Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5685 18. Wahlperiode 31.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 85 \1 80 56 85 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5586 – Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im zweiten Quartal 2015 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut einer Anfang Januar 2015 veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung empfinden 57 Prozent der nichtmuslimischen Bürgerinnen und Bürger „den Islam“ als Bedrohung. 61 Prozent der Befragten gaben an, der Islam passe nicht in die westliche Welt, 40 Prozent fühlten sich durch Muslime als Fremde im eigenen Land, jeder Vierte will Muslimen die Zuwanderung nach Deutschland verbieten (www.tagesschau.de/inland/islam-101.html). Auch andere Studien über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie die im Zweijahresrhythmus durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, verweisen auf eine tiefsitzende Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit in beträchtlichen Teilen der Bevölkerung (www.fes-gegen-rechtsextremismus.de/pdf_14/141120pressehandout .pdf). Auf islamfeindlichen Internetportalen, wie dem nach eigenen Angaben von teilweise über 100 000 Besucherinnen und Besuchern am Tag gelesenen Blog „Politically Incorrect“ (PI), werden insbesondere in den Leserkommentaren Muslime und Muslimas in fremdenfeindlicher, beleidigender, hasserfüllter und zum Teil gewaltbefürwortender Weise pauschal erniedrigt und beschimpft. Für die Pro-Bewegungen (Pro NRW, Pro Deutschland) und die NPD dient islamfeindliche Agitation, etwa gegen Moscheeneubauten, als ein Mittel, um die so genannte Mitte der Gesellschaft mit ihrer rechtsextremen Programmatik zu erreichen . Im Herbst 2014 entstand in Dresden die Pegida-Bewegung, die sich von ihrem Namen her explizit gegen die „Islamisierung des Abendlandes“ richtet. An wöchentlichen Demonstrationen beteiligten sich in Dresden vorübergehend bis zu 25 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den islam- und fremdenfeindlichen Aufmärschen. Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Islam- und Muslimfeindlichkeit äußert sich auch in Übergriffen und Anschlägen auf Moscheen in Deutschland, die von Schändungen mit Schlachtabfällen oder Fäkalien bis hin zu Brandanschlägen reichen (Bundestagsdrucksache 18/1627). Das ganze Ausmaß islambzw . muslimfeindlich motivierter Straftaten verbleibt allerdings im Dunkeln, da sich Bundes- und Landesbehörden bislang weigern, den Themenfeldkatalog V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5685 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 85 \1 80 56 85 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 beim Begriff der „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „islamfeindlich“ bzw. „muslimfeindlich“ zu erweitern, wie es insbesondere von muslimischen Verbänden und Kriminologen gefordert wird und im Falle des Unterthemas „Antisemitismus “ seit längerem geschehen ist (Bundestagsdrucksachen 17/13686 und 18/1627). 1. Welche Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei Polizei- und Innenbehörden von Bund und Ländern, den Themenfeldkatalog beim Begriff der „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „islamfeindlich “ bzw. „muslimfeindlich“ zu erweitern, wie es im Falle des Unterthemas „Antisemitismus“ seit längerem geschehen ist? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ auf Bundestagsdrucksache 18/4269, Antwort zu Frage 1, wird verwiesen. 2. Welche islam- bzw. muslimfeindlichen Websites und Gruppierungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bundesländern als verfassungsfeindlich (auch Verdachtsfälle) eingestuft bzw. von Landesämtern für Verfassungsschutz überwacht? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten Quartal 2015“ auf Bundestagsdrucksache 18/4776, Antwort zu Frage 2, wird verwiesen. 3. Welche und wie viele islam- bzw. muslimfeindlichen Aufmärsche einschließlich Protesten gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas oder den Bau von Moscheen in Deutschland fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2015 statt (bitte Datum, Ort, Teilnehmerzahl , Anlass bzw. Thema und Veranstalter angeben)? Der Bundesregierung sind für das zweite Quartal 2015 keine Kundgebungen mit dezidiert islamfeindlichem Motto rechtsextremistischer Organisationen im Sinne der Fragestellung bekannt geworden. Allerdings registrierten die Behörden des Bundes und der Länder verschiedene Kundgebungen gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands, bei denen eine rechtsextremistische Einflussnahme bzw. Steuerung in unterschiedlicher Ausprägung erkennbar war. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5685 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 85 \1 80 56 85 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 Im Ergebnis sind die folgenden durchgeführten Veranstaltungen „gegen eine Islamisierung Deutschlands“ als überwiegend rechtsextremistisch beeinflusst bzw. gesteuert zu bewerten: 4. Wie viele Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen in Deutschland gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2015 (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art des Anschlags und Schadenshöhe, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? a) Wie viele Schändungen von Moscheen, Moscheevereinen und sonstigen islamischen Einrichtungen durch Farbschmierereien, Fäkalien, Schlachtabfälle etc. sind der Bundesregierung für das zweite Quartal 2015 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art der Schändung und Schadenshöhe, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? b) Wie viele Bombendrohungen gegen Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen sind der Bundesregierung im zweiten Quartal 2015 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen “ stellen ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ kein eigenständiges Delikt dar; vielmehr werden durch einen Anschlag bzw. eine Schändung – je Datum Land Ort Veranstalter Teiln. 07.04.2015 NI Hannover PEGIDA Hannover 50 13.04.2015 MV Schwerin MVGIDA 240 13.04.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 60 13.04.2015 TH Erfurt THÜGIDA 150 19.04.2015 MV Güstrow MVGIDA 120 20.04.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 60 20.04.2015 TH Eisenberg THÜGIDA 290 27.04.2015 MV Schwerin MVGIDA 140 27.04.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 50 27.04.2015 TH Ohrdruf THÜGIDA 150 03.05.2015 TH Hildburghausen SÜGIDA 135 11.05.2015 TH Neuhaus am Rennweg THÜGIDA 210 18.05.2015 TH Arnstadt THÜGIDA 190 01.06.2015 TH Mühlhausen THÜGIDA 230 08.06.2015 TH Suhl SÜGIDA 220 14.06.2015 TH Meiningen Patriotische Europäer sagen Nein (PEsN) 120 15.06.2015 TH Gera THÜGIDA 180 22.06.2015 TH Pößneck THÜGIDA 145 29.06.2015 TH Greiz THÜGIDA 110 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5685 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 85 \1 80 56 85 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 nach den Umständen des konkreten Einzelfalles – unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht. Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist. Demzufolge lassen sich aus der PKS solche Straftaten schon systembedingt nicht herausfiltern. Hingegen erfolgt im Rahmen des KPMD-PMK eine darüber hinausgehende Kategorisierung der Taten nach Themenfeldern. Zudem hat das Bundeskriminalamt in seiner Zentraldatei LAPOS einige Angriffsziele katalogisiert, die bei der dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von den Ländern zu jeder Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden. Die nachfolgende, in chronologischer Reihenfolge erstellte Übersicht gibt Auskunft zu den für das zweite Quartal 2015 erfassten politisch motivierten Straftaten mit dem Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“. Dabei ist zu beachten, dass jede Tat einem Oberthema zugeordnet wird, die Zuordnung zu einem oder mehreren Unterthema /Unterthemen erfolgt nur dann, wenn solche relevant sind. Sofern in der nachfolgenden Tabelle einem Oberthema keine (in Klammern angeführten) Unterthemen zugeordnet werden, erfolgte keine diesbezügliche Erfassung. 5. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten außer Übergriffen auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen wurden im zweiten Quartal 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation der Straftat und Bundesländern aufschlüsseln)? 6. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2015 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation oder mit vermuteter antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation a) leicht verletzt, b) schwer verletzt bzw. c) getötet (bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)? lfd Nr Datum Ort Land Straftat/Sachverhalt (verletzte Strafrechtsnorm) Phänomenbereich Tatmotivation Oberthema (Unterthema) TV* PMKrechts PMKlinks PMKAusl . PMKsonst . 1 05.04.2015 Waldbröl NW Gemeinschädliche Sachbeschädigung – § 304 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) 0 2 22.04.2015 Gladbeck NW Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten – § 126 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) 1 3 10.05.2015 Augsburg BY Sachbeschädigung – § 303 StGB X Hasskriminalität (Religion), Konfrontation/Politische Einstellung gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 4 20.05.2015 Stuttgart BW Volksverhetzung – § 130 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) 0 5 27.05.2015 Lehrte NI Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organe – § 86 a StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion), Nationalsozialismus/ Sozialdarwinismus (Verherrlichung/Propaganda) 0 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5685 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 85 \1 80 56 85 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ (Bundestagsdrucksache 18/4269) wird verwiesen. 7. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung bei mutmaßlich antimuslimischen und islamfeindlichen Straftaten im zweiten Quartal 2015 (bitte nach Schadenshöhe, Art der Motivation und Bundesländern aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im zweiten Quartal 2015 festgenommen (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ auf Bundestagsdrucksache 18/4269 wird verwiesen. 9. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im zweiten Quartal 2015 eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 10. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im zweiten Quartal 2015 eingestellt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 11. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im zweiten Quartal 2015 zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im zweiten Quartal 2015 kein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten eingeleitet. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Der GBA überprüft grundsätzlich sämtliche im Gemeinsamen Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) behandelten Fälle von Angriffen auf Moscheen, Moscheevereinen und sonstigen islamischen Einrichtungen sowie darüber hinaus aufgrund Presseberichterstattung bekannt gewordene Vorgänge daraufhin, ob den Sachverhalten eine die Zuständigkeit des GBA begründende schwerwiegende Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zugrunde liegt und tatsächliche Anhaltspunkte für die eine Übernahme des Verfahrens durch den GBA rechtfertigende besondere Staatsschutzqualität der Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 GVG vorliegen. Die Durchführung von Vorermittlungen, ob eine bei einem Übergriff auf eine islamische Einrichtung mutmaßlich begangene V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5685 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 85 \1 80 56 85 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 schwerwiegende Straftat die engen rechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme der Strafverfolgung durch den GBA rechtfertigt, erfolgt in so genannten ARP-Vorgängen. Bislang ist es mangels Katalogtat oder mangels besonderer Staatsschutzqualität einer Tat nicht zu einer Übernahme von Verfahren durch den GBA gekommen. Zu den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an die Strafverfolgung durch die Bundesjustiz wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Bezug genommen (Bundestagsdrucksache 18/1593). 12. Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es nach Kenntnis der Bundesregierung wegen überregionaler antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 13. Welche Nachmeldungen zu den Fragen 3 bis 12 auf Bundestagsdrucksache 18/4776 gibt es bezüglich des ersten Quartals 2015? Nachmeldungen zu Veranstaltungen im Sinne der Frage 3: Für das erste Quartal 2015 wurden folgende Veranstaltungen „gegen eine Islamisierung Deutschlands“, die als überwiegend rechtsextremistisch beeinflusst bzw. gesteuert bewerten werden, nachträglich bekannt: Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 wurden der Bundesregierung die nachfolgenden Delikte bekannt: Datum Land Ort Veranstalter Teiln. 30.03.2015 TH Erfurt THÜGIDA 230 30.03.2015 TH Suhl SÜGIDA 150 lfd Nr Datum Ort Land Straftat/Sachverhalt (verletzte Strafrechtsnorm) Phänomenbereich Tatmotivation Oberthema (Unterthema) TV* PMKrechts PMKlinks PMKAusl . PMKsonst . 1 26.01.2015 Hamburg HH Volksverhetzung – § 130 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) 0 2 22.02.2015 Hamburg HH Volksverhetzung – § 130 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) 0 3 16.03.2015 Hamburg HH Verwenden von Kennzeichen ver-fassungswidriger Organisationen – § 86a StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich) Nationalsozialismus/ Sozialdarwinismus (Verherrlichung/Propaganda) 0 4 21.03.2015 Meßkirch BW Sachbeschädigung – § 303 StGB X Konfrontation/Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 5 23.03.2015 Dormagen NW Sachbeschädigung – § 303 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich, Religion) 0 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 85 \1 80 56 85 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 85 \1 80 56 85 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .