Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5611 18. Wahlperiode 21.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 11 \1 80 56 11 .fm , 3 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Birgit Menz, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5463 – Nationaler Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Neu- und Umbau von Tierhaltungsanlagen, die Art der Tierhaltung und die Auswirkungen der Anlagen auf die regionale Lebensqualität, die Umwelt und das Tierwohl sind nach wie vor gesellschaftlich umstritten. Viele Landwirtinnen und Landwirte fühlen sich zu Unrecht beschuldigt und verunglimpft; vielen Verbraucher- und Umweltverbänden gehen die messbaren Verbesserungen in den Ställen nicht schnell und nicht weit genug. Verstärkt wird dieser Diskurs durch ein hochrangiges Gutachten: Im März 2015 kam der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in seinem Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ zu dem Ergebnis, dass die „derzeitigen Haltungsbedingungen eines Großteils der Nutztiere nicht zukunftsfähig “ seien. Für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung sind die rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen, zum Beispiel in Hinblick auf den Tier- und Umweltschutz , in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt gestiegen. Sie werden vermutlich weiter steigen. Dies stellt die landwirtschaftlichen Akteurinnen und Akteure bei der Planung von Um- oder Neubauvorhaben vor enorme Herausforderungen und erhöht ihre betriebswirtschaftlichen Risiken. Mit dem „nationalen Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren“, den es bereits seit gut zehn Jahren gibt, sollen nun die Schutzgüter Umwelt und Tier übergreifend und integriert in einem neuen Internet-Portal dargestellt werden. Laut dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) e. V. (2015) seien für jedes Haltungsverfahren Informationen zum Haltungsabschnitt, Managementhinweise, Kenndaten zum Produktionsverfahren und Bewertungen des Tierverhaltens, der Tiergesundheit und der Umweltwirkung zusammengestellt worden. Im Internet-Portal werden über 100 Haltungsverfahren für Rinder, Schweine, Geflügel und Pferde hinsichtlich der Umweltwirkung und der Tiergerechtheit beschrieben und bewertet. Bei der Umweltwirkung werden die Emissionspotenziale für Ammoniak, Geruch, Staub, Lachgas und Methan sowie die punktuellen Einträge in den Boden, der Energiebedarf und der Prozesswasserbedarf beurteilt. Für die Tiergerechtheit V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5611 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 11 \1 80 56 11 .fm , 3 0. Ju li 20 15 , S ei te 2 werden die Aspekte Tierverhalten betrachtet und das Risiko für die Tiergesundheit abgeschätzt. Mit dem Internet-Portal wurde eine gute Datenbank geschaffen, deren zukünftige Nutzung, Weiterentwicklung und ihre rechtliche Relevanz Fragen aufwerfen . Nationaler Bewertungsrahmen 1. Von wem wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der im Internet-Portal der KTBL erreichbare „nationale Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren “ entwickelt, und wie wurde er finanziert? Der „Nationale Bewertungsrahmen Tierhaltung“ gliedert sich in zwei Teilprojekte . Das Teilprojekt „Grundlagen zur Beschreibung und Bewertung der Tiergerechtheit “ wurde seinerzeit vom Institut für Tierschutz und Tierhaltung der damaligen Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Celle bearbeitet ; das Teilprojekt „Grundlagen zur Beschreibung und Bewertung der Umwelt und Verfahrenstechnik und Berücksichtigung ökonomischer Faktoren“, vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL) in Darmstadt. Zwei Arbeitsgruppen „Umwelt und Verfahrenstechnik“ (KTBL) und „Tiergerechtheit “ (FAL) setzten sich aus mehr als 50 Vertreterinnen und Vertretern der Bereiche Wissenschaft, Forschung, verschiedener Wirtschaftsverbände, alternativer Anbauverbände, Umwelt- und Tierschutzverbänden, Ministerien, Verwaltung und landwirtschaftliche Beratung zusammen. Die Ergebnisse beider Arbeitsgruppen wurden im Rahmen gemeinsamer Workshops zusammengeführt. Der „Nationale Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren“ wurde weitestgehend aus den Mitteln der beteiligten Einrichtungen und dem Umweltbundesamt (UBA) finanziert. 2. Aus welchen Quellen und Jahren stammt nach Kenntnis der Bundesregierung das zugrunde liegende Datenmaterial? Für den „Nationalen Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren“ wurden mehr als 600 nationale und internationale Quellen genutzt. In der Mehrheit handelt es sich um wissenschaftliche Publikationen aus den Jahren 1990 bis 2006, siehe KTBL-Schrift 446. 3. In welchen Zusammenhängen nutzt die Bundesregierung dieses Datenmaterial ? Die Ergebnisse fließen ein in die Überprüfung und Fortschreibung der „Besten verfügbaren Technik“ (BVT) im Rahmen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung ). 4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Weiterentwicklung des nationalen Bewertungsrahmens gesichert, und wie soll sie finanziert werden? Der „Nationale Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren“ ist mit dem Projektende abgeschlossen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5611 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 11 \1 80 56 11 .fm , 3 0. Ju li 20 15 , S ei te 3 5. Welches Ziel verbindet die Bundesregierung mit dem Internet-Portal zum nationalen Bewertungsrahmen, und welche Analysen zur Wirksamkeit liegen vor? Mit der Veröffentlichung der KTBL-Schrift 446 und der Online-Anwendung sollen die Ergebnisse, insbesondere die Beschreibung und Bewertung der Haltungsverfahren , weiter verbreitet werden. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 6. Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die im Internet-Portal vorgestellten Ergebnisse nicht mit den Rahmenplänen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) verknüpft und beispielsweise Investitionsförderungen für neue Stallanlagen an gute Bewertungen im nationalen Bewertungsrahmen gekoppelt? Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wirkt der Bund an den Förderinstrumenten der Länder u. a. zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft mit. Bei der Förderung sind die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung, Landesplanung sowie des Umweltschutzes und des Tierschutzes zu berücksichtigen. Beispielsweise werden im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) bauliche Anforderungen für eine besonders artgerechte Tierhaltung vorgeschrieben, bei deren Formulierung Tierschutzexperten aus Bund, Ländern und der Wissenschaft zu Rate gezogen werden. Der „Nationale Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren“ ist eine gute Möglichkeit sich über Auswirkungen verschiedener Tierhaltungsverfahren zu informieren , jedoch ist die Förderung im Rahmen der GAK nicht auf bestimmte Haltungsverfahren ausgerichtet, sondern orientiert sich an Anforderungen, die tierartenspezifisch zu einer Verbesserung des Tierschutzes betragen. Eine direkte Verknüpfung der GAK mit dem Internet-Portal des KTBL erscheint vor diesem Hintergrund wenig sinnvoll. 7. Wie funktioniert nach Kenntnis der Bundesregierung der nationale Bewertungsrahmen konkret? Es handelt sich bei den zusammenfassenden Darstellungen um eine abgestimmte Bewertung der Expertinnen und Experten beider Arbeitsgruppen, die sich nicht unmittelbar aus einer Verrechnung der Einzelaspekte ergibt. Die Methode ist in der KTBL-Schrift 446 ausführlich beschrieben. 8. Wie erhalten Nutzerinnen und Nutzer nach Kenntnis der Bundesregierung einen Überblick über die abschließenden Bewertungen der Haltungssysteme , welche der nationale Bewertungsrahmen analysiert? Jedes Haltungsverfahren kann in der Online-Anwendung einzeln recherchiert werden und steht zum Download und Ausdruck zur Verfügung. In der Übersicht der einzelnen Haltungsverfahren sind – eine zusammenfassende Gesamteinschätzung der Wirkungen auf Umwelt und Tiergerechtheit, – die Wirkungen auf die Tiergerechtheit (untergliedert in Tiergesundheit und Tierverhalten) sowie – die Wirkungen auf die Umwelt zu finden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5611 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 11 \1 80 56 11 .fm , 3 0. Ju li 20 15 , S ei te 4 9. An welche konkreten Zielgruppen richtet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der nationale Bewertungsrahmen, und welche Informationen liegen dazu vor, ob sie tatsächlich erreicht werden? Der „Nationale Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren“ ist ein Angebot an Betriebsleiter sowie politische Entscheidungsträger, Genehmigungsbehörden, landwirtschaftliche Beratung und Ausbildung. Im Rahmen einer im Jahr 2013 vom KTBL durchgeführten nicht repräsentativen Telefonbefragung von Nutzern des „Nationalen Bewertungsrahmens Tierhaltungsverfahren “ wurde festgestellt, dass die KTBL-Schrift sowie die OnlineAnwendung überwiegend als Nachschlagewerk sowie als Informationsquelle im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Stallbauten genutzt werden. 10. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die monatlichen Zugriffszahlen des Internet-Portals? Über die ersten vier Jahre liegen keine statistischen Auswertungen vor. Seit dem Jahr 2010 bis zum ersten Halbjahr 2015 wurden rund 76 000 Zugriffe auf die Seite registriert. Allein im Jahr 2014 wurden 35 000 Zugriffe registriert. 11. Wie gedenkt die Bundesregierung die Ergebnisse des nationalen Bewertungsrahmens zu rechtlicher Relevanz zu bringen? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 12. Wie viele der Haltungsverfahren erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung die Klassifizierung A, B oder C (bitte jeweils absolut und relativ auflisten)? Jedes Haltungsverfahren wurde hinsichtlich „Umweltwirkungen“, „Tierverhalten “, „Tiergesundheit“ und einer „Gesamteinschätzung“ klassifiziert. Die Klassifizierung „A“ bis „C“ wurde für die Bewertung der „Umweltwirkungen“ und des „Tierverhaltens“ genutzt. Die Ergebnisse sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt . Die anderen Ergebnisse werden in den Tabellen 2 und 3 wiedergegeben. Tabelle 1: Verteilung der ausgewählten Haltungsverfahren auf die Umweltkategorien A, B und C Tierart Anzahl der Haltungsverfahren in Umweltkategorie [n] Gesamt A B C Rind 5 40 5 50 Schwein 1 43 – 44 Huhn 1 14 4 19 Pute – 7 – 7 Pekingente – 3 – 3 Pferd 1 15 – 16 Gesamt 1 122 9 139 % 5,8 87,8 6,4 100 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5611 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 11 \1 80 56 11 .fm , 3 0. Ju li 20 15 , S ei te 5 Tabelle 2: Verteilung der ausgewählten Haltungsverfahren auf die Verhaltenskategorien A, B und C sowie das Risikopotenzial für die Tiergesundheit (R- und R+) Tierart Risikopotenzial für Tiergesundheit Bewertung Tierverhalten Gesamt A B C Rind R- 7 26 2 35 R+ – 9 6 15 Summe 7 35 8 50 Schwein R- 5 20 2 27 R+ – – 17 17 Summe 5 20 19 44 Huhn R- 4 6 1 11 R+ 3 3 2 8 Summe 7 9 3 19 Pute R- 2 2 1 5 R+ – 2 – 2 Summe 2 4 1 7 Pekingente R- – 3 – 3 R+ – – – – Summe – 3 – 3 Pferd R- 3 6 – 9 R+ – 2 5 7 Summe 3 8 5 16 Gesamt R- 21 63 6 90 R+ 3 16 30 49 Summe 24 79 36 139 % R- 15,1 45,3 4,3 64,7 R+ 2,2 11,5 21,6 35,3 Summe 17,3 56,8 25,9 100 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5611 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 11 \1 80 56 11 .fm , 3 0. Ju li 20 15 , S ei te 6 Tabelle 3: Verteilung der ausgewählten Haltungsverfahren auf die Kategorien (I, II und III) der zusammenfassenden Darstellung der Wirkungen auf Umwelt und Tiergerechtheit 1) Die Differenzen zur Anzahl insgesamt berücksichtigter Haltungsverfahren ergibt sich daraus, dass für einige Haltungsverfahren keine zusammenfassende Darstellung erstellt wurde, da zu wenig wissenschaftliche Erkenntnisse und/oder praktische Erfahrungen vorlagen oder die Haltungsverfahren von den beteiligten Arbeitsgruppenmitgliedern zum Zeitpunkt der Erstellung der zusammenfassenden Darstellung als nicht genehmigungsfähig eingeschätzt wurden. 13. Welche Konsequenzen hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einstufung eines Haltungsverfahrens in die schlechteste Kategorie C für zukünftige Bauvorhaben dieses Typs? Der „Nationale Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren“ liefert Landwirten, Genehmigungsbehörden und Beratern Argumentationshilfen, mit denen die Voroder Nachteile der jeweiligen Haltungsverfahren in Genehmigungsfragen aufgezeigt werden können. 14. Wieso wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Anlagen der Aquakultur bisher nicht im Internet-Portal berücksichtigt, und bis wann soll diese Lücke geschlossen werden? Der „Nationale Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren“ stellt eine Momentaufnahme dar. Er enthält die Produktionsrichtungen, die zum damaligen Zeitpunkt als vorrangig für eine Fortschreibung der BVT beurteilt wurden. Die BVT umfassen die Aquakultur nicht. 15. Eignet sich der nationale Bewertungsrahmen aus Sicht der Bundesregierung für eine differenzierte tier- und umweltschutzrelevante Produktkennzeichnung (wie beispielsweise bei losen Eiern bzw. Frischeiern) für Produkte wie Fleisch oder Milch (vgl. TOP 26 der Agrarministerkonferenz im März 2015; bitte begründen)? Er eignet sich nicht für diesen Zweck, weil die bewerteten Verfahren sehr konkret benannt sind. Ein Verfahren kann z. B. nur deshalb weniger gut abschneiden , weil die Tränke nicht optimal gestaltet ist. Mit einer anderen Tränke wäre es sehr empfehlenswert. Tierart Kategorien der zusammenfassenden Darstellung Gesamt1) I II III Rind 11 33 5 49 Schwein 8 26 5 39 Huhn 3 13 2 18 Pute – 7 – 7 Pekingente – 3 – 3 Pferd 3 9 3 15 Gesamt1) 25 91 15 131 % 19,1 69,5 11,4 100 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5611 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 11 \1 80 56 11 .fm , 3 0. Ju li 20 15 , S ei te 7 Im „Nationalen Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren“ sind die Verfahren jedoch festgeschrieben; es können keine Module ausgetauscht werden. Tierschutz-TÜV 16. Wann wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte „bundeseinheitliche Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme“ erarbeiten, und wann ist mit einer verbindlichen Einführung eines solchen auch als Tierschutz-TÜV bezeichneten Systems zu rechnen? In Umsetzung des Koalitionsvertrages hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Juli 2014 ein Eckpunktepapier erarbeitet, in dem die mögliche Ausgestaltung verschiedener Aspekte eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen für Nutztiere dargestellt wurde. Das Eckpunktepapier wurde im Oktober 2014 an die betroffenen Kreise (Verbände, Länder, Forschungseinrichtungen) zur Stellungnahme übersandt. Auf Grundlage der Stellungnahmen und weiterer Erörterungen wurde im ersten Halbjahr 2015 vom BMEL ein Verordnungsentwurf zur Regelung des Prüf- und Zulassungsverfahrens erarbeitet. Der Zeitpunkt der Einführung des Prüf- und Zulassungsverfahrens ist abhängig vom Verlauf des Verordnungsgebungsverfahrens , das unter anderem eine Notifizierung nach dem Verfahren der Richtlinie 98/34/EG mit mindestens dreimonatiger Stillhaltefrist umfasst; darüber hinaus ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. 17. Welche Vorarbeiten wurden dazu durch die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover bisher im Auftrag der Bundesregierung geleistet? Welche weiteren Vorbereitungen wurden durch welche Einrichtungen geleistet bzw. sind beauftragt oder sind in Planung? Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 16 beschriebenen Arbeiten zur Umsetzung der Vereinbarung im Koalitionsvertrag sind Vorarbeiten durch die Tierärztliche Hochschule Hannover weder geleistet noch bei ihr in Auftrag gegeben worden. Auch in Bezug auf etwaige andere externe Einrichtungen ist eine Beauftragung von Vor- oder Begleitarbeiten weder erfolgt noch geplant. 18. Wie stellt die Bundesregierung angesichts dessen, dass im Beirat der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (www.tiho-hannover. de/de/ universitaet/stiftung/stiftungsrat/?0) u. a. ein Veterinär-Pharmaverband und die Firma PHW vertreten sind, sicher, dass die wissenschaftliche und veterinärmedizinische Begleitung des Koalitionsvorhabens zur Einrichtung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens nach unabhängigen Kriterien mit dem klaren Ziel erfolgt, eine Art Tierschutz-TÜV zu erhalten? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 19. Warum wählte die Bundesregierung keine andere Hochschule ohne Stiftungshintergrund als wissenschaftliche Wegbereiterin? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5611 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 11 \1 80 56 11 .fm , 3 0. Ju li 20 15 , S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 20. Wieso soll ein solcher Tierschutz-TÜV nur im Bereich der Hennenhaltung eingeführt werden, wie die Bundesregierung in ihrem „Agrarpolitischen Bericht 2015“ auf Seite 16 ankündigt? Der Anwendungsbereich soll zunächst auf serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen für Legehennen, Junghennen und deren Elterntiere beschränkt werden, weil sich dieser Bereich aufgrund einer vergleichsweise hohen Standardisierung besonders für die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens eignet. Die bei der Prüfung und Zulassung in diesem Haltungsbereich gewonnenen Erfahrungen sollen ausgewertet werden, um die daraus abgeleiteten Erkenntnisse dann bei einer möglichen künftigen Erweiterung des Anwendungsbereiches auf andere Bereiche der Nutztierhaltung zu Grunde legen zu können. 21. Schließt sich die Bundesregierung der Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik an, dass ein Prüf- und Zulassungsverfahren nicht nur für Stalleinrichtungen, sondern auch für Schlacht- bzw. Betäubungseinrichtungen eingeführt werden sollte (bitte begründen)? Derzeit ist nicht geplant, ein Prüf- und Zulassungsverfahren für beim Schlachten verwendete Betäubungsgeräte und -anlagen einzuführen. Der Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung ist seit dem Jahr 2013 durch die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 geregelt und damit harmonisiert. Ferner gilt auf nationaler Ebene die Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung). Die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 hat innergemeinschaftlich zu erheblichen Verbesserungen beim Tierschutz bei der Schlachtung geführt. Dies betrifft insbesondere die sichere Betäubung der Tiere bis zum Eintritt des Todes. Dazu trifft die Verordnung unter anderem auch Regelungen zu Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung, die sich sowohl an die Gerätehersteller und -verkäufer als auch die Schlachtunternehmen richten. Zudem ist der Erlass von über die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 hinausgehenden , strengeren nationalen Vorschriften über die Tötung von Tieren und damit zusammenhängenden Tätigkeiten durch die Verordnung selbst stark eingeschränkt (vgl. Artikel 26 Absatz 2). Dies betrifft insbesondere die Tötung von Tieren und damit zusammenhängende Tätigkeiten auf Schlachthöfen. 22. Wann wird die Bundesregierung den Tierschutzbericht 2015 vorlegen? Gemäß § 16e des Tierschutzgesetzes ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes zu erstatten. Der Tierschutzbericht 2015 wird im Herbst 2015 vorgelegt werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .