Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5606 18. Wahlperiode 21.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Juli 2015 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5209 – Zehn Jahre Integrationskurse in Deutschland Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2005 trat das mit der Mehrheit der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossene Zuwanderungsgesetz in Kraft. Damit wurde die Integrationspolitik in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage gestellt: Während bis dahin weniger als 10 Prozent der Neueinwanderinnen und Neueinwanderer ein Sprachkurs angeboten wurde, geht seitdem mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in der Regel ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs einher. Dieser integrationspolitische Neuanfang wurde maßgeblich durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erreicht. Die Fragesteller fühlen sich daher dem Gelingen der Integrationskurse in besonderem Maße verpflichtet. Nach zehn Jahren praktischer Erfahrung mit den Integrationskursen ist es an der Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Es ist festzustellen: Die Integrationskurse sind – allen Unkenrufen zum Trotz – auf ein beispielloses Interesse gestoßen (www.bamf.de „Geschäftsstatistik zum Integrationskurs“, Stand: 10. Juni 2015): ● Mehr als eine Million Menschen haben einen Integrationskurs besucht. ● Die Nachfrage steigt ungebrochen: im Jahr 2014 wurden etwa 200 000 Teilnahmeberechtigungen ausgestellt – der mit Abstand höchste Wert seit dem Jahr 2005. ● Die Zahl der Teilnehmenden – und damit auch die Zahl neu begonnener Integrationskurse – ist weiter gestiegen. ● Rund zwei Drittel aller Teilnehmenden nehmen freiwillig an den Integrationskursen teil. Dennoch lohnt ein kritischer Blick auf das bislang Erreichte, um Möglichkeiten und Notwendigkeiten für eine dynamische Weiterentwicklung des Integrationskursangebotes auszuloten: ● Immer noch schaffen es nur knapp ein Drittel aller Teilnahmeberechtigten (und weniger als die Hälfte aller Teilnehmenden), das eigentliche Ziel des Integrationskurses zu erreichen (vgl. Bundestagsdrucksache 14/7387, V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5606 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 2 S. 81), nämlich den Erwerb der für eine Aufenthaltsverfestigung erforderlichen ausreichenden Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). ● Nach bisheriger Rechtslage haben Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen nach den §§ 22, 23 Absatz 1, §§ 23a, 25 Absatz 3, 4 Satz 2, Absatz 5 oder § 25a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) immer noch keinen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen. Sie können lediglich gemäß § 44 Absatz 4 AufenthG im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden. ● Immer noch sind Asylsuchende und Geduldete nach den Vorschriften der Integrationskursverordnung (IntV) von der Teilnahme am Integrationskurs ausgeschlossen. ● Der Frauenanteil bei der Integrationskursteilnahme sinkt („Geschäftsstatistik zum Integrationskurs“, Stand: 10. Juni 2015). ● Die wirtschaftliche Situation der Integrationskurs-Lehrkräfte bleibt prekär (Bundestagsdrucksache 17/7004). Die Große Koalition hat sich im Hinblick auf die Integrationskurse viel vorgenommen . So heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: „Wir wollen die Integrationskurse qualitativ weiter verbessern (Differenzierung nach Zielgruppen, Kursgrößen und angemessene Honorierung der Lehrkräfte ). Wir werden die Teilnahme von Unionsbürgern weiterhin sicherstellen. Die Wirtschaft soll dabei mit einbezogen und muss ihrer Verantwortung gerecht werden.“ Entwicklung der Teilnahme 1. Wie viele Personen haben in den Jahren 2005 bis 2014 eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs erhalten (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2014 haben 1 544 340 Personen eine Teilnahmeberechtigung (inklusive Verpflichtung) für einen Integrationskurs erhalten . Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen in den Jahren 2005 bis 2014: Jahr Insgesamt 2005 215 655 2006 143 392 2007 141 591 2008 155 504 2009 145 934 2010 115 427 2011 119 829 2012 128 171 2013 167 516 2014 211 321 Summe 1 544 340 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5606 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 3 2. Wie viele Personen haben in den Jahren 2005 bis 2014 tatsächlich einen Integrationskurs begonnen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2014 haben 1 139 673 Personen einen Integrationskurs begonnen. Anzahl der neuen Integrationsteilnehmer in den Jahren 2005 bis 2014: 3. Wie viele Teilnahmeberechtigungen sind seit dem Jahr 2005 letztlich verfallen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Eine dazu erforderliche spezielle und sehr aufwändige IT-Abfrage ist in der Kürze der Zeit nicht leistbar. 4. Wie viele Personen haben in den Jahren 2005 bis 2011 einen Integrationskurs ohne Abschluss beendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Diese Zahl lässt sich aus den vorhandenen statistischen Daten nicht ermitteln. 5. Ist es zutreffend, dass in den Jahren 2005 bis 2011 mehr als 30 Prozent aller Teilnahmeberechtigungen nicht wahrgenommen wurden? Dadurch, dass Berechtigte nach Erhalt ihrer Berechtigung unterschiedlich lange Zeit haben, sich zu einem Integrationskurs anzumelden, lassen sich die Zahlen nur näherungsweise darstellen. In den Jahren 2005 bis 2011 wurden insgesamt 1 037 322 Berechtigungen zur Teilnahme an einem Integrationskurs ausgestellt. Im gleichen Zeitraum haben 785 860 Personen mit einem Integrationskurs begonnen . Demzufolge sind ca. 25 Prozent aller Teilnahmeberechtigungen nicht wahrgenommen worden. 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, aus denen Teilnahmeberechtigungen nicht wahrgenommen wurden bzw. werden? Gesicherte Erkenntnisse hierüber liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach den Erfahrungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werJahr Insgesamt 2005 130 728 2006 117 954 2007 114 365 2008 121 275 2009 116 052 2010 88 629 2011 96 857 2012 94 020 2013 117 354 2014 142 439 Summe 1 139 673 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5606 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 4 den Berechtigungen zur Teilnahme an einem Integrationskurs im Wesentlichen aus folgenden Gründen nicht in Anspruch genommen: prioritäre Erwerbstätigkeit , persönliche Gründe (z. B. Krankheit, Pflege, Schwangerschaft), finanzielle Eigenbeteiligung. 7. Sieht sich die Bundesregierung in der integrationspolitischen Verantwortung , Teilnahmeberechtigte zum tatsächlichen Kursbesuch zu motivieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was hat die Bundesregierung diesbezüglich unternommen? Nein, denn in den letzten zwei Jahren ist die Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer (von 94 020 im Jahr 2012 auf 117 354 im Jahr 2013 und 142 439 im Jahr 2014) stark gestiegen. Für die Jahre 2015 und 2016 sind weitere Teilnehmeranstiege zu erwarten. 8. Ist es zutreffend, dass in den Jahren 2005 bis 2014 rund 30 Prozent der Teilnehmenden einen Kurs nicht abgeschlossen haben? Das vorhandene Datenmaterial liefert keine Erkenntnisse dazu, wie viele Integrationskursteilnehmer und -teilnehmerinnen ihren Kurs nicht abgeschlossen haben. 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, aus denen ein begonnener Kurs abgebrochen wurde bzw. wird? Gründe, aus denen der Kursbesuch abgebrochen wird, sind zumeist persönlichen oder beruflichen Lebenslagen geschuldet. Hierzu zählen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Krankheit, Pflege, Schwangerschaft. 10. Sieht sich die Bundesregierung in der integrationspolitischen Verantwortung , Teilnehmende zum Abschluss eines begonnenen Integrationskurses zu motivieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was hat die Bundesregierung (ursachenorientiert) unternommen, um diese Menschen zum Abschluss eines begonnenen Kurses zu ermutigen bzw. zu befähigen? Für Teilnehmer am Integrationskurs enthält die Integrationskursverordnung (IntV) Maßnahmen, die dazu motivieren, einen begonnenen Integrationskurs zu beenden: – Gemäß § 9 Absatz 6 IntV können Teilnehmer, die innerhalb von zwei Jahren den Integrationskurs erfolgreich absolvieren, 50 Prozent des Kostenbeitrages zurück erstattet bekommen. – Gemäß § 5 Absatz 4 Satz 1 IntV besteht zudem die Möglichkeit der einmaligen Wiederholung von maximal 300 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) für Teilnehmer bei ordnungsgemäßer Teilnahme am Integrationskurs, jedoch ohne erfolgreichen Abschluss des Sprachtests gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 IntV. – Teilnahmeberechtigte, die am 8. Dezember 2007 den Integrationskurs noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben, haben zudem die Möglichkeit einer Wiederholung von 300 Unterrichtseinheiten gemäß § 5 Absatz 4 IntV, ohne vorherige Teilnahme am Abschlusstest gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 IntV. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5606 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 5 11. Wie hat sich die freiwillige Kursteilnahme in den letzten fünf Jahren (im Vergleich zu der verpflichtenden Teilnahme) aus Sicht der Bundesregierung entwickelt? Die freiwillige Kursteilnahme hat sich vom Jahr 2010 mit einem Anteil von 45,7 Prozent der gesamten Kursteilnehmer in den letzten beiden Jahren auf über 60 Prozent gesteigert (2013: 61,3 Prozent, 2014: 62,3 Prozent). 12. Wie hat sich die Kursteilnahme sogenannter Alteinwanderinnen und Alteinwanderer aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf die Aspekte a) absolute und relative Teilnahmezahlen, b) Geschlechterverhältnis bei den Teilnehmenden, c) Verhältnis von freiwilliger und verpflichtender Teilnahme, d) Kurstypen entwickelt? Das BAMF lässt im Rahmen von § 44 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Drittstaatsangehörige ohne Teilnahmeanspruch nach § 44 Absatz 1 AufenthG zur Teilnahme am Integrationskurs zu. Diese werden als sog. Altzuwanderer ausgewiesen, da sie sich überwiegend bereits seit längerem im Bundesgebiet aufhalten. Dem BAMF liegen jedoch keine Erkenntnisse zur tatsächlichen Aufenthaltsdauer dieser Personen im Bundesgebiet vor. Gleiches gilt auch für die Zulassung von Bürgern der Europäischen Union (EU) nach § 44 Absatz 4 AufenthG (§ 11 Absatz 1 Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes – FreizügG/EU –, für die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs durch die Träger der Grundsicherung nach § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Satz 3 AufenthG und die Ausländerbehörden nach § 44a Absatz 1 Satz 3 AufenthG. Auch hier kann es sich sowohl um neuzugewanderte als auch bereits seit längerem in Deutschland lebende Personen handeln. Zu den Fragen 12a bis 12d liegen daher keine belastbaren Daten vor. 13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Teilnahme deutscher Staatsangehöriger ohne ausreichende Deutschkenntnisse an den Integrationskursen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus ihrer Beurteilung für die Fortentwicklung der Integrationskurse für diese Personengruppe ? Es handelt sich bei der in der Frage genannten Gruppe vor allem um Zuwanderer mit Migrationshintergrund, für die dieses Angebot im Rahmen der „nachholenden Integration“ gegenwärtig und künftig besteht. Gemäß § 44 Absatz 4 Satz 2 AufenthG können deutsche Staatsangehörige im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden. Die entsprechende Personengruppe bemüht sich hierbei selbst um eine Integrationsmaßnahme , weshalb der Zugang für diese Personengruppe weiter offen gehalten wird. 14. Ist der Befund der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung zutreffend , dass insbesondere in ländlichen Gebieten – aufgrund der oftmals zu geringen Zahl potentieller Teilnehmerinnen und Teilnehmer – zielgrupV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5606 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 6 penspezifische Kurse häufig „nicht immer zustande kommen, obwohl ein entsprechender Bedarf besteht“ (Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 42)? a) Wenn ja, welche Folgen hat dies für die Kursinteressenten, und worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die strukturellen Ursachen dieses Missstandes? Der Umstand, dass im ländlichen Raum weniger Zuwanderer leben und die Nachfrage nach Integrationskursen gegenüber städtischen Bereichen deshalb geringer ist, kann dazu führen, dass Kursträger mangels ausreichender Teilnehmerzahlen erst mit Wartezeiten mit einem Kurs beginnen. Aufgrund der seit dem Jahr 2013 deutlich steigenden Nachfrage nach Integrationskursen wird dieser Umstand jedoch erheblich gemildert. b) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ aus dem Jahr 2012 umgesetzt (vgl. S. 238), „auch im ländlichen Raum ein Mindestkursangebot sicherzustellen“? Bezüglich der Maßnahmen, die zur Umsetzung des operativen Ziels „Beibehaltung eines flächendeckenden, bedarfsorientierten Kursangebots unter Fortentwicklung der Kursqualität und Verbesserung des Kurszugangs“ ergriffen wurden , wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 40b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10067 vom 25. Juni 2012 verwiesen. Das dort als eine der ergriffenen Maßnahmen beschriebene Modellprojekt hatte insbesondere das Ziel, die Kooperation von Trägern besonders im ländlichen Raum zu verbessern. Auf die Antwort zu Frage 78b wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Um auch im ländlichen Bereich für die Kursarten mit einem geringeren Teilnehmerpotenzial (Alphabetisierungskurs , Jugendintegrationskurs) ein ausreichendes Angebot bereitstellen zu können , sind die Mindestteilnehmerzahlen dort geringer als im städtischen Bereich. Während in Großstädten die Mindestteilnehmerzahl bei Kursbeginn für die Gewährung der speziellen Garantievergütung bei zehn Personen liegt, liegt sie außerhalb von Großstädten bei acht. c) Hat die Bundesregierung – wie geplant – die „Einführung ergänzender Ausschreibungsverfahren“ geprüft (ebd.)? Um welche ergänzenden Ausschreibungsverfahren handelt es sich gegebenenfalls , und zu welchen Ergebnissen haben sie geführt? Für die Durchführung ergänzender Ausschreibungsverfahren für einzelne Integrationskurse außerhalb des Trägerzulassungsverfahrens speziell im ländlichen Raum bestand aufgrund der in der Antwort zu Frage 14b beschriebenen Maßnahmen und den allgemein ansteigenden Zugangszahlen bei den Integrationskursen keine Notwendigkeit. Entwicklung der Prüfungsabschlüsse 15. Wie viele Personen haben in den Jahren 2005 bis 2014 welches Sprachniveau erreicht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Seit dem 1. Juli 2009 werden Integrationskurse mit der Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) abgeschlossen. Teilnehmer können im DTZ Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 oder A2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER) in einer einheitlichen Sprachprüfung nachweisen. Insoweit können die benötigten Zahlen erst ab dem 1. Juli 2009 aufgeführt werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5606 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 7 1) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer sind auch Prüfungswiederholer enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung „Zertifikat Deutsch“ (B1) oder an der Sprachprüfung „Start Deutsch 2“ (A2) teilgenommen haben. 16. Ist es zutreffend, dass in den Jahren 2005 bis 2014 rund 30 Prozent der Kursabsolventinnen und Kursabsolventen und rund 60 Prozent derjenigen , die einen Integrationskurs ursprünglich begonnen haben, das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben? Für alle Teilnehmer am Integrationskurs liegt der Anteil derjenigen, die das Sprachniveau B1 erreicht haben (soweit belastbare Zahlen vorliegen) bei ca. 50 Prozent. Die B1-Bestehensquote der Teilnehmer am DTZ ist kontinuierlich auf aktuell knapp 60 Prozent gestiegen. 17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, aus denen das Sprachniveau B1 nicht erreicht wurde bzw. wird, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus? Das Nichterreichen eines bestimmten Sprachniveaus kann unterschiedliche Ursachen haben. Die entscheidende Rolle spielen hierbei jedoch die persönlichen Lernvoraussetzungen. So ist es beispielsweise für primäre Analphabeten ungleich schwerer, Fortschritte in einer fremden Sprache zu erzielen, als für einen Universitätsabsolventen, der bereits mehrere Fremdsprachen beherrscht. Mit Inkrafttreten der geänderten IntV am 8. Dezember 2007 wurden für spezielle Zielgruppen mit besonderem sprachpädagogischen Bedarf – insbesondere für zu Alphabetisierende – eine Reihe von günstigen Rahmenbedingungen geschaffen , wie erhöhter Stundenumfang oder die Möglichkeit der Wiederholung von 300 Unterrichtseinheiten (UE). In der neuesten Fassung der IntV wurden darüber hinaus die Anforderungen an die Lehrkräfte für zu Alphabetisierende – die Zielgruppe mit dem größten Förderbedarf – präzisiert und ein umfangreiches Konzept zu deren Weiterbildung erarbeitet. Jahr B1-Niveau A2-Niveau unter A2-Niveau Insgesamt1) 2. Halbjahr 2009 25 212 20 225 8 014 53 451 Jahr 2010 51 791 39 649 12 435 103 875 Jahr 2011 49 777 34 384 8 386 92 547 Jahr 2012 insgesamt 52 001 32 930 8 079 93 010 darunter erstmalige Kursteilnehmer 44 417 23 678 4 819 72 914 Kurswiederholer 7 584 9 252 3 260 20 096 Jahr 2013 insgesamt 53 741 31 321 7 540 92 602 darunter erstmalige Kursteilnehmer 47 322 22 713 4 610 74 645 Kurswiederholer 6 419 8 608 2 930 17 957 Jahr 2014 insgesamt 50 697 30 716 7 636 89 049 darunter erstmalige Kursteilnehmer 44 576 22 515 4 664 71 755 Kurswiederholer 6 121 8 201 2 972 17 294 Insgesamt 283 219 189 225 52 090 524 534 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5606 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 8 18. Was tut die Bundesregierung angesichts dessen, dass die Mittel für die so genannten ESF-BAMF-Kurse für die kommenden Jahre um ein Drittel gesenkt worden sind (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4537), um den Teilnehmenden , die das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, ein sinnvolles Folgeangebot zu unterbreiten? Die Teilnahme am Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund (ESF-BAMF-Programm) sieht grundsätzlich die vorangehende Absolvierung eines Integrationskurses vor. Allgemeine Sprachförderung steht vor berufsspezifischer Sprachförderung. Das ESFBAMF -Programm ermöglicht aber auch Menschen die Teilnahme, die das Sprachniveau B1 (noch) nicht erreicht haben, um deren Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Vor dem Hintergrund der durch die reduzierte Zuteilung von Strukturfonds-Mitteln durch die EU-Kommission gesenkten ESF-Mittel für das ESF-BAMF-Programm wird zurzeit geprüft, wie durch Umschichtung von ESF-Mitteln und Aufstockungsbeträge aus nationalen Haushaltsmitteln des Bundes wieder eine deutlich größere Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern gefördert werden kann. 19. Wie viele Kurswiederholerinnen und Kurswiederholer haben in den Jahren 2005 bis 2014 welches Sprachniveau erreicht (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Die Anzahl der Kurswiederholer wird erstmals seit dem Jahr 2012 gesondert ausgewiesen. Insoweit kann die Frage nur für den Zeitraum von 2012 bis 2014 beantwortet werden (siehe Tabelle in der Antwort zu Frage 15). 20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Abschneiden der Teilnehmenden von Jugend-, Eltern- bzw. Frauenkursen sowie von Alphabetisierungskursen bei der Abschlussprüfung ihres Kurses (bitte für die Jahre 2011 bis 2014 aufschlüsseln, vgl. Bundestagsdrucksache 17/7075, S. 11)? Nachfolgend die Anzahl der Teilnehmer am DTZ nach Kursarten und Prüfungsergebnis (ohne Kurswiederholer) im Einzelnen, wobei die statistische Erfassung ohne Kurswiederholer erst ab dem Jahr 2012 möglich ist: Jahr 2012 B1 A2 unter A2 Summe Bestehensquote B1 in Prozent Allgemeiner Integrationskurs 34 655 18 113 3 433 56 201 61,7 Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 6 231 3 976 844 11 051 56,4 Förderkurs 322 263 57 642 50,2 Integrationskurs mit Alphabetisierung 405 475 335 1 215 33,3 Intensivkurs 44 8 0 52 84,6 Jugendintegrationskurs 1 157 321 37 1 515 76,4 Sonstiger spezieller Integrationskurs 729 377 102 1 208 60,3 Unbekannt (Testteilnahmen) 874 145 11 1 030 84,9 Gesamt 44 417 23 678 4 819 72 914 60,9 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5606 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 9 Die Auswertungen von Jugend-, Eltern- bzw. Frauenintegrationskursen und Alphabetisierungskursen im Zeitraum der Jahre 2012 bis 2014 hat gezeigt, dass auch hier deutliche Lernerfolge erzielt wurden. Im Durchschnitt ergeben sich beim B1-Niveau folgende Werte: – Eltern- bzw. Frauenintegrationskurse: rund 56 Prozent, – Jugendintegrationskurse: rund 76 Prozent, – Alphabetisierungskurse: rund 29 Prozent. 21. Wie wird die Bundesregierung den Vorschlag ihrer Integrationsbeauftragten umsetzen, bei älteren Migrantinnen und Migranten die Anforderungen für einen erfolgreichen Kursabschluss abzusenken (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 44) vor dem Hintergrund, dass diese Personengruppe Jahr 2013 B1 A2 unter A2 Summe Bestehensquote B1 in Prozent Allgemeiner Integrationskurs 38 674 18 142 3 390 60 206 64,2 Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 4 844 3 097 706 8 647 56,0 Förderkurs 162 159 35 356 45,5 Integrationskurs mit Alphabetisierung 310 433 318 1 061 29,2 Intensivkurs 327 58 3 388 84,3 Jugendintegrationskurs 1 407 375 50 1 832 76,8 Sonstiger spezieller Integrationskurs 646 317 95 1 058 61,1 Unbekannt (Testteilnahmen) 952 132 13 1 097 86,8 Gesamt 47 322 22 713 4 610 74 645 63,4 Jahr 2014 B1 A2 unter A2 Summe Bestehensquote B1 in Prozent Allgemeiner Integrationskurs 37 002 18 285 3 443 58 730 63,0 Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 4 187 2 734 638 7 559 55,4 Förderkurs 100 83 25 208 48,1 Integrationskurs mit Alphabetisierung 269 443 332 1 044 25,8 Intensivkurs 288 55 4 347 83,0 Jugendintegrationskurs 1 774 520 91 2 385 74,4 Sonstiger spezieller Integrationskurs 395 280 122 797 49,6 Unbekannt (Testteilnahmen) 561 115 9 685 81,9 Gesamt 44 576 22 515 4 664 71 755 62,1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5606 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 0 besondere Schwierigkeiten hat, das für eine Aufenthaltsverfestigung erforderliche Sprachniveau B1 zu erreichen? Die Bundesregierung hält eine Absenkung des Lernziels nicht für erforderlich, da aufenthaltsrechtlich Möglichkeiten bestehen, von einem Sprachnachweis abzusehen . Öffnung der Integrationskurse 22. Ist es zutreffend, dass Asylsuchende derzeit – sofern sie nicht von vornherein ein Sprachniveau A1 vorweisen können – keinen Zugang zu einem Sprachförderangebot des Bundes haben? Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, damit der Zugang von Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt nicht mangels tatsächlicher Möglichkeit des Erwerbs von Deutschkenntnissen faktisch ins Leere läuft? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)? Eine Teilnahme von Asylsuchenden an der berufsbezogenen Sprachförderung (ESF-BAMF-Kurse) setzt das Sprachniveau A1 voraus. Die Bundesregierung plant die Integrationskurse für Asylbewerber und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive im Umfang von 300 Stunden Sprachunterricht zu öffnen, was für den Erwerb eines Sprachniveaus bis A1 ausreichen sollte. 23. Hat die Bundesregierung – 17 Monate nach dem entsprechenden Bundesratsbeschluss – inzwischen geprüft, ob Asylsuchenden und Geduldeten ein Anspruch auf einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs eingeräumt werden kann (Bundestagsdrucksache 18/445)? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit den Prüfungsergebnissen der Bundesregierung zu rechnen? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 24. Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtsauffassung ihrer Integrationsbeauftragten , dass die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Kursteilnahme für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger „geboten“ sei, „um die europarechtlich verbotene Diskriminierung von Unionsbürgerinnen und -bürgern gegenüber eigenen Staatsangehörigen, hier Spätaussiedlerinnen und -siedlern, zu beenden“ (Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 40)? Spätaussiedler verfügen im Gegensatz zu EU-Bürgern und deutschen Staatsangehörigen , die nicht Spätaussiedler sind, über einen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Die Unterschiede in Bezug auf die Anspruchsgewährung basieren auf der besonderen Berücksichtigung der Folgen des Kriegsfolgenschicksals der Spätaussiedler und ihrer Angehörigen. EU-Bürger und deutsche Staatsangehörige mit Sprachförderbedarf, die nicht Spätaussiedler sind, sind jedoch berechtigt, im Rahmen verfügbarer Kursplätze an Integrationskursen teilzunehmen, und werden insoweit gleich behandelt. Die Bundesregierung stellt die Teilnahme von Spätaussiedlern, EU-Bürgern und deutschen Staatsangehörigen, die nicht Spätaussiedler sind, gleichermaßen durch eine Finanzierung ausreichender Kursplätze sicher. Dies verdeutlicht nicht zuletzt der Anteil an EU-Bürgern unter den neuen Teilnehmern, der im Jahr 2014 46,1 Prozent betrug. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5606 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 1 25. Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung der Fragesteller, dass subsidiär geschützten Personen bereits heute gemäß Artikel 34 der Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) derselbe Zugang zu nationalstaatlichen Integrationsprogrammen (und damit auch zum Integrationskursprogramm ) zu gewährleisten ist, wie anerkannten Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention? Wenn ja: a) wie stellt sich die diesbezügliche nationale Rechtspraxis vor dem Hintergrund dar, dass Richtlinien nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbar anwendbar sind, wenn sie klar und genau formuliert, bedingungsunabhängig und ihrem Wesen nach geeignet sind, unmittelbare Wirkungen zu entfalten und es zu ihrer Ausführung keiner weiteren Rechtsvorschriften bedarf (EuGH Rs. 152/84 Slg. 1986, 723 f. – „Marshall “), b) wann wird die Bundesregierung die Vorschrift ausdrücklich in nationales Recht umsetzen? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)? Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU ist am 1. Dezember 2013 in Kraft getreten. Personen, denen subsidiärer Schutz im Sinne des Kapitels V der Richtlinie zuerkannt wurde (§ 4 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG) haben denselben Zugang zu Integrationsprogrammen des Bundes wie anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Im Hinblick auf Integrationskurse verfügen sie als Inhaber eines Aufenthaltstitels nach § 25 Absatz 2 Satz 1 Alternative 2 AufenthG über einen Teilnahmeanspruch (§ 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1c AufenthG). 26. Hat die Bundesregierung die Prüfung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/ 4199, S. 5) des diesbezüglichen Beschlusses des Bundesrates (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4097, S. 69, Anlage 3) bzw. der Forderung ihrer Integrationsbeauftragten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 40) abgeschlossen , Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln nach § 23a, § 25 Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 sowie § 25a Absatz 2 AufenthG einen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Integrationskurs einzuräumen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einer Entscheidung der Bundesregierung in dieser Sache zu rechnen? Die Prüfung im Hinblick auf Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln nach § 23a, § 25 Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 sowie § 25a Absatz 2 AufenthG ist noch nicht abgeschlossen. Jene Personengruppen sind derzeit schon berechtigt, im Rahmen verfügbarer Kursplätze an den Integrationskursen teilzunehmen (sofern insbesondere auch die Voraussetzung eines dauerhaften Aufenthaltes gemäß § 44 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 erfüllt ist). Der Bund stellt ausreichend Mittel zur Finanzierung der Integrationskursteilnahme der genannten Personengruppen zur Verfügung. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5606 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 2 27. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Inhaberinnen und Inhaber weiterer Aufenthaltstitel, die bislang nicht in § 44 Absatz 1 AufenthG aufgeführt sind, ein Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs eingeräumt wird? Wenn ja, wie wird sie dabei vorgehen, und wann wird sie einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen? Wenn nein, aufgrund welcher integrationspolitischer Erwägungen hält sie es für nicht oder weniger erforderlich, dass diese Personengruppen im Rahmen der Integrationskurse Deutschkenntnisse erwerben, vor dem Hintergrund , dass sie teilweise dauerhaft in Deutschland bleiben werden? Da Ausländer, die sich dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhalten und über keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse verfügen, bereits nach der geltenden Rechtslage berechtigt sind, an Integrationskursen im Rahmen verfügbarer Kursplätze teilzunehmen, und der Bund darüber hinaus ausreichend Mittel zur Finanzierung für deren Teilnahme am Integrationskurs zur Verfügung stellt, sieht die Bundesregierung aus integrationspolitischen Erwägungen keinen Rechtsänderungsbedarf in Bezug auf die Schaffung weiterer Teilnahmeansprüche . 28. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende daraus, dass in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (etwa in Schweden, www.informationsverige.se „From Asylum to work“) für Asylsuchende die Teilnahme an einem vergleichbaren Integrationsprogramm möglich ist? Das schwedische Modell „From Asylum to Work“ sieht eine Teilnahme am Integrationsangebot „Swedish for Immigrants“ für schutzberechtigte Flüchtlinge im Anschluss an das Asylverfahren vor. Insofern entspricht dies weitgehend den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Integrationskurszugang in Deutschland . Sanktionierung der Teilnahmepflicht 29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, a) wie viele Personen zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet worden sind (§ 44a Absatz 1 Nummer 1 und 3 AufenthG), und Im Jahr 2014 sind 60 329 Personen und im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2014 insgesamt 469 233 Personen von den Ausländerbehörden (§ 44a Absatz 1 Nummern 1 und 3 AufenthG) zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet worden. b) in wie vielen Fällen Personen ihrer Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs (§ 44a Absatz 1 AufenthG) schuldhaft nicht nachgekommen sind (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2014 aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Es wird auf die Zuständigkeit der Bundesländer verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5606 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 3 30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Fällen a) ein Bußgeld angedroht bzw. verhängt wurde (§ 98 Absatz 2 Nummer 4 AufenthG), b) die Nichtverlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 8 Absatz 3 AufenthG angedroht bzw. vollzogen wurde, c) eine Ausweisung gemäß § 55 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG verfügt wurde, bzw. d) Verwaltungszwang angeordnet wurde (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2014 aufschlüsseln)? 31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Ausländerbehörden der Länder Statistiken zu der Zahl von Integrationskursverpflichteten , etwaigen Verstößen und deren Sanktionierung führen (vgl. Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Ausschussdrucksache 17(4)140)? 32. In wie vielen Fällen wurde – nach Kenntnis der Bundesregierung – von der im Jahr 2011 eingeführten Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Aufenthaltserlaubnis von Personen, die zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet worden sind, jeweils nur um „höchstens ein Jahr“ zu verlängern , solange die Betroffenen den Integrationskurs noch nicht erfolgreich abgeschlossen oder nicht den Nachweis erbracht haben, dass ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist (§ 8 Absatz 3 Satz 6 AufenthG)? 33. Sind der Bundesregierung hierbei rechtliche Anwendungsprobleme bekannt geworden (z. B. bei der Beurteilung, ob die Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist), und wenn ja, welche? Die Fragen 30 bis 33 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 29b verwiesen. Situation der Lehrkräfte der Integrationskurse 34. Wie viele Lehrkräfte haben in den Jahren 2011 bis 2014 bei den zugelassenen Integrationskursträgern gearbeitet (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. a) Wie viele von ihnen waren mit welchem Stundenumfang fest angestellt (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Art und Umfang des Einsatzes der Lehrkräfte in Integrationskursen werden im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen zwischen Integrationskursträger und Lehrkraft näher geregelt und festgelegt. b) Wie viele von ihnen haben in welchem Stundenumfang als Honorarkräfte gearbeitet (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 34a verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5606 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 4 35. Wie werden die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und wie die Honorarkräfte – nach Kenntnis der Bundesregierung – durchschnittlich vergütet (bitte monatlich und pro Zeitstunde)? Hinsichtlich der durchschnittlichen Vergütung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10067 vom 25. Juni 2012 wird verwiesen . Die durchschnittliche Mindestvergütung von Honorarlehrkräften beträgt ausweislich der im Rahmen des Trägerzulassungsverfahrens im Jahr 2013 erfolgten Trägerabfrage 20,20 Euro. Die Abfrage betreffend der Vergütungshöhe zielte dabei auf die Mindestvergütung, die Träger an Lehrkräfte zahlen; die Höhe der gezahlten (Gesamt-)Vergütung wurde nicht abgefragt. 36. Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die unterschiedliche Entlohnung bzw. Vergütung a) von männlichen und weiblichen Lehrkräften bzw. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) von Lehrkräften bei gemeinnützigen, kirchlichen und kommunalen Trägern bzw. bei privaten Sprachschulen (vgl. Erfahrungsbericht der Bundesregierung zur Durchführung und Finanzierung der Integrationskurse ; Bundestagsdrucksache 16/6043)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine neueren, detaillierten Erkenntnisse vor. 37. Inwieweit ist es Haltung der Bundesregierung, dass die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Ende des Jahres 2013 angekündigte Einführung einer „angemessenen Honorierung der Lehrkräfte“ mit der Erhöhung des Kostenerstattungssatzes zum 1. Januar 2013 bereits erfolgt und dass eine weitere Anhebung des Kostenerstattungssatzes derzeit nicht geplant sei (bitte begründen)? Wenn ja, wie ist es möglich, ein Ende des Jahres 2013 getätigtes Versprechen der neuen Koalitionsregierung durch einen Vorgang als erfüllt darzustellen , der noch in den Verantwortungsbereich der Vorgängerregierung fällt? Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die versprochene „angemessene[n] Honorierung der Lehrkräfte“ Wirklichkeit werden zu lassen? Laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD will die Bundesregierung die Integrationskurse „qualitativ weiter verbessern (Differenzierung nach Zielgruppen, Kursgrößen und angemessene Honorierung der Lehrkräfte)“ (Koalitionsvertrag, S. 107). In Bezug auf die Honorierung von Lehrkräften versteht die Bundesregierung darunter auch die Obliegenheit, Rahmenbedingungen zu garantieren, die eine „angemessene“ Honorierung ermöglichen. Der Kostenerstattungssatz wurde letztmalig am 1. Januar 2013 um rund 15 Prozent (von 2,54/2,60 Euro auf 2,94 Euro) und die Vergütungsgrenze von 18 Euro auf 20 Euro angehoben. Zu berücksichtigen ist, dass die „angemessene“ Honorierung im Einzelfall von vielen, von der Bundesregierung nicht verantwort- und beeinflussbaren Faktoren abhängt, etwa von der wirtschaftlichen und finanziellen Situation des jeweiligen Kursträgers, der Vertragsgestaltung zwischen Kur- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5606 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 5 sträger und Lehrkraft sowie der Auslastung der Kurse. Angesichts des Teilnehmeranstiegs bei den Integrationskursen zeichnete sich bereits im Jahr 2013 eine verbesserte Kursauslastung ab. Im Jahr 2013 lag die Anzahl der neuen Teilnehmer mit insgesamt 117 354 Personen 20 Prozent über der des Jahres 2012; im Jahr 2014 stieg die Zahl auf 142 439 und für das Jahr 2015 werden rund 170 000 neue Teilnehmer erwartet. 38. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung der neunten Integrationsministerkonferenz vom 19./20. März 2015 (TOP 4.5), den Kostenerstattungssatz in Höhe von derzeit 20 Euro zu erhöhen? Eine Forderung im Sinne der Frage hat es nicht gegeben. Vielmehr hat die Neunte Integrationsministerkonferenz vom 19. und 20. März 2014 die seinerzeitige Erhöhung der Vergütungsgrenze auf 20 Euro begrüßt. Eine von der Integrationsministerkonferenz geforderte Erhöhung des Kostenerstattungssatzes von derzeit 2,94 Euro ist mit Blick auf die steigenden Auslastungsraten bei den Integrationskursen zurzeit nicht geplant. 39. Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung im zehnten Lagebericht ihrer Integrationsbeauftragten, dass der eigentliche Zweck der Kostenerstattungssatzerhöhung dadurch unterlaufen wird, dass die zusätzlichen Mittel von den Kursträgern offenbar nur „zu einem geringem Teil zur Verbesserung der Lehrkräftevergütung“ verwendet werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 45), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus? Die Kursträger erhalten vom BAMF einen Kostenerstattungssatz von derzeit 2,94 Euro pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit pauschal für die Durchführung der Integrationskurse. Diese Pauschale setzt sich aus nicht spezifizierbaren Anteilen für Sach- und Personalkosten zusammen. In welcher Höhe und für welchen Ausgabenbereich ein Kursträger den Kostenerstattungssatz im Rahmen seines Geschäftsbetriebes einsetzt und ihn zur Vergütung freiberuflicher Lehrkräfte in Integrationskursen – unter Berücksichtigung der Mindestvergütungsgrenze von 20 Euro – zur Durchführung der Integrationskurse verwendet, bleibt dem einzelnen Kursträger überlassen. Eine Aussage darüber, zu welchem Anteil die Erhöhungen des Kostenerstattungssatzes insgesamt für eine höhere Lehrkräftehonorierung verwendet wurden , kann nicht gemacht werden. 40. Wird die Bundesregierung die strukturelle Schwäche bei der Durchsetzung einer sozialen Zweckbindung der Mittelerhöhung korrigieren? Wenn ja, wann, und durch welche Maßnahmen? Der Kostenerstattungssatz, den das BAMF pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit für die Durchführung der Integrationskurse an die Kursträger zahlt, stellt eine Pauschale dar, die keine spezifische soziale Zweckbindung enthält. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5606 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 6 41. Ist es zutreffend, dass die Zulassung von Integrationskursträgern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit daran geknüpft wird, dass den Lehrkräften ein Honorar von mindestens 20 Euro pro Unterrichtseinheit gezahlt wird bzw. dass andernfalls die Zulassung auf ein Jahr beschränkt wird? Ja. 42. Bei wie vielen Kursträgern hat das BAMF in den Jahren 2011 und 2014 im Zuge sogenannter Vor-Ort-Kontrollen u. a. auch die Vergütung der dort beschäftigten Lehrkräfte geprüft (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Im Jahr 2011 fanden insgesamt 3 104 „Vor-Ort-Kontrollen“ bei 1 222 verschiedenen Kursträgern statt. Im Jahr 2014 waren es insgesamt 3 018 „Vor-Ort-Kontrollen “ bei 893 verschiedenen Kursträgern. Hierbei überprüft das BAMF auch, ob das Honorar der Lehrkräfte unter der im Trägerzulassungsverfahren durch den Kursträger angegebenen Höhe liegt. 43. In wie vielen Fällen wurde eine Vergütung a) von 20 Euro und mehr, b) zwischen 15 und 20 Euro, c) zwischen 10 und 15 Euro, d) unter 10 Euro festgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Im Jahr 2011 lag die geltende Vergütungsuntergrenze für eine mehrjährige Zulassung bei 15 Euro und im Jahr 2014 bei 20 Euro. Bei den „Vor-Ort-Kontrollen“ im Jahr 2011 wurde in 25 Fällen eine Diskrepanz zwischen dem im Trägerzulassungsverfahren gemeldeten und dem tatsächlich gezahlten Honorar festgestellt. Betroffen hiervon waren 18 Kursträger. Im Jahr 2014 wurden keine entsprechenden Diskrepanzen festgestellt. Weitergehende Differenzierungen zur Höhe des tatsächlich gezahlten Honorars werden bei den „Vor-Ort-Kontrollen“ nicht erfasst. 44. In wie vielen Fällen wurde die Zulassung von Kursträgern im Zeitraum der Jahre 2011 bis 2014 mit Verweis auf die Zahlung von weniger als 20 Euro Stundenhonorar auf ein Jahr befristet (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Auf ein Jahr befristete Zulassungen der Jahre 2011 bis 2014 Jahr 2011 2012 2013 2014 Geltende Vergütungsuntergrenze 15 Euro 18 Euro (ab dem 1. Juli 2012) 20 Euro (ab dem 1. März 2013) 20 Euro Anzahl Kursträger 6 42 35 28 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5606 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 7 a) In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurde die Zulassung nach einem Jahr nicht verlängert bzw. widerrufen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) In wie vielen Fällen wurde eine erneute, befristete Verlängerung der Zulassung ausgesprochen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Bezüglich der Jahre 2011, 2012 und 2013 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10067 vom 25. Juni 2012 bzw. zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/160 vom 12. Dezember 2013 verwiesen. Im Jahr 2014 handelt es sich bei 25 Trägern um eine Folgezulassung, bei drei Trägern um eine erstmalige Zulassung. Zwei der ehemals im Jahr 2013 für ein Jahr zugelassenen Träger haben im Jahr 2014 keine Zulassung mehr beantragt bzw. erhalten. Die übrigen acht Träger haben im Jahr 2014 ihre Honorarvergütung für Lehrkräfte auf 20 Euro pro Unterrichtsstunde erhöht und in der Folge eine mehrjährige Zulassung erhalten. c) Wie hat sich die Vergütung bei den betroffenen Kursträgern entwickelt ? Von den 25 Trägern, die im Jahr 2014 erneut lediglich eine einjährige Kursträgerzulassung erhalten haben, haben 16 ihre Honorarangabe im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Acht der 25 Träger haben ihre Honorarangabe erhöht, ein Träger hat die angegebene Honorarhöhe gesenkt. Die acht Träger, die im Jahr 2014 erstmals die Vorgaben zur Honorargrenze erfüllen und eine mehrjährige Kursträgerzulassung erhalten haben, haben durchgängig 20 Euro als Lehrkräftehonorar angegeben. d) Ist es möglich, dass Kursträger mit einer immer wieder erneuerten, auf zwölf Monate befristeten Zulassung arbeiten, ohne sich an die Mindestvergütungsgrenze des BAMF zu halten? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies, und inwiefern wird sie die Änderung dieser Praxis veranlassen? Ja, dies ist möglich, auf die Antwort zu Frage 44b und Frage 44c wird verwiesen. Die Ergebnisse zeigen aber, dass die Aussicht auf eine mehrjährige Kursträgerzulassung einen Anreiz darstellt, die Honoraruntergrenze von 20 Euro zu erfüllen . So haben im Jahr 2013 rund 50 Prozent der 35 betroffenen Träger, die bislang die Honoraruntergrenze von 20 Euro nicht erfüllten, ihr Honorar auf 20 Euro erhöht oder Honorarerhöhungen nach ihren individuellen Möglichkeiten vorgenommen. Änderungen an der gegenwärtigen Praxis sind daher nach Ansicht der Bundesregierung nicht zu veranlassen. 45. Wie viele Honorarkräfte bezogen in den Jahren 2011bis 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung ergänzende Sozialleistungen, und welche Gesamtkosten sind dadurch nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung für die öffentliche Hand entstanden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Art und Umfang des Einsatzes der Lehrkräfte in Integrationskursen werden im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen zwischen Integrationskursträger und Lehrkraft näher geregelt und festgelegt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5606 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 8 46. Ermittelt das BAMF im Zuge seiner Kursträger-Kontrollen nunmehr auch, wie viele Lehrkräfte aufgrund der unzureichenden Vergütung als sogenannte Aufstocker auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind? Wenn ja, wie viele (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2993, Antwort zu Frage 29)? Wenn nein, warum nicht? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 45 verwiesen. 47. Sind der Bundesregierung aus den Jahren 2011 bis 2014 Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung oder arbeitsgerichtliche Verfahren bekannt, in denen die Frage einer möglichen Scheinselbstständigkeit von freiberuflichen Integrationskurslehrkräften verhandelt worden ist? Wenn ja, welche, und wie wurden sie abgeschlossen? Das BAMF ist in die gesamten Vertragsverhältnisse zwischen Kursträgern und Lehrkräften nicht einbezogen, insbesondere ist es auch in Gerichtsverfahren nicht als Partei einbezogen oder beteiligt. Daher kann zu Gerichtsentscheidungen keine Aussage getroffen werden. 48. Hat sich die sogenannte Integrationskurs-Bewertungskommission (§ 21 IntV) seit dem Jahr 2009 mit der Frage der Vergütung der Lehrkräfte der Integrationskurse beschäftigt? Wenn ja, mit welcher Fragestellung und welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Gemäß § 21 IntV ist die Bewertungskommission für die „Bewertung von Lehrplänen , Lehr- und Lernmitteln und der Inhalte der Tests, zur Entwicklung von Verfahren der Qualitätskontrolle sowie zur Fortentwicklung des Integrationskurskonzepts “ eingerichtet. Im Rahmen der Sitzungen der Bewertungskommission ist es üblich, auch Themen mit Bezug zum Integrationskurs außerhalb des definierten Zuständigkeitsbereiches zu erörtern, wie z. B. Kinderbetreuung, Fahrtkostenerstattung oder ESF-BAMF-Kurse. So wurde auch wiederholt die Thematik der Lehrkräftevergütung diskutiert. Ein Ergebnis gibt es mangels Beschlussfähigkeit der Bewertungskommission im Hinblick auf Fragen außerhalb ihrer Zuständigkeit nicht. 49. Ist es zutreffend, dass die Bewertungskommission auf ihrer letzten Sitzung am 11. November 2014 empfohlen hat, das Rahmencurriculum der Integrationskurse „im Hinblick auf die Frage der Scheinselbstständigkeit von freiberuflichen Lehrkräften anzupassen“? Wenn ja, in welcher Hinsicht, und mit welcher sozialrechtlichen Intention sollte das Rahmencurriculum nach Ansicht der Kommission und nach Ansicht der Bundesregierung angepasst werden? Von Trägern und Trägerverbänden wurden zu hohe verbindliche Anforderungen des Rahmencurriculums und der Kurskonzepte an die Adresse der Lehrkräfte moniert. Mitglieder der Bewertungskommission sowie Mitarbeiter der zuständigen Organisationseinheiten aus dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem BAMF haben redaktionelle Modifizierungen mit dem Ziel vorgenommen, etwa- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5606 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 9 ige und behauptete Unklarheiten bzw. zu enge Vorgaben des Rahmencurriculums und der Kurskonzepte zu beseitigen. 50. Ist diese Anpassung inzwischen erfolgt? Wenn ja, wann, und wo ist diese Änderung dokumentiert? Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit dieser Anpassung zu rechnen? Die Überarbeitung ist erfolgt. Die aktuellen Fassungen sind auf der Webseite des BAMF veröffentlicht. 51. Hat die von der Bewertungskommission geplante Unterarbeitsgruppe (UAG) „Scheinselbstständigkeit“ inzwischen ihre Arbeit aufgenommen? Wenn ja, welchen Arbeitsauftrag hat sie, und welchen Zeitplan verfolgt sie? Wenn nein, warum nicht? Wann ist mit einer Arbeitsaufnahme zu rechnen? Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 49 und 50 verwiesen. 52. Ist das Protokoll der 24. Sitzung der Bewertungskommission insoweit zutreffend , dass die Bundesregierung in dieser UAG nicht vertreten ist? Wenn ja, warum nicht? Wenn nein, wer vertritt die Bundesregierung in der UAG (bitte genaue Angabe )? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 49 verwiesen. Fahrtkostenerstattung 53. Aus welchen Gründen stellt sich das bislang angewandte Verfahren zur Fahrtkostenvergütung von Kursteilnehmenden aus Sicht des BAMF als zu verwaltungsaufwändig dar (Protokoll der 23. Sitzung der Bewertungskommission , TOP 3b), und wie bewertet die Bundesregierung diese Feststellung des Bundesamtes? Die Einschätzung, dass das bislang angewandte Verfahren zur Fahrtkostenvergütung von Kursteilnehmenden sich als verwaltungsaufwändig darstellt, wird von der Bundesregierung geteilt. Verwaltungsaufwand entsteht sowohl beim Kursträger als auch beim BAMF. Dieser resultiert im Wesentlichen aus den komplexen Vorgaben zur Prüfung der ordnungsgemäßen Kursteilnahme sowie der Notwendigkeit der Fahrtkosten, welche insbesondere umfangreiche Fahrtkostenvergleichsberechnungen erforderlich macht. 54. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Bedenken des Bundesrechnungshofes im Hinblick auf das „Kooperationsmodell Fahrtkosten“ (ebd.), und wenn ja, inwieweit unterstützt sie die Forderung des Rechnungshofes , das diesbezügliche Verfahren zu vereinheitlichen (ebd.)? Das „Kooperationsmodell Fahrtkosten“ wird derzeit von ca. 50 Prozent der zugelassenen Träger auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung mit dem BAMF durchgeführt. Der Bundesrechnungshof kritisiert in diesem Zusammenhang un- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5606 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 2 0 ter anderem die Uneinheitlichkeit der geltenden Regelungen. Die beabsichtigte Neugestaltung des Fahrtkostenvergütungsverfahrens berücksichtigt auch die Bedenken des Bundesrechnungshofes. 55. Mithilfe welcher Maßnahmen hat die Bundesregierung beschlossen, die Fahrtkostenerstattung an Kursteilnehmende neu zu regeln (Protokoll der 24. Sitzung der Bewertungskommission, TOP 4), und für wann plant die Bundesregierung eine diesbezügliche Änderung der Integrationskursverordnung ? Die beabsichtigte Neuregelung des Fahrtkostenvergütungsverfahrens soll ein vereinfachtes, einheitliches und transparentes Erstattungsverfahren gewährleisten unter Reduzierung des bisherigen Verwaltungsaufwandes. Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, die finanziellen Ausgaben für Fahrtkosten zu Lasten der Gesamtheit der Fahrtkostenberechtigten zu reduzieren. Verändert und vereinfacht werden daher lediglich die verwaltungsmäßigen Voraussetzungen und Bedingungen der Gewährung einer Fahrtkostenvergütung. Eine Anpassung der Integrationskursverordnung ist geplant. Möglichkeiten zur Qualitätssteigerung des Integrationskursangebots A. Umsetzung des Koalitionsvertrags 56. Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung wann, die Integrationskurse im Hinblick auf die Differenzierung nach Zielgruppen bzw. im Hinblick auf die Kursgrößen qualitativ weiter zu verbessern? Maßnahmenschwerpunkt ist derzeit die Zielgruppenerweiterung durch die geplante Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive. Daneben plant die Bundesregierung das Angebot der Integrationskurse und das der berufsbezogenen Sprachförderung (ESFBAMF -Kurse) weiter zu verzahnen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 59 und 68 verwiesen. 57. Inwiefern wird die Bundesregierung den Vorschlag ihrer Integrationsbeauftragten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 47) umsetzen, anstelle der bisher sieben verschiedenen Kursarten künftig Kurse von unterschiedlicher Dauer ohne spezifische Zielgruppenzuordnung anzubieten, damit Teilnehmende entsprechend ihrem individuellem Lerntempo diese Kurse absolvieren können? Das derzeitige Kurssystem berücksichtigt u. a. mittels der angebotenen Intensivkurse und Kurse für Wiederholer unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten der Teilnehmer. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 56 verwiesen. 58. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Vorschlag der sogenannten Bewertungskommission vom 11. November 2014 (TOP 2), die Teilnehmendengruppe der Zugelassenen und die Teilnehmenden am Deutsch-Test für Zuwanderinnen und Zuwanderer künftig stärker zu differenzieren? Der Vorschlag aus der Mitte der Bewertungskommission bezieht sich auf die Geschäftsstatistik zum Integrationskurs, die auf der Internetseite des BAMF veröffentlicht wird. Diese enthält wesentliche Kennzahlen und Auswertungen, die mit Blick auf unterschiedliche Zielgruppen und dem allgemeinen öffentlichen V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5606 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 2 1 Interesse an der Thematik zusammengestellt werden. Erweiterungen und Ergänzungen der offiziellen Geschäftsstatistik zum Integrationskurs, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, werden in regelmäßigen Abständen geprüft und vorgenommen. Darüber hinausgehende detaillierte Auswertungen zu einzelnen bestimmten Fragestellungen werden regelmäßig je nach Bedarf für interne Zwecke erstellt. Dies gilt entsprechend auch für die genannte Anregung im Rahmen der 24. Sitzung der Bewertungskommission. Hierzu wird auch auf die Antworten zu den Fragen 74 und 75 verwiesen. B. Motivationskampagne für bestimmte Zielgruppen 59. Hält die Bundesregierung daran fest, nach Möglichkeiten zu suchen, um potenzielle Zielgruppen adäquat zu adressieren und so zu einer Teilnahme am Integrationskurs zu motivieren (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7075, S. 8)? Wenn ja, welche Zielgruppen (z. B. im Spektrum der sogenannten Altzuwanderer ) hat die Bundesregierung diesbezüglich im Blick, und wie viele Haushaltsmittel stehen ihr hierfür in den Jahren 2012 bis 2015 zur Verfügung ? Wenn nein, warum nicht? Eine Zielgruppenadressierung erfolgt anlassbezogen. Vom 1. März 2015 bis 15. April 2015 startete das Projekt „Sozialpädagogische Begleitung der Integrationskursteilnahme bildungsferner EU-Zuwanderer in prekären Lebenslagen“ in den vier Städten Berlin, Dortmund, Duisburg und München. Das Projekt ist auf zwei Jahre ausgelegt und richtet sich an Armutszuwanderer aus den EU-8-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik , Ungarn) und den EU-2 Staaten (Bulgarien und Rumänien) sowie aus den von der Wirtschafts- und Finanzkrise besonders betroffenen südeuropäischen Ländern. Inhalt des Projektes ist die Begleitung des Integrationskurses sowie möglichst die Sicherstellung eines erfolgreichen Abschlusses durch sozialpädagogisch geschultes Personal. Dazu finanzieren das BMI bzw. das BAMF jeweils bis zu vier sozialpädagogische Stellen in den vier genannten Kommunen, die bei Integrationskursträgern angesiedelt sind. Insgesamt wurden für das Projekt 2,4 Mio. Euro veranschlagt. 60. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der wenig erfolgreichen Motivationskampagne für Eltern „Deutsch lernen, Deutschland kennen lernen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 43), die das Bundesministerium des Innern und die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung in der letzten Wahlperiode lanciert haben? Bei einer Entscheidung über eine Durchführung einer etwaigen neuen entsprechenden Kampagne wären die Erfahrungen zu berücksichtigen. 61. Könnte der geringe Erfolg auch damit zu tun haben, dass die Bundesregierung für diese Kampagne (zumindest im Zeitraum 2009 bis 2011) lediglich 55 000 Euro pro Jahr investiert hat (vgl. Bundestagsdrucksache 17/ 7075, S. 15)? Ein Zusammenhang ist jedenfalls nicht auszuschließen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5606 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 2 2 C. Evaluation des Übergangs vom niederschwelligen Frauenkurs in den Integrationskurs 62. Ungeachtet dessen, dass es „ein wichtiges, aber nicht das alleinige Anliegen “ der sogenannten niederschwelligen Frauenkurse ist, den Teilnehmerinnen den Weg in einen Integrationskurs zu ebnen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4056, S. 3), ist zu fragen, welche Kenntnisse die Bundesregierung darüber hat, wie viele Teilnehmerinnen dieser Frauenkurse tatsächlich im Anschluss daran einen Integrationskurs besuchen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wie viele Frauen im Anschluss an niederschwellige Frauenkurse einen Integrationskurs besuchen. Wie in der zitierten Bundestagsdrucksache 18/4056 vom 20. Februar 2015, S. 3, ausgeführt, müssten zur Erhebung belastbarer Daten flächendeckend und verpflichtend detaillierte Abfragen durchgeführt werden, die im Hinblick auf die niederschwellige Zielsetzung des Angebots unverhältnismäßig wären. 63. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, eine qualitative Studie zum Übergang von den Frauenkursen zu den Integrationskursen und zu möglichen Ansätzen, um diesen Übergang zu erleichtern bzw. effektiver zu gestalten, in Auftrag zu geben, vor dem Hintergrund, dass sie die „flächendeckende und verpflichtende“ Erfassung für „zu aufwändig“ (ebd.) hält? Zurzeit wird die Ausschreibung der Evaluierung der niederschwelligen Frauenkurse vorbereitet, die ab Herbst 2015 beginnen soll. Im Rahmen der Evaluierung werden auch Handlungsempfehlungen und Verbesserungsvorschläge auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse erwartet. Erst auf Basis dieser Ergebnisse kann entschieden werden, ob und wie die niederschwelligen Frauenkurse unter dem Aspekt der Brückenfunktion zu Integrationskursen weiterentwickelt werden. D. Evaluation des Übergangs vom Vorintegrationskurs im Herkunftsland in den deutschen Integrationskurs 64. In welchen Ländern werden Vorintegrationskurse angeboten? An verschiedenen Projektstandorten (siehe Anlage) wurden zwischen den Jahren 2008 und 2014 Maßnahmen zur Vorintegration durchgeführt, die aus dem Europäischen Integrationsfonds (EIF) und teilweise aus Mitteln des BAMF finanziert (bzw. kofinanziert) wurden. Dabei handelte es sich allerdings nicht um Sprachkurse, sondern um Zusatzangebote für Personen, die sich im Ausland auf die Zuwanderung nach Deutschland vorbereiten, d. h. zum Beispiel Beratung im Hinblick auf den Spracherwerb und die Übersiedelung nach Deutschland, Hausaufgabenhilfe , szenisches Spiel u. v. m. Zielgruppe in den vom Goethe-Institut durchgeführten Projekten waren vor allem die nachziehenden Ehegatten, aber auch Arbeitsmigranten. Einige Goethe-Institute bezeichnen speziell für nachziehende Ehegatten ausgelegte Sprachkurse auch als „Vorintegrationskurse“ (z. B. die Goethe-Institute in der Türkei). Diese Sprachkurse sind kostenpflichtig für die Teilnehmenden und werden nicht speziell bezuschusst. Sie dienen zur Erlangung des Sprachniveaus A1, das für das Bestehen der Prüfung Start Deutsch 1 erforderlich ist. Da es sich oftmals um lernungewohnte Teilnehmende handelt, ist die Stundenzahl in diesen Kursen höher als in Standardkursen. Ein Großteil der nachziehenden Ehegatten, die einen Kurs am Goethe-Institut besuchen, besucht jedoch (nicht speziell für Ehegatten ausgelegte) Standardkurse auf dem Niveau A1. Mehr als drei Viertel aller Prüfungen Start Deutsch 1 im Rahmen des Ehegattennachzugs werden von V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/5606 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 2 3 Teilnehmenden abgelegt, die ihre Sprachkenntnisse außerhalb des Goethe-Instituts erworben haben. a) Welche Inhalte werden in solchen Vorintegrationskursen vermittelt? Es werden in den als „Vorintegrationskurse“ bezeichneten Sprachkursen die gleichen Inhalte vermittelt wie in den nicht speziell für Ehegatten ausgelegten Standardkursen, jedoch ergänzt durch spezifische Zusatzmaterialien im Hinblick auf das Leben in Deutschland. Die Teilnehmer besuchen den Kurs vor Ablegen der Prüfung Start Deutsch 1. Danach werden keine speziellen „Vorintegrationskurse“ angeboten, sondern das Weiterlernen auf dem kostenlosen Webportal „Mein Weg nach Deutschland“ (www.goethe.de/mwnd) empfohlen (s. hierzu Antwort zu Frage 66). b) Wie viele Personen haben an solchen Kursen in den Jahren 2009 bis 2014 teilgenommen? Teilnahmezahlen der vorintegrativen Projekte des Goethe-Instituts finden sich in der Anlage. c) In wie vielen Fällen wurde ein solcher Vorintegrationskurs mit einem Sprachtest auf welchem GER-Sprachniveau abgeschlossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Weder sind Prüfungen Bestandteil der vorintegrativen vom Europäischen Integrationsfonds (EIF) etc. geförderten Maßnahmen – noch ist die Prüfung Start Deutsch 1 Bestandteil oder Abschluss der A1-Kurse (die ob der Zielgruppe nachziehende Ehegatten zuweilen als Vorintegrationskurse bezeichnet werden). Die Prüfung Start Deutsch 1 wird unabhängig von der Teilnahme an einem Kurs am Goethe-Institut angeboten und abgelegt. d) Wie viele Haushaltsmittel wurden hierfür seitens des Bundes in den Jahren 2009 bis 2014 bereitgestellt? Alle Sprachkurse, auch solche für nachziehende Ehegatten, sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenpflichtig. Darüber hinausgehende Maßnahmen zur Vorintegration (s. o.) wurden aus dem EIF und teilweise aus Mitteln des BAMF finanziert (bzw. kofinanziert) – Aufstellung siehe Anlage. 65. Inwiefern sind die Curricula dieser Vorintegrationskurse kompatibel mit den Curricula der anschließenden Integrationskurse im Inland? Die als „Vorintegrationskurse“ bezeichneten Sprachkurse des Goethe-Instituts folgen den gleichen Curricula wie die Standardkurse. Diese beziehen sich auf die Niveaustufen des GER, die aufeinander aufbauen. Das BMI hat das Goethe-Institut im Herbst 2006 mit der Entwicklung des Rahmencurriculums für die Integrationskurse beauftragt. Auch das Rahmencurriculum für die Integrationskurse bezieht sich auf den GER. Die für die Integrationskurse benannten Lernziele auf A1-Niveau wurden auch in den kostenlos angebotenen vorintegrativen Maßnahmen trainiert. So wurde zum Beispiel geübt, Auskunft über sich zu geben. In der Maßnahme „Lernort Bibliothek“ wurden konkrete Lernstrategien vermittelt. Auch die im Rahmencurriculum definierten Handlungsfelder sind Teil von Beratungen und Informationsmaterial. Hier wurden über das Sprachniveau A1 hinausgehende Informationen oft in der Landessprache gegeben. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5606 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 2 4 66. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die intendierte Anschlussfähigkeit von Vorintegrationskurs und Integrationskurs in der Praxis – sowohl aus Sicht der Teilnehmenden als auch der Lehrkräfte – realisiert werden konnte bzw. welche Probleme sich hier ergeben haben? Die Einrichtung von Deutschkursen in Staaten außerhalb der EU war eine Folge der seit August 2007 geltenden Anforderung an potenzielle Zuwanderer aus diesen Ländern (mit einigen wenigen Ausnahmen), im Rahmen des Ehegattennachzugs Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau von A1 (GER) nachzuweisen. Die Kurse hatten und haben daher primär zum Ziel, Menschen, die im Rahmen des Ehegattennachzugs nach Deutschland kommen wollen, die erforderlichen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 zu vermitteln. Es wurde jedoch schnell deutlich, dass diese Kurse häufig auch zur Vorbereitung auf das Leben in Deutschland beitragen. Die Studie „Der Übergang von der vorintegrativen Sprachförderung zum Integrationskurs – Analyse und Handlungsempfehlungen“ des Goethe-Instituts (München, 2012) zeigt auf, dass durchschnittlich sechs Monate nach Ablegen der Prüfung im Heimatland bis zur Ausreise vergehen, sowie fünf Monate von der Einreise bis zum Beginn des Integrationskurses, die Übergangszeit dauert im Durchschnitt also elf Monate. Die Vorintegrationsarbeit zeigt insgesamt positive Wirkung: Die befragten Zugewanderten schätzen den Spracherwerb im Heimatland rückblickend zum Großteil als sehr hilfreich (58 Prozent) oder hilfreich (30 Prozent) für die Vorbereitung auf Deutschland ein. Laut der Studie beginnen rund 75 Prozent der Teilnehmenden, die aus ihrem Herkunftsland ein A1-Zertifikat mitbringen, den Integrationskurs in Deutschland z. T. auf eigenen Wunsch noch einmal von vorne, rund 25 Prozent steigen in höhere Module ein. Infolge der Ergebnisse dieser Studie entwickelte das Goethe-Institut im Rahmen des aus Mitteln des EIF kofinanzierten Projekts „Harmonisierung des Übergangs von der vorintegrativen Sprachförderung zum Integrationskurs“ das Webportal „Mein Weg nach Deutschland“ (www.goethe.de/mwnd) mit Angeboten zur Optimierung des Übergangs zwischen vorintegrativen Angeboten im Ausland und sprachlicher Erstförderung im Integrationskurs in Deutschland. E. Evaluation des Übergangs vom Integrationskurs zu Angeboten der beruflichen Sprachförderung 67. Ist es im Rahmen eines Integrationskurses möglich, Sprachkenntnisse über das Niveau B1 hinaus zu erwerben? Das gesetzliche Ziel der Integrationskurse ist die Vermittlung von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1. Somit ist die Lernprogression der Kurse auch auf dieses Ziel hin angelegt. Falls einzelne Teilnehmende günstige Lernvoraussetzungen aufweisen, ist es durchaus möglich, dass sie bereits während des Integrationskurses individuell ein Niveau jenseits von B1 erreichen. 68. Gibt es innerhalb des Integrationskurses einzelne Module, in denen berufsbezogene Sprachkenntnisse erworben werden können? Wenn nein, durch welche Maßnahmen versucht die Bundesregierung, die Integrationskurse und die Angebote zur berufsbezogenen Sprachbildung anschlussfähig auszugestalten? Ziel der Integrationskurse ist die Vermittlung allgemeinsprachlicher Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1. Berufsbezogene Sprachkenntnisse sind ein Teil V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/5606 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 2 5 der allgemeinen Deutschkenntnisse. Die sprachlichen Handlungsfelder, in denen in den Integrationskursen Deutschkenntnisse vermittelt werden, sind im „Rahmencurriculum für Integrationskurse – Deutsch als Zweitsprache“ aufgeführt . Bereits jetzt beziehen sich drei der zwölf sprachlichen Handlungsfelder des Rahmencurriculums auf berufsbezogene Inhalte (Arbeit, Arbeitssuche, Ausbildung ). Mit Blick auf die steigenden Zahlen der EU-Bürger, die hinsichtlich einer schnellen Integration in den Arbeitsmarkt am Integrationskurs teilnehmen, wird eine Ausweitung berufsbezogener Inhalte auf andere sprachliche Handlungsfelder geprüft. 69. Wird die Bundesregierung den Vorschlag ihrer Integrationsbeauftragten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 47) umsetzen, die unterschiedlichen Sprachförderangebote des Bundes, der Länder und der Kommunen künftig besser miteinander zu verzahnen? Wenn ja, wann, und durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 56 verwiesen. F. Verzahnung von Integrationskursen und Migrationsberatung 70. Sieht die Bundesregierung Optimierungsmöglichkeiten im Hinblick auf eine bessere Verzahnung von Integrationskursen und der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer, und wenn ja, welche ? Im Rahmen eines die Integrationskurse ergänzenden migrationsspezifischen Beratungsangebotes nimmt die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer (MBE) ihre Kernaufgabe, die zielgerichtete Beratung und Motivierung der Zuwanderer mit Sprachförderbedarf zur Teilnahme an einem Integrations- oder anderweitigen Sprachkurs und deren Begleitung während des Kursbesuchs, erfolgreich wahr. Von den weitergeleiteten Klienten nahmen im Jahr 2014 rund 70 Prozent an Integrations- oder anderweitigen Sprachkursen teil; von den Teilnehmern, die im Jahr 2014 einen Kurs mit einem Zertifikat nach „GER“ abgeschlossen haben, erreichten mehr als 50 Prozent ein Sprachniveau von B1 oder höher. Zur Bewältigung dieser Aufgabe arbeiten die Beraterinnen bzw. Berater der die MBE tragenden Verbände – häufig im Rahmen schriftlicher Kooperationsvereinbarungen – mit den Integrationskursträgern vor Ort eng zusammen. Sie stellen sich regelmäßig in den Kursen vor und werben bei den Kursteilnehmern für ihre Beratungstätigkeit. Potenzielle Kursteilnehmer werden ferner durch vielerlei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit über die Beratungsangebote der MBE ausführlich informiert. Damit gewährleisten die MBE-Beratungseinrichtungen eine Verzahnung zwischen dem MBE-Beratungsangebot und den Integrationskursen in ausreichendem Maße. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5606 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 2 6 G. Modernisierung des didaktischen Lehrangebotes 71. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ aus dem Jahr 2012 umgesetzt (vgl. S. 236 f.), künftig auch digitale Medien zur Vorbereitung, Ergänzung und Fortführung der Integrationskurse auszuprobieren? Aktuell wird die Erprobung der vom Deutschen Volkshochschulverband (DVV) entwickelten digitalen Lernplattform www.ich-will-deutsch-lernen.de in Integrationskursen an mehreren Standorten im Bundesgebiet vorbereitet. 72. Hat die Bundesregierung diesbezüglich – wie geplant – Modellprojekte ins Leben gerufen? Wenn ja, mit welchem (Evaluations-)Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 71 verwiesen. H. Investition in die Qualität der Lehrkräfte 73. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ aus dem Jahr 2012 umgesetzt (S. 236 f.), a) ein Konzept für ein erweitertes System zur Zusatzqualifizierung von Lehrkräften in Integrationskursen (z. B. für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen ) zu erstellen bzw. Ende 2012 wurde in Ausgestaltung des § 15 Absatz 3 IntV das Rahmenpapier für die Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen des Bundes nach § 13 Absatz 1 IntV erarbeitet. In diesem Papier sind alle notwendigen Lernziele und -inhalte sowie deren Zeitanteile für die Ausbildung zukünftiger Lehrkräfte in den Alphabetisierungskursen differenziert und verbindlich niedergelegt. b) flexible, begleitende und bedarfsorientierte Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte zu entwickeln? Im Jahr 2013 gab es seitens des BAMF eine Anschubfinanzierung für die Konzeption und Umsetzung einer 60 UE umfassenden Kursleiter- und Kursleiterinnenqualifizierung für den berufsbezogenen Unterricht Deutsch als Zweitsprache . Diese Qualifizierung wird inzwischen an einer Reihe von Standorten und gefördert durch das Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ angeboten . Im Rahmen des Projektes „Ankommen in Alltag und Beruf“ wurde darüber hinaus eine 30-stündige Version entwickelt. Damit wurde sowohl der Notwendigkeit einer Zusatzqualifizierung im Bereich berufsbezogenes Deutsch Rechnung getragen als auch der Tatsache, dass berufsbezogenes Deutsch auch im Integrationskurs ein wichtiges Thema ist. I. Schließen der statistischen Lücken in der Integrationskursgeschäftsstatistik 74. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung die Effizienz und ein etwaiger Nachsteuerungsbedarf bei den Integrationskursen ermittelt werden im Hinblick darauf, a) dass die Bundesregierung die IntV lediglich so ausgestaltet hat, dass das BAMF weder die Nachfrageseite der Integrationskurse (also insbesondere die Anträge auf Kurszulassung) noch den Aufenthaltsstatus V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/5606 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 2 7 einer teilnehmenden Person noch Angaben zur Kostenbefreiung bzw. Fahrtkostenzuschüsse (sondern hier lediglich Härtefälle) erfasst bzw. abbildet (Bundestagsdrucksache 17/7075, S. 16 f.), und b) dass die Integrationskursgeschäftsstatistik des BAMF keine Angaben darüber enthält, ob bzw. mit welchem Erfolg die Teilnehmenden der Eltern- und Frauen-, den Jugend- und den Alphabetisierungskursen ihren jeweiligen Kurs abschließen konnten? Die im Rahmen der IntV erhobenen Daten dienen in erster Linie der Steuerung der Integrationskurse. Deshalb werden z. B. auch die Daten für die vom BAMF tatsächlich erteilten und abgelehnten Zulassungen sowie zu den Fahrtkostenempfängern und den kostenbefreiten Teilnehmern erhoben. Nicht alle erhobenen Daten werden in der Integrationskursgeschäftsstatistik dargestellt . Ausgewiesen werden dort nur ausgewählte Daten, die für Dritte von Interesse sind. Abgelehnte Zulassungsanträge, die Zahl der Anträge auf Fahrtkostenerstattungen bzw. -zuschüsse oder die Zahl der zu bearbeitenden Anträge auf Kostenbefreiung zählen aus Sicht des BAMF nicht dazu. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 58 und 75 verwiesen. 75. Wäre eine diesbezügliche Änderung der Integrationskursverordnung bzw. der Integrationskursgeschäftsstatistik des BAMF möglich bzw. aus Sicht der Bundesregierung auch sinnvoll, und wenn nein, warum nicht? Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen (z. B. starke Auslastung des Integrationskurssystems aufgrund deutlich steigender Teilnehmerzahlen, beabsichtigte Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber bzw. Geduldete) und daraus resultierender Herausforderungen für die Zukunft wird geprüft, ob eine Ausweitung der zu erhebenden personenbezogenen Daten (z. B. Aufenthaltsstatus ) für eine Steuerung der Integrationskurse zwingend erforderlich ist. Es wird auf die Antwort zu Frage 58 verwiesen. J. Evaluierung des Deutsch-Tests für Zuwanderinnen und Zuwanderer 76. Hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ aus dem Jahr 2012 umgesetzt (S. 238 f.), die Deutsch-Tests für Zuwanderinnen und Zuwanderer (DTZ) zu evaluieren (z. B. durch ein standardisiertes Prüfverfahren und Auditierung), und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die für Europa hinsichtlich der Qualität von Sprachprüfungen maßgebliche Association of Language Testers in Europe (ALTE) hat den „Deutsch-Test für Zuwanderer “ (DTZ) ausführlich auditiert. Mit Schreiben vom 2. April 2012 hat die ALTE der vom BAMF beauftragten telc GmbH die erfolgreiche Auditierung des DTZ bekanntgegeben. Diese ist bis April 2017 gültig. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5606 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 2 8 K. Kurzzulassung bzw. Kursfinanzierung 77. Erkennt die Bundesregierung einen Evaluierungsbedarf im Hinblick auf die Vor- und Nachteile des derzeitigen teilnehmerbezogenen Kursfinanzierungsmodells (z. B. im Vergleich zu dem bis zum Jahr 2005 angebotenen kursbezogenen Angeboten des „Sprachverbandes Deutsch“)? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht? Ein Vergleich mit dem damaligen Kursangebot des „Sprachverbandes Deutsch“ bietet sich nicht an, da hier unterschiedliche Systemstrukturen und Sprachkursangebote zugrunde liegen. Die Abrechnungsrichtlinien des BAMF für das derzeitige Integrationskursangebot enthalten Regelungen, die neben personenbezogenen auch wesentliche kursbezogene Elemente enthalten. So gibt es eine Garantievergütung , die den Umstand berücksichtigt, dass Kursträger nur bedingt Einfluss auf die Teilnehmeranwesenheit ausüben können. Weitergehende Regelungen einer speziellen Garantievergütung gelten für Alphabetisierungs- und Jugendkurse . Daneben bleiben Teilnehmer mit Kostenbeitragspflicht zur Leistung des Kostenbeitrags für den gesamten Kursabschnitt – unabhängig von ihren Anwesenheitstagen – verpflichtet. Dem finanziellen Ausfallrisiko der Kursträger, das mit unentschuldigten Fehlzeiten oder Kursabbrüchen einhergehen kann, wird damit weitgehend Rechnung getragen und eine faire Lastenverteilung erzielt . 78. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ aus dem Jahr 2012 umgesetzt (S. 238 f.), a) das Trägerzulassungsverfahren zu reformieren (z. B. durch ein Punktesystem ), Die Neugestaltung des Trägerzulassungsverfahrens wurde mit der Novellierung der IntV zum 1. März 2012 umgesetzt. Die Anforderungen an den Zulassungsantrag gemäß § 19 IntV zum Nachweis der in § 18 IntV geforderten Zulassungsvoraussetzungen wurden um weitere Mindestanforderungen und Qualitätsmerkmale ergänzt. Die Dauer der Zulassung wird anhand eines Punktesystems festgesetzt, das das Erreichen von Standards bezüglich der geforderten Qualitätskriterien abbildet. Zudem wurden gesonderte Mindestanforderungen und Qualitätskriterien für die Zulassung von Prüfungsstellen definiert. b) modellhaft die Idee sogenannter Koordinations- und Unterstützungsstellen zu erproben (z. B. durch die Stärkung von Entscheidungskompetenzen auf lokaler Ebene bzw. durch Übertragung von Zuweisungsrechten auf die Regionalkoordinatoren)? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Das BAMF hat seine Selbstverpflichtung mit dem Projekt „Einsatz von Koordinations - und Unterstützungsstellen zur Sicherung des Integrationskursangebotes sowie zur Verbesserung des Kurszugangs von Teilnahmeberechtigten“ umgesetzt . Darin wurde von Oktober 2012 bis Dezember 2013 vor verschiedenen regionalen und strukturellen Hintergründen modellhaft erprobt, inwieweit neutrale oder bei Kursträgern angesiedelte Koordinierungsstellen passgenauere Kurse, kürzere Wartezeiten bis zum Kursbeginn und eine größere Transparenz zum Integrationskursangebot erreichen können. Mit der Umsetzung wurden V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/5606 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 2 9 nach bundesweiter Ausschreibung die Stadt Pforzheim, der Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück sowie der Integrationskursträger „migra e. V.“ für das Mittlere Mecklenburg und Vorpommern-Rügen beauftragt. Die Hochschule Regensburg hat die Arbeit begleitet und evaluiert. Im Ergebnis konnte an keinem Standort eine nennenswerte Steigerung an Kursen oder Kursteilnehmern bzw. eine Verkürzung der Wartezeiten erreicht werden. Von einer bundesweiten Umsetzung wird entsprechend abgesehen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5606 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 3 0 Pr oj ek tti te l u nd L au fz ei t Pr oj ek tlä nd er G es am tb ud ge t Fi na nz ie ru ng Zi el gr up pe (n ) Te iln ah m ez ah le n (M eh rf ac hz äh lu ng en a us er he bu ng st ec hn is ch en G rü nd en m ög lic h) An la ge 7. 06 9 Te iln eh m en de a n In fo rm at io ns - u nd Be ra tu ng sv er an st al tu ng en a n al le n Pr oj ek ts ta nd or te n (p er M ai l, pe rs ön lic h, te le fo ni sc h, E in ze lod er G ru pp en ve ra ns ta ltu ng ) 21 7. 76 9 Be su ch e an In fo -P oi nt s un d Kl ic ks a uf A ng eb ot e im In te rn et 40 .3 16 T ei ln eh m en de a n In fo rm at io ns - u nd Be ra tu ng sv er an st al tu ng en a n al le n Pr oj ek ts ta nd or te n (p er M ai l, pe rs ön lic h, te le fo ni sc h, E in ze lod er G ru pp en ve ra ns ta ltu ng ) 2. 60 9 Te iln eh m en de a n de n w ei te re n Pr oj ek tm aß na hm en (F ör de ru nt er ric ht , S ze ni sc he s Sp ie l e tc .) 73 .6 69 T ei ln eh m en de a n In fo rm at io ns - u nd Be ra tu ng sv er an st al tu ng en a n al le n Pr oj ek ts ta nd or te n (p er M ai l, pe rs ön lic h, te le fo ni sc h, E in ze lod er G ru pp en ve ra ns ta ltu ng ) 6. 95 1 Te iln eh m en de a n de n w ei te re n Pr oj ek tm aß na hm en (F ör de ru nt er ric ht , S ze ni sc he s Sp ie l e tc .) 13 4. 38 9 T ei ln eh m en de a n In fo rm at io ns - u nd Be ra tu ng sv er an st al tu ng en a n al le n Pr oj ek ts ta nd or te n (p er M ai l, pe rs ön lic h, te le fo ni sc h, E in ze lod er G ru pp en ve ra ns ta ltu ng ) 2. 00 0 Te iln eh m en de a n de n w ei te re n Pr oj ek tm aß na hm en (F ör de ru nt er ric ht , S ze ni sc he s Sp ie l e tc .) 14 .1 59 T ei ln eh m en de a n In fo rm at io ns - u nd Be ra tu ng sv er an st al tu ng en a n al le n Pr oj ek ts ta nd or te n (p er M ai l, pe rs ön lic h, te le fo ni sc h, E in ze lod er G ru pp en ve ra ns ta ltu ng ) 15 8. 86 6 Be su ch e an In fo -P oi nt s un d Kl ic ks a uf A ng eb ot e im In te rn et na ch zi eh en de Eh eg at te n na ch zi eh en de Eh eg at te n na ch zi eh en de Eh eg at te n na ch zi eh en de Eh eg at te n/ Ar be it sm ig ra nt en na ch zi eh en de Eh eg at te n/ Ar be it sm ig ra nt en Vo rin te gr at io n in d er R eg io n Sü do st as ie n (2 01 3) Vo rin te gr at io n in d er R eg io n Sü do st as ie n (2 01 4) 20 0. 00 0 € 29 3. 23 0 € EI F un d BA M F (je 5 0% ) EI F un d G oe th eIn st itu t (je 5 0% ) Th ai la nd , V ie tn am , I nd on es ie n, P hi lip pi ne n Th ai la nd , V ie tn am , I nd on es ie n, P hi lip pi ne n Vo rin te gr at iv e Sp ra ch fö rd er un g in d er R eg io n Sü do st eu ro pa (2 00 12 -2 01 4) 88 9. 45 2 € EI F un d BA M F (je 5 0% ) Tü rk ei , B os ni en u nd H er ze go w in a, Ko so vo , S er bi en , M az ed on ie n EI F un d G oe th eIn st itu t (je 5 0% ) EI F un d BA M F (je 5 0% ) Vo rin te gr at iv e Sp ra ch fö rd er un g in d er R eg io n N or da fri ka /N ah os t u nd d er Su br eg io n Sü do st as ie n( 20 08 -2 01 1) 89 5. 62 1 € Vo rin te gr at iv e Sp ra ch fö rd er un g in d er Tü rk ei (2 00 8- 20 11 ) 88 8. 35 7 € Tü rk ei Al ge rie n, J or da ni en , L ib an on , S yr ie n, Äg yp te n, M ar ok ko , T un es ie n, In di en , Th ai la nd , V ie tn am , I nd on es ie n, P hi lip pi ne n V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 3 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 06 \1 80 56 06 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 3 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .