Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5626 18. Wahlperiode 22.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 26 \1 80 56 26 .fm , 3 1. Ju li 20 15 , S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tom Koenigs, Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5514 – Zehn Jahre Schutzverantwortung – Anspruch und Wirklichkeit der Umsetzung des Konzepts durch Deutschland Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2015 ist das zehnjährige Jubiläum des Millenniumsgipfels der Vereinten Nationen (VN), auf dem im Jahr 2005 die „Responsibility to Protect (RtoP)“, die Schutzverantwortung, beschlossen wurde (A/RES/60/1). Im Jahr 2008 ernannte der VN-Generalsekretär einen Sonderberater für die Schutzverantwortung , der in einem gemeinsamen Büro mit dem Sonderbeauftragten für die Prävention von Völkermord arbeitet. Im Jahr 2009 veröffentlichte der VNGeneralsekretär seinen ersten jährlichen Bericht zur Schutzverantwortung, in dem er die in der Resolution aus dem Jahr 2005 genannten drei Säulen der Schutzverantwortung aufgriff und ausformulierte: (1) die Verantwortung des Staates zum Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger, (2) die Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft, Staaten bei der Umsetzung dieser Verantwortung zu unterstützen, und (3) die Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft , angemessene diplomatische, humanitäre oder andere Mittel einzusetzen , um Bevölkerungen zu schützen, wenn ein Staat nicht fähig oder nicht willens ist, dies selbst zu tun. Die Berichte des VN-Generalsekretärs werden seitdem stets im Rahmen der Generalversammlung in sogenannten informellen , interaktiven Dialogen debattiert. Die Schutzverantwortung ist eine politische Norm und begründet keine neuen völkerrechtlichen Rechte oder Pflichten. Ihre Wirkungskraft hängt daher von ihrer Glaubwürdigkeit und Akzeptanz ab. Engagement für die Schutzverantwortung muss auch Werbe- und Profilierungsarbeit sein. Das VN-Sekretariat hat sich dementsprechend in den letzten Jahren bemüht, das Konzept der Schutzverantwortung zu konkretisieren und Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. So richtet sich heute der Fokus der Debatte auf die primäre Verantwortung von Staaten gegenüber ihren eigenen Bürgerinnen und Bürgern sowie deren Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft. Durch den Schwerpunkt auf diese Präventionspflichten sollen dem Einsatz militärischer Mittel und der Anwendung von Gewalt vorgebeugt werden. Gleichzeitig leistet das VN-Sekretariat im Rahmen von VN-geführten Friedensmissionen durch V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5626 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 26 \1 80 56 26 .fm , 3 1. Ju li 20 15 , S ei te 2 den Schutz von Zivilisten (Protection of Civilians) einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Schutzverantwortung. Deutschland hat sich als Mitglied der Freundesgruppe der Schutzverantwortung bei den VN in New York an der konzeptionellen Ausgestaltung der Schutzverantwortung beteiligt und auch das Büro der Sonderberater des VNGeneralsekretärs für die Schutzverantwortung und die Verhütung von Völkermord finanziell unterstützt. Im Jahr 2012 hat das Auswärtige Amt einen Focal Point für die Schutzverantwortung bestimmt. Die Europäische Union (EU) hat sich ebenfalls immer wieder zur Schutzverantwortung bekannt. Sie kann damit zum einen als Vorbild für ihre Mitgliedstaaten wirken, aber auch selbst Präventions- und Reaktionskapazitäten einsetzen . Darüber hinaus bietet die EU eine Plattform für die Koordination des Engagements ihrer Mitglieder zur Schutzverantwortung. So trafen sich im Jahr 2013 erstmals die europäischen Focal Points und im selben Jahr forderte das europäische Parlament die Ernennung eines EU-Focal-Point zur Schutzverantwortung im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD). Die Schutzverantwortung wirksam umzusetzen, ist eine der zentralen Herausforderungen für wirksamen Menschenrechtsschutz im 21. Jahrhundert. Allerdings sind die Parameter der Umsetzung nach wie vor strittig. Es ist daher wichtig, das Konzept nicht zu überfrachten, sondern ganz konkret als politische Aufforderung zu verstehen. Nun gilt es, die Norm in ihrer Komplexität wirksam zu operationalisieren und in den politischen Alltag zu integrieren. Der Erfolg steht und fällt dabei mit der Fähigkeit und der Bereitschaft der einzelnen Staaten, sich frühzeitig, effektiv und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet in Krisensituationen zu engagieren und damit dazu beizutragen, schwerste Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. 1. Welche Funktionen hat der Focal Point für die Schutzverantwortung im Auswärtigen Amt? Bearbeitet der oder die Verantwortliche auch andere Aufgabengebiete? Wenn ja, welche? Zu den Funktionen des Focal Point für die Schutzverantwortung im Auswärtigen Amt gehört es, die Umsetzung der Schutzverantwortung im nationalen Rahmen zu koordinieren und einen internationalen Erfahrungsaustausch darüber zu führen. Er bzw. sie ist in das Netzwerk der internationalen Focal Points eingebunden und vertritt Deutschland zum Thema Schutzverantwortung nach außen. Deutscher Focal Point ist seit Juli 2015 die Stellvertretende Leiterin der neu geschaffenen Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktnachsorge . Sie ist zudem auch die Beauftragte für Humanitäre Hilfe, Krisenprävention und Friedenskonsolidierung sowie zuständig für das Abteilungsmanagement . 2. Welchen Aktivitäten ist der Focal Point seit der Schaffung der Funktion nachgegangen? Der Focal Point hat seit seiner Schaffung im Jahr 2012 durch zahlreiche Beiträge auf nationalen und internationalen Foren zur Weiterentwicklung und Festigung des Konzepts der Schutzverantwortung beigetragen. Er bzw. sie hat im internationalen Kontext für die Schutzverantwortung geworben und sich gegen vorhandene Vorbehalte eingesetzt. Auf nationaler Ebene hat er bzw. sie den Austausch mit der Zivilgesellschaft gepflegt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5626 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 26 \1 80 56 26 .fm , 3 1. Ju li 20 15 , S ei te 3 3. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Prinzip der Schutzverantwortung in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik bei? Die Verhinderung von Massenverbrechen weltweit, welches das Ziel der Schutzverantwortung ist, hat für die Bundesregierung einen sehr hohen Stellenwert . Die Bundesregierung hat daher die Umsetzung des Konzepts der Schutzverantwortung von Anfang an sowohl auf politischer Ebene wie auch in der praktischen Anwendung gemeinsam mit der Europäischen Union aktiv unterstützt . Die Zivile Krisenprävention ist über einen entsprechenden Ressort-Arbeitskreis schon lange fest in der Arbeit der Bundesregierung verankert. Der Ressortkreis Zivile Krisenprävention setzt sich aus Vertretern der verschiedenen, mit Krisenprävention befassten, Bundesministerien, zusammen. Er dient der Integration der Krisenprävention als Querschnittaufgabe und bietet ein Forum für den Austausch über Verfahren („best practices“) zu Krisenprävention und Krisenfrüherkennung . Die Schaffung der neuen Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt unterstreicht, dass die Bundesregierung ihr Engagement zur frühzeitigen Erkennung, Verhinderung und Bearbeitung von Krisen noch einmal verstärkt, dazu gehört natürlich auch die frühzeitige Erkennung und Verhütung von Massenverbrechen. 4. Mit welchen Auslandsvertretungen arbeitet der Focal Point für die Schutzverantwortung besonders eng zusammen? Der Focal Point arbeitet besonders eng mit den Ständigen Vertretungen Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York und in Genf zusammen. Andere Auslandsvertretungen werden je nach Lage verstärkt mit der Schutzverantwortung befasst; ihre Berichte bilden – zusammen mit anderen Erkenntnisquellen – eine wichtige Grundlage für das frühzeitige Erkennen sich abzeichnender Risiken . 5. Wie engagiert sich Deutschland im internationalen Netzwerk der RtoPFocal -Points? Der Focal Point nimmt regelmäßig an den unterschiedlichen Formaten von Treffen der internationalen Focal Points teil und bringt aktiv die Positionen Deutschlands ein. Er bzw. sie wirbt auch für die Einrichtung von Focal Points bei Staaten , die bislang über keine nationalen Focal Points verfügen. 6. Welche Instrumente stehen dem Focal Point für die Schutzverantwortung für internen Informationsaustausch und Koordination zur Verfügung, und inwiefern werden diese eingesetzt, insbesondere mit a) den Bundesministerien, b) den Auslandsvertretungen und c) dem Bundesnachrichtendienst? Dem Focal Point stehen alle üblichen Mittel der mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit den Ressorts, den Auslandsvertretungen und dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung. Für den Austausch zwischen den Bundesministerien hat sich insbesondere der Ressortkreis zivile Krisenprävention als das zentrale interministerielle Austausch- und Informationsgremium bewährt. Durch Ansiedelung in der neu geschaffenen Abteilung für Krisenprävention, V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5626 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 26 \1 80 56 26 .fm , 3 1. Ju li 20 15 , S ei te 4 Stabilisierung und Konfliktnachsorge seit Juli 2015 wurde insbesondere die Kommunikation im Bereich Frühwarnung vereinfacht. 7. Berichten die Auslandsvertretungen regelmäßig zum Thema Schutzverantwortung an die Zentrale des Auswärtigen Amts, zum Beispiel im Rahmen ihrer Menschenrechtsberichte? Das Auswärtige Amt hat seine Auslandsvertretungen angewiesen, wo erforderlich , die Umsetzung der Schutzverantwortung zum Thema von Gesprächen mit der Gastregierung und mit EU-Partnern und Internationalen Organisationen zu machen und regelmäßig darüber zu berichten. Auslandsvertretungen in Krisenländern kommen dieser Pflicht regelmäßig im Rahmen ihrer politischen Berichterstattung nach. Die anlassbezogene Berichterstattung wird ergänzt durch die jährlichen Berichte über die Menschenrechtslage im Empfangsstaat. 8. Welche Frühwarnmechanismen nutzt die Bundesregierung, um drohende Massenverbrechen einzuschätzen? Inwieweit koordiniert und kooperiert sie mit den Frühwarnmechanismen anderer Länder und Organisationen, wie zum Beispiel dem Sonderberater des VN-Generalsekretärs für die Verhütung von Völkermord? Die Bundesregierung stützt sich bei der Bewertung des Risikos für drohende Massenverbrechen auf die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente der Krisenfrüherkennung . Hier ist in erster Linie die Frühwarnung durch die Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen zu nennen, aber auch der politische Dialog, den die Auslandsvertretungen in ihren jeweiligen Gastländern zum Thema Schutzverantwortung führen. Dazu gehören auch die Beachtung und Auswertung der diversen VN-Berichte zu Ländersituationen sowie der Berichte von Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs und von VN-Sonderberichterstattern und deren Diskussion im Rahmen des Menschenrechtsrats (Interaktive Dialoge, allgemeine Aussprachen und im Rahmen der Universellen Periodischen Überprüfung) oder der VN-Generalversammlung (insbesondere im Dritten Ausschuss). Die Sondersitzungen im VN-Menschenrechtsrat ermöglichen die zeitnahe Reaktion auf akute menschenrechtliche Krisen. Deutschland (und die EU) unterstützte beispielsweise die Einberufung von Sondersitzungen zu Irak am 1. September 2014 und zu Boko Haram am 1. April 2015. Darüber hinaus greift die Bundesregierung auf die sogenannten Krisenfrüherkennungs -Analysen zurück, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden und Konfliktrisiken identifizieren; dabei wird insbesondere auch auf die Menschenrechtslage und mögliche Risiken für Massenverbrechen abgestellt. Mit dem neu geschaffenen Referat S04 („Frühwarnung und Szenarienplanung“), das im Herbst 2015 seine Arbeit aufnehmen wird, hat das Auswärtige Amt zudem eine zentrale Stelle für die Krisenfrüherkennung geschaffen, die zu einer effektiven gemeinsamen Krisenfrüherkennung der Bundesregierung beitragen soll. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5626 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 26 \1 80 56 26 .fm , 3 1. Ju li 20 15 , S ei te 5 9. Werden Diplomatinnen und Diplomaten oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und anderer staatlicher Entsendeorganisationen speziell geschult, um Warnzeichen für schwerste Menschenrechtsverletzungen zu erkennen und zu melden, und nutzen sie Analyseinstrumente, wie das von den VN veröffentlichte Framework of Analysis for Atrocity Crimes? Der Schutz der Menschenrechte ist ein wichtiges Thema in der Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter aller Laufbahnen im Auswärtigen Amt und wird themenübergreifend in verschiedenen Seminaren behandelt. Einen besonderen Platz nimmt das Thema Menschenrechtsschutz in den Blockseminaren zum Völkerrecht ein. Hier beschäftigen sich die Anwärterinnen und Anwärter mit den Grundlagen des Völkergewohnheitsrechts, von Menschenrechtsschutzverträgen und des Systems der Europäischen Menschenrechtskonvention ; in diesem Rahmen spielt auch die Schutzverantwortung eine wachsende Rolle. Ab dem Jahr 2015 wird außerdem die Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 und somit die Rolle von Frauen in der Friedenssicherung und in Konflikten einen eigenen Platz innerhalb des Völkerrechtseminars einnehmen. Daneben wird dem Thema Menschenrechte ein eigenes Seminar gewidmet, bei dem die Attachés die praktische Arbeit (Institutionen, Ansprechpartner, Austausch mit der Zivilgesellschaft) im Bereich Menschrechte kennenlernen und mit den jeweiligen Vertretern diskutieren. Zudem finden im Rahmen der Fortbildung Seminare zum Thema Menschenrechte statt, bei denen Menschenrechtsverletzungen und Schutzverantwortung thematisiert werden. Diese stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auswärtigen Amts – insbesondere im Rahmen der Postenvorbereitung – offen. Zur Schulung der Mitarbeiter deutscher staatlicher Entsendeorganisationen kommen jeweils eigene Fortbildungsmodule zur Anwendung: Im Rahmen der Regelvorbereitung der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gemeinnützigen Bereiches der GIZ sowie die Beschäftigtengruppe der Entwicklungshelfer (EH) richtet, gibt es ein Modul zum Menschenrechtsansatz sowie den weiteren Schlüsselthemen Armutsbekämpfung, Gleichberechtigung der Geschlechter und Frauenrechte . Ein für alle neuen Mitarbeiter verbindliches Format wird derzeit konzipiert und voraussichtlich Anfang des Jahres 2016 eingeführt. Das Fortbildungsangebot bezieht sich schwerpunktmäßig auf die verbindlichen Vorgaben des Konzepts des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ sowie Handlungsansätze für die menschenrechtsbasierte Programmgestaltung in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Alle Mitarbeiter der KfW Entwicklungsbank werden im Kontext verschiedener Schulungen und Instrumente zum Thema Menschenrechte sensibilisiert. Das Framework of Analysis for Atrocity Crimes wurde Ende des Jahres 2014 vom Sonderberater des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die Verhütung von Völkermord, Adama Dieng, veröffentlicht und wird im Zuge des Aufbaus der Kapazitäten zur Frühwarnung in der neu geschaffenen Abteilung S im Auswärtigen Amt berücksichtigt werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5626 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 26 \1 80 56 26 .fm , 3 1. Ju li 20 15 , S ei te 6 10. Wie werden entsprechende Berichte von Auslandsvertretungen vom Auswärtigen Amt bzw. von dem Beauftragten für die Schutzverantwortung verwertet? Berichte der Auslandsvertretungen zum Thema Schutzverantwortung werden vom Focal Point und den jeweils betroffenen Referaten des Auswärtigen Amts analysiert. Anregungen und Erkenntnisse der Berichte fließen in die Beiträge des Focal Point auf nationaler und internationaler Ebene ein. Sie werden von den Länder- und Fachreferaten in ihre politischen Lagebewertungen und Gesprächsunterlagen aufgenommen und dienen auch zur Einschätzung möglicher Projekte . Die Berichte werden auch an andere betroffene Bundesministerien weitergegeben . 11. Ist der im Jahr 2012 von Genocide Alert, Human Rights Watch und der Gesellschaft für bedrohte Völker geforderte Bericht der Bundesregierung zu den Instrumenten, die der Bundesregierung zur Umsetzung der Schutzverantwortung zur Verfügung stehen, in Planung? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung berichtet regelmäßig über ihre Menschenrechtspolitik und ihre Maßnahmen zur Zivilen Krisenprävention. Ein gesonderter Bericht zur Umsetzung der Schutzverantwortung ist nicht vorgesehen. 12. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um das Prinzip der Schutzverantwortung im Rahmen der VN und der EU wirksam zu operationalisieren und in den politischen Alltag zu integrieren? Die Schutzverantwortung ist bereits über regelmäßige Treffen der Focal Points der Europäischen Union bzw. die Behandlung in der EU-Ratsarbeitsgruppe zu den Vereinten Nationen und die Sonderbeauftragten für die Verhütung von Völkermord und für die Schutzverantwortung fest in die Arbeit der EU und der VN integriert. Die Bundesregierung bringt sich hier regelmäßig inhaltlich und unterstützend ein. Zudem hat die Bundesregierung das Büro des Sonderbeauftragten für die Schutzverantwortung auch finanziell unterstützt. Deutschland setzt sich zusammen mit anderen Partnern in der EU auch für die Benennung eines EU Focal Points ein. 13. Welche Instrumente stehen der Bundesregierung zum Informationsaustausch und zur Koordination auf internationaler Ebene zur Verfügung? Wie hat sie von diesen Instrumenten bisher Gebrauch gemacht (bitte einzeln für andere Länder, die EU, die NATO und die VN aufschlüsseln)? Die Bundesregierung steht insbesondere über den Focal Point in regelmäßigem Austausch mit anderen Staaten und Internationalen Organisationen. In der Ratsarbeitsgruppe der Europäischen Union zu den Vereinten Nationen („CONUN“) ist die Schutzverantwortung regelmäßig Thema, die Focal Points der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union treffen sich regelmäßig. Bei den Vereinten Nationen in New York ist Deutschland von Anfang an Mitglied der Freundesgruppe der Schutzverantwortung und bringt sich aktiv in alle Veranstaltungen und Prozesse in den Vereinten Nationen zur Schutzverantwortung ein. Die Bundesregierung steht zudem in engem Kontakt zum Sonderberater des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die Verhütung von Völkermord, Adama Dieng, sowie zu der Sonderberaterin des Generalsekretärs der Vereinten NatioV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5626 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 26 \1 80 56 26 .fm , 3 1. Ju li 20 15 , S ei te 7 nen für die Schutzverantwortung, Jennifer Welsh. Deutschland ist auch Mitglied in der neu entstandenen Freundesgruppe der Schutzverantwortung in Genf. 14. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Arbeit des Büros der Sonderberater des VN-Generalsekretärs für die Schutzverantwortung und für die Verhütung von Völkermord? Die Bundesregierung steht mit dem Büro der Sonderberater des VN-Generalsekretärs für die Schutzverantwortung und für die Verhütung von Völkermord in regelmäßigem Austausch. Sowohl der Sonderberater des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die Verhütung von Völkermord, Adama Dieng, als auch die Sonderberaterin des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die Schutzverantwortung , Jennifer Welsh, haben Deutschland mehrfach besucht und mit Vertretern der Bundesregierung Gespräche geführt. Die Bundesregierung hat das Büro des Sonderberaters in der Vergangenheit auch durch eine Stellenfinanzierung unterstützt. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung gegenwärtig Möglichkeiten einer projektbasierten finanziellen Unterstützung des Büros durch das Auswärtige Amt. 15. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen bzw. der Entwicklungszusammenarbeit konkrete Maßnahmen mit Bezug auf die Schutzverantwortung umgesetzt? Wenn ja, welche (bitte einzelne Projekte mit Zeit, Ort, Art der Aktivität und Thema auflisten)? Die Bundesregierung setzt in der Entwicklungszusammenarbeit konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Schutzverantwortung um, insbesondere bei der Unterstützung der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA). Die APSA geht auf die Gründungsverträge der Afrikanischen Union (AU) aus dem Jahr 2002 zurück. Aus dem Mandat der APSA geht hervor, dass die AU in Zusammenarbeit mit acht Regionalen Wirtschaftsgemeinschaften (RECs) und zwei Regionalen Mechanismen (RMs) Instrumente zur Krisenprävention (Konfliktfrühwarnsystem , Diplomatie), Konfliktbearbeitung (Mediation, African Standby Force – ASF) und zur Friedenskonsolidierung aufbauen soll. Deutschland unterstützt den Aufbau der APSA seit mehr als zehn Jahren auf allen drei Ebenen (AU, REC/RM und Trainingszentren) und fördert so die AU und die Regionalorganisationen dabei, eigene afrikanische Lösungen für Konflikt- und Krisensituationen auf dem Kontinent zu finden und umzusetzen. Diese Maßnahmen haben direkten Bezug zu allen drei Dimensionen der Schutzverantwortung: der Krisenprävention („responsibility to prevent“), der Krisenreaktion („responsibility to react“) und dem Wiederaufbau („responsibility to rebuild“): Förderung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Programmname Region/ Organisation Laufzeit Kurzbeschreibung Förderung der AU beim Aufbau einer Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) AU seit 2005 Unterstützung der Entwicklung von Instrumenten der Konfliktprävention (z.B. Konfliktfrühwarnsystem CEWS; Panel of the Wise), Stärkung der zivilen Dimension von Friedensmissionen (z. B. Etablierung eines Fachkräfte-Rosters (African Standby Capacity); Regelwerk der AU zu Protection of Civilians in Friedensmissionen ) sowie des Politikrahmens zum krisenpräventiven Wiederaufbau. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5626 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 26 \1 80 56 26 .fm , 3 1. Ju li 20 15 , S ei te 8 Förderung durch das Auswärtige Amt Im weiteren Sinne tragen auch von Deutschland finanzierte Projekte im Bereich zivile Krisenprävention („responsibility to prevent“) sowie Programme im Rahmen der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge reintegrieren “ und der Übergangshilfe insbesondere im Förderbereich „Wiederaufbau von Förderung von Frieden und Sicherheit EAC (East African Community) 2010– 2014 Eindämmung der Verbreitung von Kleinwaffen; Stärkung der Kapazitäten des EAC-Direktorates Frieden und Sicherheit (Konfliktfrühwarnsystem, Mediation). Stärkung der zivilen Komponente und der Organisation des Eastern African Standby Force Coordination Mechanism EASF (East African Standby Force) seit 2008 Unterstützung des EASF-Sekretariats bei der Entwicklung von Trainingsstandards sowie Organisations - und Managementberatung; Unterstützung bei der Durchführung von Übungen der EASF. Unterstützung des Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre (KAIPTC), Accra/ Ghana Westafrika seit 2004 Stärkung afrikanischer Kapazitäten im Bereich Konfliktprävention und Friedensmissionen durch Unterstützung bei Entwicklung bedarfsorientierter Trainingskurse für Peacekeeper (u. a. Menschenrechte; Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR)); Organisations- und Managementberatung und Förderung der regionalen Kooperation. Beratung der ECOWASKommission bei der Stärkung der wirtschaftlichen und politischen Integration innerhalb der ECOWAS-Region ECOWAS (Economic Community of Western African States) seit 2005 Förderung der Zusammenarbeit und Stärkung institutioneller Kapazitäten in der Abteilung Political Affairs Peace and Security; Unterstützung des Konfliktfrühwarnsystem ECOWARN; Beratung der zivilen Komponente der ECOWAS Standby Force. Unterstützung von Frieden , Sicherheit und Good Governance in der SADCRegion SADC (Southern African Development Community) seit 2006 Förderung von Frieden und Sicherheit in der SADCRegion durch die Stärkung regionaler KooperationsStrukturen und die Stärkung des Aufbaus der zivilen Elemente der SADC-Standby Force inklusive Training . Titel Zeit Ort Art Aktivität Thema Förderung der Stelle von Ed Luck/R2P Adviser im UN Office on Genocide 01.01.– 31.12.2012 New York, USA Projekt Stellenförderung Schutzverantwortung Responsibility to Protect 01.01.– 31.08.2013 Kenia Projekt Studie, Informationsge - spräche Schutzverantwortung „Bridging the Genocide Gap – Genocide prevention seen by journalists, scholars and practitioners of international justice“ 01.09.– 31.12.2014 Überregional Projekt Workshop Genozidprävention Afrikanisches Netzwerk zur Genozidprävention 08.09.2014– 09.01.2015 Uganda, Tansania Projekt Fortbildung, Workshops Schutzverantwortung Programmname Region/ Organisation Laufzeit Kurzbeschreibung V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5626 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 26 \1 80 56 26 .fm , 3 1. Ju li 20 15 , S ei te 9 Basisinfrastruktur“ („responsibility to rebuild“) zur Stärkung der Schutzverantwortung bei. 16. Welche Kriterien benutzt die Bundesregierung, um zwischen Projekten mit dem spezifischen Fokus zur Verhinderung von schwersten Menschenrechtsverletzungen und solchen der zivilen Krisenprävention zu unterscheiden ? Das Auswärtige Amt unterstützt Projekte zur Förderung der Menschenrechte sowie internationale Maßnahmen auf den Gebieten Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung. In Zweifelsfällen wird der Schwerpunkt eines Projektvorschlags im Einzelfall geprüft. 17. Ist bei der diesjährigen Generalversammlung der VN die Entwicklung oder Verabschiedung neuer multilateraler Initiativen zur Schutzverantwortung geplant, und wenn ja, inwiefern werden diese von der Bundesregierung unterstützt? Anfang September 2015 (in der 69. Generalversammlung der VN) findet der jährliche informelle, interaktive Dialog der Generalversammlung zur Schutzverantwortung statt. Deutschland wird sich an der Debatte beteiligen. In der diesjährigen Ministerwoche zur Eröffnung der 70. Generalversammlung ist bisher keine neue multilaterale Initiative zur Schutzverantwortung geplant. Allerdings ist eine Hochrangige Veranstaltung der Generalversammlung zur Schutzverantwortung während der 70. Generalversammlung (September 2015 bis September 2016) durch den Präsidenten der Generalversammlung angedacht. 18. Wie schätzt die Bundesregierung die Akzeptanz der einzelnen „Säulen“ der Norm der Schutzverantwortung (RtoP) bei den einzelnen Mitgliedern des VN-Sicherheitsrats ein (bitte einzelne Bewertung aller drei Säulen vornehmen)? Das Konzept der Schutzverantwortung in seinen drei Säulen ist von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit dem Abschlussdokument des Weltgipfels der Vereinten Nationen 2005 angenommen worden. Der Sicherheitsrat hat in seiner regelmäßig wechselnden Zusammensetzung seitdem wiederholt Bezug auf die Schutzverantwortung als Ganzes genommen. Die Bundesregierung geht daher von einer Akzeptanz aller drei Säulen der Schutzverantwortung im Sinne des Abschlussdokuments des Weltgipfels aus dem Jahr 2005 bei allen Mitgliedern des Sicherheitsrates aus. 19. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) in Libyen, die sich explizit auf die Schutzverantwortung bezog, auf potentielle zukünftige, auf der Schutzverantwortung basierende Mandate, z. B. im Kampf gegen ISIS? Die Resolution 1973 forderte einen sofortigen Waffenstillstand, ein Ende der Gewalthandlungen und die Einstellung der Angriffe gegen Zivilisten. Die Resolution ermächtigte zudem die Mitgliedstaaten, alle notwendigen Mittel zum Schutz der Zivilbevölkerung einzusetzen. Der darauf folgende Einsatz von militärischer Gewalt zum Schutz der libyschen Zivilbevölkerung war jedoch nicht unumstritten. Da es sich um schwierige Abwägungsprozesse handelt, werden auch künftig die Diskussionen zum Einsatz von militärischer Gewalt zum V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5626 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 26 \1 80 56 26 .fm , 3 1. Ju li 20 15 , S ei te 1 0 Schutz von Zivilisten im VN-Sicherheitsrat nicht einfach sein. An Spekulationen über mögliche künftige Mandate beteiligt sich die Bundesregierung nicht. 20. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die brasilianische Initiative „Responsibility while protecting“, um Monitoring und Berichterstattung von Mitgliedstaaten, die VN-mandatierte Militäreinsätze umsetzen, zu vergrößern, und wenn ja, durch welche Aktivitäten (z. B. durch „sunset clauses“ für Mandate oder die Einsetzung von Expertenausschüssen)? Die Bundesregierung betrachtet die brasilianische Initiative „Responsibility while protecting“ aus dem Jahr 2011 als einen wichtigen Beitrag in der internationalen Diskussion zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Konzepts der Schutzverantwortung. Die Initiative hat auch bereits Eingang in die konzeptionelle Arbeit der Sonderberaterin des VN-Generalsekretärs zur Weiterentwicklung der Schutzverantwortung gefunden. 21. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung (selbst oder im europäischen Rahmen), um die „Human Rights up Front“-Initiative der VN zu fördern und a) das Hochkommissariat für Menschenrechte zu unterstützen, Das Auswärtige Amt unterstützt die Arbeit des VN-Hochkommissariats für Menschenrechte durch einen jährlichen freiwilligen Beitrag (im Jahr 2015: 5 Mio. Euro) und fördert damit auch dessen Beteiligung an der Umsetzung der „Human Rights up Front“-Initiative der Vereinten Nationen. Ein wichtiges Anliegen deutscher Entwicklungspolitik ist die Weiterentwicklung des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), über das vorrangig zivilgesellschaftliche, aber auch internationale und regionale Menschenrechtsorganisationen gefördert werden. Die Bundesregierung hat sich bei der Erarbeitung des EIDHR-Jahresaktionsplans 2015 für die weitere Förderung des VN-Hochkommissariats für Menschenrechte eingesetzt . Aus den Projektmitteln des EIDHR sind im Jahr 2015 für die direkte Förderung des VN-Hochkommissariats für Menschenrechte 4 Mio. Euro vorgesehen . b) die Frühwarnung für den Sicherheitsrat durch das VN-Sekretariat zu fördern, Während der Zeit als nichtständiges Mitglied im VN-Sicherheitsrat hat sich Deutschland stets dafür eingesetzt, einen stärkeren Fokus auf präventive Arbeit des VN-Sicherheitsrats zu legen. So hat sich Deutschland z. B. aktiv an den vom damaligen Leiter der politischen Abteilung des VN-Sekretariats (DPA) initiierten „over the horizon-Debatten“ im VN-Sicherheitsrat beteiligt. c) die Verhinderung schwerster Menschenrechtsverletzungen als eine Priorität von VN-Institutionen wie dem UNDP in der Entwicklungszusammenarbeit zu fördern, Die Bundesregierung fördert unmittelbar die Umsetzung der „Human Rights up Front“-Initiative der VN über die Entwicklungsgruppe der Vereinten Nationen (UNDG). In den Jahren 2014 und 2015 wurden insgesamt 1,23 Mio. US-Dollar in den entsprechenden Treuhandfonds der UNDG (Human Rights Mainstreaming Funds – HRM-F) eingezahlt, der Maßnahmen auf nationaler, regionaler und globaler Ebene finanziert. Damit wurden unter anderem Aktivitäten des Bevölkerungsprogramms der VN (UNFPA), des Entwicklungsprogramms der VN V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5626 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 26 \1 80 56 26 .fm , 3 1. Ju li 20 15 , S ei te 1 1 (UNDP), des Kinderhilfswerks der VN (UNICEF) und weiterer Entwicklungsorganisationen der VN finanziert. Der deutsche Beitrag ist insbesondere für die bessere Koordination der VN-Aktivitäten auf Länderebene vorgesehen (http:\\ mptf.undp.org/factsheet/fund/HRM00). d) über eigene Auslandsvertretungen einen menschenrechtlichen Fokus der Arbeit von UN-Country-Teams in Risikoländern zu ermöglichen (z. B. durch die hochrangige Teilnahme an Menschenrechtskoordinationstreffen der UN)? Die Auslandsvertretungen sind gehalten, im Rahmen des MenschenrechtsMainstreamings Schutz und Förderung der Menschenrechte als Querschnittsaufgabe zu betrachten. Dazu gehört auch die Teilnahme an entsprechenden multilateralen Formaten und Koordinierungstreffen. 22. Inwiefern hat sich Deutschlands Engagement für die Umsetzung der Schutzverantwortung in der Restrukturierung des Auswärtigen Amts infolge des Review-Prozesses im Jahr 2014 niedergeschlagen? Infolge des Review-Prozesse hat das Auswärtige Amt mit der Abteilung für Krisenprävention , Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe (Abteilung S) eine Struktur geschaffen, die Personal, Mittel und Kompetenzen unter einem Dach bündelt, um eine vorsorgende Krisenpolitik zu gewährleisten. Die Abteilung S ist darauf ausgerichtet, Krisen und insbesondere gewaltsame Konflikte frühzeitig zu erkennen. Mit dem neu geschaffenen Referat S04 („Frühwarnung und Szenarienplanung“), das im Herbst 2015 seine Arbeit aufnehmen wird, hat das Auswärtige Amt eine zentrale Stelle für die Krisenfrüherkennung geschaffen, die zu einer effektiven gemeinsamen Krisenfrüherkennung der Bundesregierung beitragen soll. In ihren operativen Arbeitseinheiten bündelt die Abteilung ihre vielfältigen Instrumente zur Verhinderung bzw. Einhegung gewaltsamer Konflikte und zur Förderung politischer Friedensprozesse. Da der bzw. die Beauftragte für Humanitäre Hilfe, Krisenprävention und Friedenskonsolidierung in der Abteilung S gleichzeitig deutscher Focal Point für die Schutzverantwortung ist, wird diese als normative Verpflichtung der Bundesregierung ein Querschnittsthema deutscher Krisenpolitik, sowohl bei der Prävention und Stabilisierung als auch der Konfliktnachsorge. Damit trägt die Bundesregierung der Tatsache Rechnung, dass das Risiko für Massenverbrechen in fragilen und krisenhaften Kontexten am größten ist. 23. Welche Pläne gibt es, die Verhinderung von Massenverbrechen als zentrale Aufgabe der deutschen und europäischen Sicherheitspolitik zu definieren (ähnlich der Presidential Study Directive 10 der USA)? Deutschland setzt sich als Mitbegründer des Internationalen Strafgerichtshofes und Unterstützer diverser Ad-hoc-Tribunale seit Jahren aktiv für Verhinderung, Aufklärung und angemessene Strafverfolgung von schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, ein. Die Bundesregierung ist zudem ein aktiver Unterstützer der französischen Initiative einer „Selbstverpflichtung aller ständigen Sicherheitsrats-Mitglieder“ auf die Einlegung eines Vetos in Fällen von Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verzichten. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5626 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 26 \1 80 56 26 .fm , 3 1. Ju li 20 15 , S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 24. Inwieweit ist der Schutz der Zivilbevölkerung (Protection of Civilians) als Ziel militärischer Maßnahmen in die Arbeit der Bundeswehr integriert (bitte für die Kategorien Ausbildung, Strategie, Aktivitäten und Ausstattung aufschlüsseln)? Das Thema „Schutz der Zivilbevölkerung“ ist in der Bundeswehr auf unterschiedlichen Ebenen in die Ausbildung integriert (u. a. Führungsakademie der Bundeswehr, VN-Ausbildungszentrum der Bundeswehr, Zentrum Innere Führung ). Die Ausbildung und Ausstattung für Einsätze der Bundeswehr entspricht den Bedingungen in den jeweiligen Einsatzländern. Die strategische Ausrichtung der Bundeswehr erfolgt im Einklang mit bündnisinternen Vorgaben oder sonstigen internationalen Vereinbarungen. 25. Erwägt die Bundesregierung die Einrichtung eines Beirats zur Verhütung von Massenverbrechen, wie das Atrocities Prevention Board (APB) in den USA? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, einen Beirat zur Verhütung von Massenverbrechen nach dem Vorbild des US-amerikanischen Mass Atrocities Prevention Board einzurichten. Aktuelle Krisen und Konflikte werden je nach Anlass in unterschiedlichen interministeriellen Arbeitsgruppen und Ressortkreisen behandelt, die gegebenenfalls Handlungsempfehlungen entwickeln. Zu den in diesem Rahmen verfolgten Entwicklungen gehört auch das Risiko von Massenverbrechen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 26. Wird die Verhinderung von Massenverbrechen eine Rolle im gegenwärtigen Weißbuchprozess spielen? Das neue „Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr“, das im Jahr 2016 erscheinen soll, wird sich mit den sicherheitspolitischen Herausforderungen, vor die sich die Bundesrepublik Deutschland gestellt sieht, ebenso befassen wie mit den Instrumenten und Mitteln, die deutscher Sicherheitspolitik zur Verfügung stehen, um diesen Herausforderungen zu begegnen. 27. Gibt es gezielte Schulungen und Planungen bei der Bundeswehr, um im Falle schwerster Menschenrechtsverletzungen einsatzfähig zu sein, wie beispielsweise die MARO (Mass Atrocity Response Operations) in den USA? Den Mass Atrocity Response Operations (MARO) vergleichbare Planungen bestehen in der Bundeswehr nicht. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .