Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5612 18. Wahlperiode 21.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Corinna Rüffer, Kordula Schulz-Asche, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5467 – Nachhaltige Förderung des politischen und bürgerschaftlichen Engagements von Menschen mit Behinderungen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Nichts über uns ohne uns!“ – An diesem Motto der Behindertenbewegung möchte sich auch die Bundesregierung orientieren. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird zu Recht darauf hingewiesen, dass behinderte Menschen meist selbst am besten wissen, welche Barrieren abgebaut werden müssen und wie dies gelingt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sie an politischen Entscheidungsprozessen so früh wie möglich zu beteiligen. Die Verpflichtung zur Beteiligung behinderter Menschen und zur Ermöglichung der gleichberechtigten politischen Teilhabe ergibt sich auch aus den Artikeln 4 und 29 der UN-Behindertenrechtskonvention. Laut dem im Jahr 2013 vorgelegten Teilhabebericht der Bundesregierung interessieren sich allerdings 38 Prozent der Erwachsenen mit Beeinträchtigungen zwischen 18 und 29 Jahren überhaupt nicht für Politik. Unter den Erwachsenen ohne Beeinträchtigung sind es dagegen nur 22 Prozent. Insgesamt beteiligen sich behinderte Menschen deutlich seltener am politischen Leben als nichtbehinderte Menschen. Das liegt unter anderem daran, dass Menschen mit Behinderungen immer wieder vor Problemen stehen, wenn sie politisch aktiv werden möchten: barrierefreie Räume sind häufig schwer zu finden, Übersetzungen in die Leichte Sprache oder Deutsche Gebärdensprache teilweise sehr teuer. Die Anreise zu weiter entfernten Terminen ist häufig aufwendiger, wenn man auf barrierefreie Verkehrsmittel angewiesen ist. Die Beteiligung behinderter Menschen scheitert deshalb oft daran, dass keine barrierefreien Veranstaltungs- und Versammlungsräume vorhanden sind und es sehr teuer ist, Kommunikationsbarrieren abzubauen. Denn viele politisch aktive Organisationen und Initiativen verfügen nur über ein sehr begrenztes Budget. Auch die Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen, die als Ansprechpartner und Ratgebende einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts leisten, haben meist mit knappen Mitteln zu kämpfen . Auch die Entwicklung neuer Beratungs- und Unterstützungsstrukturen ist ein Teil ihrer politischen Arbeit. Sie werden zwar oft aus öffentlichen Mitteln gefördert – doch meist nur für kurze Modellphasen. Langfristig scheitern desV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5612 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 2 halb häufig erfolgversprechende Ideen aus finanziellen Gründen. Das erschwert den entsprechenden Verbänden, kontinuierlich zu arbeiten und der Politik die Expertise zu liefern, die gewünscht ist. Dem Anspruch, behinderte Menschen zu beteiligen und damit effektiv Barrieren abzubauen, steht selten die entsprechende Finanzierung gegenüber. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Zuge der Vorbereitung einer Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Rahmen von Veranstaltungen, deren Inhalte auch online abrufbar sind, angekündigt, die Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen stärker zu fördern. Was genau gefördert werden soll, wurde allerdings nur angedeutet. Laut dem im Jahr 2013 vorgelegten Teilhabebericht der Bundesregierung engagieren sich Menschen mit einer anerkannten Behinderung seltener in Vereinen, Verbänden oder sozialen Diensten. Besonders eklatant ist der Unterschied laut Sozio-ökonomischen Panel 2009 bei den 18 bis 29-Jährigen (12 versus 31 Prozent ). Nur in der Altersklasse der 30- bis 49-Jährigen liegt die Intensität des ehrenamtlichen Engagements etwa gleichauf mit dem von Menschen ohne anerkannte Behinderung. Bislang geben deutsche Freiwilligensurveys ebenso wie der Erste Engagementbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2012 wenig Auskunft zur aktiven Rolle von Menschen mit Beeinträchtigung im bürgerschaftlichen Engagement. Der Teilhabebericht schlägt vor, dass das zivilgesellschaftliche Engagementpotenzial von Menschen mit Beeinträchtigungen zukünftig ebenso erfasst werden sollte, wie der tatsächliche Umfang und mögliche Barrieren des Engagements . Inklusive Gestaltungen der Angebote zur politischen Teilhabe 1. Wie informiert sich die Bundesregierung über die Barrierefreiheit der von ihr geförderten Veranstaltungen, Veröffentlichungen und sonstigen Projekte im Bereich „Politische Partizipation“? Bereits im Rahmen der Prüfung von Förderanträgen weist die Bundesregierung Antragsteller darauf hin, dass nur Anträge als förderfähig angesehen werden können, die grundsätzlich eine vollständige barrierefreie Umsetzung von Projekten , Veranstaltungen etc. von der Vorbereitung, über die Durchführung bis hin zu einer möglichen Dokumentation oder Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen auch über elektronische Medien vorsehen. Um eine entsprechende Verbindlichkeit herzustellen, kann das Förderkriterium der Barrierefreiheit z. B. Eingang in Zuwendungsbescheide in Form von Nebenbestimmungen finden. Hier wird in der Regel auf die rechtlichen Grundlagen des BGG einschließlich seiner Rechtsverordnungen (insbesondere Barrierefreie InformationstechnikVerordnung – BITV 2.0) verwiesen. Im Zuge der fachlichen Begleitung der von ihr geförderten Projekte prüft die Bundesregierung kontinuierlich, ob die Vorgaben an die Barrierefreiheit eingehalten werden. 2. Mit welchen Programmen und Maßnahmen fördert die Bundesregierung die politische Teilhabe behinderter Menschen, welches Volumen haben diese Programme, und wie viele Verbände bzw. Projekte wurden damit in den Jahren 2010 bis 2014 gefördert (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren )? Im Jahr 2013 förderte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Projekt „Barrierefreie Wahlen“ durch eine Zuwendung i. H. v. rund 58 000 Euro (Laufzeit: 1. Januar bis 31. Dezember 2013). Zuwendungsempfänger war das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V., ein Zusammenschluss von fünfzehn bundesweit tätigen Sozial- und Behindertenverbänden. Mit dem Projekt wurden eine Handreichung mit Empfehlungen für Gemeinden V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5612 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 3 für die Barrierefreiheit von Wahllokalen und eine Handreichung mit Informationen für die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer entwickelt, um damit die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Wahlen auf europäischer , Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu verbessern. Seit September 2013 fördert das BMAS das noch bis Februar 2016 laufende Modellprojekt der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V. „Partizipation durch Empowerment! – Empowerment-Trainings für Menschen mit Behinderungen zur effektiven Partizipation bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)“ durch eine Zuwendung i. H. v. insgesamt 275 000 Euro. Im Jahr 2013 flossen 15 000 Euro und im Jahr 2014 131 000 Euro an Zuwendungsmitteln ab. In dem Modellprojekt werden Empowerment-Trainings von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen angeboten . Die Trainings verfolgen das Ziel, die Selbstkompetenz der Teilnehmenden bezüglich politischer Interessenvertretung und politischem und gesellschaftlichem Engagement zu steigern. Für die Bewilligung von Bundesmitteln für die seniorenpolitische Arbeit von Behindertenverbänden sowie Institutionen, die zur Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung befugt sind, wurden für die Arbeit der Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen für die Jahre 2010 bis 2014 insgesamt 719 015 Euro zur Verfügung gestellt; im Einzelnen: ● „Seminare für Multiplikatoren in der Behindertenarbeit mit blinden und sehbehinderten Senioren“ i. H. v. insgesamt 42 576 Euro (Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf; im Jahr 2010: 9 904 Euro, im Jahr 2011: 8 168 Euro, im Jahr 2012: 8 168 Euro, im Jahr 2013: 8 168 Euro, im Jahr 2014: 8 168 Euro), ● „Großveranstaltung mit Workshops für Multiplikatoren der seniorenpolitischen Arbeit für gehörlose ältere Menschen“ i. H. v. insgesamt 112 000 Euro (Förderverein der Gehörlosen der neuen Bundesländer; im Jahr 2010: 22 000 Euro, im Jahr 2011: 25 000 Euro, im Jahr 2012: 20 000 Euro, im Jahr 2013: 22 000 Euro, im Jahr 2014: 23 000 Euro), ● Symposium „Kommunikative Barrierefreiheit“ und Arbeitstagung i. H. v. insgesamt 9 542 Euro (Deutscher Schwerhörigenbund; im Jahr 2010: 7 328 Euro, im Jahr 2013: 2 214 Euro), ● „Multiplikatorenseminare für die Arbeit mit gehörlosen älteren Menschen“ i. H. v. insgesamt 29 193 Euro (Deutscher Gehörlosen-Bund; im Jahr 2010: 5 958 Euro, im Jahr 2011: 6 270 Euro, im Jahr 2012: 5 661 Euro, im Jahr 2013: 6 387 Euro, im Jahr 2014: 4 917 Euro). ● Seminar des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (im Jahr 2013: 5 189 Euro) Darüber hinaus werden im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (Laufzeit: 2010 bis 2016; Fördervolumen: 6 Mio. Euro jährlich) des Bundesministeriums des Innern in allen Verbänden Berater ausgebildet, die sich auch um Konflikte bei der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Organisationen kümmern. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5612 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 4 3. In welchen Programmen der Bundesregierung, die allgemein die politische Teilhabe, politische Bildung oder das bürgerschaftliche Engagement fördern , ist die Bezuschussung von behinderungsbedingten Kosten, wie Gebärdensprachdolmetscher , Unterstützungskräfte oder höhere Übernachtungskosten in barrierefreien Unterkünften, vorgesehen, und in welchem Ausmaß wurden diese Möglichkeiten in den Jahren 2010 bis 2014 genutzt (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren)? Sowohl das vom BMAS geförderte Modellprojekt der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V. „Partizipation durch Empowerment! – Empowerment -Trainings für Menschen mit Behinderungen zur effektiven Partizipation bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)“ (siehe Antwort zu Frage 2) als auch die ebenfalls geförderte Dialogreihe des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement „Forum Inklusive Gesellschaft“ (siehe Antwort zu Frage 20) sehen auch die Bezuschussung von behinderungsbedingten Kosten, u. a. für Gebärdensprachdolmetscher oder barrierefreie Tagungsräume , vor. Genaue Angaben darüber, in welchem Ausmaß von diesen Zuschüssen bislang Gebrauch gemacht wurde, liegen der Bundesregierung nicht vor. Bei der Umsetzung des Projekts „Barrierefreie Wahlen“ (siehe Antwort zu Frage 2) wurden Kosten für die barrierefreie Kommunikation (z. B. für Gebärden - oder Schriftdolmetscher bzw. Induktionsschleifen), für Reise-, Übernachtungs - und Mietkosten (einschließlich eventueller Mehrkosten für barrierefreie Räume bzw. Unterkünfte) sowie für die Erstellung barrierefreier Materialien (u. a. barrierefreie PDF oder Fassungen in Leichter Sprache) kalkuliert. Tatsächlich angefallen und finanziert wurden im Jahr 2013 Kosten für ein Informationsvideo in Deutscher Gebärdensprache i. H. v. rund 1 100 Euro, für Miete, Catering und Reisekosten i. H. v. rund 2 000 Euro (Gesamtbetrag, Kosten der Barrierefreiheit sind nicht separat darstellbar) sowie Kosten i. H. v. rund 3 600 Euro für Layout, Satz, Druck und barrierefreie PDF der erstellten Dokumente (ebenfalls Gesamtbetrag, Kosten der Barrierefreiheit sind nicht separat darstellbar). Ferner wurden Bundesmittel für Gebärdensprachdolmetscher und Assistenz im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen des Bundesaltenplanes bewilligt. Diese betrugen im Jahr 2010 2 957 Euro, im Jahr 2011 2 807 Euro, im Jahr 2012 3 157 Euro, im Jahr 2013 4 152 Euro sowie im Jahr 2014 2 937 Euro; die Mittel sind in den Gesamtzuschüssen für die Gehörlosenverbände enthalten. 4. Auf welche Weise wirbt die Bundesregierung bei den Zielgruppen dieser Programme, d. h. potenziellen Antragstellern, dafür, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Gibt es bereits Programme bzw. Haushaltstitel des Bundes, bei denen Barrierefreiheit eine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung von Zuwendungen ist? Programme, die besonders oder unter anderem die Förderung bzw. Verbesserung der Barrierefreiheit explizit zum Ziel haben, berücksichtigen selbstverständlich Aspekte der Barrierefreiheit, weil diese ein wesentlicher Bestandteil der Förderung ist. Vor diesem Hintergrund ist die Berücksichtigung der Barrierefreiheit in diesen Fällen eine notwendige, und damit zwingende, Fördervoraussetzung. Darüber hinaus können das Kriterium „Barrierefreiheit“ oder einzelne Aspekte (z. B. barrierefreie Gestaltung eines Webangebots) als Nebenbestimmung in Zuwendungsbescheide aufgenommen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5612 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 5 6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch behinderte Menschen, insbesondere gehörlose und kognitiv beeinträchtigte Menschen, an allen Veranstaltungen von Bundesministerien und diesen nachgeordneten Behörden gleichberechtigt teilnehmen können? Nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des BGG sollen die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften , Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereichs die Ziele des BGG aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten. Dazu gehört insbesondere auch, dass sie bei der Planung von Veranstaltungen die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Die Bundesministerien und nachgeordneten Behörden bemühen sich um eine barrierefreie Veranstaltungsplanung. So werden bei Bedarf u. a. Gebärden- und Schriftdolmetscherinnen und -dolmetscher herangezogen sowie Induktionsanlagen für Menschen mit Hörbehinderungen bereitgestellt. Für Menschen mit geistigen Behinderungen gestaltet sich die barrierefreie Veranstaltungsplanung schwieriger, weil Informationen in Leichter Sprache im Vorfeld nur zum Teil bereitgestellt bzw. erst im Nachgang aufbereitet werden können . Das BMAS bemüht sich um barrierefreie Veranstaltungen auch für Menschen mit geistigen Behinderungen: So wurden zum Beispiel bereits Grußworte in Leichter Sprache oder Sitzungen und Workshops in möglichst einfacher und verständlicher Sprache gehalten. Im November 2014 wurde im Rahmen der Inklusionstage 2014 erstmals auch eine Simultan-Übersetzung von Veranstaltungsteilen in Leichter Sprache angeboten. Zur Planung barrierefreier Veranstaltungen steht den Behörden die vom Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. entwickelte „Handreichung und Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen“ zur Verfügung. Die Handreichung wurde im Rahmen des Projekts „Förderungen des Abschlusses von Zielvereinbarungen “, das im Zeitraum der Jahre 2009 bis 2012 vom BMAS gefördert wurde, entwickelt und ist online verfügbar unter: www.barrierefreiheit.de/ handreichung_und_checkliste_für_barrierefreie_Veranstaltungen.html. 7. Wie stellt die Bundeszentrale für politische Bildung die Barrierefreiheit ihrer Angebote sicher? Im Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) befinden sich mehrere Print- und Online-Angebote in Leichter Sprache bzw. Einfacher Sprache . Neben der Selbstdarstellung der BpB als Info-Flyer wurden Video-Clips und Broschüren zur Europawahl im Jahr 2014 in Leichter Sprache angeboten. Im Videoclip „bpb-Ohrenkuss: Politisches einfach erklärt“ erklären Menschen mit Down-Syndrom politische Themen: „Wählen gehen“, „Europa? Europa!“, „Inklusion“ und „Mitbestimmen“. Entsprechend der BITV 2.0 stellt die BpB allgemeine Informationen über ihre Institution, ihr Dienstleistungsangebot und ihren Internetauftritt für gehörlose und hörbehinderte Menschen in Deutscher Gebärdensprache sowie für Menschen mit Lernschwierigkeiten in Leichter Sprache zur Verfügung. Auf www.bpb.de werden für Menschen mit Hör- und geistigen Behinderungen an zentraler Stelle barrierefreie Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt. Diese sollen den Nutzerinnen bzw. Nutzern einen Einstieg bieten und sie stärker durch das BpB-Angebot führen. Die Selbstdarstellung der BpB und die Shop-Infos (AGB und Bestellvorgang) sind vollständig in Leichter Sprache und in Gebärdensprache auf der Website verfügbar. Im Shop und im Warenkorb sind die Informationen an den jeweiligen Stellen verlinkt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5612 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 6 Auch technisch ist das Angebot von www.bpb.de zugänglich gestaltet im Sinne der BITV 2.0. Neben der barrierefreien mobilen Webseite, die voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2015 online geht, entsteht zurzeit eine responsive Version der Website der BpB. Diese wird weitere Verbesserungen in Bezug auf technische Barrierefreiheit bringen. Die Mediathek der BpB wird zurzeit technisch überarbeitet. Weiterhin ist im Rahmen der Umstellung geplant, dass bestehende Filme, Animationen und Audios mit Untertiteln und in einzelnen Fällen mit Gebärdentiteln versehen werden . Die neue Website soll auch weitere Verbesserungen in Bezug auf die technische Barrierefreiheit bringen. Die BpB veranstaltet am 21. und 22. September 2015 den Kongress „inklusiv politisch bilden“ in Berlin (vgl. www.bpb.de/198856). Mit einem kreativ und inklusiv ausgerichteten Veranstaltungskonzept sollen inklusive Veranstaltungskonzepte entwickelt werden. 8. Wann wird der Wahl-O-Mat in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung stehen? Es werden zurzeit die Rahmenbedingungen zur Übersetzung des Wahl-O-Mat in Leichte Sprache und in Deutsche Gebärdensprache geprüft. Die Planungen sehen vor, bis zur nächsten Landtagswahl im Frühjahr 2016 die sprachlichen und technischen Voraussetzungen zu prüfen und mit Fokusgruppen zu testen. 9. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung mit Blick auf die Antworten auf die vorangegangenen Fragen hinsichtlich der Verbesserung der politischen Teilhabe behinderter Menschen? Die Bundesregierung begrüßt es ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ bei Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten engagieren. Nach Auffassung der Bundesregierung haben sich die Möglichkeiten der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den vergangenen Jahren, insbesondere seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) positiv entwickelt. Insbesondere sind sich die Bundesministerien durch die Einrichtung und Arbeit der Focal Points der Ressorts zur Umsetzung der UN-BRK über die Notwendigkeit von Barrierefreiheit und die Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände als Experten in eigener Sache Bewusst. Hinsichtlich weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der politischen Teilhabe behinderter Menschen und ihrer Selbstvertretungsorganisationen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5612 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 7 Förderung von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen 10. Mit welchen Förderprogrammen unterstützt die Bundesregierung speziell die Arbeit von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen, welches Volumen haben diese Programme, und wie viele Organisationen bzw. Projekte wurden damit in den Jahren 2010 bis 2014 gefördert (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren)? Leitidee der Politik der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen ist die inklusive Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache. Ihre Beteiligung an den Entscheidungsprozessen will die Bundesregierung besonders berücksichtigen (Koalitionsvertrag Abschnitt 4.1). Die Verbände behinderter Menschen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, aber auch Organisationen der Selbsthilfe und weitere Akteure der Zivilgesellschaft haben die Möglichkeit, sich durch die Durchführung eigener (Modell-)Projekte und Initiativen aktiv in die Umsetzung der UN-BRK einzubringen bzw. hierdurch ihre Selbstvertretungsrechte zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln des Bundes und Mitteln des Ausgleichsfonds beim BMAS. Für die Bewilligung von Bundesmitteln für die seniorenpolitische Arbeit von Behindertenverbänden sowie Institutionen, die zur Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung befugt sind, wurden für die Jahre 2010 bis 2014 insgesamt 719 015 Euro zur Verfügung gestellt (vgl. im Einzelnen Beantwortung der Frage 2). Aus Mitteln des Ausgleichsfonds fördert das BMAS u. a. überregionale Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, insbesondere durch betriebliches Eingliederungsmanagement , und der Förderung der Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher sowie Aufklärungs-, Fortbildungs- und Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, sofern diesen Maßnahmen überregionale Bedeutung zukommt. In diesem Zusammenhang wird das Projekt der Bundesvereinigung der Werkstatträte zum Aufbau einer überregionalen Struktur der Selbstvertretung der in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigten Menschen mit Behinderung gefördert (Laufzeit: Oktober 2010 bis Dezember 2015; Zuwendung i. H. v. 532 000 Euro). Eine Verlängerung über das Jahr 2015 hinaus ist beabsichtigt. Das BMAS fördert außerdem die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen seit dem Jahr 2000 mit rund 40 000 Euro jährlich. Mit diesen Fördermitteln wird Mitgliedern der BAG Selbsthilfe die Durchführung von Projekten mit dem Schwerpunktthema Rehabilitationssport ermöglicht, die für die Betroffenen barrierefrei zugänglich sind. Im Übrigen wird auf die Förderung der Projekte „Barrierefreie Wahlen“ und „Partizipation durch Empowerment! – Empowerment-Trainings für Menschen mit Behinderungen zur effektiven Partizipation bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)“ (siehe Antwort zu Frage 2), die aus Mitteln des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK gefördert werden, verwiesen. Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) stehen zur Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und zur Förderung von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung u. a. auch von behinderten Menschen seit 1987 jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung. Aus dem Titel „Zentrale Einrichtungen im Gesundheitswesen“ werden Projektförderungen als Zuwendungen und Zuschüsse an bundesweit tätige Selbsthilfeorganisationen als Projektförderungen gewährt. Die Schwerpunkte der Selbsthilfeförderung des BMG liegen auf Pro- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5612 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 8 jekten und Maßnahmen, die neuere Entwicklungen in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe aufgreifen und möglichst über krankheitsspezifische Besonderheiten hinweg Wirkungen entfalten können. 11. Welche Programme der Bundesregierung sind darüber hinaus geeignet, Aktivitäten von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen zu fördern, welches Volumen haben diese Programme, und wie viele Verbände behinderter Menschen bzw. Projekte dieser Verbände wurden damit in den Jahren 2010 bis 2014 gefördert (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren)? Soweit Projekte bzw. Programme im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2014 aus Sicht der Bundesregierung geeignet waren bzw. sind, die Aktivitäten von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen zu fördern, erfolgte bzw. erfolgt eine Förderung bereits. Auf die Antwort zu Frage 10 wird insoweit verwiesen. 12. Wie erfüllen die verschiedenen Rehabilitationsträger die ihnen durch § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) zugewiesene Aufgabe, Selbsthilfeverbände behinderter Menschen zu fördern, welches Volumen haben diese Programme, und wie viele Verbände bzw. Projekte wurden damit in den Jahren 2010 bis 2014 gefördert (bitte nach Jahren und Rehabilitationsträger differenzieren)? Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Beteiligung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen an den Entscheidungsprozessen auf bundespolitischer Ebene nachhaltig zu fördern. Dazu bedarf es finanzieller und personeller Ressourcen seitens der Organisationen behinderter Menschen sowie der Bereitschaft der Verwaltung, sich auf Beteiligungsprozesse einzulassen und diese barrierefrei zu gestalten. Eine gesetzliche Verankerung der finanziellen Förderung der politischen Partizipation der Organisationen von Menschen mit Behinderungen prüft die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des BGG. Selbsthilfeinitiativen und Verbände erfahren Förderung gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 6 SGB IX. Nach § 29 SGB IX sollen die Rehabilitationsträger Selbsthilfegruppen , -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Prävention, Rehabilitation , Früherkennung, Behandlung und Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen zum Ziel gesetzt haben, nach einheitlichen Grundsätzen fördern . Diese Vorschrift begründet jedoch keine allgemeine Leistungspflicht. Die Leistungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Leistungsgesetzen der Rehabilitationsträger geregelt. Dies ist für die gesetzlichen Krankenkassen § 20c SGB V und für die gesetzliche Rentenversicherung § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und Absatz 3 SGB VI. Aus § 20c SGB V wird künftig § 20h SGB V (Änderung im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention). Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände fördern Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen gemäß § 20c SGB V. Die Förderung erfolgt auf Basis des „Leitfadens zur Selbsthilfeförderung – Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V vom 10. März 2000“ in der jeweils gültigen Fassung. Derzeit stehen der gesundheitlichen Selbsthilfe 0,64 Euro pro Versicherten zur Verfügung, die nahezu gänzlich ausgeschöpft werden. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass von den zur Verfügung stehenden Gesamtmitteln jährlich mindestens 50 Prozent für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung bereit zu stellen sind. Diese werden den drei Förderebenen (Bund, Länder, Kommunen) als Pauschalförderung zur Verfügung gestellt und leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Basisfinanzie- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5612 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 9 rung der gesundheitlichen Selbsthilfe (z. B. Miete, Büroausstattung, Sachkosten ). Die übrigen Mittel (maximal 50 Prozent) fließen in die krankenkassenindividuelle Förderung. Diese Mittel sind insbesondere als Aufwendungen für zeitlich begrenzte Aktivitäten vorgesehen (Projektförderung) und sollen im besonderen Maße dazu beitragen, im Rahmen der Selbsthilfearbeit die Situation der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu verbessern und deren gesundheitliche Ressourcen zu stärken. Werden diese Projektmittel in einem Jahr nicht verausgabt , stehen sie im Folgejahr zusätzlich der Gemeinschaftsförderung zur Verfügung . Damit wird sichergestellt, dass das festgelegte Gesamtvolumen nicht unterschritten wird. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) fördert Selbsthilfeverbände im Rahmen der Regelung des § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB VI als sonstige Leistung. Eine differenzierte Erfassung der Förderbeiträge für Rehabilitationsforschung einerseits und Reha-Förderung andererseits ist im Kontenrahmen für die Träger der DRV nicht vorgesehen. Die DRV hat für das Haushaltjahr 2014 in einem anderen Zusammenhang durch eine gesonderte Abfrage unter den Trägern die Förderbeträge an Einrichtungen erhoben, die (auch) wegen ihrer Beratungstätigkeit Zuwendungen der RV-Träger erhalten. Danach ergibt sich ein Gesamtförderbetrag im Haushaltjahr 2014 von rund 4 Mio. Euro. Diese Summe verteilt sich auf ungefähr 122 Einrichtungen. Für die Jahre 2010 bis 2013 können jedoch keine vergleichbaren Angaben gemacht werden. Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) enthält für das Recht der Sozialen Entschädigung keine expliziten Regelungen zur Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Allerdings besteht für die Träger der Kriegsopferversorgung nach § 10 Absatz 6 Satz 2 BVG die Möglichkeit der Förderung einer individuellen Teilnahme an Selbsthilfeangeboten nach Maßgabe des SGB V. Für die Erbringung sind nach § 18c Absatz 1 Satz 3 BVG die gesetzlichen Krankenkassen zuständig. Für die Träger der Kriegsopferfürsorge ist eine Förderung gemäß § 27d Absatz 2 BVG möglich, wonach in Einzelfällen Leistungen für die individuelle Teilnahme an Angeboten der Selbsthilfe erbracht werden können. Die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) enthalten keine expliziten Hinweise zur Förderung der Selbsthilfe. Im Rahmen von § 39 Absatz 1 SGB VII können einzelne Versicherte aber bei Bedarf zur Teilnahme an Angeboten der Selbsthilfe unterstützt werden. § 4 Absatz 3 SGB VIII sieht vor, dass die öffentliche Jugendhilfe die freie Jugendhilfe nach Maßgabe des SGB VIII fördern und dabei die verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärken soll. In der Praxis kommt diese Bestimmung vor allem bei der Unterstützung selbstorganisierter Formen der Tagesbetreuung und der Jugendarbeit für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zum Tragen. In diesem Zusammenhang werden Leistungsangebote finanziell gefördert, nicht aber die Institution, d. h. die Jugendeinrichtung als solche. Von der Pflegeversicherung werden zur Förderung der Selbsthilfe nach § 45d Absatz 2 SGB XI Fördermittel in Höhe von 10 Cent je Versichertem je Kalenderjahr zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden verwendet zur Förderung und zum Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen , die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf im Sinne des § 45a SGB XI sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben. Dabei werden die Vorgaben des § 45c SGB XI und das dortige Verfahren entsprechend angewendet. Selbsthilfegruppen im Sinne des § 45d SGB XI sind freiwillige, neutrale, unabhängige und nicht gewinnorientierte Zusammenschlüsse von Personen, die entweder auf Grund eigener Betroffenheit oder als Angehörige das Ziel verfolgen, durch persönliche , wechselseitige Unterstützung, auch unter Zuhilfenahme von Angeboten ehrenamtlicher und sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5612 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 0 Personen, die Lebenssituation von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zu verbessern. Selbsthilfeorganisationen sind die Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen in Verbänden. Selbsthilfekontaktstellen sind örtlich oder regional arbeitende professionelle Beratungseinrichtungen mit hauptamtlichem Personal, die das Ziel verfolgen, die Lebenssituation von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf im Sinne des § 45a SGB XI sowie deren Angehörigen zu verbessern. Eine Förderung der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI ist ausgeschlossen, soweit für dieselbe Zweckbestimmung eine Förderung nach § 20c SGB V erfolgt. Darüber hinaus können nach § 45d Absatz 1 SGB XI in entsprechender Anwendung des § 45c SGB XI die in § 45c SGB XI vorgesehenen Mittel des Ausgleichsfonds , die dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen zur Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte insbesondere für demenziell Erkrankte zur Verfügung stehen, auch verwendet werden zur Förderung und zum Auf- und Ausbau von Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf im Sinne des § 45a SGB XI sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben. Für alle Rehabilitationsträger gilt zudem die UN-BRK, insbesondere Artikel 26 Absatz 1 Satz 1 UN-BRK, in dem sich die Vertragsstaaten unter anderem zur Förderung der Selbsthilfe verpflichten. Die Förderung der Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit Behinderungen ist auch ein wichtiges Handlungsziel des Nationalen Aktionsplans (NAP) der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-BRK. So hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Handlungskompetenz der Verbände behinderter Menschen zur Inanspruchnahme der ihnen zustehenden Rechte zu stärken. Gleichzeitig unterstreicht die Bundesregierung den Wert dauerhafter Vernetzung der Selbsthilfe untereinander. 13. In welchem Umfang wird politisches Engagement als Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von Rehabilitationsträgern unterstützt? 23. In welchem Umfang wird bürgerschaftliches Engagement und die Teilnahme an Freiwilligendiensten als Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von Rehabilitationsträgern unterstützt? Die Fragen 13 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Die Förderung des politischen Engagements im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung , da die Rentenversicherung gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 SGB IX kein Träger von Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist. Gleiches gilt für die gesetzliche Krankenversicherung (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB IX). Die Unterstützung des politischen Engagements kann aber Bestandteil der Förderung durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der sonstigen Leistungen des § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB VI sein. Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Teilnahme an Freiwilligendiensten im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist ebenfalls keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 6 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX i. V. m. § 5 SGB IX). Die Träger der Kriegsopferfürsorge erbringen an Berechtigte des Sozialen Entschädigungsrechts u. a. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Nach dem offenen Leistungskatalog des § 55 SGB IX kommen dabei auch Hil- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5612 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 1 fen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben in Betracht. Dazu, in welchem Umfang hierbei von den Trägern politisches bzw. bürgerschaftliches Engagement sowie die Teilnahme an Freiwilligendiensten gefördert werden, liegen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales keine Angaben vor. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 12 verwiesen. 14. Welche durchschnittliche Laufzeit haben bzw. hatten die von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen durchgeführten und von der Bundesregierung bewilligten Projekte in den Jahren 2010 bis 2014, wenn man von einzelnen Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu zwei Wochen absieht, und wie oft wurde eine Verlängerung beantragt und bewilligt bzw. abgelehnt? Die durchschnittliche Laufzeit der durch das BMAS geförderten und von Organisationen behinderter Menschen durchgeführten Forschungs- und Modellvorhaben , Beschäftigungsprogrammen und Vorhaben im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK bzw. aus Mitteln des Ausgleichsfonds betrug 2,3 Jahre (Berechnung des BMAS). Die Anzahl beantragter, bewilligter bzw. abgelehnter Verlängerungen war in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar . 15. Hat die Bundesregierung – ebenso wie die Fragestellenden – Kenntnis von Erfahrungsberichten vor allem kleinerer Organisationen, wonach bei Projektlaufzeiten von weniger als zwei Jahren nur wenig Zeit für die eigentliche Durchführung des Konzepts bleibt, weil ein unverhältnismäßig großer Teil der Laufzeit dafür benötigt wird, die Arbeitsfähigkeit herzustellen und die Angebote bekannt zu machen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Erfahrungen bei der Projektförderung im Rahmen des NAP zur Umsetzung der UN-BRK haben deutlich gemacht, dass das Potential der Organisationen behinderter Menschen (v. a. kleinerer Organisationen), eigene Projekte zu konzipieren und entsprechend umzusetzen, von diesen und anderen einschlägigen Akteuren zum Teil überschätzt wurde. Die Zahl der von diesem Kreis selbst initiierten und sowohl fachlich als auch zuwendungsrechtlich förderfähigen Projekte blieb daher überschaubar. Jüngste Prüfungsmitteilungen des Bundesrechnungshofes weisen bei einzelnen Projekten, die aus dem Ausgleichsfonds gefördert wurden, ebenfalls auf Probleme bei der Projektdurchführung hin. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 16 und 17 verwiesen. 16. In welchen Fällen hält die Bundesregierung eine Projektlaufzeit von mehr als drei bzw. mehr als fünf Jahren für angemessen? Die Bemessung der Projektdauer hängt von der Art des beantragten Projektes ab. Für Projekte, die umfangreicher technischer und organisatorischer Vorbereitung bedürfen oder die wegen des Inhalts selbst längerfristig angelegt sind (z. B. vergleichende Untersuchung über einen bestimmten, ggf. auch längeren Zeitraum ), kann eine längere Laufzeit erforderlich sein. Wird dies im Einzelfall nachvollziehbar begründet, können auch Projekte mit Laufzeiten von mehr als drei bzw. fünf Jahren bewilligt werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5612 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 2 17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nach Information der Fragestellenden viele von ihr geförderte Projekte zwar gute Ergebnisse vorweisen, nach dem Ende der Förderung aber nicht fortgesetzt werden können, weil sie nicht bzw. nicht vollständig durch eigene Einnahmen finanziert werden können und keine weiteren Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand existieren? Unter Projektförderungen fallen Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne zeitlich wie sachlich abgegrenzte Vorhaben (insbesondere für Forschungsprojekte, Modellvorhaben, Tagungen oder Ausstellungen). Der Bundesregierung ist bewusst, dass einige Maßnahmen, die im Wege der Projektförderung gefördert werden, auch nach Ablauf der Förderung sinnvoll und grundsätzlich unterstützenswert sind. Eine dauerhafte öffentliche Förderung von derartigen Projekten ist jedoch nicht vorgesehen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Prüfung und Bewilligung von Zuwendungen auch die Nachhaltigkeit von Projekten zu bewerten und gegebenenfalls zu berücksichtigen ist. Zuwendungsempfängern ist insofern die begrenzte öffentliche Förderung bekannt und sie haben in der Regel nach Projektende zur Nachhaltigkeit ihres Projektes Stellung zu nehmen. 18. Sieht die Bundesregierung bei kleinen Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen mit geringem Beitrags- und Spendenaufkommen ausreichend Möglichkeiten, ihre Belange in die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen, oder welchen Handlungsbedarf macht sie hier aus – insbesondere für die geplante Überarbeitung des BGG, aber auch darüber hinaus? Die Gemeinnützigkeit mit ihren weitreichenden Steuerbefreiungen bietet Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen bereits heute die Möglichkeit der finanziellen Förderung. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass häufig lediglich die mitglieder- und finanzstarken Organisationen Einladungen folgen können, sich an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Mitgliederschwache Selbstvertretungsorganisationen besitzen oft nicht die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen, um sich angemessen in den Dialog mit der Politik einzubringen. Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Beteiligung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen an den Entscheidungsprozessen auf bundespolitischer Ebene auch weiterhin nachhaltig zu fördern. In ihrem NAP zur Umsetzung der UN-BRK hat sich die Bundesregierung daher zum Ziel gesetzt, die Handlungskompetenz der Verbände behinderter Menschen zur Inanspruchnahme der ihnen zustehenden Rechte zu stärken. Hierfür wird derzeit in Federführung des BMAS ein Leitfaden zur konsequenten Einbeziehung der Belange behinderter Menschen in die Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Vorhaben der Ressorts erarbeitet. Um darüber hinaus die finanziellen und personellen Ressourcen von Organisationen von Menschen mit Behinderungen zu stärken, prüft die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des BGG, die finanzielle Förderung der politischen Partizipation der Organisationen von Menschen mit Behinderungen gesetzlich zu verankern. Derzeit wird die Novellierung des BGG vorbereitet. Dem Gesetzgebungsvorhaben kann nicht vorgegriffen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5612 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 3 Inklusive Gestaltungen des bürgerschaftlichen Engagements 19. Wie informiert sich die Bundesregierung über die Barrierefreiheit der von ihr geförderten Veranstaltungen, Veröffentlichungen und sonstigen Projekte im Bereich „Bürgerschaftliches Engagement“? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Darüber hinaus ist bei der Vielzahl von Veranstaltungen ohne direkte Beteiligung der Bundesregierung (z. B. rund 60 000 allein durch die Einsatzstellen der Bundesfreiwilligendienste) eine Überprüfung der Barrierefreiheit im Einzelfall nicht durchführbar. 20. Mit welchen Programmen und Maßnahmen fördert die Bundesregierung die Teilhabe behinderter Menschen im Bereich „Bürgerschaftliches Engagement “, welches Volumen haben diese Programme, und wie viele Verbände bzw. Projekte wurden damit in den Jahren 2010 bis 2014 gefördert (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren)? Im NAP ist unter anderem das Ziel enthalten, bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Behinderung sichtbar zu machen und zu würdigen. Im Mai 2014 widmete sich deshalb die Veranstaltung „Inklusionstage“ auf Einladung des für den NAP federführenden BMAS in Kooperation mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa) und der Aktion Mensch auch den speziellen Herausforderungen bürgerschaftlichen Engagements von Menschen mit Behinderungen . Seit September 2014 fördert das BMAS ein Projekt des BBE, das „Forum Inklusive Gesellschaft“, durch eine Zuwendung i. H. v. insgesamt 300 000 Euro. Im Jahr 2014 sind 42 000 Euro abgeflossen. Mit der auf 18 Monate angelegten Veranstaltungsreihe möchte das BBE zusammen mit seinen strategischen Partnern auf das Thema Inklusion im Zusammenhang mit bürgerschaftlichem Engagement von Menschen mit Behinderungen aufmerksam machen. Dazu werden sechs Dialogforen zu den Themen Mobilität und Engagement, Auslandsengagement von Menschen mit Behinderungen, Gesundheit und Pflege, Bildung und bürgerschaftliches Engagement, Antidiskriminierung und Gute Praxis durchgeführt . Zu diesen Dialogforen werden Expertinnen und Experten aus Politik, Verwaltung , Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft eingeladen, um über die Rolle und Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements von Menschen mit Behinderungen zu diskutieren. Ziel der Dialogforen ist die Erarbeitung von Strategien und Handlungsempfehlungen zum Einsatz und zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von Menschen mit Behinderungen für Bund und Länder , den Gesetzgeber, zivilgesellschaftliche Organisationen und Unternehmen. Mit dem Deutschen Engagementpreis zeichnet das Bundesministerium für Familie , Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einmal im Jahr, um den 5. Dezember (Tag des Ehrenamts), gemeinsam mit seinen Partnern den vorbildlichen freiwilligen Einsatz von Einzelpersonen, Initiativen und Organisationen für das Gemeinwohl aus. In den letzten Jahren wurden mehrfach Inklusionsprojekte in den verschiedenen Kategorien ausgezeichnet. Das BMFSFJ fördert die Geschäftsstelle des BBE sowie die vom BBE jährlich organisierte „Woche des Bürgerschaftlichen Engagements“. Im Jahr 2014 veranstaltete die „Aktion Mensch“ im Rahmen der Aktionswoche einen „Thementag Inklusion“. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5612 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 4 Das BMFSFJ fördert die bagfa (2010 bis 2012: jährlich 154 800 Euro; 2013: 159 000 Euro; 2014: 174 000 Euro). Im Jahr 2010 hat die bagfa sich erstmalig mit dem Engagement von Menschen mit Behinderung im Rahmen des vom BMFSFJ geförderten Thementags „Besonders oder alltäglich?“ befasst, der in Kooperation mit der Lebenshilfe stattfand. Neben den vom BMFSFJ geförderten Vorhaben der bagfa hat diese in den Jahren 2012 bis 2014 eine Reihe von Tagungen und Treffen organisiert, die sich speziell dem Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements widmeten. Im September 2014 hat die bagfa ein fünfjähriges Projekt mit dem Titel „Sensibilisieren, Qualifizieren und Begleiten: Freiwilligenagenturen als inklusive Anlauf- und Netzwerkstellen für Engagement weiterentwickeln“ gestartet. Dieses Projekt wird durch die Stiftung Deutsche Behindertenhilfe gefördert. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und die Jugendfreiwilligendienste stehen auch Menschen mit Behinderungen offen. In den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ und im BFD können Freiwillige mit „besonderen Förderbedarfen“ auf Antrag eine zusätzliche Förderung bis maximal 100 Euro je Monat und Teilnehmenden gewährt werden. Für Freiwillige mit einer Behinderung kann im Rahmen eines Kriterienkatalogs eine zusätzliche Förderung ebenso beantragt werden wie z. B. für junge Menschen mit erheblichen Schulproblemen, Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher, Menschen mit Migrationshintergrund; alleinerziehende Mütter und Väter etc. Mit diesem Betrag können Kosten abgedeckt werden, um Benachteiligungen, die gegebenenfalls auch aus einer Behinderung resultieren, zu minimieren und eine Teilnahme zu ermöglichen. Menschen mit Behinderungen werden, wie die übrigen Gruppen mit zusätzlichem Förderbedarf, statistisch nicht gesondert erfasst. 21. In welchen Programmen der Bundesregierung, die das bürgerschaftliche Engagement fördern, ist die Bezuschussung von behinderungsbedingten Kosten wie Gebärdensprachdolmetscher, Unterstützungskräfte oder höhere Übernachtungskosten in barrierefreien Unterkünften vorgesehen, und in welchem Ausmaß wurden diese Möglichkeiten in den Jahren 2010 bis 2014 genutzt (bitte nach Programmen und Jahren differenzieren)? Die vom BMAS geförderte Dialogreihe des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement „Forum Inklusive Gesellschaft“ sieht auch die Bezuschussung von behinderungsbedingten Kosten wie Gebärdensprachdolmetschern oder barrierefreien Tagungsräumen vor. Genaue Angaben darüber, in welchem Ausmaß von diesen Zuschüssen Gebrauch bislang gemacht wurde, liegen der Bundesregierung nicht vor. Zur möglichen Förderung von Menschen mit Behinderung in den Freiwilligendiensten wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 22. Auf welche Weise wirbt die Bundesregierung bei den Zielgruppen dieser Programme, d. h. potenziellen Antragstellern, dafür, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5612 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 5 24. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um a) die Datenlage zum bürgerschaftlichen Engagement von Menschen mit Behinderungen zu verbessern (z. B. Aufnahme in den Freiwilligensurvey , Aufnahme in den Engagementbericht), Mit dem im Jahr 2013 erschienenen „Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Teilhabe – Beeinträchtigung – Behinderung“ hat die Bundesregierung begonnen, Artikel 31 der UN-BRK umzusetzen. Ausgehend von den im Teilhabebericht festgestellten Datenlücken hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine Repräsentativstudie zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen klären lassen (vgl.: www.bmas.de/ DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-Teilhabe/ fb447.html). Die Bundesregierung plant, ab dem Jahr 2016 eine groß angelegte Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durchzuführen. Diese Befragung wird derzeit vorbereitet. Aktuell wird der Basisfragebogen mit und durch Personen getestet, die in Wohneinrichtungen leben und/oder schwer befragbar sind. Mit dem Instrument Freiwilligensurvey nimmt das BMFSFJ im fünfjährigen Rhythmus eine Dauerbeobachtung zu Umfang und Ausprägungen des freiwilligen Engagements vor. Der Freiwilligensurvey ist ein öffentliches Informationssystem , das umfassende und detaillierte bundes- und landesweite Informationen zum Engagement der deutschen Wohnbevölkerung zur Verfügung stellt. Im Deutschen Freiwilligensurvey 2014 wird nicht nach einer amtlich anerkannten Behinderung gefragt, aber es werden allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zwei Fragen zu ihrer Gesundheit gestellt (Frage zur subjektiven Gesundheit sowie Frage zu krankheitsbedingten Einschränkungen im Alltag). Diese Fragen zur Gesundheit wurden 2014 erstmalig in die Erhebung des Freiwilligensurveys aufgenommen und sind an alle Befragten gerichtet, unabhängig davon, ob sie sich freiwillig engagieren oder nicht. Im Ergebnis kann die gesundheitliche Situation von freiwillig Engagierten und von Personen, die nicht freiwillig engagiert sind, vergleichend betrachtet werden. Gleichzeitig kann für Personengruppen mit unterschiedlichen gesundheitlichen Situationen analysiert werden, zu welchen Anteilen sie sich jeweils freiwillig engagieren. Der Zweite Engagementbericht der Bundesregierung, der 2016 dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden wird, hat das Schwerpunktthema „Demografischer Wandel und bürgerschaftliches Engagement: Der Beitrag des Engagements zur lokalen Entwicklung“. Im Berichtsauftrag zum Engagementbericht, der kein Instrument der Datenerhebung oder -aktualisierung darstellt, findet das Thema „Bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Behinderungen“ bzw. die diesbezügliche Datenlage keine explizite Berücksichtigung. b) die Gründe der bestehenden Barrieren zu analysieren, Im Rahmen der Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sollen Fragebögen eingesetzt und Interviews durchgeführt werden, um Hinweise auf bestehende Teilhabebarrieren zu erlangen. c) bestehende Barrieren zu beheben? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5612 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 6 25. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen a) beim Bürgerschaftlichem Engagement, b) an Jugendfreiwilligendiensten, c) an Bundesfreiwilligendiensten, d) an (Jugend-)Freiwilligendiensten im Ausland, e) an (Jugend-)Freiwilligendiensten ausländischer Teilnehmenden (Incoming )? Eine größere Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im bürgerschaftlichen Engagement allgemein und in den gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten speziell ist gewünscht, und Möglichkeiten hierzu werden in Zusammenarbeit mit Trägern ausgelotet. Die Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten auf Bundesebene setzen hier allerdings enge Grenzen. So beschränkt sich die Förderung der Jugendfreiwilligendienste durch den Bund aufgrund der gegebenen Zuständigkeit auf die Bezuschussung von Bildungsmaßnahmen und die pädagogische Begleitung. Die Ausgestaltung der Einsatzbereiche , aber auch die Art und Weise der Durchführung der Bildungsmaßnahmen liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Träger und der Einsatzstellen. Eine barrierefreie Teilnahme an den Einsätzen in den Jugendfreiwilligendiensten kann auf der derzeitigen gesetzlichen Grundlage durch den Bund nicht sichergestellt werden. Die Förderung des BFD beschränkt sich auf Grund der geltenden gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen auf eine Bezuschussung des Taschengeldes, der Sozialversicherungsbeiträge und der pädagogischen Begleitung . Mit den Zentralstellen bzw. Trägern wird gemeinsam nach Wegen gesucht , mithilfe einer zusätzlichen Förderung von bis zu 100 Euro pro Monat und Freiwilliger bzw. Freiwilligem mehr Menschen mit Benachteiligungen, Behinderungen oder sonstigem besonderen Förderbedarf eine Teilnahme an den Freiwilligendiensten zu ermöglichen. Auf Einladung des BMFSFJ fand am 16. Juni 2015 eine Tagung zur Inklusion statt, auf der Erfahrungen über Einsätze von Menschen mit Behinderungen ausgetauscht und Möglichkeiten für Verbesserungen erörtert wurden. 26. Welche in der Bundeskompetenz liegenden Handlungsmöglichkeiten will die Bundesregierung ergreifen, um die Teilhabe behinderter Menschen a) beim Bürgerschaftlichem Engagement, b) an Jugendfreiwilligendiensten, c) an Bundesfreiwilligendiensten, d) an (Jugend-)Freiwilligendiensten im Ausland, e) an (Jugend-)Freiwilligendiensten ausländischer Teilnehmenden (Incoming ) zu verbessern? Die Bundeszuständigkeit für die Förderung der Jugendfreiwilligendienste ergibt sich aus der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Öffentliche Fürsorge, Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 des Grundgesetzes (GG), die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Jugendpflege umfasst. Im Rahmen des Sachzusammenhangs fallen darunter auch Maßnahmen der Jugendbildung . Demzufolge beschränkt sich die Bundesförderung der Jugendfreiwilligendienste auf die Bildung und pädagogische Begleitung. Dieser Kompetenzrahmen wird durch die Gewährung eines zusätzlichen Förderbetrags von bis zu 100 Euro bei besonderem Förderbedarf, der gemäß den Förderrichtlinien Ju- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5612 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 7 gendfreiwilligendienste (RL-JFD) vom 11. April 2012 möglich ist, ausgeschöpft . Eine darüber hinausgehende Bundeskompetenz zur spezifischen Förderung der Teilhabe behinderter Menschen im Rahmen von Jugendfreiwilligendiensten besteht nicht. Der BFD ist von der Gestaltung her kein vom Bund komplett ausfinanzierter, sondern nur ein mit Bundesmitteln bis zu einer bestimmten Obergrenze bezuschusster Freiwilligendienst, der einen vorgegebenen finanziellen Rahmen hat. In diesem Rahmen kann der Zuschuss für die pädagogische Begleitung bzw. die besondere Förderung auch für Assistenzleistungen verhandelt werden. Aktuell wird kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK wird die Bundesregierung Unterstützungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen an den Freiwilligendiensten bzw. beim bürgerschaftlichen Engagement prüfen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 8 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 1 9 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 12 \1 80 56 12 .fm , 2 9. Ju li 20 15 , S ei te 2 0 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .