Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5649 18. Wahlperiode 27.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 49 \1 80 56 49 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5139 – Bericht über sozial- und umweltschädliche Investitionen der KfW Bankengruppe Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die KfW Bankengruppe besteht aus der KfW Entwicklungsbank, ihrer Tochtergesellschaft Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG), der KfW IPEX-Bank sowie der Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft mbH (FuB). Ihr Kapital halten zu 80 Prozent der Bund und zu 20 Prozent die Länder; die Bundesrepublik Deutschland haftet zudem für alle Verbindlichkeiten und Kredite der KfW. Die KfW ist die größte staatliche Förderbank der Welt und drittgrößte Bank Deutschlands. Im Jahr 2014 steigerte sie ihre Zusagen für Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern um 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 8,8 Mrd. Euro. Die KfW Entwicklungsbank, die DEG und die KfW IPEX-Bank stehen zunehmend wegen umwelt- oder sozialschädlicher Projekte im Globalen Süden in der Kritik. Der Bericht der Nichtregierungsorganisation urgewald e. V. „Die Schattenseite der KfW“ zeigt gravierende Missstände auf, die die Bank durch ihre Finanzierungsbeiträge mitverursacht oder verschärft hat. Gegenüber der DEG steht der Vorwurf der Förderung des Landraubs (Landgrabbings) im Raum. So ist sie unter anderem an der malischen Bank BNDA beteiligt, die in den letzten Jahren zwei Kreditlinien an das Agrarunternehmen M3 vergeben hat. M3 ist an Vertreibungen und blutigen Repressionen gegen lokale Bauern beteiligt. Im globalen Rohstoffgeschäft ist vor allem die KfW IPEX-Bank aktiv . Sie unterstützte unter anderem den Bau einer Goldmine in der Dominikanischen Republik, deren Schadstoffe das Trinkwasser und die Agrarböden der gesamten Region kontaminierten. In Panama legten die Gemeinschaften der Ngäbe-Buglé Beschwerde gegen ein DEG-finanziertes Staudammprojekt ein, das ihre Lebensgrundlage bedroht. Sie hatte die indigenen Gemeinden vor Ort bei der Planung des Projekts nicht einbezogen. Bei Protesten kamen mehrere Menschen ums Leben. Diese Fälle sind möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs. Denn die KfW Bankengruppe macht ihre Investitionen nur in unzureichendem Maße transparent . Erst auf Druck der Zivilgesellschaft begann die KfW Entwicklungsbank im Jahr 2013 und die DEG im Januar 2015 einige Informationen zu ihren Projekten zu veröffentlichen. Dies geschieht jedoch immer erst nach VertragsV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5649 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 49 \1 80 56 49 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 schluss und die genauen Inhalte der Umwelt- und Sozialprüfungen bleiben weiter unter Verschluss. Die KfW IPEX-Bank gibt bis heute gar keine Informationen zu von ihr finanzierten Projekten heraus. Noch undurchsichtiger wird die Lage im Falle der Förderung von Finanzintermediären , also Banken und Fonds, deren Engagements nicht nachvollziehbar auf die Vereinbarkeit mit den Umwelt- und Sozialrichtlinien der KfW geprüft werden können. So kam es beispielsweise in Mali und Honduras durch die Kreditnehmer von KfW-geförderten Banken zu Vertreibung und Gewaltverbrechen . Problematisch sind zudem die mangelnden Möglichkeiten für Geschädigte, gegen die Aktivitäten der KfW Bankengruppe Beschwerde einzulegen. Einzig die DEG unterhält seit dem Jahr 2014 eine unabhängige Beschwerdestelle, deren Wirkung aber ob des erwähnten Mangels an Transparenz extrem eingeschränkt ist. Die anderen KfW-Töchter IPEX und Entwicklungsbank sehen gar keine Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene vor. Auch die Richtlinien der Bankengruppe selbst sind laut dem Bericht von urgewald e. V. unzureichend. Das Menschenrechtskonzept des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sieht eine menschenrechtliche Risikoabschätzung bei geförderten Projekten des BMZ verpflichtend vor. Für Projekte aus Eigenmitteln der KfW, die den Großteil ihrer Investitionen ausmachen , ist dies aber nur eine Richtlinie. Keine der KfW-Töchter hat sich zu internationalen Standards, wie den FAO Landgrabbing Guidelines oder der Initiative for Responsible Mining Assurance, verpflichtet. 1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die KfW Bankengruppe Unternehmen und Projekte fördert, die wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Kritik stehen, und wie bewertet sie diese Vorwürfe? a) Im Rahmen welcher Projekte wurde aus der Zivilgesellschaft gegenüber der KfW oder dem BMZ Kritik geübt, dass menschenrechtliche Standards verletzt worden sind (bitte für den Zeitraum ab 2005 auflisten)? b) Wie wurden diese Beschwerden in jedem Einzelfall geprüft? c) Welche Konsequenzen hatten die Beschwerden? Die Fragen 1a bis 1c werden zusammenfassend – getrennt nach Geschäftsbereichen bzw. Tochterunternehmen der KfW Bankengruppe – beantwortet. Nähere Angaben zu den Projekten sind zur Wahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses der Vertragspartner nicht möglich. Beschwerden und Anfragen wurden von direkt durch Finanzierungsvorhaben Betroffene oder von mandatierten Vertretern der direkt Betroffenen geäußert. Bei Beschwerden und kritischen Anfragen wird grundsätzlich der Wahrheitsgehalt und die Relevanz der Informationen geprüft und auf Grundlage dieser Information ggf. ein externer Sachverständiger zur Aufklärung hinzugezogen oder die berechtigten Anliegen gemeinsam mit den Kunden und den Beschwerdeführern adressiert. Die DEG hat per 30. Juni 2015 745 Finanzierungen im Portfolio. Von den insgesamt vier Beschwerden wurde die Finanzierung von GENISA formell über das im Februar 2014 neu eingerichtete DEG-Beschwerdeverfahren eingereicht und der „Compliance“-Bericht des unabhängigen Panels im Juni 2015 veröffentlicht . Zu dem Bericht des Panels gibt es eine Stellungnahme der Geschäftsführung der DEG, die auf der Internetseite der DEG (www.deginvest.de) zur Verfügung steht. Bei zwei Beschwerden konnten auf Grund von Interventionen der DEG schnelle und zügige Verbesserungen erreicht werden. Bei einer Beschwerde konnte leider keine Veränderung herbeigeführt werden; die DEG wird mit dem Unternehmen keine weitere Finanzierung eingehen. Über die offiziell als Beschwerden eingestuften Fälle hinaus sind der Bundesregierung acht kritische Anfragen zu möglichen Menschenrechtsverletzungen bei Finanzierungs- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5649 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 49 \1 80 56 49 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 3 vorhaben der DEG bekannt. In drei Fällen hat sich die Kritik nicht bestätigt. Bei einem Vorhaben wurde das Vertragsverhältnis bereits vor der kritischen Anfrage durch die DEG beendet. Bei den übrigen vier Vorhaben hat die DEG Begleitmaßnahmen – insbesondere im Bereich Umwelt- und Sozialmanagement und CSR (Corporate Social Responibility) – implementiert. Ein Großteil dieser Begleitmaßnahmen wurde bereits vor Bekanntwerden der Kritik gestartet und adressierte auch die in den kritischen Anfragen aufgenommenen Defizite. Begleit -maßnahmen werden häufig von der DEG zu Beginn der Finanzierung konzipiert , um die Unternehmen bei der Erreichung und Einhaltung internationaler Standards und dem vorbeugenden Ausgleich potentieller Risiken zu unterstützen . Die KfW Entwicklungsbank hat derzeit (Stand 5. Juni 2015) 7 560 laufende Vorhaben im Portfolio. Dokumentiert sind vier Beschwerden in Äthiopien, der Demokratischen Republik Kongo, Mali und Sambia. Eine Beschwerde wurde vom Träger sowie den Umwelt- und Sozialexperten der KfW und den Ko-Finanzierern als unzutreffend eingestuft. Die KfW Entwicklungsbank begleitet durch regelmäßige Projektüberwachung den weiteren Verlauf und die Umsetzung sehr eng. Eine weitere Beschwerde wird derzeit in Abstimmung mit verschiedenen Projektakteuren, der Botschaft und dem BMZ geprüft. Es wird derzeit über eventuelle zusätzliche Mittel zum Flächenzukauf verhandelt. Die dritte Beschwerde war zulässig und nach Leistung weiterer Kompensation konnte die Beschwerde beigelegt werden. Für das vierte Projekt wurden die Beschwerden nicht an die KfW, sondern direkt an einen Ko-Finanzierer adressiert und von dessen Beschwerde-Panel geprüft. Basierend auf dieser Prüfung hat die Bundesregierung die letzte Zahlung einbehalten. Bezüglich der von der KfW IPEX-Bank aktuell mitfinanzierten Vorhaben bestehen keine Beschwerden zu Menschenrechtsverletzungen. 2. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass auch die KfW IPEX-Bank und die KfW Entwicklungsbank eine unabhängige Beschwerdestelle einrichten , und wenn nein, warum nicht? Die KfW Bankengruppe hat im Jahr 2014 auf Konzernebene die Stelle einer Ombudsperson eingerichtet, die als externe Anlaufstelle für Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße fungiert. Die Bundesregierung begrüßt dies als einen wichtigen Schritt. Nach Einschätzung der KfW ist diese unabhängige Ombudsperson als Beschwerdemechanismus integraler Teil des KfW-Managementsystems für Umwelt- und soziale Belange. Darüber hinaus agiert die KfW IPEX-Bank als Geschäftsbank im Rahmen des KWG als Spezialfinanzierer für Geschäftskunden. Diesen steht offen, ihre Beschwerden direkt an ihre Ansprechpartner innerhalb der KfW IPEX-Bank zu richten. Kommt es zu kritischen Anfragen seitens der Presse oder der interessierten Öffentlichkeit werden diese von den IPEX-Bereichen Kommunikation bzw. Nachhaltigkeit bearbeitet. Geschäftsbanken sind bei Transaktionen mit Privatkunden oder im Anlagegeschäft rechtlich verpflichtet, einen Beschwerdemechanismus vorzuhalten, welcher innerhalb der KfW IPEX-Bank eingerichtet ist. Weiterhin verpflichtet die KfW IPEX-Bank aufgrund ihrer Nachhaltigkeitsrichtlinie den Kreditnehmer, Verfahren einzurichten, die Beschwerden von Beschäftigten und betroffener Öffentlichkeit zu Projekten entgegenzunehmen und zu behandeln. Die KfW Entwicklungsbank ist in den Beschwerdemechanismus der KfW und in die Zuständigkeiten des oben genannten Ombudsmanns der KfW integriert. Auf der Ebene der einzelnen Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) stellt die KfW Entwicklungsbank ferner sicher, dass in den einzelnen Projekten V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5649 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 49 \1 80 56 49 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 4 ein angemessener Beschwerdemechanismus vom Kreditnehmer eingerichtet wurde, um zu gewährleisten, dass Beschwerden, die sich direkt auf die einzelnen Projekte beziehen, besser und effizienter direkt vom Kreditnehmer beantwortet und bearbeitet werden können. Im Rahmen der Projektberichterstattung wird zusammenfassend über eingegangene Beschwerden berichtet und darüber, wie diese behandelt werden. 3. Für welchen Anteil der KfW-Investitionen ist das Menschenrechtskonzept des BMZ verpflichtende Prüfungsgrundlage, und für welchen Anteil ist es lediglich eine Richtlinie? Das Menschenrechtskonzept des BMZ gilt für die Institutionen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit verbindlich. Für das Geschäft im eigenen Risiko der KfW-Entwicklungsbank und der KfW-Tochter DEG gilt es als Richtschnur. Dementsprechend gilt es verbindlich für alle FZ-Maßnahmen der KfW Entwicklungsbank , die im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit zugesagt werden. 4. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Menschenrechtskonzept des BMZ verbindlich für alle Investitionen der KfW Bankengruppe gelten sollte, und wenn nein, warum nicht? Das Menschenrechtskonzept des BMZ ist vor allem auf Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit ausgerichtet. Gleichwohl dient es als Richtschnur für das Geschäft im eigenen Risiko der KfW Entwicklungsbank. Die KfW hat als staatliche Entwicklungsbank eine menschenrechtliche Verantwortung bei ihren menschenrechtlich relevanten Aktivitäten zu beachten. 5. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die KfW die menschenrechtlichen und umwelttechnischen Prüfberichte ihrer Finanzierungen im Globalen Süden vor Vertragsschluss veröffentlichen sollte, und wenn nein, warum nicht? Die KfW trifft Finanzierungsentscheidungen intern und gegenüber ihren Aufsichtsgremien transparent. Sie stellt auch der Öffentlichkeit gegenüber ihre Entscheidungsgrundlagen dar. Allerdings gibt es hinsichtlich externer Transparenz auch Grenzen, die durch das Gebot der Vertraulichkeit von Geschäftsinformationen gezogen sind; Ausnahmen hiervon sind gesetzlich geregelt oder anderweitig vereinbart. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten leistet die KfW Beiträge zur Erhöhung der Transparenz, z. B. durch die Mitgliedschaften bei Transparency International und der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI). Im „FZ-Transparenzportal“ werden Informationen zu allen Vorhaben der KfW Entwicklungsbank eingestellt, die seit Januar 2013 vertraglich vereinbart wurden (vgl.: www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfWEntwicklungsbank /Evaluierungen/). Im Rahmen der Meldung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von EZ-Daten (EZ – Entwicklungszusammenarbeit ) an das IATI-Register (IATI – International Aid Transparency Initiative ) werden seit dem Jahr 2013 zweimal jährlich Übersichten zu allen laufenden , kürzlich beendeten und in Regierungsverhandlungen neu zugesagten Maßnahmen veröffentlicht. Der Umfang der Daten und Dokumente wird kontinuierlich erweitert. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5649 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 49 \1 80 56 49 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 5 Die DEG veröffentlicht seit Januar 2015 Informationen zu den getätigten Finanzierungen nach Vertragsunterzeichnung und in Abstimmung mit dem Kunden auf der Internetseite der DEG (www.deginvest.de). In den Geschäftsberichten der DEG sind gemäß § 285 Nummer 11 des Handelsgesetzbuches (HGB) zudem alle Beteiligungen über 20 Prozent aufgeführt, inklusive der Fonds. 6. An welchen Fonds im Agrarsektor sind die DEG, die KfW Entwicklungsbank und die KfW IPEX-Bank beteiligt (bitte mit Subprojekten auflisten)? Die KfW Entwicklungsbank (Stand 12. Juni 2015) ist an den folgenden fünf Fonds im Agrarsektor beteiligt: ● Fund for Agri-Finance in Nigeria (FAFIN), ● Outgrower and Value Chain Fund (OVCF), ● African Agriculture and Trade Investment Fund (AATIF), ● Fairtrade Access Fund, ● Fazilität zur Finanzierung landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten (LAFCo). Die DEG veröffentlicht seit Januar 2015 Informationen zu den getätigten Finanzierungen nach Vertragsunterzeichnung und in Abstimmung mit dem Kunden auf der Internetseite der DEG (www.deginvest.de). In den Geschäftsberichten der DEG sind gemäß § 285 Nummer 11 HGB zudem alle Beteiligungen über 20 Prozent aufgeführt, inklusive der Fonds. Die DEG ist per 31. Mai 2015 an vier Fonds im Agrarsektor beteiligt. Diese Beteiligungen sind nicht von den oben beschriebenen Veröffentlichungsrichtlinien abgedeckt. Daher können aus Gründen des Bankgeheimnisses keine weiteren Informationen veröffentlicht werden. Die DEG ist gegenüber ihren Kunden vertraglich gebunden, ohne explizite Zustimmung des Kunden keine Daten zu veröffentlichen oder an Dritte herauszugeben und muss im Fall eines Verstoßes gegen das Bankgeheimnis mit Konsequenzen rechnen. Der Geschäftsbericht und der Offenlegungsbericht der KfW IPEX-Bank sind auf der Internetseite abrufbar. In diesen Dokumenten sind die zur Veröffentlichung angezeigten Informationen enthalten: www.kfw-ipex-bank.de/PDF/ Presse/Download-Center/KfW-IPEX-Bank-Offenlegungsbericht-2014.pdf. Bezüglich des Bankgeheimnisses gelten die obigen Ausführungen zur DEG analog für die KfW IPEX-Bank. 7. Wendet die KfW bei ihren Finanzierungen die FAO-Richtlinien zur Gewährleistung des Zugangs zu Land (Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of Tenure, Land, Fisheries and Forest) an, und wenn nein, warum nicht? Zu den „Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of Tenure Land, Fisheries and Forests“ der FAO steht die KfW (Vertreter der Geschäftsbereiche Entwicklungsbank und DEG) derzeit gemeinsam mit dem BMZ und dem Deutschen Institut für Menschenrechte sowie mit verschiedenen NRO und anderen Anteilseignern im Austausch, um die Umsetzungsmöglichkeiten auf den unterschiedlichen Prozessebenen zu erarbeiten. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5649 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 49 \1 80 56 49 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 6 8. Nach welchen sonstigen Richtlinien orientiert sich die KfW bei Finanzierungsentscheidungen ? Aufgrund der unterschiedlichen Kontexte (Länder, Kunden, Produkte etc.) regeln jeweils spezifische Nachhaltigkeitsrichtlinien die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen in den drei Geschäftsfeldern KfW Entwicklungsbank, DEG und KfW IPEX-Bank. Es werden darin stets international anerkannte Referenzstandards für die Prüfung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit bei Finanzierungen im öffentlichen und im Privatsektor herangezogen. Durchgehend verbindlich sind die Rahmen setzenden Vorgaben der Nachhaltigkeitsleitsätze der KfW Bankengruppe sowie die Nachhaltigkeitsrichtlinien der einzelnen Geschäftsfelder . Alle Vorhaben haben in jedem Fall die Umwelt- und Sozialstandards des Partnerlandes und der jeweiligen nationalen genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen einzuhalten. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der jeweiligen für ein geplantes Vorhaben geltenden nationalen Umwelt- und Sozialstandards orientiert sich die Entwicklungsbank an anerkannten internationalen Bewertungsmaßstäben, insbesondere der Weltbankgruppe (v. a. Worldbank Safeguard Policies und IFC Performance Standards) oder vergleichbarer regionaler Entwicklungsbanken oder der EU. Bei der Finanzierung großer Speichervorhaben orientiert sie sich an den Empfehlungen der World Commission on Dams (WCD). Die KfW-Tochter DEG hat sich auf die Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards der EDFI-Gruppe (EDFI – European Development Finance Institutions) verpflichtet, die KfW IPEX-Bank ihrerseits auf die Einhaltung der ÄquatorPrinzipien (aufgrund der Schnittstelle zu den ECAs bei Exportfinanzierungen berücksichtigt die IPEX bei der Prüfung ferner die Vorgaben der OECD Common Approaches). Dies impliziert für DEG bzw. IPEX die Einhaltung der IFC Performance Standards, der EHS-Guidelines und der ILO-Kernarbeitsnormen. Mit der Anwendung der IFC Performance Standards adressieren DEG und KfW IPEX-Bank zugleich die für den Privatsektor relevanten strategischen Prioritäten der WCD bei Vorhabenprüfungen und bei der Entwicklung der Umwelt- und Sozialrisikomanagement-Systeme bei Finanzierungspartnern. 9. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den dokumentierten Fällen, bei denen es zu Vertreibung und Gewaltverbrechen durch mittelbar von der KfW geförderte Projekte kam, etwa bei der malischen Bank BNDA, dem Kreditnehmer M3 oder der honduranischen Bank FICOHSA und ihrem Kreditnehmer Dinan? Die DEG ist an der Banque Nationale de Développement Agricole (BNDA) mit Treuhandmitteln des Bundes seit 1986 beteiligt. Zwischen den Bewohnern zweier Dörfer und dem malischen Unternehmer Modibo Keita und seiner Firma Moulin Moderne du Mali (M3) gibt es Auseinandersetzungen um Land. Die BNDA hat Keita Kredite gewährt. Keiner der Kredite ist jedoch aus Mitteln der deutschen Entwicklungszusammenarbeit refinanziert worden. Die DEG hat keine direkte Geschäftsbeziehung zu Keita oder zu M3. Die lokale Rechtsprechung erklärte „die Zuteilung des Landes im Rahmen des Pachtvertrages als rechtlich einwandfrei“. Somit gibt es für die BNDA nach eigenen Angaben keine rechtliche Grundlage, die Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen zu beenden. Bei der honduranischen Bank Banco Financiera Comercial Hondurena S.A. (FICOHSA) ist die DEG gemeinsam mit weiteren Entwicklungsfinanciers, u. a. der IFC und der niederländischen FMO, engagiert. In Entwicklungsländern ist die Förderung lokaler Banken von großer Bedeutung, um insbesondere den KMU-Sektor als Motor für Entwicklung zu fördern. Die Darlehen der Entwick- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5649 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 49 \1 80 56 49 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 7 lungsfinanciers an FICOHSA werden für die Finanzierung von KMU sowie Wohneigentum eingesetzt. Die Bank wird von den Entwicklungsfinanzierern (DFI) auch dabei unterstützt, die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung und Überwachung ihrer Geschäftstätigkeit zu verbessern. Dazu ist ein Umweltund Sozialaktionsplan vereinbart worden. Auf Anregung der DFI wurde im Jahr 2013 ein Umwelt- und Sozialexperte eingestellt, um Umwelt- und Sozialstandards als wichtigen Bestandteil des Geschäftsmodells nachzuhalten. Weiterhin hat die DEG mit der FMO eine Begleitmaßnahme gestartet: International erfahrene Berater unterstützen die Bank bezüglich der Etablierung von internationalen Umwelt- und Sozialstandards. Darüber hinaus wurde im Falle des Agrarunternehmers DINANT die Finanzierungszusage der DEG wieder zurückgenommen . Seitens der Weltbank wurde eine Beratung zu Umwelt- und Sozialstandards beim Unternehmen aufgebaut und ein Mediator eingestellt, da DINANT gleichzeitig Kreditnehmer der Weltbank war. Mittlerweile haben sich die Konflikte etwas beruhigt und es ist eine positive Entwicklung zu erwarten. Insgesamt nimmt die Bundesregierung solche Fälle sehr ernst und setzt sich bei der DEG und anderen Finanzinstitutionen regelmäßig dafür ein, dass die vereinbarten Umwelt- und Sozialstandards bei der Umsetzung der Projekte eingehalten werden. 10. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung als Eigentümerin der KfW, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden? Grundsätzlich ist anzumerken, dass entwicklungspolitische Maßnahmen in den Partnerländern meist unter schwierigen Rahmenbedingungen stattfinden, die insbesondere die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards zu einer großen Herausforderung machen. Auf der anderen Seite ergeben sich für die KfW auch Chancen, die Standards auf Partnerseite zu beeinflussen und anzuheben. Umso wichtiger ist es, dass auf Ebene der Durchführungsorganisationen klare Standards bestehen und nachgehalten werden. Die Bundesregierung nimmt auf Grundlage ihrer Mandate in den KfW-Aufsichtsgremien Einfluss auf die Gestaltung und Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sowie menschenrechtlichen Verpflichtungen und überwacht bei Bekanntwerden kritischer Fälle eingeleitete Gegenmaßnahmen. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus als Anteilseigner Internationaler Finanzinstitutionen dafür ein, die dort geltenden Umwelt- und Sozialstandards, die – wie insbesondere im Falle der Weltbank – weltweit oft Leitcharakter genießen, ständig weiter zu verbessern. 11. Welcher Anteil der jährlichen Neuzusagen der KfW Bankengruppe im Finanzsektor geht an sogenannte Finanzintermediäre wie Banken und Private-Equity-Fonds (bitte nach den Geschäftssparten KfW Entwicklungsbank , DEG und IPEX aufschlüsseln)? Das Geschäftsfeld Export- und Projektfinanzierung der KfW Bankengruppe hat im Jahr 2014 neue Kredite in Höhe von 16,6 Mrd. Euro zugesagt. Davon entfielen auf den Sektor „Finanzinstitutionen und Trade Finance“ 1,2 Mrd. Euro. Die DEG finanzierte im Jahr 2014 ein Volumen von 490 Mio. Euro im Finanzsektor ; dies entspricht 33 Prozent ihrer Zusagen im Jahr 2014. Nähere Informationen hierzu finden sich im Geschäftsbericht des Jahres 2014 der DEG (www.deginvest.de). In den letzten Jahren lag das DEG-Engagement im Finanzsektor bei ca. 30 Prozent der gesamten neu zugesagten Finanzierungen. Bei Finanzsektor -Engagements handelt es sich i. d. R. um die Unterstützung lokaler Finanzinstitute in Entwicklungsländern mit dem Ziel, zum einen den Finanzsektor im Land aufzubauen und zum anderen lokale kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Finanzdienstleistungen zu erreichen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5649 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 49 \1 80 56 49 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Die KfW Entwicklungsbank hat im Jahr 2014 Zusagen im Finanzsektor in Höhe von 1,4 Mrd. Euro getätigt, dies entspricht 20 Prozent ihrer Zusagen im Jahr 2014. Der größte Anteil mit 75 Prozent entfiel dabei auf Zusagen an für Mikrofinanzierungen und Finanzierungen für KMU. 12. Welche Kriterien im Umwelt- und Sozialmanagement muss eine Bank oder ein Fonds erfüllen, um für eine KfW-Finanzierung infrage zu kommen (bitte nach den oben genannten drei Geschäftsbereichen aufschlüsseln , sofern sie sich unterscheiden)? 13. Gelten bei fondsfinanzierten Subprojekten dieselben Umwelt- und Sozialstandards wie bei KfW-eigenen Projektfinanzierungen, und wenn nein, warum nicht? 14. Überprüft die KfW bei der Kreditvergabe oder Beteiligung an Banken die Kreditnehmer der Banken? Wenn ja, nach welchen Kriterien, und wenn nein, warum nicht? 15. Wie gewährleistet die KfW die Verwendung ihrer Gelder gemäß den eigenen Umwelt- und Sozialrichtlinien? Die Fragen 12 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Prüfung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit und die Klimaprüfung folgen in der KfW Entwicklungsbank den Vorgaben ihrer geschäftsfeldbezogenen Nachhaltigkeitsrichtlinie. In Kapitel 6 der Richtlinie finden sich die Spezifika für die Zusammenarbeit mit Finanzintermediären: www.kfwentwicklungsbank .de/PDF/Download-Center/PDF-Dokumente-Richtlinien/ Nachhaltigkeitsrichtlinie_DE.pdf. Die Prüfung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit zu finanzierender Vorhaben folgt bei der DEG der „DEG Umwelt- und Sozialrichtlinie“: www.deginvest.de/ Internationale-Finanzierung/DEG/Die-DEG/Was-wir-tun/Richtlinie/. Bei Finanzinstitutionen-Engagements wird die in den Kreditverträgen vereinbarte Verwendung der DEG-Mittel fortwährend geprüft. Hierbei wird durch Berichte , Überprüfungen vor Ort und externe Ex-post-Gutachten bewertet, ob die Mittel an die vereinbarte Zielgruppe (in der Regel KMU) geflossen sind. Es sind keine Fälle bekannt, die einen Ausstieg der DEG aus solchen Finanzinstituten bzw. aus deren Finanzierung notwendig gemacht haben. Die DEG prüft in Bezug auf Umwelt und Soziales vor einer Finanzierung das bestehende und geplante Investment-Portfolio der Finanzintermediäre, deren Umwelt- und Sozialrisikomanagement -Systeme und vereinbart vertraglich je nach Risikokategorie die Einhaltung lokaler Standards und im Falle höherer Umwelt- und Sozialrisiken der IFC Performance Standards. Zusätzlich wird die Ausschlussliste der DEG vertraglich mit den Kunden vereinbart und deren Einhaltung nachgehalten. In der KfW IPEX-Bank erfolgt die Überprüfung der Risiken für Umwelt und soziale Belange transaktionsspezifisch; d. h. unabhängig von der Ausprägung der Kreditnehmer (die Unternehmensform ist nicht ausschlaggebend, sondern die Transaktion). Die Ausführungsdetails sind zu finden unter: www.kfw-ipexbank .de/PDF/Über-die-KfW-IPEX-Bank/Gesellschaftliche-Verantwortung/ Umwelt-und-Sozialverträglichkeit/Nachhaltigkeits-Richtlinie-KfW-IPEXBank .pdf. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5649 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 49 \1 80 56 49 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 9 16. Gibt es in den Verträgen mit den sogenannten Finanzintermediären Klauseln , die zu einer Vertragskündigung führen können, wenn Umwelt- und Sozialstandards nicht eingehalten werden, und wenn nein, warum nicht? Ja, ein Verstoß gegen vereinbarte Umwelt- und Sozialstandards ist wie jeglicher andere Verstoß gegen Kredit- und Projektverträge zu handhaben. Ein Vertragsverstoß kann zu einem so genannten Event of Default führen und ermächtigen die KfW IPEX-Bank, die DEG und die KfW Entwicklungsbank, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden einseitig aufzukündigen. 17. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig zusätzlich zu den Basisinformationen, die die DEG und die KfW Entwicklungsbank herausgeben , diese auch Informationen über die Subprojekte ihrer Finanzintermediäre veröffentlichen? Die Subprojekte von Bankengagements werden nach Kenntnis der Bundesregierung von keinem internationalen Entwicklungsfinanzierer veröffentlicht. Gegen eine solche Veröffentlichung spricht auch das Bankgeheimnis im Partnerland. Eine verpflichtende Veröffentlichung könnte zudem potenzielle lokale Unternehmen davon abhalten, eine Finanzierung, die ein von der KfW refinanzierter Finanzintermediär anbietet, in Anspruch zu nehmen. Das Bankgeheimnis dient dem Schutz des Finanzierungsnehmers. Angaben über ein Kreditverhältnis oder gar über die Höhe, Zinsbelastung etc. könnten einen Wettbewerbsnachteil der finanzierten Unternehmen bedeuten, da Konkurrenten des Kreditnehmers marktrelevante Informationen zur Verfügung stünden. Eine Veröffentlichung der Subprojekte ist sehr weitgehend, die Bundesregierung sieht aber durchaus Verbesserungsbedarf in der Zusammenarbeit mit den Finanzintermediären hinsichtlich Transparenz. 18. Ist eine Beschwerde beim DEG-Beschwerdemechanismus möglich, wenn Menschen durch ein Finanzintermediär-finanziertes Subprojekt betroffen sind, und wenn nein, warum nicht? Ja, eine Beschwerde ist auch dann möglich. 19. Spricht sich die Bundesregierung dafür aus, dass neben der DEG und der KfW Entwicklungsbank auch die KfW IPEX Bank Informationen zu ihren getätigten Investitionen veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht? Aus Sicht der Bundesregierung ist eine Ausweitung der Veröffentlichungspflichten über das für Geschäftsbanken geltende Maß hinaus für die KfW IPEXBank GmbH nicht angezeigt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 49 \1 80 56 49 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 0 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 49 \1 80 56 49 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 49 \1 80 56 49 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .