Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5639 18. Wahlperiode 24.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Lazar, Irene Mihalic, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5488 – Stand der polizeilichen Überprüfung möglicher rechter Tötungsdelikte in den Jahren 1990 bis 2011 Seit gut 25 Jahren wird in Deutschland über die korrekte Zahl derjenigen Menschen gestritten, die seit dem Jahr 1990 durch rechte Gewalt zu Tode gekommen sind. Immer wieder ergaben sich – im Zuge journalistischer Recherchen (vgl. die von DER TAGESSPIEGEL bzw. DIE ZEIT für die Jahre 1990 bis 2010 veröffentlichte so genannte Jansen-Liste von 137 Todesopfern rechter Gewalt) sowie parlamentarischer Anfragen des Deutschen Bundestages – erhebliche Diskrepanzen zu den von der Bundesregierung veröffentlichten Zahlen. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zu der Serie von Morden und Anschlägen der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) hatte in seinem Abschlussbericht zu diesem Thema Folgendes empfohlen: Die polizeiliche Überprüfung der ungeklärten – möglicherweise rechten – Todesfälle müsse „mit Hochdruck vorangetrieben“ und die Ergebnisse dieser Untersuchung müssten „transparent öffentlich gemacht und im Bundestag debattiert“ werden (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 861). Nun hat am 29. Juni 2015 das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg die Ergebnisse einer umfassenden Studie zur „Überprüfung umstrittener Altfälle von Todesopfern rechtsextremer und rassistischer Gewalt im Land Brandenburg seit 1990“ vorgestellt. Brandenburg hatte nämlich – ebenso wie der Freistaat Sachsen und SachsenAnhalt – eine eigenständige Prüfung solcher Altfälle durchgeführt: In Sachsen war in den Jahren 2012 und 2014 bei insgesamt drei Fällen (vgl. Potsdamer Neueste Nachrichten vom 9. Februar 2012 und DER TAGESSPIEGEL vom 26. Juni 2015) und in Sachsen-Anhalt ebenfalls im Jahr 2012 in ebenfalls drei Fällen nachträglich eine rechte Tatmotivation festgestellt worden (vgl. „Rechts motiviert? Bericht zur Untersuchung ausgewählter Tötungsdelikte der Jahre 1993 bis 2008 in Sachsen-Anhalt“, Magdeburg, 2013). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5639 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 Die jetzt vorgelegte Brandenburger Studie ist nun aber aus vier Gründen beachtlich : Zum einen sei es hier gelungen – so der Brandenburger Innenminister KarlHeinz Schröter in einer Erklärung am 29. Juni 2015 –, „in vielen Fällen neues Licht auf Hintergründe und Motive“ der untersuchten Todesfälle zu werfen. Und das führte dazu, dass zahlreiche – bislang unberücksichtigte – Todesfälle nunmehr in die offizielle Statistik aufgenommen werden müssen. De facto verdoppelt sich die Zahl rechts motivierter Morde in Brandenburg damit von neun auf 18 Fälle. Die Studie kommt – zweitens – zu dem Schluss, dass das im Jahr 2001 reformierte System des polizeilichen Staatsschutzes zur Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ zwar „deutlich leistungsfähiger und angemessener“ sei als die zuvor verwendete Systematik (S. 5). Gleichwohl zeige aber auch das gegenwärtige Erfassungssystem in den Fällen Schwächen, in denen der bzw. die Täter zwar klare Anzeichen einer rechtsextremen bzw. rassistischen Gesinnung zeige bzw. zeigen – für das konkrete Tatgeschehen jedoch eine solche handlungsleitende rechte Tatmotivation nicht hinreichend nachweisbar war. Hier erweise sich – so die Autoren dieser Studie – der Begriff der „Politischen Motivation“ als „zu eng“ (S. 13). Der dritte hervorstechende Aspekt dieser Studie war, dass das Innenministerium Brandenburg mit dessen Durchführung nicht die Polizei, sondern einen zivilgesellschaftlichen Akteur, nämlich das Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch -jüdische Studien e. V. (MMZ) an der Universität Potsdam, beauftragt hatte. Dies hatte seine Ursache darin, dass das Land Brandenburg – so KarlHeinz Schröter – „der Überzeugung war und ist, dass eine Überprüfung der Hintergründe dieser Todesfälle ausschließlich durch die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden die Akzeptanz der Ergebnisse in der Öffentlichkeit nicht ausreichend gewährleisten kann“. Das aber vielleicht wichtigste Ergebnis dieser Studie ist in Folgendem zu erkennen : Das MMZ berief zur Begleitung seiner Arbeit einen eigens eingerichteten Expertenarbeitskreis. Dieser setzte sich nicht nur aus Vertreterinnen und Vertretern staatlicher Behörden zusammen (Generalstaatsanwaltschaft, Innenministerium , das Landeskriminalamt, die Fachhochschule der Polizei sowie die Integrationsbeauftragte der Landesregierung), sondern umfasste auch zivilgesellschaftliche Institutionen, wie die Amadeu Antonio Stiftung, das Brandenburgische Institut für Gemeinwesenberatung, das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit sowie den Verein Opferperspektive e. V. Und in diesem Kreis ist es – nach einvernehmlicher Sicht aller seiner Mitglieder – gelungen, zwischen den Beteiligten aus Staat und Zivilgesellschaft nicht nur ein gegenseitiges Verständnis für die unterschiedlichen Ansätze des jeweils anderen zu erzeugen, sondern vor allem zu einer gemeinsamen inhaltlichen Bewertung fast aller untersuchten Todesfälle zu kommen (S. 184). Angesichts jahrzehntelanger Sprachlosigkeit zwischen den einschlägigen Akteuren aus Staat und Zivilgesellschaft ist eine solche gemeinsame Erklärung ein eminent wichtiger Fortschritt – auf den in Zukunft nunmehr aufgebaut werden kann. Dem vorbildlichen Handeln in Brandenburg steht nun das Agieren des Bundes gegenüber. Hier führt nämlich innerhalb des „Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus “ (GAR) die so genannte Arbeitsgruppe (AG) Fallanalyse seit Mitte des Jahres 2012 (unter der Geschäftsführung des Bundeskriminalamts) eine umfassende Prüfung bislang unaufgeklärter Todesfälle durch: ● Im Rahmen einer ersten Prüfungsstufe wurde untersucht, ob in insgesamt 3 300 Fällen die jeweilige Tathandlung in Kausalzusammenhang mit einem extra erarbeiteten Opferindikatoren-Katalog stehen könnte. Bei 745 Tötungsdelikten und -versuchen (mit insgesamt 849 Opfern) meinte man, Anhaltspunkte für ein möglicherweise rechtes Tatmotiv gefunden zu haben. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5639 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 3 ● In einem zweiten Schritt sollten dann diese 745 Verdachtsfälle nach „Hinweisen “ untersucht werden „auf einen etwaigen rechtsextremistischen/-terroristischen Hintergrund“ bzw. auf „einen Zusammenhang mit Straftaten des NSU“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1786). Im Hinblick auf diese, durch den Bund koordinierte, Altfallprüfung gab und gibt es eine Reihe von Bedenken: 1. Hier werden nämlich zivilgesellschaftliche Akteure – anders als in Brandenburg – ausdrücklich nicht eingebunden. Damit aber werden ausgerechnet diejenigen ausgrenzt, deren jahrelange akribische Recherche die maßgebliche Grundlage für diese Altfallprüfung erst geschaffen haben. 2. Diese Hermetik führt zur Intransparenz: Konzeption, Durchführung und Evaluation dieser Arbeit finden jenseits einer öffentlichen bzw. parlamentarischen Kontrolle – nämlich ausschließlich im Rahmen der so genannten Innenministerkonferenz (IMK) – statt. 3. Es gibt drittens die Befürchtung (einem Bericht der taz vom 30. Juni 2015 zufolge soll dieses Faktum sogar angeblich bereits feststehen), dass insbesondere der zweite Teil dieser Altfallprüfung methodisch so angelegt sein könnte, dass kaum einer der zunächst identifizierten 745 Verdachtsfälle am Ende übrig bleiben dürfte: Denn zunächst sucht die AG Fallanalyse in ihrer zweiten Prüfungsstufe lediglich nach einem möglicherweise „rechtsextremistischen/-terroristischen“ Hintergrund der Tat – und bedient sich damit ausgerechnet der Methodik, die doch eigentlich mit der so genannten Reform aus dem Jahr 2001 zur „Erfassung politisch motivierter Kriminalität“ überwunden werden sollte (nämlich , dass ein rechtes Tötungsdelikt gleichzeitig auch die Absicht haben müsse, bestimmte Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen). Zum anderen erscheint fraglich, bei welchen Delikten man – Jahre nach dem Auffliegen des NSU-Trios „Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe“ – noch ernsthaft einen „Zusammenhang mit Straftaten des NSU“ entdecken will. 4. Viertens wurde – zumindest die erste Stufe der Altfallprüfung – auf Grundlage eines so genannten Indikatorenkatalogs durchgeführt, welcher sich jedoch selbst diskriminierender Merkmale bediente. Im Frühjahr 2014 wurde dieser Indikatorenkatalog neu gefasst. Damit wollte man – so das Bundesministerium des Innern (BMI) – auf die Kritik u. a. von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (vgl. Bundestagsdrucksache 18/740) eingehen (vgl. Ausschussdrucksache 18(4)76). Doch vermag auch die überarbeitete Fassung die fragestellende Fraktion inhaltlich nach wie vor nicht zu überzeugen. 5. Weder der Auftrag noch die Konzeption dieser Altfallprüfung umfasst eine Analyse von Schwachstellen im Hinblick auf die damalige polizeiliche Ermittlungstätigkeit (Bundestagsdrucksache 18/1786, S. 13). Die Bundesregierung rechtfertigte diesen eingeschränkten Untersuchungsauftrag damit , dass man im Rahmen der Altfallprüfung „eigene Ermittlungsstände autark generieren“ wolle – „losgelöst“ von dem konkreten polizeilichen Ermittlungsverfahren (zitiert nach Ausschussdrucksache 18(4)166). 6. Und schließlich lieferte die Bundesregierung im Hinblick auf den anstehenden Ergebnisbericht dieser Altfallprüfung bislang nur unzureichende bzw. sich widersprechende Informationen: Zunächst hieß es, dem der IMK „nachgeordneten Gremienstrang“ sei im Juni 2014 ein Evaluationsbericht zugeleitet worden – die Kommission Staatsschutz der IMK plane bereits, diesen auf ihrer Sitzung am 25./26. Juni 2014 zur Kenntnis zu nehmen (Bundestagsdrucksache 18/1786, S. 3). Im Oktober 2014 sprach das BMI dann davon, der Evaluationsbericht würde der IMK „bislang“ noch gar nicht vorliegen. Gleichwohl sei geplant, dass dieser Bericht bereits wenige Woche später – nämlich auf der Herbstsitzung der IMK im Dezember 2014 – beschlossen werden solle (zitiert nach Aus- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5639 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 4 schussdrucksache 18(4)166). Tatsächlich aber ist ein solcher IMK-Beschluss bislang nicht nur nicht erfolgt – dieser Evaluationsbericht stand (soweit den Fragestellern ersichtlich) noch nicht einmal auf der Tagesordnung, weder des zuständigen Arbeitskreises II noch auf der damaligen noch auf der jetzigen Frühjahrssitzung der IMK im Juni 2015. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die nach der Aufdeckung der NSU-Mordserie angestoßene und von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) auf ihrer Frühjahreskonferenz im Jahr 2012 beschlossene Überprüfung von Altfällen, die mit dem NSU vergleichbare Tatmodalitäten oder mögliche Bezüge zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) – rechts – aufweisen, wird durch das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum gegen Rechtsextremismus/ Rechtsterrorismus“ (GETZ-R, ehemals GAR) koordiniert und dort in der AG Fallanalyse wahrgenommen. Das GETZ-R ist Bestandteil des „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums“ (GETZ). Unter der Geschäftsführung des Bundeskriminalamtes (BKA) wird hier im Rahmen der „Polizeilichen Informations- und Analysestelle“ (PIAS-R) mit Vertretern aller Landeskriminalämter (LKÄ) auf fachlicher Ebene das gemeinsame Vorgehen zur Altfallprüfung erarbeitet. Die auf Arbeitsebene vorbereiteten Vorschläge , Konzepte und Ergebnisse werden dem polizeilichen Gremienstrang zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Zur systematischen Auswertung sogenannter Altfälle wurde ein Konzept mit einem bundesweit einheitlichen Erhebungsraster entwickelt, das sich insbesondere an einem Straftatenkatalog von Gewaltdelikten mit denkbarem Hintergrund aus dem Bereich PMK-rechts und an opferbezogenen Indikatoren orientiert. Dabei standen Straftaten im Blickpunkt, bei denen in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen Personen gerichtet sind auf Grund – ihrer Herkunft, Nationalität, Volkszugehörigkeit, ethnokulturellen Zugehörigkeit oder ihrer Hautfarbe (insbesondere Ausländer, aber auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund), – ihrer Religion (insbesondere Menschen jüdischen oder islamischen Glaubens ) oder ihrer Weltanschauung, – ihrer politischen Einstellung (insbesondere Mitglieder linkspolitischer Parteien und Organisationen, aber auch Einrichtungen linksautonomer Organisationen ), ihres einschlägigen Engagements, ihrer Einstellung und Betätigung als Islamisten oder wegen ihres Ausstiegs aus der rechten Szene, – ihres äußeren Erscheinungsbildes oder ihrer Kleidung, – ihrer Behinderungen, – ihrer sexuellen Orientierung (z. B. Homosexuelle, Transsexuelle), – ihrer Ehe- bzw. Liebesbeziehung als Deutsche mit ausländischen Partnern, – ihrer Funktion als staatliche Repräsentanten oder als Angehörige ausländischer Streitkräfte, – ihres gesellschaftlichen Status ( z. B. Obdachlose, Drogenabhängige), – ihres Bekanntwerdens als Sexualstraftäter, Angehörige des kriminellen Milieus bzw. sonstige mutmaßliche Straftäter und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang stehen könnte. Bei der Sichtung der Falldaten zu den Tötungsdelikten sollten, neben den oben aufgeführten „harten“ Opferkriterien, auch so genannte weiche Kriterien be- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5639 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 5 rücksichtigt werden, also z. B. die Tatörtlichkeit selbst oder eine ggf. vorliegende räumliche/zeitliche Nähe zu Veranstaltungen. Mithilfe dieser Indikatoren sollten jene Tötungsdelikte identifiziert werden, die einen möglichen „rechten Bezug“ aufweisen könnten. Im Ergebnis sollten drei Fragestellungen beantwortet werden: 1. In wie vielen Fällen konnte ein Bezug zu den Taten NSU nachgewiesen werden ? 2. Wie viele neue Ermittlungsansätze hat die Überprüfung der Fälle ergeben? 3. In wie vielen Fällen erfolgte eine Umbewertung eines untersuchten Falles als politisch motivierte Straftat – rechts? Der Überprüfungszeitraum wurde auf die Jahre 1990 bis 2011 festgelegt. Mit dem Ansatz – losgelöst und unabhängig vom bisherigen Vorgehen, einen Überprüfungsrahmen mit objektiven Kriterien zu schaffen – sollte eine Gesamtschau aller ungeklärten Tötungsdelikte der Jahre 1990 bis 2011 anhand der Ermittlungsakten erfolgen. Sämtliche Fälle, bei denen zumindest ein Opferkriterium vorlag und ein möglicher Zusammenhang mit der Tatausführung denkbar war, sollten einem systematischen Datenabgleich zugeführt werden. Neben der Prüfung auf eine nicht erkannte politische Tatmotivation war die Zielsetzung , Erkenntnisse zu den Taten zu verdichten und so neue Ermittlungsansätze im Hinblick auf einen etwaigen rechtsextremistischen bzw. -terroristischen Hintergrund zu gewinnen. In einem ersten Schritt sollten mittels eines systematischen Datenabgleichs im BKA dazu die relevanten Informationen aus den Ländern auf Querbezüge oder auf Bezüge zu sonstigen relevanten Datenbeständen der Sicherheitsbehörden verglichen werden. Entsprechende bei dem Datenabgleich ermittelte Bezüge sollten an die Länder zurückgemeldet werden und ihnen anschließend ermöglichen, unter Einbeziehung dieser neuen Erkenntnisse eine erneute Prüfung ihrer Bewertung als politisch oder unpolitisch motiviert vorzunehmen. In der ersten Phase der Altfallanalyse wurden ungeklärte vollendete und versuchte Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige überprüft („Phase 1a“). In diese Phase mit einbezogen wurde auch die von Journalisten der Zeitungen „DER TAGESSPIEGEL“ und „DIE ZEIT“ für den Zeitraum seit dem Jahr 1990 recherchierte Liste von 137 Todesopfern rechter Gewalt („Opferliste“). Die zeit- und personalintensive Prüfung einschlägiger Altfallakten erfolgte in der Zuständigkeit der Länder. Bundesweit wurde in ca. 3 300 Fällen anhand der Opferindikatoren überprüft, ob die Tathandlung in Kausalzusammenhang mit den Opferindikatoren stehen könnte. Die Länder haben dabei 628 Fälle identifiziert , auf die die Opferindikatoren zutrafen und an die Geschäftsführung der AG Fallanalyse im GETZ-R gemeldet. Die gleichzeitig in die Überprüfung einbezogenen 117 Fälle der „Opferliste“, mit insgesamt 137 Toten, wurden ebenfalls der Geschäftsführung der AG Fallanalyse im GETZ-R übermittelt. Von den Ländern wurden zum Abgleich Informationen zu den insgesamt 745 Fällen an das BKA übermittelt, in einer Auswertedatei im BKA gespeichert, mit anderen relevanten Datenbeständen abgeglichen und auf Hinweise auf eine mögliche politisch rechte Tatmotivation ausgewertet. Dieser systematisierte Datenabgleich führte zu 240 Dateitreffern, die sämtlich an die jeweils zuständigen Länder zur Überprüfung weitergeleitet wurden. Aus den Rückmeldungen ergaben sich aus der Trefferabarbeitung keine weiteren Ermittlungsansätze im Hinblick auf einen etwaigen rechtsextremistischen bzw. -terroristischen Hintergrund . V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5639 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 6 Die Ergebnisse der ersten Überprüfungsphase wurden im Rahmen einer Evaluation zusammengetragen und den polizeilichen Gremien zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorgelegt. 1. Wie viele Personen sind in Deutschland seit dem Jahr 1990 Opfer eines vollendeten bzw. eines versuchten rechtsmotivierten Tötungsdeliktes geworden (bitte nach Jahren, nach Versuch bzw. Vollendung sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? a) Inwiefern hat die Bundesregierung hierbei auch die neun Fälle berücksichtigt , bei denen im Zuge der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Brandenburger Studie nachträglich eine rechte Tatmotivation festgestellt wurde, sowie die insgesamt sechs Todesfälle, die in den Jahren 2012 und 2014 aus Sachsen sowie aus Sachsen-Anhalt nachgemeldet worden sind? b) Gab es in den letzten drei Jahren weitere Nachmeldungen aus anderen Bundesländern, und wenn ja, welche (bitte nach Datum der Tat, Bundesland , Datum der Nachmeldung aufschlüsseln)? Die Fragen 1, 1a und 1b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Erfassung und Bewertung politisch motivierter Straftaten obliegt den zuständigen Landesbehörden, die diese an das Bundeskriminalamt weiterleiten. Ausweislich der im Rahmen kriminalpolizeilicher Meldedienste (KPMD-S und ab dem Jahr 2001 KPMD-PMK); einschließlich Nachmeldungen erfassten Daten sind seit dem Jahr 1990 im Phänomenbereich der PMK – rechts – insgesamt 69 politisch motivierte Gewalttaten verübt worden, bei denen insgesamt 75 Opfer zu Tode gekommen sind. Im Einzelnen: Lfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Todesopfer 1 1990 Lübbenau Brandenburg 1 2 1990 Eberswalde Brandenburg 1 3 1991 Dresden Sachsen 1 4 1991 Friedrichshafen Baden-Württemberg 1 5 1991 Schwedt Brandenburg 1 6 1991 Saarlouis Saarland 1 7 1991 Hohenselchow Brandenburg 1 8 1991 Meuro Brandenburg 1 9 1992 Saal Mecklenburg-Vorpommern 1 10 1992 Buxtehude Niedersachsen 1 11 1992 Flensburg Schleswig-Holstein 1 12 1992 Berlin Berlin 1 13 1992 Magdeburg Sachsen-Anhalt 1 14 1992 Neuruppin Brandenburg 1 15 1992 Ostfildern-Kemnat Baden-Württemberg 1 16 1992 Geierswalde Sachsen 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5639 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 7 Lfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Todesopfer 17 1992 Lehnin Brandenburg 1 18 1992 Wuppertal Nordrhein-Westfalen 1 19 1992 Berlin Berlin 1 20 1992 Mölln Schleswig-Holstein 3 21 1993 Arnstadt Thüringen 1 22 1993 Hoyerswerda Sachsen 1 23 1993 Mülheim/Ruhr Nordrhein-Westfalen 1 24 1993 Obhausen Sachsen-Anhalt 1 25 1993 Belzig Brandenburg 1 26 1993 Solingen Nordrhein-Westfalen 5 27 1993 Fürstenwalde Brandenburg 1 28 1993 Marl Nordrhein-Westfalen 1 29 1996 Oberwald (Stausee) Sachsen 1 30 1996 Bergisch-Gladbach Nordrhein-Westfalen 1 31 1996 Brandenburg/ Havel Brandenburg 1 32 1996 Dorsten Nordrhein-Westfalen 1 33 1996 Leipzig Sachsen 1 34 1997 Magdeburg Sachsen-Anhalt 1 35 1997 Roseburg Schleswig-Holstein 1 36 1997 Königs Wusterhausen Brandenburg 1 37 1997 Cottbus Brandenburg 1 38 1997 Angermünde Brandenburg 1 39 1998 Leipzig/ Markkleeberg Sachsen 1 40 1999 Guben Brandenburg 1 41 1999 Eschede Niedersachsen 1 42 1999 Kolbermoor Bayern 1 43 1999 Hohenstein-Ernsttal Sachsen 1 44 1999 Löbejün Sachsen-Anhalt 1 45 1999 Halle Sachsen-Anhalt 1 46 2000 Eberswalde Brandenburg 1 47 2000 Dessau Sachsen-Anhalt 1 48 2000 Ahlbeck Mecklenburg-Vorpommern 1 49 2000 Nürnberg Bayern 1 50 2000 Schleswig Schleswig-Holstein 1 51 2000 Greifswald Mecklenburg-Vorpommern 1 52 2001 Nürnberg Bayern 1 53 2001 Hamburg Hamburg 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5639 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Die neun Fälle, bei denen im Zuge der Brandenburger Studie nachträglich eine rechte Tatmotivation festgestellt wurde (siehe vorstehende Tabelle, laufende Nummern 1, 5, 7, 14, 25, 27, 37, 38, 46) sowie die insgesamt sechs Todesfälle, die in den Jahren 2012 und 2014 aus Sachsen (siehe vorstehende Tabelle, laufende Nummern 33, 43, 57) und Sachsen-Anhalt (siehe vorstehende Tabelle, laufende Nummern 24, 44, 45) nachgemeldet worden sind, finden dabei ebenso Berücksichtigung wie die beiden nachgemeldeten Tötungsdelikte aus Mecklenburg -Vorpommern (Tötungsdelikt vom 1.Oktober 2012; Nachmeldung am 2. Dezember 2014; siehe vorstehende Tabelle, laufende Nummer 68) bzw. Hessen (Tötungsdelikt vom 23. Oktober 2014; Nachmeldung am 2. Juni 2015; siehe vorstehende Tabelle, laufende Nummer 69). Ausweislich der im Rahmen kriminalpolizeilicher Meldedienste (KPMD-S und KPMD-PMK) erfassten Daten wurden seit dem Jahr 1990 im Phänomenbereich der PMK -rechts- 170 versuchte Tötungsdelikte verübt, bei denen insgesamt 142 Opfer körperlich verletzt wurden. Im Einzelnen: Lfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Todesopfer 54 2001 Dahlewitz Brandenburg 1 55 2001 München Bayern 1 56 2002 Potzlow Brandenburg 1 57 2003 Leipzig Sachsen 1 58 2004 Rostock Mecklenburg-Vorpommern 1 59 2005 Nürnberg Bayern 1 60 2005 München Bayern 1 61 2006 Dortmund Nordrhein-Westfalen 1 62 2006 Kassel Hessen 1 63 2007 Heilbronn Baden-Württemberg 1 64 2008 Templin Brandenburg 1 65 2008 Magdeburg Sachsen-Anhalt 1 66 2009 Dresden Sachsen 1 67 2010 Leipzig Sachsen 1 68 2012 Butzow Mecklenburg-Vorpommern 1 69 2014 Limburg Hessen 1 Lfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Opfer 1 1991 Emmendingen Baden-Württemberg 0 2 1991 Ostfildern Baden-Württemberg 1 3 1991 Erkelenz-Neuhaus Nordrhein-Westfalen 0 4 1991 Reilingen Baden-Württemberg 0 5 1992 Waldkirch Baden-Württemberg 20 6 1992 Wendisch-Rietz Brandenburg 1 7 1992 Radolfzell Baden-Württemberg 0 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5639 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 9 Lfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Opfer 8 1992 Ketzin Brandenburg 0 9 1992 Hemsbach Baden-Württemberg 2 10 1992 Alteno Brandenburg 0 11 1992 Hamburg Hamburg 1 12 1992 Liebenwalde Brandenburg 0 13 1992 Villingen-Schwenningen Baden-Württemberg 0 14 1992 Hülfingen Baden-Württemberg 0 15 1992 Esslingen Baden-Württemberg 0 16 1992 Eberswalde Brandenburg 3 17 1992 München Bayern 0 18 1993 Hamburg Hamburg 1 19 1993 Halle/Saale Sachsen-Anhalt 1 20 1993 Aalen Baden-Württemberg 0 21 1993 Thannhausen Bayern 0 22 1993 Erkelenz-Neuhaus Nordrhein-Westfalen 0 23 1993 Solingen Nordrhein-Westfalen 1 24 1993 Kamp-Lintfort Nordrhein-Westfalen 0 25 1993 Baden-Baden Baden-Württemberg 1 26 1993 Meckenbeuren Baden-Württemberg 0 27 1993 Billerbeck Nordrhein-Westfalen 0 28 1993 Bietigheim-Bissingen Baden-Württemberg 1 29 1993 Borkheide Brandenburg 1 30 1993 Kirchheim-Teck Baden-Württemberg 0 31 1993 Steinfurt Nordrhein-Westfalen 1 32 1993 Küssaberg Baden-Württemberg 0 33 1994 Halle/Saale Sachsen-Anhalt 1 34 1994 Hamm Nordrhein-Westfalen 1 35 1994 Murg Baden-Württemberg 0 36 1994 Bielefeld Nordrhein-Westfalen 0 37 1994 Kulmbach Bayern 0 38 1994 Essen Nordrhein-Westfalen 1 39 1995 Haldensleben Sachsen-Anhalt 1 40 1995 Sommerfeld Brandenburg 1 41 1995 Uelzen Niedersachsen 1 42 1995 Hauzenberg Bayern 0 43 1995 Castrop-Rauxel Nordrhein-Westfalen 1 44 1995 Neuruppin Brandenburg 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5639 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 0 Lfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Opfer 45 1995 Ranzig Brandenburg 2 46 1995 Remshalden Baden-Württemberg 1 47 1995 Halle/Saale Sachsen-Anhalt 1 48 1995 Friedrichshain Brandenburg 3 49 1996 Flecken Zechlin Brandenburg 0 50 1996 Magdeburg Sachsen-Anhalt 1 51 1996 Essen Nordrhein-Westfalen 1 52 1996 Lippetal Nordrhein-Westfalen 0 53 1996 Hettstedt Sachsen-Anhalt 0 54 1996 Filderstadt Baden-Württemberg 1 55 1996 Trebbin Brandenburg 1 56 1996 Winterlingen Baden-Württemberg 0 57 1997 Reddigau Sachsen-Anhalt 1 58 1997 Halberstadt Sachsen-Anhalt 1 59 1997 Berlin Berlin 1 60 1997 Wellendingen-Wilfingen Baden-Württemberg 0 61 1997 Schönebeck Sachsen-Anhalt 1 62 1997 Pritzwalk Brandenburg 2 63 1997 Dortmund Nordrhein-Westfalen 1 64 1997 Henningsdorf Brandenburg 1 65 1997 Eberswalde Brandenburg Unbekannt 66 1997 Schönerlinde Brandenburg 0 67 1998 Magdeburg Sachsen-Anhalt 1 68 1998 Angermünde Brandenburg 1 69 1998 Wittstock Brandenburg 0 70 1998 Asperg Baden-Württemberg 0 71 1998 Ahaus Nordrhein-Westfalen 0 72 1998 Pforzheim Baden-Württemberg 1 73 1998 Aichach Bayern 0 74 1998 Bedburg-Hau Nordrhein-Westfalen 0 75 1998 Dedelow Brandenburg 1 76 1998 Rhinow Brandenburg 1 77 1998 Weißwasser Sachsen 2 78 1999 Borna Sachsen 0 79 1999 Wittstock Brandenburg 0 80 1999 Schwedt Brandenburg 1 81 1999 Magdeburg Sachsen-Anhalt 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5639 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 1 Lfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Opfer 82 1999 Hamburg Hamburg 0 83 1999 Wismar Mecklenburg-Vorpommern 2 84 1999 Neuburg/Donau Bayern 0 85 1999 Eggesin Mecklenburg-Vorpommern 2 86 1999 Jöhstadt Sachsen 0 87 1999 Herne Nordrhein-Westfalen 1 88 1999 Nidderau Hessen 2 89 2000 Aichach Bayern 1 90 2000 Owingen Baden-Württemberg 0 91 2000 Wriezen Brandenburg 1 92 2000 Ditzingen Baden-Württemberg 1 93 2000 Belzig Brandenburg 0 94 2000 Ludwigshafen Rheinland-Pfalz 3 95 2000 Wismar Mecklenburg-Vorpommern 0 96 2000 Hamburg Hamburg 1 97 2000 Waiblingen Baden-Württemberg 2 98 2000 Wuppertal Nordrhein-Westfalen 0 99 2000 Neustadt/Dosse Brandenburg 1 100 2001 München Bayern 1 101 2001 Arnsdorf Sachsen 2 102 2001 Hemmingen Baden-Württemberg 1 103 2001 Empfingen Baden-Württemberg 0 104 2001 Jeßnitz Sachsen-Anhalt 0 105 2001 Gadebusch Mecklenburg-Vorpommern 0 106 2001 Wildau Brandenburg 0 107 2001 Neustadt a.d. Weinstraße Rheinland-Pfalz 1 108 2001 Reichenbach Sachsen 0 109 2001 Zittau Sachsen 0 110 2001 Köthen Sachsen-Anhalt 0 111 2001 Aystetten Bayern 0 112 2002 Berlin Berlin 1 113 2002 Schorndorf Baden-Württemberg 1 114 2002 Erpolzheim Rheinland-Pfalz 0 115 2002 Wildau Brandenburg 0 116 2002 Delmenhorst Niedersachsen 1 117 2002 Apen Niedersachsen 1 118 2002 Jöhstadt Sachsen 0 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5639 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 2 Lfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Opfer 119 2002 Rostock Mecklenburg-Vorpommern 0 120 2002 Ludwigsfelde Brandenburg 1 121 2002 Wismar Mecklenburg-Vorpommern 0 122 2002 Chemnitz Sachsen 0 123 2003 Rottenburg am Neckar Baden-Württemberg 0 124 2003 Backnang Baden-Württemberg 1 125 2003 Marbach am Neckar Baden-Württemberg 1 126 2003 Freiberg Sachsen 2 127 2003 Hennigsdorf Brandenburg 0 128 2004 Brück Brandenburg 0 129 2004 Dornstetten Baden-Württemberg 0 130 2004 Wegeleben Sachsen-Anhalt 2 131 2004 Berlin Berlin 1 132 2004 Pforzheim Baden-Württemberg 0 133 2004 Brandenburg/Havel Brandenburg 1 134 2005 Weissach i. T. Baden-Württemberg 0 135 2006 Bad Windsheim Bayern 0 136 2007 Gräfenhainichen Sachsen-Anhalt 2 137 2007 Sangerhausen Sachsen-Anhalt 1 138 2008 Berlin Berlin 1 139 2008 Berlin Berlin 0 140 2008 Berlin Berlin 1 141 2008 Fürstenzell Bayern 1 142 2009 Biberach a. d. Riß Baden-Württemberg 2 143 2009 Frankfurt/M Hessen 3 144 2009 Berlin Berlin 1 145 2009 Berlin Berlin 2 146 2009 Hamburg Hessen 1 147 2010 Wetzlar Hessen 0 148 2010 Nürnberg Bayern 1 149 2010 Dresden Sachsen 0 150 2010 Dresden Sachsen 0 151 2010 Markgröningen Baden-Württemberg 0 152 2010 Frankfurt/M Hessen 1 153 2011 Winterbach Baden-Württemberg 1 154 2011 Westerstede Niedersachsen 1 155 2011 Wassenberg Nordrhein-Westfalen 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5639 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 3 Stand der durch den Bund koordinierten Altfallprüfung 2. Wie lautete der Arbeitsauftrag dieser Altfallprüfung bzw. ihrer beiden Prüfungsabschnitte (bitte ausführen)? Die AG Fallanalyse sollte im Lichte der Entdeckung der mehrere Jahre zurückliegenden Mordtaten des NSU eine systematische Datenerfassung und Datenauswertung von bislang ungeklärten Fällen der allgemeinen Gewaltkriminalität, die bislang nicht der PMK – rechts – zugeordnet wurden, durchführen. Ziel war es, im Kontext zu anderen Taten oder im Rahmen neuer Ermittlungsansätze Hinweise auf eine politisch rechte Tatmotivation zu erlangen. Unter der Geschäftsführung des BKA wurde mit den Ländern ein bundesweit einheitliches Erhebungsraster zur Feststellung weiterer möglicher Verdachtsfälle rechtsextremistischer bzw. -terroristischer Aktivitäten entwickelt, das eine systematische Auswertung ermöglichte. Auf Grundlage dieses gemeinsam mit den Ländern erarbeiteten Rasters sollten (auch retrograd) recherchefähige Daten von Fällen erhoben werden, die seitens der zuständigen örtlichen Dienststelle bislang nicht als PMK – rechts – eingestuft wurden bzw. bei denen ein Bezug zur PMK -rechts- nicht eindeutig festgestellt wurde und somit dem BKA auch nicht im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes PMK gemeldet wurden. Diese Falldaten wurden in einer zentralen Auswertedatei im Bundeskriminalamt erfasst. Die Auswertedatei sollte einen bundesweiten Abgleich der eingestellten Daten hinsichtlich etwaiger Kreuztreffer („Fall bis Fall“) ermöglichen. Des Weiteren sollte ein Abgleich mit den Datensystemen in den Landeskriminalämtern und im BKA sowie mit Dateien des Bundesamtes für Verfassungsschutz erfolgen, um Hinweise auf einen möglichen PMK – rechts – Hintergrund zu erhalten (Kreuztreffer „Fall – PMK – rechts – “). Lfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Opfer 156 2011 Albstadt Baden-Württemberg 1 157 2011 Riegel Baden-Württemberg 1 158 2011 Berlin Berlin 1 159 2012 Haigerloch Baden-Württemberg 3 160 2012 Berlin Berlin 1 161 2012 Weferlingen Sachsen-Anhalt 0 162 2012 Berlin Berlin 1 163 2012 Bremen Bremen 1 164 2012 Zwickau Sachsen 2 165 2012 Mannheim Baden-Württemberg 0 166 2013 Coburg Bayern 1 167 2013 Berlin Berlin 1 168 2013 Bernburg/Saale Sachsen-Anhalt 1 169 2014 Berlin Berlin 1 170 2015 Wuppertal Nordrhein-Westfalen 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5639 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 4 3. Wie viele der im ersten Prüfungsabschnitt ermittelten 745 Tötungsdelikte wurden welchem der zehn Parameter des offiziellen Indikatorenkatalogs (vgl. Ausschussdrucksache 18(4)76) a) Herkunft, Nationalität, Volkszugehörigkeit, ethnokulturelle Zugehörigkeit , Hautfarbe (insbesondere Ausländerinnen bzw. Ausländer, aber auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund), b) Religion (insbesondere jüdischer oder islamischer Glauben) bzw. Weltanschauung , c) politische Einstellung des Tatopfers (insbesondere Mitglieder linkspolitischer Parteien und Organisationen, aber auch Einrichtungen linksautonomer Organisationen) bzw. einschlägiges Engagement bzw. Inerscheinungtreten als Islamist bzw. Ausstieg aus der rechten Szene, d) äußeres Erscheinungsbild bzw. Kleidung, e) Behinderungen, f) sexuelle Orientierung (z. B. Homosexuelle, Transsexuelle), g) Bekanntwerden des Tatopfers als Sexualstraftäter bzw. als Angehöriger des kriminellen Milieus bzw. als sonstiger mutmaßlicher Straftäter, h) gesellschaftlicher Status (z. B. Obdachlose, Drogenabhängige), i) Ehe- bzw. Liebesbeziehung als Deutsche bzw. Deutscher mit ausländischen Partnerinnen bzw. Partnern, j) staatlicher Repräsentant bzw. Angehöriger ausländischer Streitkräfte zugeordnet (bitte – auch bezogen auf die hier genannten Untergruppen – aufschlüsseln)? Die Fragen 3 und 3a bis 3j werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die durch die Länder anhand des Opferindikatorenkatalogs 628 ausgewählten Verdachtsfälle wurden dem BKA im Format der „Sondermeldung GAR“ übersandt . Darin ist unter den Angaben zum Opfer ein Auswahlfeld enthalten, welches nach Faktoren bzw. Lebensumständen des Opfers fragt, die die Tat beeinflusst oder begünstigt“ haben. Mehrfachnennungen waren dabei möglich. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5639 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 5 Die Fälle können den Rubriken der Fragen 3a bis 3j wie folgt zugeordnet werden : 4. Blieben bei diesen zunächst ermittelten 745 Tötungsdelikten Fälle aus der so genannten Jansen-Liste (die dieser Altfallprüfung zugrunde gelegt worden war; vgl. Bundestagsdrucksache 18/343) unberücksichtigt, und wenn ja, welche Fälle aus der Jansen-Liste wurden bereits in der ersten Prüfungsstufe nicht berücksichtigt (bitte anhand der Jansen-Liste aufschlüsseln)? In die Erhebung zur Phase 1a wurden die von Journalisten der Zeitungen „DER TAGESSPIEGEL“ und „DIE ZEIT“ für den Zeitraum 1990 bis 2011 recherchierte Liste von 117 Fällen mit 137 Todesopfern rechter Gewalt („Opferliste“) einbezogen. 5. Fand der Indikatorenkatalog auch im zweiten Prüfungsabschnitt dieser Altfallprüfung Anwendung, und wenn ja, welche der beiden Fassungen (die ursprüngliche oder die überarbeitete Fassung)? Der sich an die Erhebung anschließende systematische Datenabgleich im BKA sowie die Prüfung der „Treffer“ erfolgten auf Grundlage der mittels des Indikatorenkatalogs erhobenen Fälle. Insofern ist der Indikatorenkatalog maßgeblich für die gesamte „Altfallprüfung“ der AG Fallanalyse. Der ursprünglich mit den polizeiexternen Wissenschaftlern entwickelte Opferindikatorenkatalog wurde bis März 2014 verwandt. Der Anregung in der 3. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. Februar 2014 entsprechend wurde der Indikatorenkatalog für zukünftige Anwendungen korrigiert. Indikator Anzahl a Herkunft, Nationalität, Volkszugehörigkeit, ethnokulturelle Zugehörigkeit, Hautfarbe (insbesondere Ausländerinnen/Ausländer, aber auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund ) 292 b Religion (insbesondere jüdischer oder islamischer Glauben)/Weltanschauung 13 c politische Einstellung des Tatopfers (insbesondere Mitglieder linkspolitischer Parteien und Organisationen, aber auch Einrichtungen linksautonomer Organisationen) bzw. einschlägiges Engagements bzw. In-Erscheinung-Treten als Islamist bzw. Ausstieg aus der rechten Szene, äußeres Erscheinungsbild bzw. Kleidung 29 d äußeres Erscheinungsbild bzw. Kleidung 0 e Behinderungen 8 f sexuelle Orientierung (z. B. Homosexuelle, Transsexuelle) 74 g Bekanntwerden des Tatopfers als Sexualstraftäter bzw. als Angehöriger des kriminellen Milieus bzw. als sonstiger mutmaßliche Straftäter 84 h gesellschaftlicher Status (z. B. Obdachlose, Drogenabhängige) 172 i Ehe-/Liebesbeziehung als Deutsche/Deutscher mit ausländischen Partnerinnen/Partnern 8 j staatlicher Repräsentant bzw. Angehöriger ausländischer Streitkräfte (bitte aufschlüsseln – auch bezogen auf die hier genannten Untergruppen) 0 Anmerkung: In der Summe entspricht die Aufstellung auf Grund von Mehrfachnennungen und Fällen, in denen eine Zuordnung zu einem der Indikatoren des Katalogs nicht möglich war, nicht der Anzahl der 628 identifizierten Fälle (die 117 Fälle der „Opferliste“ wurden mit einbezogen). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5639 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 6 Am 21. März 2014 wurde die Neufassung des Opferindikatorenkatalogs an alle Mitglieder der Kommission Staatsschutz übersandt. 6. Ist der zweite Prüfungsabschnitt inzwischen abgeschlossen worden? a) Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? b) Wenn ja, bei wie vielen der ursprünglich 745 Verdachtsfälle konnten Hinweise „auf einen etwaigen rechtsextremistischen/-terroristischen Hintergrund“ bzw. auf „einen Zusammenhang mit Straftaten des NSU“ festgestellt werden (bitte nach diesen beiden Parametern aufschlüsseln)? Die Fragen 6, 6a und 6b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der systematische Datenabgleich der Phase 1a im BKA sowie die anschließende Prüfung der „Abgleichtreffer“ auf Ermittlungsrelevanz durch die Länderpolizeien wurde im Jahr 2014 beendet. Im Anschluss haben die Landeskriminalämter unter Federführung des BKA das Ergebnis sowie die Vorgehensweise evaluiert. Die Geschäftsführung der AG Fallanalyse im GETZ-R hat dem polizeilichen Gremienstrang im Frühjahr 2014 einen entsprechenden Bericht vorgelegt, den die Kommission Staatsschutz am 25./26. Juni 2014 zur Kenntnis genommen hat. Auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse soll im Gremienstrang der IMK über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen entschieden werden. 7. Werden die nachgemeldeten Fälle aus Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie aus Brandenburg in der zweiten Prüfungsstufe berücksichtigt werden, und wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Phase 1a wurden auch die aufgeführten Fälle überprüft. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 8. Kann die Bundesregierung die Darstellung der „taz“ vom 30. Juni 2015 bestätigen , dass bei der durch den Bund koordinierten Altfallprüfung „kein einziger der 745 Verdachtsfälle neu als rechtsextrem motiviert eingestuft“ worden sei? Die Bewertung und Bekanntgabe von Ergebnissen der in den Ländern durchgeführten Altfallprüfungen obliegt der IMK. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Konkrete Ermittlungen zur Prüfung möglicher rechtsextremer und/oder rassistischer Hintergründe bei ungeklärten vollendeten und versuchten Tötungsdelikten in den Jahren 1990 bis 2011“ vom 19. Juni 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/1786 verwiesen. 9. Hat sich dieser Indikatorenkatalog – der sich zum Teil deutlich vom derzeit geltenden „Themenfeldkatalog-PMK“ unterscheidet – aus Sicht der Bundesregierung bewährt? a) Wenn ja, hält die Bundesregierung es für sinnvoll, diesen Indikatorenkatalog in die laufende Evaluation des polizeilichen Definitionssystems PMK einzuspeisen? V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5639 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 7 b) Wenn nein, warum hat sich dieser Katalog (bzw. einzelne Elemente dessen) nicht bewährt? Die Fragen 9, 9a und 9b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Opferindikatorenkatalog wurde von Polizei, polizeiexternen Wissenschaftlern und unter Einbeziehung der PMK-Definitionsmerkmale entwickelt, um Tötungsdelikte zu erfassen, die einen rechten Tathintergrund haben könnten. Mit Hilfe des Indikatorenkatalogs konnten für den gesamten Zeitraum aus 3 300 Tötungsdelikten, bei denen zuvor keine Tatverdächtigen festgestellt wurden , 628 Verdachtsfälle identifiziert werden. Insofern hat sich der Indikatorenkatalog als Instrument zur Fallauswahl bewährt. Zur Schaffung einheitlicher Kriterien- und Prüfkataloge hat das Bundesministerium des Innern als Diskussionsgrundlage den Opferindikatorenkatalog in die Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Definitionssystems Politisch motivierte Kriminalität (PMK) eingebracht. 10. Wie können aus Sicht der Bundesregierung im Zuge eines „autarken“ Prüfungsvorgangs – „losgelöst“ vom konkreten polizeilichen Ermittlungsverfahren – überhaupt Schwachstellen erkannt und analysiert bzw. Verbesserungsvorschläge ermittelt werden, um Fehlleistungen im Ermittlungsverfahren in Zukunft zu vermeiden bzw. zu verringern, die diese Altfallprüfung erst nötig machten? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Konkrete Ermittlungen zur Prüfung möglicher rechtsextremer und/oder rassistischer Hintergründe bei ungeklärten vollendeten und versuchten Tötungsdelikten in den Jahren 1990 bis 2011“ vom 19. Juni 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/1786 verwiesen. 11. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, dass im Rahmen der von ihr koordinierten Altfallprüfung (im Hinblick auf die 745 Fälle, bei denen im Zuge der ersten Prüfungsstufe Anhaltspunkte eines möglicherweise rechten Tatmotivs offenbar wurden – hier zumindest stichprobenartig bzw. bei etwaigen Fällen aber, bei denen im Zuge des zweiten Prüfungsabschnittes eine rechte, rechtsextreme oder rechtsterroristische Tatmotivation festgestellt wurde – dann aber in jedem Einzelfall) noch einmal die Faktoren untersucht werden, die diesbezügliche Fehlleistungen im Ermittlungsverfahren verursacht bzw. begünstigt haben, und wenn nein, warum nicht? Die AG Fallanalyse hat sich in der Phase 1a mit ungeklärten Tötungsdelikten befasst . Die Frage der Tatmotivation ist bei Fällen mit unbekanntem Täter häufig nicht zu beantworten. Die AG Fallanalyse ist darauf ausgerichtet, mittels systematischen Datenabgleichs neue Ermittlungsansätze zur Tataufklärung zu generieren . Darüber hinaus hat die AG Fallanalyse die 117 Fälle mit 137 Opfern der „Opferliste“ in den systematischen Datenabgleich einbezogen. Hierbei handelt es sich um weitestgehend ausermittelte Fälle, bei denen in der Regel ein Tatverdächtiger ermittelt und anschließend verurteilt wurde. Hier kann ein Ergebnis der AG Fallanalyse sein, dass durch den systematischen Datenabgleich zusätzliche Informationen gewonnen werden, die zu einer Umbewertung eines Falles als politisch oder unpolitisch motiviert führen können. Eine Diskrepanz zwischen dem Ergebnis konventioneller Ermittlungstätigkeit und dem Resultat eines bundesweiten, systematischen Datenabgleichs muss V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5639 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 8 durch die ermittlungsführende Dienststelle untersucht werden. Diese Prüfung ist nicht vom Auftrag an die AG Fallanalyse umfasst. Bericht über die durch den Bund koordinierten Altfallprüfungen 12. Wer hat den Evaluierungsbericht verfasst, der der IMK im Juni 2014 angeblich vorgelegt wurde? Auf welchen Prüfungsabschnitt dieser Altfallprüfung bezog sich dieser Bericht, wie lang ist er, und wie lauten die wichtigsten Ergebnisse? Der Evaluierungsbericht (138 Seiten) zur Phase 1a der AG Fallanalyse wurde von allen Ländern unter Federführung des BKA verfasst. Die Bewertung der Evaluierung und die Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen obliegen der IMK und ihren nachgeordneten Gremien. 13. Wann wurde dieser Evaluierungsbericht innerhalb welcher Gremien der IMK beraten (bitte nach Gremium und Datum aufschlüsseln), und zu welchem Ergebnis kamen diese IMK-Gremien? Die Kommission Staatsschutz hat am 25./26. Juni 2014 den „Evaluationsbericht zur Phase 1a – Ungeklärte Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige im Zeitraum 1990 bis 2011 (einschließlich Versuche), VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH , (Stand: 1. Juli 2014)“ der AG Fallanalyse im GAR (jetzt GETZ-R) zur Kenntnis genommen. Am 9./10. September 2014 wurde diese Thematik in der 175. Tagung der AG Kripo erörtert. Die weitere Befassung im Gremienstrang der IMK dauert aktuell noch an. 14. Wurde zwischenzeitlich ein überarbeiteter Bericht bzw. der Entwurf eines Abschlussberichts erstellt? Wenn ja, wann wird dieser in die Gremienstruktur der IMK eingespeist? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen, dass den Gremien der IMK ein solcher überarbeiteter Bericht bzw. der Entwurf eines Abschlussberichts vorlegt wird? Der Evaluierungsbericht der AG Fallanalyse zur Phase 1a wird aufgrund der Projektergebnisse sowie der Nachmeldungen aus Brandenburg überarbeitet. Das „Moses Mendelssohn Zentrum Potsdam“ (MMZ) hat das Forschungsprojekt „Überprüfung umstrittener Altfälle Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt im Land Brandenburg seit 1990“ abgeschlossen. Das Ergebnis wurde der Öffentlichkeit am 29.Juni 2015 im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz des Ministeriums für Inneres und Kommunales Brandenburg präsentiert. Von den 33 Brandenburger Fällen wurden die Akten zu 21 strittigen Fällen geprüft . Im Ergebnis hat der Minister des Innern des Landes Brandenburg auf Anregung des MMZ neun weitere Fälle als PMK – rechts – eingestuft. Von den insgesamt 33 Fällen werden nunmehr insgesamt 18 Fälle als Todesfälle rechter Gewalt (PMK-rechts) gezählt. Sieben dieser Fälle werden in der „Opferliste“ genannt, zwei Fälle entstammen der Auflistung weiterer Prüffälle. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5639 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 9 15. Waren am Konzept, an der Durchführung der Altfallprüfung bzw. an der Erstellung und Beratung des Evaluierungs- oder Abschlussberichts dieser Altfallprüfung auch a) externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, b) Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft bzw. der Beratungsstellen gegen rechte Gewalt, c) Journalistinnen oder Journalisten bzw. d) Mitglieder des Deutschen Bundestages bzw. eines Landesparlaments (und sei es auch nur in Teilbereichen) beteiligt? Wenn ja, wer war mit welchen Handlungskompetenzen an welchen Bereichen dieser Altfallprüfung beteiligt? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 15 und 15a bis 15d werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Durchführung der Phase 1a unter Einbeziehung der publizierten „Opferliste “ erfolgte anhand von „Opferindikatoren“. Hinsichtlich der „Opferindikatoren “ wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Im Mai 2012 wurde hierzu ein Workshop, u. a. mit externen Wissenschaftlern durchgeführt, um die „Opferindikatoren “ zu erörtern. Teilnehmer waren Prof. Dr. Uwe Backes (Politikwissenschaftler , Dresden), Prof. Dr. Roland Eckert (Soziologe, Trier), Dr. Klaus Baier (Soziologe, Hannover), Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber (Politikwissenschaftler /Soziologe, Köln/Bonn) und Dr. Michael Kohlstruck (Sozialwissenschaftler/ Politologe, Berlin). Eine darüber hinausgehende Beteiligung externer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft bzw. der Beratungsstellen gegen rechte Gewalt, Journalistinnen oder Journalisten bzw. Mitglieder des Deutschen Bundestages bzw. eines Landesparlaments erfolgte nicht. Folgen der Brandenburger Altfallprüfung 16. Würde sich der Bundesminister des Innern der Auffassung seines Brandenburger Amtskollegen anschließen, dass im Hinblick auf die Akzeptanz der Ergebnisse einer solchen Altfallprüfung in der Öffentlichkeit die aktive Einbeziehung der Zivilgesellschaft – zumindest – hilfreich sein kann? Wenn ja, wieso wurde die Zivilgesellschaft bei der durch den Bund koordinierten Altfallprüfung dennoch ausgeschlossen? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)? Die Konzeption zur Fallanalyse wurde von der IMK beschlossen. Sie sieht bereits die Einbeziehung der Wissenschaft bei der Erstellung des Opferindikatorenkatalogs vor. Auf Grundlage der Konzeption erfolgte die Bewertung von Tötungsdelikten auf einen möglicherweise nicht erkannten rechts motivierten Hintergrund in Eigenverantwortung der Länder. Zu der Frage, ob eine weitergehende Einbeziehung der Zivilgesellschaft hilfreich ist, wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Beratungen der IMK eine Meinung bilden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5639 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 0 17. Hat das MMZ aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf die Ermittlung nunmehr als rechtsmotiviert erkannter Tötungsdelikte valide Ergebnisse vorgelegt, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung verfügt nicht über erforderlichen Informationen, um hierzu eine Aussage treffen zu können. 18. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf die durch den Bund koordinierten Altfallprüfungen inhaltliche Aspekte, die – anders als in Brandenburg – nur durch staatliche Behörden und nicht nur unabhängige Forschungsinstitute geprüft und bewertet werden können, und wenn ja, welche? Die Altfallprüfung dient auch der Generierung neuer Ermittlungsansätze. Ziel ist, die relevanten polizeilichen Fallinformationen miteinander sowie mit relevanten polizeilichen Dateien abzugleichen, um daraus neue Ermittlungsansätze zu gewinnen. Dieser Prozess der polizeiinternen Informationsverdichtung kann nur durch das BKA als polizeiliche Zentralstelle im Zusammenwirken mit den Polizeien der Länder erfolgen. 19. Gibt es im Gegenzug aus Sicht der Bundesregierung auch Aspekte, die es einem zivilgesellschaftlichen Institut bei einer solchen Altfallprüfung vielleicht leichter machen, effektiv zu untersuchen bzw. kritisch zu hinterfragen , als wenn eine Behörde die Tätigkeit von Kolleginnen und Kollegen evaluiert, und wenn ja, welche Aspekte könnten das sein? Hierzu wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Beratungen in der IMK eine Meinung bilden. 20. Inwieweit hält es die Bundesregierung für sachgerecht, dass sich die derzeitige Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Evaluierung des PMK-Definitionssystems mit der Brandenburger Studie, in der dezidiert nach den Ursachen von Fehlleistungen in den zugrunde liegenden Ermittlungsverfahren gefragt wurde bzw. man sich dort differenziert mit den Erfahrungen bei der Anwendung des so genannten PMK-Definitionssystems aus dem Jahr 2001 auseinandergesetzt hat, eingehend auseinandersetzt? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)? Die Bundesregierung hält es für sachgerecht, die Erkenntnisse aus der Brandenburger Studie in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu erörtern. Aus dem in der Antwort zu Frage 16 genannten Grund obläge es jedoch dem Land Brandenburg, diese einzubringen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5639 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 1 21. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Ansatz der Brandenburger Landesregierung, die ein zivilgesellschaftliches Forschungsinstitut mit der Konzeption und Durchführung einer solchen Altfallprüfung beauftragt hat? Wenn ja, warum (bitte ausführen)? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)? 22. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung, dass für die Altfallprüfung ein begleitender Expertenarbeitskreis eingerichtet wird, in dem Vertreterinnen und Vertreter staatlicher Behörden mit solchen zivilgesellschaftlichen Institutionen zusammenarbeiten? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 23. Wäre es nicht auch im Hinblick auf die durch den Bund koordinierte Altfallprüfung ein wünschenswertes und zukunftsweisendes Prozessergebnis gewesen, wenn man zwischen Beteiligten aus Staat und Zivilgesellschaft – aus einer gemeinsamen Zusammenarbeit heraus – gegenseitiges Verständnis für die unterschiedlichen Ansätze des jeweils anderen hätte hervorrufen und vielleicht sogar – wie in Brandenburg – zu einer gemeinsamen fachlichen Bewertung der untersuchten Fälle hätte kommen können, und wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)? 24. Wird die Bundesregierung – im Licht der Ergebnisse der Brandenburger Studie – anderen Bundesländern empfehlen, eine solche Altfallprüfung unter aktiver Einbeziehung der Zivilgesellschaft durchzuführen, und wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)? Die Fragen 23 und 24 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antworten zu den Fragen 16 und 19 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 2 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 3 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 39 \1 80 56 39 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 4 Gesamtherstellung: H. 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