Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5627 18. Wahlperiode 23.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 27 \1 80 56 27 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 21. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5315 – Beschaffungsentscheidungen zu Handfeuerwaffen der Bundeswehr Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Diese Kleine Anfrage findet nicht im Rahmen der gegenwärtigen Debatte und Aufklärungsbemühungen rund um das Sturmgewehr G36 statt, sondern betrifft die jüngsten Beschaffungsentscheidungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, die andere Handfeuerwaffen betreffen. 1. Welche Beschaffungsentscheidungen für neue, bis dahin nicht bzw. nicht unter dieser Bezeichnung oder Konfiguration bei der Bundeswehr eingeführten Handfeuerwaffen (Pistolen und Gewehre einschließlich Maschinenpistolen , Sturmgewehre, Scharfschützengewehre, Zielfernrohrgewehre, DMR, Granatwerfer u. Ä.) sind seit dem Jahr 2005 gefallen (bitte nach Datum der Entscheidung, Art, Anzahl und Wert der Waffen, Lieferant und Lieferzeitraum , voraussichtliches Gesamtvolumen der Beschaffung aufschlüsseln )? Die Auflistung der Beschaffungsentscheidungen ist der Anlage 1 zu entnehmen. Das Vergabeverfahren zum Gewehr G29 ist noch nicht abgeschlossen, entsprechend erfolgte auch keine Aufnahme in der Anlage 1.* * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Anlage als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5627 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 27 \1 80 56 27 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 2. Für welche dieser Entscheidungen gab es vorab Ausschreibungen (bitte jeweils Ausschreibungs-Kenndaten auflisten, darunter insbesondere solche Kriterien, die mögliche Mitbewerber von vornherein von einer Berücksichtigung ausgeschlossen haben)? Im Rahmen der Beschaffung des Maschinengewehrs MG5 gab es vorab ein gemäß geltendem Vergaberecht durchgeführtes wettbewerbliches Vergabeverfahren . Ein Ausschluss von Bewerbern bzw. Bietern im Voraus ist nicht zulässig. Die in der Anlage 2 aufgeführten Kriterien waren Ausschlusskriterien, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebotes nach Angebotserstellung und Angebotsauswertung führten.* Alle anderen in der Anlage 1* aufgeführten Beschaffungen erfolgten durch freihändige Vergabe an die Firma Heckler & Koch und die Firma Glock. 3. Wer hat jeweils die genauen Ausschreibungstexte formuliert bzw. wer war daran beteiligt, und wer hat den letztendlichen Text jeweils verantwortlich entschieden? Der Inhalt der Leistungsbeschreibungen wurde in Gesamtverantwortung der Projektleiter bzw. Projektsachbearbeiter im Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) bzw. seit dem 1. April 2012 dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) festgelegt. Die Erstellung erfolgte in Abstimmung mit den zukünftigen Nutzern der Teilstreitkräfte . Die weiteren Vergabeunterlagen wurden durch das zuständige Vertragsreferat des BWB bzw. BAAINBw erstellt und veröffentlicht. Die Entscheidung der Vergabeart erfolgte ebenfalls durch das zuständige Vertragsreferat bzw. den Gruppenleiter des Servicebereiches Wirtschaftrecht im BWB bzw. BAAINBw. 4. In welchem Fall hat es vor der Finalisierung des Ausschreibungstextes mündlichen Kontakt mit welchen möglichen Bewerbern bzw. Lieferanten über diese Ausschreibung gegeben? Ob es mündlichen Kontakt mit möglichen Auftragnehmern über Vergaben gegeben hat, kann über den genannten Zeitraum von zehn Jahren nicht nachvollzogen werden. Im Rahmen von Produktpräsentationen und Messen besteht für den Projektleiter grundsätzlich die Möglichkeit, mit Firmen in Kontakt zu treten. 5. In welchem Fall hat es vor der Finalisierung des Ausschreibungstextes schriftlichen Kontakt mit welchen möglichen Bewerbern bzw. Lieferanten über diese Ausschreibung gegeben? Im Fall des Maschinengewehrs MG5 hat es mit den Firmen FN Herstal, Rheinmetall Waffe Munition, Sitec, Waffen Schuhmacher sowie Heckler & Koch vorab auf Basis der Projektierungsphase schriftlichen Kontakt gegeben. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Anlage als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5627 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 27 \1 80 56 27 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 3 6. In welchen Fällen beinhalteten die taktisch-technischen Forderungen bzw. andere Anforderungsprofile die Marktverfügbarkeit der anzuschaffenden Waffen, und in welchen nicht? Marktverfügbarkeit ist keine Taktisch-Technische Forderung. Die Marktverfügbarkeit der jeweiligen Waffen ist der Anlage 1 zu entnehmen.* 7. In welchen Fällen war ein möglicher Mitbewerber nicht in der Lage, die erforderliche Anzahl an Erprobungsmustern auszuliefern? Wenn ja, hatte dies ein Ausscheiden aus dem Wettbewerb zur Folge (bitte unter Nennung der Ausschreibung, des Unternehmens und des jeweiligen Waffenmodells)? Derartige Fälle sind nicht bekannt. 8. In welchen Fällen fiel die Beschaffungsentscheidung für eine Waffe, deren Marktverfügbarkeit ausschließlich durch die Lieferung von Prototypen sichergestellt wurde, d. h. zugunsten von Waffen, die bis zum Zeitpunkt des Wettbewerbs nicht bereits durch andere Kunden gekauft worden sind (unter Nennung der Ausschreibung, des Unternehmens und des jeweiligen Waffenmodells)? Die Beschaffungsentscheidungen fielen für marktverfügbare Produkte. Bezüglich des Maschinengewehrs MG5 wurden im Vorfeld der Beschaffungsentscheidung der Projektierungsphase Demonstratoren des Produktes HK 121 der Firma Heckler & Koch und FN Minimi 7,62 mm der Firma FN Herstal geliefert. Die Projektierungsphase diente der Feststellung der Herstellbarkeit eines Maschinengewehrs entsprechend den Funktionalen Forderungen. 9. Für welches Beschaffungsprojekt kann die Bundesregierung sicher ausschließen , dass die Firma Heckler & Koch GmbH konkret Einfluss auf die Formulierung der Ausschreibungstexte genommen hat? Ein konkreter Einfluss auf die Formulierung von Vergabeunterlagen kann für die in der Anlage 1 aufgeführten Projekte nach derzeitiger Kenntnis ausgeschlossen werden.* 10. Bei welchem Beschaffungsprojekt haben Mitglieder des Deutschen Bundestages schriftlich (außerhalb von Kleinen Anfragen oder Schriftlichen Fragen) bei der Bundesregierung interveniert, um sich mit Bezug auf ein bestimmtes Produkt bzw. eine bestimmte Firma zu äußern? Bei den für die Handfeuerwaffen der Bundeswehr zuständigen Stellen im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sind derartige Schreiben nicht bekannt . * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Anlage als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5627 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 27 \1 80 56 27 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 4 11. Bei welchem Beschaffungsprojekt haben Mitglieder des Deutschen Bundestages schriftlich (außerhalb von Kleinen Anfragen oder Schriftlichen Fragen) bei der Bundesregierung interveniert, um sich genauere Informationen über den aktuellen Stand des Verfahrens zu beschaffen? Mit Schreiben vom 29. Mai 2015 hat sich ein Mitglied des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung mit Bezug auf Unregelmäßigkeiten bei der Ausschreibung zum Gewehr G29 gewandt und gebeten, dieses Vorgehen zu prüfen und ihn über sich daraus ergebene Erkenntnisse auf dem Laufenden zu halten. Bei den für die Handfeuerwaffen der Bundeswehr zuständigen Stellen im BMVg sind weitere derartige Schreiben nicht bekannt. 12. Bei welchem Beschaffungsprojekt haben Mitglieder des Deutschen Bundestages schriftlich (außerhalb von Kleinen Anfragen oder Schriftlichen Fragen) bei der Bundesregierung interveniert, um sich für die Verschiebung von Entscheidungen einzusetzen? Unter Berücksichtigung der Vorbemerkung der Fragesteller bei den für die Handfeuerwaffen der Bundeswehr zuständigen Stellen im BMVg sind derartige Schreiben nicht bekannt. 13. Wie viele Angebote bzw. Bewerbungen gab es jeweils bei allen der in Frage 1 genannten Beschaffungsentscheidungen, und wer hat am Ende die Ausschreibung gewonnen? Für die Beschaffungsentscheidung zum Maschinengewehr MG5 gab es in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zwei Angebote. Die Firma Heckler & Koch wurde als bestplatzierter Bieter ermittelt. Die Beschaffungsentscheidung für das G27 erfolgte in freihändiger Vergabe im Wettbewerb mit zwei Angeboten zugunsten der Firma Heckler & Koch. Alle anderen Beschaffungen der Anlage 1 erfolgten durch freihändige Vergabe an die Firma Heckler & Koch und die Firma Glock.* 14. Wer hat jeweils die Entscheidung getroffen? Die technische Entscheidung zum MG5 im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgte anhand einer veröffentlichten Bewertungsmatrix durch den Projektleiter. Die Zuschlagserteilung erfolgte auf Vorschlag der Zuschlagskommission durch den Vizepräsidenten des BAAINBw. Die technische Entscheidung G27 in der freihändigen Vergabe im Wettbewerb erfolgte anhand einer Bewertungsmatrix durch den Projektleiter. Die Zuschlagserteilung erfolgte auf Vorschlag der Zuschlagskommission durch das zuständige Vertragsreferat. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Anlage als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5627 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 27 \1 80 56 27 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 5 15. Welche Art von technischen Prüfungen (zum Beispiel Güteprüfung, Truppenversuche , Vergleichsschießen, WTD-Tests oder anderes) wurden jeweils durchgeführt (bitte für jede Beschaffungsentscheidung genau aufführen , welche Tests durchgeführt wurden, und warum im Einzelfall auf bestimmte Prüfungen verzichtet wurde)? Bei allen Beschaffungsentscheidungen wurde bei Lieferung der Serienwaffen die vertraglich vereinbarte Güteprüfung durchgeführt. Vor Lieferung der Serienwaffen erfolgte bzw. erfolgt eine Qualifikation und Einsatzprüfung von Nachweismustern der jeweiligen Waffe im Rahmen der Integrierten Nachweisführung . Die Qualifikation bei der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) beinhaltet bei neuen Waffen standardmäßig die Prüfungen gemäß der Leistungsbeschreibung und dem Standard NATO-AC225 (Panel III) D/14. Dies umfasst Lebensdauerbeschuss, Präzisionsbeschuss, Hochtemperaturbeschuss , Tieftemperaturbeschuss, Stationären Sand-/Staub-Test, Geschossvorlage , Elevation, Depression, Klimawechseltest, Cook-Off und Falltest. Diese Punkte wurden bzw. werden vollumfänglich bei den Projekten Pistole P30, Pistole P9 A1, Gewehr G27, Maschinengewehr MG5 geprüft. Beim Gewehr G3 ZF DMR erfolgte die Prüfung eingeschränkt, weil das Gewehr aus Bundeswehrbeständen stammt. Die Qualifikation konzentrierte sich auf die notwendige Prüfung der Systemverträglichkeit mit dem verbesserten Zubehör . Beim Gewehr G28 wurde ebenfalls eingeschränkt geprüft, weil bereits Erkenntnisse von baugleichen Gewehren vorlagen. Beim Gewehr G36K A4 und der Maschinenpistole MP7 wurde eingeschränkt geprüft, weil diese Waffen bereits in die Bundeswehr eingeführt waren. Die Qualifikation konzentrierte sich auf die notwendige Prüfung der Systemverträglichkeit mit dem verbesserten Zubehör. Auf eine Einsatzprüfung wurde nur bei den Projekten verzichtet, die bereits eingeführte und somit geprüfte Produkte enthielten. Davon betroffen sind die Gewehre G3 und G36, die Maschinenpistole MP7 und die Pistole P8 A1. 16. Wie viele der eingegangenen Angebote bzw. Bewerbungen wurden jeweils in die technischen Prüfungen mit einbezogen, und nach welchen Kriterien waren diese jeweils ausgewählt worden? Die technischen Prüfungen erfolgten nur bei Angeboten, die den formellen und materiellen Forderungen entsprachen und auf deren Grundlage ein Vertrag geschlossen wurde. Diese sind in der Anlage 1 aufgeführt. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Anlage als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlageist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5627 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 27 \1 80 56 27 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 6 17. Ist es zutreffend, dass zum Beispiel bei der Ausschreibung für das G26 Techniker der Bundeswehr bzw. des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr bzw. des Bundesamts für Wehrtechnik und Beschaffung Vergleichstests vorgeschlagen hatten, diese dann aber nicht durchgeführt wurden? Wenn ja, in welchen Fällen, und aus welchen Gründen wurde auf die Tests jeweils verzichtet? Für das Gewehr G26 gab es keine Beschaffungsentscheidung. Dieses Projekt wurde im Rahmen der Umklappstrategie zur Überführung in den novellierten Customer Product Management (CPM nov.) storniert. Jedoch wurden zum Ankauf von Demonstratoren, für die der Beschaffung vorgeschalteten Projektierungsphase für das Gewehr G26, in freihändiger Vergabe Waffen angekauft. Dafür wurde mit allen vier Firmen, die ein Angebot abgaben, ein Vertrag geschlossen. 18. Bei welcher dieser Beschaffungsentscheidungen gab es Rechtstreitigkeiten (zum Beispiel auf Betreiben eines Mitbewerbers), und wie sind diese am Ende entschieden worden? Bei den in der Anlage 1 genannten Beschaffungsentscheidungen sind dem BMVg keine Rechtsstreitigkeiten bekannt.* 19. Sind aufgrund dieser Verfahren Belastungen des Bundeshaushalts entstanden (Strafen, Gerichtskosten, Abfindungen, Einigungen etc.)? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 20. In welchen Fällen musste nach einer Entscheidung nachverhandelt oder neu ausgeschrieben werden, und warum? Wie ist in diesen Fällen der aktuelle Stand bzw. wie wurde später neu entschieden ? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Anlage als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 27 \1 80 56 27 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 27 \1 80 56 27 .fm , 3 . A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. 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