- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5570 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 70 \1 80 55 70 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 6 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 ten Nationen nach mehrmonatigem Aussetzen wieder aufgenommen. Die Bundesregierung unterstützt beide Seiten und ist sich der wichtigen Rolle der Türkei als Garantiemacht bewusst. Beim letzten Einigungsversuch im Jahr 2004 („Annan -Plan“) unterstützte die Türkei eine Einigung aktiv. 29. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan den türkisch besetzten Norden der Republik Zyperns nicht als gleichberechtigten Verhandlungspartner in den Zyperngesprächen ansieht, sondern diesen weiterhin als das „Kind“ der Türkei betrachtet, und warnte, „dass die Türkei keine Annäherung in der Zypern-Frage akzeptiere, die einen Preis habe“ (www.welt.de/print/ welt_kompakt/print_politik/article140187389/Hoffnung-aufWiedervereinigung -in-Zypern.html)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 30. Welche Maßnahmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die zyprische Regierung für den Fall eines „Grexit“ getroffen (www.faz.net/ agenturmeldungen/adhoc/zypern-trifft-vorkehrungen-fuer-grexit- 13520907.html)? Die zyprische Regierung hat in den europäischen Gremien allgemein darüber informiert, dass sie generelle Vorsorgemaßnahmen vorbereitet hat. 31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass türkische Kriegsschiffe im November 2011 Erkundungsschiffe, die im Auftrag der griechisch-zypriotischen Regierung nach Erdgasfeldern suchen, abdrängten , weswegen zur Unterstützung Zyperns russische Unterseeboote nach Zypern verlegt wurden (NDR, 1. November 2011)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .