Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5621 18. Wahlperiode 21.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 21 \1 80 56 21 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 16. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Jürgen Trittin, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5283 – Energieaußen- und Klimapolitik in Folge der G7-Beschlüsse von Elmau Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vom 7. bis 8. Juni 2015 kamen die Staats- und Regierungschefs der G7 unter deutscher Präsidentschaft im bayerischen Elmau zusammen. Gemäß der Abschlusserklärung des Gipfels bekannten sich die Staats- und Regierungschefs zum Ziel, den globalen Anstieg der Temperatur auf maximal 2 Grad zu begrenzen – ein Ziel, dass bereits in Kopenhagen (im Jahr 2009) und auch Cancun (im Jahr 2010) im Rahmen der Weltklimakonferenz beschlossen wurde. Außerdem erkennen die G7-Staaten die Erkenntnisse des jüngsten Weltklimaberichts (IPCC – Fünfter Sachstandsbericht) an und schlussfolgern daraus eine langfristige Etablierung einer kohlenstoffarmen Weltwirtschaft, tiefe Einschnitte bei den weltweiten Treibhausgasemissionen und eine „damit einhergehende Dekarbonisierung der Weltwirtschaft im Laufe dieses Jahrhunderts“. Im Hinblick auf die kommende Weltklimakonferenz in Paris bekräftigten die G7 ihre „feste Entschlossenheit, im Rahmen der Klimakonferenz im Dezember dieses Jahres in Paris (COP21) ein Protokoll, eine andere rechtliche Übereinkunft oder ein vereinbartes Ergebnis mit rechtlicher Wirkung unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) zu erzielen, was für alle Vertragsparteien gelten soll und ambitioniert , tragfähig und alles umfassend ist, und sich entwickelnde nationale Gegebenheiten spiegelt“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/ G8_G20/2015-06-08-g7-abschluss-deu.pdf?_blob=publicationFile&v=4). In Deutschland aber hat es die Bundesregierung bisher versäumt, die eigenen Ziele mit konkreten Maßnahmen zu ihrer Umsetzung zu unterlegen. Die ProKopf -Emissionen der Deutschen gehören zu den höchsten innerhalb der Europäischen Union (EU) und sind ca. 27 Prozent höher als der Durchschnitt in der EU. Deutschland senkte dennoch seine Emissionen zwischen den Jahren 2005 und 2013 nur um 3,8 Prozent. Ziel waren 4,5 Prozent. Deutschland wird deshalb nach Auffassung der Fragesteller das selbstgesteckte Ziel der Emissionsminderung bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent nicht mehr erreichen. Deutschlands Emissionen im Energiesektor sind höher als im EU-DurchV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5621 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 21 \1 80 56 21 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 schnitt, vor allem durch die zu starke Rolle von Kohle im Energiemix. Diese wird von der Bundesregierung auch weiterhin geschont. Auf europäischer Ebene wird derzeit an der Etablierung einer Energieunion gearbeitet . Diese setzt aber vor allem auf die Diversifizierung fossiler Energieressourcen . Das G7-Mitglied USA plant, aufgrund des Fracking-Booms ab dem Jahr 2016 zum Exporteur von Flüssiggas (LNG) zu werden. G7-Mitglied Kanada ist bereits seit Jahren Netto-Exporteur fossiler Energien. Das G20-Präsidentschaftsland Australien strebt an, den bisherigen Spitzenreiter im LNG-Markt Katar von Platz eins zu verdrängen. Innerhalb der G7 sowie der G20 werden also die Weichen in Richtung einer forcierten fossilen Infrastruktur gestellt. Diese sind mit hohen Investitionen verbunden. Ein Ausstieg aus der fossilen Energiebereitstellung bis zum Jahr 2050 würde diese Investitionen gefährden. Die Abschlusserklärung von Elmau versucht mit der erneuten Festlegung auf das 2-Grad-Limit sowie dem Bekenntnis zu einer Dekarbonisierung den Eindruck einer ambitionierten Klima- und Energiepolitik durch die G7-Staaten zu erwecken. Doch die aktuelle Politik in sämtlichen G7-Staaten zeigt tatsächlich das Gegenteil. Vielmehr steht die deutsche, europäische und internationale Klimapolitik teilweise sogar noch immer im Widerspruch zu diesen ohnehin unverbindlichen Beschlüssen. 1. Welche konkreten energie- und welche konkreten wirtschaftspolitischen Maßnahmen wurden unter den G7-Mitgliedstaaten im Elmau diskutiert, um im Laufe des Jahrhunderts eine kohlenstoffarme Weltwirtschaft bzw. Energiewirtschaft zu erreichen? 2. Welche Vorbehalte verhinderten ein Bekenntnis zu einer weitgehend CO2- emissionsfreien Energiewirtschaft der G7-Staaten bereits bis zur Mitte des Jahrhunderts? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Klima- und Energiepolitik sind Schwerpunktthemen unter der deutschen G7-Präsidentschaft im Jahr 2015. Während des G7-Gipfels in Elmau haben die Staatsund Regierungschefs bekräftigt, dass tiefe Einschnitte bei den weltweiten Treibhausgasemissionen erforderlich sind, einhergehend mit einer Dekarbonisierung der Weltwirtschaft im Laufe des Jahrhunderts. Demgemäß haben sich die G7- Staaten dazu bekannt, gemeinsam mit allen Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) die Treibhausgase bis 2050 im Vergleich zum Jahr 2010 entsprechend dem oberen Ende der jüngsten Empfehlungen des Weltklimaberichts (IPCC) von 40 bis 70 Prozent zu reduzieren. Die G7-Staaten streben dazu bis zum Jahr 2050 einen Umbau der Energiewirtschaft an und haben sich zu diesem Zweck dazu verpflichtet, langfristige nationale kohlenstoffarme Strategien zu entwickeln. Für die Entwicklung der jeweiligen nationalen kohlenstoffarmen Strategien sind die G7-Staaten selbst verantwortlich. Deutschland setzt mit der Energiewende eine ambitionierte langfristige nationale kohlenstoffarme Strategie um, indem es anstrebt, 80 bis 95 Prozent der Treibhausgase gegenüber dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2050 zu reduzieren. Die G7-Staaten haben darüber hinaus konkrete Maßnahmen beschlossen, die zu einer Verbesserung der nachhaltigen Energiesicherheit beitragen. Zu diesen Maßnahmen gehören die weitere Analyse von Schwachstellen im Energiesystem , insbesondere im Strombereich und bei der Integration von großen Anteilen fluktuierender erneuerbarer Energien, eine enge Zusammenarbeit im Bereich V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5621 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 21 \1 80 56 21 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 3 der Cyber-Sicherheit im Energiesektor, verstärkte Kooperation im Bereich der Energieeffizienz und bei Forschung, Entwicklung und Demonstration von sauberen Energien, insbesondere von erneuerbaren Energien und kohlenstoffarmen Energien, sowie die Verbesserung von Widerstandsfähigkeit und Flexibilität von Gasmärkten. Zur Verbesserung der internationalen Kooperation im Bereich der Energieeffizienz haben die G7-Staaten beschlossen, Energieeffizienznetzwerke zu fördern , eine Analyse der kosteneffizientesten Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen sowie gemeinsam mit der Europäischen Kommission die Errichtung von energiebezogenen Produktdatenbanken zu erwägen. Die G7-Staaten haben außerdem beschlossen, den Zugang zu erneuerbaren Energien in Afrika und in Entwicklungsländern anderer Regionen zu beschleunigen und bis zu 10 000 MW zusätzliche Kapazität an erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 zu erreichen, um die Energiearmut zu verringern. 3. Wie definiert die Bundesregierung „kohlenstoffarme Weltwirtschaft“, und gibt es ein gemeinsames Verständnis unter den G7 für diese Zielvorstellung ? 7. Wie definiert die Bundesregierung „Dekarbonisierung“, und gibt es ein gemeinsames Verständnis unter den G7 für diese Zielvorstellung? Die Fragen 3 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Gemeinsame Grundlage der G7 für die Begriffe der „Dekarbonisierung“ und „kohlenstoffarme Wirtschaft“ bildet der Fünfte Sachstandsbericht der AG III des Weltklimarates aus dem Jahr 2014, insbesondere die Reduktionszenarien, bei denen das 2-Grad-Ziel eingehalten wird. Unter dem Begriff „Dekarbonisierung“ versteht die Bundesregierung die Umstellung auf kohlenstoffarmes Wirtschaften. Unter einer „kohlenstoffarmen Weltwirtschaft“ versteht die Bundesregierung eine Weltwirtschaft, deren CO2- Emissionen im Einklang mit dem globalen Ziel stehen, den Temperaturanstieg entsprechend den Empfehlungen des o. g. Sachstandsberichtes auf unter 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Was versteht die Bundesregierung konkret unter „Entwicklung und Einsatz innovativer Technologien“ im Hinblick auf die Zielformulierung einer kohlenstofffreien Energiewirtschaft? Fallen Carbon Capture and Storage (CCS), Carbon Capture and Use (CCU), Bio-Energie mit CCS (BECCS), Atomenergie aus Kernspaltung und Kernfusion unter diese Zielvorstellung? Welche G7-Staaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung das Ziel einer kohlenstofffreien Energiewirtschaft mittels Carbon Capture and Storage (CCS), Carbon Capture and Use (CCU), Bio-Energie mit CCS (BECCS) oder Atomenergie aus Kernspaltung und Kernfusion zu erreichen versuchen? Unter „Entwicklung und Einsatz innovativer Technologien“ versteht die Bundesregierung insbesondere den Einsatz von Energieeffizienztechnologien sowie den Ausbau erneuerbarer Energien und deren Weiterentwicklung einschließlich Innovationen. Zu nennen sind des Weiteren Technologien, die im Rahmen der Energiewende der Optimierung des gesamten Energiesystems sowie der MarktV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5621 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 21 \1 80 56 21 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 4 und Systemintegration von erneuerbaren Energien dienen, einschließlich Forschung und Entwicklung in diesem Bereich. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass hinsichtlich der CCS-Technologie zum jetzigen Zeitpunkt die großtechnische Demonstration von CCS Priorität hat. Erst im Laufe der Demonstrationsphase und nach Evaluierung aller Erkenntnisse wird sich zeigen, wie und in welchem Umfang und möglicherweise mittels welcher Maßnahmen die CCS-Technologie weiterverfolgt werden sollte. In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD wurde verabredet, die Fusionsforschung auf dem festgelegten, begrenzten Niveau fortzuführen. Deutschland hat im Jahr 2011 beschlossen, schrittweise aus der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung auszusteigen. Das letzte Kernkraftwerk soll spätestens im Jahr 2022 vom Netz gehen. Welche Technologien in den jeweiligen Ländern angewandt werden, fällt unter die Souveränität der einzelnen Staaten, den eigenen Energiemix zu bestimmen. Nach Kenntnis der Bundesregierung will Japan bis zum Jahr 2030 den Anteil der Kernenergie an der Stromversorgung, der vor dem Unfall von Fukushima bei ca. 30 Prozent lag und in der Folge drastisch reduziert wurde, wieder auf ca. 20 bis 22 Prozent erhöhen. Die europäischen G7-Staaten Frankreich und das Vereinigte Königreich werden auf absehbare Zeit auf den Einsatz von Kernenergie zur Energieversorgung setzen . Während die italienische Regierung ab dem Jahr 2008 zunächst den Wiedereinstieg in die Kernenergie und den Neubau von Kernkraftwerken plante, sprach sich die Bevölkerung im Jahr 2011 in einem Referendum hiergegen aus. Dieses Referendum wird von der gegenwärtigen Regierung beachtet. Bis auf Kanada sind alle G7-Staaten direkt oder – wie im Fall der Mitgliedstaaten der EU – mittelbar über EURATOM an dem Fusionsforschungsprojekt ITER beteiligt. ITER soll zeigen, ob mit der gewählten Technologie ein Fusionskraftwerk grundsätzlich realisiert werden kann. Sehr großes Interesse an einer breiten Anwendung von CCS haben insbesondere das Vereinigte Königreich, die USA und Kanada. Diese drei Staaten werden das Ziel einer kohlendioxidarmen Energiewirtschaft auch mittels CCS erreichen wollen. In den übrigen G7-Staaten wird CCS derzeit nicht dieselbe hohe Priorität eingeräumt wie im Vereinigten Königreich, USA und Kanada. Im Hinblick auf den Ausstoß von Treibhausgasen in den jeweiligen Energiesystemen ermutigen die G7-Energieminister gemäß ihrer Abschlusserklärung vom 12. Mai 2015 die Länder, die sich für CCS entscheiden, gemeinsame große Demonstrationsprojekte zu erarbeiten. Deutschland und Frankreich stehen im Hinblick auf das großtechnische Demonstrationsprojekt ROAD in Rotterdam, Niederlanden, auf Arbeitsebene miteinander in Kontakt. 5. Wurde auf dem G7-Gipfel von Elmau explizit über Bio-Energie mit CCS (BECCS) gesprochen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Austausch? Nein, auf dem Gipfel von Elmau wurde nicht explizit über Bio-Energie mit CCS gesprochen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5621 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 21 \1 80 56 21 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 5 6. Was wird die Bundesregierung unternehmen, „um die Koordinierung und Transparenz von Forschung, Entwicklung und Demonstration im Bereich der sauberen Energien insgesamt zu verbessern“, und welche Formen der Energiegewinnung gelten für die Bundesregierung als „sauber“? Die Bundesregierung hat Transparenz, Abstimmung und Koordination als übergeordnete Leitlinien der Förderpolitik im Energieforschungsprogramm identifiziert . Daher werden auf nationaler Ebene die bestehenden Instrumente, beispielsweise die Koordinierungsplattform Energieforschung, der Bundesbericht Energieforschung, das Informationssystem EnArgus, die Landkarte der Energieforschung sowie die Dialogplattform Forschungsforum Energiewende genutzt und weiterentwickelt. Information, Transparenz und Koordinierung gewinnen auch in der europäischen Forschungszusammenarbeit an Bedeutung. Die Nationalen Kontaktstellen beispielsweise dienen als Anlaufstelle für Anfragen zu Fördermöglichkeiten im europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“. Die Bundesregierung intensiviert die multilaterale Zusammenarbeit in der Energieforschung auch international, beispielsweise im Rahmen des Technologienetzwerks der Internationalen Energieagentur (IEA) und der Mitarbeit in der Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA). Die Bundesregierung macht sich keine spezielle Definition von „sauberer“ Energiegewinnung zu eigen. Zu den Kriterien für eine umwelt- und klimaverträgliche Energieversorgung gehören neben dem Kriterium niedriger CO2- Emissionen auch Fragen der Risikobewertung, des Immissionsschutzes (insbesondere Luft- und Wasserverschmutzung), der Landschaftsnutzung und des Naturschutzes sowie Fragen der Abfallentsorgung bzw. Endlagerung. Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung den Umbau unseres Energieversorgungssystems auf Basis erneuerbarer Energien und Energieeffizienz für den richtigen Weg, unabhängig davon, welche Technologien sich in diesen Bereichen langfristig durchsetzen. 8. Welchen Einfluss auf das Ziel einer „kohlenstoffarmen Weltwirtschaft“ haben aus Sicht der Bundesregierung die Ankündigungen der USA (www.telegraph.co.uk vom 26. April 2015 „US to launch blitz of gas exports , eyes global energy dominance“) und Australiens (www.reuters.com vom 29. September 2011 „Australia to overtake Qatar as top LNG supplier “), ab dem Jahr 2020 mehr Flüssiggas als Katar exportieren zu wollen? 9. Um wie viel erhöht sich nach Einschätzung der Bundesregierung die handelbare Menge an fossilen Brennstoffen auf dem Weltmarkt, wenn die USA und Australien die genannten Ziele erreichen? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Durch die zunehmenden LNG-Exporte der USA und Australiens werden zusätzliche Gasmengen auf den Weltmarkt kommen und den internationalen Gashandel voraussichtlich spürbar beleben. Nach dem Medium-Term Market Report 2015 der IEA wird der globale Gashandel bis zum Jahr 2020 um ca. 40 Prozent auf 790 Milliarden Kubikmeter p. a. anwachsen. In dem Umfang, in dem Erdgas in Zukunft Kohle als Energieträger verdrängt, kann dies positive Auswirkungen auf eine kohlenstoffarme Weltwirtschaft haben . V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5621 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 21 \1 80 56 21 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 6 10. Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung das in der statischen Reichweite fossiler Energien gebundene globale Kapital, und wie hoch schätzt sie den Abschreibungsbedarf bei Einhaltung des 2-Grad-Ziels, für das nicht einmal mehr die Hälfte dieser Ressourcen verbrannt werden darf? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. 11. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bund oder Bundesländer mittel- oder unmittelbar (z. B. durch Fonds oder Anlagen) an Firmen (bitte auflisten) beteiligt, die an der Exploration von fossilen Energieträgern beteiligt sind oder in diese investieren? 12. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das CO2-Äquivalent der fossilen Energieträger, über die diese Firmen aktuell verfügen (bitte auflisten ) inklusive der noch nicht explorierten, aber in Besitz befindlichen Lagerstätten? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Unternehmensbeteiligungen des Bundes sind im Beteiligungsbericht, der auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/ Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungen_ des_Bundes/Beteiligungsbericht-2014.html abrufbar ist, dargestellt. Zu den 60 wesentlichen unmittelbaren Beteiligungen ist im ausführlichen Teil unter den Abschnitte B bis J auch der jeweilige Unternehmensgegenstand aufgeführt. Keines dieser 60 Unternehmen und ihrer Tochterunternehmen ist mit der Exploration von fossilen Energieträgern befasst. Anlageentscheidungen, etwa in Fonds, zählen zum operativen Geschäft, das der jeweiligen Geschäftsleitung obliegt. Diese Fragen unterliegen dem unternehmerischen bzw. organisationsinternen Verantwortungsbereich der Unternehmen und sind nicht vom parlamentarischen Fragerecht erfasst. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat dies in seinem auf Bundestagsdrucksache 13/6149 wiedergegebenen Beschluss festgestellt. Auch die Tätigkeit der Bundesländer fällt nicht unter das Fragerecht des Deutschen Bundestages . 13. Wird sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der G7-Beschlüsse für eine Erhöhung der europäischen CO2-Reduktionsziele, die Anhebung eines verbindlichen Ausbauziels für erneuerbare Energien und für Energieeffizienz einsetzen, und wenn ja, bis wann? 14. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das G7-Ziel einer kohlenstoffarmen Energieversorgung auch auf die EU-Energie- und Klimapolitik übertragen und als Zielbestimmung für die Energieunion und ihrer Governance formuliert wird? Wenn nein, warum nicht? 22. In welcher Weise wird das Ziel einer Dekarbonisierung der Weltwirtschaft Konsequenzen für die Ausgestaltung der Energieunion der EU haben – insbesondere im Hinblick auf den Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz? Die Fragen 13, 14 und 22 werden gemeinsam beantwortet. Mit den Beschlüssen des Europäischen Rates vom 23. und 24. Oktober 2014 hat sich die EU bereits ehrgeizige Klima- und Energieziele bis zum Jahr 2030 ge- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5621 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 21 \1 80 56 21 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 7 setzt. Diese umfassen ein EU-internes Treibhausgas-Reduktionsziel von mindestens 40 Prozent im Verhältnis zum Jahr 1990, eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf mindestens 27 Prozent sowie eine Reduktion des Energieverbrauchs um mindestens 27 Prozent mit der Option, dieses Ziel in einer Überprüfung noch vor dem Jahr 2020 auf 30 Prozent zu erhöhen. Dieser Erfolg beruht nicht zuletzt auf dem Einsatz der Bundesregierung . Jetzt muss es darum gehen, diese Beschlüsse verlässlich umzusetzen. Das als Mindestwert formulierte Klimaziel lässt die Möglichkeit offen, die Ambition über das 40-Prozent-Ziel hinaus im Kontext eines globalen Abkommens mit der Option der Nutzung von internationalen Emissionsminderungsgutschriften weiter zu steigern. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass dies zu gegebener Zeit, auch im EU-Rahmen, wieder erörtert wird. Hinsichtlich des Effizienzzieles hatte sich die Bundesregierung schon im Vorfeld des Europäischen Rates vom 23. und 24. Oktober 2014 für ein höheres Ziel ausgesprochen und setzt sich auch weiterhin für eine Erhöhung auf 30 Prozent ein. Die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist eine der fünf sogenannten „Dimensionen “ der Energieunion und daher wesentlicher Bestandteil der klima- und energiepolitischen Zielsetzungen der EU. Diese fünf „Dimensionen“, zu denen auch Energieeffizienz gehört, sind eng miteinander verbunden und verstärken sich gegenseitig . Die Kommissionsmitteilung vom 25. Februar 2015 zu einer Rahmenstrategie für eine Energieunion mit einer vorausschauenden Klimapolitik, sowie die hierauf aufbauenden Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. und 20. März 2015 und des Energierates vom 8. Juni 2015 bekräftigen explizit das Ziel der Dekarbonisierung der Wirtschaft. Es ist damit bereits heute fest in den energiepolitischen Zielsetzungen der EU verankert. Die Bundesregierung erwartet und unterstützt die positive Impulswirkung der Beschlüsse von Elmau für die Umsetzung der entsprechenden Zielsetzung der Energieunion in der EU und darüber hinaus und wertet diese insbesondere als starkes Signal für die internationalen Klimaverhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines globalen Klimaabkommens Ende des Jahres in Paris. Die Bundesregierung teilt dabei die Auffassung der Kommission, dass die EU zur Dekarbonisierung eine Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien übernehmen muss. 15. Wie deckt sich die Zielformulierung der kohlenstoffarmen Energiegewinnung mit der Deklaration für eine regionale Kooperation zur Versorgungssicherheit im Rahmen des Energiebinnenmarktes und dem darin erneut bestätigten Recht, selbstständig und national über den Energiemix zu entscheiden (www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/joint-declarationfor -regional-cooperation-on-security-of-electricity-supply-in-the-framework -of-the-internal-energy-market,property=pdf,bereich=bmwi, sprache=de,rwb=true.pdf)? Jeder Mitgliedstaat kann über seinen Energiemix frei entscheiden (Artikel 194 AEUV). Die Erklärung der „12 elektrischen Nachbarn“ zur gemeinsamen Zusammenarbeit bei der Versorgungssicherheit bezieht sich auf dieses Recht. Unabhängig hiervon haben die EU-Mitgliedstaaten in der Vergangenheit regelmäßig bekräftigt, ihre Treibhausgasemissionen reduzieren zu wollen. Die EUStaats - und Regierungschefs haben sich im Oktober 2014 auf neue Klimaschutzziele bis zum Jahr 2030 geeinigt. Die Treibhausgasemissionen sollen bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 sinken. Die konkrete Vorgabe eines bestimmten Energiemixes ist für die Erreichung dieses Ziels nicht notwendig und hiermit nicht verbunden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5621 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 21 \1 80 56 21 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 8 16. Plant die Bundesregierung anlässlich des in Elmau erneut verabschiedeten Bekenntnisses zum Abbau ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe einen Abbau der umweltschädlichen Subventionen in Deutschland (etwa des ungedeckelten Dienstwagenprivilegs, vgl. www.umweltbundesamt .de vom 15. Dezember 2014 „Umweltschädliche Subventionen liegen bei über 52 Milliarden Euro“), die nach Berechnungen des Umweltbundesamtes in Deutschland zuletzt rund 52 Mrd. Euro jährlich betragen haben , und wann ist mit einer entsprechenden Initiative zu rechnen? Wie definiert die Bundesregierung „ineffiziente Subventionen für fossile Brennstoffe“, und hält sie die Befreiung der Braunkohletagebaue von der Wasserabgabe (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/ publikationen/umweltschaedliche_subventionen_2014_0.pdf) für eine solche ineffiziente Subvention, wenn nicht, warum nicht? Eine Änderung der steuerlichen Regelungen zur Nutzung von Dienstwagen ist derzeit nicht geplant. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob die Länder eine Änderung der Regelungen zur Erhebung von Wasserabgaben anstreben. 17. Wie gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des in Elmau verabschiedeten Bekenntnisses zum Abbau ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe darauf hinzuwirken, dass die Investitionen der KfW Bankengruppe am 2-Grad-Limit ausgerichtet werden? Wie hoch soll der genaue Mittelaufwuchs für den Klimaschutz, den die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der G7-Abschlusserklärung verkündet hatte, in den kommenden Jahren gestaltet sein (bitte pro Jahr angeben und Aufwuchspfad erläutern)? Die Nachhaltigkeitsleitsätze der KfW Bankengruppe geben vor, dass die Zusagen im Schwerpunkt Klimawandel und Umwelt rund ein Drittel am Gesamtneuzusagevolumen des Konzerns betragen sollen (2014: 36 Prozent). Die KfW hat in den Jahren 2006 bis 2014 insgesamt Zusagen in Höhe von 64 Mrd. Euro für Erneuerbare-Energien-Vorhaben und 104 Mrd. Euro für Energieeffizienzinvestitionen zugesagt. Dem stehen im selben Zeitraum rund 3 Mrd. Euro für Kohle(heiz-)kraftwerke gegenüber. Mit den neuen Leitlinien der KfW zur internationalen Kohlekraftwerksfinanzierung, die sich an dem diesbezüglichen Bericht der Bundesregierung vom 22. Dezember 2014 ausrichten, hat die KfW die Finanzierung von Kohlekraftwerken unter den Vorbehalt zusätzlicher, restriktiver Kriterien gestellt. Dazu gehört insbesondere die Auflage, dass Vorhaben nur in Ländern verfolgt werden, die über eine nationale Klimaschutzpolitik und Klimaschutzstrategie verfügen, die von einer gezielten Politik zum Ausbau erneuerbarer Energien bzw. zur Steigerung der Energieeffizienz flankiert wird. Die Vorhaben müssen zugleich mit dieser Klimaschutzpolitik kohärent sein. Insofern ist davon auszugehen, dass der Anteil der Kohlefinanzierung am Neuzusagevolumen der KfW in den kommenden Jahren sinken wird. Die grundsätzliche Frage der Kompatibilität von Investitionen mit der 2-GradObergrenze geht über die Frage der Kohlefinanzierung und über den Energiesektor hinaus und betrifft auch Investitionen in anderen Sektoren und in andere Technologien. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Kontext der deutschen G7-Präsidentschaft ein Forschungsgutachten vergeben. Ein Zwischenbericht ist auf der G7-Webseite zu finden (www.g7germany.de/Content/ DE/_Anlagen/G8_G20/2015-06-01-investments-global-temperature-increase. html?nn=1282190). Die Bundesregierung wird nach Fertigstellung des Endberichts prüfen, welcher Handlungsbedarf sich daraus ergibt. Die Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten haben in der Abschlusserklärung von Schloss Elmau bekräftigt, dass sie ihre Anstrengungen fortsetzen werden , verstärkt Finanzmittel aus öffentlichen und privaten Quellen bereitzustellen V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5621 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 21 \1 80 56 21 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 9 und zu mobilisieren und zu zeigen, dass die G7 und andere auf einem guten Weg sind, das Ziel von 100 Mrd. US-Dollar (Zusagen auf der Weltklimakonferenz 2009 in Kopenhagen) zu erreichen. In diesem Sinne hatte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Vorfeld des G7-Gipfels auf dem Petersberger Klimadialog im Mai 2015 erklärt, dass Deutschland eine Verdoppelung seiner internationalen Klimafinanzierung bis zum Jahr 2020, bezogen auf das Jahr 2014, anstrebt. Basis ist der Eckwertebeschluss für den Haushalt 2016 und die Finanzplanung bis zum Jahr 2019. Es besteht innerhalb der Bundesregierung Einvernehmen, dass die im Finanzplanungszeitraum veranschlagten Mittel ausreichen, um die Klimaschutzzusagen der Bundesregierung zu erfüllen. 18. Welche konkreten Maßnahmen plant bzw. prüft die Bundesregierung, um verstärkt Finanzmittel aus öffentlichen und privaten Quellen für die internationale Klimafinanzierung bereitzustellen? Eine Übersicht der Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der internationalen Klimafinanzierung ist im Zweijährigen Bericht Deutschlands unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen 2014 enthalten (www.unfccc. int/national_reports/biennial_reports_and_iar/submitted_biennial_reports/ items/7550.php). Die Bundesregierung strebt wie bisher an, klimabezogene Aspekte in die Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu integrieren. Eine weitere Maßnahme zur öffentlichen Klimafinanzierung ist die Mobilisierung von Mitteln am Kapitalmarkt durch öffentliche Finanzinstitute (u. a. KfW-Entwicklungskredite ) sowie die Nutzung marktmittelfinanzierter FZ-Instrumente (Förderkredite ). Über die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) sollen insbesondere klimafreundliche Privatinvestitionen in Entwicklungsländern ko-finanziert werden. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung dafür ein, einen positiven Investitionsrahmen für klimapolitische Vorhaben zu schaffen. Hier können beispielhaft Projektvorschläge, die aus dem „Global Innovative Lab for Climate Finance“ hervorgegangen sind und deren Umsetzung die Bundesregierung derzeit prüft, genannt werden. Ein weiterer Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung erfolgt über den „Grünen Klimafonds“ (GCF) und die „Globale Umweltfazilität“ (GEF) sowie multilaterale Institutionen wie die Weltbank und regionale Entwicklungsbanken . 19. Plant die Bundesregierung, neue und zusätzliche Haushaltsmittel bereitzustellen , um dem G7-Versprechen, bis zum Jahr 2020 400 Millionen mehr Menschen Zugang zu direkten und indirekten Versicherungsleistungen bei klimabedingten Katastrophen zur Verfügung zu stellen, Rechnung zu tragen , und wenn ja, wie hoch sind diese, und in welchem Haushaltstitel sollen sie abgebildet werden? Die Bundesregierung plant, die Initiative in enger Abstimmung mit den anderen G7-Partnern schrittweise zu konkretisieren. In diesem Zusammenhang hat der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, bei der G7-Stakeholder-Konferenz zu Klimarisikoversicherungen am 7. Mai 2015 in Berlin angekündigt, 150 Mio. Euro als ersten Schritt bereitzustellen. Die Planung zur Ausgestaltung der Initiative ist noch nicht abgeschlossen. Die Mittel zur Finanzierung erster Maßnahmen werden sich aus Mitteln des Einzel- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5621 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 21 \1 80 56 21 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 0 plans 23 (bilaterale und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit) zusammensetzen . 20. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Investitionen im Bereich der Infrastruktur für fossile Energieträger geplant (z. B. Pipelines, Speicher, LNG-Terminals etc.), für die öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden und bzw. oder beantragt sind (bitte auflisten)? 21. Welche Abschreibungszeiträume fließen nach Kenntnis der Bundesregierung für die jeweiligen geplanten Projekte (Frage 20) in die Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) ein? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass für entsprechende Investitionen in Deutschland öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt bzw. beantragt wurden. 23. Welchen geplanten Anteil haben Investitionen in Energieinfrastrukturen und Erzeugungsstrukturen für fossile und bzw. oder atomare Energieträger beim gerade aufgelegten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)? 24. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die angestrebten Investitionen mit Hilfe des EFSI dem Ziel „Dekarbonisierung in diesem Jahrhundert“ unterzuordnen? Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet. Der Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) soll die Entwicklung des Energiesektors im Einklang mit den Prioritäten der Energieunion, einschließlich der Sicherheit der Energieversorgung, und den Klima- und Energiezielen der Jahre 2020, 2030 und 2050 fördern, insbesondere durch a) den Ausbau der Nutzung oder Bereitstellung von erneuerbarer Energien, b) Energieeffizienz und Energieeinsparungen (mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Senkung der Nachfrage mittels bedarfsseitiger Steuerung und Gebäudesanierung), c) Entwicklung und Modernisierung von Energieinfrastrukturen (insbesondere Verbundnetze, intelligente Netze auf der Verteilungsebene, Energiespeicherung und Synchronisierung von Netzen). Sektorale oder regionale Investitionsquoten sind in der Verordnung zum EFSI nicht festgelegt. Über die Investitionsvorhaben entscheiden die politisch unabhängigen Gremien des EFSI und die Europäische Investitionsbank (EIB). Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der derzeit laufenden Überarbeitung der Finanzierungsstrategie der EIB im Klimabereich dafür ein, dass die EIB in ihrer Förderpolitik, die grundsätzlich auch auf EFSI-geförderte Projekte Anwendung findet, europäische und international vereinbarte Klima- und Energieziele einhält und fördert. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5621 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 21 \1 80 56 21 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 1 25. Teilt die Bundesregierung diesbezüglich die Auffassung der Fragesteller, dass ohne eine entsprechende Emissionsminderung im fossilen Kraftwerkspark die Glaubwürdigkeit Deutschlands beim Klimaschutz gefährdet wäre (bitte begründen)? Um die kurz- und langfristigen Klimaziele Deutschlands zu erreichen, sind auch Emissionsminderungen im fossilen Kraftwerkspark erforderlich. Mit dem am 1. Juli 2015 beschlossenen Maßnahmenpaket zur CO2-Minderung stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 festgelegte Minderung von 22 Millionen t CO2 unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels erreicht wird. Dies ist ein wichtiger Baustein, um den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 insgesamt um 40 Prozent gegenüber dem 1990 zu reduzieren und so unser nationales Klimaschutzziel zu erreichen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 21 \1 80 56 21 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .