Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5600 18. Wahlperiode 17.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5361 – Initiativen der Europäischen Union in nordafrikanischen Ländern hinsichtlich sogenannter ausländischer Kämpfer Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Als „politische Antwort auf die Herausforderungen in der ENP-Region Süd“ und im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik unterstützt die Europäische Union (EU) zahlreiche sicherheitspolitische Programme in den Ländern Nordafrikas (Bundestagsdrucksache 18/4915). Durch „Angleichung an internationale Standards“ sollen die Länder mit dem „Justizwesen und Sicherheitssystem im Europa-Mittelmeerraum“ verzahnt werden. Die Maßnahmen würden direkt von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) vor Ort durchgeführt. Gesamtziele seien die „Stärkung der Menschenrechte , der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie“ und die „Schaffung eines euro-mediterranen Raums der wirksamen Koordination und Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Sicherheit“. Diese würden in einer im Aktionsprogramm enthaltenen „Untermaßnahme“ namens „EuroMed Justiz und Polizei“ verfolgt und umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen die zehn südlichen Partnerländer, darunter auch Ägypten und Tunesien. So sei ein Projekt „Countering radicalisation and Foreign Terrorist Fighters (FTF)“ im Umfang von 10 Mio. Euro vorgesehen, dessen erste Phase bereits angelaufen ist und das demnächst umgesetzt werden soll. Das Projekt umfasst die MENA- und Sahel-Zone sowie den westlichen Balkan (MENA: Nahost und Nordafrika). Der Europäische Rat hat angekündigt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit Tunesien ausbauen werden. Zur Bekämpfung der „gemeinsamen terroristischen Bedrohung“ haben u. a. die Hohe Vertreterin und der Koordinator für Terrorismusbekämpfung der EU Tunesien bereits besucht. Zur „Bekämpfung des Terrorismus in seinen verschiedenen Formen“ hilft die EU der Regierung in Tunis bei der Reform des Sicherheitssektors. Die Europäische Kommission plant die Durchführung eines 25 Mio. Euro umfassenden „Projektes zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien“. Dessen Fokus liege laut der Bundesregierung auf „Grenzsicherheit, Modernisierung des Innenministeriums und der Sicherheitskräfte sowie Unterstützung für den Sicherheitsdienst“. Die V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5600 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 konkrete Ausgestaltung sei noch nicht abgeschlossen, der Beginn ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Im Rahmen des EU-Projekts zum „Thema Terrorismusbekämpfung in der Region Maghreb/Nordafrika im Rahmen des Stabilitätsinstruments“ werden weitere Mittel vergeben. Nach einer von Dänemark durchgeführten „Bedarfserhebungsstudie “ sollen Unterstützungsbereiche für ein mögliches späteres Regionalprojekt zur „Terrorismusbekämpfung“ identifiziert werden. Dieses ziele auf die „Verknüpfung und Kooperation von Polizei, Nachrichtendienst und Strafjustiz im Kampf gegen Terrorismus“ ab. Vermutlich gliedert sich das Projekt in die Teile „De-Radikalisierung“ bzw. „Verhinderung der Verbreitung radikaler Inhalte im Netz“ sowie die „Problematik ausländischer Kombattanten in Syrien und deren Risikopotenzial bei der Rückkehr in die EU-Mitgliedstaaten“. Der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung und der EAD haben eine „Europa-Mittelmeer-Arbeitsgruppe“ zum Thema „Ausländische terroristische Kämpfer“ eingerichtet. Diese soll nun um eine „ministerielle Komponente“ ergänzt werden. Zur Begründung schreibt der Rat der EU, der „Schaffung von Netzen von politischen Entscheidungsträgern und Sicherheitsexperten auf beiden Seiten des Mittelmeers“ komme eine hohe Bedeutung zu (Pressemitteilung vom 9. Februar 2015). Die Aufgabe des Netzwerkes bestehe in der „Entwicklung von Aktionsplänen zur Terrorismusbekämpfung“, zunächst mit Marokko, Tunesien, Algerien, Ägypten, Jordanien und Libanon. Hierzu gehörten auch „Maßnahmen zur Prävention und Unterbindung von Reisen ausländischer terroristischer Kämpfer sowie zur Handhabung ihrer Rückkehr“. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Europäische Rat (ER) sieht im Lichte der jüngsten Anschläge und Anschlagsversuche in der Europäischen Union (EU) und der kürzlich erfolgten Anschläge in Tunesien und Kuweit das Thema Terrorismusbekämpfung als einen Schwerpunkt seiner Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit der EU und der Zusammenarbeit mit Drittstaaten an. Der ER unterstreicht die Verpflichtung der EU, Maßnahmen gegen die terroristische Bedrohung unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit weiter zu verstärken. Die Bundesregierung hat an der Erklärung der Mitglieder des ER vom 12. Februar 2015 mitgewirkt, unterstützt die dort genannten Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung , setzt sich für die rasche Umsetzung der einschlägigen EUStrategien und -Aktionspläne zur Terrorismusbekämpfung ein und unterstützt den Ratsvorsitz und die Europäische Kommission nachdrücklich. Was die externe Dimension anbelangt, so hat der Rat (Auswärtige Angelegenheiten ) am 9. Februar 2015 Schlussfolgerungen zur Terrorismusbekämpfung angenommen, in denen die Umsetzung konkreter Initiativen in Bereichen wie Stärkung der Partnerschaften mit den wichtigsten Ländern, Förderung des Kapazitätsaufbaus, Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus , Förderung der internationalen Zusammenarbeit, Vorgehen gegen die zugrunde liegenden Faktoren und Bewältigung aktueller Krisen begrüßt wird. Zu den wichtigsten Ländern, mit denen innerhalb des breit gefächerten Maßnahmenkatalogs die Zusammenarbeit verstärkt werden soll, gehören auch die MENA-Staaten (Middle East & North Africa). Vertiefte Dialoge zur Terrorismusbekämpfung sollen unter anderem mit Marokko, Tunesien, Algerien, Ägypten, Jordanien und Libanon geführt werden. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass die Bekämpfung des Terrorismus auch in den kommenden Jahren eine der Prioritäten im Bereich der inneren Sicherheit der EU und der Zusammenarbeit mit Drittstaaten bleiben wird. Dabei müssen vor allem folgende Schwerpunkte gesetzt werden: Bekämpfung und Verhinderung von Terrorismus, Radikalisierung und Rekrutierung für den TerV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5600 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 3 rorismus sowie Terrorismusfinanzierung, wobei der Frage der ausländischen terroristischen Kämpfer besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. 1. Was ist der Bundesregierung über den Start, Einzelmaßnahmen, Durchführende und Begünstigte eines neuen EU-Programms „EuroMed Justiz und Polizei“ bekannt? 2. Welche Einzelmaßnahmen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung von diesem neuen „EuroMed Justiz und Polizei“ abgedeckt werden? 3. An welchen weiteren Maßnahmen der Europäischen Kommission und des EAD zur „Schaffung eines euro-mediterranen Raums der wirksamen Koordination und Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Sicherheit“ sind welche Behörden der Bundesregierung mit welchen Mitteln bzw. Personal beteiligt (bitte in der Auflistung auch geplante Maßnahmen berücksichtigen )? a) Welche weiteren Länder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Behörden an den Maßnahmen teil? b) Inwiefern und mit welchen Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch EU-Agenturen beteiligt? Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4915 verwiesen. Weitere Entwicklungen sind der Bundesregierung derzeit nicht bekannt. 4. Was ist der Bundesregierung über Adressaten und Durchführende des Projekts „Countering radicalisation and Foreign Terrorist Fighters“ im Umfang von 10 Mio. Euro bekannt? a) Welche Länder werden darin nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Maßnahmen und welchen Beteiligten adressiert? b) Inwiefern und mit welchen Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch EU-Agenturen beteiligt? Die Maßnahme „Countering radicalisation and Foreign Terrorist Fighters“ wurde im zweiten Quartal 2015 durch die Europäische Kommission im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments beschlossen. Sie basiert auf der im Jahr 2013 durch die Europäische Kommission beschlossenen Maßnahme „Supporting rule-of-law-compliant investigations and prosecutions in the Maghreb region“ des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments. Die Umsetzung dieser Vormaßnahme wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 begonnen und in gemeinsamer Verantwortung auf Basis von Einzelprojekten durch die Europäische Kommission und das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) durchgeführt. Die Umsetzung des im Jahr 2015 beschlossenen Programms „Countering radicalisation and Foreign Terrorist Fighters“ soll nach hiesiger Kenntnis in Verzahnung mit der Vorgängermaßnahme erfolgen und ebenfalls durch die Europäische Kommission vor Ort, in Projektform und gemeinsam mit internationalen Organisationen (insbes. UNODC und United Nations Interregional Crime and Justice Research Institute [UNICRI]) durchgeführt werden. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist eine Umsetzung im Gesamtgebiet Mittlerer Osten, Nordafrika, Sahel und Balkan geplant, wobei der Fokus des Europäischen Nachbarschaftsinstruments auf den in der zu Grunde liegenden EU-Verordnung genannten Partnern liegt. Einzelheiten ergeben sich aus den Projekten der Europäischen Kommission. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5600 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 4 5. Auf welche Weise sind die EU bzw. ihre Mitgliedstaaten (auch Deutschland ) zur „Bekämpfung des Terrorismus in seinen verschiedenen Formen“ an der Reform des Sicherheitssektors in Tunesien beteiligt? Die Bundesregierung beteiligt sich im Rahmen der Transformationspartnerschaften mit Nordafrika mit mehreren Projekten an der Reform des tunesischen Sicherheitssektors. Seit dem Jahr 2012 unterstützen das Bundesministerium des Innern, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, das Technische Hilfswerk und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe das Land bei Grenzsicherung, Polizeiaufbau und Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Zuletzt lieferte das Auswärtige Amt 2 700 Splitterschutzwesten und 50 hochwertige Wärmebildkameras an die tunesische Grenzpolizei. Aufbauend auf der bisherigen Zusammenarbeit werden durch das Bundeskriminalamt im Jahr 2015 Ausbildungs-und Beratungshilfen zu verschiedenen kriminalpolizeilichen Themen (Kriminalitätsbekämpfung, Terrorismusbekämpfung, Kriminaltechnik, Sprengstoffentschärfung) durchgeführt. Die Bundesregierung prüft derzeit weitere Unterstützungsmöglichkeiten im Lichte der Anschläge in Sousse. 6. Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten, Adressaten und Durchführende eines 25 Mio. Euro umfassenden „Projektes zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien“ bekannt? a) Auf welche Weise werden in dem Projekt die Themen „Grenzsicherheit, Modernisierung des Innenministeriums und der Sicherheitskräfte sowie Unterstützung für den Sicherheitsdienst“ behandelt? b) Wer ist mit der konkreten Ausgestaltung befasst, und wann sollen hierzu Einzelheiten feststehen? c) Wann genau soll das Projekt beginnen? Die Europäische Kommission plant nach Kenntnis der Bundesregierung ein Projekt zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien, das im Rahmen des laufenden Aktionsplans 25 Mio. Euro umfassen soll. Dieses Projekt geht zurück auf zwei Peer Reviews, die durch die EU in den Jahren 2013 und 2014 in Tunesien durchgeführt wurden und die Evaluierung des Sicherheitssektors sowie des Grenzmanagements zum Ziel hatten. Dementsprechend wird – neben der Modernisierung des Sicherheitssektors im Allgemeinen – ein Teil des genannten Projektes der Verbesserung der Grenzsicherheit gewidmet sein. Das Grenzpolizeiprojekt teilt sich auf in die Bereiche Grenzmanagement , Aus- und Fortbildung, grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung an Grenzübergängen sowie Seesicherheit. Der Beginn des Projektes ist für Mitte des Jahres 2016 geplant. Nähere Einzelheiten zur Durchführung sind noch Gegenstand von Verhandlungen seitens der Europäischen Kommission mit Tunesien. 7. Auf welche Weise sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Projekts zum „Thema Terrorismusbekämpfung in der Region Maghreb/Nordafrika im Rahmen des Stabilitätsinstruments“ die „Verknüpfung und Kooperation von Polizei, Nachrichtendienst und Strafjustiz im Kampf gegen Terrorismus“ entwickelt werden? Aufbauend auf das Ergebnis einer von Dänemark im Auftrag der Europäischen Kommission zu erstellenden Studie für die Region Maghreb/Nordafrika soll nach Kenntnis der Bundesregierung ein entsprechendes Projekt initiiert werden. Da weder das Ergebnis zur abgeschlossenen Studie noch sich daran anschlie- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5600 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 5 ßende Projekte aktuell vorliegen, können hierzu keine Angaben gemacht werden . a) Wann soll die von Dänemark durchgeführte „Bedarfserhebungsstudie“ vorliegen? Nach Kenntnis der Bundesregierung soll die Studie bis Ende des Jahres 2015 vorliegen. b) Auf welche Weise planen auch Bundesbehörden eine Beteiligung? c) Auf welche Weise und mit welchen Einzelmaßnahmen könnten welche Bundesbehörden die Bereiche „De-Radikalisierung“, „Verhinderung der Verbreitung radikaler Inhalte im Netz“ sowie die „Problematik ausländischer Kombattanten in Syrien und deren Risikopotenzial bei der Rückkehr in die EU-Mitgliedstaaten“ abdecken? Bundesbehörden beteiligen sich nicht an der Erstellung der Bedarfserhebungsstudie . 8. Auf welche Weise und mit welchen Einzelmaßnahmen sind welche Bundesbehörden in nordafrikanischen Ländern mit bilateralen Maßnahmen zur „De-Radikalisierung“, „Verhinderung der Verbreitung radikaler Inhalte im Netz“ sowie der „Problematik ausländischer Kombattanten und deren Risikopotenzial bei der Rückkehr in die EU-Mitgliedstaaten“ befasst? Die Bundesregierung ist mit verschiedensten Projekten in der Region aktiv. Im Rahmen der Transformationspartnerschaften mit Nordafrika tragen z. B. Projekte zur Rechtsstaatsförderung, Stärkung der Zivilgesellschaft und Beschäftigungsförderung zur Deradikalisierung der Bevölkerung bei. Auch Mediationsund Dialogvorhaben können einen deradikalisierenden Effekt haben. Einen Überblick gibt nachfolgende tabellarische Übersicht. Nr. Träger Titel Kategorie Projektland Projektlaufzeit 2014: 04/14 Berghof Stiftung National Dialogue Support Programme in Yemen: Follow-Up und National Dialogue Conference 2014 Dialog/Mediation YEM 16.02.2014- 31.12.2016 7/14 GIZ Ausbildung für kommunale Selbstverwaltung in Tunesien und Verbesserung städtischer Dienstleistungen in Libyen (2014: Stärkung kommunaler Demokratie in Tunesien) Demokratieförderung Regio1 01.01.2014- 30.09.2017 25/14 BMI/THW Einführung und Ausbau des Ehrenamts im Tunesischen Bevölkerungsschutz Zivilgesellschaft TUN 15.4.2014- 30.06.2015 26/14 BMI/BBK Schutz und Rettung von Menschen II – Stärkung der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr Zivilgesellschaft TUN 1.5.2014- 30.06.2015 33/14 Universität Marburg (CNMS) Islamisten im regionalen Transformationsprozess : Dialog und Dokumentation Politikberatung Regio 01.05.2014- 31.12.2015 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5600 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 6 Nr. Träger Titel Kategorie Projektland Projektlaufzeit 49/14 GIZ Deutsch-tunesischer Mobilitätspakt – Kompetenzen Fördern, Perspektiven schaffen Wi-/Besch. förderung TUN 01.08.2014- 30.06.2016 61/14 Demcracy Reporting International Local Democracy Consortium in Jordan: „Facilitators for Change“ Demokratieförderung JOR 01.08.2014- 31.07.2015 64/14 Global Project Partners e. V. Deutsch-Ägyptischer Zukunftsdialog (TAWASUL) Dialog/Mediation EGY 01.09.2014- 31.07.2015 66/14 International Legal Foundation Provide criminal defense services to indigent Tunisians while strengthening Tunisia's criminal legal aid system Rechtsstaatsförderung TUN 15.08.2014- 31.12.2015 69/14 Global Project Partners e. V. Förderung des Sozialen Dialogs in Ägypten Dialog/Mediation EGY 01.11.2014- 30.09.2015 72/14 MaxPlanck - Stiftung Support to the Constitutional Court and Judicial Institutions of the Hashemite Kingdom of Jordan Rechtsstaatsförderung JOR 01.10.2014- 31.12.2015 73/14 GIZ Netzwerkbildung zur Verbesserung der Jugendförderung im Jemen Zivilgesellschaft JEM 01.11.2014- 30.11.2015 74/14 IRZ Rechtsstaatsförderung in Jordanien Rechtsstaatsförderung JOR 01.11.2014- 31.12.2016 2015: 01/15 International Commission of Jurists (ICJ) Contributing to ensuring a sustainable peace in Libya and Morocco by upholding the rule of law and human rights Rechtsstaatsförderung Regio 01.01.2015- 31.12.2016 03/15 Munathara Initiative Fostering an open and inclusive public sphere – supporting Arab transitions to democracy in Egypt, Tunisia, Morocco, Jordan, Libya and Yemen Zivilgesellschaft Regio 01.01.2015- 31.12.2015 04/15 Dox Box e. V. Dox Box Online Academy (Ägypten, Tunesien , Libyen, Jemen) Zivilgesellschaft Regio 01.01.2015- 31.12.2017 05/15 GIZ Deutsch-Marokkanische Partnerschaft für Asyl und internationalen Flüchtlingsschutz Demokratieförderung MAR 01.02.2015- 31.05.2017 08/15 LMU München, Centrum für Angewandte Politikforschung (C.A.P.) Young Leaders Forum: Akademie Neues Arabien/ Leading Change Across the Mediterranean (Ägypten, Tunesien, Marokko, Jordanien) Zivilgesellschaft Regio 01.01.2015- 31.12.2015 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5600 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 7 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Ägypten und Tunesien über nationale Kontaktstellen auch an europäische Informationssysteme angeschlossen werden soll, etwa via der Europäischen Agentur Frontex, der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust) oder des Europäischen Polizeiamts (Europol)? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwiefern Ägypten und Tunesien über die EU-Agenturen Eurojust oder Europol an europäische Informationssysteme angeschlossen werden sollen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3515 vom 11. Dezember 2014 verwiesen. Nr. Träger Titel Kategorie Projektland Projektlaufzeit 09/15 Rosa Luxemburg Stiftung Unabhängige Hochschulen und Förderung kritischer Forschung und Lehre als Beitrag zur Demokratisierung in Tunesien Demokratieförderung TUN 01.01.2015- 31.12.2017 10/15 Friedrich Naumann Stiftung Regionalverbundprojekt: Transformationspartnerschaften in der Projektregion Nordafrika und Mittlerer Osten (Marokko , Tunesien, Jordanien) Zivilgesellschaft Regio 01.01.2015- 31.12.2017 12/15 Transparency International e. V. Sharaka: Fostering Public Finance Integrity and Asset Recovery, and Empowering People, Groups and Communities for a Corruption-Free MENA Region (Tunesien , Ägypten. Jordanien, Jemen, Marokko , Libanon) Demokratieförderung Regio 01.04.2015- 31.12.2017 19/15 Auswärtiges Amt Flugkosten für Dialogrunde des SRSG B. Leon mit den innerlibyschen Streitparteien Dialog/Mediation LBY 01.01.2015- 31.02.2015 21/15 The Norwegian Peacebuilding Resource Centre (NOREF) Jabal Nafussa Ceasefire Conference Dialog/Mediation LBY 01.02.2015- 30.04.2015 27/15 BMI/BKA Kooperation mit tunesischen Polizeischulen und Unterstützung im Bereich Sprengstoff/Entschärfung Sicherheitssektorreform TUN 01.05.2015- 30.06.2016 28/15 BMI/Bpol Grenzpolizeivorhaben Sicherheitssektorreform TUN 01.05.2015- 2016/2017 31/15 UNDP Dialogue follow-up on addressing the Misrata/Tawergha file Dialog/Mediation LBY 01.05.2015- 30.06.2015 32/15 Auswärtiges Amt Libysche Friedensverhandlungen: P5+5-Treffen in Berlin 9./10./11. Juni 2015 Dialog/Mediation LBY 01.06.2015- 31.07.2015 1 „Regio“ steht für regionale Projekte. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5600 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 8 10. Welche der Polizei, Grenzpolizei oder Justiz betreffenden Programme des „Technical Assistance and Information Exchange Instruments” (TAIEX) werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen nordafrikanischen Ländern durchgeführt? Entsprechend der EU-Datenbank „Expert Stock Exchange“ sind im Rahmen des Technical Assistance and Information Exchange Instruments-Programms (TAIEX-Programm) der EU derzeit zwei Studienbesuche ausgeschrieben: ● Ägypten Thema: Combating corruption in public procurement, Empfänger: ACA Investigators (gewünschtes Zielland Österreich). ● Marokko Thema: Statut dʼopérateur économique agréé sécurité sûreté, Empfänger: Administration des Douanes et Impôts et Indirects – ADII (gewünschte Zielländer Deutschland, Belgien, Niederlande, Frankreich). Im Jahr 2015 hat bereits ein Studienbesuch aus Tunesien zum Thema „Role of the Ombudsman“, Empfänger: Les représentants du Médiateurs Administratif Tunisie, nach Frankreich stattgefunden. Im Jahr 2014 haben aus Ägypten vier Studienbesuche stattgefunden: – Fighting against corruption, Empfänger: Administrative Control Authority officers (Italien), – Application of Pan-Euro-Mediterranean Rules of Origin, Empfänger: Rules of origin specialist from the General Organisation for Export and Import Control (GOIEC) (Belgien), – Customs Control of Containers, Empfänger: Staff of the Customs Container Intelligence Department (U.K.), – The legislative framework of Legal Aid offices, Empfänger: Judges (Spanien). Marokko betreffend fanden im Jahr 2014 ein Studienbesuch in die Niederlande zum Thema „Study Visit on an anti-fraud information system“ sowie eine Expertenmission nach Marokko mit drei britischen Experten zum Thema „Expert Mission on the use of automatic number plate reader technology for investigative purposes“ statt. An diesen TAIEX-Veranstaltungen haben keine deutschen Experten teilgenommen . 11. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch EU-Agenturen daran beteiligt? Der Bundesregierung ist eine Beteiligung von EU-Agenturen an diesen TAIEXVeranstaltungen nicht bekannt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5600 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 9 12. Welche der Polizei, Grenzpolizei oder Justiz betreffenden Twinning-Programme der EU werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen nordafrikanischen Ländern durchgeführt? Derzeit ist Deutschland als Junior-Partner von Frankreich an der Vertragserstellung für ein Twinning Projekt in Tunesien zum Thema: „Renforcement des institutions de lʼadministration pénitentiaire“ beteiligt. Für ein Projekt in Algerien bewirbt sich Deutschland als Junior-Partner von Spanien zum Thema: „Strengthening penitentiary administration in line with international standards for the improvement of penitentiary conditions and prisoners rehabilitation“. Folgende weitere Projekte wurden seit dem Jahr 2014 ohne Beteiligung Deutschlands durchgeführt ● Marokko: Strengthening of the capacities of the National Human Rights Council (Conseil National des Droits de l’Homme, CNDH) to exercise its missions of protection and promotion of human rights (Durchführendes Konsortium : Frankreich-Österreich-Niederlande), ● Tunesien: Appui à la formation des personnels de justice (Durchführendes Konsortium: Frankreich-Italien), ● Tunesien: Renforcement des capacités du Ministère de la Justice et des juridictions (Durchführendes Konsortium Spanien-Italien). 13. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch EU-Agenturen daran beteiligt? Mit dem Instrument Twinning finanziert die EU Partnerschaften zwischen Verwaltungen der Mitgliedstaaten und der Empfängerländer („peer to peer“). EUAgenturen sind daran grundsätzlich nicht beteiligt. 14. Auf welche Weise werden welche nordafrikanischen Länder nach Kenntnis der Bundesregierung auch im „Cross Border Cooperation Instrument“ der EU unterstützt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Welche bilateralen Programme zwischen der EU und Ägypten bzw. Tunesien werden im Rahmen von Assoziierungsabkommen oder Aktionsplänen nach Kenntnis der Bundesregierung verhandelt oder wurden bereits begonnen, und worin bestehen diese? 16. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Agenturen daran beteiligt? Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5600 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 0 17. Was ist der Bundesregierung über einen Vorschlag des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung bekannt, wonach zur „strategischen Kommunikation “ außer dem SSCAT (Bundestagsdrucksache 18/4035) auch ein „external SSCAT“ eingerichtet werden soll, und worum handelt es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern unter Einbeziehung des EAD einschließlich der EU-Delegationen, des Koordinators für die Terrorismusbekämpfung, der Europäischen Kommission und des Beratungsteams für strategische Kommunikation in Bezug auf Syrien eine „Task Force für strategische Kommunikation“ eingerichtet werden soll, um die EU-Kommunikation in den MENA-Ländern zu verbessern (www. statewatch.org/news/2015/jun/eu-council-ct-coordinator-implementation- 9422-15.pdf), und inwiefern arbeitet diese Task Force dann mit dem SSCAT zusammen? Die Hohe Beauftragte für die EU-Außenbeziehungen und der Koordinator für Terrorismusbekämpfung haben auf der Tagung des Rates für Außenbeziehungen am 22. Juni 2015 die Einrichtung einer strategischen Kommunikationseinheit der EU angekündigt, die auch der Stärkung der Zusammenarbeit mit den MENA-Staaten dienen soll. Konkrete Planungen diesbezüglich – z. B. wie eine etwaige Einbindung des Syria Strategic Communication Advisory Team (SSCAT) aussehen soll – liegen der Bundesregierung nicht vor. 19. Wer nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung an einer vom EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung und vom EAD gegründeten „Europa-Mittelmeer-Arbeitsgruppe“ zum Thema „Ausländische terroristische Kämpfer“ teil? Der Bundesregierung sind Überlegungen seitens der EU bekannt, eine Arbeitsgruppe zur Schaffung von Gegen-Botschaften („counter narratives“) einzurichten , um den von Terrororganisationen verwendeten radikalen Botschaften zu entgegnen. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben der Europäische Auswärtige Dienst und die Europäische Kommission dafür eine Task Force eingerichtet , die derzeit ihre Aufgaben bei der strategischen Anti-Terror-Kommunikation definiert. a) Was ist damit gemeint, wenn diese nun um eine „ministerielle Komponente “ ergänzt werden soll? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Was ist der Bundesregierung auch durch Gespräche auf Regierungsebene oder eigene Projekte in den Ländern darüber bekannt, inwieweit die „Entwicklung von Aktionsplänen zur Terrorismusbekämpfung“ mit Marokko, Tunesien, Algerien, Ägypten, Jordanien und dem Libanon bereits begonnen hat oder sogar mit Ergebnissen beendet worden ist (bitte etwaige Ergebnisse und Maßnahmen benennen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben mit den genannten Ländern außer mit Tunesien noch keine spezifischen Dialoge durch die EU begonnen, in denen speziell die Terrorismusbekämpfung beziehungsweise Aktionspläne zur Terrorismusbekämpfung thematisiert wurden. Ende Mai 2015 wurde dem tunesischen Premierminister bei seinem Besuch in Brüssel ein Anti-Terror-Memorandum vorgestellt, das einen breiten Fächer von möglichen EU-Unterstützungsmaßnah- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5600 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 1 men (Verstärkung des Dialogs, verbesserter Informationsaustausch, Foreign Terrorist Fighters, De-Radikalisierung, Verhinderung der Terror-Finanzierung) für Tunesien aufzeigt. Bisher gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung von tunesischer Seite noch keine Reaktion. 20. Was ist der Bundesregierung über Ziele und Beteiligte eines Projekts „Rechtsstaatskonforme Ermittlungstätigkeit und Strafverfolgung im Maghreb“ bekannt, das nach Informationen der Fragesteller vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung durchgeführt wird und Strafjustiz- und Strafverfolgungsbeamte der adressierten Länder Mauretanien, Marokko, Algerien, Tunesien und Libyen in der Terrorismusbekämpfung unterstützen soll? a) Welche Bundesbehörden haben an welchen der Workshops in Tunis, Rom oder Rabat teilgenommen? b) Welche Behörden der Länder Mauretanien, Marokko, Algerien, Tunesien und Libyen sind an dem Projekt beteiligt? Die EU hat im Jahr 2013 eine Beihilfe für das UNDOC und das VN-Exekutivdirektorium des Ausschusses zur Bekämpfung des Terrorismus gewährt, um Projekte für rechtsstaatskonforme Ermittlungstätigkeit und Strafverfolgung in der Maghreb-Region zu unterstützen. Konkrete Angaben über die Durchführung und Beteiligung an den entsprechenden Einzelprojekten liegen der Bundesregierung noch nicht vor. 21. Welche Änderungen haben sich bezüglich der Planung und Durchführung von Maßnahmen des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei mit ägyptischen Sicherheitsbehörden in Bezug auf die Bundestagsdrucksache 18/4915 ergeben? Bezüglich des Bundesnachrichtendienstes wird auf die Antworten zu den Fragen 21a und 21b verwiesen. Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei betreffend haben sich keine Änderungen ergeben. a) Welche Besuche, Schulungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Informationsaustausche , Kooperationen haben bereits stattgefunden? Den Bundesnachrichtendienst betreffend: Die Beantwortung der Fragen kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen . Die betreffenden Auskünfte sind unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten geheimhaltungsbedürftig. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu Art und Ausgestaltung der Kooperation mit ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Dies umfasst neben der Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zu Fähigkeiten anderer Nachrichtendienste . Angaben zu Art und Umfang des Informationsaustausches mit ausländischen Nachrichtendiensten können auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte des Bundesnachrichtendienstes zulassen. Es bestünde zudem die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der ausländischen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus vorgenannten Erwägungen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5600 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 2 sein. Daher ist die Antwort zu der genannten Frage als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft und wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt.* Das Bundeskriminalamt betreffend: Bislang haben keine Maßnahmen stattgefunden. Die Bundespolizei betreffend: Vom 28. bis 31. Mai 2015 fand eine Hospitation von vier Vertretern des ägyptischen National Security Sectors mit Schwerpunkt „Einweisung zur Absicherung von sportlichen Großveranstaltungen im Fußball“ anlässlich des DFBPokalfinales am 30. Mai 2015 statt. Weiterhin fand im Zeitraum vom 15. bis 17. Juni 2015 ein Besuch des Leiters der ägyptischen Polizeiakademie bei der Bundespolizeiakademie statt. b) Welche Besuche, Schulungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Informationsaustausche , Kooperationen sollen, wie geplant, stattfinden, und welche weiteren wurden verschoben oder kamen hinzu? Den Bundesnachrichtendienst betreffend wird auf die Antwort zu Frage 21a verwiesen . Das Bundeskriminalamt betreffend: Für das Jahr 2015 geplante Einzelmaßnahmen: Es wurden keine weiteren Maßnahmen verschoben und es kamen keine weiteren Maßnahmen hinzu. Die Bundespolizei betreffend: Es ergeben sich für die geplanten Maßnahmen der Bundespolizei zum aktuellen Zeitpunkt keine Änderungen hinsichtlich der zitierten Bundestagsdrucksache 18/4915. Bezeichnung der Maßnahme Maßnahme/Detail Stipendiat Vorbereitungs-/Basismodul Stipendiat Aufbaumodul Informationsaustausch Sprengstoffsymposium Einladung Leiter ägyptische Polizeiakademie Gespräche mit Vertretern von Ausbildungsstätten Expertenaustausch Terrorismusbekämpfung/Fachebene Erfahrungsaustausch Terrorismusbekämpfung/Abteilungsleitungsebene Lehrgang Ermittlungen und Verhandlungen bei Geiselnahmen und Entführungen * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5600 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 3 c) Welchen Stand haben die Verhandlungen über ein Sicherheitsabkommen mit Ägypten, und wann soll es nach derzeitigem Stand dem Deutschen Bundestag zur Ratifikation vorgelegt werden? Die Verhandlungen mit Ägypten sind noch nicht abgeschlossen. Ein Unterzeichnungstermin steht noch nicht fest. Aufgrund der noch laufenden Verhandlungen können keine näheren Angaben gemacht werden. 22. Welche Änderungen haben sich zu den Vorhaben der Bundesregierung zur Unterstützung einer „Transformationspartnerschaft zur Unterstützung des Demokratisierungsprozesses“ in Tunesien ergeben (Bundestagsdrucksache 18/3054)? Es haben sich keine spezifischen Änderungen ergeben, die Dringlichkeit und weitere Unterstützung der tunesischen Sicherheit ist durch die Terroranschläge in Tunis und Sousse im März bzw. Juni 2015 jedoch offenbar geworden. a) Welche Einzelmaßnahmen führen welche Behörden derzeit in den Bereichen „Demokratisierung, Rechtsstaatsaufbau, Dezentralisierung und Berufsbildung“ durch, und wer sind die jeweils Begünstigten? Das Auswärtige Amt betreffend: Nr. Träger Begünstigte Titel Kategorie Projektland Projektlaufzeit seit 2014: 02/14 Enpact e. V. nordafrikanische Jungunternehmer Engage-Participate-Act (Ägypten, Tunesien, Jordanien, Marokko) Wi-/Besch. förderung Regio 01.01.2014- 31.12.2015 7/14 GIZ Kommunen, staatliche Stellen der Kommunalentwick - lung sowie zivilgesellschaftliche Organisationen Ausbildung für kommunale Selbstverwaltung in Tunesien und Verbesserung städtischer Dienstleistungen in Libyen (2014: Stärkung kommunaler Demokratie in Tunesien) Demokratieförderung (Dezentralisierung ) Regio 01.01.2014- 30.09.2017 11/14 Deutsche Welle Akademie Pressestellen verschiedener tunesischer Ministerien Medientraining und Entwicklung von Kommunikationsstrategien für Ministerien in Tunesien zur Förderung der Medienpräsenz Demokratieförderung TUN 01.02.2014- 13.02.2016 43/14 Europäische Akademie Berlin Tunesische Verwaltungsund Regierungsbeamte Akademie gute Regierungsführung (Tunesien, Marokko) Demokratieförderung Regio 1.5.2014- 31.12.2015 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5600 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 4 Nr. Träger Begünstigte Titel Kategorie Projektland Projektlaufzeit 60/14 BMFSFJ (EMA) Tunesische Jungunternehmerinnen Ouissal – Unternehmerinnen ohne Grenzen“ (2014: „Ouissal 2014: Verankerung des Mentoring-Ansatzes in Wirtschaftsverbänden des Königreichs Marokko und der Republik Tunesien“ Wi-/Besch. förderung Regio 01.08.2014- 31.12.2016 66/14 International Legal Foundation Tunisian Young Lawyers Association Provide criminal defense services to indigent Tunisians while strengthening Tunisia's criminal legal aid system Rechtsstaatsförderung TUN 15.08.2014- 31.12.2015 70/14 OECD Tunesische Finanzverwaltung (Gesamthaushalt , lokale Finanzbehörden ) Effective Governance to consolidate political transition and promote economic prosperity in Tunisia Demokratieförderung TUN 01.11.2014- 31.10.2016 71/14 Gender Concerns International Wählerinnen und weibliche Abgeordnete; Wahlkommission ISIE; The Association of Tunisian Women for Research and Development; The Tunisian League for Human Rights; The Tunisian Association of Democratic Women; Centre of Arab Women or Training and Research Monitoring Elections from a Gender Perspective Demokratieförderung TUN 01.10.2014- 31.09.2015 2015: ifa Democracy Reporting International gGmbH Parlamentariergruppen , Politiker , Richter, Anwälte, Vertreter von zivilgesellschaftli - chen Organisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen (think tanks) Support to Constitution Implementation in Tunisia Rechtsstaatsförderung TUN 01.04.2015- 31.12.2015 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5600 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 5 Nr. Träger Begünstigte Titel Kategorie Projektland Projektlaufzeit ifa Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammen - arbeit Leitende Beamte aus Justizund Außenministerien der Länder Ägypten , Jordanien, Libanon und Marokko Special Session des G7 Arab Forum on Asset Recovery in Tunis Rechtsstaatsförderung Regio 01.04.2015- 31.12.2015 ifa Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammen - arbeit Zivil- und Strafrichter Praxisaufenthalte für tunesische Zivil- und Strafrichter Rechtsstaatsförderung TUN 01.04.2015- 31.12.2015 ifa Organisation Mondiale Contre la Torture Anwälte, Richter , Pädagogen, Mediziner, Psychologen, Vertreter von Ministerien und der Wahrheitskommission , NGO-Vertreter , Schüler und Studierende Transitional Justice in Tunesia : Non-recurrence through technical assistance and reconnaissance through outreach in dealing with the heritage of gross human rights violations Menschenrechte TUN 01.05.2015- 31.12.2015 13/15 KonradAdenauer Stiftung Politische Parteien , Jungunternehmer , zivilgesellschaft - liche Organisationen Sammelantrag KAS 2015- 2017: Deutsch-Tunesische Transformationspartnerschaft und Unterstützung des Reformprozesses in Marokko Rechtsstaatsförderung Regio 01.01.2015- 31.12.2017 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5600 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 6 Nr. Träger Begünstigte Titel Kategorie Projektland Projektlaufzeit 16/15 HannsSeidel - Stiftung Akteure und Multiplikatoren der tunesischen öffentlichen Verwaltung , der rechts-, politikund wirtschaftswissen - schaftlichen Fakultäten und anderer universitärer Forschungsinstitutionen und akademischer Nichtregierungsorganisa - tionen, tunesische Richter und Rechtsanwälte Stärkung lokaler und regionaler Entwicklungsvorhaben durch Dezentralisierung und partizipativen Demokratieansatz unter besonderer Berücksichtigung von Genderaspekten in Marokko und Rechts-, Justiz-, Verwaltungsreform im Rahmen des demokratischen Übergangsprozesses in Tunesien Demokratieförderung (Dezentralisierung ) Regio 16.02.2015- 31.12.2015 11/15 Heinrich Böll Stiftung Zivilgesellschaft ; Partnerorganisation ATED/ Mourakiboun Zivilgesellschaftliche Begleitung der demokratischen Transformation 2015-2017 in Tunesien und Sensibilisierung der Bürger /innen für ihre Rechte und Pflichten im Kontext der marokkanischen Wahlen 2015-2017 (vorher: Mourakiboun 2015: Demokratische Transition durch Dezentralisierung) Demokratieförderung Regio 16.02.2015- 31.12.2017 25/15 Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammen - arbeit Verfassungsrichter ; Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit , insbesondere an Verwaltungsgerich - ten; Ausbildungsinstitutio - nen für Richter und Richterhochschulen ; Mitarbeiter von Strafvollzugsbehörden , Justiz - und Innenministerium ; Parlamentarier Rechtsstaatliche Zusammenarbeit mit Tunesien 2015 Rechtsstaatsförderung TUN 01.03.2015- 31.12.2015 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5600 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 7 Das Bundeskriminalamt betreffend: Aufbauend auf der bisherigen Zusammenarbeit werden durch das BKA im Jahr 2015 Ausbildungs- und Beratungshilfen im Bereich Rechtsstaatsaufbau zu verschiedenen kriminalpolizeilichen Themen (kriminalpolizeiliche Aus- und Fortbildung, Kriminalitätsbekämpfung, Kriminaltechnik und Sprengstoffentschärfung ) durchgeführt. Die Maßnahmen des BKA im Bereich Ausbildungshilfe erfolgen zugunsten der Direction Générale de la Sûreté Nationale (DGSN). Einzelmaßnahmen, die sich aktuell in der Umsetzung befinden: Bezeichnung Maßnahme/Detail Empfänger Schulprojekt Vermittlung pädagogischer Techniken Police Nationale Schulprojekt Überarbeitung Ausbildungsprogramme Police Nationale Schulprojekt Entwicklung Evaluationskonzept Police Nationale Schulprojekt Verkehrskontrolle, Personenkontrolle, Durchsuchung, Identitätsfeststellung Garde Nationale Schulprojekt Fachtagung Fortbildung im demokratischen Verfassungsstaat Garde Nationale Schulprojekt Leitungsgespräche Police Nationale Stipendiat Vorbereitungs-/Basismodul Police Nationale Expertenaustausch Basisausbildung Umgang mit Sprengstoffen Garde Nationale, Police Nationale Expertenaustausch „Train the Trainer“ (Sprengstoff) Garde Nationale, Police Nationale Informationsaustausch Sprengstoffsymposium Garde Nationale, Police Nationale Ausstattungshilfe 5 Bombenschutzanzüge Garde Nationale, Police Nationale Ausstattungshilfe Haken und Leinensatz Garde Nationale, Police Nationale Ausstattungshilfe Röntgengenerator Garde Nationale, Police Nationale Ausstattungshilfe 2 Fernlenkmanipulatoren Garde Nationale, Police Nationale Ausstattungshilfe Wasserdisruptor Garde Nationale, Police Nationale Ausstattungshilfe 7 Tatortfahrzeuge Garde Nationale, Police Nationale Ausstattungshilfe Livescan-Gerät Police Nationale Ausstattungshilfe DNA-Analysegerät Police Nationale V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5600 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 8 b) Auf welche Weise unterstützt bzw. unterstützte die Bundespolizei die tunesischen Grenzbehörden „im Bereich Küstenwache, maritime Sicherheit und Seenotrettung sowie Grenzkontrolle, Dokumenten- und Urkundensicherheit“, und welche weiteren Vorhaben sind geplant (bitte nach Personal- und Sachmitteln getrennt ausweisen)? Die Bundespolizei unterstützt Tunesien im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit . Ziel ist es, Tunesien im Rahmen eines Grenzpolizeiprojekts bei der Bekämpfung illegaler Migration und bei der Verbesserung der Polizeiarbeit unter Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze und unter Beachtung der Menschenrechte zu unterstützen. Das Grenzpolizeiprojekt teilt sich auf in die Bereiche Grenzmanagement, Aus- und Fortbildung, grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung an Grenzübergängen sowie Seesicherheit. Einzelheiten des Projekts wurden mit der tunesischen Seite abgestimmt. Das Auswärtige Amt stellt für die Umsetzung im Jahr 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 827 000 Euro aus Mitteln der Transformationspartnerschaften zur Verfügung. Vorgesehene Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollen durch die Entsendung von Experten der Bundespolizei nach Tunesien vollzogen werden. Bezüglich materieller und personeller Beiträge zur Unterstützung der Transformationspartnerschaft durch die Bundespolizei in den Jahren 2012 bis 2014 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/4235 „Deutscher Beitrag zur Unterstützung des Transformationsprozesses in Tunesien“ vom 4. März 2015 verwiesen. Personalmittel: Sachmittel: Die weiteren Maßnahmen der Bundespolizei werden derzeit mit der tunesischen Seite abgestimmt. c) Inwiefern hat die Kooperation auch das Ziel, die Zusammenarbeit tunesischer Behörden mit der EU-Grenzagentur Frontex zu verbessern? Zur den Zielen der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und Tunesien wird auf die Antwort zu Frage 22b verwiesen. d) Welche weiteren Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstigen Kooperationsformen (auch informeller Austausch) der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes wurden seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/3054 mit welchen tunesischen Behörden abgehalten , und welche weiteren sind geplant? Die Bundespolizei betreffend: Es wird auf die Antwort zu Frage 22b verwiesen. Praktische Maßnahmen zur Unterstützung Tunesiens im Bereich der Verbesserung der tunesischen Sicherheitskräfte (Ausbildungshilfe) Zeitraum Schulung im Bereich Maritime Sicherheit. Praktische Einweisung in Seenotrettung 23. bis 27.März 2015 Materielle Beiträge zur Unterstützung des Transformationsprozesses (Ausstattungshilfe) Zeitraum Ausstattung Urkunden- und Dokumentensicherheit Februar 2015 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5600 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 9 Das Bundeskriminalamt betreffend: Seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3054 vom 5. November 2014 wurden folgende Maßnahmen realisiert: Bereits durchgeführte Einzelmaßnahmen: Für 2015 weiterhin geplante Einzelmaßnahmen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz betreffend: Die Beantwortung der Fragen kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen . Die betreffenden Auskünfte sind unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten geheimhaltungsbedürftig. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu Art und Ausgestaltung der Kooperation mit ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Bezeichnung Maßnahme/Detail Empfänger Schulprojekt Vermittlung pädagogischer Techniken Police Nationale Schulprojekt Überarbeitung Ausbildungsprogramme Police Nationale Schulprojekt Vorbereitungsreise Garde Nationale Lehrgang Grundlagen Terrorismusbekämpfung Police National, Garde Nationale Ausstattungshilfe Informationstechnik Police Nationale Expertenaustausch Sprengstoff/Militärische Munition Police Nationale, Garde Nationale Ausstattungshilfe Raumausstattung IT/Mobiliar Garde Nationale Ausstattungshilfe Fernlenkmanipulator (Reparatur) Garde Nationale Bezeichnung Maßnahme/Detail Empfänger Lehrgang Personenschutz Garde Nationale, Police Nationale, Garde Presidentielle Expertenaustausch Sprengstoff-Detektion Police Nationale Beratungshilfe Schulprojekt Fortführung aus dem Jahr 2014 Garde Nationale Ausstattungshilfe Raumausstattung IT/Mobiliar Garde Nationale Schulprojekt Entwicklung Strukturen/Inhalte fachspezifischer Fächer Police Nationale Schulprojekt Bekämpfung Phänomene OK und Menschenhandel Police Nationale Schulprojekt Bekämpfung Phänomen Terrorismus Police Nationale Schulprojekt Verkehrskontrolle Garde Nationale Schulprojekt Personenkontrolle, Identitätsfeststellung Garde Nationale Schulprojekt Durchsuchung Garde Nationale V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5600 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 0 Dies umfasst neben der Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zu Fähigkeiten anderer Nachrichtendienste. Angaben zu Art und Umfang des Informationsaustausches mit ausländischen Nachrichtendiensten können auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte des Bundesnachrichtendienstes zulassen. Es bestünde zudem die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der ausländischen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus vorgenannten Erwägungen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher ist die Antwort zu der genannten Frage als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft. Daher ist die Antwort zu der genannten Frage als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft und wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt.** Den Bundesnachrichtendienst betreffend: Die Beantwortung der Fragen kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen . Die betreffenden Auskünfte sind unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten geheimhaltungsbedürftig. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu Art und Ausgestaltung der Kooperation mit ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Dies umfasst neben der Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zu Fähigkeiten anderer Nachrichtendienste . Angaben zu Art und Umfang des Informationsaustausches mit ausländischen Nachrichtendiensten können auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte des Bundesnachrichtendienstes zulassen. Es bestünde zudem die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der ausländischen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus vorgenannten Erwägungen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher ist die Antwort zu der genannten Frage als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft. Daher ist die Antwort zu der genannten Frage als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft und wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt.* e) Welchen weiteren Details kann die Bundesregierung zu den bei Lehrgängen des Bundeskriminalamtes gegenüber dem tunesischen Geheimdienst DGSN vermittelten Inhalten „Telekommunikationsüberwachung “, „Observation und sonstige akustische und visuelle Überwachung “, „Terrorismus im Internet“ sowie „Datenverarbeitung“ machen (bitte angeben, welche Methoden bzw. welche technischen Mittel gelehrt wurden)? Vom 10. bis 17. März 2015 wurde in Tunis ein Lehrgang „Terrorismusbekämpfung “ realisiert, der die Themen „Telekommunikationsüberwachung“, „Observation und sonstige akustische und visuelle Überwachung“, „Terrorismus im Internet“ sowie „Datenverarbeitung“ beinhaltet. Es werden hier im Rahmen der theoretischen Wissensvermittlung rechtliche Grundlagen in Deutschland und technische Aspekte mit entsprechender Erläuterung vermittelt. Bei der Direction Générale de la Sûreté Nationale (DGSN) handelt es sich um eine Abteilung im ** Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5600 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 1 Bereich des tunesischen Innenministeriums. Die tunesische Kriminalpolizei (Police Judiciaire) ist Teil dieser Abteilung. f) Welchen Stand haben die Verhandlungen über ein Sicherheitsabkommen mit Tunesien, und wann soll es nach derzeitigem Stand dem Deutschen Bundestag zur Ratifikation vorgelegt werden? Mit Tunesien besteht bereits ein bilaterales Sicherheitsabkommen (Abkommen vom 7. April 2003, in Kraft seit 25. November 2005). Die Verhandlungen mit Tunesien über ein neues Abkommen zur Ablösung des Abkommens vom 7. April 2003 sind noch nicht abgeschlossen. Ein Unterzeichnungstermin steht noch nicht fest. Aufgrund der noch laufenden Verhandlungen können keine näheren Angaben gemacht werden. 23. In welchen MENA-Ländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits „Experten im Bereich Terrorismusbekämpfung/Sicherheit“ an EUDelegationen entsandt (www.statewatch.org/news/2015/jun/eu-councilct -coordinator-implementation-9422-15.pdf)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind bereits von den Mitgliedstaaten der Europäischen entsandte Sicherheitsexperten an den EU-Delegationen im Libanon , im Jemen (evakuiert) und in Libyen (evakuiert nach Tunis) tätig. Der EAD hat die EU-Mitgliedstaaten im Februar 2015 gebeten, darüber hinaus weitere Experten im Bereich Terrorismusbekämpfung bzw. Sicherheit an die EUDelegationen in Algerien, Ägypten, Irak, Jordanien, Marokko, Nigeria, Saudi Arabien, Tunesien und die Türkei zu entsenden. Soweit bekannt, sind die Verfahren zur Auswahl der Experten fast alle abgeschlossen. Die Experten sollen ihre Aufgabe an den EU-Delegationen bereits im September 2015 oder möglichst kurz danach übernehmen. 24. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn der Koordinator für die Terrorismusbekämpfung von einer stärkeren Nutzung von Instrumenten und Agenturen für Justiz und Inneres „insbesondere in MENA-Ländern“ spricht und ankündigt, Überlegungen und Diskussionen zur Schaffung von Kanälen für den Informationsaustausch mit den Ländern in einem Dokument zusammenzufassen (www.statewatch.org/news/ 2015/jun/eu-council-ct-coordinator-implementation-9422-15.pdf)? Der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung fordert damit einen verbesserten Informationsaustausch der EU mit den Staaten der MENA-Region, um durch erleichterten und zeitnahen Informationsaustausch zwischen Ermittlungsbehörden rechtzeitig reagieren zu können und damit geplante Terroranschläge zu verhindern. 25. Was ist der Bundesregierung über das diesjährige „Euromediterranean Minister-Treffen“ bekannt, und wer nahm bzw. nimmt daran teil? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind von der Union für den Mittelmeerraum (UfM) in diesem Jahr drei Fachministertreffen zu Maritimer Wirtschaft („Blue Economy“) zu Energie sowie zu Handel geplant. Die Bundesregierung wird auf Ebene der zuständigen Ressorts vertreten sein. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5600 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 2 26. Mit welchen Fragestellungen und Vorschlägen werden auf diesen „Euromediterranean Minister-Treffen“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Themen Migration und Terrorismus behandelt? Kernthema dieser UfM-Fachministertreffen wird die Förderung der wirtschaftlichen Integration sein. 27. Welche EU-Mitgliedstaaten sowie anderen weiteren Regierungen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an Treffen der „Working Group on Foreign Terrorist Fighters“ (WGFTF) teil (Ratsdok. 9016/15)? Die Teilnahme an den Sitzungen der „Counter-DAESH/ISIL Working Group on Foreign Terrorist Fighters“ (WGFTF) ist offen für alle Mitglieder der Anti-ISISAllianz . Bisher haben zwei Sitzungen der WGFTF stattgefunden, an denen folgende Staaten teilgenommen haben: Albanien, Australien, Ägypten, Belgien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Kroatien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Ungarn, Irak, Irland, Italien, Jordanien, Korea, Lettland, Libanon, EJR Mazedonien, Montenegro, Marokko, Niederlande , Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Katar, Slowenien, Somalia, Spanien, Türkei, Tunesien, Großbritannien, USA und Zypern. a) Seit wann existiert das Gremium, und welche Maßnahmen oder Aktionen wurden dort im Jahr 2015 vorbereitet bzw. diskutiert? Die Einrichtung der WGFTF wurde im Januar 2015 initiiert. In den beiden Sitzungen im April und Juni 2015 wurde ein Aktionsplan erarbeitet und diskutiert. b) Sofern hierzu ein Aktionsplan existiert, welchen Inhalt hat dieser? Der Aktionsplan enthält Ausführungen zu verschiedenen Handlungsfeldern zur Bekämpfung der von Foreign Terrorist Fighters ausgehenden Gefahren sowie zur Zusammenarbeit mit anderen internationalen Partnern. 28. Mit welchen afrikanischen Ländern führt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte Antiterrorismus-Dialoge, bzw. mit welchen Ländern sollen diese in naher Zukunft beginnen? Die EU führt diese Dialoge mit Marokko, Libanon, Tunesien und Ägypten. a) Welchen Inhalt haben diese „Dialoge“? Schwerpunkt der Dialoge sind die Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus, Fragen des Kapazitätsaufbaus und die Förderung von De-Radikalisierungsprogrammen. b) Welche EU-Mitgliedstaaten nehmen daran teil? Die Teilnahme ist offen für alle EU-Mitgliedstaaten. Angaben, welche Mitgliedstaaten konkret an welchem Dialog teilgenommen haben, liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/5600 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 3 29. Was ist der Bundesregierung über den Zeitpunkt, den Ort, die Teilnehmenden und Vorbereitenden einer zukünftigen Krisenfallübung „CRISIS Response “ bekannt? In Umsetzung von Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV „Solidaritätsklausel“) legte der ER mit Beschluss vom 16. Juni 2014 die Einzelheiten zu deren Anwendung bei Terroranschlägen, Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachten Katastrophen, unabhängig davon, ob diese ihren Ursprung innerhalb oder außerhalb des Gebiets der Mitgliedstaaten haben, fest. Im Falle der Anrufung der Solidaritätsklausel durch einen betroffenen Mitgliedsstaat der EU greifen die Vorkehrungen für die Koordinierung im ER auf Basis der vom ER am 25. Juni 2013 gebilligten Integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen („IPCR- Integrated Political Crisis Response“). Die ursprünglich mit der Ausarbeitung des Ratsbeschlusses zur Solidaritätsklausel befasste EU-Arbeitsgruppe der Freunde der Präsidentschaft (FoP) ist mit der weiteren Ausgestaltung des IPCR und seiner Anwendungsbestimmungen („Standard Operational Procedures“) befasst. In diesem Zusammenhang führte die FoP-Gruppe am 27. November 2014 eine erste IPCR-Übung („Crisis Response 2014“) im Ratsgebäude der EU in Brüssel durch, an der ein Vertreter der Ständigen Vertretung teilnahm. Ziel der Übung war es, die politische Reaktion des ER und seiner Gremien im Falle eines Großschadensereignisses (hier: Energieausfall in mehreren Mitgliedstaaten der EU aufgrund eines Cyberangriffs) als Planübung („table-top exercise“) zu simulieren . Eine weitere IPCR-Übung ist im Frühjahr 2016 in Brüssel unter niederländischer Ratspräsidentschaft vorgesehen. Ihr genauer Termin muss noch festgelegt werden. Wie bei der ersten Planübung im Jahr 2014 werden die zuständigen Mitarbeiter von Ratssekretariat, Europäischer Kommission und EAD mit den Experten der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union an der Übung teilnehmen . Aus diesem Teilnehmerkreis wird auch die Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Übung gebildet. 30. Mit welchen nordafrikanischen Ländern hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung ein „Anti-Terror-Abkommen“ („Memorandum on Counter Terrorism“) abgeschlossen, bzw. mit welchen Ländern wird ein solches geplant? a) Welche Gelder sollen nach derzeitigem Stand hierzu für welche Projekte vergeben werden? b) Inwiefern und mit welchen Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch EU-Agenturen beteiligt? Die EU hat bisher keine „Anti-Terror-Abkommen“ mit nordafrikanischen Ländern abgeschlossen. Ende Mai wurde dem tunesischen Premierminister bei seinem Besuch in Brüssel ein Anti-Terror-Memorandum vorgestellt, das einen breiten Fächer von möglichen EU-Unterstützungsmaßnahmen (Verstärkung des Dialogs, verbesserter Informationsaustausch, Foreign Terrorist Fighters, DeRadikalisierung , Verhinderung der Terror-Finanzierung) für Tunesien aufzeigt. Bisher gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung von tunesischer Seite noch keine Reaktion. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 00 \1 80 56 00 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 4 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .