Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5624 18. Wahlperiode 22.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 24 \1 80 56 24 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5462 – Deutschlands Beitrag zur internationalen humanitären Minenräumung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die auch von Deutschland im Jahr 1998 ratifizierte Ottawa-Konvention verbietet den Einsatz, die Produktion, den Transfer und den Handel von Antipersonenminen . Zudem ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 das Übereinkommen über Streumunition, das den Einsatz, die Entwicklung, die Herstellung, den Erwerb, die Lagerung, die Zurückbehaltung sowie die Weitergabe von Streumunition ächtet. Auf der Webseite des Auswärtigen Amts heißt es: „Deutschland setzt sich international mit großem Nachdruck für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen , einschließlich des Räumens von Streumunition und Submunitionen, ein“ (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Abruestung/ KonvRueKontrolle/Streumunition_node.html). Zudem setze sich die Bundesregierung für die Universalisierung des Übereinkommens über Streumunition ein (ebd.). Sowohl Landminen als auch Streumunition verursachen regelmäßig Verletzte und Todesfälle in der Zivilbevölkerung. Das Übereinkommen über Streumunition sieht zudem vor, dass die beteiligten Staaten sämtliche Streumunition bis spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens (also bis zum Jahr 2018) vollständig vernichten. Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages hat am 20. November 2008 das Bundesministerium der Verteidigung dazu aufgefordert, jährlich detailliert über die abgeflossenen Haushaltsmittel zur Aussonderung, Verwertung und Entwertung von Streumunition zu berichten. Nach Informationen des „Landmine & Cluster Munition Monitor“ waren im Oktober 2014 insgesamt 59 Staaten und vier weitere Territorien von Minen und nichtexplodierter Munition betroffen (www.the-monitor.org/index.php/ publications/display?url=lm/2013/sub/Major_Findings.html). In einigen Fällen handelt es sich um Überreste längst vergangener Kriege, wie z. B. in BosnienHerzegowina . Noch 20 Jahre nach dem Ende des Jugoslawien-Krieges sind dort über 1200 km2 Land vermint. Das dortige Minenaktionszentrum hat sich vorgenommen , Bosnien-Herzegowina bis zum Jahr 2019 gänzlich von Minen zu befreien (www.bhmac.org/en/stream.daenet?kat=18). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5624 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 24 \1 80 56 24 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 Die Räumung nichtexplodierter Sprengkörper und Munitionen ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Wiederaufbau betroffener Gebiete. Auch deutsche Organisationen leisten weltweit einen wichtigen Beitrag zur humanitären Minenräumung. Diese wertvolle Arbeit wird allerdings durch die mangelnde Räumung von Blindgängern, Munition und Munitionsresten durch die Bundeswehr in Afghanistan unterminiert und infrage gestellt (Bundestagsdrucksache 18/3382). 1. Mit welchen finanziellen Mitteln beteiligt sich die Bundesregierung seit dem Jahr 2005 an der internationalen humanitären Minenräumung (bitte in Gänze und nach Einsatzland getrennt aufführen)? Die Bundesregierung beteiligt sich seit dem Jahr 2005 mit insgesamt rund 170,3 Mio. Euro an der internationalen humanitären Minenräumung. Die Mittel sind wie folgt aufgeteilt: in Afghanistan mit rund 45,12 Mio. Euro, in Ägypten mit rund 1,78 Mio. Euro, in Albanien mit rund 1,56 Mio. Euro, in Angola mit rund 5,69 Mio. Euro, in Äthiopien mit rund 1,3 Mio. Euro, in Bosnien und Herzegowina mit rund 21,69 Mio. Euro, in Chile mit rund 0,05 Mio. Euro, in der Demokratischen Republik Kongo mit rund 0,74 Mio. Euro, in Ecuador mit rund 0,09 Mio. Euro, in Eritrea mit rund 0,19 Mio. Euro, in Georgien mit 0,2 Mio. Euro, in Guinea Bissau mit rund 0,28 Mio. Euro, im Irak mit rund 4,83 Mio. Euro, im Jemen mit rund 2,58 Mio. Euro, in Jordanien mit rund 2,41 Mio. Euro, in Kambodscha mit rund 10,91 Mio. Euro, in Kolumbien mit rund 3,06 Mio. Euro, in Kroatien mit rund 5,7 Mio. Euro, in Laos mit rund 6,97 Mio. Euro, im Libanon mit rund 3,4 Mio. Euro, in Libyen mit rund 4,64 Mio. Euro, in Mali mit rund 0,06 Mio. Euro, in Marokko (Westsahara) mit rund 2,04 Mio. Euro, auf den Marshall Inseln mit rund 0,08 Mio. Euro, in Mauretanien mit rund 0,74 Mio. Euro, in Mosambik mit rund 0,26 Mio. Euro, in Myanmar mit rund 1,42 Mio. Euro, in Nepal mit rund 0,08 Mio. Euro, in den Palästinensischen Autonomiegebieten mit rund 0,12 Mio. Euro, in Palau mit rund 0,34 Mio. Euro, in Peru mit rund 0,25 Mio. Euro, in der Republik Kongo mit 0,1 Mio. Euro, in Ruanda mit 0,3 Mio. Euro, in der Russischen Föderation mit rund 0,5 Mio. Euro, im Senegal mit rund 0,2 Mio. Euro, in Serbien mit rund 0,98 Mio. Euro, in Serbien und Montenegro mit 0,8 Mio. Euro, in Somalia mit rund 5,0 Mio. Euro, in Sri Lanka mit rund 1,31 Mio. Euro, im Sudan mit rund 7,0 Mio. Euro, im Süd-Sudan mit rund 1,57 Mio. Euro, in Syrien mit rund 0,28 Mio. Euro, in Tadschikistan mit rund 6,94 Mio. Euro, in Thailand mit rund 0,58 Mio. Euro, im Tschad mit rund 0,21 Mio. Euro, in Uganda mit rund 0,72 Mio. Euro, in der Ukraine mit 1,5 Mio. Euro, in Vietnam mit rund 7,66 Mio. und für Globale Aufgaben mit rund 6,06 Mio. Euro. 2. Welche deutschen Minenräumungs-Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 in welchen Staaten im Einsatz? Die Bundesregierung kann nur Angaben zu deutschen Minenräumungs-Organisationen machen, die dem Auswärtigen Amt im Rahmen des (humanitären) Minen - und Kampfmittelräumens aus seiner Projektfördertätigkeit bekannt sind. Über finanzielle Unterstützung, die die genannten deutschen Organisationen möglicherweise von internationalen Organisationen erhalten, kann das Auswärtige Amt mangels belastbarer Kenntnisse keine Angaben machen. Folgende deutsche Minenräumungs-Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 in den folgenden Staaten im Einsatz (jeweils in alphabetischer Reihenfolge): V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5624 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 24 \1 80 56 24 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 3 – Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.: Kroatien – Deutscher Caritasverband e. V./Caritas International: Kolumbien – Deutsche Minenräumer e. V. – DEMIRA: Bosnien und Herzegowina, Jemen, Kroatien, Libyen und Tschad – Deutsches Rotes Kreuz: Mosambik – Handicap International e. V.: Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Irak, Kambodscha, Kolumbien, Libyen, Somalia, Süd-Sudan, Syrien und Uganda – HELP Hilfe zur Selbsthilfe e. V.: Irak – Johanniter-Unfall-Hilfe e. V./Johanniter Auslandshilfe: Myanmar und Sri Lanka – Medico International e. V.: Afghanistan und Angola – Menschen gegen Minen e. V.: Angola – Potsdam Kommunikation e. V.: Laos und Vietnam – SODI! Solidaritätsdienst International e. V.: Laos, Myanmar und Vietnam – Stiftung Sankt Barbara: Angola und Libyen – WISAG Sicherheitsdienste militärische Einrichtungen GmbH: Afghanistan und Tadschikistan. 3. Nach welchen Kriterien unterstützt die Bundesregierung deutsche Minenräumungs -Organisationen bei der Vergabe von Missionen? Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt auf der Grundlage des Haushaltsund Zuwendungsrechts unter Berücksichtigung der förderpolitischen beziehungsweise fachspezifischen strategischen Zielsetzungen und Prioritäten der Bundesregierung im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens . Diese beruhen auf der weltweiten Lagebeobachtung durch das Auswärtige Amt, welches sich eng mit den relevanten Organisationen der Vereinten Nationen, Nichtregierungsorganisationen, der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und anderen Geberländern abstimmt. Darüber hinaus basieren die Kriterien auf den jeweiligen humanitären Bedarfen in den einzelnen Krisenkontexten und sie zielen maßgeblich auf Qualität und Wirkungsorientierung ab. Bei seiner Vorhabenplanung bezieht das Auswärtige Amt zudem die jeweiligen Schwerpunkte und Erfahrungen der Projektpartner ein. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5624 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 24 \1 80 56 24 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 4 4. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, welche von Minen betroffenen Staaten sie finanziell bzw. mit deutschen Minenräumerinnen und Minenräumern unterstützt und welche sie nicht unterstützt? Die Bundesregierung unterstützt Aktivitäten des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens in Ländern, die eine starke Kontamination an Minen- und Kampfmittelrückständen aufweisen und einen hohen humanitären Bedarf haben. Die Maßnahmen im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens konzentrieren sich aktuell auf: Afghanistan, Bosnien und Herzegowina , Kambodscha, Kolumbien, Demokratische Republik Kongo, Irak, Myanmar, Somalia, Südsudan und Westsahara. Darüber hinaus beobachtet die Bundesregierung Krisenlagen, um dem humanitären Bedarf in den entsprechenden Ländern und Regionen kurzfristig durch Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens zu entsprechen. 5. Mit welchen konkreten Schritten hat sich die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Übereinkommens über Streumunition im Jahr 2010 für dessen Universalisierung eingesetzt? Seit dem Jahr 2010 fordert die Bundesregierung in bilateralen Gesprächen mit Nichtvertragsstaaten des Übereinkommens über Streumunition diese Länder regelmäßig auf, dem Übereinkommen beizutreten beziehungsweise es zu ratifizieren . Darüber hinaus fördert die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, die zum Ziel haben, weitere Staaten zum Beitritt zu bewegen und bei der vollständigen Implementierung des Übereinkommens zu unterstützen. So förderte die Bundesregierung in den Jahren 2010, 2011 und 2012 das Sponsorship-Programm des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP), das Vertretern von finanzschwachen Nichtvertragsstaaten die Teilnahme an Vertragsstaatentreffen des Übereinkommens über Streumunition in Vientiane, Beirut und Oslo ermöglicht hat. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Gründung der Implementation Support Unit (ISU) des Übereinkommens über Streumunition nachdrücklich unterstützt, die unter anderem mandatiert wurde, Nichtvertragsstaaten für einen Beitritt zum Übereinkommen zu gewinnen. Seit Inkrafttreten des Übereinkommens über Streumunition am 1. August 2010 förderte die Bundesregierung regelmäßig Seminare des Zentrums für Sicherheitskooperation RACVIAC (Regional Arms Control and Verification Implementation Centre, Sitz: Rakitje) zum Übereinkommen über Streumunition, an dem Vertreter der Staaten Südosteuropas, Westeuropas und die Türkei teilnahmen . 6. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg ihres Engagements für eine Universalisierung des Übereinkommens über Streumunition? Seit Inkrafttreten des Übereinkommens über Streumunition im Jahr 2010 ist die Zahl der Vertragsstaaten kontinuierlich auf nunmehr 91 Vertragsstaaten gewachsen . In den vergangenen zwölf Monaten sind sieben neue Vertragsstaaten (Belize, Republik Kongo, Republik Paraguay, Kanada, Republik Südafrika, Republik Guinea, Kooperative Republik Guayana) hinzugekommen. Im Vorfeld der ersten Überprüfungskonferenz des Übereinkommens über Streumunition vom 7. bis 11. September 2015 in Dubrovnik rechnet die Bundesregierung damit , dass noch weitere Staaten das Übereinkommen ratifizieren beziehungsweise ihm beitreten werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5624 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 24 \1 80 56 24 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 5 Auch wenn einige Staaten, die über große Streumunitionsbestände verfügen, dem Übereinkommen bislang ferngeblieben sind, hat es bereits heute zu einer breiten öffentlichen Ächtung von Streumunition beigetragen. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin aktiv für den Beitritt der verbleibenden Nichtvertragsstaaten einsetzen. 7. Welche Haushaltsmittel hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Übereinkommens über Streumunition am 1. August 2010 für die Aussonderung , Verwertung und Entsorgung deutscher Streumunition verwendet (bitte nach Munitionsarten und nach Jahren detailliert aufführen)? 8. Inwieweit verlaufen die Aussonderung, die Verwertung und die Entsorgung deutscher Streumunition derzeit planmäßig? Die Aussonderung der Streumunition aus den Beständen der Bundeswehr ist bereits abgeschlossen. Ferner sind für die gesamten deutschen Lagerbestände an Streumunition industrielle Verwertungs- und Entsorgungsverträge geschlossen worden. Alle Verträge sehen vor, dass die Verwertung und Vernichtung bis zum Ende des Jahres 2015 abgeschlossen ist. Die industrielle Vernichtung verläuft den Verträgen entsprechend nach gegenwärtigem Stand planmäßig, so dass die Verwertung und Entsorgung Ende des Jahres 2015 aller Voraussicht nach vollständig abgeschlossen sein wird. 9. Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie die im Übereinkommen über Streumunition vorgesehene Frist für die Aussonderung, Verwertung und Entsorgung deutscher Streumunition einhalten wird? Das Übereinkommen über Streumunition sieht eine Vernichtung der Streumunitionsbestände bis Ende August 2018 vor. Die Bundesrepublik Deutschland wird nach heutigem Kenntnisstand diese Verpflichtung vorzeitig bereits im September 2015 erfüllen (siehe hierzu Antwort zu Frage 8). 10. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zur Sicherstellung einer ausreichenden und langfristigen Ausbildung humanitärer Minenräumerinnen und Minenräumer? Die Bundesregierung verfolgt bei Projekten des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens den strategischen Ansatz der Einbindung von lokalen Minenräumerinnen und Minenräumern. Dabei werden die lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch qualifiziertes Personal der Projektpartner geschult und erhalten eine professionelle Ausbildung entsprechend nationalen und internationalen Standards. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5624 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 24 \1 80 56 24 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 6 11. Für wie realistisch hält die Bundesregierung das Ziel des Minenaktionszentrums Bosnien-Herzegowina (BHMAC), das Land bis zum Jahr 2019 gänzlich von Minen zu befreien? Nach Informationen der Bundesregierung stellt BHMAC das Ziel, BosnienHerzegowina bis zum Jahr 2019 gänzlich von Minen zu befreien bzw. „minenrisikofrei “ zu machen, selbst infrage. Nach einer internen Revision strebt BHMAC das Jahr 2024 als neues Zieljahr an. 12. Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung gegeben sein, damit es gelingt, Bosnien-Herzegowina bis zum Jahr 2019 gänzlich von Minen zu befreien? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Eine beschleunigte Räumung der Minen setzt unter anderem eine grundlegende Änderung der bosnisch-herzegowinischen Entminungsstrategie sowie Anpassung der Strukturen und Verfahren von BHMAC voraus. 13. Welche aktuellen Informationen liegen der Bundesregierung über den Umfang der von der Bundeswehr und der NATO (Organisation des Nordatlantikvertrages ) in Afghanistan hinterlassenen Blindgänger und Munitionsreste vor? Der Bundesregierung liegen keine präzisierbaren Erkenntnisse zum Umfang der von Bundeswehr und NATO in Afghanistan hinterlassenen Blindgänger und Munitionsreste vor. 14. Wie ist der aktuelle Stand der Räumung deutscher Blindgänger, Munition und Munitionsreste in Afghanistan? Die ehemals durch Deutschland betriebenen Trainingsplätze in Nordafghanistan wurden gemäß eines verbindlichen ISAF-Regelwerks einer Oberflächenabsuche unterzogen. Dabei aufgefundene Blindgänger, Munition und Munitionsreste wurden fachgerecht beseitigt. Im Rahmen von Gefechten wurde der Gefahr von Blindgängern durch Feuerbeobachtung und grundsätzliche Beräumung nach Gefechten, sofern es die Lage erlaubte, begegnet. 15. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der vorbildlichen Arbeit deutscher Minenräumerinnen und Minenräumer und dem Wirken der Bundeswehr in Afghanistan, die dort Blindgänger, Munition und Munitionsreste hinterlassen hat? Die Bundesregierung sieht hier keinen Widerspruch. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 24 \1 80 56 24 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 24 \1 80 56 24 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .