Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5602 18. Wahlperiode 20.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 02 \1 80 56 02 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5319 – Zur aktuellen Lage in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 22. März 2004 stellte die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (EJRM) einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union (EU), woraufhin ihr der Europäische Rat vom 15. bzw. 16. Dezember 2005 unter „Anerkennung der Fortschritte bei der Umsetzung des Ohrid-Abkommens und des Stabilisierungs - und Assoziierungsabkommens“ den Status eines EU-Beitrittskandidaten verlieh (www.auswaertiges-amt.de/DE/Europa/Erweiterung/Erweiterung_ Mazedonien_node.html). Zwar hatte die EJRM bereits im Jahr 2009 die Bedingungen für den Beginn von Beitrittsverhandlungen erfüllt, allerdings blockiert das EU-Mitglied Griechenland den Beginn der Verhandlungen, um zu verhindern, dass der Name seiner Nordregion Makedonien zur international anerkannten Bezeichnung des Nachbarstaates wird. Griechenland befürchtet künftige Gebietsforderungen und wehrt sich gegen die Vereinnahmung seines historischen Erbes durch den nördlichen Nachbarn. Mit derselben Begründung wird auch der NATO-Beitritt der EJRM durch Griechenland verhindert (www.bpb.de/internationales/weltweit/innerstaatliche-konflikte/54789/ mazedonien). Bei den vergangenen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in der EJRM im April 2014, konnte die rechtskonservative Partei von Premierminister Nikola Gruevski, die „Innere Makedonische Revolutionäre Organisation – Bewegung für Nationale Einheit Makedoniens“ (VMRO-DPMNE) ihr Wahlergebnis im Vergleich zu den vorherigen Wahlen im Jahr 2011 um 4 Prozent von 39 Prozent auf 43 Prozent verbessern und verfehlte mit 61 von 123 Sitzen die absolute Mehrheit nur knapp. Der Kandidat der Regierungspartei für das Präsidentenamt , Gjorge Ivanov, wurde bei den gleichzeitig stattfindenden Präsidentschaftswahlen mit 57 Prozent der Stimmen ebenfalls bestätigt. Dagegen musste die „Sozialdemokratische Union“ (SDSM) mit 25 von einst 34 Prozent erhebliche Stimmeinbußen hinnehmen. Ihr Kandidat für das Präsidentenamt erhielt lediglich 39 Prozent der Stimmen. Der Koalitionspartner der VMRODPMNE , die Partei DUI der albanischen Minderheit, erhielt 14 Prozent und damit 19 Sitze im mazedonischen Parlament (www.sueddeutsche.de/politik/ mazedonien-opposition-erkennt-wahlergebnis-nicht-an-1.1945441). Die SDSM verweigert seit fast einem Jahr die Parlamentsarbeit und wirft der Regierungspartei VMRO-DPMNE Wahlbetrug vor. Die Organisation für Sicherheit und V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5602 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 02 \1 80 56 02 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 Zusammenarbeit in Europa (OSZE) machte bei den vorgezogenen Wahlen am 13. und 27. April 2014 zwar Mängel, wie die unklare Länge der offiziellen Wahlkampfphase sowie die nicht erfolgte Trennung von Amts- und Wahlkampfpolitik , aus, erklärte aber insgesamt die Wahlen als „effektiv durchgeführt “ und lobte die Anpassung des Wahlrechts an die Empfehlungen der OSZE (www.osce.org/odihr/elections/fyrom/121306?download=true). Immer wieder gab es unterschiedlich motivierte Proteste, so von Teilen der albanischen Minderheit als auch von Studierenden. Über 12 000 Studierende demonstrierten im Dezember 2014 gegen die Hochschulpolitik der Regierung Nikola Gruevski (www.balkaninsight.com/en/article/mass-student-protestclogs -skopje). Im Frühjahr 2015 besetzten Studierende Fakultäten der Universität Skopje (www.turkishweekly.net/news/180067/macedonia-protestingstudents -occupy-faculties.html). Im September 2014 verkündete Nevzat Halili, der frühere Parteichef der Albanischen Partei für eine Demokratische Aktion in Mazedonien, in Skopje eine „Republik Ilirida“ der albanischen Minderheit (www.b92.net/eng/news/ region.php?yyyy=2014&mm=09&dd=19&nav_id=91668). Im November 2014 startete eine selbsterklärte „Garde der Republik Ilirida“ mit Patrouillen in den mehrheitlich albanisch besiedelten Gebieten in der EJRM. Die „Garde der Republik Ilirida“ strebt an, in allen Gebieten der EJRM von Struga im Süden bis Kumanovo im Norden Präsenz zeigen zu wollen (www.inserbia.info/ today/2014/11/albanian-guard-of-the-republic-of-ilirida-starts-patrols-inmacedonia /). Im EU-Fortschrittsbericht vom 8. Oktober 2014 kritisierte die Europäische Kommission, dass sich die Regierung der EJRM (wie die Mehrheit der NichtEU - und Nicht-NATO-Staaten auf dem Balkan) nicht an den von den EUund NATO-Staaten verhängten Sanktionen gegen die Russische Föderation im Zuge der Ukraine-Krise beteiligt hat (www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/ contentblob/661176/publicationFile/203101/131016_EJRMazedonien_EUFortschrittsbericht .pdf). Nikola Gruevski hat sich Russland in den vergangenen Monaten angenähert, lehnt nicht nur die internationalen Sanktionen wegen der Krim-Krise ab und hofft darauf, dass das Pipeline-Projekt „Turkish Stream“ durch Mazedonien führen wird. Im Juni 2014 hatte das wichtige Transitland Bulgarien auf Druck der Europäischen Kommission die Arbeiten an der Pipeline „South Stream“ gestoppt, im Dezember 2014 erklärte Russland das Projekt dann für gescheitert (www.zeit.de/politik/ausland/2014-12/southstream -russland-eu-tuerkei-folgen). „Turkish Stream“ soll eine alternative Route für russisches Gas an der Krisenregion Ukraine vorbei ermöglichen. Nach Griechenland und Ungarn könnte die Pipeline durch Serbien und die EJRM führen. Im Jahr 2001 überfielen Mitglieder der kosovo-albanischen Gruppe UÇK die Nordregionen der EJRM („Ilirida“) und nahmen die nordmazedonische Stadt Aračinovo ein. Führende EU – und NATO-Politiker – wie der NATO-Generalsekretär George Robertson – ergriffen dann infolge der bewaffneten Auseinandersetzung mit Regierungseinheiten der EJRM gegen die Regierung Partei (www.news.bbc.co.uk/2/hi/europe/1401919.stm). US-amerikanische Militärbusse eskortierten die Bewaffneten der UÇK gemeinsam mit 17 Militärberatern der US-Firma „Military Professional Resources Inc.“ in die durch NATOEinheiten besetzte serbische Provinz Kosovo (Mark Curtis: Secret Affairs: Britain’s Collusion with Radical Islam, London 2010, S. 384). Unter denen vom US-Militär Evakuierten befand sich auch Samedin Xhesairi (Kampfname „Hoxha“), der zu dieser Zeit als BND-Agent arbeitete (www.jungleworld .com/artikel/2004/49/14175.html). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 7, 7a, 7b, 7c sowie 10 a kann nicht offen erfolgen, da die erbetenen Auskünfte Informationen zur aktuellen Aufgabenerfüllung und zum Auftragsprofil des Bundesnachrichtendienstes preisgeben. Arbeitsmetho- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5602 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 02 \1 80 56 02 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 3 den und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage; ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte zu. Dies könnte die Effektivität der nachrichtendienstlichen Aufklärung beeinträchtigen, was wiederum für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein kann. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen. 1. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass bis Ende April 2016 vorgezogene Neuwahlen in der EJRM stattfinden sollen – worauf sich Regierungschef Nikola Gruevski und Oppositionschef Zoran Zaev geeinigt hätten – (www.orf.at/stories/2281884/), und inwieweit hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung der EJRM entsprechend ebenfalls auf vorgezogene Neuwahlen gedrängt bzw. diese befürwortet? Unter Vermittlung von Johannes Hahn, Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, wurde am 14. Juli 2015 eine Einigung der Vorsitzenden der Parteien VMRO-DMNE (Nikola Gruevski), SDSM (Zoran Zaev), DUI (Ali Ahmeti), DPA (Menduh Thaci) auf Neuwahlen am 24. April 2016 erzielt. Bereits am 2. Juni 2015 hatten sich die Parteivorsitzenden unter Vermittlung von Kommissar Hahn grundsätzlich auf vorgezogene Neuwahlen im April 2016 geeinigt, Detailfragen waren jedoch zunächst offen geblieben. Die Bundesregierung betrachtet diese Einigung als einen wichtigen ersten Schritt zur Lösung der innenpolitischen Krise in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Gemeinsam mit ihren EU-Partnern hat die Bundesregierung in den Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 23. Juni 2015 die Parteien aufgerufen, auf der Grundlage der Vereinbarung vom 2. Juni die Reformempfehlungen der Europäischen Kommission umzusetzen. Dazu gehört auch eine Wahlrechtsreform, die gemeinsam mit ersten systemischen Reformen dazu beitragen soll, bei künftigen Wahlen gleiche Ausgangsbedingungen zu gewährleisten. 2. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der albanische Premierminister Edi Rama im Mai 2015 ankündigte, einen möglichen NATOBeitritt der EJRM zu blockieren, wenn das Abkommen von Ohrid aus dem Jahre 2001 nicht vollständig umgesetzt würde (www.english.albeu. com/news/news/ohrid-agreement-albania-will-blocks-macedonias-natomembership /199600/)? Der Bundesregierung ist eine Aussage des albanischen Premierministers Edi Rama bekannt, der zufolge Albanien den NATO-Beitritt der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien nach vollständiger Umsetzung des Ohrider Rahmenabkommens unterstützen wird. Bei ihrem Gipfel in Bukarest im Jahr 2008 hatte die NATO die Erfüllung der Beitrittskriterien durch die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien implizit festgestellt und einvernehmlich eine Beitrittseinladung für den Fall einer beidseitig akzeptablen Lösung des Namensstreits mit Griechenland zugesagt. Diese Zusage wurde zuletzt im Jahr 2014 beim NATO-Gipfel in Wales einvernehmlich bestätigt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5602 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 02 \1 80 56 02 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 4 3. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass sich die EJRM mit der autonomen serbischen Provinz Kosovo zuletzt in einem Handelskonflikt befand (www.euractiv.com/enlargement/trade-war-kosovo-macedoniapolit -news-530360), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie der Handelskonflikt gelöst wurde? Als Reaktion auf ein Einfuhrverbot von Mehl und Weizen durch die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat die Republik Kosovo am 5. September 2013 zunächst den Import von einigen wenigen landwirtschaftlichen Produkten aus der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien gestoppt. Nachdem die mazedonische Seite mit einer Einreisegebühr für Fußgänger und Fahrzeuge geantwortet hatte, wurde am 9. September 2013 das von Kosovo verhängte Importverbot auf alle Einfuhren aus der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ausgeweitet. Die Handelsstreitigkeit konnte schließlich einvernehmlich gelöst werden. Seitdem sind die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Staaten störungsfrei. Für die Republik Kosovo ist die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien einer der größten Handelspartner. 4. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob der jetzige mazedonische Regierungschef Nikola Gruevski die Pipeline „Turkish Stream“ im Gegensatz zum Oppositionschef Zoran Zaev unterstützt, so dass ein Regimewechsel für Russland schlecht, aber möglicherweise im Interesse jener wäre, die gegen die Pipeline „Turkish Stream“ sind (www.derstandard.at/ 2000015820857/Russlands-Plan-B-Gaslieferungen-ueber-Mazedonien)? Der mazedonische Oppositionschef Zoran Zaev hat am 20. Mai 2015 seine Unterstützung für jede Art von Pipeline, die durch die ehemalige jugoslawischen Republik Mazedonien verlaufen könnte, zum Ausdruck gebracht. Der mazedonische Regierungschef Nikola Gruevski hat am 27. Mai 2015 öffentlich erklärt, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sich nur dann an „Turkish Stream“ beteiligen werde, wenn es zuvor eine Einigung über alle Modalitäten des Projekts zwischen der Europäischen Union und Russland gibt. 5. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Treffen der Außenminister von Griechenland, Mazedonien, Serbien und Ungarn am 7. April 2015 in Budapest, um die Pipeline „Turkish Stream“ zu besprechen, und den einen Monat später begonnen Anti-Regierungsdemonstrationen in Skopje? Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen den beiden Begebenheiten . 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die angebliche Teilnahme von US- und EU-Diplomaten an den Anti-Regierungsdemonstrationen in der mazedonischen Hauptstadt Skopje (www.de.sputniknews. com/politik/20150519/302394834.html)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5602 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 02 \1 80 56 02 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 5 7. Welche – auch nachrichtendienstliche – Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass „zwei, drei Tage bevor die Feuergefechte [in der nordmazedonischen Stadt Kumanovo am 9. Mai 2015] begannen, […] Leute mit Waffen aus dem Kosovo gekommen [seien]“ (www.derstandard.at/ 2000016810190/Eine-Mauer-des-Schweigens-um-Kumanovo)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die angeblichen Verbindungen der Rebellen von Kumanovo und der kosovoalbanischen UÇK (www.derstandard.at/2000016810190/Eine-Mauer-des-Schweigensum -Kumanovo)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Angriff mit raketenangetriebenen Granaten (RPG) auf ein Gebäude der mazedonischen Regierung in der mazedonischen Hauptstadt Skopje im Oktober 2014 (www.b92.net/eng/news/region.php?yyyy=2014&mm=10&dd=31&nav _id=92097)? Im Oktober 2014 wurde das mazedonische Regierungsgebäude einmal mit raketenangetriebenen Granaten beschossen. Es gab keine Verletzten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das angebliche Bekennerschreiben der UÇK wegen eines Terroranschlags auf ein Gebäude der mazedonischen Regierung im Oktober 2014, in welchem dieser mit den mangelnden Fortschritten in der euroatlantischen Integration der EJRM begründet wurde (www.balkaninsight.com/en/article/new- %C3%ACliberation-army%C3%AE-claims-attack-on-macedoniangovernment -hq)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Angriff von 40 UÇK-Kämpfern auf den mazedonisch-kosovarischen Grenzort Gošince im April 2015 (www.nytimes.com/aponline/2015/04/21/world/ europe/ap-eu-macedonia-kosovo-border-incident.html)? Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Kenntnisse vor. 8. Stuft die Bundesregierung die mazedonischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Jahr 2014 als frei und fair ein? Die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Jahr 2014 wurden nach Einschätzung der Wahlbeobachtung durch ODIHR (Office for Democratic Institutions and Human Rights) effizient durchgeführt, die Kandidaten konnten sich ungehindert am Wahlkampf beteiligen und Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit wurden gewährleistet . Allerdings stellte ODIHR verschiedene Mängel fest, darunter vor allem die unzureichende Trennung zwischen Partei- und Staatsaktivitäten und die voreingenommene Medienberichterstattung im Wahlkampf, sowie Vorwürfe der Einschüchterung von Wählern. Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Gehiemschutzordnung eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5602 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 02 \1 80 56 02 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 6 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die frühzeitige Zurückzahlung eines Kredits des Internationalen Währungsfonds (IWF) durch die EJRM im März 2015 (www.macedoniaonline.eu/content/view/27046/45/)? Am 27. Februar 2015 tilgte die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ihre gesamten beim Internationalen Währungsfonds noch ausstehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 123,1 Mio. Sonderziehungsrechten (etwa 173,3 Mio. US-Dollar). Diese Verbindlichkeiten waren im Zuge der Inanspruchnahme einer Vorsorge- und Liquiditätslinie (Precautionary Liqidity Line) im Januar 2011 entstanden. Gemäß dem ursprünglichen Rückzahlungsplan hätte die finale Rate erst im März 2016 gezahlt werden müssen. a) Wie entwickelten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schulden der EJRM beim IWF in den Jahren 1999 bis 2014? Die Schulden der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien beim Internationalen Währungsfonds (IWF) beliefen sich Ende des Jahres 1999 auf 74 102 668 Sonderziehungsrechte (am 10. Juli 2015 entsprach ein Sonderziehungsrecht 1,253 Euro). Bis zum Jahresende 2006 sanken die ausstehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Internationalen Währungsfonds auf 37 003 963 Sonderziehungsrechte ab und wurden im Mai des darauf folgenden Jahres in Anschluss an eine vorherige Rückzahlungsvereinbarung mit dem Pariser Club schließlich komplett getilgt. Im Jahr 2011 schloss die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien mit dem IWF eine Vorsorge- und Liquiditätslinie in Höhe von 197 000 000 Sonderziehungsrechten ab. Im Jahr 2014 begann eine Rückführung dieser Summe, so dass der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2014 schließlich einen Stand von 123 125 000 Sonderziehungsrechten erreichte. Eine genaue Aufstellung sowie eine Aufschlüsselung in Mittel des allgemeinen Kontos (ohne konzessionäres Element) sowie Mittel aus konzessionärer Kreditvergabe sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen (Beträge in Sonderziehungsrechten ). Datum Mittel des allgemeinen Kontos Mittel aus konzessionären Krediten Gesamtsumme 31.12.2014 123 125 000 16 834 100 123 125 000 31.12.2013 197 000 000 16 834 100 197 000 000 31.12.2012 197 000 000 16 834 100 197 000 000 31.12.2011 197 000 000 16 834 100 197 000 000 31.12.2007 197 000 000 16 834 100 197 000 000 31.12.2006 30 169 863 16 834 100 137 003 963 31.12.2005 30 861 251 12 634 800 143 496 051 31.12.2004 22 181 670 18 091 000 140 272 670 31.12.2003 22 449 173 23 547 200 145 996 373 31.12.2002 21 472 505 28 094 100 149 566 605 31.12.2001 27 328 337 29 003 500 156 331 837 31.12.2000 33 311 669 29 003 500 162 315 169 31.12.1999 46 821 668 27 281 000 174 102 668 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5602 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 02 \1 80 56 02 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 7 b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den „Entwicklungsplan “ des russischen Konzerns Gazprom für Mazedonien (www. macedoniaonline.eu/content/view/23879/61/)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einem Entwicklungsplan des russischen Konzerns Gazprom für die ehemalige jugoslawischen Republik Mazedonien . 10. Welche – auch nachrichtendienstliche – Kenntnisse hat die Bundesregierung über die im September 2014 vom ethnisch-albanischen Politiker Nevzat Halili erklärte „Republik Ilirida“ (www.b92.net/eng/news/ region.php?yyyy=2014&mm=09&dd=19&nav_id=91668)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Kenntnisse vor. a) Welche – auch nachrichtendienstliche – Kenntnisse hat die Bundesregierung über die „Garde der Republik Ilirida“ (www.inserbia.info/ today/2014/11/albanian-guard-of-the-republic-of-ilirida-starts-patrolsin -macedonia/)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* b) Welche persönlichen Kontinuitäten zwischen dem Aufstand im Jahr 2001 und den Aktivitäten der „Republik Ilirida“ sowie der „Garde der Republik Ilirida“ seit vergangenem Herbst sind der Bundesregierung bekannt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. c) Welche persönlichen, finanziellen, militärischen, politischen und geheimdienstlichen Verbindungen zwischen der „Republik Ilirida“ sowie der „Garde der Republik Ilirida“ und der von der Bundesrepublik Deutschland anerkannten „Republik Kosovo“ sind der Bundesregierung bekannt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 11. Wie viele Bürger der EJRM haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2009 bis 2014 die bulgarische Staatsbürgerschaft angenommen (www.novinite.com/view_news.php?id=135109)? Nach Angaben des bulgarischen Justizministeriums haben in den Jahren von 2009 bis 2014 insgesamt 41 070 Staatsbürger der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien die bulgarische Staatsbürgerschaft angenommen. Im Jahr 2009 waren dies 4 394, im Jahr 2010 waren dies 10 503, im Jahr 2011 waren dies 11 496, im Jahr 2012 waren dies 7 961, im Jahr 2013 waren dies 4 852, im Jahr 2014 waren dies 1 864. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Gehiemschutzordnung eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5602 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 02 \1 80 56 02 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 8 12. In welcher Form und Art hat laut Kenntnis der Bundesregierung die Regierung der USA der griechischen Regierung empfohlen, von der Pipeline „Turkish Stream“ Abstand zu nehmen (www.macedoniaonline.eu/content/ view/27397/46/)? Die Fragen 12 und 12a werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die amerikanische Regierung ist der Auffassung, dass „Turkish Stream“ entgegen den Diversifizierungszielen der Energieunion die europäische Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen erhöhen würde. Hierzu hat die amerikanische Regierung mit den Regierungen Griechenlands, Ungarns und Serbiens Gespräche geführt. Über zu diesem Thema bereits stattgefundene Gespräche der amerikanischen Regierung mit der mazedonischen Regierung ist der Bundesregierung nichts bekannt. a) Erfolgten laut Kenntnis der Bundesregierung ähnliche Warnungen der US-Regierungen gegenüber den Regierungen Ungarns, Serbiens und Mazedoniens? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. b) Hat die Bundesregierung nach Kenntnis der Bundesregierung ebenso der griechischen Regierung empfohlen, sich nicht an der Pipeline „Turkish Stream“ zu beteiligen? Nein. 13. Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Stand der bilateralen Beziehungen Deutschlands zur EJRM? Die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien werden als zufriedenstellend beurteilt. In der aktuellen innenpolitischen Krise wirbt die Bundesregierung bei der mazedonischen Regierung und den Oppositionsparteien darum, sich gemeinsam auf Schritte zur Lösung der zutage getretenen Probleme zu verständigen. 14. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der außenpolitischen Beziehungen der EJRM zu a) Albanien, Die Beziehungen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu Albanien sind gut. Die albanische Regierung ist angesichts der gegenwärtigen Lage in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien um Deeskalation bemüht, so zuletzt nach der gewaltsamen Auseinandersetzung in Kumanovo im Mai 2015, wo sie zu Ruhe und Besonnenheit sowie zur Aufklärung des Vorfalls aufgerufen hat. b) der selbsterklärten „Republik Kosovo“ und Die Beziehungen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur Republik Kosovo haben sich, befördert durch die völkerrechtliche Anerkennung der Republik Kosovos durch die EJRM und die folgende Aufnahme voller diplomatischer Beziehungen im März 2010, grundsätzlich gut und einvernehmlich entwickelt. Vor dem Ausbruch der gegenwärtigen innenpolitischen Krise war eine gemeinsame Kabinettsitzung der beiden Regierungen angekündigt worden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5602 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 02 \1 80 56 02 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 9 Nach der gewaltsamen Auseinandersetzung in Kumanovo im Mai 2015 hatte die kosovarische Regierung jegliche Gewalt mit dem Ziel der Destabilisierung des Nachbarlandes verurteilt. c) Bulgarien? Die Beziehungen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu Bulgarien sind durch unterschiedliche Interpretation der gemeinsamen Geschichte belastet. Seit Ende des Jahres 2012 haben jedoch mehrere hochrangige bilaterale Besuche stattgefunden, welche zur Entspannung beigetragen haben. Bulgarien unterstützt die EU-Annäherung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien unter der Voraussetzung des Abschlusses eines Abkommens über gutnachbarschaftliche Beziehungen. Nach der gewaltsamen Auseinandersetzung in Kumanovo sprach sich Bulgarien für die schnelle und friedliche Lösung der mazedonischen innenpolitischen Krise aus. 15. Welchen Beitrag hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2008 zur Ausstattung und Ausbildung der mazedonischen Streitkräfte geleistet (bitte nach Jahren und Maßnahmen aufgeschlüsselt)? Im angefragten Zeitraum wurde keine Ausstattung an die mazedonischen Streitkräfte durch die Bundeswehr geliefert. Die im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe geleisteten Ausbildungsmaßnahmen mazedonischer Soldatinnen und Soldaten sind nachstehender tabellarischer Übersicht zu entnehmen. Ausbildungsziel Ausbildungsbeginn Ausbildungsende Sanitätsausbildung Arzt – Radiologie 06.10.2006 18.03.2008 Generalstabsausbildung – International – Heer 02.11.2006 11.07.2008 Sanitätsausbildung Krankenschwester 03.10.2007 30.06.2008 Generalstabsausbildung – International – Heer 06.11.2007 15.07.2009 Einheitsführerausbildung – Jägertruppe 08.01.2008 25.04.2008 Einheitsführerausbildung – Jägertruppe 08.01.2008 25.04.2008 Zugführerausbildung – Jägertruppe 08.01.2008 25.06.2008 Bataillonskommandeurausbildung – Panzergrenadiertruppe 02.04.2008 19.09.2008 Bataillonskommandeurausbildung – Jägertruppe 02.04.2008 19.09.2008 Luftwaffe – Hubschraubermechaniker 16.06.2008 12.09.2008 Luftwaffe – Hubschraubermechaniker 16.06.2008 12.09.2008 ABC-Abwehrlehrgang 08.07.2008 18.07.2008 Luftwaffe – Hubschraubermechaniker 22.08.2008 12.09.2008 Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Implementierung Rüstungskontrollvereinbarung 07.10.2008 21.10.2008 Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Sprachausbildung Verifikation 07.10.2008 22.12.2008 Generalstabsausbildung – International – Heer 29.01.2009 09.07.2010 Sanitätsausbildung – Laborant 03.04.2009 31.01.2010 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5602 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 02 \1 80 56 02 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 0 Bataillonskommandeurausbildung Panzergrenadiertruppe 03.04.2009 08.09.2009 Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Implementierung Rüstungskontrollvereinbarung 05.05.2009 19.05.2009 VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 11.05.2009 29.05.2009 Zugführerausbildung – Jägertruppe-Truppenpraktikum 02.07.2009 20.11.2009 Einheitsführerausbildung – Pioniertruppe 02.07.2009 31.12.2009 Ausbildung Haushaltswesen 02.07.2009 04.05.2010 Bataillonskommandeurausbildung – Jägertruppe 10.08.2009 04.09.2009 VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 28.09.2009 16.10.2009 Sanität – Arztweiterbildung – Innere Medizin 06.10.2009 31.03.2011 Generalstabsausbildung – International – Heer 04.11.2009 08.07.2011 Sanitätsweiterbildung – Krankenpfleger 07.01.2010 31.10.2010 Einheitsführerausbildung – Jägertruppe 08.01.2010 28.05.2010 Einheitsführerausbildung Heer – Flugabwehr-Truppe 08.01.2010 31.05.2010 VN-Stabsoffziziersausbildung – UNSOC 07.02.2010 26.02.2010 Bataillonskommandeursausbildung – Panzergrenadiertruppe 08.04.2010 10.09.2010 VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 14.06.2010 02.07.2010 Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Sprachausbildung Verifikation 01.07.2010 28.09.2010 Bataillonskommandeurausbildung – Panzer-Grenadiertruppe 16.08.2010 10.09.2010 VN-Stabsoffizierausbildung – UNSOC 03.10.2010 22.10.2010 Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Implementierung Rüstungskontrollvereinbarung 04.10.2010 20.10.2010 Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Implementierung Rüstungskontrollvereinbarung 04.10.2010 20.10.2010 Einheitsführerausbildung – Panzergrenadiertruppe 04.10.2010 21.04.2011 Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Sprachausbildung Verifikation 05.10.2010 20.12.2010 Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Sprachausbildung Verifikation 05.10.2010 20.12.2010 Sanitätsweiterbildung – Einsatznotfallmedizin 05.10.2010 30.09.2011 VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 11.10.2010 29.10.2010 Generalstabsausbildung – International – Heer 04.11.2010 13.07.2012 Deutschlehrer-Fortbildung 24.02.2011 25.03.2011 VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 07.03.2011 25.03.2011 Bataillonskommandeur – Panzergrenadiertruppe 06.04.2011 30.09.2011 VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 2 14.07.2011 01.07.2011 Ausbildungsziel Ausbildungsbeginn Ausbildungsende V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5602 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 02 \1 80 56 02 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 1 Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Sprachausbildung Verifikation 04.07.2011 27.09.2011 Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Sprachausbildung – Verifikation 04.10.2011 21.12.2011 Sanitätsweiterbildung – Krankenpfleger 05.10.2011 31.07.2012 Sanität Arztweiterbildung – Allgemeinmedizin 05.10.2011 31.03.2013 Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Implementierung Rüstungskontrollvereinbarung 08.10.2011 26.10.2011 VN-Stabsoffizierausbildung – UNSOC 24.10.2011 11.11.2011 Generalstabsausbildung – International – Heer 03.11.2011 12.07.2013 VN-Stabsoffizierausbildung – UNSOC 18.03.2012 05.04.2012 Bataillonskommandeursausbildung – Jägertruppe 03.04.2012 21.09.2012 VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 10.06.2012 29.06.2012 Internationaler Presseoffizierlehrgang 03.09.2012 14.09.2012 VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 25.09.2012 12.10.2012 VN-Stabsoffizierausbildung – UNSOC 04.11.2012 23.11.2012 Generalstabsausbildung – International – Heer 05.11.2012 13.06.2014 Bataillonskommandeurausbildung – Artillerie-Truppe 04.04.2013 13.09.2013 Bataillonskommandeurausbildung – Logistik-Truppe 04.04.2013 30.09.2013 VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 16.06.2013 05.07.2013 Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Sprachausbildung Verifikation 03.07.2013 26.09.2013 ABC-Abwehrlehrgang 09.07.2013 19.07.2013 Internationaler Presseoffizierlehrgang 15.09.2013 27.09.2013 Sanitätsweiterbildung – Krankenpfleger 02.10.2013 30.09.2014 Sanitätsweiterbildung – Krankenpfleger 02.10.2013 30.09.2014 VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 06.10.2013 25.10.2013 VN-Stabsoffizierausbildung – UNSOC 18.11.2013 06.12.2013 Zugführerausbildung – Nachschubtruppe 08.01.2014 30.06.2014 Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Sprachausbildung Verifikation 02.04.2014 26.06.2014 VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 23.06.2014 11.07.2014 Internationaler Presseoffizierlehrgang 08.09.2014 19.09.2014 VN-Stabsoffizierausbildung – UNSOC 13.10.2014 31.10.2014 VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 13.10.2014 31.10.2014 Ausbildungsziel Ausbildungsbeginn Ausbildungsende V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5602 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 02 \1 80 56 02 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 2 16. In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2008 den Export von Rüstungsgütern der Ausfuhrliste Teil 1 A an die EJRM genehmigt , und welche Kriegswaffen der Kriegswaffenliste B wurden tatsächlich in diesem Zeitraum an diesen Staat geliefert (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt )? Die Bundesregierung hat im angefragten Zeitraum Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern der Ausfuhrliste Teil I A an die EJRM wie folgt erteilt: Im Jahr 2008 wurden Kriegswaffen des Teils B der Kriegswaffenliste im Wert von 153 360 Euro in die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ausgeführt . Weitergehende Angaben zu Stückzahl und Bezeichnung sind wegen des auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beruhenden Grundsatzes der statistischen Geheimhaltung zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen nicht möglich. Seit dem Jahr 2009 bis einschließlich April 2015 sind keine Ausfuhren von Kriegswaffen des Teils B der Kriegswaffenliste in die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien gemeldet worden. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4626 „Krisenprävention und Rüstungsexporte “ wird verwiesen. Jahr Anzahl der Genehmigungen AL-Position Gesamtwert in Euro Güter (in v. H. des Gesamtwertes) 2008 10 A0001 A0005 A0007 A0008 A0013 A0018 420 455 Maschinenpistolen, Pistolen, Jagdgewehre, Waffenzielgeräte und Teile für Maschinenpistolen, Jagdgewehre (A0001/59,3 %); ABC-Schutzbekleidung (A0007/38,6 %) 2009 9 A0001 A0006 A0007 A0008 A0015 220 359 ABC-Schutzausrüstung und Teile für ABC-Schutzausrüstung (A0007/60,7 %); Teile für gepanzerte Fahrzeuge (A0006/21,6 %) 2010 5 A0001 A0007 A0015 105 501 Nachtsichtbrillen (A0015/47,6%); Schutzkabine (A0007/47,2%) 2011 2 A0001 5 819 Jagdgewehre, Sportgewehre und Teile für Jagdgewehre , Sportgewehre (A0001/100 %) 2012 3 A0001 13 349 Jagdgewehre, Sportgewehre und Teile für Jagdgewehre , Sportgewehre (A0001/100 %) 2013 2 A0001 20 005 Jagdgewehre, Sportgewehre und Teile für Jagdgewehre , Sportgewehre (A0001/100 %) 2014 9 A0001 A0018 79 859 Pistolen, Jagdgewehre, Sportgewehre, Selbstladebüchsen , Waffenzielgeräte und Teile für Pistolen, Jagdgewehre, Sportgewehre, Jagdselbstladeflinten (A0001/99,7 %) V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5602 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 02 \1 80 56 02 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 3 17. Wann und wo haben Ausbilder der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der Polizeien der Länder Angehörige der mazedonischen Strafverfolgungsbehörden ausgebildet? Zur Beantwortung der Frage 17 wird auf die Beantwortung der seit dem Jahr 2008 quartalsweise gestellten Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland verwiesen, die auch Informationen zu Maßnahmen der (grenz-)polizeilichen Aufbauhilfe zugunsten mazedonischer Sicherheitsbehörden beinhaltet: 18. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 ohne ein Mandat des Deutschen Bundestages in der EJRM auf? Neben den in Frage 19 und 20 erwähnten Soldatinnen und Soldaten hielten sich im Bezugszeitraum keine weiteren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr länger in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf. Im Rahmen der bilateralen Jahresprogramme hielten sich zu Expertengesprächen und kurzen Ausbildungsmaßnahmen eine geringe Anzahl von deutschen Soldatinnen und Soldaten im angefragten Zeitraum zu mehrtägigen Besuchen in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf. Jahr Bundestagsdrucksache (Antwort) Datum 2015 18/5146 11.06.2015 2014 18/3979 18/2986 18/2553 18/2286 18/1321 09.02.2015 27.10.2014 17.09.2014 05.08.2014 05.05.2014 2013 18/676 18/154 17/14552 17/13437 27.02.2014 10.12.2013 14.08.2013 10.05.2013 2012 17/12469 17/11251 17/10450 17/9536 26.02.2013 29.10.2012 10.08.2012 08.05.2012 2011 17/8688 17/7617 17/6710 17/6034 15.02.2012 08.11.2011 29.07.2011 01.06.2011 2010 17/4939 17/3931 17/2845 17/2264 28.02.2011 25.11.2010 03.09.2010 22.06.2010 2009 17/1006 17/84 16/12968 15.03.2010 27.11.2009 11.05.2009 2008 16/11548 16/11314 16/10252 05.01.2009 08.12.2008 17.09.2008 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5602 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 02 \1 80 56 02 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 4 19. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr waren und sind derzeit als Militärattachés oder in vergleichbaren Positionen in der deutschen Auslandsvertretung in Skopje eingesetzt? Im Oktober 2012 wurde der Militärattachéstab an der Deutschen Botschaft in Skopje geschlossen. Seitdem ist der deutsche Militärattaché in Tirana/Albanien für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nebenakkreditiert. Vordiesem Datum waren zwei Soldatinnen und Soldaten im Militärattachéstab in Skopje eingesetzt. Darüber hinaus sind aktuell keine deutschen Soldatinnen und Soldaten in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien eingesetzt. 20. Hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 – abseits von EU- und NATO-Militärmissionen im Land – militärische Berater der Bundeswehr in der EJRM auf? Wenn ja, von wann bis wann, mit welchen Aufgabenbereichen, und bei welchen Dienststellen (bitte entsprechend der Jahre auflisten)? 21. Welche – auch nachrichtendienstliche – Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Schlacht und die Krise in der und um die nordmazedonische Stadt Aračinovo im Juni 2001? Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Kenntnisse vor. 22. In wessen Auftrag und mit welcher Mission waren laut Kenntnis der Bundesregierung die Militärberater der US-Firma „Military Professional Resources Inc.“ in Aračinovo im Juni 2001 (Mark Curtis: Secret Affairs: Britain’s Collusion with Radical Islam, London 2010, S. 384)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 29.03.2004 30.11.2006 Oberstleutnant Beratung Logistik im NATO Advisory Team beim mazedonischen Verteidigungsministerium 15.11.2006 31.07.2009 Oberstleutnant Beratung Logistik im NATO Advisory Team beim mazedonischen Verteidigungsministerium 01.05.2009 30.04.2013 Oberstleutnant Berater Personalwesen im mazedonischen Verteidigungsministerium V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 02 \1 80 56 02 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 5 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 02 \1 80 56 02 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 6 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .