Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5643 18. Wahlperiode 23.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 43 \1 80 56 43 .fm , 4 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Corinna Rüffer, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5505 – Umsetzung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II und Situation der Bahnhöfe in Baden-Württemberg Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) wird der Deutschen Bahn AG (DB AG) für die Jahre 2015 bis 2019 mehr Geld für Ersatzinvestitionen zur Verfügung gestellt als nach der LuFV I. Mehr Geld für den Erhalt der Bahninfrastruktur ist auch dringend erforderlich: Von den rund 25 000 Bahnbrücken in Deutschland befinden sich über 1 000 in der schlechtesten Zustandskategorie . Ähnlich sieht es bei den Eisenbahntunneln aus (siehe diverse Kleine Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Mit dieser Kleinen Anfrage wollen die Fragesteller erfahren, wohin die Mittel des Bundes fließen. Handlungsbedarf besteht auch bei vielen Bahnhöfen (in dieser Kleinen Anfrage sind damit auch die Haltepunkte nach § 4 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung – EBO – zu verstehen). Viele sind in einem trostlosen Zustand und von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gar nicht oder nur mit fremder Hilfe und großem Aufwand nutzbar. Da ein Teil der LuFV-Mittel – aufgestockt durch Mittel der DB AG und häufig auch der Kommunen – in die Sanierung der Bahnhöfe fließt, wollen die Fragesteller Näheres über die Planungen bis zum Jahr 2019 erfahren. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Für Investitionen in das bestehende Schienennetz stehen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU), der DB Netz AG, der DB Station&Service AG und der DB Energie GmbH auf Grundlage der zum Jahresanfang 2015 abgeschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) bis 2019 jährliche Investitionsmittel in Höhe von rund 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Die EIU können damit weitgehend selbst über ihre Investitionstätigkeiten und -schwerpunkte im Bestandsnetz entscheiden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5643 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 43 \1 80 56 43 .fm , 4 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 Von den Mitteln der LuFV II sind während ihrer fünfjährigen Laufzeit rund 1,1 Mrd. Euro speziell für Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) einzusetzen. Hiervon entfallen auf das Bundesland Baden-Württemberg 120,2 Mio. Euro. Die Länder können in ihrer Funktion als Aufgabenträger für den SPNV die Prioritäten für Investitionen in die Infrastruktur des SPNV gemäß § 8 Absatz 7 der LuFV II selbst bestimmen und mit den EIU vereinbaren, in welche Projekte diese Mittel investiert werden sollen. Der Bund ist an diesem Abstimmungsprozess nicht beteiligt und wirkt bei der Auswahl der Vorhaben nicht mit. Sachstände bzw. Informationen über regionale Vorhaben im Bestandsnetz und im SPNV können daher nur die EIU bzw. das betreffende Bundesland abgeben. Gemäß den Entscheidungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zum parlamentarischen Fragerecht infolge der Bahnreform (Anlage 1 zu Bundestagsdrucksache 13/6149 vom 18. November 1996), die in der 194. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Oktober 1997 angenommen wurde, sowie zur Stärkung des parlamentarischen Fragerechts (Bundestagsdrucksache 16/8467 vom 10. März 2008) wird bezüglich der Fragen, die in die unternehmerische Verantwortung der DB AG fallen, auf die Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bund, Deutsche Bahn AG und Ländern verwiesen. Verwendung der LuFV-Mittel in Baden-Württemberg 1. Welcher Betrag wird nach Kenntnis der Bundesregierung an Mitteln aus der LuFV II in den Jahren 2015 bis 2019 nach Baden-Württemberg fließen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die LuFV II-Mittel werden, mit Ausnahme der Mittel gemäß § 8.7 der LuFV II, nicht länderbezogen an die EIU vergeben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Wofür werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Mittel voraussichtlich verwendet (bitte nach Gleis- und Weichenerneuerungen, Brücken, Tunnel, Sicherungstechnik, Modernisierungen der Energieversorgung, Bahnhöfen etc. aufschlüsseln sowie alle Einzelmaßnahmen mit voraussichtlichen Kosten von mindestens 50 Mio. Euro einzeln, unter der Angabe von Ort, voraussichtlichen Kosten, Baubeginn und geplantem Fertigstellungszeitpunkt aufschlüsseln)? Es handelt sich um eine unternehmerische Entscheidung der EIU, auf die der Bund keinen Einfluss nimmt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Wie viele Eisenbahnbrücken gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 in Baden-Württemberg, wie viele und welche davon (bitte mit genauer Ortsangabe, Streckennummer, Länge und Baujahr) befanden sich in der Zustandskategorie 4, und welche dieser Brücken werden während der Laufzeit der LuFV II mit dem Ziel saniert, die Einstufung in eine bessere Zustandskategorie zu erlangen? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksachen 18/1157 und 18/1836 verwiesen. Bezüglich der dritten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5643 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 43 \1 80 56 43 .fm , 4 . A ug us t 2 01 5, S ei te 3 4. Wie viele Eisenbahntunnel gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 in Baden-Württemberg, wie viele und welche davon (bitte mit genauer Ortsangabe, Streckennummer, Länge und Baujahr) befanden sich in der Zustandskategorie 4, und welche dieser Tunnel werden während der Laufzeit der LuFV II mit dem Ziel saniert, die Einstufung in eine bessere Zustandskategorie zu erlangen? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksachen18/2409 und 18/2853 verwiesen. Bezüglich der dritten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Situation der Stationen in Baden-Württemberg 5. Wie viele Stationen und wie viele Bahnsteige gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Baden-Württemberg, die täglich von Zügen angefahren werden? 6. Wie viele dieser Stationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung barrierefrei dergestalt, dass a) die genutzten Bahnsteige über hindernisfreie Wege zugänglich sind (bitte mit Angabe, wie viele dieser hindernisfreien Wege mit taktilen Piktogrammen und über das Wegleitsystem kenntlich gemacht sind), b) der Zugang zu den genutzten Bahnsteigen über stufenfreie Wege möglich ist, c) der Zugang zu den genutzten Bahnsteigen über Aufzüge möglich ist (bitte mit Angabe, wie lange diese Aufzüge im Jahr durchschnittlich außer Betrieb sind), d) die hindernisfreien Wege zu den genutzten Bahnsteigen mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet sind, e) die hindernisfreien Wege zu den genutzten Bahnsteigen mit Kurzinformationen in Braille-Schrift oder prismatischen Zeichen an Wänden und Handläufen ausgestattet sind, f) rollstuhlgerechte Toiletten verfügbar sind, g) Wickeltische für Kleinstkinder bereitgestellt werden, h) Sicherheitsinformationen, -anweisungen, Warn-, Verbots-, Gebotszeichen , Informationen über die Abfahrt von Zügen, Kennzeichnung von Bahnhofseinrichtungen und ihrer Zugangswege als visuelle Informationen verfügbar sind, i) Informationen über die Abfahrt von Zügen an mindestens einer Stelle des Bahnhofs auf einer Höhe von maximal 160 cm verfügbar sind, j) besetzte Fahrkarten-, Informations- und Kundenbetreuungsschalter über Induktionsschleifen für Hörhilfen verfügen, k) besetzte Fahrkarten-, Informations- und Kundenbetreuungsschalter für Rollstuhlfahrer und kleinwüchsige Menschen zugänglich sind, l) Fahrkartenautomaten von Rollstuhlfahrern und kleinwüchsigen Personen bedienbar sind, m) bahnsteigseitige Hilfsvorrichtungen für den Ein- und Ausstieg verfügbar sind, n) das Bahnhofsgelände inklusive eventuell vorhandener genutzter Bahnhofsgebäude im Gesamten barrierefrei gestaltet ist, V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5643 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 43 \1 80 56 43 .fm , 4 . A ug us t 2 01 5, S ei te 4 o) die genutzten Bahnsteige im Gesamten barrierefrei erreichbar sind und p) Fahrgäste mithilfe von fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen in den Zug bzw. aus dem Zug heraus gelangen können? 7. Wie viele der Bahnsteige verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über Bahnsteighöhen von weniger als 38 cm, wie viele verfügen über Bahnsteighöhen von 38 cm, wie viele verfügen über Bahnsteighöhen von 55 cm, wie viele verfügen über eine Bahnsteighöhe von 76 cm, und wie viele verfügen über eine Bahnsteighöhe von 96 cm? 8. Wie viele Bahnsteige werden nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich von Zügen angefahren, die die Produktbezeichnung „S-Bahn“ tragen, und wie viele davon verfügen über eine Bahnsteighöhe von 96 cm? 9. Wie viele Bahnsteige, die derzeit eine Höhe von weniger als 76 cm aufweisen , sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Jahr 2019 auf die volle Länge der dort haltenden Züge und wie viele partiell aufgehöht werden? 10. Wie viele Bahnsteige, die ausschließlich von Zügen mit der Produktbezeichnung „S-Bahn“ angefahren werden, sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Jahr 2019 auf die volle Länge der dort haltenden Züge und wie viele partiell aufgehöht werden? 11. In welchen Stationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Jahr 2019 Aufhöhungen von Bahnsteigen vorgesehen (bitte tabellarisch mit Name der Station, Bahnsteignummer des aufzuhöhenden Bahnsteigs, Länge der geplanten Aufhöhung, vorgesehenen Kosten und voraussichtlichem Baubeginn sowie Bauende darstellen)? 12. In welchen Stationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Jahr 2019 Investitionen im Umfang von mindestens 5 Mio. Euro vorgesehen (bitte tabellarische Darstellung unter Angabe von Ort und Reisendenzahl pro Tag mit genaueren Angaben zu den vorgesehenen Maßnahmen wie z. B. Neubau von Bahnsteigen, Bahnsteigaufhöhung, Bahnsteigsanierung , Dachsanierung, Bau von Wetterschutz, Einbau von Aufzügen usw.)? 13. In welchen Stationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Jahr 2019 Investitionen zur Herstellung der stufenlosen Erreichbarkeit und weiterer Aspekte der Barrierefreiheit vorgesehen (bitte tabellarisch mit Name der Station, Beschreibung der Maßnahmen, vorgesehenen Kosten und voraussichtlichem Baubeginn sowie Bauende darstellen)? 14. Wie viele der Stationen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über elektronische Reisendeninformationen mit Angaben zu Fahrplanänderungen , und wie viele Bahnhöfe werden aus heutiger Sicht bis Ende des Jahres 2019 darüber verfügen? 15. An wie vielen der Bahnhöfe (Stand 30. Juni 2015) standen nach Kenntnis der Bundesregierung Leihfahrräder, und an wie vielen Angebote für Carsharing zur Verfügung? Die Fragen 5 bis 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Fragen 5 bis 15 betreffen unternehmerische Daten und Entscheidungen der EIU, die dem Bund nicht bekannt sind. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5643 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 43 \1 80 56 43 .fm , 4 . A ug us t 2 01 5, S ei te 5 16. An wie vielen Bahnsteigen halten nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich und regelmäßig Personenzüge, deren Einstiegshöhe nicht der Höhe der Bahnsteigkante entspricht? Fördert der Bund in diesen Fällen durch die LuFV II die Niveauangleichung durch eine Anpassung der Bahnsteighöhe? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Soweit es sich um Ersatzmaßnahmen zur Anpassung von Bahnsteighöhen handelt, sind diese nach den Regelungen der LuFV II grundsätzlich förderfähig. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 43 \1 80 56 43 .fm , 4 . A ug us t 2 01 5, S ei te 6 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 43 \1 80 56 43 .fm , 4 . A ug us t 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 43 \1 80 56 43 .fm , 4 . A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. 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