Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5654 18. Wahlperiode 28.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 54 \1 80 56 54 .fm , 7 . A ug us t 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 24. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5345 – Einführung einer bundesweiten Wohnungs- und Obdachlosenstatistik Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um ihr angemessen von allen politischen Ebenen aus begegnen zu können, bedarf es statistischer Daten über ihr aktuelles Ausmaß . Derzeit gibt es nur Schätzungen zu bundesweiten Zahlen durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W). Nach ihrem Schätzmodell geht sie davon aus, dass die Zahl der Wohnungslosen zwischen den Jahren 2010 und 2012 um 15 Prozent, von 248 000 auf 284 000 Menschen angestiegen ist. Auch die Straßenobdachlosigkeit hat zugenommen. Hier vermeldete die BAG W einen Anstieg von ca. 22 000 Menschen im Jahr 2010 auf ca. 24 000 Menschen im Jahr 2012. In Berlin gibt es seit dem Jahr 2009 jährlich etwa 9 000 Räumungsklagen gegen Menschen in Wohnungsnotsituationen. Die Zwangsräumungen beträfen zunehmend alle Gesellschaftsschichten (Humboldt Universität, 2015). In der Vergangenheit war die Einführung einer bundesweiten gesetzlich vorgeschriebenen Wohnungsnotfallstatistik immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Es wurde Mitte der 90er-Jahre auch eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. In der 17. Wahlperiode haben im Jahr 2012 die Bundestagsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion DIE LINKE. eine gemeinsame Kleine Anfrage über die Einführung einer bundesweiten Wohnungs- und Obdachlosenstatistik gestellt. Damals wurde die Einführung abgelehnt, weil „[…] sich in den vergangenen Jahren die allgemeine Versorgungslage mit Wohnraum insgesamt ständig verbessert […]“ habe (Bundestagsdrucksache 17/ 10414). Mit der Einführung der Mietpreisbremse hat die Bundesregierung den akuten Wohnraummangel in vielen Städten und Ballungszentren anerkannt. Diese Argumentationslinie ist daher nicht mehr zu halten. Auch die Begründung , dass „lediglich die Erfassung der ordnungs- und sozialhilferechtlich untergebrachten sowie der wegen Mietrückständen räumungsbeklagten Haushalte in einer amtlichen Statistik vertretbar und praktikabel sind“ (Bundestagsdrucksache 17/10414, S. 2), lässt nicht verstehen, warum auf eine Statistik verV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5654 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 54 \1 80 56 54 .fm , 7 . A ug us t 2 01 5, S ei te 2 zichtet wurde. Die bundespolitischen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sind längst nicht ausgeschöpft. Eine zielführende Grundlage dafür kann die Zusammenführung von vorhandenen Daten in einer bundesweiten Wohnungs- und Obdachlosenstatistik sein. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Einführung einer bundesweiten Wohnungs- und Obdachlosenstatistik ist seit Jahrzehnten Gegenstand von politischen Diskussionen. Im Jahr 2012 haben die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. eine gemeinsame Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet (Bundestagsdrucksache 17/10187), die der vorliegenden in vielen Punkten und Fragestellungen gleicht. An der grundsätzlichen Einschätzung der Bundesregierung zur Frage der Einführung einer bundesweiten Wohnungs- und Obdachlosenstatistik hat sich seither nichts geändert (siehe Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/10414). Aufgrund der den Ländern bzw. Kommunen obliegenden Zuständigkeit für die Betreuung und Unterbringung von Wohnungs- und Obdachlosen sowie für die soziale Wohnraumförderung läge es nach Auffassung der Bundesregierung vielmehr nahe, Erhebungen und Analysen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf kommunaler und Landesebene durchzuführen, wobei einheitliche Standards zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit sinnvoll wären. Die Definition dieser Standards obläge allerdings nicht dem Bund, sondern den zuständigen Gebietskörperschaften. 1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine bundeseinheitliche Wohnungsnotfallstatistik die entscheidende Voraussetzung für die wirkungsvolle Umsetzung zukünftiger Maßnahmen gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland ist? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann ist geplant, diese einzuführen? Die Auffassung der Fragesteller wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Für Hilfsmaßnahmen bei besonderen Problemlagen, zu denen auch die Wohnungsund Obdachlosigkeit gehört, sind die Kommunen zuständig. Diese benötigen in erster Linie kleinräumige und zeitnah aufbereitete Daten, um vor Ort schnell und effektiv handeln zu können. Auch für die Vermeidung und die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sind nach der Übertragung der Sozialen Wohnraumförderung im Rahmen der Föderalismusreform I allein die Länder zuständig. Naheliegender sind aus Sicht der Bundesregierung Erhebungen und Analysen auf Landes- oder kommunaler Ebene aufgrund der Nähe zu den Verhältnissen auf den jeweiligen regionalen und örtlichen Wohnungsmärkten. 2. Stimmt die Erhebungsmethode der BAG W mit den Anforderungen der Bundesregierung an ein repräsentatives Erhebungsverfahren überein? Können diese Schätzungen eine amtliche bundesweite Wohnungslosenund Obdachlosenstatistik ersetzen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Nach Informationen der Bundesregierung sieht die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) selbst Aktualisierungsbedarf im Hinblick auf ihre Erhebungsmethode. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5654 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 54 \1 80 56 54 .fm , 7 . A ug us t 2 01 5, S ei te 3 3. Worauf führt die Bundesregierung die laut BAG W seit dem Jahr 2010 wieder jährlich steigenden Obdachlosen- und Wohnungslosenzahlen zurück? Zu den grundsätzlichen Ursachen von Wohnungs- und Obdachlosigkeit verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 1 in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Bekämpfung von Obdachlosigkeit, gesundheitlicher Ungleichheit und extremer Armut in Deutschland“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/4261). Angesichts der dort geschilderten Komplexität von individuellen Problemlagen, die zu Wohnungslosigkeit führen, lassen sich zur Erklärung eines Anstiegs der Obdachlosen- und Wohnungslosenzahlen seit dem Jahr 2010 keine eindeutigen Aussagen über Wirkungszusammenhänge treffen. Wohnungslosigkeit stellt in der Regel kein isoliertes Problem in Form eines Wohnraummangels in einer ansonsten unbelasteten Lebenslage dar, sondern ist in vielfältigen Varianten mit finanziellen, gesundheitlichen, familiären, gesellschaftlichen und anderen Belastungen verknüpft. Auch wenn der Anstieg der Wohnungslosenzahlen daher auch nicht vorrangig auf einem Fehlbestand an bezahlbaren Wohnungen beruht, strebt die Bundesregierung insbesondere in Ballungsgebieten mit Wohnraummangel jedoch insgesamt mit dem „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ an, das Angebot von Wohnraum im bezahlbaren Marktsegment zu verbessern. Mit der Wohngeldreform werden einkommensschwache Haushalte von Wohnkosten entlastet. 4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aktualität der von ihr Ende der 90erJahre veröffentlichten Machbarkeitsstudie zum Umfang der Wohnungsnotfälle in Deutschland? Plant die Bundesregierung, eine neue Studie zu dieser Frage in Auftrag zu geben? Wenn ja, mit welchem Zeitplan? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant keine Beauftragung einer neuen Machbarkeitsstudie. Die angesprochene Studie wurde vom damaligen Bundesministerium für Raumordnung , Bauwesen und Städtebau in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre beim Statistischen Bundesamt in Auftrag gegeben. Danach hatte das Statistische Bundesamt eine „Machbarkeitsstudie zur statistischen Erfassung von Wohnungslosigkeit “ (§ 7 Erhebung des Bundesstatistikgesetzes) durchzuführen. Daran schloss sich eine Testerhebung nach § 7 Absatz 1 des Bundesstatistikgesetzes an, die Ende des Jahres 2001 mit Vorlage eines Schlussberichtes beendet war. Die Prüfung der Ergebnisse ergab, dass lediglich bei der Gruppe der ordnungsund sozialhilferechtlich untergebrachten sowie der wegen Mietrückständen räumungsbeklagten Haushalte eine Erfassung in der amtlichen Statistik vertretbar und praktikabel ist. Hingegen ist dort die Erfassung der übrigen Gruppe von Wohnungsnotfällen, wie den nicht institutionell untergebrachten Personen, den unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen – mit Ausnahme der Fälle von Räumungsklagen wegen Mietrückständen – sowie bei Personen in „unzumutbaren“ Wohnverhältnissen als problematisch und kaum realisierbar bezeichnet worden. Eine derartige Wohnungslosenstatistik wäre danach von vornherein nur auf eine Teilmenge der Betroffenen beschränkt. Das Ergebnis der Prüfung hat aus Sicht der Bundesregierung weiterhin Bestand. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5654 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 54 \1 80 56 54 .fm , 7 . A ug us t 2 01 5, S ei te 4 5. Welche Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie unter Federführung des Statistischen Bundesamtes sprechen aus Sicht der Bundesregierung noch immer gegen die Einführung einer bundeseinheitlichen Wohnungslosenstatistik ? Zu den Gründen, die aus Sicht der Bundesregierung gegen die Einführung einer bundesweiten Obdachlosen- und Wohnungslosenstatistik sprechen, wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 verwiesen. 6. Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Beendigung des Verfahrens mit besonderem Blick auf die Begründung, dass bei „den nicht institutionell untergebrachten Personen, den unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen sowie bei Personen in ,unzumutbaren‘ Wohnverhältnissen […] dagegen die Durchführbarkeit einer genaueren Erfassung als problematisch und kaum realisierbar eingestuft“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10414, S. 2) wurde? Zu den Gründen, warum die Bundesregierung eine bundesweite amtliche Wohnungslosenstatistik nicht für sinnvoll hält, wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 verwiesen. 7. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der BAG W, dass nach dem Vorgehen der Machbarkeitsstudie aus den Jahren 1995 bis 1998 95 Prozent der von Wohnungsnotfällen betroffenen Menschen erfasst werden können (Thomas Specht in: „Armut, Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit in Deutschland“, Reader der BAG W, 2012, S. 120)? Der in der Frage zitierte Prozentsatz ist für die Bundesregierung nicht nachprüfbar . Deshalb kann die Bundesregierung keine weiteren Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus der Einschätzung der BAG W ziehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Landesstatistik Nordrhein-Westfalens aus dem Jahr 2011, aus der hervorgeht, dass eine entsprechende bundesweite Statistik ohne zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand möglich ist? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass aus der Landesstatistik NordrheinWestfalens aus dem Jahr 2011 hervorgeht, dass eine entsprechende bundesweite Statistik ohne zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand möglich ist. Zur Einschätzung der Bundesregierung zur Einführung einer bundesweiten Wohnungsund Obdachlosenstatistik wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Plant die Bundesregierung eine aktualisierte Machbarkeitsstudie über eine bundesweite Wohnungslosennotfallstatistik? Wenn ja, mit welchem Zeitplan? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant keine aktualisierte Machbarkeitsstudie über eine bundesweite Wohnungslosennotfallstatistik. Zu den Gründen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5654 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 54 \1 80 56 54 .fm , 7 . A ug us t 2 01 5, S ei te 5 10. In welcher Größenordnung bewegen sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Kosten einer neuen Machbarkeitsstudie zur Erstellung einer bundesweiten Statistik zur Wohnungslosigkeit? 11. Würden sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Kosten einer Machbarkeitsstudie für das Statistische Bundesamt verringern, wenn auf die vollständige Datengrundlage der BAG W zurückgegriffen werden kann, die u. a. auch bei der Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung mitwirkt? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Da die Bundesregierung aus den angeführten Gründen eine Machbarkeitsstudie nicht für erforderlich hält, besteht auch keine Veranlassung, deren Kosten und mögliche Verringerungsmöglichkeiten abzuschätzen. 12. In welchen Bundesländern und Kommunen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Wohnungs- und Obdachlosigkeitsstatistiken? Der Bundesregierung ist bekannt, dass das Land Nordrhein-Westfalen eine so genannte integrierte Wohnungsnotfallberichterstattung eingeführt hat. In dieser werden neben kommunal und ordnungsrechtlich untergebrachten wohnungslosen Personen auch Personen erfasst, die bei den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe untergebracht sind oder zumindest den Fachberaterstellen als wohnungslos bekannt sind. Die Bundesregierung sieht sich mit Blick auf die nordrhein -westfälische integrierte Wohnungsnotfallberichterstattung in ihrer Einschätzung bestätigt, dass angesichts der in der Antwort zu Frage 1 dargestellten geänderten Kompetenzverteilung für die soziale Wohnraumförderung und der Ursachenbündel Erhebungen und Analysen auf Landes- oder kommunaler Ebene naheliegen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus zur Existenz von Wohnungs- und Obdachlosigkeitsstatistiken auf Länderebene keine abschließenden Erkenntnisse vor. Laut einer aktuellen Veröffentlichung der BAG W (Zeitschrift „wohnungslos – Aktuelles aus Theorie und Praxis zur Armut und Wohnungslosigkeit “, Nr. 2/2015, S. 34) gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg und Bayern Bestrebungen, eine Obdachlosenstatistik auf Landesebene zu etablieren. Über Statistiken auf kommunaler Ebene liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind bei den Jobcentern und Arbeitsagenturen als wohnungs- oder obdachlos bzw. in ordnungs- oder sozialrechtlichen Unterbringungen registriert? In der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) liegen keine Informationen vor, die eine Zählung und statistische Ausweisung der wohnungs- und obdachlosen Leistungsberechtigten ermöglichen würden. Auch über ordnungs- oder sozialrechtliche Unterbringung liegen keine Informationen vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5654 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 54 \1 80 56 54 .fm , 7 . A ug us t 2 01 5, S ei te 6 14. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Sozialämter sind nach Kenntnis der Bundesregierung als wohnungs- oder obdachlos bekannt ? Die amtliche Sozialhilfestatistik erhebt lediglich in der Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit kurzzeitiger Hilfegewährung (Regelbedarfe werden tages- oder wochenweise gewährt) das Merkmal, ob eigener Wohnraum vorhanden ist oder nicht. Danach waren im ersten Quartal 2015 (die Daten werden quartalsweise erhoben) von 363 Beziehenden dieser Leistungen 328 ohne eigenen Wohnraum. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung aus der amtlichen Sozialhilfestatistik nicht vor. 15. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Jobcenter und Sozialämter beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungen aufgrund von Wohnungslosigkeit? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 verwiesen. 16. Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass den Kommunen bekannte Zahlen zur Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit nicht an den Bund berichtet werden können, obwohl deren Betreuung durch die Bundesgesetzgebung rechtlich vorgegeben ist? Die Datenübermittlung aus den Jobcentern zum Zwecke der Statistik ist im SGB II in § 51b SGB II i. V. m. der Rechtsverordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b SGB II geregelt. Für das SGB XII wird auf die gemeinsame Antwort zu den Fragen 14 und 15 verwiesen. Weiter gehende Datenerhebungen und Datenübermittlungen bestehen nicht. Da – mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen – keine landesweite gesetzliche Grundlage für eine Wohnungsnotfallberichterstattung besteht, hat dies zur Folge, dass die Kommunen unterschiedliche oder im Zweifelsfall gar keine Daten zu Wohnungsnotfällen erheben. Selbst eine Abfrage der von den Kommunen erhobenen Daten – soweit verfügbar – würde somit Ergebnisse ergeben, die in der Regel nicht zu einem überregionalen oder landes- bzw. bundesweiten Ergebnis zusammengefasst werden könnten. 17. Wie viele Übernachtungen in Notunterkünften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jährlich seit dem Jahr 2010 verzeichnet, und wie viele Personen wurden untergebracht (bitte nach Ländern, Kreisen und kreisfreien Städten aufführen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 18. Wie viele Fälle von Räumungen nach Überbelegung von Wohnungen und sogenannten Schrottimmobilien sind der Bundesregierung für die letzten zehn Jahre bekannt, und wie viele Personen waren betroffen (bitte nach Jahren und Bundesländern tabellarisch auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5654 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 54 \1 80 56 54 .fm , 7 . A ug us t 2 01 5, S ei te 7 19. Welche Zahlen sind über die Fälle drohender Wohnungslosigkeit, die den Sozialämtern, Ordnungsbehörden oder Jobcentern gemeldet wurden, bekannt (bitte nach Ländern, Kreisen und kreisfreien Städten differenzieren)? In der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II liegen keine Informationen vor, die eine Zählung und statistische Ausweisung der von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedrohten Leistungsberechtigten ermöglichen würde. Die Zahl von Fällen drohender Wohnungslosigkeit wird auch in der SGB-XIIStatistik nicht erfasst. Zu den bei Ordnungsbehörden gemeldeten Fällen drohender Wohnungslosigkeit liegen der Bundesregierung ebenfalls keine Angaben vor. 20. Auf welche Art und Weise werden bisher nach Kenntnis der Bundesregierung Daten zu Bedarf und Bedarfsdeckung im Bereich der Wohnungslosenhilfe gesammelt, aggregiert, aufbereitet oder berichtet (bitte Unterscheidung nach kommunaler, Landes- und Bundesebene)? Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgt eine bundesweite Erhebung von Daten zu Bedarf und Bedarfsdeckung im Bereich der Wohnungslosenhilfe durch die BAG-W. Hierzu gehört die Erhebung der Klienteldaten aus dem Hilfesystem sowie die Erhebung zentraler Strukturdaten aller an dieser Erhebung beteiligten Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Die Klienteldaten werden ausgewertet und die Ergebnisse werden im Rahmen der laufenden Statistikberichterstattung veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt eine Schätzung der Zahl wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen. Hierzu werden Daten aus dem Armut- und Präventivbereich in ausgewählten Großstädten erhoben und in das bestehende Schätzmodell der BAG-W überführt. Ein weiterer Schwerpunkt bei der Auswertung von Daten durch die BAG-W liegt im Bereich der medizinisch-pflegerischen Versorgung, was über ein Erhebungstool für medizinische Projekte (Med-Tool) erfolgt und – gemeinsam mit den Fachausschüssen Gesundheit und Dokumentation – praxisorientiert weiterentwickelt wird. Daneben gibt es eine Reihe von Erhebungen und Analysen auf Landesebene und kommunaler Ebene. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Projekte, die Daten in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe oder Kältenothilfe erheben, mit dem Ziel, diese für die Forschung nutzbar zu machen? Aktuell fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Projekt der BAG W zum Thema „Fach- und Sozialpolitik“, in dem ein Schwerpunkt die Verbesserung der Datengrundlage zur Wohnungslosigkeit ist. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus zur Existenz weiterer Projekte, die sich mit der gestellten Frage befassen, keine abschließenden Erkenntnisse vor. 22. Welche sonstigen Zahlen und Studien sind der Bundesregierung zur aktuellen Lage der Wohnungslosen und Obdachlosen in Deutschland bekannt? Im Rahmen ihrer Armuts- und Reichtumsberichterstattung beschäftigt sich die Bundesregierung regelmäßig mit der aktuellen Lage der Wohnungs- und Obdachlosen in Deutschland (siehe www.armuts-und-reichtumsbericht.de). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5654 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 54 \1 80 56 54 .fm , 7 . A ug us t 2 01 5, S ei te 8 23. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung nationale Wohnungs- und Obdachlosenstatistiken? 24. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Wohnungs- und Obdachlosenstatistiken? Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse darüber vor, in welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union es nationale oder regionale Wohnungsund Obdachlosenstatistiken gibt. Nach Angaben der europäischen Nichtregierungsorganisation FEANTSA (Fédération Européenne dʼAssociations Nationales Travaillant avec les SansAbri /Europäischer Verband nationaler Organisationen der Wohnungslosenhilfe) gibt es in Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Litauen, den Niederlanden , Schweden, Spanien und Ungarn nationale Wohnungs- und Obdachlosenstatistiken sowie in Belgien, Irland Österreich, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich regionale Wohnungs- und Obdachlosenstatistiken. Die jeweiligen Erfassungen erfolgen in den genannten Mitgliedstaaten somit unterschiedlich und sind nicht miteinander vergleichbar. 25. Setzt sich die Bundesregierung für eine Europäische Wohnungs- und Obdachlosenstatistik ein? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, gibt es dazu bereits Gespräche auf europäischer Ebene? Nein. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für die Einführung einer Europäischen Wohnungs- und Obdachlosenstatistik. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .