Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5599 18. Wahlperiode 17.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 99 \1 80 55 99 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 15. Juli 2015 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5223 – Halbjährliches informelles Treffen europäischer Innenminister und US-Behörden Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das halbjährliche Treffen der sogenannten Gruppe der Sechs (G6) fand am 1. und 2. Juni 2015 unter deutschem Vorsitz im Schloß Moritzburg bei Dresden statt (Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern – BMI – vom 1. Juni 2015). Das zurückliegende G6-Treffen fand im November 2014 in Paris statt (Bundestagsdrucksache 18/3646). Die G6 ist ein Gremium der Innenminister der sechs einwohnerstärksten EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Spanien , Italien, Großbritannien, Frankreich, Polen). Das informelle Treffen geht auf eine Initiative des früheren Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, zurück. Der Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble war es auch, der dafür sorgte, dass die US-Regierung mittlerweile regelmäßig an dem Treffen der sechs großen EU-Staaten teilnimmt. Das BMI beschreibt diese seit dem Jahr 2007 existierende Kooperation als „traditionsgemäß“ und nennt das Format deshalb „G6+1“. In Moritzburg waren die USA durch die Justizministerin Loretta Lynch und den US-Heimatschutzminister Jeh Johnson vertreten. Laut dem BMI debattierten die sechs europäischen Innenminister über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Quote im Hinblick auf eine Verteilung von Flüchtlingen in Europa. In der Bundespressekonferenz vom 2. Juni 2015 erklärte der Bundesinnenminister, Dr. Thomas de Maizière, Deutschland und Frankreich wollten einen gemeinsamen Anlauf starten, um Software zur Vorhersage von Straftaten zu entwickeln und einzuführen. Mit Blick auf Frankreich erklärte der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière, andere Länder verfügten im Bereich der „Predictive Analytics“ über „mehr Erfahrung als wir“. Die europäischen Innenminister interessieren sich vor allem für die Vorhersage von Wohnungseinbrüchen. Die französischen Behörden hätten vorgeschlagen , den Nutzen von Vorhersagesoftware in einem „Expertenkreis im G6- Format“ zu untersuchen. So sei auch gefordert worden, dass die Europäische Kommission ein entsprechendes Forschungsprojekt auflegt. Die Innenminister der G6 wollen auch prüfen, auf welcher rechtlichen Grundlage sich Polizei und Geheimdienste grenzüberschreitenden Zugriff auf CloudDaten verschaffen können. Demnach sollten grundlegende „Rechtsfragen“ geklärt werden. Hierzu gehöre etwa die Frage, ob der Zugriff auf andernorts V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5599 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 99 \1 80 55 99 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 2 gespeicherte Cloud-Daten ein Eingriff in die nationale Souveränität des Landes darstellt, wo der betreffende Server steht. Es müsse sich laut Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière eine Rechtsauffassung durchsetzen, wonach eine Strafverfolgung in der Cloud auch außerhalb des Hoheitsgebietes ermittelnder Behörden möglich ist. Hierzu könne unter Umständen das Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität herangezogen werden. Bereits auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) hatte der Bundesinnenminister erklärt, Cloud-Daten seien nicht als persönliche Daten, sondern als Kommunikationsdaten anzusehen und dürften deshalb abgehört werden (www.tinyurl.com/ngmyrpk). Bis zum nächsten G6-Treffen im November 2015 in London soll nun ein Vorschlag zum grenzüberschreitenden Zugriff auf Cloud-Daten ausgearbeitet werden. Auf Schloss Moritzburg lobte der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière die Zusammenarbeit mit den USA ausdrücklich und befürchtet eine Einschränkung beim Datentausch. Zur Begründung heißt es, es würden „geheime Unterlagen auf dem Markt verkauft oder dargeboten werden“. Dies gefährde die Zusammenarbeit. Es bleibt aber offen, von welchen Dokumenten hier die Rede ist. Inwiefern die Thematik der NSA-Spionage gegenüber der US-Justizministerin Loretta Lynch und dem US-Heimatschutzminister Jeh Jahnson angesprochen wurde, erklärt das BMI nicht. Die beiden US-Minister reisten nach dem Treffen in Moritzburg zum EU-US-Ministertreffen in Riga weiter. Dort war geplant, die Ausweitung der Kooperation in Sicherheitsfragen zwischen der EU und den USA zu beschließen (Ratsdok. 8674/15). Vorausgegangen waren mehrere Treffen und Beratungen der Mitgliedstaaten, aber auch der Europäischen Kommission und des Auswärtigen Dienstes der Europäischen Union. Ein „Treffen hoher Beamter“ der EU und der USA hatte im Februar 2015 erste Entwürfe vorgelegt, eine Ratsarbeitsgruppe hatte im März 2015 die Position einzelner Mitgliedstaaten eingepflegt. Allerdings ist unklar, ob die USA in letzter Minute Änderungen einfordern. 1. Welche Stellen der Bundesregierung waren konkret in die Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung des Treffens in Moritzburg eingebunden (bitte auch die Abteilungen angeben)? Die inhaltliche Vorbereitung des Treffens erfolgte durch das dafür zuständige Referat der Grundsatzabteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) unter Beteiligung der für die einzelnen Tagesordnungspunkte zuständigen Referate des Hauses. Die technisch-logistische Vorbereitung erfolgte durch das Referat Protokoll Inland des BMI. 2. Welche weiteren Treffen am Rande des „G6+1“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung in zeitlicher Nähe stattgefunden, sofern diese im organisatorischen und bzw. oder inhaltlichen Bezug zum Treffen in Moritzburg standen? Keine. 3. Welche Tagesordnung hatte das „G6+1“-Treffen (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern alle zu behandelnden Themen jeweils für den ersten und den zweiten Tag in groben Zügen skizzieren)? Bei den beiden Arbeitssitzungen am 1. Juni 2015 mit den europäischen Teilnehmern und dem EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos standen die Themen „Organisierte Kriminalität: Wohnungseinbruch und KfZ-Diebstahl“ und „Migrations- und flüchtlingspolitische Zusammenarbeit mit Drittstaaten“ im Mittelpunkt. An der Diskussion der Sicherheitsthemen am zweiten Tag nahmen V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5599 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 99 \1 80 55 99 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 3 zusätzlich Justizministerin Loretta Lynch und der stellvertretende Minister für innere Sicherheit der Vereinigten Staaten von Amerika, Alejandro Mayorkas, teil. Es wurden die Themen „Islamistischer Terrorismus: Aktuelle Entwicklungen und europäische Maßnahmen, Foreign Fighters und Problematik von Einzeltätern “ und „Islamistischer Terrorismus: Prävention von Radikalisierung und Rekrutierung“ und „Cybercrime: Internationale Zusammenarbeit“ behandelt. 4. Welche anfangs nicht auf der Tagesordnung befindlichen, weiteren Inhalte wurden bei dem Treffen in Moritzburg diskutiert (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)? Keine. 5. Welche Angehörigen anderer Regierungen, EU-Agenturen, sonstiger Institutionen oder „Wissenschaftler und Experten“ nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Personal an dem „G6+1“-Treffen bzw. den in zeitlicher Nähe stattfindenden Treffen teil, und um welche konkreten Personen handelte es sich dabei (bitte auch deren Zugehörigkeit zu Behörden bzw. anderen Einrichtungen angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. a) Zu welchen konkreten Themen waren diese anderen Teilnehmenden eingeladen , und welche Beiträge steuerten diese bei (sofern dies mangels eines Protokolls nicht schriftlich fixiert ist, bitte aus der Erinnerung der deutschen Teilnehmenden wiedergeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen; Beiträge von EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos ergeben sich aus der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 2. Juni 2015 (www.europa.eu/rapid/press-release_SPEECH- 15-5101_de.htm ). b) Welche deutschen Behörden oder sonstigen Stellen nahmen mit welchen Kräften teil, und welchen Abteilungen bzw. Referaten gehören diese an? Keine. 6. Nach welchem Verfahren sowie nach welchen Kriterien hat der deutsche Vorsitz der „G6+1“ festgelegt, bei welchen Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen die Europäische Kommission, die teilnehmenden US-Behörden sowie die übrigen Regierungen anwesend sein dürfen? Die Festlegung erfolgte unter dem Gesichtspunkt der fachlichen Betroffenheit und Kompetenz. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Arbeitsgruppen haben nicht stattgefunden. 7. Bei welchen einzelnen Tagesordnungspunkten oder an welchen Arbeitsgruppen haben die USA sowie die Europäische Kommission oder andere EU-Einrichtungen schließlich mit welchem Personal teilgenommen? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5599 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 99 \1 80 55 99 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 4 8. Welche eigenen Beiträge haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu verteilt oder gehalten (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)? Es wurden keine eigenen Beiträge verteilt. Zu den mündlichen Beiträgen wird auf die in der Antwort zu Frage 5a enthaltene Fundstelle und die in der Vorbemerkung zitierte Pressemitteilung des BMI vom 2. Juni 2015 verwiesen. 9. Wie und mit welchem Inhalt haben die übrigen teilnehmenden Regierungen zuvor von der Gelegenheit Gebrauch gemacht, sich zur Tagesordnung bzw. Themensetzung zu äußern? Die übrigen teilnehmenden Regierungen haben sich nicht zur Tagesordnung oder Themensetzung geäußert. 10. Wie wurden die übrigen 22 EU-Mitgliedstaaten von der Bundesregierung im Vorfeld des „G6+1“-Treffens über die dort behandelten Themen mit EU-Bezug unterrichtet? Der Termin des Treffens war allgemein bekannt. Eine ausdrückliche Unterrichtung ist nicht erfolgt. 11. Welche Dokumente oder „zur Strukturierung und Eingrenzung der Diskussion “ oder „vorab mit Fragen versehene[n] Gesprächsunterlagen“ wurden verteilt (bitte nicht nur ihren Zweck benennen, sondern den Inhalt, soweit bekannt, in groben Zügen skizzieren)? Das BMI hat zu einzelnen Tagesordnungspunkten vorab Unterlagen an die Teilnehmer versandt. Sie hatten den Zweck, den Einstieg in die Diskussion zu erleichtern . 12. Was ist damit gemeint, wenn der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière davon spricht, die Sicherheitszusammenarbeit mit den USA sei gefährdet, da „geheime Unterlagen auf dem Markt verkauft oder dargeboten werden“ (Pressemitteilung des BMI vom 2. Juni 2015)? a) Über welche konkreten Hinweise verfügen deutsche Behörden, welche Dokumente von wem „verkauft oder dargeboten“ wurden? b) Woher stammen diese Dokumente nach Kenntnis der Bundesregierung ? c) Von wem wurden diese Dokumente nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich bereits gekauft? d) Welche Bundesbehörden sind hierzu mit welchen Ermittlungen befasst ? Das Zitat aus der Pressemitteilung des BMI vom 2. Juni 2015 lautet richtig: „[…] Wenn geheime Unterlagen auf dem Markt verkauft oder dargeboten werden , dann gefährdet das die Zusammenarbeit.“ Diese Schlussfolgerung ist naheliegend . Damit erübrigt sich die Antwort auf die weiteren Teilfragen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5599 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 99 \1 80 55 99 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 5 13. Was ist damit gemeint, wenn der Bundesinnenminister davon spricht, Deutschland und Frankreich wollten einen gemeinsamen Anlauf starten, um Software zur Vorhersage von Straftaten zu entwickeln und einzuführen (Pressekonferenz von Dr. Thomas de Maizière am 2. Juni 2015)? a) Wer hatte einen solchen Vorschlag lanciert, und welche Vorgespräche mit welchen Beteiligten wurden hierzu geführt? Frankreich hat bereits Erfahrung mit dem Thema „Predictive Policing“. Der französische Innenminister hat dazu eingeladen, sich auf Expertenebene über das Thema auszutauschen. b) Welche Behörden welcher Länder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand für einen „Expertenkreis im G6- Format“ angesprochen, und welche haben bislang zugesagt? Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. c) Was ist damit gemeint, wenn der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière davon spricht, es sei auch gefordert worden, dass die Europäische Kommission ein entsprechendes Forschungsprojekt auflegt? Da das Thema für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Bedeutung sein könnte, wurde ein Forschungsprojekt der Europäischen Union zu dem Thema „Predictive Policing“ ins Gespräch gebracht. d) Auf welche Weise wurde das Ansinnen an die Europäische Kommission herangetragen, und wie hat diese bislang darauf reagiert? Der EU-Kommissar hat an dem G6-Treffen teilgenommen und das Ansinnen wohlwollend aufgenommen. e) Auf welche Weise sind das BKA und die Bundespolizei derzeit mit der Prüfung von Verfahren der Vorhersage von Straftaten (auch durch Auswertung offener Quellen im Internet) befasst? Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei prüfen derzeit keine ITVerfahren zur Vorhersage von Straftaten. Im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion beobachtet das BKA das Thema „Kriminalitätsvorhersage “ mit dem Ziel, einen Überblick über die Planungen und Aktivitäten – insbesondere bei den Polizeien der Länder in Deutschland, aber auch im Ausland – zu erhalten und das Potential dieser in der Entwicklung befindlichen Technologien für die Kriminalitätsbekämpfung bewerten zu können. Dies beinhaltet auch die Frage, welche offenen Quellen als Grundlage für derartige Vorhersagen dienen können. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5599 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 99 \1 80 55 99 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 6 14. Inwiefern wurde der Einsatz von Software zur Vorhersage von Straftaten nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf der „Covert Surveillance Conference“, die nach Kenntnis der Fragesteller vom 26. bis 28. November 2014 bei Europol stattfand und den Untertitel „Meeting the Challenges to Surveillance across Europe“ trug? Der Einsatz von Software zur Vorhersage von Straftaten wurde auf der Covert Surveillance Conference nicht besprochen. a) Welche Abteilungen welcher deutscher Behörden nahmen an der Konferenz teil, und welche Beiträge hielten diese? Vertreter des Mobilen Einsatzkommandos des BKA nahmen an der Konferenz teil. Es gab keine eigenen Fachvorträge. b) Welche Themen wurden auf der Konferenz behandelt? Die Vorträge beinhalteten rechtliche, organisatorische und ausbildungsspezifische Belange der verdeckten Observation sowie Fallbeispiele. c) Worin bestehen aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen (auch praktischen) Ergebnisse und Verabredungen der Konferenz? Sie bestehen in einem allgemeinen Erfahrungsaustausch zur allgemeinen und grenzüberschreitenden Observation. d) Wann und wo sind nach Kenntnis der Bundesregierung Folgetreffen der Konferenz geplant? Die Konferenz wurde von der Cross-Border-Surveillance Working Group (CSW) organisiert. Die Treffen der CSW finden zweimal jährlich statt. Das nächste Treffen ist für Herbst 2015 geplant, eine konkrete Festlegung ist noch nicht erfolgt. 15. Auf welche Weise wollen die Innenminister der G6 nach Kenntnis der Bundesregierung prüfen, auf welcher rechtlichen Grundlage sich Polizei und Geheimdienste grenzüberschreitenden Zugriff auf Cloud-Daten verschaffen können? a) Welche Behörden welcher Länder (oder EU-Einrichtungen) werden damit beauftragt, grundlegende „Rechtsfragen“ zu klären? b) Wer soll bis zum nächsten G6-Treffen im November 2015 in London einen Vorschlag zum grenzüberschreitenden Zugriff auf Cloud-Daten ausarbeiten? Das BMI möchte klären, auf welcher Rechtsgrundlage eine Strafverfolgung angesichts des internationalen Charakters von Clouddiensten möglich ist. Deshalb wurden die Teilnehmenden des G6-Treffens gebeten, bis zum nächsten G6-Treffen ihre Rechtsauffassungen an Großbritannien als kommendem G6-Vorsitz zu übermitteln, um eine Übersicht über die nationalen Verfahren zu erhalten. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5599 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 99 \1 80 55 99 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 7 c) Auf welche Weise könnte ein solcher Zugriff aus Sicht der Bundesregierung über Bestimmungen des Budapester Übereinkommens über Computerkriminalität gerechtfertigt werden? Das Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den die Bundesrepublik Deutschland mit weiteren Vertragsstaaten geschlossen hat. Mit dem Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten zu einer Angleichung ihres jeweiligen nationalen Rechts in den gegenständlichen Bereichen, um die Verfolgung von Straftaten der Computerkriminalität zu erleichtern. Es berechtigt staatliche Stellen nicht unmittelbar zu Eingriffsmaßnahmen. Die Befugnisse der Ermittlungsbehörden des Bundes und der Länder ergeben sich hierzu vielmehr abschließend aus der Strafprozessordnung und den jeweiligen Fachgesetzen. d) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob Cloud-Daten beim Up- oder Download auf entsprechende Server als persönliche Daten oder als Kommunikationsdaten anzusehen sind? „Persönliche Daten“ und „Kommunikationsdaten“ sind keine rechtlich verbindlich definierten Begriffe. Beim Up- oder Download von Cloud-Daten auf entsprechende Server im Internet handelt es sich um „Telekommunikation“ im Sinne von § 3 Nummer 22 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Danach ist Telekommunikation „der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen“. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Jan Korte auf Bundestagsdrucksache 18/3476 verwiesen. 16. Inwiefern und auf welche Weise wurde die Thematik der NSA-Spionage (NSA – Nation Security Agency) gegenüber der US-Justizministerin Loretta Lynch und dem US-Heimatschutzminister Jeh Johnson in Moritzburg bzw. im Vorfeld des „G6+1“-Treffens angesprochen? Am Rande des G6-Treffens wurde der in den Medien erhobene Vorwurf der Wirtschaftsspionage von der US-Justizministerin Loretta Lynch angesprochen. Sie erklärte sinngemäß, dass die US-Seite keine nachrichtendienstlichen Mittel einsetze, um US-Firmen wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. 17. Auf welche Weise, mit welchem Inhalt und mit welchen Beiträgen wurde das Thema „jihadistischer Terrorismus“ adressiert, und welche Maßnahmen wurden vorgestellt und bzw. oder besprochen (sofern die Bundesregierung lediglich auf einen „Gedanken- und Erfahrungsaustausch“ oder „Meinungsaustausch“ verweist, bitte dessen Inhalte skizzieren)? Ausgangspunkt der Gespräche war die „gemeinsame Bedrohung“ durch diejenigen , die unter Missbrauch der Berufung auf den Islam in Europa oder in den USA Anschläge planen oder durchführen. Zur Bekämpfung des Terrorismus ist die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste weiterhin wichtig, ebenso wie ein europäisches Fluggastdatenabkommen (PNR-Abkommen). a) Inwiefern wurde in diesem Rahmen auch die unter türkischer und niederländischer Leitung erfolgte Gründung bzw. Arbeit einer „CounterDAESH /ISIL Working Group on Foreign Terrorist Fighters“ erörtert? Weder die Gründung noch die Arbeit einer „Counter-DAESH/ISIL Working Group on Foreign Terrorist Fighters“ wurde bei dem G6-Treffen erörtert. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5599 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 99 \1 80 55 99 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 8 b) Wer nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung an dieser Gruppe teil? Die Teilnahme an der „Counter-DAESH/ISIL Working Group on Foreign Terrorist Fighters“ ist offen für alle Mitglieder der Anti-ISIS-Allianz. An den bisherigen Treffen der Gruppe nahmen teil: Albanien, Australien, Ägypten, Belgien , Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Kroatien, Dänemark, Finnland , Frankreich, Georgien, Deutschland, Ungarn, Irak, Irland, Italien, Jordanien , Korea, Lettland, Libanon, EJR Mazedonien, Montenegro, Marokko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Katar, Slowenien , Somalia, Spanien, Türkei, Tunesien, Großbritannien, USA, Zypern sowie Vertreter der EU und von INTERPOL, Europol, FRONTEX, Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). c) An welchen weiteren, internationalen polizeilichen Arbeitsgruppen zu ausländischen Kämpfern (z. B. auf Ebene von EUROMED, UNICRI, INTERPOL) ist das BKA beteiligt, und welche dieser Arbeitsgruppen wurde beim G6-Treffen vorgestellt bzw. thematisiert? Auf Europol-Ebene ist das BKA Teil der Arbeitsgruppe DUMAS. Darüber hinaus nimmt das BKA an von Europol ausgerichteten sog. Operational Meetings teil. Auf der Ebene von INTERPOL nimmt das BKA an der halbjährlich stattfindenden „Counter Terrorism Conference on ,Foreign Terrorist Fighters (FTF)‘ “ teil. Keine dieser Arbeitsgruppen ist beim G6-Treffen thematisiert worden . 18. Auf welche Weise, mit welchem Inhalt und mit welchen Beiträgen wurde das Thema „Radikalisierung durch das Internet“ behandelt (sofern die Bundesregierung lediglich auf einen „Gedanken- und Erfahrungsaustausch “ oder „Meinungsaustausch“ verweist, bitte dessen Inhalte skizzieren )? Ein zentraler Punkt der Diskussion des Themas „Radikalisierung durch das Internet “ war die Zusammenarbeit mit den Internetanbietern. Diese sollte ausgebaut werden. Es wird angestrebt, im Gespräch mit den Unternehmen zu klären, welche Inhalte diese aus dem Netz zu entfernen bereit sind. 19. Auf welche Weise, mit welchem Inhalt und mit welchen Beiträgen wurde das Thema „Kooperation mit der Internet-Wirtschaft hinsichtlich extremistisch -terroristischer Sachverhalte“ behandelt (sofern die Bundesregierung lediglich auf einen „Gedanken- und Erfahrungsaustausch“ oder „Meinungsaustausch“ verweist, bitte dessen Inhalte skizzieren)? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 20. Auf welche Weise, mit welchem Inhalt und mit welchen Beiträgen wurde das Thema „Gegenseitige Hilfe in Krisensituationen“ behandelt (sofern die Bundesregierung lediglich auf einen „Gedanken- und Erfahrungsaustausch “ oder „Meinungsaustausch“ verweist, bitte dessen Inhalte skizzieren )? Das Thema „Gegenseitige Hilfe in Krisensituationen“ wurde nicht behandelt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5599 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 99 \1 80 55 99 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 9 21. Auf welche Weise, mit welchem Inhalt und mit welchen Beiträgen wurde das Thema „Mehrzweckzentren in Drittstaaten wie dem Niger“ behandelt (sofern die Bundesregierung lediglich auf einen „Gedanken- und Erfahrungsaustausch “ oder „Meinungsaustausch“ verweist, bitte dessen Inhalte skizzieren)? Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, in Niger gemeinsam mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) ein Migrationszentrum als Pilot einzurichten und möchte dazu Gespräche mit Niger aufnehmen. 22. Was ist der Bundesregierung über Durchführende, Partner und Adressaten eines EU-Programms „Euromed IV“ bekannt, und inwiefern wurde dieses beim G6-Treffen vorgestellt? Zu dem EU-Programm Euromed wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 18. Mai 2015 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4915 verwiesen. Das Programm wurde bei dem G6-Treffen nicht thematisiert. 23. Auf welche Weise, mit welchem Inhalt und mit welchen Beiträgen wurde das Thema „Cyberkriminalität und gemeinsame Maßnahmen der USA und der EU“ behandelt (sofern die Bundesregierung lediglich auf einen „Gedanken- und Erfahrungsaustausch“ oder „Meinungsaustausch“ verweist , bitte dessen Inhalte skizzieren)? Auf die Antwort zu den Fragen 15a und 15b wird verwiesen. 24. Auf welche Weise, mit welchem Inhalt und mit welchen Beiträgen wurden auch die Themen „Flugsicherheit“ und „Drogenhandel“ adressiert, und welche Maßnahmen wurden vorgestellt und bzw. oder besprochen (sofern die Bundesregierung lediglich auf einen „Gedanken- und Erfahrungsaustausch “ oder „Meinungsaustausch“ verweist, bitte dessen Inhalte skizzieren )? Die Themen „Flugsicherheit“ und „Drogenhandel“ wurden nicht behandelt. 25. Was ist der Bundesregierung über ein „Flight Tracking Project“ der Grenzagentur FRONTEX bekannt, und inwiefern wurde dieses beim G6-Treffen thematisiert? FRONTEX führte im Jahr 2014 das Pilotprojekt „Flight Tracking“ durch. Das Projekt sollte zu einer gezielteren grenzpolizeilichen Kontrolle an EU-Flughäfen beitragen. Im Rahmen des Projektes übermittelten die eingesetzten Gastbeamten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union lagerelevante Informationen an EU-Zielflughäfen. Personenbezogene Daten wurden im Rahmen des Projektes nicht erhoben. Ob das Projekt fortgeführt werden soll, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Das Projekt wurde beim G6-Treffen nicht thematisiert. 26. Welche Themen wurden unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ (oder Ähnliches) thematisiert, und wer nahm daran teil? Die Tagesordnung umfasste keinen Programmpunkt „Sonstiges“. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5599 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 99 \1 80 55 99 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 0 27. Welche wesentlichen Ergebnisse des „G6+1“-Treffens in Moritzburg kann die Bundesregierung mitteilen? Das BMI hat anschließend an das Treffen am 2. Juni 2015 auf seiner Website informiert (www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/05/g6- treffen-auf-schloss-moritzburg.html). 28. In welchen Punkten herrschte nach Einschätzung der Bundesregierung beim „Gedankenaustausch“ der „G6+1“-Treffen keine Einigkeit? Wie bereits in vorangegangenen Bundestagsdrucksachen (17/9904, 17/14833, 18/3646) ausgeführt, soll das Format den freien Gedankenaustausch ermöglichen , insbesondere bei Themen, bei denen noch kein unmittelbarer Entscheidungsbedarf besteht. Eine Einigkeit und konkrete Ergebnisse werden daher nicht angestrebt. 29. Wie, wann und von wem wurden die übrigen 22 EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung über die Ergebnisse des Treffens in Moritzburg bzw. des dort vorgenommenen „informellen Gedankenaustauschs“ in Kenntnis gesetzt? Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, hat am Ende des Treffens in einer Pressekonferenz darüber berichtet. Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. Darüber hinaus erteilt die Bundesregierung auf Anfrage Auskünfte . 30. Welche weiteren „bilateralen Gespräche“ führte das BMI bzw. der Bundesinnenminister am Rande des „G6+1“-Treffens? Der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat am Rande des Treffens mit fast allen Teilnehmern bilaterale Gespräche geführt. 31. Welche Gesamtkosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung für das Treffen in Moritzburg, und in welcher Höhe werden diese durch das Bundesland Sachsen oder die Bundesregierung übernommen? Dem BMI entstanden für die Organisation des G6-Innenministertreffens Kosten in Höhe von 146 000 Euro. Informationen über Kosten, die dem Freistaat Sachsen entstanden sind, liegen hier nicht vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 99 \1 80 55 99 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 55 99 \1 80 55 99 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. 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