Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5651 18. Wahlperiode 27.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 51 \1 80 56 51 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 20. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Ulle Schauws, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5469 – Chancengleichheit im europäischen Forschungsraum Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Roadmap zur Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum (Bundestagsdrucksache 18/2260) nehmen sowohl die Gleichstellung der Geschlechter als auch die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung unter Priorität 4 einen prominenten Platz ein. Die ambitionierten Ziele werden in der vorliegenden Roadmap allerdings nur sehr zurückhaltend mit konkreten Maßnahmen unterfüttert. Die wenigen konkreten Einzelbeispiele für Fördermaßnahmen durch die Bundesregierung laufen in Kürze aus oder sind unterfinanziert. Verstärkt wird der Handlungsbedarf der Bundesregierung dadurch, dass Deutschland bei der Verwirklichung der Chancengleichheit im Wissenschaftssystem in vielen Feldern noch deutlich hinter anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zurückliegt. So belegt Deutschland laut dem Europäischen-Forschungsraum-Fortschrittsbericht 2014 der Europäischen Kommission (COM(2014) 575) beispielsweise Rang 24 bezüglich des Frauenanteils im Forschungsbereich (Jahr 2011). Hier stellt sich die Frage, welche neuen Fördermaßnahmen, Anreizsysteme und sonstige Maßnahmen die Bundesregierung plant, um die verbindlich gemeinsam vereinbarten Ziele „Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung“ zu erreichen. 1. Welche konkreten Maßnahmen der Bundesregierung zur Verwirklichung des Ziels „Stärkere Verankerung der Genderdimension in nationalen und europäischen Forschungsprogrammen“ sind in Planung bzw. wurden bereits im Rahmen welcher Vorhaben umgesetzt? Am 11. Dezember 2014 haben die Regierungschefs und -chefinnen von Bund und Ländern die Fortsetzung des Pakts für Forschung und Innovation (PFI) für eine dritte Förderphase (für die Jahre 2016 bis 2020) beschlossen. Im PFI bleibt die Sicherung der Chancengleichheit auch in Zukunft ein wichtiges forschungspolitisches Ziel. In diesem Rahmen haben sich die Wissenschaftsorganisationen V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5651 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 51 \1 80 56 51 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 in ihren Selbstverpflichtungserklärungen zur Gewährung chancengerechter und familienfreundlicher Prozesse und Strukturen bekannt. Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) werden in der Regel auf der Grundlage von Forschungsprogrammen und aufgrund von Förderbekanntmachungen im Rahmen vorgegebener Verfahren wettbewerblich vergeben. Zukünftig wird verstärkt darauf geachtet, dass die Notwendigkeit der Verankerung der Genderdimension in den Forschungsprogrammen berücksichtigt wird. Im Rahmen der Förderlinien „Frauen an die Spitze“ und „Förderung der Netzwerktätigkeit “ werden aktuell zahlreiche Einzelvorhaben zu den Themenfeldern „Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unter Genderaspekten“ und „stärkere Verankerung der Genderdimension in nationalen und europäischen Forschungsprogrammen“ gefördert. Für Vorhaben im Themenfeld „Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unter Genderaspekten“ wurden in den Jahren 2013 bis 2014 3,9 Mio. Euro verausgabt; für die Jahre 2015 und 2016 sind weitere rund 2 Mio. Euro vorgesehen. Für Vorhaben im Themenfeld „stärkere Verankerung der Genderdimension in nationalen und europäischen Forschungsprogrammen “ wurden in den Jahren 2013 bis 2014 1,3 Mio. Euro an Förderung vergeben; für die Jahre 2015 und 2016 sind weitere 730 000 Euro vorgesehen. Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen über die Ausgestaltung des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation – Horizont 2020 – (in den Jahren 2014 bis 2020) erfolgreich für die Berücksichtigung der Genderdimension und Chancengleichheit eingesetzt. In Horizont 2020 gibt es erstmals einen eigenen Artikel zu Gender und Chancengleichheit (Artikel 15 – „Gender equality“). Zudem ist dieser Bereich eines von mehreren Querschnittsthemen in Horizont 2020 und die Berücksichtigung der Genderdimension bei europäischen Projektvorhaben ist Teil der Antragstellung . Beim Monitoring des Rahmenprogramms und in der Begutachtung von Anträgen wird ein besonderes Augenmerk auf Chancengleichheit gelegt. Der Anteil von Frauen und Männern soll bei Antragstellung benannt werden. Tritt nach erfolgter Begutachtung ein Punktegleichstand ein, so werden Projekte u. a. im Hinblick auf „Gender balance“ bei zentralen Personen im Konsortium (wie Koordination, Work package leader, task leader etc.) verglichen. Das Ergebnis gibt den Ausschlag zur Unterscheidung der ansonsten als gleichwertig beurteilten Anträge. Die Bundesregierung setzt sich u. a. als Mitglied in der Helsinki-Gruppe für ein Monitoring bzgl. der Umsetzung der genannten Aktivitäten durch die Europäische Kommission ein. Auf nationaler Ebene hat der Bund bereits im Jahr 2001 die Kontaktstelle „Frauen in die EU-Forschung“ (FiF) eingerichtet. Antragstellende erhalten dort Beratung zur Integration der Genderdimension in Projektanträgen und -vorhaben in EU-Forschungsrahmenprogrammen. 2. Wie viele Mittel stehen hierfür zur Verfügung (bitte einzeln und nach Jahren gestaffelt aufführen)? Die Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung sind Querschnittsaspekte. Eine Bezifferung der hierfür aufgewendeten und noch in Zukunft aufzuwendenden Mittel ist insoweit nicht möglich. Für die Kontaktstelle FiF sind 1,5 Stellen mit zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen besetzt. Zusätzliche Mittel werden beispielsweise für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen bereitgestellt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5651 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 51 \1 80 56 51 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 3 Für die Förderlinie „Frauen an die Spitze“ wurden in den Jahren 2007 bis 2014 rund 36 Mio. Euro verausgabt, für die Jahre 2015 und 2016 sind weitere 1,5 Mio. Euro eingeplant. In der Förderlinie „Förderung der Netzwerktätigkeit“ wurden in den Jahren 2013 bis 2014 1,3 Mio. Euro an Förderung vergeben, für die Jahre 2015 und 2016 sind weitere 2,5 Mio. Euro vorgesehen. Für das „Professorinnenprogramm“ (Phase I und II) wurden in den Jahren 2007 bis 2014 vom Bund 74,2 Mio. Euro verausgabt. Insgesamt beträgt die Förderung des Bundes für das Professorinnenprogramm 150 Mio. Euro. 3. Soll das in der Roadmap als herausragendes Beispiel genannte Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Frauen an die Spitze“, das in den Jahren 2007 bis 2015 Forschungsvorhaben förderte, verlängert werden, und wenn ja, wird es identisch mit dem alten Programm sein, oder wird es gegenüber der ersten Phase verändert? Wenn ja, inwiefern? Bislang wurde keine Verlängerung der erfolgreichen Förderlinie „Frauen an die Spitze“ beschlossen. 4. In welchem Umfang wird es ggf. neu aufgelegt? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für die Verwirklichung des Roadmap-Ziels „Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unter Genderaspekten“? In den Förderbereichen des BMBF spielt die Verbesserung der Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ebenso wie die Verbesserung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses eine wichtige Rolle. Gegenwärtig wird eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorbereitet. Hierbei sollen auch die Regelungen zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie, die dem wissenschaftlichen Nachwuchs zugutekommen, im Interesse einer besseren Handhabung überarbeitet werden. 6. Wurden hierzu seit Veröffentlichung der EFR-Strategie (EFR: Europäischer Forschungsraum) der Bundesregierung Fördermaßnahmen aufgelegt, und wenn ja, welche? Derzeit verhandelt das BMBF mit den Ländern über eine gemeinsame Offensive für planbare und transparente Karrierewege in der Wissenschaft. Die Schaffung von mehr Transparenz und Planbarkeit im Bereich der Karrierestrukturen, z. B. durch „Tenure Track-Professuren“, kann dazu beitragen, dass mehr Chancengerechtigkeit im Wissenschaftssystem gewährleistet wird. Dieser Effekt konnte bereits nach Einführung der Juniorprofessur festgestellt werden. 7. Wie viele Mittel stehen hierfür zur Verfügung (bitte nach Maßnahmen und Jahren aufführen)? Angaben hierzu sind aufgrund der noch andauernden Verhandlungen von Bund und Ländern im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) gegenwärtig nicht möglich. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5651 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 51 \1 80 56 51 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 4 8. Wie begründet die Bundesregierung, dass sie eine Beteiligung von 30 Prozent Frauen an wissenschaftlichen Gremien als Zielgröße nennt, obwohl die Europäische Kommission eine Geschlechterquote von 40 Prozent für angemessen hält (Mitteilung der Europäischen Kommission COM(2012) 392, S. 15)? Die genannte Zielgröße von 30 Prozent ist kongruent mit den Zielen des im Rahmen des am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst novellierten Bundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG). Der Bund ist danach verpflichtet, perspektivisch auf eine paritätische Vertretung von Männern und Frauen in Gremien hinzuwirken; ab dem Jahr 2016 gilt für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, wie in der Privatwirtschaft für die Aufsichtsräte börsennotierter und voll mitbestimmter Unternehmen, eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze. Die kurzfristige Steigerung der Frauenanteile an wissenschaftlichen Gremien über 30 Prozent hinaus ist wünschenswert, aber nicht realistisch. Schon heute lässt sich beobachten, dass zahlreiche Wissenschaftlerinnen in Fächern, in denen sie unterrepräsentiert sind, überproportional mit Gremienarbeit, wie z. B. der Mitgliedschaft in Berufungskommissionen, belastet sind. 9. a) Welche Fortschritte sind bezüglich der Umsetzung des von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz empfohlenen Kaskadenmodells seit November 2011 erzielt worden? b) In welchem Umfang hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seitdem die Zahl der Wissenschaftlerinnen in Führungspositionen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhöht? c) Welche Rolle hat dabei nach Auffassung der Bundesregierung jeweils der Pakt für Forschung und Innovation gespielt und welche Rolle die Deutsche Forschungsgemeinschaft? Die Fragen 9a bis 9c werden zusammen beantwortet. Bund, Länder und die Wissenschaftsorganisationen verfolgen mit dem Pakt für Forschung und Innovation auch das Ziel der Stärkung der Chancengerechtigkeit. Im Rahmen der derzeit laufenden zweiten Förderphase des Pakts für Forschung und Innovation (für die Jahre 2010 bis 2015) haben die außeruniversitären Forschungsorganisationen im Rahmen ihrer Selbstverpflichtungserklärungen festgehalten , ihre Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Wissenschaft und Forschung zu verstärken. Am 11. Dezember 2014 haben die Regierungschefs und – chefinnen von Bund und Ländern die Fortsetzung des Pakts für Forschung und Innovation für eine dritte Förderphase (für die Jahre 2016 bis 2020) beschlossen. Auch in diesem Rahmen haben sich die außeruniversitären Forschungsorganisationen in ihren Selbstverpflichtungserklärungen zur Gewährung chancengerechter und familienfreundlicher Prozesse und Strukturen bekannt. Die GWK hat im Jahr 2011 beschlossen, dass die Forschungsorganisationen des Paktes für Forschung und Innovation unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Organisationsstruktur flexible Zielquoten im Sinne des Kaskadenmodells der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) festlegen. Nicht umfasst von dem Beschluss sind die Hochschulen . Aufgrund der föderalen Ordnung stehen diese in der Verantwortung der Länder. Die Forschungsorganisationen haben entsprechend dem Beschluss der GWK im Jahr 2013 spezifische Zielquoten für die Gewinnung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und weiblichen Führungskräften eingeführt und berichten V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5651 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 51 \1 80 56 51 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 5 anlässlich des jährlichen Monitorings im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation über deren Umsetzung. Im Rahmen des Monitoring-Berichts 2015 zum Pakt für Forschung und Innovation haben Bund und Länder die aktuellen Entwicklungen bei den außeruniversitären Forschungsorganisationen und der DFG bewertet. An dieser Bewertung hält die Bundesregierung fest (vgl. Heft 42 der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz Pakt für Forschung und Innovation Monitoring-Bericht 2015, S. 15 bis 17; abrufbar unter www.gwk-bonn.de/themen/wissenschaftspakte/ pakt-fuer-forschung-und-innovation). Über die Entwicklung der Zahl der Wissenschaftlerinnen in Führungspositionen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen gibt der Monitoring-Bericht 2015 zum Pakt für Forschung und Innovation Auskunft auf Seite 109 in Tabelle 26. Informationen zum Frauenanteil an Positionen der Hochschulleitung können den von der GWK veröffentlichten Daten zu Chancengerechtigkeit entnommen werden (vgl. Heft 40 der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung, 18. Fortschreibung des Datenmaterials – 2012/2013 – zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen , S. 26 bis 28). d) Welche Entwicklung kann die Bundesregierung speziell in den MINTFächern (MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) belegen? Nach den letzten, vom statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellten Grunddaten , ist die Entwicklung in den MINT-Fächern wie folgt: Im Jahr 2011 lag der Anteil von Anfängerinnen eines MINT-Studiengangs bei 27,3 Prozent (56 788 Studienanfängerinnen bei einer Gesamtzahl von 207 693). Im Jahr 2013 lag dieser Anteil bei 30,4 Prozent (60 026 Studienanfängerinnen bei einer Gesamtzahl von 197 158). Im Jahr 2011/2012 betrug der Anteil von Frauen an den Studierenden von MINT-Fächern 28,2 Prozent (252 991 Frauen von insgesamt 895 690 Studierenden ). Im Jahr 2013/2014 betrug dieser Anteil 28,8 Prozent (288 772 Frauen von insgesamt 1 001 260 Studierenden). Bei den bestandenen Hochschulprüfungen (ohne Promotionen) im MINT-Bereich betrug der Anteil von Frauen im Jahr 2011 bei einer Gesamtzahl von 126 100 mit 39 061 Absolventinnen 31 Prozent und im Jahr 2013 bei einer Gesamtzahl von 146 673 mit 45 188 Absolventinnen 30,8 Prozent. e) Welche Entwicklung kann die Bundesregierung speziell in den Geistes -, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften erkennen? Nach den letzten vom statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellten Grunddaten , ist die Entwicklung in den Geistes,- Gesellschafts- und Sozialwissenschaften wie folgt: Im Jahr 2011 lag der Anteil von Studienanfängerinnen in den Geistes-, Gesellschafts - und Sozialwissenschaften (GGSW) bei 59,2 Prozent (151 206 Studienanfängerinnen bei einer Gesamtzahl von 255 476). Im Jahr 2013 betrug der Anteil von Studienanfängerinnen 61,8 Prozent (156 830 Studienanfängerinnen bei einer Gesamtzahl von 253 712). Im Jahr 2011/2012 betrug der Anteil von Frauen an den Studierenden in den GGSW 58,3 Prozent (690 365 Frauen von insgesamt 1 183 659 Studierenden). Im Jahr 2013/14 betrug der Anteil von Frauen an den Studierenden 58,8 Prozent (757 751 Frauen von insgesamt 1 288 570 Studierenden). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5651 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 51 \1 80 56 51 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 6 Bei den bestandenen Hochschulprüfungen (ohne Promotionen) betrug der Anteil von Frauen in den GGSW im Jahr 2011 bei einer Gesamtzahl von 191 473 mit 117 822 Absolventinnen 61,5 Prozent und im Jahr 2013 bei einer Gesamtzahl von 211 730 mit 132 285 Absolventinnen 62,5 Prozent. 10. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den von den außeruniversitären Forschungseinrichtungen aufgelegten Maßnahmen für mehr Chancengleichheit, und wo sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarfe? Im Rahmen des Monitoring-Berichts 2015 zum Pakt für Forschung und Innovation haben Bund und Länder die aktuellen Entwicklungen bewertet. An dieser Bewertung hält die Bundesregierung fest (s. o. Antwort zu Frage 9 und vgl. Heft 42 der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz Pakt für Forschung und Innovation Monitoring-Bericht 2015, S. 15 bis 17; abrufbar unter www.gwkbonn .de/themen/wissenschaftspakte/pakt-fuer-forschung-und-innovation). 11. a) Sieht die Bundesregierung das Kaskadenmodell als Verpflichtung zur aktiven geschlechtergerechten Personalrekrutierung? b) Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für Forschungseinrichtungen , die keine aktive Politik zur Förderung der Chancengleichheit betreiben? c) Wenn nein, warum nicht? 12. Plant die Bundesregierung Sanktionen für den Fall, dass die außeruniversitären Forschungseinrichtungen ihren Verpflichtungen der Förderung der Chancengleichheit im Rahmen des Paktes für Forschung und Innovation nicht nachkommen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Soweit die Bundesregierung Anlass für verstärkte Anstrengungen der Forschungsorganisationen sieht, hat sie dies zusammen mit den Ländern im Rahmen des Monitoring-Berichts 2015 des Pakts für Forschung und Innovation (s. o. Antworten zu den Fragen 9 und 10) festgehalten. 13. Setzt sich die Bundesregierung für eine Mittelaufstockung des in der Roadmap als gezielte Initiative zur Gleichstellung hervorgehobene Professorinnen-Programms, bei dem aktuell durch fehlende Mittel 51 Anträge auf der Warteliste stehen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 71 des Abgeordneten Kai Gehring auf Bundestagsdrucksache 18/4908)? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 72 des Abgeordneten Kai Gehring auf Bundestagsdrucksache 18/4908 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5651 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 51 \1 80 56 51 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 7 14. Wann wird der nächste „European Research Area Monitoring Mechanism “ (EMM), mit dem der Stand der Umsetzung der einzelnen Prioritäten überprüft wird, durchgeführt? Der Fortschrittsbericht zum Europäischen Forschungsraum (EFR) wurde letztmalig am 15. September 2014 von der Europäischen Kommission vorgelegt. Die Veröffentlichung des dritten EFR-Fortschrittsberichts ist für das Jahr 2016 vorgesehen. 15. In welcher Form wird der Deutsche Bundestag über das Ergebnis des EMM unterrichtet? Die Unterrichtung des Deutschen Bundestages zum zweiten EFR-Fortschrittsbericht erfolgte durch einen Berichtsbogen gemäß Anlage zu § 6 Absatz 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) und Nummer II. 3 der Anlage zu § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG). Nach derzeitigem Stand ist eine Unterrichtung über das Ergebnis des nächsten EMM in ähnlicher Form vorgesehen. 16. Zu welchem Zeitpunkt vor Ende der Legislaturperiode wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag über den Stand der Umsetzung der Strategie zum EFR berichten? Auf Bundestagsdrucksache 18/4423 vom 24. März 2015 fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, „alle zwei Jahre einen Bericht zur internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung mit Schwerpunkt auf Europa“ vorzulegen. Der erste Bericht soll noch in dieser Legislaturperiode vorgelegt werden und auch zum Stand der Umsetzung der Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum Auskunft geben. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 51 \1 80 56 51 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .