Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5630 18. Wahlperiode 23.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 30 \1 80 56 30 .fm , 3 0. Ju li 20 15 , S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Dr. Harald Terpe, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5507 – Drogenhandel im Rahmen von Lebensmittelimporten Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anfang Mai 2015 fanden Mitarbeiter einer Supermarktkette beim Auspacken von Bananenkisten über 300 Kilogramm Kokain. Der Drogenfund hatte einen Marktwert von über 15 Mio. Euro. Circa 90 Prozent der geschätzten 20 Tonnen Kokain, die jährlich nach Deutschland gelangen, treffen über den Seeweg ein. Bei der als „Rip-Off“ bekannten Methode nutzen Drogenkartelle den Lebensmittelhandel als Transportweg. In den letzten Jahren sind ähnliche Fälle bekannt geworden: im Februar 2013 entdeckte der Zoll am Köln-Bonner Flughafen in einer als Kaffee und Schokolade deklarierten Sendung Koks, das in die Form von Kaffeebohnen gepresst war (www.express.de/koeln/neue-drogen-masche-schmuggler-tarnen-koks-alskaffeebohnen ,2856,21956038.html); im Januar 2014 wurden schon einmal 140 Kilogramm Kokain in Bananenkisten gefunden (www.tagesspiegel.de/ berlin/polizei-justiz/drogen-beim-discounter-in-bananenkisten-140-kilokokain -bei-aldi-in-berlin-gefunden/9296676.html); im Dezember 2014 entdeckten Mitarbeiter einer Berliner Kaffeerösterei 33 Kilogramm Kokain in einer Lieferung aus Brasilien (www.n-tv.de/ticker/33-Kilo-Kokain-entdecktarticle 14183541.html). Die Drogenprohibition in Deutschland hält nicht vom Konsum illegaler Drogen wie Cannabis oder Kokain ab. Die Versorgung der Konsumenten erfolgt ausschließlich durch die organisierte Kriminalität, die gesundheitliche Schäden der Konsumenten beispielsweise durch gefährliche Beimischungen, Wirkstoffschwankungen sowie fehlenden Jugendschutz in Kauf nimmt. Der unkontrollierte Handel und Markt führen zu schweren gesellschaftlichen und sozialen Schäden, die sich national und international widerspiegeln. Auch die Gefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Nutzung des Lebensmittelhandels zur Einfuhr illegaler Substanzen ist letztlich eine Folge des unregulierten und somit unkontrollierten Handels und Schwarzmarktes. Ermittlungen und Strafverfolgungen binden das Personal der Strafverfolgungsbehören , sind kostenintensiv und haben praktisch keine Auswirkungen auf das Angebot illegaler psychoaktiver Substanzen. Dies alles zeigt, dass der Krieg gegen die Drogen gescheitert ist. Die Global Commission on Drug Policy, der V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5630 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 30 \1 80 56 30 .fm , 3 0. Ju li 20 15 , S ei te 2 viele ehemalige Staatschefs und Politiker wie Kofi Annan, Javier Solana und andere angehören, verlangte deswegen schon im Jahr 2011 eine radikale Wende in der Drogenpolitik. Auch in Deutschland fordern 122 renommierte Strafrechtsprofessoren in einer Resolution die Evaluierung des Betäubungsmittelrechts . Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e. V. hat sich dieser Forderung jüngst angeschlossen. 1. In welchen Mengen wurden illegale Drogen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 nach Deutschland importiert? Eine Bestimmung des Gesamtumfangs der Importe illegaler Drogen ist vor dem Hintergrund des bestehenden Dunkelfeldes nicht möglich. Dieses nicht näher einzugrenzende Dunkelfeld liegt im Wesentlichen auch darin begründet, dass es sich bei Betäubungsmitteldelikten überwiegend um Kontrolldelikte bzw. einvernehmliche Straftaten, die von den potenziellen Opfern in aller Regel nicht gemeldet werden, handelt. Insoweit können allein die durch Ermittlungsbehörden sichergestellten Mengen Ansatzpunkte für eine entsprechende Betrachtung liefern . Die nachstehende Übersicht weist die jeweiligen Jahressicherstellungsmengen für die Jahre 2010 bis 2014 aus. Die Zahlen für das Jahr 2014 sind jedoch als vorläufig zu betrachten. Hierzu ist anzumerken, dass bei den Rauschgiften Heroin und Kokain, die nicht in Deutschland hergestellt werden, die angegebenen Mengen gleichbedeutend mit den jeweils importierten Mengen sind. Synthetische Drogen wie etwa Ecstasy, Amphetamin und Methamphetamin werden zwar in geringen Mengen auch in Deutschland hergestellt, jedoch in einem so geringen Anteil, dass dieser nicht signifikant ist. Bei den Cannabisprodukten wie Haschisch und Marihuana liegt der Anteil der in Deutschland angebauten Menge höher. Dieser mit Blick auf die Fragestellung nicht zu berücksichtigende Anteil kann jedoch nicht beziffert werden. Sicherstellungszahlen für Bund und Länder (Quelle: Falldatei Rauschgift) 2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil unentdeckter Importe illegaler Drogen nach Deutschland für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 ein? Zur Einschätzung des Dunkelfeldes und damit des Bedarfs an Betäubungsmitteln insgesamt ist die Betrachtung einer Vielzahl einzelner Einflussfaktoren erforderlich . Die den Ermittlungsbehörden vorliegenden Erkenntnisse beschränken sich im Wesentlichen auf Zahlen und Fakten aus dem Bereich des polizeilichen HellJahr Heroin (kg) Rohopium (kg) Kokain (kg) Crack (kg) (Meth)- Amphetamin (kg) Ecstasy (KE) LSD (Trips) Haschisch (kg) Marihuana (kg) 2010 474,3 12,4 3 030,8 3,2 1 203,7 230 367 4 279 2 143,7 4 874,7 2011 497,8 112,2 1 940,6 2,8 1 408,3 484 992 25 978 1 747,5 3 957,4 2012 241,7 81,2 1 258,4 0,5 1 195,8 313 179 36 988 2 385,7 4 942,0 2013 270,2 293,6 1 314,5 0,4 1 339,1 480 839 35 823 1 769,7 4 827,1 20141 783,4 26,8 1 572,0 0,5 1 468,3 709 487 29 479 1 759,0 8 407,0 1 vorläufige Angaben V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5630 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 30 \1 80 56 30 .fm , 3 0. Ju li 20 15 , S ei te 3 feldes, so dass eine valide Einschätzung des Anteils der unentdeckten Importe illegaler Drogen nach Deutschland nicht möglich ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welcher Anteil an Importen illegaler Drogen gelangt nach Einschätzung der Bundesregierung über als Lebensmittel deklarierte Lieferungen nach Deutschland, und um welche Substanzen handelte es sich dabei? Der derzeit am häufigsten angewendete Modus Operandi beim Schmuggel größerer Einzelmengen an Kokain von Süd- bzw. Mittelamerika nach Europa und Deutschland ist der Schmuggel in Containern. Häufig werden in diesem Zusammenhang auch Transporte von Lebensmitteln wie etwa Südfrüchten oder Kaffee genutzt. Dabei wird das Kokain sowohl als getrennter Beipack (bspw. in Taschen) als auch zwischen der Legalladung selbst versteckt. Die zuletzt am häufigsten festzustellende Methode ist der Schmuggel von Kokain in Bananenkisten, wie die jüngsten Sicherstellungsfälle zeigen. Derzeit kann zwar von einer Häufung von Sicherstellungen in Lebensmitteln und insbesondere in Bananen gesprochen werden, eine genaue Bezifferung dieses Anteils am gesamten Kokaineinfuhrschmuggel ist jedoch nicht möglich. Auch beim Heroinschmuggel werden regelmäßig Fälle des Einfuhrschmuggels in Lebensmittellieferungen wie etwa in Nüssen, Gemüse oder Obst festgestellt. Eine konkrete Bezifferung des Umfanges des Schmuggels ist jedoch ebenfalls nicht möglich. Der Schmuggel anderer Rauschgiftarten ist im Zusammenhang mit gewerblichen Lebensmitteltransporten von nur untergeordneter Bedeutung. Festzuhalten bleibt jedoch, dass die Art der Legalladung in der Regel keine Rolle spielt. So werden grundsätzlich verschiedenste Arten von Waren und Frachten für Zwecke des Rauschgiftschmuggels genutzt. 4. Welche Funde illegaler Drogen in als Lebensmittellieferungen deklarierten Importen sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 bis heute bekannt (bitte nach Datum, Art der Drogen, Herkunftsland, Menge, Marktwert, Fundort aufschlüsseln), und welchen Anteil des gesamten Marktvolumens in Deutschland bilden diese Funde nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils ab? Da die Art der Legalladung dem Grunde nach von nur nachgeordneter Bedeutung ist, erfolgt diesbezüglich keine systematische und einzelfallbezogene Erfassung . Eine Datenbankrecherche nach Fällen, in denen der Transport von Rauschgift in Lebensmitteln erfolgt ist, ist insoweit nicht möglich. Die nachfolgende Auflistung enthält daher Fälle, die den Strafverfolgungsbehörden im Rahmen des kriminalpolizeilichen Schriftverkehrs bekannt geworden sind. Sie erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und umfasst im Wesentlichen nur große Sicherstellungsmengen . Angaben zum jeweiligen Marktwert sind nicht möglich, da eine einzelfallbezogene Berechnung bzw. Erfassung in den Datensystemen nicht erfolgt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5630 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 30 \1 80 56 30 .fm , 3 0. Ju li 20 15 , S ei te 4 Bekannte Sicherstellungen im Zusammenhang mit Lebensmitteltransporten 5. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Schäden im Bereich des Lebenmittelhandels aufgrund von Lieferungen illegaler Drogen als „Beifracht“ auftraten (z. B. Kontamination von Lieferungen)? Wenn ja, in welcher Größenordnung? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Schäden im Bereich des Lebensmittelhandels aufgrund von Lieferungen illegaler Drogen als „Beifracht“ vor. Datum Rauschgift Herkunftsland Menge Fundort 30.03.15 Kokain Brasilien 73 kg Bergisch-Gladbach 19.03.15 Kokain Argentinien 257 kg Hamburg 16.03.15 Kokain Kolumbien 315 kg Völklingen 27.04.15 Kokain Kolumbien 403 kg Berlin/BB 14.12.14 Kokain Kolumbien 66 kg Hamburg 28.11.14 Kokain Costa Rica 18 kg Pfaffenhofen 10.10.14 Kokain Kolumbien 14 kg Bremen 22.09.14 Heroin Iran 330 kg Bochum 14.04.14 Kokain Ecuador 120 kg Bremerhaven 25.03.14 Kokain Kolumbien 20 kg Eilenburg 07.01.14 Kokain Kolumbien 140 kg Berlin 17.01.14 Kokain – 5 kg Mannheim 23.05.13 Kokain Ecuador 31 kg Hamburg 18.03.13 Kokain Kolumbien 57 kg Hamburg 13.02.12 Kokain Ecuador 40 kg Bremerhaven 21.02.13 Kokain Ecuador 19 kg Hamburg ---.05.12 Kokain – 15 kg Bonn 20.06.12 Kokain Ecuador 41 kg Bremerhaven 09.12.11 Kokain Kolumbien 137 kg Engstingen 24.10.11 Kokain Ecuador 90 kg Würselen 19.10.11 Kokain Peru 60 kg Duisburg 12.07.11 Kokain Ecuador 4 kg Bad Heiligenstadt 22.02.11 Kokain Dom. Rep. 30 kg Duisburg 23.11.10 Kokain – 10 kg Wolmirstedt 21.07.10 Kokain Kolumbien 50 kg Köln 08.07.10 Kokain – 132 kg Hamburg 19.03.10 Kokain Kolumbien 341 kg Straelen 11.03.10 Kokain Kolumbien 54 kg Ilsfeld V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5630 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 30 \1 80 56 30 .fm , 3 0. Ju li 20 15 , S ei te 5 Nach Informationen von Wirtschaftsbeteiligten war die vorgefundene „Beifracht “ von Drogen immer besonders gut verpackt, mutmaßlich auch mit dem Ziel den Einsatz von Spürhunden zu erschweren. Daher sei es so gut wie ausgeschlossen , dass Früchte, insbesondere Bananen, mit dem geschmuggelten Rauschgift in Berührung kämen. 6. Inwieweit kann nach Ansicht der Bundesregierung der Import illegaler Drogen im Rahmen von Lebensmittelimporten durch Kontrollen deutscher Behörden wirksam verhindert werden? Falls nicht, wieso nicht? Grundsätzlich ist bei der Bekämpfung des illegalen Drogenschmuggels nicht zwischen Lebensmittel- und anderen Warensendungen zu differenzieren. Die Vorgehens- und Herangehensweise ist hinsichtlich beider Kategorien identisch. Der Import illegaler Drogen wäre nur im Rahmen einer 100-Prozent-Kontrolle in Seehäfen, Flughäfen und an Ländergrenzen vollumfänglich zu verhindern, was schon allein mit Blick auf das enorme Importvolumen faktisch ausgeschlossen ist. Insoweit sind die Durchführung verlässlicher Risikoanalysen sowie der Einsatz moderner Detektionstechnik unerlässlicher Bestandteil einer effektiven Rauschgiftbekämpfung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 7. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die anfallenden Kontrolltätigkeiten von Lebensmittelimporten durch deutsche Behörden? Eine Aussage dahin gehend, welche Kosten der Zollverwaltung speziell auf die Kontrolle von Lebensmittelimporten entfallen, ist nicht möglich, da diesbezüglich keine Aufschreibungen geführt werden. Zudem ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass sich die Tätigkeit der Kontrolleinheiten der Zollverwaltung neben der Bekämpfung des Drogenschmuggels auf eine Vielzahl weiterer Aufgaben erstreckt. Eine Zuordnung der anfallenden Kosten zu einzelnen Kontroll- und Überwachungsgegenständen erfolgt nicht. 8. Inwieweit sind die Ausgaben für diese Kontrolltätigkeit nach Ansicht der Bundesregierung verhältnismäßig in Bezug auf die Menge der sichergestellten Substanzen? Da eine Kostenaussage für die Kontrolleinheiten der Zollverwaltung nicht möglich ist (vgl. Antwort zu Frage 7) wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Konsum der o. g. Substanzen in dem genannten Zeitraum in Deutschland entwickelt? Daten zum Konsum illegaler Drogen werden regelmäßig alle drei Jahre im Rahmen des Epidemiologischen Suchtsurveys erhoben. Die aktuellen Daten werden unter www.esa-survey.de publiziert. Die letzte veröffentlichte Erhebung stammt aus dem Jahr 2012. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5630 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 30 \1 80 56 30 .fm , 3 0. Ju li 20 15 , S ei te 6 Trends der Zwölf-Monats-Prävalenz des Konsums illegaler Drogen bei 18- bis 59-Jährigen (in Prozent) 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit die Kontrolltätigkeit deutscher Behörden direkten Einfluss auf das Konsumverhalten und die Konsumraten in der Bevölkerung hat (bitte Quellen, z. B. Studien, nennen)? Falls kein solcher Einfluss erkennbar ist, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Der Schutz der Gesellschaft, vor allem der Gesundheit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, macht es aus Sicht der Bundesregierung unverzichtbar, den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe zu stellen, die Einhaltung entsprechender Rechtsvorschriften, insbesondere durch die Polizei- und Zollbehörden, zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden. Sie warnt unverändert vor dem Konsum illegaler psychoaktiver Substanzen und hält daran fest, dass eine verantwortungsvolle Sucht- und Drogenpolitik Prävention (die viele Menschen vor den Gefahren der Drogensucht bewahrt), Therapie (die vielen Menschen die Möglichkeit zur Rückkehr in ein geordnetes Leben bietet), Hilfe zum Ausstieg als Mittel der Schadensminimierung und die Bekämpfung der Drogenkriminalität bzw. des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln umfasst. Aus Sicht der Bundesregierung trägt vor allem auch der Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften im Rahmen der Kontrolltätigkeit deutscher Behörden zu einer generalpräventiven Wirkung des Betäubungsmittelrechts bei. Dafür spricht vor allem der hohe Anteil von Personen, die niemals illegale Drogen konsumieren. Spezifische Erhebungen über den „direkten Einfluss der Kontrolltätigkeit deutscher Behörden auf das Konsumverhalten und die Konsumraten in der Bevölkerung“ liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit Strafverfolgungsmaßnahmen in den letzten Jahren den Import illegaler Drogen nennenswert verhindern oder verringern konnten? Falls keine nennenswerte Verringerung erkennbar ist, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Es wird auf die jährlichen Sicherstellungsstatistiken des Bundeslagebilds Rauschgift verwiesen. Die Zahlen belegen, dass durch entsprechende Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden große Mengen verschiedener Rauschgifte dem illegalen Markt nicht zugeführt werden konnten. Gesamt 2006 2009 2012 Irgendeine illegale Droge1 5,4 5,6 5,4 Cannabis 5,1 5,2 5,1 Amphetamine 0,6 0,8 0,7 Ecstasy 0,5 0,4 0,4 LSD 0,1 0,1 0,2 Opiate 0,3 0,2 0,3 Kokain/Crack 0,7 0,9 0,7 1 Cannabis, Amphetamine, Ecstasy, LSD, Opiate, Kokain, Crack oder Pilze V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5630 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 30 \1 80 56 30 .fm , 3 0. Ju li 20 15 , S ei te 7 12. Teilt die Bundesregierung die Aussage der Global Commission on Drug Policy, dass die weltweite Drogenprohibition nicht nur ihre ursprünglich deklarierten Ziele verfehlt, sondern auch alarmierende soziale und gesundheitliche Probleme geschaffen hat (www.globalcommissionondrugs.org „Krieg gegen die Drogen“, Juni 2011; falls nicht, bitte begründen)? Soweit ersichtlich handelt es sich bei der Aussage der Fragesteller, dass „die weltweite Drogenprohibition […] auch alarmierende soziale und gesundheitliche Probleme geschaffen hat“, nicht um ein Zitat aus dem von den Fragestellern unter dem Weblink www.globalcommissionondrugs.org angegebenen Bericht „Krieg gegen die Drogen“ der Commission on Drug Policy. Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2937 ausgeführt, befindet sich das deutsche Betäubungsmittelrecht im Einklang mit den VN-Suchtstoffübereinkommen . Es wird regelmäßig und in Abstimmung mit den Bundesressorts und unter Einbeziehung der Fachkreise, soweit erforderlich, im Rahmen der internationalen Übereinkommen punktuell an neuere Entwicklungen angepasst . Aus Sicht der Bundesregierung ist nicht die von den Fragestellern so genannte weltweite Drogenprohibition verantwortlich für die von den Fragestellern so genannten sozialen und gesundheitlichen Probleme. Vielmehr erscheinen diese als Folge der auf der Angebotsseite dieser Stoffe skrupellos, an Gewinnmaximen orientierten, illegal handelnden Akteure. Diese scheuen bereits mit dem Anbieten einer illegalen Droge, unabhängig von deren konkreter Beschaffenheit, nicht davor zurück, die Gesundheit und das Leben anderer Menschen zu gefährden. Die Drogenpolitik der Bundesregierung beruht auf einem starken gesundheitspolitischen Ansatz. Hierdurch unterscheidet sie sich maßgeblich von denjenigen Staaten, in denen das Drogenproblem vor allem mit polizeilichen oder militärischen Mitteln bekämpft wird und die dadurch bei bestimmten Kreisen Anlass zu der Fragestellung gegeben haben, inwieweit die Drogenprohibition ihre ursprünglich deklarierten Ziele verfehlt habe. Weder in der Europäischen Union (EU) noch in oder durch Deutschland findet der von den Fragestellern bereits in ihrer Vorbemerkung und durch Angabe des Weblinks www.globalcommissionondrugs.org in Frage 12 zitierte „Krieg gegen die Drogen “ statt. 13. Inwieweit befasst sich die Bundesregierung mit alternativen Modellen der Drogenpolitik in anderen Ländern, die von einer Prohibition absehen, und welche Elemente daraus sind aus ihrer Sicht auf Deutschland übertragbar? Wenn keine übertragbar sind, warum nicht? Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2937 ausgeführt, sind die alternativen Modelle der Drogenpolitik in anderen Staaten aus Sicht der Bundesregierung nur sehr eingeschränkt nutzbar. Es handelt sich dort um sehr spezifische und unterschiedliche Aspekte, die in manchen Staaten (wie etwa in Uruguays neuer Cannabispolitik) zu einer anderen Akzentuierung der Drogenpolitik geführt haben. Der Internationale Suchtstoffkontrollrat (INCB), der die Einhaltung der Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen (VN) überwacht, hat die Legalisierungen des Freizeitgebrauchs von Cannabis in zwei Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika und in Uruguay als Verstoß gegen die VN-Suchtstoffübereinkommen gerügt. Auch deshalb ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine allgemeine Freigabe von Cannabis und anderen illegalen psychoaktiven Substanzen nicht der richtige Weg zum Schutz der Gesundheit der Bevölke- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5630 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 30 \1 80 56 30 .fm , 3 0. Ju li 20 15 , S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 rung und des Einzelnen vor den Gefahren ist, die von diesen Substanzen ausgehen . Zudem fördert die Bundesregierung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit rund 30 Jahren Vorhaben zur Schaffung von Alternativen zum illegalen Drogenanbau in Südamerika und Asien. Ziel dieser Maßnahmen ist es, an den entwicklungspolitischen Ursachen ländlicher Drogenökonomien anzusetzen und zu deren langfristigen Behebung beizutragen. Durch die Reduzierung von Armut, verbesserte Ausbildung, Infrastrukturmaßnahmen und landwirtschaftliche Diversifikation der Anbauflächen können so nachhaltige Alternativen zum Drogenanbau etabliert werden. Gleichzeitig weist die Bundesregierung darauf hin, dass das deutsche Betäubungsmittelrecht wichtige und fortschrittliche Ansätze einer modernen Drogenpolitik bereits umsetzt und auch in jüngerer Zeit in wichtigen Bereichen der Drogenpolitik nachhaltige Fortschritte erreicht wurden. Dies zeigen insbesondere: ● die ärztliche Substitutionsbehandlung für Opiatabhängige mit der Möglichkeit zu einer psychosozialen Betreuung (§ 13 des Betäubungsmittelgesetzes – BtMG – i. V. m. § 5 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung – BtMVV –; auch als diamorphingestützte Substitutionsbehandlung für Schwerstabhängige), ● die ausdrückliche Möglichkeit der Vergabe von Einmalspritzen und öffentlichen Informationen hierüber (§ 29 Absatz 1 Satz 2 BtMG), ● die Einrichtung von Drogenkonsumräumen (§ 10a BtMG), ● Möglichkeit eines Absehens von der Strafverfolgung (§ 31a BtMG), ● verschiedene Frühinterventionsmodelle, ● das Prinzip der Therapie statt Strafe (Zurückstellen der Strafvollstreckung für betäubungsmittelabhängige Straftäter, §§ 35 ff. BtMG). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .