Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5645 18. Wahlperiode 24.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 45 \1 80 56 45 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Einsätze von so genannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im ersten Halbjahr 2015 – Drucksache 18/5509 – Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Berichte über die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre untergraben das Vertrauen in die Freiheit des Internets und der Telekommunikation . Aus Antworten aus früheren Anfragen geht hervor, dass dies vor allem den polizeilichen Bereich betrifft: Der Einsatz „stiller SMS“, so genannter WLAN-Catcher und IMSI-Catcher nimmt stetig zu, die Ausgaben für Analysesoftware steigen ebenfalls (Bundestagsdrucksachen 18/4130, 18/2257). Das Bundeskriminalamt hat zwei verschiedene Trojaner entwickelt und nutzt zeitgleich eine „Übergangslösung“. Der Trojaner zur „Online-Durchsuchung“ kompletter Rechnersysteme sei „einsatzbereit“ (Schriftliche Fragen 22 und 23 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/2352). Ein weiteres System zum ferngesteuerten Abhören von verschlüsselter Internettelefonie werde noch erprobt. Damit verfügt die Behörde über mindestens drei verschiedene Trojaner. Auch die Fähigkeiten zur Bildersuche in Polizeidatenbanken werden weiterentwickelt; beispielsweise nutzt das Bundeskriminalamt immer häufiger die Möglichkeit der Abfrage seiner Datenbestände mittels Aufnahmen aus Überwachungskameras. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g ie Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 2, 3, 4 und 10 in offener Form ganz oder teilweise nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig , weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der von der Kleinen Anfrage betroffenen Behörden und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Die Antworten auf die Kleine Anfrage beinhalten zum Teil detaillierte Einzelheiten zu den technischen Fähigkeiten und ermittlungstaktischen Verfahrensweisen der Behörden. Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf den V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5645 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 45 \1 80 56 45 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden der Ermittlungsbehörden gezogen werden. Deshalb sind einzelne Informationen gemäß der Verschlusssachenanweisung als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und werden als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt . Dies betrifft im Einzelnen ganz oder teilweise die Antworten zu den Fragen 2, 3 und 4. 1. Wie oft haben welche Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2015 von „WLAN-Catchern“ Gebrauch gemacht? a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „WLAN-Catcher“ eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen )? b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen (bitte differenzieren in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung)? c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden ? d) Welche Hard- und Software wird hierfür genutzt, und welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Jahr 2014 ergeben (Bundestagsdrucksachen 17/14714, 18/2257, 18/4130)? e) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen? Die Fragen 1, 1a bis 1e werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im fragegegenständlichen Zeitraum wurden durch Bundesbehörden keine WLAN-Catcher eingesetzt. 2. Welche Bundesbehörden haben im ersten Halbjahr 2015 wie oft „IMSICatcher “ eingesetzt? Im fragegegenständlichen Zeitraum haben ● die Bundespolizei (BPOL) in 29 Fällen, ● das Bundeskriminalamt (BKA) in 19 Fällen einen IMSI-Catcher eingesetzt. Im Übrigen wird auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung verwiesen. Im Hinblick auf die Tätigkeiten der Bundeswehr umfasst dies die Beantwortung der Fragen 2 und 2a bis 2d. a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „IMSI-Catcher“ eingesetzt , sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen )? Der Generalbundesanwalt (GBA) setzt selbst keine „IMSI-Catcher“ ein. Die technische Umsetzung der angeordneten Einsätze erfolgt durch die mit den Ermittlungen betrauten Polizeidienststellen. Im ersten Halbjahr 2015 wurden in den Ermittlungsverfahren des GBA „IMSI-Catcher“ durch das Bundeskriminalamt sowie die Landeskriminalämter Hessen und Rheinland-Pfalz eingesetzt. Dabei leisten die mit den Ermittlungen betrauten Polizeidienststellen in den ge- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5645 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 45 \1 80 56 45 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 3 nannten Fällen dem GBA keine Amtshilfe, sondern die Beamten der betreffenden Polizeien werden als Ermittlungspersonen des GBA im Auftrag des GBA tätig . Die Behörden der Zollverwaltung verfügen über keine eigenen IMSI-Catcher. Für Einsätze wird auf IMSI-Catcher des BKA sowie der BPOL und der Landeskriminalämter zurückgegriffen. In einem Verfahren des BKA fand der Einsatz eines IMSI-Catchers durch ein Bundesland statt. Im Übrigen wird auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung der Bundesregiertung verwiesen.* b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen (bitte differenzieren in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung)? Im fragegegenständlichen Zeitraum wurden ● in Umsetzung von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes IMSI-Catcher in sieben Ermittlungsverfahren gegen sieben Betroffene eingesetzt, ● im BKA in 17 strafprozessualen Ermittlungsverfahren und einem Zielfahndungsverfahren IMSI-Catcher eingesetzt, dabei waren 22 Personen betroffen, sowie zur Gefahrenabwehr in einem Fall gegen einen Betroffenen. Im Übrigen wird auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* Bei den übrigen Behörden werden die Anzahl betroffener Personen und Ermittlungsverfahren nicht statistisch erfasst. c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden? In den in der Antwort auf Frage 2b genannten Fällen, in denen in Umsetzung von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes IMSI-Catcher eingesetzt wurden, sind die Betroffenen bisher nicht benachrichtigt worden. In allen Fällen handelt es sich um laufende Ermittlungsverfahren, in denen die Gefährdung des Ermittlungszwecks einer Benachrichtigung derzeit noch entgegensteht . Außerdem wird auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* Der Bundesregierung liegen im Übrigen hierzu keine statistischen Informationen vor. d) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen? Die Aufklärung von Straftaten bzw. die Abwehr von Gefahren ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Welche Maßnahme wesentlich zur Aufklärung einer Straftat oder zur Abwehr einer Gefahr beigetragen hat, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann in der Regel nicht genau bestimmt werden. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5645 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 45 \1 80 56 45 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 4 Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 2 c auf Bundestagsdrucksache 18/4130 vom 26. Februar 2015 verwiesen. e) Für welche deutschen Firmen bzw. Lizenznehmer ausländischer Produkte wurden seitens der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2015 Ausfuhrgenehmigungen für sogenannte IMSI-Catcher in welche Bestimmungsländer erteilt? Im ersten Halbjahr 2015 wurde der Firma Syborg Informationssysteme eine Ausfuhrgenehmigung für sogenannte IMSI-Catcher nach Marokko erteilt. 3. Wie hat sich die Zahl der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder von anderen zuständigen Bundesbehörden (auch in deren Auftrag) aufgespürten IMSI-Catcher bzw. ähnlichen Abhöranlagen für den Mobilfunkverkehr im Regierungsviertel oder in räumlicher Nähe anderer Bundesbehörden seit dem Jahr 2010 entwickelt, und in welchen Fällen konnten die Betreiber der Anlagen durch Bundesbehörden ausfindig gemacht werden (bitte diese Verantwortlichen jeweils benennen)? Auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.* 4. Welche Bundesbehörden sind derzeit technisch und rechtlich in der Lage, an Mobiltelefone „stille SMS“ zum Ausforschen des Standortes ihrer Besitze-rinnen und Besitzer oder dem Erstellen von Bewegungsprofilen zu verschicken, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem zweiten Halbjahr 2014 ergeben? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/4130 vom 26. Februar 2015 sowie auf die gemäß der Vorbemerkung der Bundesregierung als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Teilantwort zu Frage 2 wird verwiesen.* a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „stillen SMS“ eingesetzt , sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)? Auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung wird verwiesen. b) Wie viele „stille SMS“ haben diese Behörden in den letzten fünf Jahren durch andere Behörden versenden lassen (bitte nach Halbjahren darstellen )? Es erfolgte kein Versand von stillen SMS durch andere Behörden im Sinne der Fragestellung. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5645 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 45 \1 80 56 45 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 5 c) Wie viele „stille SMS“ wurden von den jeweiligen Behörden im ersten Halbjahr 2015 bzw. in deren Auftrag durch andere Behörden oder Firmen insgesamt jeweils versandt (bitte bezüglich des Zollkriminalamts nach den einzelnen Zollfahndungsämtern aufschlüsseln)? Der MAD hat im Abfragezeitraum keine „stillen SMS“ versandt. Für die Bundeswehr im Übrigen wird (auch im Hinblick auf die Beantwortung der Teilfragen 4d bis 4f) auf die gemäß der Vorbemerkung der Bundesregierung als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Teilantwort zu Frage 2 verwiesen.* Auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung wird außerdem verwiesen.* d) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen (bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)? Angaben über die Anzahl betroffener Personen und Ermittlungsverfahren können mangels entsprechender statistischer Erfassungen nicht gemacht werden. Auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung der Bundesregierung wird ergänzend verwiesen.* e) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden? Angaben hierzu sind mangels statistischer Erfassung nicht möglich. Auf den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung der Bundesregierung wird ergänzend verwiesen.* f) Welche Hard- und Software wird hierfür genutzt, und welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Jahr 2014 ergeben (Bundestagsdrucksache 18/2257)? Es wird auf die Antwort auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß der Vorbemerkung der Bundesregierung eingestufte Antwort zu Frage 4 a* und im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 11 d auf Bundestagsdrucksache 18/4130 vom 26. Februar 2015 verwiesen, wozu sich nur folgende Änderung ergeben hat: Der Probebetrieb zum Versand „stiller SMS“ als integrierte Funktion in der TKÜ-Anlage des BKA wurde am 16. April 2015 in den Wirkbetrieb überführt. Aus diesem Grund wurde im ersten Halbjahr 2015 nicht mehr auf das Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste (LZPD) des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgegriffen. g) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen? Die Aussagen in der Antwort auf Frage 2d, auf die insoweit verwiesen wird, gelten hier sinngemäß. Zeitraum BfV BKA BPOL Erstes Halbjahr 2015 53.227 22.357 31.865 * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5645 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 45 \1 80 56 45 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 6 5. Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung haben welche Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2015 vorgenommen (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/14714 beantworten)? Im fragegegenständlichen Zeitraum wurden ● durch die BPOL weniger als 50, ● von den Behörden des Zollfahndungsdienstes (ZFD) insgesamt 33, ● durch das BKA sechs Funkzellenauswertungen durchgeführt. Hinsichtlich der Maßnahmen des BKA im Auftrag des GBA wird auf die Antwort zu Frage 5a verwiesen. a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen der Funkzellenauswertung eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)? Der GBA führt selbst keine Funkzellenabfragen durch. Die technische Umsetzung der angeordneten Abfragen erfolgt durch die mit den Ermittlungen betrauten Polizeidienststellen. Im ersten Halbjahr 2015 wurden in einem Ermittlungsverfahren des GBA Funkzellenabfragen durch das BKA durchgeführt. Dabei leisten die mit den Ermittlungen betrauten Polizeidienststellen in den genannten Fällen dem GBA keine Amtshilfe, sondern die Beamten der betreffenden Polizeien werden als Ermittlungspersonen des GBA im Auftrag des GBA tätig. b) Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen? In Umsetzung eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes wurden im ersten Halbjahr 2015 in einem Ermittlungsverfahren des GBA gegen einen Beschuldigten Funkzellenabfragen durchgeführt. Von den in der Antwort zu Frage 5 genannten sechs Maßnahmen des BKA waren drei Anschlüsse, drei Personen und vier Ermittlungsverfahren betroffen. Weitere Angaben können mangels statistischer Erfassung nicht gemacht werden . c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)? Der im Ermittlungsverfahren des GBA (Antwort zu Frage 5a) Betroffene ist bisher nicht benachrichtigt worden. Es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren , in dem die Gefährdung des Ermittlungszwecks einer Benachrichtigung derzeit noch entgegensteht. Im Übrigen gilt das in der Antwort zu Frage 4e Ausgeführte sinngemäß. d) Welche Funkzellenabfragen wurden vom Ermittlungsrichter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gestattet, und im Zusammenhang mit welchen Ermittlungen fanden diese statt? Auf der ersten Satz der Antwort zu Frage 5b wird verwiesen. Die Ermittlungen betreffen den Tatvorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5645 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 45 \1 80 56 45 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 7 e) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen? Die Aussagen in der Antwort zu Frage 2d, auf die insoweit verwiesen wird, gelten hier sinngemäß. 6. Inwiefern sind Bundesbehörden des Innern, der Verteidigung, der Finanzen oder des Bundeskanzleramtes mittlerweile in der Lage, Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen, in welchem Umfang wird dies bereits genutzt, und welche Softoder Hardware wird hierfür genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem zweiten Halbjahr 2014 ergeben? Hierzu wird auf den GEHEIM eingestuften Antwortteil der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/2257 zu Frage 6 verwiesen. Änderungen gegenüber den Angaben für das zweite Halbjahr 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/4130 haben sich nicht ergeben. 7. Welche weiteren Hersteller haben im ersten Halbjahr 2015 an polizeiliche oder geheimdienstliche Bundesbehörden Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen (auch testweise) geliefert, nach welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils genutzt, bzw. welche Nutzung ist anvisiert, welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind bzw. wären darüber zugriffsberechtigt, in welchen Ermittlungen kommen bzw. kämen diese im Einzel- oder Regelfall zur Anwendung, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem zweiten Halbjahr 2014 ergeben ? In Ergänzung zu den Angaben für das zweite Halbjahr 2014 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4130 vom 26. Februar 2015 beteiligt sich das BKA an dem durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekt „GES-3D“. Ziel des Projektes ist die Klärung der Frage, ob eine 3D-Erfassung im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung gegenüber der aktuell gebräuchlichen fünfteiligen Lichtbildaufnahme zu Verbesserungen in der Erkennungsleistung führt. Im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen 7 und 7a bis 7d haben sich für die übrigen Behörden keine Änderungen ergeben. a) Welche Kosten sind für Tests oder Beschaffung entsprechender Software entstanden? Dem BKA sind lediglich Personalkosten durch die Projektteilnahme entstanden. b) Auf welche Datensätze kann die etwaige, neu beschaffte Software zugreifen , nach welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils genutzt, und welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind darüber zugriffsberechtigt? Im Rahmen der Evaluierung wurde die Software auf einem abgeschotteten System mit Testdaten von 300 freiwilligen Testteilnehmern erprobt, die mittlerweile wieder gelöscht wurden. Eine Anwendung mit Echtdaten erfolgte zu keiner Zeit. Der Abschlussbericht soll bis Ende September 2015 vorliegen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5645 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 45 \1 80 56 45 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 8 c) Inwiefern kann die Bundesregierung mitteilen, ob die Anwendung von Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen im Vergleich zum Jahr 2014 zu- oder abnimmt? Im Bereich der Kinder- bzw. Jugendpornografie führen steigende Kapazitäten bei digitalen Speichermedien kombiniert mit dem tätertypischen „Sammelverhalten “ zu einer stetig ansteigenden Anzahl der in der Zentralstelle zur Bekämpfung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen pro Einzelfall auszuwertenden Bilddateien. Neben diesem Anstieg der Anzahl der Bilder im Einzelfall ist ein kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen festzustellen, sodass im Ergebnis die Anzahl der Bildabgleiche pro Jahr tendenziell steigend ist. Detaillierteres statistisches Material liegt nicht vor. d) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen, bzw. inwiefern lässt sich dies überhaupt rekonstruieren ? Im BKA konnten im Jahr 2014 durch Recherchen im Gesichtserkennungssystem und sich anschließender visueller Verifizierung der automatischen Suchergebnisse 165 Personen identifiziert werden. Bundesweit betrug die Zahl der identifizierten Personen 443. Inwiefern die Identifizierung zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beigetragen hat, kann im Einzelnen nicht nachvollzogen werden. Allgemein gilt, dass der Abgleich z. B. von kinderpornografischen Dateien wichtiger Bestandteil der Sachbearbeitung und grundsätzlich in allen Vorgängen durchzuführen ist, in denen kinder- bzw. jugendpornografisches Material festgestellt wurde. Über die Abfrage in der Bildvergleichssammlung kann festgestellt werden, ob es sich um neues oder bereits bekanntes und gegebenenfalls bereits identifiziertes kinderpornografisches bzw. jugendpornografisches Material handelt . So können Doppelarbeit, unnötige Eingriffe (zum Beispiel durch Fahndungsmaßnahmen ) und eine erneute Viktimisierung der Opfer vermieden werden . 8. Welche Software welcher Hersteller kommt bei Bundesbehörden zur kriminalpolizeilichen Vorgangsverwaltung und Fallbearbeitung zur Anwendung (bitte nach Vorgangsbearbeitung, kriminalistischer Fallbearbeitung aufschlüsseln ), bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem zweiten Halbjahr 2014 ergeben? Es haben sich keine Änderungen gegenüber dem zweiten Halbjahr 2014 ergeben (insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung bzw. auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/2257 vom 1. August 2014 verwiesen). a) Welche Kosten sind Bundesbehörden im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Arbeitszeit innerhalb der Behörde für die Beschaffung, Anpassung, den Service und die Pflege der Software im ersten Halbjahr 2015 entstanden? Im ersten Halbjahr 2015 sind bei der BPOL für die Beschaffung, Anpassung, den Service und die Pflege von @rtus Bund Kosten in Höhe von 328 286,66 Euro und für b-case in Höhe von 212 679,96 Euro entstanden. Im ZFD sind für Beschaffung, Anpassung, den Service und die Pflege des ITSystems INZOLL im ersten Halbjahr 2015 Kosten in Höhe von 591 786,46 Euro V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5645 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 45 \1 80 56 45 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 9 angefallen. Die Betriebskosten für ProFiS beliefen sich im gleichen Zeitraum auf ca. 584 000 Euro. Für das Fallbearbeitungssystem b-case des BKA wurden im fragegegenständlichen Zeitraum Zahlungen in Höhe von ca. 351 000,00 Euro geleistet. Für das System KISS sind beim BKA im ersten Halbjahr 2015 etwa 5 000 Euro angefallen . Die aufgewendete Arbeitszeit von Mitarbeitern der Bundesbehörden, auch für intern entwickelte Systeme, können mangels hierzu geführter Statistiken nicht erhoben werden. b)Welche weiteren Produkte der Firma rola Security Solutions GmbH (auch „Zusatzmodule“) wurden für welche Behörden und welche Einsatzzwecke beschafft, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem zweiten Halbjahr 2014 ergeben? c) Inwiefern und wofür werden Anwendungen von rola Security Solutions auch bei In- und Auslandsgeheimdiensten der Bundesregierung genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem zweiten Halbjahr 2014 ergeben? Die Fragen 8b und 8c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Gegenüber dem zweiten Halbjahr 2014 haben sich keine Änderungen ergeben. Auf die Angaben in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4130 vom 26. Februar 2015 wird insoweit verwiesen. 9. Inwiefern und auf welche Weise wird der Internetknoten DE-CIX bzw. werden andere in Deutschland oder auch im Ausland befindliche, internationale Schnittstellen von Glasfaserkabeln durch welche Bundesbehörden überwacht, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu ergeben (Bundestagsdrucksachen 17/14714, 18/2257, 18/4130)? Es haben sich keine Änderungen zu den Angaben auf den in der Fragestellung genannten Bundestagsdrucksachen ergeben. 10. Wie oft haben welche Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2015 TrojanerProgramme bzw. sonstige beim CC ITÜ vorgehaltene Überwachungssoftware eingesetzt oder einsetzen lassen? a) Welche der verfügbaren Programme (etwa „Übergangslösung“, Trojaner zur „Online-Durchsuchung“, Trojaner zur „Quellen-TKÜ“, TKÜ – Telekommunikationsüberwachung) kam dabei jeweils zur Anwendung ? b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen (bitte differenzieren in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung)? c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden ? d) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen? Die Fragen 10, 10a bis 10d werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/4130 vom 26. Feb- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5645 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 45 \1 80 56 45 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 0 ruar 2015 verwiesen. Auch die dortigen Ausführungen zur Auskunftsverweigerung gelten fort. Darüber hinaus sind unter Verweis auf die dortige Begründung zur Geheimhaltungsbedürftigkeit der Anzahl der durch den Bundesnachrichtendienst (BND) eingesetzten Überwachungssoftware ergänzende Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „GEHEIM“ eingestuft und liegen der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags vor.* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 45 \1 80 56 45 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 45 \1 80 56 45 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .