Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5650 18. Wahlperiode 27.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5287 – Sport und Integration Vorbemerkung der Fragesteller Der Sport erreicht weite Teile der Bevölkerung als sportlich Aktive wie auch als Fans des Sports und verfügt über ein großes Integrationspotenzial. Sport fördert die Begegnung von Menschen unterschiedlicher sozialer, kultureller und ethnischer Herkunft. Er trägt dazu bei, Berührungsängste zu überwinden oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Damit leistet der Sport einen wichtigen Beitrag zur Verständigung und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen, unabhängig von Herkunft, Nationalität, Sprache, Kultur und Religion. Dies gilt umso mehr, als dass der Sport vom Teamgeist, vom Fair Play und von der Akzeptanz allgemeiner Regeln lebt. Aber klar ist auch: Integration im Sport und Integration durch Sport ist kein Selbstläufer. Der Sport baut auf dem spezifischen Engagement vieler Menschen auf, insbesondere von ehrenamtlich Engagierten. Diese müssen daher kontinuierlich unterstützt werden. Gleichzeitig gelingt Integration im Sport und Integration durch Sport nur dann, wenn sie als ein dauerhafter Veränderungsprozess begriffen wird: Sowohl im Sinne einer interkulturellen Öffnung bestehender Vereins- und Verbandstrukturen als auch einer intensiven Zusammenarbeit mit Sportverbänden aus den verschiedenen Migrantencommunities. Integration ist, auch im Sport, eine Querschnittsaufgabe. Es bedarf daher eines aufeinander abgestimmten Vorgehens von Bund, Ländern und Kommunen sowie Verbänden, Vereinen und Migrantenorganisationen. Dies gilt es zu aktivieren und zu fördern. In der Realität sind vier große Problembereiche zu identifizieren (vgl. hierzu die Feststellungen im zehnten Lagebericht der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 195 bis 200): Erstens: Migrantinnen und Migranten sind im organisierten Sport deutlich unterrepräsentiert . Dies gilt auch für die Zahl ehrenamtlich Engagierter mit Migrationshintergrund in Sportvereinen. Dieser Befund gilt – zweitens – für den Bereich des außerschulischen Vereinssports, im Besonderen für Mädchen und Frauen aus Zuwandererfamilien. Drittens hängt das Engagement in einem Sportverein stark von zwei Variablen ab: a) der sozialen Schichtzugehörigkeit bzw. b) aus welcher Zuwanderungsgeneration die jeweilige Person stammt. Und viertens V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5650 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 schließlich ist der Sport wie die Gesamtgesellschaft nicht frei von verdeckter, aber auch offener und mitunter gewaltförmig ausgetragener Diskriminierung und Rassismus. Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vier Handlungsfelder erkennbar, um die integrativen Momente des Sports besser zu aktivieren: ● die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund am organisierten Sport – und hierbei insbesondere auch des Anteils von Mädchen und Frauen aus Einwandererfamilien, ● die Beseitigung von Zugangshürden zum Sportleben, z. B. für Flüchtlinge und deren Kinder, ● die interkulturelle Öffnung von Sportvereinen (sowohl im Hinblick auf die verbandseigenen Strukturen, als auch mehr Ehrenamtliche mit Migrationshintergrund für eine Mitarbeit in den Sportvereinen zu gewinnen) bzw. die bessere Zusammenarbeit mit Sportvereinen aus den verschiedenen Migrantencommunities , ● der Kampf für Akzeptanz und Gleichberechtigung – und gegen Diskriminierung und Rassismus. In diesem Sinne hat auch die Bundesregierung ihr diesbezügliches Handeln im Rahmen des von ihr selbst initiierten „Nationalen Aktionsplans Integration“ im Jahr 2012 unter zwei strategische Ziele gestellt: erstens die Verbesserung der Integration in den Sport (also die Heranführung und die Erweiterung von Teilhabemöglichkeiten von bislang im Sport unterrepräsentierten Gruppen an den vereinsorganisierten Sport) und zweitens die Verbesserung der Integration durch den Sport (also die Aktivierung der mittelbaren integrativen Momente des Sports, wie Menschen mit Migrationshintergrund durch sportliche Aktivitäten im Hinblick auf ihre Integration und Teilhabechancen profitieren können, indem sie beim bzw. durch den Sport z. B. ihre Deutschkenntnisse verbessern können oder soziale Netzwerke knüpfen können). Die erste strategische Zielvorgabe („Verbesserung der Integration in den Sport“) führte aufseiten des Bundes zu sechs operativen Zielen: 1. „Migranten-Mainstreaming“ (gemeint ist damit u. a. eine Erweiterung der Zielgruppen, die durch Sportverbände als sportlich Aktive erreicht werden, z. B. durch eine kultursensible sowie alters- und geschlechtsspezifisch adäquate Ansprache sowie durch eine Ausweitung zielgruppenspezifischer Sportangebote), 2. „Gender-Mainstreaming“ (sowohl bei sportlich Aktiven als auch bei Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern), 3. Ausweitung der interkulturellen Öffnung von Sportverbänden und Sportvereinen (u. a. auch durch eine Sensibilisierung für die Querschnittscharakter von Integration), 4. verstärkte Einbeziehung von Migrantensportvereinen, 5. Unterstützung lokaler Netzwerkarbeit, 6. Ausbau der diesbezüglichen sportwissenschaftlichen Forschung. Diese operativen Ziele wiederum mündeten – im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans Integration“ – in einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen der Bundesregierung , und zwar bezogen sowohl auf das eigene Handeln bzw. als auch auf die vom Bund unterstützten nationalen Sportverbände, wie z. B. den Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (DOSB) und Deutschen Fußball-Bund e. V. (DFB). Ungeachtet dessen ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung von Integration in und durch den Sport seit vielen Jahren mit mehreren Millionen Euro jährlich finanziert und einige strategische Programme und Projekte initiiert hat, wie z. B. das Bundesprogramm „Integration durch Sport“. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5650 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 3 Ziel dieser Kleinen Anfrage ist eine genauere Problemanalyse und eine Nachfrage im Hinblick auf die Umsetzung der Selbstverpflichtungen der Bundesregierung im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans Integration“. Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund am Sport 1. Wie hat sich die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund in den Jahren von 2009 bis 2014 entwickelt (bitte nach Alter, Geschlecht sowie im Vergleich zur Bevölkerung ohne Migrationshintergrund aufschlüsseln)? Ist es zutreffend, dass hier, entgegen der Intention z. B. des „Nationalen Aktionsplans Integration“, ein Rückgang zu beklagen ist? Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Rückgang, und was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren statistischen Erhebungen bezüglich der Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund am Sport vor. Im Übrigen wird auf die Ergebnisse des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes verwiesen: www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/ MigrationIntegration/Migrationshintergrund.html 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Sportvereine, in denen Menschen mit Migrationshintergrund aktiv sind, in den Jahren von 2009 bis 2014 entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Anteil an Sportvereinen, in denen Menschen mit Migrationshintergrund Mitglied sind: Quelle: Sportentwicklungsbericht Gebiet/Angaben in Prozent 2010 2012 gesamt 56,0 66,6 Bayern 59,6 73,2 Baden-Württemberg 63,4 79,1 Berlin 63,0 73,2 Brandenburg 32,5 39,0 Bremen 45,7 70,7 Hamburg 52,4 79,6 Hessen 64,6 75,6 Mecklenburg-Vorpommern 31,6 40,3 Niedersachsen 52,9 66,2 Nordrhein-Westfahlen 62,8 71,8 Rheinland-Pfalz 62,4 76,5 Saarland 61,3 69,4 Sachsen 33,1 39,8 Sachsen-Anhalt 32,6 30,2 Schleswig-Holstein 52,1 63,4 Thüringen 28,1 33,5 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5650 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 4 Breuer, C. & Feiler, S. (2015a). Sportvereine in Deutschland – ein Überblick. In C. Breuer (Hrsg.), Sportentwicklungsbericht 2013/2014. Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland (S. 15 bis 50) Köln: Sportverlag Strauß). Bei dem Sportentwicklungsbericht handelt es sich um eine Organisationsuntersuchung der Sportvereine. Die Daten zum Thema Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sind die Schätzwerte einer im Verein auskunftgebenden Person. Das persönliche Merkmal Migrationshintergrund kann bei Organisationsuntersuchungen wegen des spezifischen Erhebungsdesigns nicht erhoben werden. Der Sportentwicklungsbericht erhebt in einem zweijährigen Rhythmus seine Daten. Kürzere Intervalle wären wegen der Trägheit gesellschaftlicher Strukturen wenig aussagekräftig. Dieser Sachverhalt trifft auch auf die rund 91 000 Sportvereine zu. Deshalb liegen nur Daten für die Jahre 2010 und 2012 vor. 3. In welchen Vereinssportarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit Migrationshintergrund aktiv (bitte für die Jahre von 2009 bis 2014 nach Sportart, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? Nach den Analysen des Sportentwicklungsberichtes steigt die Wahrscheinlichkeit signifikant, dass Menschen mit Migrationshintergrund an Aktivitäten des Sportvereins teilnehmen, wenn der Sportverein die Sportarten Fußball, Boxen, Judo, Tischtennis oder Turnen anbietet. Die häufigsten Sportarten, die von Migrantensportvereinen (Sportvereine, die mindestens 75 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund aufweisen) anbieten , sind: Fußball mit einem Anteil von 87,9 Prozent, Tanzsport mit 12,1 Prozent und Fitness bzw. Aerobic 8,6 Prozent; des Weiteren bieten 3,4 Prozent der Migrantensportvereine Kampfsport, Gesundheitssport, Hockey, Turnen und Tischtennis an. Weitere Angaben, differenziert nach Jahr, Sportart, Alter und Geschlecht liegen nicht vor. Der Sportentwicklungsbericht kann als Organisationsuntersuchung dazu keine Auskunft geben. 4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant die Bundesregierung zu ergreifen, um älteren Menschen mit Migrationshintergrund einen besseren Zugang zu verschiedenen Sportarten zu ermöglichen? Das Bundesministerium für Gesundheit führt seit dem Jahr 2014 bis zum Jahr 2016 mit dem Deutschen Olympischer Sportbund (DOSB) das Projekt „Zugewandert und geblieben“ (ZUG) durch. Ziel ist es, ältere Migranten für bewegungsorientierte Sportangebote sowie Erkenntnisse über das Sport- und Bewegungsverhalten dieser Personengruppe zu gewinnen. 5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Beteiligung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund am Sportunterricht bzw. an schulischen Sport-Arbeitsgemeinschaften vor? a) Kann die Bundesregierung diesbezüglich die Beobachtung ihrer Integrationsbeauftragten bestätigen, dass – aus Sicht gerade auch von Schülerinnen mit einem Migrationshintergrund – die Teilnahmebarrieren bei einer Sport-Arbeitsgemeinschaft an der Schule deutlich niedriger seien, als bei einem Sportverein (Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 197)? b) Kann die Bundesregierung auch den Befund bestätigen, dass z. B. das Interesse türkischstämmiger Mädchen, Sport zu treiben, keinesfalls geringer ausgeprägt ist als bei Mädchen ohne Migrationshintergrund – V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5650 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 5 diese vielmehr die höchste Teilnahmequote aller Herkunftsgruppen an einer Sport-Arbeitsgemeinschaft in der Schule aufweisen (ebd.)? c) Kann die Bundesregierung die Feststellung der im Jahr 2009 erschienenen Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „Muslimisches Leben in Deutschland“ bestätigen, wonach sich weniger als 1 Prozent aller muslimischen Schülerinnen „aus religiösen Gründen“ weigern, am gemischtgeschlechtlichen Sport- und Schwimmunterricht teilzunehmen („Muslimisches Leben in Deutschland“, S. 183 bis 188)? d) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen ? Der Bundesregierung liegen mangels Zuständigkeit im Schulbereich keine gesicherten Erkenntnisse zu fehlenden Teilnahmebarrieren oder Motivationsfragen im Schulsport vor. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine von der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ abweichende oder aktuellere Erkenntnisse zur Frage der Teilnahme am gemischtgeschlechtlichen Schwimmoder Sportunterricht vor. Laut der Studie wird ein gemischtgeschlechtlicher Schwimm- und Sportunterricht häufig gar nicht angeboten und spielt damit in der Lebenspraxis keine besondere Rolle. Von der Bundesbeauftragten für Migration und Flüchtlinge werden die Aktionstage „Schule, Sport und Integration“ durchgeführt. Ziel der Aktionstage ist es zum einen, Mädchen und ihre Familien über Angebote des organisierten Sports zu informieren und sie dafür zu motivieren, Sport zu treiben und in einen Sportverein einzutreten. Zum anderen soll die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen im Sozialraum verbessert werden, da die Zielgruppe durch niedrigschwellige Angebote in den Schulen besonders gut erreicht und darüber auch für eine Mitgliedschaft in Sportvereinen gewonnen werden kann. Daher werden die Aktionstage in Kooperation mit den ortsansässigen Sportvereinen durchgeführt. Bislang haben Aktionstage in Ludwigshafen, Hamburg, Berlin, Essen, Hannover und Leipzig stattgefunden. Bei den Aktionstagen wird auch die Broschüre „Los geht’s! Sport und Bewegung für Mädchen und Frauen“ verteilt, die das Bundesministerium des Innern gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und in Zusammenarbeit mit dem DOSB in Umsetzung einer Selbstverpflichtung aus dem Nationalen Aktionsplan Integration herausgegeben hat. 6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Befund ihrer Integrationsbeauftragten, dass die Teilnahme von Menschen mit Migrationshintergrund am Vereinssport maßgeblich von den Faktoren: a) Geschlecht, b) soziale Schichtzugehörigkeit, c) Einwanderergeneration, d) faktische Zugangsmöglichkeiten zu zielgruppenspezifischen Angeboten (insbesondere von Mädchen mit Migrationshintergrund, vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 196 ff.) abhängt? Im Bereich der Integrationsmaßnahmen des Bundes ist in Bezug auf Sport in erster Linie das Programm Integration durch Sport die relevante Fördermaßnahme . Die Maßnahmen und Aktivitäten der Stützpunktvereine aus dem Programm „Integration durch Sport für und mit Migranten“ richten sich regelmäßig nach den Bedarfen vor Ort. Der DOSB achtet bei seiner Förderung von Maßnahmen und Vereinen über die Landessportbünde insbesondere auch auf die Belange von Frauen und Mädchen. Im Übrigen zielt das Programm auf ein gesell- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5650 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 6 schaftliches Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, ohne speziell auf bestimmte soziale oder persönliche Umstände abzustellen. 7. Welche Maßnahmen ergreift bzw. plant die Bundesregierung zu ergreifen, um finanzielle Hürden für Kinder und Jugendliche aus prekären Verhältnissen zu beseitigen und so ihre Teilnahme am Sport zu ermöglichen? Die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden bereits nach geltendem Recht in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für Familien mit Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld berücksichtigt . Hierzu gehört bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch der Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z. B. der Mitgliedsbeitrag für den Sportverein. Ein solcher Teilhabebedarf hilfebedürftiger Kinder und Jugendlicher wird in Höhe von bis zu 10 Euro monatlich gedeckt. Insofern wird die Teilnahme an Sportveranstaltungen bereits ermöglicht . 8. Für wie viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund wurde in den Jahren von 2011 bis 2014 ein Antrag auf Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets hinsichtlich der Teilnahme an Sportangeboten gestellt, und wie viele dieser Kinder und Jugendlichen haben im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets an Sportangeboten teilnehmen können (bitte nach Jahren differenziert und im Vergleich zur gleichen Alterskohorte von Kindern und Jugendlichen ohne Migrationshintergrund aufführen)? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Informationen zur Zahl der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund vor, für die in den Jahren 2011 bis 2014 ein Antrag auf Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets hinsichtlich der Teilnahme an Sportangeboten gestellt wurde. Ehrenamtliches Engagement 9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund in den Jahren von 2009 bis 2014 entwickelt (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)? a) In wie vielen Vereinen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit Migrationshintergrund in diesen Jahren ehrenamtlich engagiert ? Laut Sportentwicklungsbericht 2013/2014 weisen 18 000 Vereine Ehrenamtliche mit Migrationshintergrund auf, unabhängig vom Geschlecht. 7 700 Vereine haben mindestens ehrenamtliche Frauen, 15 400 Vereine haben mindestens ehrenamtliche Männer im Verein. Der Sportentwicklungsbericht erhebt seine Daten in einem zweijährigen Rhythmus (siehe Antwort zu Frage 2). Der Index zeigt die prozentualen Veränderungen vom Jahr 2009 bis 2012 auf Geschlecht/Angaben in Prozent 2012 Vereine gesamt Index (2009=0) gesamt 19,8 18 000 –25,9*** Frauen 18,4 17 700 –39,9*** Männer 16,9 15 400 –28,3*** (Erläuterung:*** = höchstsignifikant, d.h. Fehlerwahrscheinlichkeit der Berechnung ist gleich/kleiner als 0,1 Prozent) V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5650 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 7 b) Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund waren nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Jahren innerhalb von Sportvereinen ehrenamtlich auf der Ausführungsebene, und wie viele waren auf der Vorstandsebene aktiv? Ehrenamtliche Positionen, die im Jahr 2012 von Menschen mit Migrationshintergrund besetzt waren: 10. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass hier, entgegen der Intention z. B. des „Nationalen Aktionsplan Integration“, zum Teil signifikante Rückgänge zu beklagen sind? Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diese Rückgänge, und was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? Die statistischen Analysen des Sportentwicklungsberichtes zeigen zwei gegenläufige Entwicklungen. Die Anzahl der Sportvereine, bei denen auch Menschen mit Migrationshintergrund aktiv sind, hat zugenommen; dagegen hat der durchschnittliche Anteil der Mitglieder mit Migrationshintergrund abgenommen. Die Daten der Bevölkerungsbefragung des Freiwilligensurveys besagen, dass vom Jahr 2004 auf das Jahr 2009 die Menschen mit Migrationshintergrund, die sich am Sport aktiv beteiligen, von 36,5 Prozent auf 37,4 Prozent zugenommen haben. Damit liegt die Aktivitätsquote im Jahr 2009 aber immer noch rund 5 Prozentpunkte unter den Werten für die Bevölkerung ohne Zuwanderungsgeschichte . Integration im Sport und durch Sport findet nicht automatisch statt. Ziel des Programms „Integration durch Sport“ ist daher nach wie vor die Heranführung von Menschen mit Migrationshintergrund an regelmäßiges Sporttreiben und die Übernahme ehrenamtlicher Funktionen im Verein (Integration in den Sport) und die Unterstützung der Integration in Aufnahmegesellschaft und in das Wohnumfeld (Integration durch Sport). Um mehr Mädchen und junge Frauen mit Einwanderungsgeschichte als Übungsleiterinnen und Trainerinnen zu gewinnen, fördert auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in den Jahren 2014 und 2015 das Projekt „Fußball Coach werden – migrantische jugendliche Mädchen qualifizieren“ des Instituts „Integration durch Sport und Bildung e. V.“ mit insgesamt 80 000 Euro. In dem Projekt werden an bundesweit zwölf Standorten ca. 200 Mädchen und junge Frauen zu Fußball-Coaches qualifiziert. Geschlecht/Ebene/Angaben in Anzahl Positionen Migranten gesamt Index (2009=0) gesamt Ausführungsebene 31 000 –38,7** Frauen 16 400 k.A. Männer 24 600 –38,3** gesamt Vorstandsebene 14 600 –43,8*** Frauen 12 700 –51,1*** (Erläuterung: ** = sehr signifikant, d. h. Fehlerwahrscheinlichkeit der Berechnung ist gleich/kleiner als 1 Prozent *** = höchstsignifikant, d. h. Fehlerwahrscheinlichkeit der Berechnung ist gleich/kleiner als 0,1 Prozent) Der Index zeigt die prozentualen Veränderungen vom Jahr 2009 bis zum Jahr 2012 auf. Datenquelle: Sportentwicklungsbericht 2013/2014 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5650 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 8 11. Was waren die Ergebnisse bzw. wie lauten die Handlungsempfehlungen der durch die Bundesregierung geförderten und durch die „Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände“ durchgeführten Kampagne „Mach mit im Verein“ zur Erhöhung des Anteils von Personen mit Migrationshintergrund im Ehrenamt, und wie wird die Bundesregierung diese Ergebnisse und Handlungsempfehlungen umsetzen? Die Kampagne „Mach mit im Verein“ wurde landesweit in Hessen durchgeführt und vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport gefördert. Förderung sportlicher Aktivitäten von Geflüchteten 12. Welche rechtlichen (z. B. die trotz Lockerungen fortbestehende Residenzpflicht ) oder sportverbandsrechtlichen Vorschriften sind nach Einschätzung der Bundesregierung geeignet, die vereinssportliche Aktivität von Asylsuchenden und Geduldeten zu behindern, und was unternimmt die Bundesregierung, um diese Hürden abzubauen? Sportverbandliche Regelungen obliegen dem organisierten Sport, der seine Angelegenheiten selbständig und in eigener Verantwortung (Autonomie des Sports) regelt und damit einer Einflussnahme durch die Bundesregierung entzogen ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 13. Inwiefern können Vereinsmannschaften, die von Geflüchteten gegründet worden sind (wie z. B. „Welcome United 03“ in Potsdam, „FC Lampedusa “ aus Hamburg oder „Champions ohne Grenzen“ aus Berlin) nach Kenntnis der Bundesregierung am Ligabetrieb des DFB teilnehmen, und was unternimmt die Bundesregierung, um etwaige diesbezüglich bestehende Hürden zu beseitigen? Hält die Bundesregierung es für angezeigt, dieses spezifische Engagement von Flüchtlingssportvereinen durch Bund oder Länder bzw. über die entsprechenden Dachverbände des Sports finanziell zu fördern? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich zu unternehmen ? Wenn nein, warum nicht? Alle Vereine, die am Ligaspielbetrieb des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) teilnehmen möchten, müssen sich zunächst beim Amtsgericht eintragen lassen. Unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen können die dann eingetragenen Vereine die Aufnahme in den jeweiligen Landessportbund bzw. Landesverband beantragen und nach erfolgter Aufnahme am Ligaspielbetrieb teilnehmen. Dieses Verfahren gilt auch für Vereine, die von Geflüchteten gegründet worden sind. Neben der Gründung eines eigenständigen eingetragenen Vereins besteht nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Möglichkeit der Eingliederung einer Mannschaft in die Strukturen eines bestehenden und im DFB organisierten Vereins, wie beispielsweise im Fall der aufgeführten Mannschaft „Welcome United 03“. Das Team „Welcome United 03“ wurde im Jahr 2014 von „SV Babelsberg 03“ in seine Vereinsstrukturen integriert. Die Spieler von „Welcome United 03“ wurden folglich Mitglieder des „SV Babelsberg 03“ und erhielten die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Mannschaften des Vereins. Über den „SV Babelsberg 03“ soll „Welcome United 03“ demnächst für den regulären Spielbetrieb in der Kreisliga angemeldet werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5650 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 9 Nach dem Grundsatz der Autonomie des organisierten Sports haben Vereine und Verbände das Recht, ihre eigenen inneren Angelegenheiten selbständig und in eigener Verantwortung zu regeln. Die Organisation und Zulassung zum Ligabetrieb eines Bundessportfachverbandes – hier des DFB – fallen in diesen Regelungsbereich , der nicht der Disposition der Bundesregierung unterliegt. Unabhängig davon sieht die Bundesregierung im Sport großes Potenzial, um die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund Erfolg versprechend und grundsätzlich leichter als in anderen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern. Siehe in Bezug auf das Programm Integration durch Sport die Antworten zu den Fragen 19 ff. Darüber hinaus hat der DFB die Bundesregierung darüber unterrichtet, dass ihm das Thema Integration seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen ist. Der DFB unternimmt daher diverse Anstrengungen, um bestehende Vereine und Strukturen für die Aufgaben hinsichtlich der Integration von Flüchtlingen zu unterstützen . So hat die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im März 2015 gemeinsam mit dem Deutschen Fußball-Bund die Broschüre „Willkommen im Verein! Fußball mit Flüchtlingen“ herausgegeben. Die Broschüre bietet Hinweise für die Vereinspraxis und die ehrenamtliche Arbeit mit Flüchtlingen und zeigt Möglichkeiten auf, Flüchtlingen den Einstieg in den organisierten Vereinssport zu erleichtern. Sie bietet einen Überblick zu Themen wie Versicherungsschutz, Vereinsmitgliedschaft, Spielberechtigungen und Unterstützungsmöglichkeiten. 14. Inwiefern wird es in Deutschland lebenden Geflüchteten durch das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ erleichtert, Sport zu treiben? a) Können von Initiativen und sonstigen Akteuren Gelder im Rahmen des Programms abgerufen werden? b) Falls bereits finanzielle Unterstützung beantragt wurde, in welcher Höhe wurden Gelder bewilligt (bitte nach Projektnehmer, Projekt, Förderhöhe und Förderzeitraum aufschlüsseln)? c) Falls keine Unterstützung für Geflüchtete durch das Programm „Integration durch Sport“ möglich ist, warum nicht? Anerkannte Flüchtlinge und Migranten mit sonstigem dauerhaften Aufenthaltsstatus haben Zugang zum Programm „Integration durch Sport“. Was die Höhe der Projektmittel angeht wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Zukünftig sollen auch Geduldete und Asylbewerber, die nicht aus sicheren Herkunftsländern stammen und seit mehr als drei Monaten in Deutschland leben, die Möglichkeit erhalten, im Rahmen des Programms sportbasierte Bewegungsangebote zu nutzen. d) Gibt es andere Möglichkeiten für Akteure des Sports, den Zugang von Geflüchteten zum Sport mit Geldern des Bundes zu fördern? Wenn ja, welche? Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unterstützt in den Jahren 2015 und 2016 mit jeweils 150 000 Euro pro Jahr das Projekt „1:0 für ein Willkommen“ der DFB-Stiftung Egidius Braun. Im Rahmen des Projekts erhalten pro Jahr bis zu 600 Fußballvereine, die bereits Zugangsangebote für Flüchtlinge machen, eine Unterstützung in Höhe von 500 Euro, um etwa offene Sportangebote, die Bereitstellung von Trainingskleidung, die Organisation von Fahrdiensten, Besuche in den Übergangswohnheimen und ähnliches finanzieren zu können. Bislang haben bereits über 400 Fußballvereine eine Unterstützung erhalten. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5650 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 0 Zudem unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in den Jahren 2015 und 2016 mit jeweils 150 000 Euro pro Jahr das Projekt „Willkommen im Fußball!“ der Bundesliga-Stiftung in Kooperation mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung. Bei dem Projekt werden an bis zu 20 Standorten der Ersten und Zweiten Bundesliga lokale Bündnisse unter Einbeziehung der Profivereine ins Leben gerufen, die Fußball- und Bildungsangebote für junge Flüchtlinge bis 27 Jahren organisieren. Die offenen Trainingsangebote und regelmäßigen Projektturniere, die auch als mobile Angebote aufsuchend in den Unterkünften der Flüchtlinge durchgeführt werden, werden dabei mit Bildungs-, Beratungs- und Begegnungsangeboten verknüpft, um die Kompetenzen der Jugendlichen umfassend zu stärken. 15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Initiativen vor, die Sportvereine unabhängig vom Programm „Integration durch Sport“ durchführen, um Geflüchteten den Zugang zum Sport als aktiv Sporttreibende oder als Zuschauerinnen und Zuschauer zu ermöglichen (bitte nach Verein, Sportart und Zugangsangebot aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Erhebungen über die derzeit vielerorts engagierten Vereine, Organisationen und Ehrenamtliche vor, die sich verantwortlich fühlen, vor Ort aktive Hilfe leisten und zu einer gelebten Willkommenskultur beitragen. 16. Hält es die Bundesregierung für angezeigt, dass Bundesprogramm „Integration durch Sport“ dahingehend fortzuentwickeln, um Geflüchtete verstärkt zu erreichen? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich zu unternehmen? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans Integration“ A. Förderrichtlinien und Zielvereinbarungen 17. Hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ umgesetzt, die Richtlinien zur Spitzensportförderung zu überarbeiten oder diese zu ergänzen, um gesellschaftspolitische Themen wie Integration und interkulturelle Kompetenz als Förderziele hinzuzufügen? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann plant sie, diese Selbstverpflichtung einzulösen? Die Bundesregierung wird ihre Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ (NAPI) umsetzen. Ein bereits vorliegender Referentenentwurf zur Neufassung der Sportförderrichtlinien enthält eine entsprechende Erweiterung um gesellschaftspolitische Themen. Seine Verabschiedung wurde allerdings zurückgestellt, da die geplante Neustrukturierung des Spitzensports auch Auswirkungen auf die Förderrichtlinie haben wird. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5650 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 1 18. Hat der DOSB nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen seine Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ umgesetzt , im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ Zielvereinbarungen zu implementieren a) zur Schaffung von zielgruppenspezifischen Sportmöglichkeiten und Sportangeboten, um bestehende Zugangsbarrieren für unterrepräsentierte Gruppen (wie Mädchen und Frauen, Erwachsene und Ältere sowie sozial Benachteiligte) abzubauen sowie b) zur Entwicklung und Umsetzung eines novellierten Kommunikationskonzepts zur aktiven Ansprache eben dieser bislang unterrepräsentierten Zielgruppen? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann plant der DOSB nach Kenntnis der Bundesregierung, diese Selbstverpflichtung einzulösen? Zielvereinbarungen zwischen den Landeskoordinatoren und dem DOSB wurden implementiert und stellen ein regelmäßiges Steuerungsinstrument dar. Inhaltlich beziehen sich diese Vereinbarungen auf die Programm-, Kommunikations- und Fortbildungskonzepte, die aus der Evaluation des Programms „Integration durch Sport“ hervorgegangen sind. Diese sehen vor, dass integrative Angebote zielgruppenspezifisch zu gestalten und kommunizieren sind. Diese Konzepte wurden im November 2010 fertiggestellt. Die Auswahl zu fördernder Stützpunktvereine orientiert sich ebenfalls an diesen Vorgaben. Ferner wurde im Dezember 2014 auf der Website des Programms ein praxisorientierter Handlungsleitfaden „Zielgruppenorientierte Integrationsarbeit“ veröffentlicht , welches eine Orientierungshilfe für die Ansprache von Migrantinnen , Älteren und sozial benachteiligten Menschen bietet. B. Projektförderung des Bundes im Bereich des Sports I. Bundesprogramm „Integration durch Sport“ 19. Welche Maßnahmen und Projekte wurden in den Jahren von 2009 bis 2014 über das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ gefördert? Der DOSB erhält 5,4 Mio. Euro pro Jahr zur Umsetzung des Programms „Integration durch Sport“. Mit diesen Fördermitteln werden in den 16 Bundesländern mehrere tausend regelmäßig oder einmalig stattfindende ein- und mehrjährige Maßnahmen umgesetzt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5650 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 2 20. Welche Bundesmittel wurden hierfür in den Jahren von 2009 bis 2015 verausgabt (bitte unter Angabe des Haushaltstitels nach Jahren und den geförderten Projekten bzw. Maßnahmen aufschlüsseln)? Zuwendungen für „Integration durch Sport“ stammen aus Kapitel/Titel 06 03 – 684 14. Die Zuwendungen verteilen sich auf die einzelnen Haushaltsjahre wie folgt: Im Jahr 2013 wurde eine zusätzliche Zuwendung in Höhe von 600 000 Euro für „Integration durch Sport“-flankierende Maßnahmen (ausschließlich integrative Maßnahmen ohne Verwaltungs- oder Personalaufwendungen) gewährt. 21. Welche der auf das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ bezogenen Selbstverpflichtungen aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ hat die Bundesregierung inzwischen umgesetzt, und welche noch nicht bzw. noch nicht vollständig (bitte im Hinblick auf die jeweilige Selbstverpflichtung sowie den Einsatz von Bundesmitteln aufschlüsseln)? Auf IDS bezogene Selbstverpflichtungen aus dem NAPI: Jahr Fördersumme in Euro 2009 5 427 926 2010 5 400 000 2011 5 400 000 2012 5 400 000 2013 5 400 000 2014 5 400 000 2015 5 400 000 Selbstverpflichtung: Stand der Umsetzung: eingesetzte Bundesmittel : Der DOSB wird im Rahmen des Programms IDS Sportmöglichkeiten schaffen und Sportangebote entwickeln, die sich an den Motiven der Zielgruppe zum Sporttreiben orientieren und deren spezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen. Der DOSB hat mit den 16 Landessportbünden /-sportjugenden Zielvereinbarungen zur Aufnahme entsprechender Sportangebote getroffen. im Rahmen der regulären jährlichen Programm -Förderung von 5,4 Mio. Euro V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5650 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 3 Selbstverpflichtung: Stand der Umsetzung: eingesetzte Bundesmittel : Verbesserung der Informationslage von a) lokalen Akteuren der Integration (BAMF-Regionalkoordinatoren/ -innen) und b) Migranten/innen über den organisierten Sport und lokale Angebote Grundlagen für die Verbesserung der Informationslagen verschiedener Akteure sind die Kommunikations- und Fortbildungskonzepte des Programms „Integration durch Sport“. Die Umsetzung durch die hauptamtlichen Landeskoordinatoren der Landessportbünde im Rahmen konkreter Maßnahmen (zum Beispiel die Durchführung von Seminaren „Sport Interkulturell “, die Erstellung von Publikationen , Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Stützpunktvereine und andere sportbezogene Akteure vor Ort) werden über Zielvereinbarungsgespräche mit dem DOSB gesteuert. Die BAMF-Regionalkoordinatoren, die u. a. in den lokalen Integrationsnetzwerken vertreten sind, führen mindestens zu Beginn eines Jahres Gespräche mit den Landeskoordinatoren der Landessportbünde zum Stand des Programms „Integration durch Sport“ und zur Auswahl neuer Stützpunktvereine. im Rahmen der regulären jährlichen Programm -Förderung von 5,4 Mio. Euro Der DOSB wird im Bundesprogramm IDS einen Schwerpunkt der künftigen Arbeit auf bislang im Sport unterrepräsentierte Gruppen, wie z. B. Mädchen und Frauen legen. Der DOSB hat mit den 16 Landessportbünden /-sportjugenden Zielvereinbarungen zur Ergreifung von spezifischen Maßnahmen zur Erreichung der Zielgruppe Mädchen/Frauen getroffen. im Rahmen der regulären jährlichen Programm -Förderung von 5,4 Mio. Euro Bereitstellung interkultureller Schulungen für Funktionsträger/-innen a) Qualifizierungsmaßnahme „Sport interkulturell“ b) Erstellung eines Konzepts zur weiteren Vorgehensweise im Prozess der interkulturellen Öffnung des Sports Das Fortbildungsmodul „Sport Interkulturell “ wird durch alle Landessportbünde angeboten und steht allen Interessierten, unabhängig von einer Mitwirkung im Rahmen von „Integration durch Sport“, offen. Die Anerkennung dieses Moduls für den Lizenzerwerb und deren Verlängerung durch die verschiedenen Sportund Fachverbände soll verbessert werden . Um die Inhalte von „Sport Interkulturell“ für die verschiedenen Funktionsebenen des Sports (Trainerinnen und Trainer, Vorstandsmitglieder, ehrenamtlich Helfende und Sporttreibende, Verbandsvertreter ) gezielter und nachhaltiger transportieren zu können, werden aktuell Handlungsempfehlungen ausgearbeitet und umgesetzt. im Rahmen der regulären jährlichen Programm -Förderung von 5,4 Mio. Euro V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5650 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 4 Selbstverpflichtung: Stand der Umsetzung: eingesetzte Bundesmittel : Im Rahmen des Programms IDS wird der Zuwendungsgeber dafür Sorge tragen, dass die Zielgruppenansprache kultursensibel und geschlechtsspezifisch organisiert sowie das Angebot zielgruppenspezifischer Sportarten ausgeweitet wird. Die Maßnahmen des novellierten Kommunikationskonzeptes wurden umgesetzt . Eine Publikation über zielgruppenorientierte Ansprache wurde veröffentlicht . Schwerpunkt der Arbeit liegt nun auf unterrepräsentierten Gruppen wie Mädchen oder Frauen. Dies wurde in den Zielvereinbarungen mit den Landessportbünden berücksichtigt. im Rahmen der regulären jährlichen Programm -Förderung von 5,4 Mio. Euro Der DOSB wird im Rahmen der Umsetzung des Bundesprogramms IDS die Zielgruppenerweiterung mit spezifischen Sportangeboten unterstützen. Die Aufnahme von Maßnahmen/Projekten zur Heranführung der Zielgruppe durch aktive Ansprache/zielgruppenspezifische Sportangebote zur Minderung der Zugangsbarrieren wurde in den Zielvereinbarungen mit den Landessportbünden berücksichtigt. im Rahmen der regulären jährlichen Programm -Förderung von 5,4 Mio. Euro Der DOSB wird im Rahmen des Bundesprogramms IDS gezielte Kooperationsprojekte umsetzen und die Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern forcieren. Die Aufgaben der Landeskoordinationen der Landessportbünde umfassen ebenfalls die Initiierung und Unterstützung von Kooperationen zwischen Stützpunktvereinen mit weiteren lokalen Akteuren im Rahmen von „Integration durch Sport“. Dazu gehört auch die Schaffung von Plattformen zum Erfahrungsaustausch , zum Beispiel im Rahmen von Veranstaltungen. Die Steuerung erfolgt über Zielvereinbarungsgespräche mit dem DOSB. im Rahmen der regulären jährlichen Programm -Förderung von 5,4 Mio. Euro Erstellung einer Schriftenreihe zur stärkeren Gewichtung der Zusammenarbeit mit Migrantenvereinen im Rahmen des Bundesprogramms IDS Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit von „Integration durch Sport“ werden regelmäßig Best-Practice-Projekte vorgestellt. Hierbei werden nicht nur besonders aktive oder engagierte Vereine präsentiert, sondern auch Stellungnahmen bekannter Personen aus dem Sport, teils mit eigener Migrationserfahrung zur Unterstützung des Programms. Daneben betreibt der DOSB einen vierteljährlich erscheinenden Informationsdienst , mit dem eine Auswahl wissenswerter Beiträge zur Arbeit des Programms „Integration durch Sport“ zusammengestellt wird. im Rahmen der regulären jährlichen Programm -Förderung von 5,4 Mio. Euro V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5650 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 5 Selbstverpflichtung: Stand der Umsetzung: eingesetzte Bundesmittel : Mitwirkung in bundesweiten Netzwerken mit dem Ziel einer gemeinsamen Abstimmung von Projekten und Maßnahmen vor Ort im Rahmen des Bundesprogramms IDS Das BAMF steht im Rahmen von „Integration durch Sport“ im engen Kontakt mit dem DOSB und nimmt an den jährlichen Arbeitstreffen aller Landeskoordinationen teil. Daneben besuchen Vertreter des BAMF vereinzelt besondere IDS-Veranstaltungen (Tage der Offenen Tür, herausragende Sportveranstaltungen wie dem Finale der der Fair-Play-Soccer-Tour) und Wochenendeseminare „Sport Interkulturell “, um auch mit Aktiven auf der Ebene der lokalen Sportvereine ins Gespräch zu kommen und so direktes Feedback zu erhalten. Darüber hinaus ist das BAMF in den Beiräten von „spin – sport interkulturell“ (NRW-Modellprojekt) und „Zugewandert und Geblieben – Sport für Ältere aus aller Welt“ vertreten. Der DOSB wird die Umsetzung des Bundesprogramms IDS mit Kommunikationsmaßnahmen entsprechend den Inhalten des neuformulierten IDS-Kommunikationskonzepts begleiten und so das Bewusstsein für Integration als Querschnittsthema verankern Das Kommunikationskonzept stellt die Basis für die Öffentlichkeitsarbeit des DOSB und der Landessportbünde dar. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen (Pflege der Homepages, Erstellung von Publikationen, Vorstellung von BestPractice -Maßnahmen, Vereinsportraits, Durchführung von Veranstaltungen, etc.) werden durch Zielvereinbarungsgespräche zwischen Landeskoordination und DOSB gesteuert. im Rahmen der regulären jährlichen Programm -Förderung von 5,4 Mio. Euro Berücksichtigung des Themas Sport und Gesundheit nach Bedarf im Rahmen des Bundesprogramms IDS Bundesweit werden integrative Angebote mit ausdrücklich gesundheitsförderlichen Aspekten im Rahmen von „Integration durch Sport“ durchgeführt und gefördert. im Rahmen der regulären jährlichen Programm -Förderung von 5,4 Mio. Euro Berücksichtigung des Themas „Sport für Senioren/innen mit und ohne MH“ nach Bedarf im Rahmen des Bundesprogramms IDS Die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren wird nach Bedarf im Rahmen der Stützpunktvereinsförderung abgedeckt. Neben Frauen und Mädchen stellt diese eine weitere Schwerpunktgruppe dar. Eine durch den DOSB geplante und durch das BAMF befürwortete gemeinsame Förderung durch BAMF und BMFSFJ des Programms „Zugewandert und Geblieben – Sport für Ältere aus aller Welt“ kam nicht zustande. Das Projekt „Zugewandert und Geblieben – Sport für Ältere aus aller Welt“ wird zuwendungsrechtlich von „Integration durch Sport“ getrennt durch den DOSB und verschiedene Landessportbünde, gefördert durch das BMFSFJ, durchgeführt. im Rahmen der regulären jährlichen Programm -Förderung von 5,4 Mio. Euro V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5650 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 6 22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um welche Ergebnisse der Evaluierung des Bundesprogrammes „Integration durch Sport“ umzusetzen, die die Universität Potsdam im Jahr 2009 vorgelegt hat? Als Ergebnis aus der Evaluation im Jahr 2009 wurden u. a. folgende Schritte festgelegt und in der Folgezeit umgesetzt: ● Eine Zielgruppenerweiterung durch Einbeziehung weiterer Zuwanderergruppen neben Spätaussiedlern, sowie insbesondere von Frauen und Mädchen aus muslimischen Kulturkreisen sowie älterer Migranten. ● Die Entwicklung zielgruppenspezifischer sportlicher und außersportlicher Maßnahmen, d. h. auch eine Ausweitung der Sportangebotspalette. ● Die interkulturelle Öffnung der Stützpunktvereine durch die Ausweitung des Qualifizierungsangebots „Sport Interkulturell“. Diese Zielsetzungen sind Inhalt der Zielvereinbarungen des DOSB mit seinen Landessportbünden und haben in den letzten Jahren zu einem deutlichen Anstieg von Frauen und Mädchen im Sport geführt. Ebenso wurden Programme entwickelt, neue Sportarten zu etablieren wie z. B. Gorodki (russisches Stockwurfspiel ). Derzeit arbeitet der DOSB in Zusammenarbeit mit der Führungsakademie des DOSB an Maßnahmen, das sehr erfolgreiche Qualifizierungsangebot „Sport interkulturell“ passgenauer für einzelne Zielgruppen im Sport aufzubereiten . Ältere Migranten versucht der DOSB seit dem Jahr 2014 über das vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Projekt „ZUG“ (siehe Antwort zu Frage 4) vermehrt zu erreichen. Eine weitere Zielgruppenerweiterung des Programms „Integration durch Sport“ ist mit der Öffnung des Programms für Geduldete und Asylbewerber nach einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten beabsichtigt. 23. Plant die Bundesregierung, das Programm „Integration durch Sport“ erneut zu evaluieren oder ggf. auch ohne eine erneute Evaluation konzeptionell bzw. methodisch fortzuentwickeln und auszubauen? Wenn ja, in welchem Rahmen, und bis wann soll dies geschehen? Wenn nein, warum nicht? Auf der Basis der in den Jahren 2007 bis 2009 durchgeführten umfangreichen Evaluation des Programms „Integration durch Sport“ und seiner Programmelemente wurden im Jahr 2010 Handlungsempfehlungen abgeleitet. Darüber hinaus hat der DOSB zum Beispiel Konzeptpapiere zum Programm „Integration durch Sport“ überarbeitet, Expertisen zu einzelnen Themenschwerpunkten und Evaluationen der Qualifizierungsmaßnahme „sport interkulturell“ in Auftrag gegeben sowie eine Überarbeitung der Grundsatzerklärung „Sport und Zuwanderung “ auf den Weg gebracht. Von Mai 2013 bis Februar 2014 fand eine weitere Evaluation des Programms „Integration durch Sport“ statt. Ziel der erneuten wissenschaftlichen Evaluation war es, auf der Basis qualitativer Interviews mit den Landeskoordinatorinnen und -koordinatoren sowie Ansprechpartnerinnen und -partnern in Stützpunktvereinen Informationen über die bisherige Umsetzung der Handlungsempfehlungen in die soziale Praxis der Vereinsarbeit und die Weiterentwicklung des Programms zu erhalten sowie Aufschluss über die Möglichkeiten, Grenzen und den Erfolg der im Anschluss an die Evaluation implementierten Maßnahmen herauszuarbeiten. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5650 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 7 In der aktuellen Förderperiode für die Jahre 2015 bis 2017 wird eine fortlaufende wissenschaftliche Begleitung des Programms „Integration durch Sport“ stattfinden. II. Länderprogramme 24. Welche Länderprogramme zur Förderung sportlicher Aktivitäten von Menschen mit Migrationshintergrund (innerhalb und außerhalb von Sportvereinen ) kennt die Bundesregierung, und wie wurden diese Programme in den Jahren von 2009 bis 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bundesländer mit Landesmitteln gefördert? Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis. 25. Welche ihrer auf das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen „spin – sport interkulturell“ bezogenen Selbstverpflichtungen aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“, a) Förderung von jährlich 5 000 Mädchen und 100 Übungsleiterinnen mit Migrationshintergrund sowie 25 Partnervereinen, b) Einbindung von „spin – sport interkulturell“ in die kommunalen Bildungslandschaften , c) Etablierung von Kooperationen zwischen (Ganztags-)Schulen und Vereinen sowie d) Förderung und Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements zur Stärkung der Wahrnehmung der Integration als Querschnittsthema, hat die Bundesregierung inzwischen umgesetzt, und welche noch nicht bzw. noch nicht vollständig (bitte im Hinblick auf die jeweilige Selbstverpflichtung sowie den Einsatz von Bundesmitteln aufschlüsseln)? Nach hiesigem Kenntnisstand wurden alle Selbstverpflichtungen aus dem Programm des Landes NRW „spin – sport interkulturell“ umgesetzt. Am 12. Juni 2015 fand die Abschlussveranstaltung „spin – sport interkulturell“ (NRW-Modellprojekt) statt, auf der ebenfalls die Ergebnisse der begleitenden Evaluation durch die Humboldt-Universität zu Berlin (HU Berlin) präsentiert wurden. 26. Unterstützt der Bund noch andere Länderprogramme, und wenn ja, welche Programme in welcher Höhe? Nein. III. Sonstige Projekte im Rahmen des „Nationalen Aktionsplan Integration“ 27. Welche Rolle nehmen aus Sicht der Bundesregierung die Schulsportwettbewerbe „Jugend trainiert für Paralympics“ und „Jugend trainiert für Olympia“ ein, um junge Menschen mit Migrationshintergrund an den Sport heranzuführen? Mit etwa 800 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA der größte Schulsportwettbewerb der Welt. Viele Kinder und Jugendliche, die hieran im Rahmen ihrer Schulmannschaften teilnehmen, verfügen über einen Migrationshintergrund. Die genaue Anzahl ist der Bundesregierung nicht bekannt. Dieser Wettbewerb zielt ebenso wie JUGEND TRAINIERT V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5650 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 8 FÜR PARALYMPICS nicht darauf ab, speziell die Gruppe von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund an den Sport heranzuführen. Gleichwohl stellen beide Schulsportwettbewerbe Angebote dar, Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund für den Sport zu begeistern. 28. Was waren die Ergebnisse bzw. wie lauten die elf Handlungsempfehlungen des durch die Bundesregierung geförderten Projekts „Junges Engagement im Sport“ (JETST) zur Förderung der Aktivitäten muslimischer Mädchen und junger Frauen im Sport- und Schwimmbereich, und wie gedenkt die Bundesregierung, diese Ergebnisse und Handlungsempfehlungen umzusetzen? Die im Rahmen des Projekts „JETST“ (Projektlaufzeit: 1. Januar 2009 bis 31. März 2012) erarbeiteten elf Handlungsempfehlungen sind im Abschlussbericht der Evaluation und wissenschaftlichen Begleitung des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS, Frankfurt a. M., 2012) zusammengefasst und erläutert worden. Sie lauten: Nr. 1: Triff eine Entscheidung! Nr. 2: Nimm dir Zeit und handele bewusst! Nr. 3: Gehe aktiv auf die Jugendlichen zu! Nr. 4: Baue auf Beziehungen! Nr. 5: Entwickle dein Selbstverständnis! Nr. 6: Orientiere dich an der Lebenswelt der jungen Menschen! Nr. 7: Schaffe Mehrwert für alle und lasse ihn sichtbar werden! Nr. 8: Kooperiere … Nr. 9: … und sorge für Schnittstellen in den Vereinen und Verbänden! Nr. 10: Heiße die „Neuen“ willkommen! Nr. 11: Biete Qualifizierung! Einen Handlungsschwerpunkt bildete die Qualifikation zur Übungs- und Schwimmleiterin von ca. 20 muslimischen Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund im Alter von 16 bis 25 Jahren mit dem Ziel, sie später als Multiplikatorinnen in neue und bereits bestehende Angebote der Sport- und Schwimmvereine zu integrieren. Mit der beidseitigen interkulturellen Öffnung durch deutsche und muslimische Übungs- und Schwimmleiterinnen sollte von Beginn an die Möglichkeit des gegenseitigen Austausches von Teilnehmerinnen an den Sport- und Schwimmangeboten geschaffen werden. Wichtiges Kriterium war hierbei die Vernetzung von Sportvereinen mit Migrantenorganisationen, die mit gemeinsamen Angeboten die kulturelle Vielfalt innerhalb der Gruppen beleben und somit zur dauerhaften Begegnung zwischen den Jugendlichen beitragen können. Die Handlungsempfehlungen wurden im Rahmen einer Publikation der Deutschen Sportjugend (dsj) veröffentlicht und den Strukturen des organisierten Sports bereitgestellt. Mit der Ergänzung um Entscheidungs- und Arbeitshilfen sollen sie dazu beitragen, die Verantwortlichen im organisierten Sport bei der Ansprache und der Arbeit mit der Zielgruppe zu unterstützen. 29. Gibt es aktuell weitere durch den Bund oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch ein Bundesland geförderte Projekte, die das Ziel haben, sportliche Aktivitäten speziell von muslimischen Mädchen und jungen Frauen zu fördern? V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5650 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 9 Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Ziel des Programmes „Integration durch Sport“ ist es u. a., die Anzahl der Frauen und Mädchen – insbesondere auch mit muslimischem Glauben – als Teilnehmerinnen an Sportmaßnahmen sowie in Bezug auf die Übernahme von Funktionen zu steigern. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen der Stützpunktvereine und der Landessportbünde vor Ort, die aus dem Programm gefördert werden. Eine Aufstellung der einzelnen Maßnahmen erfolgt seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nicht. 30. Haben das Bundesministerium des Innern sowie der DOSB, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, zwei kommunale Modellprojekte zur Steigerung der Attraktivität von Sportvereinen für Menschen mit Migrationshintergrund und ihrer Aktivierung zu Teilhabe sowie Engagement im Sportverein begonnen? a) Wenn ja, an welchen Standorten? Und wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bzw. die Nachhaltigkeit der hierbei erprobten Maßnahmen? b) Wenn nein, warum nicht? Für die Bundesregierung ist nicht einzuordnen, auf welche etwaige Zusage im Nationalen Aktionsplan Integration bezüglich zwei kommunaler Modellprojekte sich die Frage bezieht. 31. Wurde das Projekt „Bunter Mädchenfußball“ tatsächlich, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, auf fünf weitere Modellregionen ausgedehnt? a) Wenn ja, an wie vielen Standorten wird dieses Projekt inzwischen durchgeführt? Wie viele Fußballerinnen werden hierdurch erreicht? Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bzw. die Nachhaltigkeit der hierbei erprobten Maßnahmen? b) Wenn nein, warum nicht? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Ausweislich des Nationalen Aktionsplans Integration sind für das Projekt „Bunter Mädchenfußball “ das Hessisches Ministerium des Innern und für Sport sowie der DFB verantwortlich . 32. Wurde tatsächlich, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, an zehn Modellstandorten des Projekts „Fußball ohne Abseits“ versucht, die Sprachförderung zu berücksichtigen? a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bzw. die Nachhaltigkeit der hierbei erprobten Maßnahmen? b) Wenn nein, warum nicht? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Ausweislich des Nationalen Aktionsplans Integration ist hierfür der DFB verantwortlich. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5650 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 0 33. Hat der DOSB nach Kenntnis der Bundesregierung, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, das Projekt „Bewegungsgestützte Spracherziehung“ gestartet? a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bzw. die Nachhaltigkeit der hierbei erprobten Maßnahmen? b) Wenn nein, warum nicht? Hierüber hat die Bundesregierung keine Kenntnis. 34. In welcher Form erfolgte die Ausweitung der Zusammenarbeit von Sportverbänden und Sportvereinen mit Integrationskursträgern zur Förderung der praxisnahen Sprachanwendung im Sport, und wann erwartet die Bundesregierung eine flächendeckende Zusammenarbeit? Eine entsprechende Zusammenarbeit findet nicht statt und ist auch nicht beabsichtigt . IV. Netzwerkförderung 35. Welche Kooperationsprojekte der Netzwerkpartner des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ wurden mit welchen Zielsetzungen umgesetzt ? In dem durch das Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projekt „Bewegung und Gesundheit – mehr Migrantinnen in den Sport“ (in den Jahren 2008 bis 2012) arbeiteten unter der Leitung des DOSB der Deutsche Ju-Jutsu-Verband , die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, der Deutsche Turner-Bund, der Landessportverband Baden-Württemberg und die Sportjugend des Landessportbundes Berlin in einem Netzwerk zusammen. Ziel der Verbände war es, in Kooperation mit kommunalen Partnern neue Zugänge zu den Lebenswelten der Migrantinnen zu schaffen und ihnen mit Hilfe des Sports neue Wege in der Freizeitgestaltung aufzuzeigen. Es wurden bundesweit 21 verschiedene Teilprojekte mit 70 kombinierten Angeboten umgesetzt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration haben das Projekt „Gewinnung und Qualifizierung von Funktionärinnen und Funktionären, Übungsleiterinnen und Übungsleitern und Trainerinnen und Trainern mit Migrationshintergrund “ (in den Jahren 2011 bis 2014) der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände (BAGIV) gefördert. Kooperationspartner war der Hessische Sportbund. Ziel war die Heranführung von Menschen mit Migrationshintergrund aus den Mitgliedsorganisationen der BAGIV an den organisierten Sport, um diese als Multiplikatoren für eine aktive ehrenamtliche Mitwirkung in Sportvereinen zu gewinnen. 36. Inwieweit und in welcher Form (z. B. im Ausbau örtlicher Netzwerke durch Schaffung wohnortnaher Sport- und Begegnungsstätten) werden Belange des Sports in die Programme der Städtebauförderung aktiv einbezogen (bitte nach Programm und soweit möglich nach bereitgestellten Finanzmitteln aufschlüsseln)? Mit der Förderung des Städtebaus unterstützt der Bund die Städte und Kommunen bei ihrer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Dafür stehen im Programmjahr 2015 aktuell insgesamt 700 Mio. Euro an Bundesmitteln zur Verfügung , welche im Rahmen der Drittelfinanzierung durch Länder und Kommunen zu komplettieren sind. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5650 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 1 Maßnahmen der Schaffung, Erhaltung und Sanierung von Sportstätten in städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sind in allen Programmen der Städtebauförderung förderfähig. Die Maßnahmen erfolgen im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung (Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzepte). Ziel ist die Ausstattung von Quartieren auch mit Gemeinbedarfseinrichtungen zur Sicherung der Wohn- und Lebensqualität. Eine Zuordnung des konkreten Mitteleinsatzes in den Programmen für Zwecke der Sportstättenförderung ist nicht möglich; entsprechende Daten liegen dem Bund hierzu nicht vor. 37. Wurden die Förderprogramme des DOSB nach Kenntnis der Bundesregierung verstärkt auf die Unterstützung von Netzwerkarbeit ausgerichtet, und in welcher Form ist dieses geschehen? Der DOSB verstärkt seine Ausrichtung auf eine Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen . Zu diesem Zweck hat auch eine entsprechende Tagung des DOSB mit Migrantenorganisationen im Jahr 2014 stattgefunden. C. Interkulturelle Öffnung 38. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim DOSB selber bzw. den beim DOSB organisierten olympischen Verbänden (wie DFB, dem Deutschen Tennis Bund e. V., der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. etc.) hauptamtlich als Funktionäre bzw. im jeweiligen Vorstand beschäftigt (bitte den jeweiligen Verbänden und Funktionsebenen sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, wird die Bundesregierung zumindest bei den Vereinigungen , die durch den Bund gefördert werden, auf eine derartige Erhebung drängen, und falls nein, warum nicht? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund als hauptamtliche Funktionäre bzw. im Vorstand des DOSB bzw. den beim DOSB organisierten olympischen Verbänden fällt unter die Autonomie des organisierten Sports und entzieht sich damit einer Einflussnahme durch die Bundesregierung. 39. Haben der DOSB bzw. seine Mitgliedsverbände nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt , Integrationsbeauftragte benannt und für diese Beauftragten ein spezifisches Aufgabenprofil entwickelt (bitte auch für jeden Mitgliedsverband einzeln erläutern)? a) Wenn ja, wann, und wie sieht dieses aus? b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden? Im Rahmen des Programms „Integration durch Sport“ werden Integrationsbeauftragte auf allen Ebenen des organisierten Sports benannt, um die Themen „Integration“ und „Interkulturelle Öffnung“ als einen bei sämtlichen Entscheidungen zu berücksichtigenden Aspekt zu etablieren. Im Rahmen der Auswahl von lokalen Stützpunktvereinen sind die Verankerung des Themas „Integration“ in die Vereinsstrukturen und die Vorstandsarbeit eines der Entscheidungskriterien. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5650 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 2 Beim DOSB liegt die Verantwortung für die Koordination des Programms „Integration durch Sport“ im Geschäftsbereich Sportentwicklung, Ressort Chancengleichheit und Diversity, Sport und Integration. 40. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Profisportlerinnen und Profisportler mit Migrationshintergrund bei welchen Sportvereinen angestellt sind? Die Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. 41. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund, die ehrenamtlich bzw. hauptamtlich in den Vorständen wie im Ausbildungssystem des Sports tätig sind, zu erhöhen? a) Wenn ja, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für sachgerecht ? b) Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hält es für sinnvoll, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des Sports zu erhöhen und deren Teilhabe zu stärken. Deshalb wurde und wird das Programm „Integration durch Sport“ aus Bundesmitteln gefördert, das darauf gerichtet ist, entsprechende Maßnahmen des organisierten Sports, seiner Vereine und Verbände zu unterstützen und die interkulturelle Sensibilisierung von Migranten und der Aufnahmegesellschaft zu fördern. Mit dem Ziel, die Akteure der Integrationsarbeit vor Ort zu stärken und den Weg für Migranten in alle Funktionen des Sports zu öffnen, finden darüber hinaus in allen Bundesländern Qualifizierungsmaßnahmen „Sport interkulturell “ statt. I. Unterstützung von Migrantenorganisationen 42. Teilt die Bundesregierung die Feststellung einer Expertise des DOSB, dass die vier Typen von Migrantensportvereinen (Aussiedlersportverein, ethnischer bzw. multiethnischer Sportverein und instrumenteller Sportverein) „einen wichtigen Integrationsbeitrag leisten, indem sie Personen erreichen und im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Integration aktivieren, zu denen Organisationen der Mehrheitsgesellschaft kaum Zugang haben“ (Migrantensportvereine als Partner der Integrations- und Verbandsarbeit, Frankfurt 2012, S. 52)? a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Feststellung ? b) Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung teilt die Feststellung, dass Migrantensportvereine einen wichtigen Integrationsbeitrag leisten insoweit, als sie davon ausgeht, dass u. a. durch die sportliche Betätigung und im Wettkampf mit anderen Sportvereinen Begegnungen von Zuwanderern mit Vertretern der Aufnahmegesellschaft stattfinden und so Integration unterstützt wird. Deshalb wird im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ nicht spezifisch zwischen Migrantensportvereinen und Nichtmigrantensportvereinen unterschieden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/5650 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 3 43. Sind Migrantensportvereine inzwischen Zielgruppe einer spezifischen Förderung des Bundes und bzw. oder nach Kenntnis der Bundesregierung eines Landes oder des DOSB? a) Wenn ja, in welcher Form und mit welchen öffentlichen Mitteln wurden die einzelnen Migrantensportvereine in den Jahren von 2009 bis 2014 durch Haushaltsmittel des Bundes oder der Länder unterstützt? b) Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen des Programms „Integration durch Sport“ wird nicht zwischen Migrantensportvereinen und Nichtmigrantensportvereinen unterschieden. Die Zugangsmöglichkeiten und -voraussetzungen zu den Angeboten des Programms sind für Vereine grundsätzlich gleich. 44. Wie lauten die wichtigsten Ergebnisse des durch das BAMF beauftragten und im Jahr 2011 abgeschlossenen Forschungsprojekts „Migrantenorganisationen mit sportbezogenen Handlungsfeldern“? a) Wurde dieser Forschungsbericht durch das BAMF veröffentlicht? Wenn ja, wann, und wo ist er verfügbar? Wenn nein, warum nicht? b) Wurden die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, umgesetzt? Wenn ja, in welcher Form, und durch den Einsatz welcher Bundesmittel ? Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden? Die wesentlichen Ergebnisse der Studie lauten: ● Migrantenorganisationen im Sport sind eine relevante und wachsende Gruppe. ● Es besteht eine große Vielfalt von Migrantenorganisationen im Sport. ● Die Eigen- und Fremdwahrnehmung der Migrantenorganisationen weichen zum Teil deutlich voneinander ab. Aus dem Forschungsprojekt ist ein Kongresskonzept hervorgegangen, das in Form eines Kongresses am 18. Juni 2012 mit dem Titel: „Wissen – schaf(f)t – Teilhabe: Integration und Sport“ umgesetzt wurde. Im Rahmen des Kongresses wurden zentrale Ergebnisse der Studie erstmals öffentlichkeitswirksam vorgestellt , die dargestellten Ergebnisse ausführlich diskutiert und im Hinblick auf sportpolitische Konsequenzen bewertet. Die Ergebnisse des Kongresses wurden in einer Tagungsdokumentation schriftlich festgehalten und können im Internet auf den Webseiten der HU Berlin sowie des Programms „Integration durch Sport“ abgerufen werden. Im Rahmen des Kongresses wurde eine Zusammenfassung zentraler Ergebnisse der Studie (ca. 20 Seiten) zur Verfügung gestellt. Die Publikation wurde im Internet öffentlich zugänglich gemacht. Das BAMF nutzt seine jährlichen Fachtagungen für Migrantenorganisationen, um das Thema „Sport als Engagementfeld“ zu platzieren und Kooperationen mit sonstigen Vereinen zu unterstützen. Insgesamt haben jeweils rund 100 Vertreter von Migrantenorganisationen an diesen Veranstaltungen teilgenommen, darunter auch eine Vielzahl von Sportvereinen, mit denen insbesondere die Rolle des Sports zur Stärkung des sozialen Engagements erörtert wurde. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5650 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 4 45. Arbeiten die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer im Sportbereich auch mit außersportlichen Migrantenorganisationen als Kooperations- und Netzwerkpartner zusammen? a) Wenn ja, wo erfolgt mit welcher Organisation eine solche Zusammenarbeit ? b) Wenn nein, warum nicht? Von Oktober 2011 bis Oktober 2014 wurde vom BAMF und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gemeinsam das Sportprojekt “Gewinnung und Qualifizierung von Funktionärinnen und Funktionäre , Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Trainerinnen und Trainer mit Migrationshintergrund” gefördert. Das Projekt wurde durch die außersportliche Migrantenorganisation der BAGIV mit Unterstützung des Hessischen Sportbundes durchgeführt. 46. Hat das BAMF, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, Migrantenorganisationen als Akteure im Bereich Sport und Förderung von Kooperationen mit sonstigen Vereinen „unterstützt“? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden? In den Jahren 2010 bis 2013 wurde vom BAMF das Projekt „Stärkung der Erziehungskompetenz von Menschen mit Migrationshintergrund und Integration von Migrantinnen in den organisierten Vereinssport“ des Berliner Fußballverbands e. V. gefördert, das in Kooperation mit dem Türkischen Bund Berlin Brandenburg (TBB) durchgeführt wurde. Das BAMF hat gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration , Flüchtlinge und Integration das Projekt „Gewinnung und Qualifizierung von Funktionärinnen und Funktionärinnen, Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie Trainerinnen und Trainern mit Migrationshintergrund“ (in den Jahren 2011 bis 2014) der BAGIV mit Unterstützung des Hessischen Sportbundes gefördert (siehe Antwort zu Frage 35). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen. II. Sensibilisierungskampagnen 47. Wie viele Personen mit Migrationshintergrund haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2009 bis 2014 an der Qualifizierungsmaßnahme „Sport interkulturell“ zur Sensibilisierung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern, Trainerinnen und Trainern und Funktionärinnen und Funktionären teilgenommen (bitte nach Jahren, Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. 48. Kann die Bundesregierung den Befund der Evaluation dieser Qualifizierungsmaßnahme für das Jahr 2012 bestätigen, dass hiervon sozial benachteiligte bzw. bildungsferne Personen „auffallend“ selten erreicht werden konnten, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung hier gegenzusteuern ? Die Durchführung und Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahme „Sport interkulturell “ obliegt dem DOSB und seinen einzelnen Sportbünden. Erhebungen V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/5650 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 5 bezüglich im Ehrenamt tätiger Personen haben ergeben, dass sich generell – auch im Sport – vermehrt Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen ehrenamtlich betätigen. Derzeit arbeitet der DOSB daran, das Qualifizierungsangebot noch passgenauer auf einzelne Zielgruppen zuzuschneiden, um spezifische Personengruppen besser erreichen zu können. 49. Inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung z. B. der DFB tatsächlich , wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, a) jährlich eine interkulturelle Sensibilisierung von 5 000 Trainerinnen und Trainern bzw. Betreuerinnen und Betreuern im Bereich des Breitenfußballs durchgeführt, b) das Praxishandbuch „Integration“ bzw. das Nachschlagewerk „Integration A– Z“ zur interkulturellen Sensibilisierung der Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer bzw. für die Vereins- und Verbandsfunktionäre entwickelt und verbreitet, bzw. c) jährlich 10 000 Übungsleiterinnen und Übungsleiter für die Verwendung der deutschen Sprache in der Praxis und im Wettkampf sensibilisiert ? Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. D. Förderung der sportwissenschaftlichen Forschung 50. Wurden, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, die Fragemodule im Sportentwicklungsbericht überprüft? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden? Die Fragemodule wurden überprüft und den Bedarfen von Sportpraxis und Beratung angepasst. Es wurden umfangreiche Auswertungen realisiert (s. Breuer, C. & Feiler, S., 2015, Integration von Migranten im Sportverein, in C. Breuer (Hrsg.), Sportentwicklungsbericht 2013/2014. Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland, S. 231 bis 267, Köln, Sportverlag Strauß). 51. Wurden die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Sportvereinsbezogene Sozialisation“, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, im Hinblick auf die Abstinenz von Mädchen und Frauen im Sportverein „ausgewertet und umgesetzt“? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden? Die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Sportvereinsbezogene Sozialisation“ zeigen, dass der kulturelle Hintergrund der Herkunftsfamilien eine besondere Bedeutung hat. Insbesondere in türkisch-muslimischen Milieus gebe es eine gänzlich andere Bewegungskultur. Sport und Bewegung seien demnach für die Herkunftsfamilien insbesondere bei Mädchen nicht sinnstiftend. Der Studie zufolge beeinflussen soziale Faktoren der Familie mit zunehmendem Alter das Sportverhalten der Mädchen mit Migrationshintergrund, während die Jungen in diesen Familien immer mehr Freiheiten genießen können. Die sportbezogene Sozialisation verlaufe in Familien ohne Migrationshintergrund wesentlich geschlechtshomogener. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5650 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 6 Religiöse Migrantinnen und Migranten mit christlicher Konfession beteiligten sich häufiger im Sportverein als nichtreligiöse Zuwanderer ohne konfessionelle Bindung. Bei muslimischen Jugendlichen sind die Ergebnisse komplexer: Männliche Muslime seien umso häufiger im Sportverein aktiv, je religiöser sie seien. Bei den Mädchen und Frauen variiere der Einfluss der Religion auf das vereinsorganisierte Sporttreiben mit dem Alter. Die jüngeren Mädchen seien ebenfalls umso mehr im Sportverein aktiv, je religiöser sie seien. Spätestens im Alter von 16 Jahren seien religiösere Migrantinnen seltener im Sportverein aktiv . Muslimische Bekleidungs-, Berührungs- und Beaufsichtigungsgebote sowie Normen der Geschlechtertrennung würden dann an Verbindlichkeit gewinnen und könnten die Fortsetzung des Sportengagements im Verein behindern. Die Projektergebnisse wurden projektbegleitend veröffentlicht. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die folgende Veröffentlichung verwiesen: Ulrike Burrmann, Michael Mutz, Ursula Zender (Hrsg., 2015, Jugend, Migration und Sport. Kulturelle Unterschiede und die Sozialisation zum Vereinssport, Wiesbaden, Springer VS. Der DOSB und seine Landessportbünde haben sich eine Steigerung des Anteils von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund im organisierten Sport wie auch in entsprechenden Funktionen zum Ziel gesetzt. Der Anteil konnte in den letzten Jahren angehoben werden. Es handelt sich dabei um einen laufenden, noch nicht abgeschlossenen Prozess. Einsatz für Toleranz und Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung und Rassismus 52. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über a) die Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund, Mehr als ein Viertel aller Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betreffen die Themen „Rassismus“ und „ethnische Herkunft“. Wer einen ausländisch klingenden Namen hat, wird z. B. häufig bei der Wohnungssuche abgewiesen. Die Chancen, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden, sind für Menschen mit einem ausländisch klingenden Namen bis zu 24 Prozent geringer. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im Jahr 2014 das Themenjahr gegen rassistische Diskriminierung unter dem Motto „Gleiche Chancen. Immer.“ veranstaltet. Die Benachteiligungen von Sinti und Roma sowie Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt standen dabei im Fokus. b) politisch rechtsmotivierte Straf- und Gewalttaten gegen Menschen mit Migrationshintergrund, Nach den Grundsätzen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität“ werden Straf- und Gewalttaten aufgrund der Motivation des Täters und/oder den Umständen der Tat erfasst. Insofern werden Straf- und Gewalttaten die sich aus Sicht des Täters gegen Personen aufgrund ihrer Herkunft richten nach der phänomenologischen Zuordnung in dem Themenfeld „Hasskriminalität“ sowie dem Unterthemenfeld „Fremdenfeindlich“ erfasst. Eine schlagwortartige Zuordnung der Sachverhalte, wie beispielsweise „Vereinssport “, wird nicht vorgenommen. Insofern ist der Bundesregierung eine Auswertung der Straftatsachverhalte in Verbindung mit dem deutschen Vereinssport nicht möglich. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/5650 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 7 c) das Engagement rechtsextremer Vereine bzw. Netzwerke im Kontext des deutschen Vereinssports (sei es durch andere Verbandsfunktionärinnen oder -funktionäre, Sportlerinnen oder Sportler oder „Fans“)? Bei Hooligan- oder Ultra-Gruppen handelt es sich in der Regel nicht um Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG), insofern findet eine strukturierte Beobachtung nicht statt. Gleichwohl haben die Verfassungsschutzbehörden im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages Verbindungen zwischen Rechtsextremisten und Fußballfans festgestellt. Diese gründen sich größtenteils auf persönliche Beziehungen. Zu der Strategie von Rechtsextremisten – insbesondere bei legalistisch ausgerichteten Organisationen wie rechtsextremistischen Parteien – gehört es, mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen. Beispielsweise regte die NPD an, Engagement in unpolitischen (Sport-)Vereinen auszuüben bzw. standen im Kommunalwahlkampf des Jahres 2014 der Partei „Die Rechte“ Verbindungen zur Fußballfanszene im Mittelpunkt. Damit sollen Vorbehalte gegenüber Rechtsextremisten bzw. ihren Organisationen und Parteien abgebaut werden. Auch fielen in den vergangenen Jahren vereinzelte Hinweise zu Aktivitäten von Rechtsextremisten in Sportvereinen an. Inwiefern hierbei eine ideologische rechtsextremistische Einflussnahme auf die übrigen Vereinsmitglieder stattfand, kann nicht eingeschätzt werden. Meist zogen sich diese Rechtsextremisten nach Bekanntwerden ihrer politischen Einstellung aus ihrer Vereinsfunktion zurück. Eine flächendeckende oder systematische (versuchte) Einflussnahme durch Rechtsextremisten im Vereinssport ist nicht erkennbar. Den Verfassungsschutzbehörden sind mitunter rechtsextremistische, überwiegend regional agierende Gruppierungen bekannt, die sportliche Aktivitäten in den Vordergrund stellen (z. B. Fußballmannschaften). Inwiefern solche Gruppierungen Mitglied bei einem offiziellen deutschen Sportbund sind oder eine Mitgliedschaft anstreben, ist nicht bekannt. 53. Hat die Bundesregierung im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans Integration “ Selbstverpflichtungen zum Kampf gegen Diskriminierung und Rassismus im Sport abgegeben (wenn ja, bitte einzeln aufführen)? Auf die Antwort zu Frage 54 wird verwiesen. 54. Hat die Bundesregierung diese Selbstverpflichtungen inzwischen umgesetzt ? a) Wenn ja, in welcher Form, und durch den Einsatz welcher Bundesmittel ? b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden? Gemeinsam mit dem Sport als Partner soll Rassismus und Diskriminierung im und mit den Mitteln des Sports, z. B. durch entsprechende Wertevermittlung und Stärkung von Fair Play, bekämpft werden. Dazu wurde zusammen mit anderen Partnern aus Politik und Sport, z. B. dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, DOSB/dsj, DFB und der Sportministerkonferenz, vor viereinhalb Jahren die Kampagne „Sport und Politik verein(t) gegen Rechtsextremismus“ gestartet, die vom Bundesministerium des Innern koordiniert wird. Seither wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt bzw. angestoßen, u. a. Öffentlichkeitsmaßnahmen – auch individuell für Vereine und Institutionen – sowie die Erstellung inhaltlicher Materia- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5650 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 8 lien wie z. B. Spots, Handreichungen für Vereine und Schulungsmodule für Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Daneben hat das Bundesministerium des Innern die Foto-Wanderausstellung „VorBILDER – Sport und Politik vereint gegen Rechtsextremismus“ erstellen lassen, die seit September 2014 bundesweit gezeigt wird. Sie soll vor Ort Anlass sein, das Thema aufzugreifen, dafür zu sensibilisieren und örtliche Akteure noch stärker zu vernetzen. Derzeit wird ergänzend zur Ausstellung im Auftrag des Bundesministeriums des Innern durch das Deutsche Forum Kriminalprävention eine Handreichung für die pädagogische Arbeit in Schulen und Vereinen bzw. Verbänden erarbeitet. Sonstiges 55. Welche Auswirkungen auf den Sport haben der Wegfall des Zivildienstes und die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes im Juli 2011 auf die Integrationsmaßnahmen in den Sportverbänden nach Kenntnis der Bundesregierung gehabt? Konnten die Sportverbände aus Sicht der Bundesregierung mit den Auswirkungen umgehen? Ein Zivildienst konnte nur im sozialen und ökologischen Bereich geleistet werden . Deshalb konnten Kriegsdienstverweigerer nur im Bereich des sozialen Sports, wie zum Beispiel Koronarsport und Seniorensport, oder im Rahmen der Förderung als Spitzensportler Berücksichtigung finden. Erst durch den Bundesfreiwilligendienst ist die Möglichkeit geschaffen worden, im gesamten Sportbereich einen freiwilligen Dienst abzuleisten. Insofern sind mit dem Bundesfreiwilligendienst ab Juni 2011 den Sportverbänden große Potentiale eingeräumt worden, die auch genutzt werden. Ob dies Auswirkungen auf Integrationsmaßnahmen der Sportverbände gehabt hat, kann nicht beurteilt werden, da diesbezüglich keine Daten erhoben werden. 56. Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bei der für April 2015 angekündigten Prüfung der Auswirkungen des Mindestlohngesetzes im Hinblick auf die Arbeit in Sportvereinen (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/ inland/koalition-einig-bei-mietpreisbremse-pruefung-bei-mindestlohn- 13448397.html)? Ein besonderes Augenmerk hat die Bundesregierung auf das Verhältnis von Mindestlohn und Sport sowie Ehrenamt allgemein gelegt. Der Mindestlohn kommt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Anwendung . Dies gilt auch für Tätigkeiten, die in Sportvereinen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erbracht werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes explizit ausgenommen. Hier konnte die Bundesregierung im Zusammenwirken mit Sportverbänden schon viele Fragen klären und durch Information Unsicherheiten auf Seiten der Vereine abbauen helfen. Gleichwohl soll die Ausnahme des Ehrenamtes im Mindestlohngesetz durch eine definitorische Klarstellung im BGB verbessert werden, welche die Bundesregierung derzeit erarbeitet . Werden Tätigkeiten in einem Arbeitsverhältnis erbracht, so gilt der Mindestlohn . Das schließt allerdings ein darüber hinausgehendes ehrenamtliches Engagement neben einer geringfügigen Beschäftigung zum Beispiel im Sportverein nicht aus. Es muss sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag ergeben, welche Leistungen Bestandteil des Minijobs sind, damit eine klare Abgrenzung zu der ehrenamtlichen Tätigkeit gegeben ist. Damit bleibt die Kombination eines Mi- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/5650 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 9 nijobs mit der Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale, wie sie in vielen Sportvereinen aus dem Breitensportbereich anzutreffen ist, weiter möglich. Die Koalitionsfraktionen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben bereits während des Gesetzgebungsprozesses das gemeinsame Verständnis zum Ausdruck gebracht, dass Vertragsamateure nicht unter das Mindestlohngesetz fallen (Bundestagsdrucksache 18/2010 [neu] S. 15). Das gilt selbst dann, wenn der Vertragsamateur als geringfügig Beschäftigter angemeldet ist. In der Regel gilt zwar, und dies aus gutem Grund, dass bei Anmeldung eines Mini-Jobs auch eine Arbeitnehmereigenschaft vermutet wird. Ist der Vertragsamateur jedoch kein Arbeitnehmer im Sinne der arbeitsrechtlichen Grundsätze, ändert die Anmeldung eines Minijobs, der ja lediglich eine sozialversicherungsrechtliche Kategorie darstellt, nichts an seinem arbeitsrechtlichen Status, der Minijob ist vielmehr lediglich eines von vielen Indizien, anhand derer die Arbeitnehmereigenschaft zu prüfen ist. Damit wird den Sportvereinen insgesamt eine gut handhabbare Umsetzung des Mindestlohngesetzes ermöglicht, welche eine Fortführung der bisherigen Praxis weitestgehend zulässt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 3 0 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 3 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 50 \1 80 56 50 .fm , 6 . A ug us t 2 01 5, S ei te 3 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .