Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5622 18. Wahlperiode 21.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 22 \1 80 56 22 .fm , 7 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5318 – Tätigkeit US-amerikanischer Privatunternehmen im Bundesgebiet im Auftrag der in Deutschland stationierten US-amerikanischen Streitkräfte und Nachrichtendienste Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete unter Bezugnahme auf die Erkenntnisse eines Rechercheteams des „Norddeutschen Rundfunks“ und der „Süddeutschen Zeitung“ am 15. November 2013, dass die Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt 207 US-amerikanischen Privatunternehmen als Private Contractors für die Übernahme von Diensten im Auftrag der US-Regierung Genehmigungen erteilt habe (www.sueddeutsche.de/politik/geheimer-krieg-deutschland-freundund -helfer-der-usa-1.1819101). Dabei gehe es um Dienstleistungen für die verschiedensten US-amerikanischen Geheimdienste und die Übernahme der verschiedensten Aufgaben von Analyse, Spionage, Abhöreinsätzen usw. In einem Bericht des Fernsehmagazins „Frontal 21“ des ZDF vom 21. Oktober 2014 heißt es, dass das Auswärtige Amt in den Jahren 2011 und 2012 über 110 US-amerikanische Privatfirmen mittels Verbalnoten jeweils den US-amerikanischen Streitkräften gleichgestellt habe und diesen gestattet sei, für diese „analytische Dienstleistungen“ zu erbringen (vgl. www.zdf.de/frontal-21/auf-horchpostenin -deutschland-bundesregierung-duldet-us-spione-35515148.html). Eines der dabei genannten Unternehmen, Leonie Industries LLC, sei von der US-amerikanischen Regierung damit beauftragt worden, für das Afrika-Kommando der US-amerikanischen Streitkräfte in Stuttgart neue Zielpersonen mittels einer Datenanalyse zu ermitteln und den Streitkräften zu präsentieren. Damit steht auch die Frage im Raum, ob die von der Bundesregierung legalisierte Tätigkeit der jeweiligen Privatunternehmen auch der Durchführung möglicherweise völkerrechtswidriger Handlungen, wie gezielter Tötung mittels Drohnen, dient. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Vergünstigungen, die nichtdeutschen Unternehmen im Rahmen des Notenwechsels gemäß Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut gewährt werden, werden jeweils nur für konkrete Einzelaufträge V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5622 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 22 \1 80 56 22 .fm , 7 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 gewährt, nicht jedoch für das gesamte Unternehmen. Folglich bezieht sich der Verbalnotenwechsel der Bundesregierung mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika auf konkrete Einzelaufträge bestimmter US-amerikanischer Unternehmen. Der Verbalnotenwechsel trifft dementsprechend keine Regelung zu weiteren, nicht von den Befreiungen und Vergünstigungen nach Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut erfassten etwaigen Tätigkeiten dieser Unternehmen. Die betroffenen Unternehmen können daher außerhalb ihrer Privilegierung am normalen Wirtschaftsleben teilnehmen, also etwa im Wege regulärer Ausschreibungen für deutsche Behörden. Diese Tätigkeit erfolgt dann außerhalb des Privilegierungsverfahrens und nicht aufgrund von Verbalnoten oder Genehmigungen der Bundesregierung. Nach deutschem Recht in Deutschland ansässige Unternehmen, auch wenn es sich um etwaige Tochterunternehmen ausländischer Unternehmen handelt, können nicht nach Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut privilegiert werden und sind daher hier nicht berücksichtigt. 1. Welchen US-amerikanischen Unternehmen gewährte die Bundesregierung in den Jahren 2001 bis einschließlich 2015 eine „Sondergenehmigung“ bzw. Verbalnote für den Einsatz auf deutschem Boden im Dienst der US-amerikanischen Regierung (bitte jeweils jährlich alphabetisch auflisten)? Die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen auf Grundlage des Artikels 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut für USUnternehmen , die für die US-Streitkräfte in Deutschland tätig werden, wird durch Verbalnotenwechsel zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika geregelt. Dabei bezieht sich der Verbalnotenwechsel jeweils nur auf konkrete Aufträge der Unternehmen. Die Verbalnotenwechsel zu diesen Aufträgen werden im Bundesgesetzblatt (BGBl. II) veröffentlicht und können dort eingesehen werden. 2. Im Auftrag welcher US-amerikanischen Ministerien, Behörden oder Dienststellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung welche US-amerikanischen Unternehmen auf deutschem Boden tätig (bitte jeweils aufschlüsseln, welche Unternehmen für welche Behörden, Ministerien etc. tätig sind)? Der Einsatz von US-Unternehmen in Deutschland, der durch den in der Antwort zu Frage 1 erwähnten Verbalnotenwechsel geregelt wird, erfolgt auf Grundlage des Artikels 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sowie der ergänzend hierzu eingegangenen Rahmenvereinbarungen. Aus Artikel 72 Absatz 2 des Zusatzabkommens folgt, dass die Unternehmen bei dem Auftrag, für den sie Befreiungen und Vergünstigungen erhalten, ausschließlich für die Truppe, das zivile Gefolge, ihre Mitglieder und deren Angehörige (im Sinne des NATO-Truppenstatuts) tätig sein müssen. 3. In welchen Arbeitsbereichen und an welchen Orten sind diese US-amerikanischen Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung für die US-amerikanische Regierung auf deutschem Boden jeweils tätig (bitte jeweils nach Unternehmen und Jahr und Bundesland auflisten)? Bei den Arbeitsbereichen der in Deutschland eingesetzten Mitarbeiter ist zwischen dem Bereich der Truppenbetreuung (soziale, medizinische Leistungen) und dem Bereich der analytischen Dienstleistungen zu unterscheiden. Die jeweils für diese beiden Bereiche ergangenen Rahmenvereinbarungen (Vereinbarung vom 27. März 1998 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen, die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Trup- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5622 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 22 \1 80 56 22 .fm , 7 . A ug us t 2 01 5, S ei te 3 penbetreuung für die in der Bundesrepublik stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind, in der Fassung vom 5. Dezember 2009, BGBl. II, Jg. 2010, Nr. 1, bzw. Vereinbarung vom 29. Juni 2001 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen, die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet analytischer Tätigkeiten für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind, in der Fassung vom 26. August 2005, BGBl. II, Jg. 2005, Nr. 23) enthalten in ihren Anhängen Aufgabenbeschreibungen. 4. Welche genauen Aufgabenbeschreibungen, Jobprofile und Einsatzorte der in Deutschland eingesetzten Mitarbeiter sind der Bundesregierung jeweils von den US-amerikanischen Unternehmen vor Austausch der Verbalnoten bzw. der Erteilung einer Genehmigung bekannt gegeben worden (bitte jeweils nach Unternehmen, Jahr und Bundesland auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Wie viele Mitarbeiter haben diese US-amerikanischen Unternehmen jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich nach Deutschland entsandt und bei der Bundesregierung angemeldet (bitte jeweils nach Unternehmen und Jahr auflisten)? Die Anmeldung der auf der Basis der genannten Notenwechsel entsandten USMitarbeiter erfolgt über das Department of Defense Contractor Personnel Office (DOCPER) direkt bei den zuständigen Landesbehörden ohne weitere Beteiligung der Bundesregierung. 6. Welche Stelle innerhalb der Bundesregierung ist für die Vergabe sowie Kontrolle der Einhaltung der für die Tätigkeit auf deutschem Boden erteilten Verbalnoten bzw. Genehmigungen zuständig, und nach welchen rechtlichen Grundlagen richten sich diese Maßnahmen? 7. Welche Ressorts bzw. nachgeordneten Dienststellen der Bundesregierung sind in den Entscheidungs- und Kontrollprozess jeweils eingebunden, und welche Informationen werden dabei von den beteiligten Ressorts bzw. nachgeordneten Dienststellen eingebracht (bitte jeweils nach Unternehmen und Jahr auflisten)? 8. Durch welche Ressorts, Behörde bzw. welche Mitarbeiter, in welcher Form und in welchen Abständen wird seitens der Bundesregierung die Einhaltung aller Rechte und Pflichten der den US-amerikanischen Privatunternehmen erteilten Genehmigungen bzw. ausgestellten Verbalnoten auf deutschem Boden kontrolliert? 9. Werden regelmäßige Kontrollen, ob die gesandten Mitarbeiter der US-Unternehmen auch in den angemeldeten Bereichen eingesetzt sind, seitens der Bundesregierung durchgeführt, und durch welche Ressorts, Behörden bzw. welche Mitarbeiter? Die Fragen 6 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Innerhalb der Bundesregierung ist das Auswärtige Amt für den Verbalnotenwechsel zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zuständig. Hierbei beteiligt das Auswärtige Amt, das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sowie das Bundeskanzleramt. Rechtliche Grundlage für den Verbalnotenwechsel ist der Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sowie die V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5622 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 22 \1 80 56 22 .fm , 7 . A ug us t 2 01 5, S ei te 4 dazu ergänzenden, in der Antwort zu Frage 3 erwähnten Rahmenvereinbarungen . Bundesgesetzliche Spezialvorschriften zur Regelung der Tätigkeit der USUnternehmen existieren nicht. Hinsichtlich der Umsetzung und Kontrolle gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen und die bundesstaatliche Kompetenzordnung . 10. Ist es zutreffend, dass infolge der Veröffentlichungen auf Grundlage der Informationen von Edward Snowden sogenannte verschärfte Maßstäbe bei der Prüfung der von Seiten der US-amerikanischen Regierung gestellten Anträge seitens der Bundesregierung angewandt werden, und wenn ja, welche Maßstäbe wurden im Zeitraum der Jahre von 2001 bis zum Juni 2013 sowie seit dem Juni 2013 bei der Prüfung dieser Anträge angewandt (bitte jeweils nach Unternehmen und Jahr auflisten)? Die Verbalnotenwechsel zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten erfolgen auf Grundlage des Artikels 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sowie der diese Vorschrift ergänzenden erwähnten Rahmenvereinbarungen (siehe Antwort zu Frage 3). Hieran hat sich auch nach dem Jahr 2013 nichts geändert. Allerdings wird der Verbalnotenwechsel für den Bereich der analytischen Dienstleistungen seit dem Jahr 2013 unter Beteiligung des BMVg und des BMI sowie des Bundeskanzleramtes verstärkt unter sicherheitsrelevanten Aspekten geprüft. 11. Welche Befreiungen und Vergünstigungen wurden bzw. werden den USamerikanischen Unternehmen, die aufgrund von Verbalnoten oder Genehmigung der Bundesregierung auf deutschem Boden tätig waren oder sind, nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils durch welche bundesdeutsche Behörde gewährt (bitte jeweils nach Unternehmen, Jahr und Art von Vergünstigung und Befreiung auflisten)? Die gemäß Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut erfassten US-Unternehmen erhalten die nach Artikel 72 Absatz 1 (b) des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vorgesehene Befreiung von den deutschen Vorschriften über die Ausübung von Handel und Gewerbe, mit Ausnahme der Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. 12. Sind US-amerikanische Privatunternehmen, die aufgrund von Verbalnoten oder Genehmigung der Bundesregierung auf deutschem Boden tätig waren oder sind, nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum seit dem Jahr 2001 für nachrichtendienstliche Abteilungen des US-Militärs (z. B. Militärnachrichtendienst INSCOM, Central Security Service – CSS, Air Force Intelligence, Surveillance and Reconnaissance Agency, Network Warfare Command, Defense Intelligence Agency – DIA, etc.) tätig gewesen (bitte alphabetische Auflistung der Unternehmen jährlich mit Anzahl der Mitarbeiter in diesen Bereichen sowie deren genauer Aufgabenbeschreibung , Jobprofilen der Mitarbeiter und deren Einsatzorte)? Die Beantwortung dieser Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des Bundesnachrichtendienstes (BND) und insbesondere seinen Aufklärungs - und Analysemethoden stehen. Bereits durch das Bekanntwerden der Tatsache einer etwaigen Zusammenarbeit mit bestimmten staatlichen oder nichtstaatlichen Stellen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, Methodik und schutzwürdige Fähigkeiten des BND ziehen. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5622 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 22 \1 80 56 22 .fm , 7 . A ug us t 2 01 5, S ei te 5 Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten grundsätzlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies könnte die Effektivität der nachrichtendienstlichen Aufklärung beeinträchtigen, was wiederum für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein kann. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) mit dem VS-Grad „VS – Geheim“ eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt.* 13. Sind US-amerikanische Privatunternehmen, die aufgrund von Verbalnoten oder Genehmigung der Bundesregierung auf deutschem Boden tätig waren oder sind, im Zeitraum seit dem Jahr 2001 nach Kenntnis der Bundesregierung für zivile US-Nachrichtendienste (z. B. Central Intelligence Agency – CIA, National Security Agency – NSA, United States Secret Service – USSS, Federal Bureau of Investigation – FBI, etc.) tätig gewesen (bitte alphabetische Auflistung der Unternehmen jährlich mit Anzahl der Mitarbeiter in diesen Bereichen sowie deren genauer Aufgabenbeschreibung, Jobprofilen der Mitarbeiter und deren Einsatzorte)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. Sind US-amerikanische Privatunternehmen, die aufgrund von Verbalnoten oder Genehmigung der Bundesregierung auf deutschem Boden tätig waren oder sind, im Zeitraum seit dem Jahr 2001 nach Kenntnis der Bundesregierung auch für andere US-amerikanische staatliche Stellen – etwa im Bereich Grenzsicherung – auf deutschem Boden (z. B. Customs and Border Protection – CBP, Department of Homeland Security – DHS, Immigration and Customs Enforcement – ICE, Transportation Security Administration – TSA, Coast Guard – USCG, Citizenship and Immigration Service – USCIS, etc.) tätig gewesen (bitte alphabetische Auflistung der Unternehmen jährlich mit Anzahl der Mitarbeiter in diesen Bereichen sowie deren genauer Aufgabenbeschreibung, Jobprofilen der Mitarbeiter und deren Einsatzorte)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Sind US-amerikanische Privatunternehmen, die aufgrund von Verbalnoten oder Genehmigung der Bundesregierung auf deutschem Boden tätig waren oder sind, nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum seit dem Jahr 2001 auch für andere ausländische Militärs und Nachrichtendienste (z. B. Government Communications Headquarters – GCHQ, etc.) tätig gewesen (bitte alphabetische Auflistung der Unternehmen jährlich mit Anzahl der Mitarbeiter in diesen Bereichen sowie deren genauer Aufgabenbeschreibung , Jobprofilen der Mitarbeiter und deren Einsatzorte)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5622 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 22 \1 80 56 22 .fm , 7 . A ug us t 2 01 5, S ei te 6 16. Sind US-amerikanische Privatunternehmen, die aufgrund von Verbalnoten oder Genehmigung der Bundesregierung auf deutschem Boden für die US-amerikanische Regierung tätig waren oder sind, im Zeitraum seit dem Jahr 2001 auch für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) oder die Bundeswehr tätig gewesen (bitte jeweils jährlich alphabetisch nach Unternehmen, Anzahl der jeweiligen Mitarbeiter sowie Grundlage, Auftragsvolumina und Aufgabenbereich der jeweiligen Tätigkeit für deutsche Behörden auflisten)? Die hierzu in der Bearbeitungszeit ermittelbaren Informationen sind in einem Dokument zusammengefasst, das das BMVg als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft hat. Die Antwort wird gesondert übersandt.* 17. Sind US-amerikanische Privatunternehmen, die aufgrund von Verbalnoten oder Genehmigung der Bundesregierung auf deutschem Boden für die US-amerikanische Regierung tätig waren oder sind, im Zeitraum seit dem Jahr 2001 auch für die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Dienststellen (z. B. Bundeskanzleramt, Bundesministerium des Innern – BMI, Auswärtiges Amt, Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik – BSI, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF, etc.) tätig gewesen (bitte jeweils jährlich alphabetisch nach Unternehmen, Anzahl der jeweiligen Mitarbeiter sowie Grundlage, Auftragsvolumina und Aufgabenbereich der jeweiligen Tätigkeit für deutsche Behörden auflisten)? In den Geschäftsbereichen folgender Ressorts wurden folgende Aufträge erteilt: Für das BMI sind keine der in Rede stehenden US-amerikanischen Firmen tätig gewesen. Von den Behörden des Geschäftsbereichs, ausgenommen die in Frage 18 genannten Sicherheitsbehörden, wurde lediglich folgendes Auftragsverhältnis angegeben: Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie hat an die Firma ITT Industries Inc. in den Jahren 2005 und 2006 Aufträge erteilt. Diese betrafen den Kauf von Spezialkabeln sowie Überprüfungen und Reparaturen von GPS-Geräten und hatten ein Auftragsvolumen von insgesamt 4 310 Euro netto. Die Mitarbeiterzahl ist unbekannt. 18. Sind US-amerikanische Privatunternehmen, die aufgrund von Verbalnoten oder Genehmigung der Bundesregierung auf deutschem Boden für die USamerikanische Regierung tätig waren oder sind, im Zeitraum seit dem Jahr 2001 auch für deutsche Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste (z. B. Bundesnachrichtendienst – BND, Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV, Bundeskriminalamt – BKA, Militärischer Abschirmdienst – MAD – oder die Landesbehörden der Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz , etc.) tätig gewesen (bitte jeweils jährlich alphabetisch nach Unternehmen, Anzahl der jeweiligen Mitarbeiter sowie Grundlage, Auftragsvolumina und Aufgabenbereich der jeweiligen Tätigkeit für deutsche Behörden auflisten)? Von deutschen Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendiensten in den Geschäftsbereichen des Bundeskanzleramts, des BMI und des BMVg wurden, soweit nachvollziehbar, keine Aufträge an die in Rede stehenden US-amerikanischen Privatunternehmen vergeben. * Der Bundesminister der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5622 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 22 \1 80 56 22 .fm , 7 . A ug us t 2 01 5, S ei te 7 Der BND erfasst erst seit dem Jahr 2006 durchgeführte Vergabevorgänge elektronisch und kann daher erst für die Zeit ab dem 1. Januar 2006 über entsprechende Vorgänge gesichert Auskunft erteilen. Vergabevorgänge, die als Papierakten geführt werden und älter als fünf Jahre sind, wurden in der Regel vernichtet . Für die Zeit ab 1. Januar 2006 ergeht für den BND eine Fehlanzeige. Durch das Bundeskriminalamt wurden keine Aufträge an die in Rede stehenden US-amerikanischen Privatunternehmen vergeben. Durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wurden in den vergangenen sechs Jahren keine Aufträge an US-amerikanische Privatunternehmen vergeben. Zahlungsbegründende Unterlagen unterliegen einer Löschungsfrist und werden nur sechs Jahre aufbewahrt, anschließend vernichtet. Über Vertragsverhältnisse von Landeskriminalämtern oder Landesbehörden für Verfassungsschutz liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 19. Welchen US-amerikanischen Unternehmen verwehrte die Bundesregierung in den Jahren 2001 bis einschließlich 2015 eine „Sondergenehmigung “ bzw. Verbalnote für den Einsatz auf deutschem Boden im Dienst der US-amerikanischen Regierung, und mit welchen Gründen (bitte jeweils jährlich alphabetisch auflisten)? Die Verbalnotenwechsel der Bundesregierung mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika werden in Kontakten auf Arbeitsebene vorbereitet. In der Praxis erfolgt ein förmlicher Vorschlag der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erst dann, wenn Inhalt und Umfang der Aufträge hinreichend geklärt sind und hiergegen voraussichtlich keine Bedenken bestehen, weil deutsches Recht einschließlich völkerrechtlicher Grundsätze nicht entgegensteht. 20. Welche Bedenken, Vorbehalte und Nachfragen hinsichtlich der durch die US-amerikanische Regierung gestellten Anträge für Privilegierungen USamerikanischer Unternehmen wurden seit dem Jahr 2001 von Seiten der Antragsteller ausgeräumt (bitte jeweils nach Jahr, Unternehmen und Art sowie Inhalt der von Seiten der Bundesregierung geäußerten Bedenken, Vorbehalte und Nachfragen auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 22 \1 80 56 22 .fm , 7 . A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .