Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5607 18. Wahlperiode 21.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 20. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Christian Kühn (Tübingen), Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5297 – Regionalentwicklung schrumpfender ländlicher Räume Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der demografische Wandel hinterlässt deutliche Spuren vor allem auf dem Land. In vielen ländlich geprägten Regionen werden die Menschen nicht nur älter, sondern vor allem weniger. Die Bevölkerungsabnahme verstärkt sich durch die Abwanderung junger Menschen in die Ballungszentren. Gründe hierfür sind meist die ökonomischen Strukturen auf dem Land, die im Gegensatz zur Stadt weniger persönliche Entwicklungsoptionen bieten. Laut Prognose des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird die Bevölkerung in ländlichen Kreisen insgesamt um rund 4 Prozent im Vergleich zum Jahr 2005 zurückgehen. Im Osten Deutschlands und in peripher gelegenen Regionen werden sogar Rückgänge von bis zu 30 Prozent erwartet. Diese Entwicklung hat Auswirkungen auf die Daseinsvorsorge und die Wirtschaftskraft dieser Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Infrastrukturen, wie Schulen, Kulturangebote, Wasser- oder Energieversorgung, sind nicht ausreichend ausgelastet. Die Wohnflächennachfrage sinkt, der Einzelhandel schließt und Leerstände nehmen zu. Fehlende Verkehrsanbindungen an Ballungsräume verstärken diese Tendenzen. Während als Folge der abnehmenden Bevölkerung die kommunalen Einnahmen sinken, erhöhen sich die Kosten pro Kopf für den Erhalt der bestehenden Infrastruktur (Kostenremanenz), da die Kosten für die Infrastruktur bei geringer Auslastung nicht in gleichem Maße mit zurückgehen. Die Gemeinden geraten also ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger unter Druck. Regelmäßig kommt es zu Kürzungen in traditionellen Bereichen der Daseinsvorsorge und weiteren Wegen dorthin. Sie gehen einher mit einem nur schleppenden Ausbau neuer Basisinfrastrukturen wie dem Breitband -Internet. Die Attraktivität einer Region nimmt weiter ab. Für von Schrumpfung betroffene Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger ist es nicht einfach, aus dieser Spirale herauszukommen. Der letzte Raumordnungsbericht aus dem Jahr 2011 kommt zu dem Schluss, dass besonders die ländlichen Räume Ostdeutschlands, weite Teile Mecklenburg -Vorpommerns, der Nordwesten von Brandenburg und der Norden von Sachsen-Anhalt weit unterdurchschnittliche regionale Lebensverhältnisse aufV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5607 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 2 weisen. Es droht die Gefahr einer negativen Abwärtsspirale, bei der sich die ungünstigen Verhältnisse gegenseitig verstärken. Im Grundgesetz ist das Leitbild der gleichwertigen Lebensverhältnisse in allen Landesteilen festgeschrieben. Im Raumordnungsgesetz ist dieses Leitbild als „die Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge , insbesondere die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen […] auch in dünn besiedelten Regionen“ ausgeführt. Es verpflichtet den Bund einzugreifen, wenn „sich die Lebensverhältnisse in den Ländern […] in erheblicher, das bundesstaatliche Gefüge beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt haben oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnet“ (Bundesverfassungsgericht – BVerfG –, 2002). Die Bundesregierung ist also aufgefordert zu handeln. Um dem Grundsatz Rechnung zu tragen, stehen der deutschen Regionalpolitik zwei Hebel zur Verfügung: die Raumordnung und die Strukturpolitik. Das Bundesraumordnungsgesetz aus dem Jahr 2008 legt Leitbilder und Handlungsstrategien für die Landes- und Regionalplanungen fest, die von der europäischen Regionalpolitik mit verbindlichen Vorgaben eingerahmt werden. Darüber hinaus kann der Bund im Bereich der Raumordnung Modellvorhaben fördern . Das Hauptinstrument deutscher Strukturpolitik ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Um unvermeidbare regionale Schrumpfungsprozesse aktiv zu gestalten, müssen Staat, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft neue Wege der Zusammenarbeit finden. Denn die raumpolitischen Herausforderungen in schrumpfenden ländlichen Regionen sind groß: Es gilt, die Daseinsvorsorge zukunftsfähig zu sichern, die natürlichen Ressourcen zu wahren und die Wettbewerbsund Innovationsfähigkeit der Regionen zu erhalten. Gleichzeitig muss sich die Regionalpolitik auch einer Wertedebatte stellen und ihre raumprägenden Ziele, Normen und Politikstrategien zwischen der ausgleichenden Wirkung der Raumordnung und der wachstumsorientierten Wirkung der Strukturpolitik definieren . Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse und Zukunftschancen für die Menschen in allen Regionen Deutschlands ein. Damit zielt sie auch auf diejenigen ländlichen Regionen, die besonders unter demografischen und ökonomischen Problemen leiden. Sie hat im April 2012 eine Demografiestrategie unter dem Titel „Jedes Alter zählt“ verabschiedet , in der die Ziele, strategischen Handlungsfelder und Maßnahmen im Umgang mit dem demografischen Wandel formuliert sind. Seit Herbst 2012 beschäftigen sich in einem breiten Dialogprozess zehn Arbeitsgruppen mit den Herausforderungen des demografischen Wandels in den Handlungsfeldern und entwickeln konkrete Lösungsansätze und Umsetzungsprojekte. Erste Ergebnisse haben die Arbeitsgruppen zum zweiten Demografiegipfel im Mai 2013 vorgelegt , weitere werden zum nächsten Gipfel am 22. September 2015 folgen. Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode wichtige Maßnahmen ergriffen , um Regionen zu stärken und Kommunen finanziell zu entlasten. So werden die Maßnahmen der Regional- und Strukturpolitik, der Politik zur Entwicklung ländlicher Räume sowie die aufgestockten Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung überproportional in strukturschwachen und von Schrumpfungsprozessen betroffenen ländlichen Räumen eingesetzt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5607 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 3 Entwicklung von Schrumpfungsregionen 1. Welche Regionen gehören nach der Bevölkerungsprognose des BBSR bis zum Jahr 2030 zu den schrumpfenden Regionen (bitte mit Angabe des erwarteten Rückgangs der Bevölkerung bis zum Jahr 2030 in Prozent), und in welchen Regionen nimmt die Anzahl der über 60-Jährigen bis zum Jahr 2030 besonders stark zu? Anhang 1 zeigt die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Zeitraum der Jahre 2012 bis 2030 in Prozent. Danach nimmt die Bevölkerung vor allem in den ländlichen Regionen der neuen Länder weiter um 10 bis 20 Prozent ab. Aber auch in westdeutschen, vom Strukturwandel geprägten Regionen sind bis zum Jahr 2030 deutliche Bevölkerungsverluste von 5 bis 10 Prozent zu erwarten (Saarland, Ruhrgebiet). Insgesamt zählen bis zum Jahr 2030 nur noch wenige Regionen zu den Wachstumszentren. Das sind vor allem städtische Regionen der alten Länder und Berlin mit Umland. Anhang 2 zeigt die prognostizierte Entwicklung der über 60-Jährigen im Zeitraum der Jahre 2012 bis 2030 in Prozent sowie den Anteil der über 60-Jährigen in den Jahren 2012 und 2030. Raumordnungsregionen, in denen der Anteil der über 60-Jährigen bis zum Jahr 2030 mit über 25 Prozent besonders stark zunimmt , sind vor allem in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu finden. Aber auch die südlichen Regionen Hessens, Nordrhein-Westfalen (außer Ruhrgebiet und Niederrhein) sowie große Teile Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns weisen diesen Trend auf. Das sind vor allem die Regionen, in denen der Anteil der über 60-Jährigen im Jahr 2012 noch verhältnismäßig niedrig war, ca. 25 Prozent. Die Regionen Sachsens, Thüringens und Sachsen-Anhalts, die bereits im Jahr 2012 mit 30 Prozent und mehr einen hohen Anteil über 60-Jähriger aufweisen, werden bis zum Jahr 2030 einen Zuwachs der über 60-Jährigen von gut 6 bis knapp 20 Prozent verzeichnen. Im Jahr 2030 sind es dann vor allem ländliche Regionen der neuen Länder, die einen Anteil von mehr als 40 Prozent über 60-Jährige aufweisen. Den geringsten Anteil über 60-Jähriger erwarten im Jahr 2030 Hamburg und die Region München. Alle anderen westdeutschen Regionen werden einen Anteil von 30 bis 40 Prozent über 60-Jähriger haben. Den Ergebnissen liegt die aktuelle Raumordnungsprognose 2035 des BBSR zu Grunde. Diese berücksichtigt die Zensusergebnisse sowie die aktuell hohen positiven Außenwanderungssalden. 2. Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung aus diesem Schrumpfungsprozess und der Verschiebung der Altersstruktur für die Daseinsvorsorge und die Wirtschaftskraft der betroffenen Regionen, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf auf Bundesebene (bitte mit Begründung )? Die öffentliche Daseinsvorsorge unterliegt einem steten Wandel, der nicht nur durch den demografischen Wandel bedingt ist. Wichtige Einflussfaktoren sind gesellschaftliche Ansprüche (z. B. Kinderbetreuung), technologische Entwicklungen (z. B. Hochleistungsinternet), Veränderungen von Organisationsstrukturen (z. B. Multifunktionalisierung oder Privatisierung) und die Erreichbarkeit von Angeboten durch Kommunikation und Mobilität. Auch die Entwicklung der Wirtschaftskraft ist von vielen weiteren Faktoren abhängig. Aus dem seit dem Jahr 1990 in den neuen Ländern fast flächendeckend ablaufenden Schrumpfungsprozess und der einhergehenden Alterung der Bevölkerung in ländlichen Regionen lassen sich folgende Erkenntnisse für die Daseinsvorsorge ableiten, die auch als Konsequenzen der aktuellen Schrumpfungs- und Alterungsprozesse in anderen Regionen Deutschlands zu erwarten sind: V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5607 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 4 – Durch die Abnahme jüngerer Altersgruppen sinkt die Nachfrage nach bestimmten Daseinsvorsorgeangeboten im sozialen Bereich, wie Schulen. – Die Alterung führt zu einer steigenden Nachfrage nach medizinischen und Pflegedienstleistungen. Die zunehmende Zahl an Hochbetagten führt zu einem zusätzlichen Bedarf an Betreuungs- und Wohnangeboten. – Für den Öffentlichen Personennahverkehr ist eine weitgehende Verzahnung mit dem Schülerverkehr – ergänzt durch flexible Angebotsformen (Rufbusse und Sammeltaxis) – zu verzeichnen. – Durch Abwanderung entstehen im Bereich der fast ausschließlich ehrenamtlich erbrachten nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Brandschutz und technische Hilfeleistung) Probleme der Gewährleistung der Daseinsvorsorge. Der demografische Wandel und die wirtschaftliche Entwicklung einer Region beeinflussen sich wechselseitig. So ist in vielen schrumpfenden Regionen ein Teil der Einwohnerverluste auch durch eine ungünstige Wirtschaftsentwicklung verursacht. Und vor allem junge Menschen wandern ab, wenn es an Arbeits- und Ausbildungsplätzen mangelt. Die auf Basis der BBSR-Raumordnungsprognose 2035 dargestellten Schrumpfungsprozesse und Verschiebungen der Altersstruktur wirken sich in Deutschland regional sehr differenziert aus. Entsprechend unterschiedlich sind die Konsequenzen dieser Entwicklungen vor Ort und der Bedarf an flexiblen, örtlich angepassten Lösungen bei der Sicherung der Daseinsvorsorge und der Wirtschaftskraft . Nicht zuletzt deshalb liegt die Zuständigkeit für die öffentliche Daseinsvorsorge vorrangig bei Ländern und Kommunen und für die regionale Wirtschaftspolitik grundsätzlich bei den Ländern. Insbesondere in peripher gelegenen und strukturschwachen Regionen werden die Probleme mit der Auslastung und Wirtschaftlichkeit von baulichen und technischen Infrastrukturen zunehmen . Zudem wird die Alterung der Bevölkerung die Nachfrage nach Einrichtungen der sozialen und kulturellen Infrastruktur verändern. Diese Regionen stehen bei der Gestaltung des demografischen Wandels vor besonderen Herausforderungen , wollen sie als Wohn-, Arbeits- und Erholungsraum attraktiv bleiben . Die Regionen zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern , ist daher eine der zentralen Zukunftsaufgaben. Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse 3. Wie definiert die Bundesregierung den grundgesetzlichen Auftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen herzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund von Schrumpfungsprozessen in ländlichen Räumen, welche Bereiche der Daseinsvorsorge fallen unter diesen Grundsatz, und wie schlägt sich dieser Grundsatz in der Regional- und Strukturpolitik der Bundesregierung nieder? Das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet wird von der Bundesregierung als ein politisches Ziel mit hoher Priorität verfolgt und ist als Leitvorstellung der Raumordnung des Bundes und der Länder gesetzlich verankert. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist zu bemerken, dass das Grundgesetz (GG) keinen Verfassungsauftrag oder ein eigenständiges Staatsziel zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet enthält (vgl. dazu bereits Bundestagsdrucksache 16/5418, S. 5). Die in Artikel 72 Absatz 2 GG erwähnte Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ist eines von mehreren Tatbestandsmerkmalen für die Zulässigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung in den dort im Einzelnen genannten Rechtsgebieten. Diese Norm beinhaltet insofern eine Kompetenzausübungsschranke für den Bundesgesetzgeber , nicht aber eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Inanspruchnahme V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5607 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 5 dieser Befugnis im Sinne einer Staatszielbestimmung oder eines Verfassungsauftrags . Die Bundesregierung bekennt sich klar zum Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse . Dies spiegelt sich beispielsweise in der Regional- und Strukturpolitik der Bundesregierung wider. Die regionale Wirtschaftspolitik fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Wenn ein Land regionale Strukturprobleme allerdings nicht aus eigener Kraft zu lösen vermag, kann der Bund nach Artikel 91a GG bei der Erfüllung von Länderaufgaben mitwirken. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) übernimmt der Bund die Hälfte der Finanzierung und die Rolle der Koordinierung der regional- und strukturpolitischen Aktivitäten von Bund und Ländern. Ähnliches gilt für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Auch hier unterstützt der Bund die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, soweit diese Aufgaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist. Der Finanzierunganteil des Bundes beträgt bei Maßnahmen der Agrarstruktur 60 Prozent, bei Maßnahmen des Küstenschutzes 70 Prozent. Zudem gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen auf der Grundlage des Artikels 104b GG u. a. für städtebauliche Investitionen der Länder und Kommunen im Rahmen der Städtebauförderungsprogramme. 4. Sieht die Bundesregierung Bedarf einer konzeptionellen und operationalisierbaren (Neu-)Definition des Grundsatzes der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Förderpolitik nach dem Jahr 2020? Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse reflektiert ein breites Spektrum an Rahmenbedingungen der Menschen in den Regionen und reicht von der Daseinsvorsorge bis hin zu wirtschaftlichen Chancen. Das eindeutige Bekenntnis der Bundesregierung zum Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse spiegelt sich beispielsweise in der Demografiestrategie, in der Regional- und Strukturpolitik, in der Politik für ländliche Räume und in der Städtebauförderung der Bundesregierung wider. Dies wird sich auch in Zukunft im Rahmen der Weiterentwicklung der Förderpolitiken nicht ändern. 5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Definition von Mindestanforderungen an Daseinsvorsorge für vergleichbare Raumkonstellationen unter dem Grundsatz der Gleichwertigkeit im Sinne einer „Sockelgleichwertigkeit“ (Raumordnungsbericht 2011), die erreicht werden muss, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu erreichen, und welche Kategorien erscheinen sinnvoll ? Dem Grundsatz der regionalen Differenzierung und Lösungsfindung folgend sieht die Bundesregierung derzeit nicht die Notwendigkeit, bundesweit einheitliche Mindestanforderungen an die Daseinsvorsorge zu definieren. Gleichwohl vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Festlegung von qualitativen Ausstattungsstandards auf regionaler Ebene einen wichtigen Beitrag leistet, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Die bisherige Praxis in den Ländern und der Fachplanungen hierzu ist sehr vielfältig, um sowohl materielle Unterschiede , wie z. B. Siedlungsstrukturen oder ökonomische und geografische Unterschiede, als auch administrativ-organisatorische Unterschiede zu berücksichtigen . V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5607 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 6 6. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Definition der Gleichwertigkeit als Staatsziel in Bayern, die seit dem 1. Januar 2014 neben den Mindestvoraussetzungen zur Sicherstellung der Bedürfnisse der Menschen auch gleiche Chancen für die Lebensentwicklung, also das Wohnen, die Bildung, die Freizeit, die Erholung, die Daseinsvorsorge, soziale und kulturelle Leistungen sowie die berufliche Entwicklung des Einzelnen umfasst (Drucksache des Bayerischen Landtags 16/15140), und ist diese Definition nach Einschätzung der Bundesregierung auf den Auftrag des Grundgesetzes übertragbar ? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Zielvorgabe der territorialen Kohäsion der EU-Regionalpolitik, also einer regionalspezifischen Betrachtung der Gegebenheiten und Entwicklungspotenziale, im Verhältnis zur deutschen Zielvorgabe der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Sinne einer Umverteilung, Standardisierung und Infrastrukturausstattung? Die Europäische Union verfolgt weiterhin die Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen , sozialen und territorialen Zusammenhaltes (Artikel 174 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV). Sie hat sich das Ziel gesetzt, die Unterschiede im Entwicklungsstand ihrer Regionen anzugleichen und so die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der Gemeinschaft zu verringern. Durch die Anpassung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse soll die Union insgesamt zu einem wettbewerbsfähigeren europäischen Wirtschaftsraum werden. Die Bundesregierung bekennt sich klar zu diesen Zielen. Dem Kohäsionsgedanken entsprechend kommt das Gros der Mittel der Europäischen Kohäsionspolitik auch künftig den strukturschwachen Mitgliedstaaten und Regionen zugute. Die wichtigsten Instrumente der Europäischen Kohäsionspolitik sind der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER), der Kohäsionsfonds (KF) und der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Mit Ausnahme des Kohäsionsfonds werden alle Instrumente in Deutschland zum Einsatz kommen. Die reformierte EU-Kohäsionspolitik der Jahre 2014 bis 2020 soll zugleich zu mehr Wachstum und Beschäftigung in ganz Europa beitragen. Die Struktur- und Investitionsfonds sind vor diesem Hintergrund zugleich das Schlüsselinstrument zur Verwirklichung der Ziele von Europa-2020, der Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. In dieser Strategie hat die Europäische Union die zentralen Treiber für die Erhöhung von Wohlstand und Produktivität benannt. Dazu gehören v. a. Forschung und Innovation, die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die Förderung von Bildung und Ausbildung, die Reduzierung der Armut sowie die Bekämpfung des Klimawandels und der Energieabhängigkeit. Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds sind ein wesentlicher Faktor zur Verwirklichung dieser Wachstumsziele. Sie ermöglichen europaweit einen Großteil der Strukturinvestitionen , die gerade für die Hebung der Wachstumspotenziale in strukturschwachen Regionen von entscheidender Bedeutung sind. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5607 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 7 Indikatoren regionaler Lebensverhältnisse 8. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Definition der Gleichwertigkeit im Raumordnungsbericht aus dem Jahr 2011, die sich aus Indikatoren der wirtschaftlichen Situation, der Wohlstandsverteilung, der sozialen und technischen Infrastrukturversorgung, des Wohnungsmarkts, der Erreichbarkeits- und Mobilitätslage sowie der allgemeinen Umweltsituation ergibt? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das vom BBSR entwickelte Indikatorenmodell einen wissenschaftlichen, in seiner Ausgestaltung noch deutlich fortzuentwickelnden Ansatz darstellt, um über das Aufzeigen von Disparitäten Lebenssituationen – rein quantitativ – zu beschreiben und abstrakt zu vergleichen . Aussagen über die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und etwaige Handlungserfordernisse lassen sich daraus aber schon im Hinblick auf die unterschiedlichen räumlichen Verhältnisse und aufgrund des Fehlens qualitativer Merkmale nicht ohne Weiteres ableiten. 9. Welche ersten Ergebnisse brachten die Bürgerdialoge zur Regierungsstrategie „Gut leben in Deutschland – was uns wichtig ist“ im Hinblick auf die Vorstellungen von Lebensqualität, mit welcher Zielsetzung wird anhand der Ergebnisse anschließend das Indikatoren- und Berichtssystem erarbeitet , und werden die Ergebnisse in die Weiterentwicklung des Grundsatzes der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse einfließen? Derzeit liegen noch keine ausreichend belastbaren Zwischenergebnisse des Bürgerdialog -Prozesses vor. Ziel der Regierungsstrategie „Gut leben in Deutschland – was uns wichtig ist“ ist es, mit dem Indikatoren- und Berichtssystem Politik und Gesellschaft ein Orientierungs- und Hilfsmittel für die Verbesserung der Lebensqualität in Deutschland an die Hand zu geben, das sowohl an den neuesten Erkenntnissen der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Forschung als auch an den Prioritäten der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet ist. Diese Ergebnisse sollen in das gesamte Regierungshandeln einfließen. 10. Welchen Maßstab verfolgt die Bundesregierung bei der Regierungsstrategie „gut leben“, um anhand der Indikatoren die regionalen Lebensverhältnisse : a) eine teilräumliche Differenzierung, b) das Verhältnis zum Bundesdurchschnitt, c) regionalspezifische Soll-Werte, d) eine Kompensation, beispielsweise durch niedrige Lebenshaltungskosten zu ermitteln? Inwieweit regional differenzierte Analysen und Auswertungen Eingang in das Indikatoren- und Berichtssystem von „Gut leben in Deutschland – was uns wichtig ist“ finden, ist noch nicht entschieden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5607 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 8 11. Wie wird der ressortübergreifende Aktionsplan „gut leben“ zur Verbesserung der Lebensqualität in das konkrete Handeln der Bundesregierung Eingang finden, welcher Zeitplan ist für die Maßnahmen vorgesehen, und inwiefern werden hierbei räumliche und soziale Differenzierungen der Lebens- und Arbeitsbedingungen berücksichtigt? Der Aktionsplan im Rahmen der Regierungsstrategie „Gut leben in Deutschland – was uns wichtig ist“ wird im Laufe der 18. Wahlperiode erstellt und die Umsetzung der enthaltenen Maßnahmen in Angriff genommen. Der Aktionsplan knüpft an den laufenden, ergebnisoffenen Bürgerdialog an. Seine Inhalte stehen daher noch nicht fest. 12. Wie finden die W3-Indikatoren der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“, also materieller Wohlstand (Bruttoinlandsprodukt – BIP), Teilhabe (Beschäftigung, Bildung, Gesundheit, Freiheit) und Ökologie (Treibhausgase, Stickstoff, Artenvielfalt), Eingang in die Regierungsstrategie „gut leben“, und inwieweit werden Schrumpfungsprozesse in ländlichen Regionen berücksichtigt? Die Regierungsstrategie berücksichtigt bei der Entwicklung des Berichts- und Indikatorensystems die neuesten Erkenntnisse der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Forschung und somit auch Erkenntnisse über den demografischen Wandel und seine Folgen in ländlichen Räumen ebenso wie die Ergebnisse der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ inklusive der W3-Indikatoren. 13. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung einen Gesetzescheck auf Raumwirksamkeit ähnlich dem Demografie-Check, und inwiefern berücksichtigt die Demografie-Strategie der Bundesregierung räumliche Schrumpfungsprozesse in ländlichen Regionen? Die einzelnen Aspekte des Demografie-Checks lassen sich nicht ohne Weiteres auf die Aspekte der Raumwirksamkeit übertragen. Zudem würde sich eine Beurteilung im spekulativen Bereich bewegen, da ihr keine Informationen über den genauen Inhalt des in Frage stehenden Raumwirksamkeits-Checks vorliegen. Jedoch ist festzustellen, dass wesentliche Teilaspekte der Raumwirksamkeit bereits von den existierenden Gesetzesprüfungen erfasst werden. Hierzu gehören zum Beispiel der Demografie-Check sowie die Prüfung der Auswirkungen eines Gesetzentwurfs auf die Wirtschaft und auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Bei der Weiterentwicklung der Demografiestrategie wird die Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Regionen betont und die Situation der unterschiedlichen Räume beleuchtet. Der Aspekt von „räumlichen Schrumpfungsprozessen in ländlichen Regionen“ ist ein zentrales Thema der Arbeitsgruppe „Regionen im demografischen Wandel stärken – Lebensqualität in Stadt und Land fördern“. Nachdem zunächst ein Indikatorensystem mit wissenschaftlichen Kriterien zur Abgrenzung der vom demografischen Wandel besonders betroffenen Regionen erarbeitet und auf Grundlage dieser Methodik regional differenzierte Auswirkungen des demografischen Wandels bis zum Jahr 2030 mit den zu erwartenden spezifischen Entwicklungsnachteilen in den Bereichen Daseinsvorsorge und Wirtschaftskraft in mehreren Themenkarten dargestellt wurde, beschäftigt sich die Arbeitsgruppe gegenwärtig mit Fragen von Standards und Normen der Daseinsvorsorge, der Gestaltung nachhaltiger Infrastrukturen , Handlungsoptionen der interkommunalen Zusammenarbeit sowie Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement und erarbeitet Empfehlungen , wie mit diesen Ansätzen regionale Anpassungsmaßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge unterstützt werden können. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5607 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 9 Grundsätze der Raumordnung 14. Wie beurteilt die Bundesregierung das Zentrale-Orte-Konzept vor dem Hintergrund von Schrumpfungsprozessen in ländlichen Regionen (bitte mit Begründung), und sieht die Bundesregierung Bedarf einer Anpassung des Konzeptes, beispielsweise durch a) eine Stärkung der Mittelzentren, b) die Einführung einer Extrafunktionalität, c) eine Ausdünnung des zentralörtlichen Netzes, d) eine Funktionsteilung in Städteverbünden, e) eine stärkere Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf Versorgungszentren oder f) einen stärkeren Fokus auf die Erreichbarkeit von Einrichtungen, statt auf die Vor-Ort-Verfügbarkeit? Gemäß den im Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes festgelegten Grundsätzen (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 ROG) ist die Siedlungstätigkeit vorrangig auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur und auf Zentrale Orte auszurichten. Zur Umsetzung dieses Grundsatzes haben die Länder ZentraleOrte -Konzepte aus den gemeinsamen Grundlagen, die in den Beschlüssen der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) der Jahre 1968, 1972, 1983 und 2001 niedergelegt sind, entwickelt. Aktuell überprüft die MKRO ihre Beschlüsse bzw. die dort genannten gemeinsamen Grundlagen, jedoch hat die Prüfung kein deutschlandweit einheitliches Zentrale-Orte-Konzept zum Ziel. Nach Ansicht der Bundesregierung müssen die einzelnen Zentrale-Orte-Konzepte der Länder, die gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ein bedeutendes Element für die Siedlungsentwicklung und für die Sicherung der Daseinsvorsorge in der Fläche darstellen, ihren jeweiligen regionalen Gegebenheiten flexibel Rechnung tragen; aktuelle und zukünftige Entwicklungen müssen in die jeweiligen Fortschreibungen der Länderkonzepte einfließen. Damit werden auch Anliegen wie die Stärkung der Mittelzentren, Ausdünnung des zentralörtlichen Netzes, Funktionsteilung in Städteverbünden oder Konzentration der Siedlungsentwicklung auf Versorgungszentren berücksichtigt. 15. Sieht die Bundesregierung einen Konflikt zwischen einer zentralen Planung (Zentrale-Orte-Konzept) und einer dezentralen Steuerung in Bereichen der Daseinsvorsorge, beispielsweise beim Breitband-Ausbau, welche Bereiche der Daseinsvorsorge sind betroffen, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf (bitte mit Begründung)? Zentrale-Orte-Konzepte bilden keinen Gegensatz zur regionalen Daseinsvorsorge . Strategien der Daseinsvorsorge im Raum zeigen, dass sich flexible Angebote in der Fläche (beispielsweise Pflege und Gesundheitsversorgung, Mobilität , usw.) miteinander verknüpfen lassen. Der stark marktgesteuerte BreitbandAusbau stellt diesbezüglich eher eine Ausnahme dar. Für die Verzahnung von regionaler Daseinsvorsorge und Zentrale-Orte-Konzepten bedarf es der Erprobung grundsätzlicher Modelle in interkommunaler und kleinräumiger Verantwortung , die Zentrale-Orte-Konzepte sinnvoll ergänzen, weiterentwickeln und schlüssig in die formalen Landes- und Regionalplanungen integrieren. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5607 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 0 16. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Ansatz der Standarderprobungsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, welche Erfolge kann sie dabei erkennen, und sieht sie Bedarf für eine Standardöffnung über ein Erprobungsgesetz im Bund (bitte mit Begründung und Bereich)? Die Bundesregierung beurteilt Ansatz und Erfolg der Standarderprobungsgesetze in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nicht. Ein Bedarf für ein Erprobungsgesetz auf Bundesebene wird derzeit nicht gesehen. Instrumente der Strukturpolitik 17. Welche Maßnahmen zur aktiven Gestaltung von Schrumpfungsprozessen in ländlichen Regionen können beziehungsweise konnten in der Strukturund Regionalpolitik in der aktuellen und in der vergangenen Förderperiode über Der demografische Wandel wird innerhalb der Europäischen Union regional sehr heterogen verlaufen. Innerhalb der Union gehört Deutschland zu den Mitgliedstaaten , die insgesamt in besonderem Maße mit einer rückläufigen Gesamtbevölkerung und einer Veränderung der Altersstruktur konfrontiert sind. Dementsprechend spielt der demografische Wandel auch im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds eine zunehmend bedeutende Rolle. Diesem Gedanken wird bereits in Artikel 174 AEUV betreffend den wirtschaftlichen , sozialen und territorialen Zusammenhalt Rechnung getragen, der nunmehr auch „Gebiete mit schweren, dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen[…]“ berücksichtigt. Konsequenterweise können die Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in vielfältiger Weise dazu genutzt werden, den demografischen Herausforderungen schrumpfender ländlicher Räume durch entsprechende unmittelbar und mittelbar demografieorientierte Maßnahmen zu begegnen. a) den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Der ELER unterstützt Maßnahmen, die einer abgestimmten Entwicklung ländlicher Räume vor allem in den Bereichen der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, der Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz sowie der Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Räume dienen. Relevante Fördermöglichkeiten in der Förderperiode der Jahre 2007 bis 2013 waren insbesondere: – Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe, Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten, – Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen, Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung , – Dorferneuerung und -entwicklung, – Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien im Rahmen von Leader, V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5607 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 1 und sind in der ELER-Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 insbesondere: – Investitionen in materielle Vermögenswerte, Entwicklung landwirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Unternehmen, – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung, – Förderung für von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung im Rahmen von Leader. b) den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Der EFRE unterstützt vor allem Maßnahmen, die der weiteren Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit dienen. Dadurch werden die Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessert, die Beschäftigungs- und Erwerbspotenziale in den betroffenen Regionen gehoben und eine harmonische regionale Entwicklung vorangetrieben. Relevante Maßnahmen zur Begegnung des demografischen Wandels im Rahmen des EFRE sind beispielsweise – die Förderung der unternehmerischen Initiative und die Schaffung von Anreizen für die Gründung neuer Unternehmen, einschließlich der Bereitstellung neuer Finanzierungsquellen, – die Förderung von Forschung und Innovationstätigkeit, einschließlich der Unterstützung durch wachstumssteigernde Investitionen in Infrastrukturen zum Ausbau der innovationsbasierten regionalwirtschaftlichen Entwicklung, – Steigerung der Standortattraktivität durch Maßnahmen zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Umfeldes von benachteiligten Städten und ländlichen Gebieten, einschließlich Investitionen zur Förderung einer integrierten Stadt- bzw. Umlandentwicklung. c) den Europäischen Sozialfonds (ESF), Grundsätzlich sind die durch den ESF finanzierten beschäftigungsfördernden Maßnahmen aus dem ESF-Bundesprogramm auf eine bundesweite Förderung ausgerichtet. Spezifische Maßnahmen zur aktiven Gestaltung von Schrumpfungsprozessen in bestimmten ländlichen Regionen waren und sind hier nicht vorgesehen. Vor dem Hintergrund von strukturellen Veränderungen, dem demografischen Wandel und dem damit verbundenen Fachkräftemangel fördert das ESF-Bundesprogramm bundesweit die Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel. Hiervon können auch die von Schrumpfungsprozessen betroffenen Regionen profitieren. d) die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden diese Regionen durch Maßnahmen des Förderbereichs „Verbesserung ländlicher Strukturen“ bei Integrierten ländliche Entwicklungskonzepten , Plänen für die Entwicklung von Gemeinden, Regionalmanagement , Dorferneuerung und -entwicklung, dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturvorhaben und bei der Breitbandversorgung unterstützt. Einen Beitrag leistet auch die einzelbetriebliche Förderung zur Diversifizierung. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5607 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 2 e) die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) gefördert werden? Ziel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) ist es, dort dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Dazu werden gezielt Investitionszuschüsse für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen gewährt. Außerdem werden Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation von lokalen Akteuren gefördert , zu denen u. a. integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement sowie Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen gehören. 18. In welchen der Schrumpfungsregionen sind Maßnahmen zur aktiven Gestaltung von Schrumpfungsprozessen aus der Struktur- und Förderpolitik in der Förderperiode der Jahre 2007 bis 2013 umgesetzt worden (bitte mit Angabe der Mittelhöhe, nach Region aufschlüsseln)? Die Länder entscheiden in eigener Zuständigkeit, welche aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie aus Gemeinschaftsaufgaben förderfähige Maßnahmen sie in ihrem Bereich auch im Hinblick auf die Gestaltung von regionalen Schrumpfungsprozessen anbieten bzw. priorisieren. Eine Klassifizierung nach Schrumpfungsregionen findet nicht statt. Angaben zur diesbezüglichen Mittelverteilung liegen der Bundesregierung dementsprechend nicht vor. 19. In welcher Hinsicht setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene und bei den nationalen Fördertöpfen vor dem Hintergrund der Debatte um die Förderpolitik nach dem Jahr 2020 für schrumpfende Regionen in ländlichen Räumen dafür ein, Anreize zu setzen, um a) Stadt-Land-Kooperationen und überregionale Partnerschaften mit Metropolregionen zu stärken, b) innovatives Zusammenwirken von Staat, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft und Raumpioniere zu unterstützen, c) Synergieeffekte zwischen Kommunen zu schaffen und interkommunale Kooperation zu stärken, d) die Regionen als Ganzes in den Fokus zu nehmen, also Regionalentwicklung stärker zu berücksichtigen, beispielsweise durch Regionalfonds und Regionalstrategien, e) dezentrale, Bottom-up-Ansätze und die Bürgerbeteiligung zu stärken, f) ressort- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit auf kommunaler, regionaler, Landes- und Bundesebene und integrierte Entwicklung zu fördern, g) die informelle Planung und den Erfahrungstransfer aus Modellprojekten zu stärken und ihre politische Verbindlichkeit zu erhöhen, h) die demografischen Entwicklungen in Planungsvorhaben stärker zu berücksichtigen, i) Jugend- und Frauenbeteiligung zu stärken? Hinsichtlich der Weiterentwicklung der nationalen Regionalpolitik nach dem Jahr 2020 steht die Bundesregierung noch ganz am Anfang des Prozesses. Auch die in den Teilfragen genannten Ziele werden in diesen Weiterentwicklungsprozess eingehen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5607 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 3 Konkrete Diskussionen zur Zukunft der Europäischen Kohäsionspolitik nach dem Jahr 2020 haben noch nicht begonnen. Derzeit wird die Programmierungsphase der Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 in Europa zum Abschluss gebracht . Nach der Programmierung werden im Rahmen erster Ex-post-Evaluationen die ersten Elemente der Reform der Europäischen Kohäsionspolitik der Jahre 2014 bis 2020 untersucht. Im Rahmen der Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 finden Anreizmechanismen im Hinblick auf die in den Fragen 19a bis19i genannten Ziele bereits Berücksichtigung. Auch in einzelnen Programmen und Projekten werden Erfahrungen gesammelt und finden die genannten Ziele Niederschlag, so z. B. im Hinblick auf Frage 19i im Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus , Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, aus dem neun Modellprojekte gefördert werden, um im ländlichen Raum die demokratische, politische Kultur und Selbstorganisation, vor allem bei jungen Menschen, zu stärken. Die Arbeitsgruppe „Jugend gestaltet Zukunft“ beschäftigt sich innerhalb der Demografiestrategie der Bundesregierung mit dem thematischen Schwerpunkt „Aufwachsen in ländlichen Regionen“. 20. In welcher Hinsicht setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene und bei den nationalen Fördertöpfen vor dem Hintergrund der Debatte um die Förderpolitik nach dem Jahr 2020 dafür ein, a) neue Förderkriterien neben den Arbeitsmarktindikatoren („beyond GDP“) zu entwickeln und beispielsweise die Auswirkungen des demografischen Wandels auf den Fachkräftenachwuchs als Kriterium aufzunehmen , b) den Bottom-up-Ansatz (CLLD) neben dem Leader-Ansatz in ELER auch in den anderen europäischen Strukturfonds und in der nationalen Kofinanzierung (GAK und GRW) obligatorisch zu machen, c) den Multifonds-Ansatz zu stärken und die ressortübergreifenden Hürden abzubauen, d) durch die Definition der Förderschwerpunkte, der Förderart, der thematischen Konzentrationen und der Konditionalitäten der Strukturförderung den ländlichen Raum nicht zu benachteiligen, e) durch Vereinfachung die Hürden und Absenkung der Kofinanzierungsrate zur Beantragung der Mittel die Projektdurchführung auch kleineren Betrieben, Kommunen und Regionen zu erleichtern, f) die Abgrenzung und Definition von förderwürdigen Regionen auf europäischer Ebene vorzunehmen, g) entwickelte Regionen in den EU-Strukturfonds von der Förderung, beziehungsweise von weiteren Förderbereichen neben der Verkehrsinfrastruktur auszunehmen, h) Fördermaßnahmen einzuführen, die sich speziell an Schrumpfungsregionen richten, i) ELER, ESF und EFRE stärker miteinander zu verzahnen und dies auch national durch eine engere Verzahnung der GAK und der GRW abzubilden ? Verschiedene der in den Teilfragen aufgeführten Mechanismen haben bereits Eingang in die derzeitige europäische und nationale Förderpolitik gefunden. Im Rahmen der Europäischen Kohäsionspolitik zählen hierzu beispielsweise die engere Verzahnung von EFRE, ESF und ELER oder die Stärkung des Multifonds -Ansatzes; auch die Wirkung dieser Mechanismen und Strukturen wird im Rahmen der Ex-post-Evaluationen zu untersuchen sein. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5607 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 4 Inwieweit die in den Fragen 19a bis 19i angesprochenen Themen, einschließlich der Aspekte des demografischen Wandels bei der inhaltlichen und finanziellen Ausgestaltung der Europäischen Kohäsionspolitik nach dem Jahr 2020 eine konkrete Rolle spielen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden (vgl. Antwort zu Frage 19). Die demografische und die wirtschaftliche Entwicklung von Regionen sind jedoch eng miteinander verflochten. Dies zeigt sich z. B. in der Bedeutung der Entwicklung der erwerbsfähigen Bevölkerung für die Wachstumseffekte. Angesichts der zunehmend heterogenen demografischen Entwicklung innerhalb der Europäischen Union (vgl. Antwort zu Frage 17) und der damit verbundenen Herausforderungen wird eine stärkere Berücksichtigung demografischer Faktoren bei der künftigen Ausgestaltung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) jedoch zu prüfen sein. Auch die Fachkräftesicherung bleibt vor dem Hintergrund eines insgesamt rückläufigen Arbeitskräfteangebots ein zentrales Handlungsfeld der Demografiepolitik der Bundesregierung. Hinsichtlich der Weiterentwicklung der nationalen Regionalpolitik nach dem Jahr 2020 steht die Bundesregierung noch ganz am Anfang des Prozesses. Ziel ist ein integrierter Ansatz ressortübergreifender Maßnahmen des Bundes, die der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Regionen dienen. Eine enge Abstimmung der europäischen und nationalen Fördermaßnahmen ist weiterhin vorgesehen. Auch zukünftig wird das Spektrum an Fördermaßnahmen die Heterogenität von strukturschwachen Regionen berücksichtigen. So können inhaltliche Schwerpunkte entsprechend den Bedürfnissen und Chancen der Regionen gesetzt werden. Strukturschwache ländliche Räume werden auch zukünftig einen Schwerpunkt der GRW-Förderung bilden. Die in den Fragen 19a bis 19i angesprochenen Themen gehen insgesamt in die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Förderpolitiken nach dem Jahr 2020 ein. 21. Wie weit ist die Bundesregierung mit der Weiterentwicklung der GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung und einer besseren Verzahnung mit der GRW gekommen, welcher weitere Zeitplan bis zur Vorstellung erster Ergebnisse ist vorgesehen, und wie werden Schrumpfungsprozesse in ländlichen Regionen in diesem Prozess berücksichtigt? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht für diese Legislaturperiode vor, die GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung“ weiterzuentwickeln und dabei die Fördermöglichkeiten des ELER umfassend zu nutzen. Dabei geht es darum, das Förderspektrum um folgende ELER-Maßnahmen zu erweitern: – Investitionen in die Schaffung kleiner Infrastrukturen und Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, – Existenzgründungen und Investitionen in nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten von Kleinstbetrieben, – Investitionen zugunsten des Tourismus und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes, – Investitionen zur Verlagerung von Tätigkeiten und Umnutzung von Gebäuden . Derzeit werden die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Erweiterung des Förderspektrums ergeben, beraten. Dabei findet auch eine Abstimmung der neuen Förderinhalte mit der GRW-Förderung statt. Insbesondere bei den vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung von Infrastrukturen und der Daseinsvorsorge werden Schrumpfungsprozesse berücksichtigt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5607 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 5 22. Wann hat die letzte Evaluation der Raumwirksamkeit der GAK und der GRW stattgefunden, beziehungsweise für wann ist die nächste Evaluation angesetzt, und welche Handlungsaufträge für die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgaben ergeben sich hieraus für die Bundesregierung? Die Ergebnisse der letzten externen Evaluation der Wirksamkeit der GAK-Maßnahmen sind in die Priorisierung der GAK-Förderungsgrundsätze im Jahr 2012 eingeflossen und haben sich in den Beschlüssen des PLANAK 2012 mit Wirksamkeit ab dem Rahmenplan der Jahre 2014 bis 2017 niedergeschlagen. Im Ergebnis wurde die Förderung stärker auf prioritäre Maßnahmen von bundesweiter Bedeutung und auf gesellschaftlich erwünschte Anforderungen vor allem den Tier- und Umweltschutz betreffend ausgerichtet. Darüber hinaus findet gemeinsam mit den Ländern im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Rahmenplans eine permanente Überprüfung der Fördermaßnahmen statt. Eine darüber hinausgehende formale Evaluation ist derzeit nicht geplant. Die GRW-Förderung wird fortlaufend extern evaluiert, die Evaluationsinstrumente werden ihrerseits ständig weiterentwickelt. Um eine möglichst hohe Belastbarkeit der Ergebnisse von Evaluationsvorhaben zu gewährleisten, sollen adäquate statistische Verfahren angewendet werden. Schwerpunktmäßig soll untersucht werden, ob und inwiefern der Einsatz der Maßnahme zur Erreichung wesentlicher regionalpolitischer Ziele beigetragen hat. Die letzte externe Evaluation der GRW-Förderung im Jahr 2010 durch Prof. Dr. Franz-Josef Bade (TU Dortmund) hat zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung ergeben, dass im Zeitraum der Jahre 1998 bis 2008 die geförderten Unternehmen ihre Beschäftigung und ihr Lohneinkommen gegenüber den nicht geförderten Unternehmen erheblich ausgebaut haben. Im Rahmen des von der Europäischen Kommission genehmigten Evaluationsplanes wird die GRW-Investitionsförderung in den kommenden Jahren für die laufende Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 erneut evaluiert. 23. Welche Projekte hat die Bundesregierung für eine Finanzierung über den neuen EFSI-Fonds (EFSI – Europäischer Fonds für strategische Investitionen ) eingereicht, die im ländlichen Raum, insbesondere in Schrumpfungsregionen , umgesetzt werden sollen, und in welcher Hinsicht ergibt sich daraus ein Mehrwert für die europäische Wirtschaft? Im Zusammenhang mit der vom Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, angestoßenen europäischen Investitionsinitiative wurde im Herbst 2014 eine „Task Force Investitionen“ unter Leitung der Kommission und der Europäischen Investitionsbank und mit fachlicher Beteiligung der Mitgliedstaaten eingesetzt. Sie sollte einen konzeptionellen Bericht mit einer vertieften Analyse zu Investitionshindernissen in der EU sowie in dessen Anhang eine exemplarische Liste potenziell rentabler Investitionsprojekte erstellen. Die Zusammenstellung der Liste galt repräsentativen Projekten aus dem öffentlichen und privatwirtschaftlichen Sektor. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Liste in Zusammenarbeit mit betroffenen Ressorts und nach Kontakten mit Vertretern der Privatwirtschaft zusammengestellt. Exemplarisch wurde deshalb das Projekt „Extending Broadband coverage“ aufgenommen, um die Mobilisierung privaten Kapitals für den enormen Bedarf zum Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze insbesondere auch im ländlichen Raum zu signalisieren . Die Zusammenstellung dieser ersten Liste war und ist nicht der Abschluss, sondern gehört zum Beginn der europäischen Investitionsinitiative. Sie ging dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) voraus. Entsprechend bedeutet das V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5607 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 6 Erscheinen eines Projektes auf der Liste der Task Force keine Anmeldung auf Förderung durch den EFSI. Die in der Liste benannten Projekte werden nicht automatisch finanziert und umgekehrt sind nicht benannte Projekte von einer Finanzierung durch den EFSI nicht ausgeschlossen. Investoren, die eine EFSI-Unterstützung für Projekte beantragen wollen, können sich direkt an die EIB bzw. den „European Investment Advisory Hub“ oder an Investitionsplattformen wenden, die in Zusammenarbeit mit nationalen Förderbanken geschaffen werden. Parallel zum EFSI wird von der Europäischen Kommission und der EIB ein Investitionsvorhabenportal auf europäischer Ebene aufgebaut werden. Es soll Informationen für potentielle Investoren unbürokratisch und transparent zur Verfügung stellen, ohne jedoch eine eventuelle Förderung durch den EFSI zu präjudizieren. 24. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, innerhalb der Transeuropäischen Verkehrsnetze nicht nur Metropolregionen, sondern auch ländliche Regionen anzubinden, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung auf nationaler Ebene zur besseren Anbindung ländlicher, dünn besiedelter Räume sowie zur Verbesserung der Mobilität vor Ort? Die Bundesregierung hat sich intensiv an der Erarbeitung der neuen TEN-TVerordnung (Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über Leitlinien für die transeuropäischen Verkehrsnetze) beteiligt. Gemäß Artikel 4 der Verordnung gehört die Sicherung der Zugänglichkeit und Anbindung aller Regionen der Union, einschließlich der abgelegenen Gebiete, der Gebiete in äußerster Randlage, der Inselgebiete, der Randgebiete und der Berggebiete sowie der dünn besiedelten Gebiete, zu den erklärten Zielen des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Die Verbesserung der Mobilität vor Ort ist grundsätzlich Aufgabe der Länder bzw. Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die u. a. für Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV – der in diesem Kontext eine entscheidende Rolle spielt – zuständig sind. Neben den Regionalisierungsmitteln und Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz, die der Bund den Ländern zur Finanzierung des ÖPNV zur Verfügung stellt, fördert die Bundesregierung unter anderem auch im Rahmen von Modellvorhaben Projekte, die sich mit einer Verbesserung der Mobilität vor Ort beschäftigen. So startete die Bundesregierung zum Beispiel im Mai 2015 ein neues bundesweites Modellvorhaben mit dem Titel „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“. Das Ziel dieses Modellvorhabens besteht darin, zusammen mit vom demografischen Wandel besonders betroffenen Regionen innovative Konzepte zu erarbeiten, mit denen in Zukunft neben der Daseinsvorsorge und Nahversorgung auch die Mobilität der Menschen gewährleistet werden kann. Dazu werden im Herbst 2015 aus insgesamt 91 teilnahmeberechtigten Landkreisen etwa 15 Landkreise durch eine Jury ausgewählt, mit denen das Modellvorhaben von Januar 2016 bis Juni 2018 durchgeführt wird. Im „Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge“ hat sich gezeigt, dass die Sicherung von Mobilität und Erreichbarkeit in allen Teilräumen der 21 Modellregionen durch innovative, bedarfsgerechte und flexible Mobilitätsangebote als Ergänzung zum vorhandenen ÖPNV-Angebot notwendig ist. In Pilotprojekten erproben mehrere Regionen neue Lösungswege. Auch bei der Ermittlung des Bedarfs an Infrastrukturinvestitionen müssen mittel- und langfristige demografische Veränderungen in die Überlegungen einbezogen werden. Positive raumordnerische Wirkungen von Infrastrukturvorhaben, z. B. in Form von Erreichbarkeitsverbesserungen für den ländlichen Raum, werden deshalb bei der Bewertung von Investitionen im neuen Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5607 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 7 25. Welche Erkenntnisse erbrachten die Modellvorhaben, Wettbewerbe und Förderprojekte a) Bundesprogramm Ländliche Räume, Die Website www.bmel.de informiert über die Ziele und Module des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung, das im Jahr 2015 begonnen wurde. Erkenntnisse können folglich erst zu einem späteren Zeitpunkt gewonnen werden. b) Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge, Das Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge unterstützt 21 Planungsregionen , Landkreise und Gemeindeverbünde fachlich und finanziell bei der Erarbeitung und Umsetzung interkommunal abgestimmter Maßnahmenbündel zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Die so erarbeiteten Regionalstrategien schaffen ein methodisches Gerüst für integrierte Daseinsvorsorgeplanung in regionaler Verantwortung. Der Ansatz hat sich in den Modellregionen bewährt. Mehrere Veröffentlichungen zum Vorhaben sollen den Wissenstransfer in andere Regionen ermöglichen. Geplant ist die Fortschreibung des Leitfadens „Regionalstrategie Daseinsvorsorge“, der, ähnlich einem Handbuch, interessierten Regionen die Methodik der Regionalstrategie erläutert. Die Website www.regionaledaseinsvorsorge .de des Aktionsprogramms informiert über laufende Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Wichtige Erkenntnisse aus dem Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge werden im Nachfolgevorhaben „Lebendige Regionen“ als Grundlage herangezogen und dort inhaltlich weiterentwickelt. Dieses Vorhaben befindet sich derzeit im Stadium der Vorstudie. c) Initiative Ländliche Infrastruktur (insbesondere des Wettbewerbs Menschen und Erfolge), Die „Initiative Ländliche Infrastruktur“ wurde im Jahr 2010 mit dem Ziel gestartet , die städtebauliche und soziale Infrastruktur insbesondere durch die Nutzung regionaler Potentiale und die Einbindung der Menschen vor Ort in ländlichen Räumen zu stärken. Bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Weiterentwicklung liegt der Schwerpunkt der Initiative in dieser Legislaturperiode auf Kleinstädten in ländlichen Regionen. Der Wettbewerb „Menschen und Erfolge“ zeichnet beispielhafte Lösungen für eine nachhaltige Infrastrukturversorgung in ländlichen Räumen aus. Zentrale Anliegen des Wettbewerbs sind die Anerkennung der Eigeninitiative vor Ort, die Sammlung und Präsentation guter Projektbeispiele und deren Empfehlung und Motivation zur Nachahmung. Alle Wettbewerbsbeiträge sind auf der Internetseite www.menschenunderfolge.de eingestellt und können nach Wettbewerbsjahren , Themen und geografischen Kriterien durchsucht werden. Hierdurch werden Wissenstransfer und Vernetzung interessierter Akteure unterstützt. Die vielfältigen Projekte, die bei den einzelnen Wettbewerbsrunden vorgestellt wurden, unterstreichen eindrucksvoll die Bedeutung zivilgesellschaftlicher und außergewöhnlicher gemeinwohlorientierter Initiativen für die Sicherung der Infrastrukturversorgung in ländlichen Regionen. d) Modellförderung LandZukunft, Mit dem Modellvorhaben LandZukunft wurde das Ziel verfolgt, neue Wege in der ländlichen Entwicklung für periphere, strukturschwache Regionen zu erproben , um Schrumpfungs- und Alterungsprozesse entgegen zu wirken. Unternehmerische Menschen wurden als Zielgruppe der ländlichen Entwicklung motiviert , im Rahmen eines Regionalbudgets lokale Projekte umzusetzen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5607 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 8 Erste Ergebnisse liegen mit den Abschlussberichten der Förderregionen Birkenfeld , Dithmarschen, Holzminden und der Uckermark vor. Dabei zeigt sich, dass der Ansatz, unternehmerische Menschen aktiv für die Regionalentwicklung zu aktivieren und einzubinden, sich bewährt hat. Es konnte eine Breitenwirkung erzielt werden, indem die Menschen vor Ort mobilisiert wurden, innovative lokale Projekte umzusetzen. Die Modellvorhaben haben ergeben, dass die Steuerung über zukunftsweisende, strategische und konkrete, operative Ziele eine gute Steuerungswirkung entfalten kann. Die Förderregionen wollen dies auch bei zukünftigen Projekten anwenden . Sie werten das Instrument des Regionalbudgets überaus positiv. In Kombination mit der Steuerung über Ziele bildet es die Basis für hohes Engagement der Akteure, insbesondere auch der Wirtschaftspartner, sich in regionale Entwicklungsprozesse einzubringen. Daraus leitet sich die Schlussfolgerung ab, das Instrument des Regionalbudgets breiter zu erproben, mit dem Ziel, es als Fördertatbestand in der Integrierten Ländlichen Entwicklung aufzunehmen. Der Bericht der Begleitforschung wird im Frühjahr 2016 erwartet und vertiefte Erkenntnisse erbringen. e) Modellförderung Land(auf)Schwung, Das Modellvorhaben Land(auf)Schwung im Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung “ wurde aufgrund der bisherigen Ergebnisse der Modellförderung LandZukunft mit erweiterter Zielstellung konzipiert. Die Ausrichtung auf periphere ländliche Regionen ist ein Alleinstellungsmerkmal dieses Modellvorhabens , bei dem die Förderregionen die Themenfelder Daseinsvorsorge und regionale Wertschöpfung miteinander verzahnen. Weiterhin kann der Gebietszuschnitt thematisch abgeleitet und eine interkommunale Zusammenarbeit über administrative Grenzen hinweg durch die Akteure vor Ort festgelegt werden, um Herausforderungen in größerem Zusammenhang kooperativ zu bearbeiten und arbeitsteilig zu bewältigen. Die Erarbeitung eines umsetzungsorientierten „Regionalen Zukunftskonzeptes“ soll die Regionen ermutigen, zielgerichtet Projekte zur Stärkung der Region und Begrenzung der Schrumpfung auszuwählen. Ein ergänzender Ressourcenplan soll aufzeigen, über welche Ressourcen die Region verfügt und welche Ressourcenlücke zur Umsetzung der Ziele geschlossen werden muss. Für dieses Modellvorhaben hat eine Jury aus 39 auf wissenschaftlicher Grundlage bestimmten Landkreisen 13 Förderregionen ausgewählt, die vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2018 mit jeweils 1,5 Mio. Euro gefördert werden. Die Erkenntnisse aus dem Modellvorhaben sollen die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu einer Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung“ begleiten. f) Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft, Mit einem ganzheitlichen Ansatz verfolgt der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ das Ziel, die Menschen zu mobilisieren, ihr Lebensumfeld aktiv zu gestalten und Verantwortung zu übernehmen. Der Wettbewerb dient als Ansporn und als Chance, die Lebensqualität in den ländlichen Räumen durch eine nachhaltige und positive Dorfentwicklung zu verbessern. Er erreicht gemeinsam mit den Kreis-, Bezirks- und Landeswettbewerben eine erhebliche Breitenwirkung. Beim 25. Bundesentscheid im Jahr 2016 soll ein Sonderpreis „Herausragende Leistungen bei der Bewältigung des demografischen Wandels“ vergeben werden . V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5607 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 1 9 g) Wettbewerb Kerniges Dorf! Ortsgestaltung durch Innenentwicklung im Hinblick auf die Gestaltung von Schrumpfungsprozessen in ländlichen Regionen beziehungsweise wann ist mit Ergebnissen zu rechnen, und inwiefern ist eine Übertragung der Ergebnisse in eine strukturelle Förderung vorgesehen? Im Fokus des im Jahr 2013 von der Agrarsozialen Gesellschaft e. V. durchgeführten bundesweiten Wettbewerbs „Kerniges Dorf! – Ortsgestaltung durch Innenentwicklung “ stand der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung “. Dabei wurden ganz unterschiedliche Projekte prämiert – von der Umnutzung bestehender Gebäude bis hin zu einem geordneten Rückbau alter Substanz und der zeitgemäßen Gestaltung der so gewonnenen Freiflächen. Die Erfahrungen des Wettbewerbs im Jahr 2013 zeigen, dass eine weitere Auseinandersetzung mit dem Thema dringend notwendig ist. Ideen zur Gestaltung eines aktiven Lebens im Dorfkern müssen mehr als bisher publik gemacht werden . Deutlich wurde weiterhin, dass Innenentwicklung stets individueller Lösungen bedarf. Die Ansätze der Siegerdörfer können Denk- und Handlungsanstöße für Orte mit ähnlichen Problemlagen bieten, doch sie können in den seltensten Fällen in Gänze übernommen werden. Nach dem erfolgreichen ersten Wettbewerbsdurchgang wurde der Wettbewerb im Jahr 2015 erneut ausgerufen – diesmal unter dem Titel „Kerniges Dorf! – Umbau gestalten“. Bis zum 30. April 2015 konnten sich Dörfer bundesweit bewerben . Es gingen 253 Bewerbungen ein, die gegenwärtig von einer Jury bewertet werden. 26. Welche weiteren Modellvorhaben sind, wie im Agrarpolitischen Bericht 2015 angekündigt, im Bereich der a) Basisdienstleistungen, b) Regionalität, c) Innenentwicklung, d) sozialen Dorferneuerung, e) kleinen und mittelständischen Betriebe, f) kulturellen Angebote in ländlichen Räumen geplant, welcher Zeitplan ist hierfür jeweils vorgesehen, und inwiefern adressieren die geplanten Vorhaben Schrumpfungsprozesse in ländlichen Regionen? Die in der Fragestellung aufgeführten Themenbereiche sind Teil des Bundesprogramms ländliche Entwicklung. Am 31. März 2015 erfolgte die Bekanntmachung „Regionalität und Mehrfunktionshäuser“, zu der viele Bewerbungen eingegangen sind. Weitere Bekanntmachungen zu Innovationen für eine soziale Dorfentwicklung und zur ländlicher Wirtschaft sind in Vorbereitung. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5607 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 2 0 27. Welche Maßnahmen zur aktiven Gestaltung von Schrumpfungsprozessen in ländlichen Regionen, beispielsweise Rückbau, generationengerechter Umbau oder Verdichtung des Ortskerns, können über die Programme a) kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke, Städte und Gemeinden in ländlichen Räumen können alle Programme der Städtebauförderung nutzen. Die förderfähigen Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung werden in der jährlichen Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung festgelegt. Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2015 ist im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dem Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ werden Klein- und Mittelstädte in dünn besiedelten, ländlichen Räumen gezielt als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge gestärkt. Handlungsschwerpunkte sind die Unterstützung aktiver interkommunaler Kooperationen sowie Investitionen zur Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur. Im Jahr 2015 stehen 70 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Gefördert werden insbesondere: – die Erarbeitung überörtlich abgestimmter, integrierter Entwicklungskonzepte , die insbesondere Aussagen zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels, zur kooperativen Verantwortungswahrnehmung und zu gemeinsamen Entwicklungszielen und Schwerpunkten enthalten, – der Aufbau strategischer Netzwerke zur überörtlichen Kooperation einschließlich Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, – Investitionen zur Behebung städtebaulicher Missstände und zur Anpassung der Infrastruktur, die im überörtlichen Abstimmungsprozess als wichtig erkannt wurden (z. B. bedarfsgerechte bauliche Anpassung von Gebäuden öffentlicher sozialer, kultureller Einrichtungen, Sanierung und flexibler Umbau leer stehender Gebäude für bedarfsgerechte Folgenutzungen). b) Aktive Zentren gefördert werden, und wie hoch ist hier der Mittelabfluss in Schrumpfungsregionen ? Im Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ unterstützt der Bund die Erhaltung und Revitalisierung von Stadt- und Ortsteilzentren als Orte für Wirtschaft, Kultur, Arbeiten, Wohnen, Versorgung, aber auch als Orte der Identifikation und als Kristallisationspunkte des Alltagslebens. Im Jahr 2015 stehen dafür 110 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Gefördert werden, auch zur Abmilderung von Schrumpfungsprozessen, insbesondere: – Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze), – Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energetische Erneuerung), – Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leer stehenden oder minder genutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich Zwischennutzung, – Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten (vgl. hierzu § 138 des Baugesetzbuches – BauGB) sowie Immobilien- und Standortgemeinschaften . Auch mit den Programmen Stadtumbau Ost (seit dem Jahr 2002) und Stadtumbau West (seit dem Jahr 2004) werden Städte und Gemeinden in Schrumpfungsregionen bei der Anpassung an den wirtschaftlichen und strukturellen Wandel in besonderer Weise unterstützt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5607 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 2 1 Eine Klassifizierung nach Schrumpfungsregionen findet nicht statt. Angaben zum diesbezüglichen Mittelabfluss liegen der Bundesregierung dementsprechend nicht vor. 28. Wie oft hat sich der Arbeitsstab Ländliche Räume unter Leitung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits getroffen , wer gehört zu dieser Arbeitsgruppe, und welche Maßnahmen, Koordinationsaufgaben oder Beschlüsse hat sie im Bereich der regionalen Daseinsvorsorge, der regionalen Wirtschaft oder Fragen der Raumordnung im Hinblick auf schrumpfende ländliche Räume ergriffen? Der Arbeitsstab Ländliche Entwicklung hat sich unter Leitung des BMEL bisher zweimal beraten. Ihm gehören die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre Peter Bleser (BMEL), Dr. Günther Krings (Bundesministerium des Innern), Iris Gleicke (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), Annette Widmann-Mauz (Bundesministerium für Gesundheit), Florian Pronold (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) und Dorothee Bär (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) an. Der Arbeitsstab hat sich auf gemeinsame Schwerpunkte in den Bereichen Nahversorgung , Wirtschaft–Arbeit–Infrastruktur sowie Umwelt–Tourismus verständigt , in denen die Bundesministerien in den kommenden Monaten koordiniert Fortschritte erreichen wollen, um die Lebensverhältnisse auf dem Land zu verbessern. Aktuell wurden die Weiterentwicklung der GAK sowie der Ausbau des Breitbandhochgeschwindigkeitsnetzes in ländlichen Regionen beraten. 29. Wie weit sind die Planungen des Arbeitsstabs in den im Agrarpolitischen Bericht 2015 angekündigten Schwerpunktthemen a) Nahversorgung, b) Wirtschaft und Infrastruktur, c) Umwelt und Tourismus, welche Maßnahmen sollen wann konkret umgesetzt werden, und wie kommen sie Schrumpfungsregionen zugute? Die Abstimmungen innerhalb des Arbeitsstabes fließen in die laufende Politikgestaltung der Bundesregierung ein. Es wird angestrebt, die Ergebnisse zum Ende dieser Legislaturperiode im zweiten Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume der Öffentlichkeit vorzustellen. 30. Wann soll das Kompetenzzentrums für Ländliche Entwicklung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) seine Arbeit aufnehmen , an welche Abteilung wird es angedockt, wie viele Stellen soll es umfassen, und welchen thematischen Fokus soll es verfolgen? Das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat seine Arbeit Anfang des Jahres 2015 aufgenommen . Es ist dort eine eigenständige Arbeitseinheit, deren Sollstärke sechs Stellen im höheren Dienst, zwei im gehobenen Dienst und eine im mittleren Dienst beträgt. Zunächst wurde dem KomLE die Projektträgerschaft für die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Rahmen des Bundesprogramms ländliche Entwicklung, Begleitung von Forschungsvorhaben, Durchführung von Wettbewerben, Durchführung von und die Beteiligung an Messen und Veranstaltungen und weiteren Kommunikationsmaßnahmen übertragen . V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5607 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 2 2 31. Wann soll der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung seine Arbeit aufnehmen, und wer wird ihm angehören? Der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung soll das BMEL in Fragen der ländlichen Entwicklung beraten, insbesondere in den Bereichen Demografie, Daseinsvorsorge, Soziales und Lebensverhältnisse, Wirtschaft, Arbeit und Finanzen sowie Landnutzung, Umwelt und Erholung. Bei der Auswahl der Mitglieder steht die Expertise der jeweiligen Person in den vorgenannten Bereichen im Vordergrund. Das BMEL bereitet derzeit die Einsetzung des Sachverständigenrates vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/5607 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 2 3 Anhang 1: Bevölkerungsentwicklung in den Raumordnungsregionen 2012 bis 2030 in Prozent aufsteigend sortiert (BBSR 2015) Raumordnungsregionen Bevölkerungsentwicklung Nr. Name 2012 – 2030 in Prozent 1502 Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg –20,7 1301 Mecklenburgische Seenplatte –18,4 1501 Altmark –17,8 1402 Oberlausitz-Niederschlesien –17,4 1403 Südsachsen –17,4 1603 Ostthüringen –17,3 1604 Südthüringen –16,9 1202 Lausitz-Spreewald –16,2 1503 Halle/S. –16,1 1602 Nordthüringen –16,0 1504 Magdeburg –15,5 1303 Vorpommern –13,8 305 Göttingen –11,4 911 Oberfranken-Ost –10,9 1304 Westmecklenburg –10,9 1601 Mittelthüringen –9,7 1302 Mittleres Mecklenburg/Rostock –9,0 509 Emscher-Lippe –8,8 504 Bochum/Hagen –7,9 602 Nordhessen –7,8 1001 Saar –7,7 909 Main-Rhön –7,6 308 Hildesheim –7,5 603 Osthessen –6,7 705 Westpfalz –6,5 513 Siegen –6,3 914 Oberpfalz-Nord –5,6 301 Braunschweig –5,5 502 Arnsberg –5,4 1203 Oderland-Spree –5,2 912 Oberfranken-West –5,1 1204 Prignitz-Oberhavel –5,0 601 Mittelhessen –4,7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5607 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 2 4 303 Bremerhaven –4,6 1404 Westsachsen –4,4 105 Schleswig-Holstein Süd-West –4,2 1205 Uckermark-Barnim –4,2 507 Duisburg/Essen –4,1 1401 Oberes Elbtal/Osterzgebirge –3,7 506 Dortmund –3,5 903 Bayerischer Untermain –3,2 313 Südheide –3,0 701 Mittelrhein-Westerwald –3,0 512 Paderborn –2,8 917 Westmittelfranken –2,8 503 Bielefeld –2,8 508 Düsseldorf –2,3 312 Ost-Friesland –2,2 808 Ostwürttemberg –2,1 101 Schleswig-Holstein Mitte –2,0 704 Trier –1,8 103 Schleswig-Holstein Ost –1,5 809 Schwarzwald-Baar-Heuberg –1,3 511 Münster –0,9 905 Donau-Wald –0,9 307 Hannover –0,8 102 Schleswig-Holstein Nord –0,4 918 Würzburg –0,3 309 Lüneburg –0,3 401 Bremen –0,2 302 Bremen-Umland 0,1 702 Rheinhessen-Nahe 0,7 510 Köln 1,1 807 Nordschwarzwald 1,3 902 Augsburg 1,4 703 Rheinpfalz 1,6 901 Allgäu 1,7 Raumordnungsregionen Bevölkerungsentwicklung Nr. Name 2012 – 2030 in Prozent V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/5607 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 2 5 906 Industrieregion Mittelfranken 1,9 915 Regensburg 2,0 904 Donau-Iller (BY) 2,1 1201 Havelland-Fläming 2,4 605 Starkenburg 2,5 803 Franken 2,5 501 Aachen 2,5 806 Neckar-Alb 2,7 604 Rhein-Main 3,1 812 Unterer Neckar 3,2 311 Osnabrück 3,5 802 Donau-Iller (BW) 3,5 104 Schleswig-Holstein Süd 3,8 306 Hamburg-Umland-Süd 4,1 805 Mittlerer Oberrhein 4,1 908 Landshut 4,2 810 Stuttgart 4,4 1101 Berlin 4,7 804 Hochrhein-Bodensee 4,8 304 Emsland 5,0 310 Oldenburg 5,2 801 Bodensee-Oberschwaben 5,3 201 Hamburg 5,4 916 Südostoberbayern 5,8 907 Ingolstadt 6,1 505 Bonn 6,8 811 Südlicher Oberrhein 7,5 913 Oberland 8,2 910 München 9,9 Raumordnungsregionen Bevölkerungsentwicklung Nr. Name 2012 – 2030 in Prozent V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5607 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 2 6 Anhang 2: Entwicklung der über 60-Jährigen 2012 bis 2030 in Prozent (aufsteigend sortiert) sowie Anteil der über 60-Jährigen in den Jahren 2012 und 2030 in Prozent (BBSR 2015) Raumordnungsregionen Über 60-Jährige Nr. Name 2012 bis 2030 in Prozent 2012 in Prozent 2030 in Prozent 304 Emsland 49,1 24,1 34,2 310 Oldenburg 45,7 24,4 33,8 908 Landshut 44,8 25,0 34,7 907 Ingolstadt 44,2 23,3 31,6 511 Münster 44,1 23,8 34,7 811 Südlicher Oberrhein 44,1 25,0 33,4 915 Regensburg 43,9 24,0 33,8 1201 Havelland-Fläming 41,8 27,4 38,0 801 Bodensee-Oberschwaben 41,5 25,6 34,4 802 Donau-Iller (BW) 41,3 23,8 32,5 512 Paderborn 40,6 23,9 34,5 306 Hamburg-Umland-Süd 40,6 26,7 36,0 905 Donau-Wald 40,1 26,3 37,1 311 Osnabrück 39,8 24,0 32,4 505 Bonn 39,8 25,1 32,9 803 Franken 39,7 24,9 34,0 804 Hochrhein-Bodensee 38,9 26,0 34,5 904 Donau-Iller (BY) 38,9 25,4 34,6 806 Neckar-Alb 38,9 24,7 33,4 903 Bayerischer Untermain 38,6 25,9 37,1 916 Südostoberbayern 38,5 27,0 35,3 917 Westmittelfranken 37,9 25,9 36,8 913 Oberland 37,5 27,8 35,3 1204 Prignitz-Oberhavel 36,8 29,5 42,5 805 Mittlerer Oberrhein 36,4 26,0 34,1 807 Nordschwarzwald 36,2 26,1 35,1 902 Augsburg 35,9 25,2 33,7 901 Allgäu 35,8 27,5 36,7 1205 Uckermark-Barnim 35,8 30,2 42,8 501 Aachen 35,4 25,8 34,1 912 Oberfranken-West 35,3 26,1 37,3 104 Schleswig-Holstein Süd 35,3 27,7 36,1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/5607 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 2 7 704 Trier 35,1 26,0 35,8 702 Rheinhessen-Nahe 35,0 25,7 34,4 302 Bremen-Umland 34,8 27,8 37,4 309 Lüneburg 34,7 27,8 37,5 918 Würzburg 34,7 26,0 35,1 1203 Oderland-Spree 34,6 30,0 42,6 605 Starkenburg 33,8 25,9 33,8 703 Rheinpfalz 33,7 27,1 35,7 910 München 33,6 23,8 28,9 914 Oberpfalz-Nord 33,4 26,4 37,3 502 Arnsberg 33,3 26,6 37,5 812 Unterer Neckar 33,1 25,3 32,6 701 Mittelrhein-Westerwald 32,9 27,7 38,0 909 Main-Rhön 32,4 27,4 39,3 808 Ostwürttemberg 31,9 26,1 35,1 810 Stuttgart 31,8 25,2 31,9 1304 Westmecklenburg 31,6 28,8 42,5 102 Schleswig-Holstein Nord 31,5 28,5 37,7 312 Ost-Friesland 31,4 28,5 38,3 906 Industrieregion Mittelfranken 31,2 26,0 33,5 601 Mittelhessen 31,1 26,1 35,8 604 Rhein-Main 30,8 25,2 32,0 313 Südheide 30,2 28,4 38,1 809 Schwarzwald-Baar-Heuberg 30,2 26,6 35,2 105 Schleswig-Holstein Süd-West 29,7 29,0 39,3 510 Köln 29,3 25,1 32,0 603 Osthessen 29,2 27,3 37,8 101 Schleswig-Holstein Mitte 28,9 27,3 35,9 503 Bielefeld 28,5 26,3 34,7 1302 Mittleres Mecklenburg/Rostock 28,0 28,5 40,1 513 Siegen 27,6 26,2 35,6 1101 Berlin 27,6 24,9 30,3 307 Hannover 26,6 27,2 34,7 705 Westpfalz 25,7 27,9 37,6 Raumordnungsregionen Über 60-Jährige Nr. Name 2012 bis 2030 in Prozent 2012 in Prozent 2030 in Prozent V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5607 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 07 \1 80 56 07 .fm , 2 7. Ju li 20 15 , S ei te 2 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 1301 Mecklenburgische Seenplatte 25,4 30,0 46,1 1303 Vorpommern 24,5 30,1 43,5 602 Nordhessen 24,5 28,7 38,7 103 Schleswig-Holstein Ost 24,1 31,0 39,0 1501 Altmark 23,7 29,5 44,5 508 Düsseldorf 23,5 27,3 34,5 506 Dortmund 23,3 26,9 34,4 303 Bremerhaven 22,9 29,6 38,2 308 Hildesheim 22,9 29,6 39,3 1001 Saar 22,7 29,1 38,7 507 Duisburg/Essen 22,6 27,6 35,3 201 Hamburg 22,4 24,1 28,0 301 Braunschweig 22,4 28,2 36,5 509 Emscher-Lippe 21,6 27,7 36,9 1601 Mittelthüringen 21,6 29,0 39,0 401 Bremen 21,3 27,0 32,8 1202 Lausitz-Spreewald 20,8 31,5 45,3 305 Göttingen 19,4 29,2 39,3 911 Oberfranken-Ost 19,3 29,5 39,6 1602 Nordthüringen 19,0 30,1 42,6 504 Bochum/Hagen 17,7 28,2 36,0 1404 Westsachsen 17,4 29,2 35,9 1604 Südthüringen 16,9 31,4 44,2 1504 Magdeburg 15,1 31,3 42,6 1401 Oberes Elbtal/Osterzgebirge 14,9 29,7 35,5 1603 Ostthüringen 12,5 32,2 43,8 1402 Oberlausitz-Niederschlesien 11,5 33,3 45,0 1503 Halle/S. 9,8 31,8 41,7 1502 Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 8,9 33,8 46,5 1403 Südsachsen 6,6 34,2 44,1 Raumordnungsregionen Über 60-Jährige Nr. Name 2012 bis 2030 in Prozent 2012 in Prozent 2030 in Prozent V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .