Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5687 18. Wahlperiode 31.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 87 \1 80 56 87 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Juli 2015 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5588 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2015 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegs-droge“ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar. 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im zweiten Quartal 2015 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen und Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von April bis Juni 2015 im Bundesgebiet 25 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon 15 Konzerte und zehn Liederabende, statt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5687 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 87 \1 80 56 87 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 Zu folgenden elf Veranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Zu den weiteren 14 Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass diese konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden sowie etwaiger hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. MitorganiDatum Ort Land Auftretende 04.04.2015 Kirchheim TH „Die Lunikoff Verschwörung“, „Radikahl“, „Skalinger“, „Treueorden “ 04.04.2015 Oberasbach BY Liedermacher Barny, Stevie, David Braddon 05.04.2015 Torgau-Staupitz SN „DST“, „Thrima“, „Hausmannskost“, „H8Machine“ 10.04.2015 Erfurt TH „Kategorie C“ 18.04.2015 Raum Karlsruhe BW „A3stus“ 02.05.2015 Torgau-Staupitz SN „Blitzkrieg“, „Sista Bateljen“, „Verboten“, „Path of Resistance“ 09.05.2015 Kloster Veßra TH „Kategorie C“ 23.05.2015 Hildburghausen TH „Sleipnir“, „Überzeugungstäter“, „Faust“, „Killuminati“, „Ahnenblut“, „Mjöllnir“ 23.05.2015 Bad Driburg NW „Kategorie C“ 30.05.2015 Hamm NW „Projekt Chaos“, ein Liedermacher 03.06.2015 Kieselbronn BW Michael Regener V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5687 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 87 \1 80 56 87 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 sator auf, und welche Kameradschaften traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde keine der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen von der NPD organisiert oder von neonazistischen Kameradschaften veranstaltet. 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Quartal 2015 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei zwei Veranstaltungen der NPD, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen , auch zu musikalischen Darbietungen: 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Quartal 2015 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei einer Veranstaltung der Partei „Die Rechte“, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählt, zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelte es sich um die Veranstaltung des Landesverbandes Bayern am 24. Mai 2015 in KolitzheimStammheim (Bayern), auf der „Wut aus Liebe“ und „Preußen Standarte“ auftraten . 5. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Die 15 Konzerte wurden von insgesamt ca. 3 910 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 261 Personen. Die zehn Liederabende wurden von insgesamt ca. 730 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von 73 Personen. 6. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2015 im Ausland organisiert? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurde im zweiten Quartal 2015 zwei Konzerte im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert . Hierbei handelte es sich um Konzerte am 3. April 2015 in Haguenau (Frankreich) und am 13. Juni 2015 in Volmunster (Frankreich). Datum Ort Land Auftretende 01.05.2015 Erfurt TH „A3stus“ 13.06.2015 Leinefelde TH „Die Lunikoff-Verschwörung“, „Stonehammer“, „Kraftschlag“, Frank RENNICKE V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5687 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 87 \1 80 56 87 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 7. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2015 von der Polizei aufgelöst? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen wurde im zweiten Quartal 2015 das Konzert am 23. Mai 2015 in Bad Driburg (NW) polizeilich aufgelöst. 8. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2015 im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im zweiten Quartal 2015 kein Konzert im Vorfeld verboten. 9. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im zweiten Quartal 2015 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Der Bundesregierung liegen nachfolgende Meldungen vor: 10. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 9 abgefragten Sachverhalten Nachmeldungen für das erste Quartal 2015 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Der Bundesregierung liegen ergänzend zu den in der bisherigen Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4847 für das erste Quartal 2015 aufgeführten Angaben die nachfolgenden Meldungen vor: Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Quartal 2015 weitere zwei Konzerte statt. Zu einer Musikveranstaltung liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das erste Quartal 2015 zu folgenden geänderten Besucherzahlen. Die Angaben in der Klammer beziehen sich auf die Angaben aus der oben angeführten Bundestagsdrucksache. Die Zahl der Konzerte erhöht sich nunmehr auf 14 Konzerte (bisher zwölf). Diese Konzerte wurden insgesamt von ca. 2 030 Personen (bisher 1 850) besucht ; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 145 Personen (bisher ca. 154). Datum Ort Land Straftaten gemäß 11.04.2015 Klein Bünzow MV § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) 23.05.2015 Bad Driburg NW § 1230 StGB (Hausfriedensbruch) 23.05.2015 Hildburghausen TH §§ 2 Abs. 3, 27 VersG § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Datum Ort Land Auftretende 21.02.2015 Chemnitz SN „Agharta“ V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5687 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 87 \1 80 56 87 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei einer weiteren Veranstaltung der Partei „Die Rechte“, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählt, zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelt es sich um die Veranstaltung des Kreisverbandes Karlsruhe der Partei „Die Rechte“ am 24. Januar 2015 im Raum Karlsruhe, bei der die Liedermacherin Aria S. auftrat. 11. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im zweiten Quartal 2015 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern , Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Sicherstellung von Tonträgern im Rahmen von Konzertereignissen im fraglichen Zeitraum vor. 12. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im zweiten Quartal 2015, und welchen Inhalts waren diese Tonträger, bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Im zweiten Quartal 2015 liegen diese Informationen zu vier Fällen vor: 13. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2015 indiziert ? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2015 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2015 indizierten Tonträger? Im Zeitraum von 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2015 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 33 Tonträger aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte indiziert. Erkenntnisse darüber, wann diese Tonträger produziert und veröffentlicht wurden , liegen nicht vor. Datum Ort Land Stückzahl 14.04.2015 Marienburg SN 3 20.05.2015 Bad Elster SN 1 11.06.2015 Glauchau SN 1 16.06.2015 Oldenburg NI 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5687 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 87 \1 80 56 87 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 14. Gegen wie viele der im Jahr 2015 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Zu keinem der indizierten und im Listenteil B eingetragenen Tonträger liegt ein Beschlagnahmebeschluss vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 87 \1 80 56 87 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 56 87 \1 80 56 87 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .