Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5653 18. Wahlperiode 27.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 53 \1 80 56 53 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5545 – Berichte über die Lage in Kirgisistan und Usbekistan und US-Aktivitäten in Kirgisistan Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Beziehungen zwischen den beiden zentralasiatischen Staaten Kirgisistan und Usbekistan haben sich in den vergangenen Jahren rapide verschlechtert. So ist die höchst kompliziert verlaufende kirgisisch-usbekische Grenze bis heute nicht demarkiert und die Gespräche zwischen Offiziellen beider Länder über diese Grenzfragen befinden sich nach Aussagen von Experten der neokonservativen US-amerikanischen „Jamestown Foundation“ derzeit in einem „Deadlock “ (jamestown.org/programs/edm/single/?tx_ttnews%5Btt_news%5D= 42912&cHash=1ee0f2edbe5b9af0b8dd63dc70b0c114#.VVycviuKVsI). Bestätigt ist, dass bis zum Oktober 2014 kirgisische Militärs entlang der gemeinsamen Grenze wegen der angespannten Situation 20 Kilometer Gräben ausgehoben und Zäune mit einer Länge von 30 km errichtet hatten. Der kirgisische Präsident Almasbek Atambajew von der Sozialdemokratischen Partei hatte infolge der angespannten Situation zwischen beiden Ländern indirekt damit gedroht, die Beziehungen zu dem Nachbarland abzubrechen, und der Regierung in Taschkent vorgeworfen, die Lage in seinem Land destabilisieren zu wollen (jamestown.org/programs/edm/single/?tx_ttnews%5Btt_news%5D= 42912&cHash=1ee0f2edbe5b9af0b8dd63dc70b0c114#.VVycviuKVsI). Ein möglicher Konflikt zwischen Usbekistan und Kirgisistan könnte schwerwiegende Folgen für die Sicherheitslage im westlichen Eurasien haben, da Kirgisistan aktives Mitglied der Organisation des Vertrages über kollektive Sicherheit (OVKS) ist und damit mit Kasachstan – dem traditionellen Konkurrenten Usbekistans in der Region – sowie der Nuklearwaffenmacht Russland militärisch verbündet ist. Usbekistan hingegen unterhält besondere sicherheitspolitische Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland und beherbergt seit 2002 eine Militärbasis der Bundeswehr („Strategischer Lufttransportstützpunkt Termez“) (www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/!ut/p/c4/04_ SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9nHK9ktTEXL3UzLxivczixDQ gt0i_INtREQDOtDOV/). Die Bundesrepublik Deutschland und die zentralasiatischen Staaten verbindet außerdem das gemeinsame Dach in mehreren internationalen Organisationen, allen voran der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5653 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 53 \1 80 56 53 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 Hinzu kommt, dass die Lage in Kirgisistan durch möglicherweise von den USA inspirierte Putschversuche destabilisiert werden könnte. Für Aufsehen sorgte jüngst in Kirgisistan die Ernennung des US-Diplomaten Richard Miles zum Chargé d’Affaires der US-Botschaft in der kirgisischen Hauptstadt Bischkek. Richard Miles hatte von 2002 bis 2005 in Georgien gedient, wo während seiner Amtszeit ein Umsturz stattfand („Rosenrevolution“), welcher den radikalneoliberalen Nationalisten Micheil Saakaschwili an die Regierung brachte. Meldungen über die angebliche Ankunft von 150 Tonnen „Diplomatengepäck“ der Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Flughafen der kirgisischen Hauptstadt Bischkek im April 2015 sorgten für ein Hochkochen der Gerüchteküche (delo.kg/index.php/2011-08-04-18-06-33/8474-tainstvennyj-gruzdlyaposolstva -ssha). Andere Quellen sprechen sogar von 152 Tonnen angeblichen US-amerikanischen „Diplomatengepäcks“ (eurasianet.org/node/73036). Die internationalen Beziehungen der zentralasiatischen Staaten entwickelten sich in den vergangenen 25 Jahren in höchst unterschiedliche Richtungen. Während Kasachstan, Kirgisistan und Turkmenistan Mitglieder der OVKS wurden, ändert sich die usbekische außenpolitische Ausrichtung und die Mitgliedschaft in Militärallianzen alle Jahre wieder. Im usbekischen Termez unterhält die Bundeswehr seit dem Februar 2002 einen Strategischen Lufttransportstützpunkt , der für den Nachschub der ISAF-Truppen (ISAF – Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe) in Afghanistan von Bedeutung war. Turkmenistan wiederum ist das bisher weltweit einzige Land, dessen „permanente Neutralität“ von der UN-Vollversammlung bestätigt wurde (A/RES/50/80, 12. Dezember 1995). Am 29. Mai 2014 unterzeichneten die Staatschefs von Belarus, Kasachstan und Russland in der kasachischen Hauptstadt Astana den Vertrag über die Gründung der Eurasischen Union (EaU) (www.washingtonpost.com/world/europe/russiakazakhstan -belarus-form-eurasian-economic-union/2014/05/29/de4a2c15-cb01- 4c25-9bd6-7d5ac9e466fd_story.html). Mit Kasachstan und Kirgisistan sind bereits zwei zentralasiatische Staaten an diesem Wirtschaftsbündnis beteiligt. Mögliche weitere Beitrittskandidaten sind neben Armenien die Mongolei und Tadschikistan. Eine Mehrheit der usbekischen Bevölkerung wünscht ebenso einen Beitritt zur Eurasischen Union (www.laender-analysen.de/belarus/pdf/ BelarusAnalysen18.pdf). Der militärpolitisch engste Verbündete Deutschlands in der Region, Usbekistan, steht in der Kritik wegen Menschenrechtsverbrechen der dortigen Diktatur. „Die Politik der Bundesregierung gegenüber Usbekistan ist beschämend“, sagte beispielsweise Selmin Çalışkan, die Generalsekretärin von Amnesty International (AI) in Deutschland. Die Menschenrechtsorganisation hat derzeit eine Initiative gestartet, damit sich der EU-Außenministerrat wieder mit der Menschenrechtslage in Usbekistan befasst. Der Rat nahm das Thema 2010 von der Tagesordnung (amnesty.de/presse/2015/4/15/deutschland-schweigt-zu-folter-usbekistan). 1. Wie viele Kilometer Gräben wurden in den vergangenen zwölf Monaten nach Kenntnis der Bundesregierung entlang der usbekisch-kirgisischen Grenze ausgehoben, und wie viele Kilometer Zaun wurden in dieser Zeit neu errichtet (jamestown.org/programs/edm/single/?tx_ttnews%5Btt_news%5D= 42912&cHash=1ee0f2edbe5b9af0b8dd63dc70b0c114#.VVycviuKVsI)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der bilateralen Gespräche zur Demarkation der usbekisch-kirgisischen Grenze (jamestown.org/programs/edm/single/?tx_ttnews%5Btt_news%5D= 42912&cHash=1ee0f2edbe5b9af0b8dd63dc70b0c114#.VVycviuKVsI)? Es liegen der Bundesregierung keine aktuellen Erkenntnisse vor. Etwaige Gespräche hierüber finden in einem streng vertraulichen Rahmen statt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5653 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 53 \1 80 56 53 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 3 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ernennung des US-Diplomaten Richard Miles zum Chargé d’Affaires in der kirgisischen Hauptstadt Bischkek (timesca.com/news/14953-richard-miles-to-serve-asu -s-charge-d-affaires-in-kyrgyzstan)? Hierbei handelt es sich um eine souveräne Entscheidung der Vereinigten Staaten von Amerika, zu der die Bundesregierung sich nicht äußert. 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die angebliche Ankunft von 150 Tonnen „Diplomatengepäck“ der Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Flughafen der kirgisischen Hauptstadt Bischkek im April 2015 (delo.kg/index.php/2011-08-04-18-06-33/8474-tainstvennyj-gruzdlyaposolstva -ssha)? Hierbei handelt es sich um eine bilaterale Angelegenheit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Kirgisistan, zu der die Bundesregierung sich nicht äußert. 5. Inwieweit sind der Bundesregierung Vorwürfe der kirgisischen Regierung bekannt, dass die EU in der Frage der Sanktionen in der Ukrainekrise „doppelte Standards“ nutzen würde, wie sie in einer Verbalnote Kirgisistans am 13. März 2014 deutlich gemacht wurden? Eine derartige Verbalnote ist der Bundesregierung nicht bekannt. 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den tadschikischkirgisischen Grenzzwischenfall vom 7. Mai 2014 (www.jamestown.org/ programs/edm/single/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=42393&tx_ttnews%5 BbackPid%5D=756&no_cache=1#.U4yVJ_l_vTo)? Am 7. Mai 2014 kam es in der Region um die tadschikische Exklave Vorukh zu Ausschreitungen zwischen tadschikischen und kirgisischen Bewohnern. Im Zuge der Unruhen wurden mehrere Personen verletzt und es kam zu Sachbeschädigungen durch Brandstiftung. Nach einigen Tagen normalisierte sich die Lage weitgehend. Beide Seiten bildeten auf hoher politischer Ebene eine Verhandlungskommission , um den bestehenden Grundsatzkonflikt um den nicht delimitierten Grenzverlauf zu klären. Ungeachtet bisweilen aufflammender punktueller Schwierigkeiten hat sich die Lage insgesamt entspannt. 7. Wie schätzt die Bundesregierung den aktuellen Stand der „EU-Zentralasienstrategie “ ein? Die Zentralasienstrategie der Europäischen Union wurde im Jahr 2007 unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft verabschiedet und vertieft die Kooperation zwischen der Europäischen Union und den Ländern Zentralasiens (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan). Die Strategie verfolgt einen umfassenden und regionalen Ansatz mit Fokus auf den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Umwelt/Wasser und Bildung. Im ersten Halbjahr 2015 wurde die EU-Zentralasienstrategie einer Überprüfung unterzogen. Ziel ist es, künftig das Kooperationsangebot noch stärker an den individuellen Bedürfnissen der zentralasiatischen Länder auszurichten. Zur Implementierung beschloss die Europäische Union ein Volumen von 1,068 Mrd. Euro für den Zeitraum der Jahre 2014 bis 2020. Die Themen nachhaltige Regionalentwicklung und regionale Sicherheit für Entwicklung wurden als die beiden Schwerpunkte der regionalen Kooperation festgelegt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5653 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 53 \1 80 56 53 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 4 8. In welchem der zentralasiatischen Länder hielten sich seit 2002 deutsche Bundeswehrsoldaten in Ausübung ihres Dienstes ohne Mandat auf? Im Rahmen von bilateralen Jahresprogrammen hielten sich im Zeitraum seit dem Jahr 2002 bis heute in den zentralasiatischen Staaten Kasachstan, Kirgisistan , Tadschikistan und Usbekistan gelegentlich kleinere Gruppen von deutschen Soldatinnen und Soldaten jeweils für wenige Tage auf. Sie führten dort Expertengespräche oder kurze Ausbildungsmaßnahmen durch. Mit Turkmenistan wurden bislang keine Jahresprogramm-Maßnahmen durchgeführt. 9. Welche Projekte hat die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH/Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH von 1994 bis 2014 im Rahmen des 1990 eingerichteten „Programms für nationale Minderheiten“ in Zentralasien durchgeführt (www.giz.de/de/weltweit/15242.html)? Das im Jahr 1993 durch das Bundesministerium des Innern beauftragte Programm fördert die deutsche Minderheit in Ländern der ehemaligen Sowjetunion. Die Umsetzung des Programms erfolgt auf Basis einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ, vormals Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit) in den zentralasiatischen Ländern Kasachstan, Kirgisistan und Usbekistan. Zwischen den Jahren 1994 und 2014 wurden Maßnahmen in Höhe von knapp 65 Mio. Euro beauftragt. Die Maßnahmen dienen dazu, die Lebenssituation Deutschstämmiger zu verbessern und gegebenenfalls bestehende Benachteiligungen auszugleichen. Zu den vielfältigen Aktivitäten im Rahmen des Programms gehören in erster Linie kulturelle, wirtschaftliche, humanitäre und gemeinschaftsfördernde Maßnahmen. Deutschstämmige sollen durch gezielte Unterstützung vor Ort in die Lage versetzt werden, als eigenverantwortliche Staatsbürger ihres jeweiligen Landes an dessen Entwicklung mitzuwirken und gleichzeitig Bindungen zu Deutschland zu pflegen. Daneben sollen die Fördermaßnahmen helfen, Spannungen und Vorurteile zwischen Minderheits - und Mehrheitsbevölkerung abzubauen. Für eine Auflistung der Projekte wird auf Anlage 1 verwiesen. 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung von usbekischen Flughäfen und Militärstützpunkten für das Programm der „Extraordinary Rendition“ der US-Regierung von 2001 bis 2009? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Behauptung des ehemaligen britischen Botschafters in Usbekistan, Craig Murray (im Amt von 2002 bis 2004), dass die „Islamische Dschihad-Union“ (IJU) vom usbekischen Geheimdienst gegründet wurde (www.deutschlandfunk.de/ ein-kaefig-voller-enten.1247.de.html?dram:article_id=190154)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, auf welche Informationen Craig Murray seine Aussage stützt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5653 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 53 \1 80 56 53 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 5 12. Welchen Einfluss hätte nach Kenntnis der Bundesregierung solch eine Erkenntnis auf die Einschätzung der „Sauerländer Terrorzelle“, die mutmaßlich Kontakte zur usbekischen IJU hatte (www.spiegel.de/politik/ deutschland/festnahmen-verdaechtige-hatten-kontakt-zu-usbekischenmilitanten -a-503944.html)? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Wie lange plant die Bundesregierung, den Strategischen Lufttransportstützpunkt Termez noch zu unterhalten? Die Entscheidung über die Dauer der Nutzung des Strategischen Lufttransportstützpunkts Termez über das Jahr 2015 hinaus erfolgt nach Festlegung bzw. konkreter Ausgestaltung der weiteren Planungen der NATO zur Mission „Resolute Support“. 14. Welche Form der Ausrüstungshilfe hat die Bundeswehr der usbekischen Armee von 2002 bis 2014 zukommen lassen? Seit dem Jahr 2002 wurde den usbekischen Streitkräften in den Jahren 2004, 2005 und 2007 unentgeltlich Sanitätsmaterial aus Beständen der Bundeswehr überlassen. 15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die jüngst erfolgten Reisen des früheren afghanischen Warlords und derzeitigen Regierungsmitgliedes Afghanistans, Abdul Raschid Dostum, nach Usbekistan, Kasachstan und Indien (www.jamestown.org/single/?tx_ttnews%5Btt_ news%5D=42075&no_cache=1#.UzwaAvl_vTo)? Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, da die erbetenen Auskünfte Informationen zur aktuellen Aufgabenerfüllung und zum Auftragsprofil des Bundesnachrichtendienstes preisgeben. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage; ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte zu. Dies könnte die Effektivität der nachrichtendienstlichen Aufklärung beeinträchtigen, was wiederum für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein kann. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags zur Einsichtnahme hinterlegt.* a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Gerüchten, dass Abdul Raschid Dostum nach Abzug der ISAF-Kräfte aus Afghanistan einen souveränen De-facto-Staat im Norden Afghanistans („Dostumistan“) gründen könnte (www.jamestown. org/single/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=42075&no_cache=1#.Uzwa Avl_vTo)? Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5653 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 53 \1 80 56 53 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 6 b) Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle der usbekischen Regierung bei der Vorbereitung der Wiedererrichtung von „Dostumistan“ ein? Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kooperation der Sicherheitskräfte unter der Kontrolle von Abdul Raschid Dostum mit usbekischen und kasachischen Sicherheitsdiensten? Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. 16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die 2011 geplante Stationierung von indischen Truppen in Kirgisistan (jamestown.org/single/ ?tx_ttnews%5Btt_news%5D=38154&no_cache=1#.VVye3yuKVsI)? Der Bundesregierung liegen über eine angeblich im Jahr 2011 geplante Stationierung indischer Truppen in Kirgisistan keine Erkenntnisse vor. 17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Sprengung einer Eisenbahnbrücke, über welche eine Eisenbahnlinie die Städte Termez und Qurghonteppa verband, vom 17. November 2011 (www.jamestown.org/ regions/centralasia/single/?tx_ttnews%5Bpointer%5D=6&tx_ttnews%5 Btt_news%5D=38707&tx_ttnews%5BbackPid%5D=659&cHash=cae11 e920a50bbbddabe42026a68a4eb#.U4yV_vl_vTo)? Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, da die erbetenen Auskünfte Informationen zur aktuellen Aufgabenerfüllung und zum Auftragsprofil des Bundesnachrichtendienstes preisgeben. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage; ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte zu. Dies könnte die Effektivität der nachrichtendienstlichen Aufklärung beeinträchtigen, was wiederum für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein kann. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt.* 18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entsendung von usbekischen und russischen Soldaten nach Turkmenistan zur Sicherung der Grenze nach Afghanistan wegen der angeblichen Gefahr durch den „Islamischen Staat“ in den nördlichen Provinzen Afghanistans (jamestown .org/programs/edm/single/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=43725&c Hash=b52e1e856b71de8ff1a5f396a80bb9f3#.VVyhkCuKVsI)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine Entsendung von usbekischen und russischen Soldaten nach Turkmenistan vor. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5653 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 53 \1 80 56 53 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 7 19. Welche – auch nachrichtendienstlichen – Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Destabilisierung der Lage in der Grenzregion Afghanistan/Turkmenistan weniger durch den „Islamischen Staat“, sondern eher durch die türkische Regierung – vor dem Hintergrund der möglichen Routen geplanter Pipelines – erfolgt (jamestown.org/programs/ edm/single/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=43725&cHash=b52e1e856b71 de8ff1a5f396a80bb9f3#.VVyhkCuKVsI)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 20. Wie entwickelte sich der deutsche Menschenrechtsdialog mit Usbekistan seit der Schaffung dieses Instrumentes im Jahr 2009? Die Bundesregierung spricht die Frage der Menschenrechte in Usbekistan regelmäßig im Rahmen von bilateralen Gesprächen an, so zum Beispiel anlässlich des Besuchs des usbekischen Außenministers Abdulaziz Kamilov in Berlin im Oktober 2014. Auch in multilateralen Foren thematisiert die Bundesregierung die Besprechung der Menschenrechtslage in Usbekistan, zuletzt während des deutschen Vorsitzes im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Juni 2015. 21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass in Usbekistan „Foltervorwürfe […] in der Regel nicht untersucht“ werden und „die Folterer […] ohne Strafe [davonkommen]“ (amnesty.de/presse/2015/4/15/ deutschland-schweigt-zu-folter-usbekistan), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Die Bundesregierung spricht die Einhaltung des Verbots von Folter regelmäßig an, so zuletzt bei der Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen am 24. Juni 2015. Des Weiteren fordert die Bundesregierung kontinuierlich die Einladung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Folter nach Usbekistan. 22. Wann war nach Kenntnis der Bundesregierung die Menschenrechtslage in Usbekistan in den Jahren 2009 bis 2014 Thema im EU-Außenministerrat (amnesty.de/presse/2015/4/15/deutschland-schweigt-zu-folter-usbekistan)? Der Rat für Außenbeziehungen der Europäischen Union war im Juni 2015 mit der Überprüfung der EU-Zentralasienstrategie befasst. Der Rat verabschiedete hierzu Schlussfolgerungen, die auch auf menschenrechtspolitische Aspekte unter anderem in Usbekistan eingehen. Die Menschenrechtslage in Usbekistan wird darüber hinaus regelmäßig von der Europäischen Union gegenüber Usbekistan angesprochen, so etwa im Rahmen des EU-Menschenrechtsdialogs mit Usbekistan. Dieser findet seit dem Jahr 2007 jährlich statt, das letzte Treffen war am 18. November 2014 in Brüssel. 23. Welche Ergebnisse brachte die Reise des damaligen Präsidenten des deutschen Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, nach Usbekistan im Juli 2014 (www.akipress.com/news:544295/)? Der damalige Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, führte im April 2014 Gespräche mit Vertretern des Nationalen Sicherheitsdienstes (SNB), des Usbekischen Innenministeriums sowie dem Polizeichef von Samarkand. Für die Bereiche der Organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus wurden eine engere Zusammenarbeit sowie ein vertiefter Informationsaustausch vereinbart. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5653 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 53 \1 80 56 53 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 8 24. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der tschechische Präsident Miloš Zeman im Februar 2014 ein Treffen mit dem usbekischen Staatschef wegen dessen Menschrechtsbilanz absagte (reuters.com/article/2014/02/13/usczech -uzbekistan-idUSBREA1C0W320140213)? Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgte die Absage des geplanten Besuchs des Präsidenten der Republik Usbekistan in der Tschechischen Republik durch die usbekische Seite, und nicht durch den Präsidenten der Tschechischen Republik , Miloš Zeman. 25. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen für die deutsch-usbekischen Beziehungen zieht die Bundesregierung aus dem Verhalten des tschechischen Präsidenten (siehe Frage 24)? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5653 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 53 \1 80 56 53 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 9 Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18-5545 Projektnr. Projektbezeichnung Partnerland Projektbeginn Ende 1993.9007.1 BMI-Hilfsmaßnahmen für die Russlanddeutschen in Kasachstan Kasachstan 18.05.1993 31.12.1995 1993.9009.7 Aufbau, Ausstattung und Betrieb eines deutschen Zentrums in Almaty (Phase 1) Kasachstan 02.07.1993 05.12.1994 1994.9007.9 BMI-Hilfsmaßnahmen für die Russlanddeutschen in Kasachstan Kasachstan 15.03.1994 31.12.1997 1994.9008.7 Einsatz von SESMitarbeitern für bereits genehmigte Projekte zur Gewerbeförderung in Kasachstan Kasachstan 22.02.1994 21.02.1996 1994.9019.4 Zusatzausrüstungen für die Fleischerei in Borodulicho und für die Bäckerei in Peremenowka (Hilfsmaßnahmen Rußlanddeutsche) Kasachstan 08.08.1994 01.02.1995 1994.9025.1 Durchführung eines Treffens der Russlanddeutschen in Kustanai vom 13. - 17.07.1994 Kasachstan 27.07.1994 31.12.1994 1995.9014.2 Hilfsmaßnahmen für die Russlanddeutschen in Kasachstan; Angebot zur Übernahme von ausgefallenen Partnerleistungen sowie Inbetriebnahme einer Käserei Kasachstan 14.02.1996 31.12.1996 1995.9021.7 Zusatzausrüstung für Fleischerei Borodulicho Kasachstan 07.06.1995 18.01.1996 1995.9069.6 1. Sitzung der DeutschUsbekischen Regierungskommission vom 6.- 9.11.95 in St. Augustin Usbekistan 06.12.1995 31.12.1995 1996.9040.5 Betreuung von zwei Sozialstationen Kirgisistan 28.06.1996 31.12.1996 1996.9057.9 Deutsches Haus in Almaty Zentralasien 24.02.1997 31.12.2001 1997.9010.6 Deutscher Sozialfonds Kasachstan 18.02.1997 31.12.1999 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5653 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 53 \1 80 56 53 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 0 1997.9011.4 Wirtschaftsbetriebe Kasachstan 19.02.1997 01.03.2000 1997.9022.1 Begegnungsstätten in Usbekistan Usbekistan 25.09.1997 31.12.2000 1997.9015.5 Betrieb von drei Sozialstationen in Astana, Karaganda und Kustanai sowie Aufbau einer vierten Sozialstation in Kokschetau, Haushaltsjahre 1997 bis 2000 Kasachstan 14.07.1997 31.12.2000 1997.9019.7 Betrieb von Sozialstationen in Sokuluk, Tokmak und Bischkek Kirgisistan 17.03.1997 31.05.2001 1997.9023.9 4. Sitzung der DeutschKasachischen Regierungskommission vom 24.-27.03.1997 in Bonn Kasachstan 17.03.1997 31.12.1997 1997.9030.4 Sitzung der DeutschKirgisischen Regierungskommission vom 20.-27.04.1997 in Bonn Kirgisistan 02.10.1997 31.12.1997 1997.9043.7 Berufsbildungsmaßnahmen für kasachisch-deutsche Jugendliche Kasachstan 05.09.1997 31.12.2000 1998.9023.7 Kurzaufenthalt für deutschstämmige Trudarmisten Kirgisistan 27.04.1998 11.05.1999 1998.9026.0 Häuserkauf in Bergtal Kirgisistan 22.06.1998 11.05.1999 1998.9038.5 Berufsbildungsmaßnahmen für Jugendliche - KfZMechaniker - Ausbildung von jungen Deutschen aus Kasachstan/Kirgisistan Kasachstan/ Kirgisistan 27.10.1998 31.12.2000 1998.9059.1 Humanitäre Nothilfe für die deutsche Minderheit in Kasachstan und Kirgisistan im Winter 1998/1999 Kasachstan / Kirgisistan 23.10.1998 29.07.1999 1999.9007.8 Privatisierung der vom BMI 1991 bis 1997 in Kasachstan errichteten Verarbeitungsbetriebe und -anlagen Kasachstan 04.06.1999 31.12.2000 1999.9026.8 Humanitäre Nothilfe 1999- 2000 in Kasachstan und Kirgisistan Kasachstan 20.10.1999 09.08.2000 2000.9002.7 Lieferung eines Mähdreschers nach Bergtal/Rotfront Kirgisistan 20.03.2000 31.12.2000 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5653 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 53 \1 80 56 53 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 1 2000.9010.0 Fördermaßnahmen des BMI zugunsten nationaler Minderheiten in Zentralasien (Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan) Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan 01.07.2000 31.12.2002 2000.9153.8 Unterstützung von sprachgestörten Kindern in Bischkek Kirgisistan 21.12.2000 31.12.2004 2000.9154.6 Verbesserung der Lage der ärmeren Bevölkerung Bischkeks Kirgisistan 17.11.2000 31.12.2001 2002.9221.9 Learning by doingGesundheitsförderung durch ein Improvisationstheater Kirgisistan 23.12.2002 31.12.2004 2003.9010.4 Fördermaßnahmen des BMI zugunsten nationaler Minderheiten in Zentralasien (Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan) Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan 01.07.2000 31.12.2002 2004.9009.4 Pakethilfe Überregional 06.08.2004 31.09.2005 2005.9017.4 Pakethilfe Überregional 01.08.2005 15.12.2006 2005.9068.7 Fördermassnahmen des BMI zugunsten nationaler Minderheiten in Zentralasien (Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan) Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan 11.12.2002 11.02.2009 2008.9017.8 Fördermassnahmen des BMI zugunsten nationaler Minderheiten in Zentralasien (Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan) Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan 15.07.2008 31.12.2012 2011.9244.2 Fördermassnahmen des BMI zugunsten nationaler Minderheiten in Zentralasien (Kasachstan) Kasachstan 20.07.2012 31.12.2015 2012.9025.3 Fördermassnahmen des BMI zugunsten nationaler Minderheiten in Zentralasien (Kirgisistan) Kirgisistan 20.07.2012 31.12.2015 2012.9026.1 Fördermassnahmen des BMI zugunsten nationaler Minderheiten in Zentralasien (Usbekistan) Usbekistan 01.07.2012 31.12.2015 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 53 \1 80 56 53 .fm , 5 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .